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Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jg.05, Heft 05 : mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

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Academic year: 2022

Aktie "Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jg.05, Heft 05 : mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf"

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5. Jahrgang Schönwalde-Glien, 27. Mai 2009 Nr. 5

Ö F F E N T L I C H E B E K AN N T M AC H U N G E N

Inhaltsverzeichnis

Amtliche Mitteilungen

6. Sitzung des Hauptausschusses vom 7.4.2009 Beschlüsse des Hauptausschusses

S. 2 Investitionsvorhaben im Rahmen K II

(Vorvollziehung für Meldung an den Landkreis) S. 2

Förderprogramm „U3“- Kinderbetreuungsfinanzierung S. 2 S. 2 7. Sitzung der Gemeindevertretung vom 23.4.2009

Beschlüsse der Gemeindevertretung

S. 2 Aufhebung des Beschlusses Nr. 46/2009 vom 19.03.2009 zur 1. Änderungs-

satzung der Hauptsatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien S. 2 1. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien S. 2 Rechenschaftsbericht und Jahresrechnung zum Haushaltsjahr 2008 -

Beschluss über die Annahme durch die GV S. 2

Bebauungsplan „Hasenwinkel“ OT Pausin Betreff: Abwägungsbeschluss S. 2 Bebauungsplan „Hasenwinkel“ OT Pausin Betreff: Satzungsbeschluss S. 2 Investitionsvorhaben im Rahmen K II

(Nachvollziehung für Meldung an den Landkreis) S. 3

1. Nachtragshaushaltssatzung 2009 der Gemeinde Schönwalde-Glien S. 3 Überprüfung von Angehörigen kommunaler Vertretungskörperschaften nach dem Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemali- gen Deutschen Demokratischen Republik (Stasi-Unterlagen-Gesetz – StUG) S. 3 Verfahrensweise zum Antrag LSG vom 09.02.2009 zum Erwerb einer

Gewerbefläche im Gewerbegebiet „Erlenbruch“ zur Errichtung und Betrieb

eines Baustoff- und Recyclinghofes, OT Schönwalde-Dorf S. 3 7. Sitzung des Hauptausschusses vom 5.5.2009

Beschlüsse des Hauptausschusses

S. 3

Vergabe Kleinfeld / BMX, OT Wansdorf S. 3

Vergabe Treppenlift VHG, OT Schönwalde-Siedlung S. 3

Zahlungserinnerung S. 3

Öffentliche Bekanntmachungen

1. Änderungssatzung der Hauptsatzung der

Gemeinde Schönwalde-Glien S. 4

Besetzung der Schiedsstelle der

Gemeinde Schönwalde-Glien S. 4

Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien Betr.: Bebauungsplan „Hasenwinkel“ der Gemeinde Schön- walde-Glien für den Ortsteil Pausin S. 4 Einladung zur Jahreshauptversammlung gemäß § 7 der

Satzung der Jagdgenossenschaft Grünefeld S. 5 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Schönwalde-

Glien für das Haushaltsjahr 2009 S. 6

Wahlbekanntmachung – Einteilung der Wahlbezirke S. 7

S. 7

Amtsblatt

für die Gemeinde Schönwalde-Glien

mit den Ortsteilen: Grünef eld, Paaren im Glie n, Pausin, Per wenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

Impressum:

Herausgeber:

Gemeinde Schönwalde-Glien Der Bürgermeister

Schönwalde-Siedlung Sebastian-Bach-Straße 10-12 14621 Schönwalde-Glien

Telefon: (0 33 22) 24 84-0 Telefax: (0 33 22) 24 84-40

www.schoenwalde-glien.de

hauptamt@gemeinde-schoenwalde-glien.de

Redaktion: Kurt Hartley Steffen Schmunk

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien erscheint unregelmäßig.

Alle im Amtsblatt veröffentlichten Beschlüsse der Gemeindevertretung können zu den allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung, Schönwalde-Siedlung, Sebastian-Bach-Straße 10-12, 14621 Schönwalde-Glien eingesehen werden.

Das Amtsblatt wird sowohl in der Gemeindeverwaltung als auch in den Büros der Ortsbürgermeister zu den ortsüblichen Sprechzeiten kostenlos ausgelegt. Des Weiteren steht das Amtsblatt auch auf der Homepage der Gemeinde www.schoenwalde-glien.de zur Verfügung.

