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Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jg.10, Heft 03 : mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

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Academic year: 2022

Aktie "Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jg.10, Heft 03 : mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf"

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10. Jahrgang Schönwalde-Glien, 27. März 2014 Nr. 3

Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G E N

Amtsblatt

für die Gemeinde Schönwalde-Glien

mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perweni tz,

Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

(2)

Inhaltsverzeichnis

AMTLICHER TEIL ... 3

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ... 3

Bekanntmachung über gefasste Beschlüsse der 53. Sitzung des Hauptausschusses vom 11.3.2014 ... 3

Bekanntmachung über gefasste Beschlüsse der 66. Sitzung der Gemeindevertretung vom 20.3.2014 ... 4

Offenlage des Entwurfs zur 9. Änderung des Bebauungsplans „Am Schmiedeweg“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Paaren im Glien ... 6

3. Änderungssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung in der Gemeinde Schönwalde-Glien (Straßenreinigungsgebührensatzung) ... 7

Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen sowie das gewerbliche Anbieten von Waren außerhalb von Verkaufsstellen aus besonderen Anlässen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2014 ... 8

Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Wahlausschusses für die Wahl der Gemeindevertretung und der Ortsbeiräte am Sonntag, den 25. Mai 2014 ... 8

NICHTAMTLICHER TEIL ... 9

Spielzeug und Zeug zum Spielen: Elternbrief 34 (5 Jahre, 4 Monate) ... 9

Impressum

Herausgeber: Gemeinde Schönwalde-Glien Der Bürgermeister Berliner Allee 7 14621 Schönwalde-Glien

Telefon: (0 33 22) 24 84-0 Telefax: (0 33 22) 24 84-40 www.schoenwalde-glien.de

rathaus@gemeinde-schoenwalde-glien.de

Redaktion: Steffen Schmunk Kurt Hartley

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien erscheint in etwa vier- bis sechswöchigem Rhythmus.

Alle im Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien veröffentlichten Beschlüsse der Gemeindevertretung und Bekanntmachungen der Gemeinde können zu den allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung, Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7, 14621 Schönwalde-Glien eingesehen werden.

Bezugsmöglichkeiten:

Das Amtsblatt wird in der Gemeindeverwaltung zu den ortsüblichen Sprechzeiten zum Mitnehmen ausgelegt. Des Weiteren steht das Amtsblatt auch auf den Internetseiten der Gemeinde www.schoenwalde-glien.de zur Verfügung.

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien ist außerdem bei der Gemeinde Schönwalde-Glien gegen Erstattung der Portokosten zu beziehen.

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien kann auch über einen E-Mail-Verteiler bezogen werden. Dazu muss eine E-Mail mit dem Betreff

„Verteiler Amtsblatt“ an s.schmunk@gemeinde-schoenwalde-glien.de gesendet werden. Aus dem Text muss eindeutig hervorgehen, dass der Absender eine Eintragung in die Verteilerliste wünscht.

(3)

3

AMTLICHER TEIL

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Bekanntmachung

über gefasste Beschlüsse der 53. Sitzung des Hauptausschusses vom 11.3.2014

- ÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. 51/2014

Vergabe der Planungsleistung Straßenbau Siedlungsgasse , OT Pausin

Vergabe der Planungsleistung Straßenbau Siedlungsgasse im OT Pausin bis zur Leistungsphase 6 (Vergabevorbereitung) an das Planungsbüro Richter mit einer Bruttoangebotssumme von 9.734,96 €

(7 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 20/2014

Weiterführung des Wegebaus auf dem Friedhof im OT Schönwalde- Siedlung / Vergabe der Bauleistungen

Bzgl. der Weiterführung des Wegebaus auf dem Friedhof im OT Siedlung stimmt die Gemeinde dem Vergabevorschlag des Bauamtes der Gemeinde Schönwalde Glien auf der Grundlage der Auswertungen des Planungsbüros Richter zu.

Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, den Wegebau im VIII. BA durch die Fa. Friedrich Scharf GmbH, Gatower Straße 145, 13595 Berlin (geprüf- te Angebotssumme rund 12.877,23 € brutto) ausführen zu lassen.

(7 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 167/2013

Antrag des SSV 53 e.V. – Abteilung Handball vom 12.08.2013

Der SSV53 e.V. – Abteilung Handball erhält auf der Grundlage der Richtlinie für die Sportförderung in der Gemeinde Schönwalde-Glien zur Unterstützung der Sport treibenden Vereine im Wettkampfsport auf Landes- ebene entsprechend seinem Antrag auf Unterstützung vom 12.08.2013 keine Zuwendung.