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien ist außerdem bei der Gemeinde Schönwalde-Glien gegen Erstattung der Portokosten zu beziehen.

(2)

- ÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. 71/2009

Investitionsvorhaben im Rahmen K II

(Vorvollziehung für Meldung an den Landkreis)

Folgende Investitionsvorhaben werden von der Gemeinde Schönwalde- Glien in die Liste der im Rahmen des Konjunkturprogramms II in den Jahren 2009 und 2010 zu realisierenden Maßnahmen aufgenommen:

1. Schwerpunkt Bildung

2009: Schule Schönwalde: Fenster, Türen, evtl. Jalousien an der Südseite; ca. 200.000 €

2010: Schule Schönwalde: Fenster, Türen, evtl. Jalousien an der Südseite; ca. 100.000 €

2010: Schule Perwenitz: Fenster, Türen, evtl. Jalousien an der Südseite; ca. 160.000 €

2. Schwerpunkt Infrastrukturmaßnahmen

2009: FFW Schönwalde-Siedlg.: Garage f. FFW-Fahrzeug; ca. 45.000 € 2009: Schule Schönwalde: Schulhofgestaltung; ca. 35.000 €

2009: OT Wansdorf: Kleinfeldfußballanlage; ca. 30.000 € 2009: Schule Schönwalde: Fahrstuhleinbau; ca. 20.000 € 2010: Jugendclub OT Schönwalde-Siedlg.; ca. 85.000 €

alternativ 2010: FFW-Fahrzeuge/Kleinbusse Jugend-FFW; ca. 85.000 € Die aufgeführten Vorhaben sind austauschbar gegen andere evtl. im Zeitforschritt sich ergebende und zu beschließende.

(6 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 66/2009

Förderprogramm „U3“- Kinderbetreuungsfinanzierung

Der Hauptausschuss beschließt, einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung in Höhe von insgesamt 36.000,00 €, auf der Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionsmaßnahmen zur Umsetzung des Investitionsprogramms

„Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 – 2013 im Land Brandenburg, zu stellen. Der Bürgermeister wird mit der Antragstellung über das Jugendamt des Landkreises Havelland an die ILB beauftragt. Der in der Anlage beigefügte Fördermittelantrag ist Bestandteil des Beschlusses.

(6 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

- ÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. 78/2009

Aufhebung des Beschlusses Nr. 46/2009 vom 19.03.2009 zur 1. Änderungs- satzung der Hauptsatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien

Der Beschluss Nr. 46/2009 vom 19.03.2009 zur 1. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien wird aufgehoben.

(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 46/1/2009 1. Änderungssatzung der

Hauptsatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönwalde-Glien beschließt die in der Anlage beigefügte 1. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Ge- meinde Schönwalde-Glien. Der Bürgermeister wird angewiesen, die 1.

Änderungssatzung der Hauptsatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien bekannt zu machen.

(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Die Bekanntmachung der 1. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien erfolgt auf der Seite 4.

Beschluss Nr. 73/2009

Rechenschaftsbericht und Jahresrechnung zum Haushaltsjahr 2008 - Beschluss über die Annahme durch die GV

Die Gemeindevertretung nimmt die Feststellung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung für das Jahr 2008 zur Kenntnis.

(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 62/2009

Bebauungsplan „Hasenwinkel“ OT Pausin Betreff: Abwägungsbeschluss

1. Die von den Bürgern, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (TÖB) vorgebrachten Anregungen und Hinweise zur Beteili- gung in der Zeit vom 02.02.2009 bis 03.03.2009 am Entwurf zum Be- bauungsplan „Hasenwinkel“ hat die Gemeindevertretung Schönwal- de-Glien mit folgendem Ergebnis geprüft:

a) Berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

Nr. 3 Landesumweltamt Brandenburg Nr. 8 Amt für Forstwirtschaft Alt Ruppin

Nr. 24 Osthavelländische Trinkwasserversorgung GmbH

b) Teilweise berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

Nr. 19 Landkreis Havelland

c) Nicht berücksichtigt werden die Anregungen und Hinweise von:

d) Keine planungsrelevanten Bedenken, aber mitunter Hinweise, die zur Kenntnis genommen bzw. im weiteren Verfahren beachtet werden, äu- ßerten:

Nr. 4 Gemeinsame Landesplanungsabteilung Nr. 6 Landesbetrieb für Straßenwesen Potsdam Nr. 38 Landkreis Oberhavel

e) Keine Antwort gaben:

Nr. 5 Regionale Planungsgemeinschaft Havelland – Fläming

Nr. 7 Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft & Flurneuordnung Nr. 35 Stadtamt Falkensee

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger, Behörden und sonstigen TÖB, die Anregungen und Hinweise abgegeben haben, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3. Die Anlage (Vorschlag zur Abwägung der eingegangenen Stellung- nahmen und Anregungen) ist Bestandteil dieses Beschlusses.

(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 63/2009

Bebauungsplan „Hasenwinkel“ OT Pausin Betreff: Satzungsbeschluss

Die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien beschließt auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Bekanntmachung der Fassung vom 23.09.2004 (BGBI. I Nr. 52 S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) den Bebauungsplan „Hasenwinkel“ für das Gebiet in der Flur 7, den Flurstücken 33-35, 37/1 – 37/4, 39/1 – 39/2, 40/1 – 40/3, 42 teilw. 43/1, 43/3, 54 teilw., 122-125, 128-132, 169-171, 182-184 der Gemarkung Pausin, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

Die Begründung wird gebilligt. Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung.

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung zu jedermanns

Amtliche Mitteilungen

Beschlüsse der 6. Sitzung des Hauptausschusses vom 7.4.2009

Ende der 6. Sitzung des Hauptausschusses vom 7.4.2009

Beschlüsse der 7. Sitzung der

Gemeindevertretung vom 23.4.2009

(3)

Einsicht bereit zu halten, über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben. In der Bekanntmachung ist auch darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Die Bekanntmachung Betr.: Bebauungsplan „Hasenwinkel“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Pausin mit Karte des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt auf der Seite 4.

Beschluss Nr. 71/2009

Investitionsvorhaben im Rahmen K II

(Nachvollziehung für Meldung an den Landkreis)

Folgende Investitionsvorhaben werden von der Gemeinde Schönwalde- Glien in die Liste der im Rahmen des Konjunkturprogramms II in den Jahren 2009 und 2010 zu realisierenden Maßnahmen aufgenommen:

1. Schwerpunkt Bildung

2009: Schule Schönwalde: Fenster, Türen, evtl. Jalousien an der Südseite; ca. 200.000 €

2010: Schule Schönwalde: Fenster, Türen, evtl. Jalousien an der Südseite; ca. 100.000 €

2010: Schule Perwenitz: Fenster, Türen, evtl. Jalousien an der Südseite; ca. 160.000 €

2. Schwerpunkt Infrastrukturmaßnahmen

2009: FFW Schönwalde-Siedlg.: Garage f. FFW-Fahrzeug; ca. 45.000 € 2009: Schule Schönwalde: Schulhofgestaltung; ca. 35.000 €

2009: OT Wansdorf: Kleinfeldfußballanlage; ca. 30.000 € 2009: Schule Schönwalde: Fahrstuhleinbau; ca. 20.000 € 2010: Jugendclub OT Schönwalde-Siedlg.; ca. 85.000 € alternativ 2010: (* neu zu benennen)

Die aufgeführten Vorhaben sind austauschbar gegen andere evtl. im Zeitforschritt sich ergebende und zu beschließende.

(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 74/2009

1. Nachtragshaushaltssatzung 2009 der Gemeinde Schönwalde-Glien Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2009 sowie den geänderten Finanzplan/das geänderte Investitionsprogramm bis zum Jahr 2012.

(14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Die Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Schönwalde- Glien für das Haushaltsjahr 2009 erfolgt auf der Seite 6.

Beschluss Nr. 65/2009

Überprüfung von Angehörigen kommunaler Vertretungskörperschaften nach dem Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemali- gen Deutschen Demokratischen Republik (Stasi-Unterlagen-Gesetz – StUG) Für die Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Schönwalde- Glien wird eine obligatorische Überprüfung aller Mitglieder nach dem StUG beschlossen, d.h. auch derjenigen, die einer Überprüfung ihrer Person nicht zugestimmt haben.