(7 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 168/2013

Antrag des SSV 53 e.V. – Abteilung Cheerleader vom 08.08.2013 Der SSV53 e.V.- Abteilung Cheerleader erhält auf der Grundlage der Richtlinie für die Sportförderung in der Gemeinde Schönwalde-Glien zur Unterstützung der Sport treibenden Vereine im Wettkampfsport auf Landes- ebene entsprechend seinem Antrag auf Unterstützung vom 08.08.2013 eine Zuwendung in Höhe von: 4.670,00 €

Die Zuwendung ist entsprechend der Auflistung im Sachbericht zu verwen- den und mit Originalrechnungsbelegen abzurufen.

(7 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 169/2013

Antrag des SSV 53 e.V. – Abteilung Fußball vom 13.06.2013

Der SSV53 e.V. erhält auf der Grundlage der Richtlinie für die Sportförde- rung in der Gemeinde Schönwalde-Glien zur Unterstützung der Sport treibenden Vereine im Wettkampfsport auf Landesebene entsprechend seinem Antrag auf Unterstützung vom 13. Juni 2013 eine Zuwendung in Höhe von: 18.150,00 €

Die Zuwendung ist entsprechend der Auflistung im Sachbericht zu verwen- den und mit Originalrechnungsbelegen abzurufen.

(7 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 170/2013

Antrag der Judo-Elche Schönwalde-Glien 04 e.V. vom 29.07.2013 Die Judo-Elche Schönwalde-Glien 04 e.V. erhalten auf der Grundlage der Richtlinie für die Sportförderung in der Gemeinde Schönwalde-Glien zur Unterstützung der Sport treibenden Vereine im Wettkampfsport auf Landes- ebene entsprechend ihrem Antrag auf Unterstützung vom 29.7.2013 eine Zuwendung in Höhe von: 2.360,00 €

Die Zuwendung ist entsprechend der Auflistung im Sachbericht zu verwen- den und mit Originalrechnungsbelegen abzurufen.

(7 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 171/2013

Antrag des DAV Ortsverein Schönwalde e.V. vom 31. Juli 2013 Der DAV Ortsverein Schönwalde e.V. erhält auf der Grundlage der Richtlinie für die Sportförderung in der Gemeinde Schönwalde-Glien zur Unterstützung der Sport treibenden Vereine im Wettkampfsport auf Landes- ebene entsprechend seinem Antrag auf Unterstützung vom 31. Juli 2013 eine Zuwendung in Höhe von: 500,00 €

Die Zuwendung ist entsprechend der Auflistung im Sachbericht zu verwen- den und mit Originalrechnungsbelegen abzurufen.

(7 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 184/2013

Antrag des TSV Perwenitz 1950 e.V. vom 04.11.2013

Der TSV Perwenitz 1950 e.V. erhält auf der Grundlage der Richtlinie für die Sportförderung in der Gemeinde Schönwalde-Glien zur Unterstützung der Sport treibenden Vereine im Wettkampfsport auf Landesebene entspre- chend seinem Antrag auf Unterstützung vom 4.11.2013 eine Zuwendung in Höhe von: 6.250,00 €

Die Zuwendung ist entsprechend der Auflistung im Sachbericht zu verwen- den und mit Originalrechnungsbelegen abzurufen.

(7 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

- ENDE DER SITZUNG -

(4)

Bekanntmachung

über gefasste Beschlüsse der 66. Sitzung der Gemeindevertretung vom 20.3.2014

- ÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. 46/2014

Bebauungsplan „Am Schmiedeweg“, Verfahren zur 9. Änderung, OT Paaren im Glien - frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Aufstellungsbeschluss) Die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien billigt den Vorentwurf (Stand März 2014) zur 9. Änderung des Bebauungsplans „Am Schmiedeweg“ OT Paaren im Glien einschließlich Begründung.

Das Planänderungsverfahren erfolgt im vereinfachten Verfahren, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung ist nach § 3 Abs. 1 BauGB für die Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen. Die durch die Planung der Gemeinde berührten Behörden und sonstigen Träger öffentli- cher Belange sind nach § 4 Abs. 1 BauGB, die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Die Öffentliche Bekanntmachung über die Offenlage des Entwurfs zur 9. Änderung des Bebauungsplans „Am Schmiedeweg“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Paaren im Glien mit Karte des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt auf Seite 6.

Beschluss Nr. 41/2014

Kostenerweiterung Umbau TSV Gebäude Perwenitz/ Antrag auf überplanmäßige Auszahlungen gemäß 70 BbgKVerf für das Produkt- konto 42400.7851000

Für den weiteren Um- und Ausbau des Vereinsgebäudes des TSV Perwenitz 1950 e.V. im OT Perwenitz beschließt die Gemeindevertretung, den Antrag auf überplanmäßige Auszahlungen gem. § 70 BbgKVerf in Höhe von 10.000,00 € für das Produktkonto 42400. 7851000.

Nach Kostenschätzung durch das Architekturbüro S. Farkas belaufen sich die Baukosten für den „Um- und Ausbau des Vereinsgebäudes“ inkl.

Planungskosten auf 420.000,00 €.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Aufgrund des § 22 Abs. 1 der BbgKVerf. hat Herr Abgeordneter Lothar Lüdtke weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt.

Beschluss Nr. 49/2014

Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Eichenallee 1-3, OT Schönwalde-Siedlung

Die Gemeinde Schönwalde-Glien erklärt ihr grundsätzliches Einvernehmen zur Änderung des FNP im Bereich des Grundstückes Eichenallee 1-3, OT Schönwalde-Siedlung mit dem Ziel der Darstellung des Hofensembles als Baufläche. Die Erteilung des Einvernehmens ist gebunden an die Zustim- mung der höheren Raumordnungs-, Planungs- und Umweltbehörden.

Die Übernahme der Kosten für die FNP-Änderung ist über einen städtebau- lichen Vertrag zu regeln.

(0 Ja- und 16 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 38/2014

3. Änderungssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Erhe- bung von Gebühren für die Straßenreinigung in der Gemeinde Schön- walde-Glien (Straßenreinigungsgebührensatzung)

Die Gemeinde Schönwalde-Glien beschließt die in der Anlage beigefügte 3.

Änderungssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung in der Gemeinde Schönwalde-Glien (Straßenreinigungsgebührensatzung).

Der Bürgermeister wird angewiesen, die 3. Änderungsatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreini-

gung in der Gemeinde Schönwalde-Glien (Straßenreinigungsgebührensat- zung) bekannt zu machen.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Die Öffentliche Bekanntmachung der 3. Änderungssatzung der Gemeinde Schönwalde- Glien über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung in der Gemeinde Schönwalde-Glien (Straßenreinigungsgebührensatzung) erfolgt auf Seite 7.

Beschluss Nr. 45/2014

Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufs- stellen sowie das gewerbliche Anbieten von Waren außerhalb von Verkaufsstellen aus besonderen Anlässen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2014

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönwalde-Glien beschließt die in der Anlage beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhal- ten von Verkaufsstellen sowie das gewerbliche Anbieten von Waren außerhalb von Verkaufsstellen aus besonderen Anlässen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2014. Der Bürgermeister wird angewiesen, diese Ordnungsbehördliche Verordnung bekannt zu machen.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Die Öffentliche Bekanntmachung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen sowie das gewerbliche Anbieten von Waren außerhalb von Verkaufsstellen aus besonderen Anlässen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2014 erfolgt auf Seite 8.

Beschluss Nr. 52/2014

Beantragung von Projekten für die Förderperiode 2014-2020 im Rahmen der Erarbeitung der Regionalen Entwicklungsstrategie für die Gemeinde Schönwalde-Glien - Nachvollziehung

Im Rahmen der Erarbeitung der Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) der LAG Havel-land werden folgende Projekte für die Förderperiode 2014- 2020 beantragt:

1. Energetische Sanierung der Schule Perwenitz, Schulwegsicherung und Schulumfeldgestaltung (Schulhof, Parkplätze, Beleuchtung, Zu- wegung zum Sportplatz) im OT Perwenitz; Gesamtkosten ca.

700.000,00 EURO

2. Bau eines Wasserwanderrastplatzes im OT Schönwalde-Dorf;

Gesamtkosten ca. 300.000,00 EURO

3. Naturnahe Gestaltung des Kiessees als Naherholungszentrum im OT Grünefeld (Entschlammung; Natur-Badestrand, Rundweg mit Steg- und Slipanlage, Beachvolleyplatz, Spiel- und Klettergeräte, Bade- floß, naturnaher Böschungs- und Schilfgürtel, Infotafeln, Parkplätze, Anpflanzungen); Gesamtkosten ca. 400.000,00 EURO

4. Herstellung einer Zufahrt und Parkplätze und Umfeldgestaltung am Strandbad, Beachvolleyballfeld, Spielgeräte, Rekonstruktion der Gaststätte am Strandbad im OT Schönwalde-Siedlung; Gesamtkosten ca. 800.000,00 EURO