Sollte der Beschluss dahingehend gefasst werden, dass eine Überprüfung der Mitglieder der Gemeindevertretung durchgeführt wird, ist zur Auswer- tung der Mitteilungen der Bundesbeauftragten ein „zeitweiliger Ausschuss“

zu benennen, der die Mitteilungen auswertet und für die Gemeindevertre- tung eine Empfehlung vorbereitet.

Die Mitteilungen der Bundesbeauftragten sind verschlossen im Hauptamt aufzubewahren.

Der Bürgermeister wird mit der Stellung des Ersuchens an die BStU und dem Empfang der Mitteilungen von der BStU beauftragt.

(9 Ja- und 5 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

- NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. 79/2009

Verfahrensweise zum Antrag LSG vom 09.02.2009 zum Erwerb einer Gewerbefläche im Gewerbegebiet „Erlenbruch“ zur Errichtung und Betrieb eines Baustoff- und Recyclinghofes, OT Schönwalde-Dorf

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

dass entsprechend dem Antrag von der Firma LSG, Lehniner Sandgrube GmbH, Hauptsitz Geltow vom 09.02.2009.

auf dem Erlenbuchgelände in der Gemeinde Schönwalde-Glien, OT Schönwalde Dorf, ein Baustoff-, Recycling- und Kompostierungshof entstehen soll.

Die Verwaltung wird beauftragt der Firma LSG weitere Gespräche zur Errichtung und dem Betrieb eines Baustoff-Recyclinghofes auf dem be- nannten Gelände zuführen. In diesen Gesprächen ist zu klären ,die genau in Anspruch genommene Gewerbefläche, die Durchführung des Bauleitver- fahrens, mit Änderung des Flächennutzungsplanes, Durchführung des Bebauungsplanes und Vorhabensbezogener Bebauungsplan.

Die Ergebnisse sind der GV vorzulegen.

(13 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

- NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. 91/2009

Vergabe Kleinfeld / BMX, OT Wansdorf

Die Gemeinde stimmt dem Vergabevorschlag des Bauamtes der Gemeinde Schönwalde Glien auf der Grundlage der Auswertungen der Planungsbüros Benninghoff zu. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, mit der Ausführung der Bauleistungen der Landschaftsbauarbeiten die Firma Riedrich GmbH, Döberitzer Straße 51 in 14612 Falkensee (gepr. Angebotssumme einschl. der Eventualpositionen = 48.271,97 € brutto) zu beauftragen.

(6 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 80/2009

Vergabe Treppenlift VHG, OT Schönwalde-Siedlung

Die Gemeinde stimmt dem Vergabevorschlag des Bauamtes der Gemeinde Schönwalde Glien auf der Grundlage der Auswertungen der Planungsbüros Plessow zu.

Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, mit der Lieferung und Montage des Treppenlifts die Fa. HIRO-LIFT Hillenkötter + Ronsieck GmbH, Meller Straße 06 aus 33613 Bielefeld (gepr. Angebotssumme brutto 19.539,80 €) zu beauftragen.

(7 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Zahlungserinnerung

Hiermit dürfen wir alle Steuer- und Gebührenpflichtigen, die die vierteljährliche Zahlweise gewählt haben und die nicht am Last- schrift- bzw. Einzugsverfahren teilnehmen, daran erinnern, dass die Zahlungen für die

Grundsteuer A Grundsteuer B Hundesteuer Zweitwohnungsteuer

Umlage an den Wasser- und Bodenverband „Großer Havelländischer Hauptkanal-Havelkanal-Havelseen“, sofern Sie einen Bescheid erhalten haben, der für das Jahr 2005 und Folgejahre oder 2006 und Folgejahre oder 2007 und Folgejahre oder 2008 und Folgejahre gilt, für das II. Quartal 2009 zum 15. Mai 2009 zu überweisen waren.

Sofern Sie keinen neuen Steuer-/Abgabenbescheid für das Jahr 2009 erhalten haben, gelten die Abgabesätze der Ihnen vorliegen- den Bescheide fort, bis sie durch neue ersetzt werden.

Die nächsten Fälligkeiten für Quartalszahlungen sind zum 15.

August 2009 und 15. November 2009.