5. Touristischer Anlaufpunkt an der Schleuse im OT Schönwalde-Dorf 6. Radweganbindung in Richtung Bötzow/Hennigsdorf; OT Schönwal-

de-Dorf

7. Herstellung von Parkplätzen am Friedhof, Wegebefestigung; OT Schönwalde-Siedlung

8. Wegeverbindung nach Alt-Brieselang

9. Sportstättenentwicklung (Tourismus, Freizeit) im Erlenbruch; OT Schönwalde-Dorf; Gesamtkosten ca. 3.000.000,00 EURO

(15 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 43/2014

Änderung des Gesellschaftsvertrages der Waldschule Pausin GmbH Im Gesellschaftsvertrag der Waldschule Pausin GmbH ist gemäß § 96 Abs.

1 Nr. 4 BbgKVerf festzulegen, dass der Jahresabschluss und der Lagebe- richt in entsprechender Anwendung der für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften aufgestellt und geprüft werden.

Der Bürgermeister und sein erster Stellvertreter werden mit der Unterzeich- nung der Änderung des Gesellschaftsvertrages beauftragt.

(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Aufgrund des § 22 Abs. 1 der BbgKVerf. hat Frau Abgeordnete Bärbel Eitner weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt.

(5)

5 Beschluss Nr. 50/2014

Vergabe der Planungsleistung für die beschlossene Planänderung Bebauungsplan „Strandbad Schönwalde“, OT Schönwalde-Siedlung Die Gemeindevertretung stimmt gemäß § 70 BbgKVerf einer überplanmäßi- gen Auszahlung in Höhe von 12.200,00€ für die Beauftragung zur 2.

Änderung des Bebauungsplan „Strandbad Schönwalde“, OT Schönwalde- Siedlung auf dem Produktkonto 51100.5211011 im Haushaltsjahr 2014 zu.

Die Gemeindevertretung vergibt die Planungsleistung für die 2. Änderung des Bebauungsplans „Strandbad Schönwalde“, OT Schönwalde-Siedlung an Neumann Gusenburger Berlin.

Der Bürgermeister wird beauftragt den Vertrag mit dem angebotenen Honorar in Höhe von 6.464,34 € zu unterzeichnen.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 39/2014

Vergabe der Mäharbeiten, Laubentsorgung, Rinnstein- und Gullyreini- gung in den Ortsteilen Grünefeld, Paaren im Glien, Perwenitz, Pausin und Wansdorf

Die Vergabe der Mäharbeiten in den Ortsteilen Grünefeld, Paaren im Glien, Perwenitz und Pausin an die Firma Objektservice Lindemann, Berliner Allee 7, 14621 Schönwalde-Glien mit einer Angebotssumme von Brutto 42.239,84 €.

Die Vergabe der Laubentsorgung, Rinnstein- und Gullyreinigung in den Ortsteilen, Grünefeld, Paaren im Glien, Perwenitz, Pausin und Wansdorf an die Firma FAM Hausmeister Dienste, Leipziger Str. 62 in 14612 Falkensee mit einer Angebotssumme von Brutto 19.187,21 €.

(14 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Aufgrund des § 22 Abs. 1 der BbgKVerf. haben Herr Abgeordneter Jörg Lindemann und Herr Abgeordneter Wilhelm Franke weder an der Beratung noch an der Abstim- mung mitgewirkt.

Beschluss Nr. 54/2014

Antrag auf überplanmäßige Auszahlung für die Baumaßnahme und über die Vergabe der Bauleistung Außenanlagen Parkplatz und Schul- zugangsweg Grundschule „Menschenskinder“, OT Schönwalde-Siedlung Die Gemeindevertretung stimmt gemäß § 70 BbgKVerf einer überplanmäßi- gen Auszahlung in Höhe von 8.500,00 € für die Investitionsmaßnahme 2110110002 Außenanlagen Parkplatz und Schulzugangsweg Grundschule

„Menschenskinder“ auf dem Produktkonto 21101 0961300 im Haushaltsjahr 2014 zu.

Die Gemeinde Schönwalde-Glien, vertreten durch den Bürgermeister, beauftragt im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung die Firma Straßen- und Tiefbau Baatz GmbH mit dem Bau der Außenanlagen Parkplatz und Schulzugangsweg der Grundschule „Menschenskinder mit einem Auftrags- wert von 91.727,71 €.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 55/2014

Zustimmung Klageerhebung Zensus

Der Klageerhebung gegen einen evtl. ablehnenden Widerspruchsbescheid des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg wird zugestimmt.