Schönwalde-Glien, den 07. Mai 2009

gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

Ende der 7. Sitzung der Gemeindevertretung vom 23.4.2009

Beschlüsse der 7. Sitzung des Hauptausschusses vom 5.5.2009

Ende der 7. Sitzung des

Hauptausschusses vom 5.5.2009

(4)

1. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien

Die Gemeinde Schönwalde-Glien erlässt auf der Grundlage der §§ 4 und 28 Abs. 2 Nr. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg – BbgKVerf – zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23.09.2008 (GVBl. I S. 202, 207), gemäß Beschluss der Gemeindevertretung vom 23.04.2009 folgende 1. Änderungssatzung der Hauptsat- zung der Gemeinde Schönwalde-Glien:

Artikel 1

Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien

Die Hauptsatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien vom 27.10.2008 (Beschluss-Nr. 205/2008 vom 16.10.2008, Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien vom 13.

November 2008) wird wie folgt geändert:

1. Nach § 14 wird folgender § 14a eingefügt:

㤠14a

Vergütung als Vertreter der Gemeinde in Unternehmen (§ 97 Abs. 8 BbgKVerf)

Vergütungen aus einer Tätigkeit als Vertreter der Gemeinde in wirtschaftlichen Unternehmen oder Einrichtungen sind gemäß § 97 Abs. 8 BbgKVerf an die Gemeinde Schönwal- de-Glien abzuführen, wenn sie insgesamt einen jährlichen Betrag in Höhe von 5000,00 € übersteigen. Es wird festge- stellt, dass eine Aufwandsentschädigung in Höhe von insgesamt 1000,00 € jährlich als Vergütung aus einer Tätigkeit in einem wirtschaftlichen Unternehmen im Sinne des § 97 Abs. 8 BbgKVerf angemessen ist.“

Artikel 2 Inkrafttreten

Diese 1. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Gemein- de Schönwalde-Glien tritt am Tage nach ihrer Bekanntma- chung in Kraft.

Schönwalde-Glien, den 7. Mai 2009

gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

B e k a n n t m a c h u n g Besetzung der Schiedsstelle der Gemeinde Schönwalde-Glien - Vorsitzende/r der Schiedsstelle, - stellvertretende Schiedsperson

Mit Schreiben Amtsgericht Nauen vom 14.04.2009 wurden wir informiert, dass die Amtszeiten des Vorsitzenden und

der Stellvertretung der Schiedsstelle der Gemeinde Schön- walde-Glien mit Termin 10.11.2009 bzw. 08.04.2009 enden.

Für die Besetzung des Vorsitzenden der Schiedsstelle der Gemeinde Schönwalde-Glien und der Stellvertreten- den Schiedsperson der Schiedsstelle der Gemeinde Schönwalde-Glien suchen wir geeignete Personen, die in dieser ehrenamtlichen Tätigkeit im Gemeindegebiet arbei- ten möchten.

- Eine Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.

- Sie muss das Wahlrecht besitzen.

- In das Amt sollte nicht berufen werden,

- wer nicht das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet hat,

- wer nicht im Bereich der Schiedsstelle wohnt.

- Die Schiedsperson wird von der Gemeindevertre- tung auf fünf Jahre gewählt.

Interessenten melden sich bitte schriftlich im Hauptamt der Gemeinde Schönwalde-Glien.

Telefonische Nachfragen sind unter der Telefonnummer 03322/ 24 84 12 möglich.

Ich bitte um entsprechende Bewerbungen bis spätestens 30. Juni 2009.

gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien

Betr.: Bebauungsplan „Hasenwinkel“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Pausin Der von der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien in der Sitzung am 23.04.2009 unter der Drucksache Nr. 63/2009 als Satzung beschlossene Bebauungsplan „Hasenwin- kel“ für das Gebiet in der Ortslage Pausin, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) für das ca. 4,02 ha große Gemeindegebiet südlich des „Wansdor- fer Weges“ und nördlich der „Landesstraße 16“, wird ge- mäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der zur Zeit gültigen Fassung hiermit bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan tritt am Tag dieser Bekanntmachung in Kraft.

Jedermann kann die o.g. Satzung und die dazugehörige Begründung zum Bebauungsplan „Hasenwinkel“ ab diesem Tag in der Gemeinde Schönwalde-Glien, Sebasti- an-Bach-Str. 10-12 in 14621 Schönwalde-Glien, während folgender Zeiten:

Montag und Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr,

Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

(ausgenommen der Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr),

Öffentliche Bekanntmachungen

(5)

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Gemäß § 215 Abs. 1 des Baugesetzbuches sind beachtli- che Verletzungen der in § 214 (1) Satz 1 Nr. 1 bis 3 be- zeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 (2) beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes, sowie nach § 214 (3) Satz 2 beachtliche Mängel des Abwä- gungsvorgangs innerhalb von einem Jahr seit Bekanntma- chung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde Schönwalde - Glien geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist werden diese unbeachtlich.

Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 3 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen, sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungs- ansprüche wird hingewiesen.

Schönwalde-Glien, den 05.05.2009 gez.

Bodo Oehme, Bürgermeister

(Dienstsiegel)

Jagdgenossenschaft Grünefeld

An die Mitglieder der

Jagdgenossenschaft Grünefeld

Berlin, den 14. Mai 2009

Einladung

zur Jahreshauptversammlung gemäß § 7 der Satzung der Jagd- genossenschaft Grünefeld

am Samstag, den 6. Juni 2009 – 14.00 Uhr in der Gaststätte „Havelland“ in Grünefeld

Tagesordnung

1. Begrüßung/Genehmigung der Tagesordnung 2. Protokollverlesung der letzten Versammlung 3. Bericht des Vorstandes

4. Bericht des Kassenwartes 5. Bericht des Kassenprüfers 6. Entlastung des Vorstandes

7. Diskussion zur Ausschreibung Jagdpachtvertrag 8. Diverses

Alle Mitglieder sind anschließend zu einem Abendessen (Schwei- nebraten und Kassler) eingeladen.

Zur besseren Planung bestätigen Sie bitte telefonisch unter der Rufnummer 030/80587537 oder per Email mail@agriskom.de ihre Teilnahme bis zum 31. Mai 2009.

Jagdgenossenschaft Grünefeld

Der Vorstand

Vorsitzender: Dr. Uwe Steffin

Geschäftsstelle: Schnepfenreuther Weg 48 13587 Berlin

Telefon: 030/80587537 Handy: 0160/94774804 Email: steffin@agriskom.de

(6)

1. Nachtragshaushaltssatzung

der Gemeinde Schönwalde-Glien für das Haushaltsjahr 2009

Auf Grund des § 79 der Gemeindeordnung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Gemein- devertretung vom 23. April 2009 folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushalt werden

erhöht vermindert und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes

um um einschl. der Nachträge

gegenüber bisher nunmehr festgesetzt auf

EUR EUR EUR EUR

1. im Verwaltungshaushalt

die Einnahmen 290.400 10.371.000 10.661.400

die Ausgaben 290.400 10.371.000 10.661.400

2. im Vermögenshaushalt

die Einnahmen 2.422.600 3.213.900 5.636.500

die Ausgaben 2.422.600 3.213.900 5.636.500

§ 2

Die bisher festgesetzten Gesamtbeträge der Kredite, der Verpflichtungsermächtigungen und der Kassenkredite wer- den nicht geändert.

§ 3

Die Steuerhebesätze werden nicht geändert.

§ 4

Die Erheblichkeitsregelungen für über- bzw. außerplanmä- ßige Ausgaben werden nicht geändert.

§ 5

Die Erheblichkeitsregelungen zum Erlass einer Nachtrags- haushaltssatzung werden nicht geändert.

Aufstellungsvermerk

Gemäß § 78 Abs. 1 der GO des Landes Brandenburg wurde der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemein- de Schönwalde-Glien für das Haushaltsjahr 2009 aufgestellt und dem Bürgermeister vorgelegt.

Schönwalde-Glien, den 22. April 2009

gez.

M. Walter

Amtsleiterin der Kämmerei

Feststellungsvermerk

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemein- de Schönwalde-Glien für das Haushaltsjahr 2009 wurde festgestellt und der Gemeindevertretung zugeleitet.

Schönwalde-Glien, den 22.04.2009

gez.

i.V. Kurt Hartley Bodo Oehme Bürgermeister

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung 2009 wird hiermit ausgefertigt und entsprechend der Bekanntma- chungsregelung der Hauptsatzung der Gemeinde Schön- walde - Glien bekannt gemacht.

Schönwalde-Glien, den 12.05.2009

gez. gez.

Bodo Oehme Karla-Veronika Ehl

Bürgermeister Vorsitzende der Gemeindevertretung

Siegel

(7)
(8)

Ende der öffentlichen Bekanntmachungen

Referenzen

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