Der Bürgermeister ist berechtigt, eine Musterklage in Brandenburg, einschließlich einer entsprechenden Gutachtenerstellung mit 5.000,- € zu unterstützen.

(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 44/2014

Antrag der Arbeitsgemeinschaft „Sichtbar gemeinsam“ zur Verwen- dung des Wappens der Gemeinde Schönwalde-Glien

Dem Antrag der Arbeitsgemeinschaft „Sichtbar gemeinsam“ auf Verwen- dung des Wappens der Gemeinde Schönwalde-Glien wird zugestimmt.

(17 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 22/2014

Genehmigung einer Dienstreise in die Partnerstadt Wagrowiec/Polen anlässlich der Europatage 2014

Im Rahmen der kommunalen Partnerschaft mit der Stadt Wagrowiec in Polen wird folgenden Abgeordneten unter Beachtung des Gesetzes zur Reform des Reisekostenrechts – Allgemeine Verwaltungsvorschrift des Landes Brandenburg zum Bundesreisekostengesetz (Bbg BRKGVwV) – (Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen vom 03.08.2005, 45.5-2702- 03) eine Dienstreise in der Zeit vom 30.04.2014 bis 04.05.2014 anlässlich der Europatage 2014 in Wagrowiec genehmigt:

1. Herr Siegfried Spallek (16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 53/2014

Änderung/Anpassung Pachtvertrag Kreativ e.V.

Die Gemeinde Schönwalde-Glien schließt mit dem gemeinnützigen Verein Kreativ e.V. einen Änderungs- und Ergänzungsvertrag zum bestehenden Pachtvertrag vom 22.05.2003 mit dem Ziel der Präzisierung des Pachtge- genstandes.

Die Verwaltung wird beauftragt den Änderungs- und Ergänzungsvertrag (siehe Entwurf) - vorbehaltlich rechtlicher Überprüfung - abzuschließen.

(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

- ENDE DER SITZUNG -

(6)

Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien

Offenlage des Entwurfs zur 9. Änderung des Bebauungsplans „Am Schmiedeweg“

der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Paaren im Glien

Der Entwurf zur 9. Änderung des Bebauungsplans „Am Schmiedeweg“ im Ortsteil Paaren im Glien für das insgesamt ca. 12,5 ha große Plangebiet am östlichen Ortseingang (Gemarkung Paaren, Flur 4, Flurstücke 215/1, 217/1, 221, 347, 348, 350, 351, 359-366, 369-388, 393-396, 400, 403, 440, 441, 453, 455, 457, 462-464, 476, 478, 563, 564, 568- 573, 580, 586-600, 604, 610-612 - siehe Karte des räumli- chen Geltungsbereiches in der Anlage) einschließlich der Begründung wurde gemäß Beschluss der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien zur Drucksache Nr. 46/2014 vom 20.03.2014 in der Entwurfsfassung März 2014 gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von einem Monat zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie nach § 4 Abs. 2 BauGB zur förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.

Gemäß Aufstellungsbeschluss vom 23.01.2014 (Drs. Nr. 3/2014) soll die festgesetzte Baugrenze auf dem Flurstück 643 (ehemals 590) der Flur 4 um ca. 2,50m nach Süden in Richtung Chaussee verschoben sowie die textliche Festsetzung Nr.

9.1.3. gestrichen werden.

Das Planänderungsverfahren erfolgt im vereinfach- ten Verfahren, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.

Im vereinfachten Verfahren wird von der Umwelt- prüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB), vom Umweltbericht (§ 2 a BauGB), von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind (§

3 Abs. 2 Satz 2 BauGB), von der zusammenfas- senden Erklärung (§ 10 Abs. 4 BauGB) sowie von einer Überwachung der erheblichen Umweltaus- wirkungen, die aufgrund der Durchführung von Bauleitplänen eintreten (§ 4 c BauGB) abgesehen.

Zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung wird die öffentliche Auslegung der Planunterlagen durchgeführt.

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 07.04.2014 bis einschließlich 07.05.2014 öffent- lich im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Rathaus, Zimmer 2.15, Ortsteil Schönwalde- Siedlung, Berliner Allee 7 in 14621 Schönwalde- Glien zu folgenden Zeiten während der Dienst- stunden für jedermann aus:

Montag, Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr,

Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

(ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)

Während dieser Zeit können Stellungnahmen zum Planent- wurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Nieder- schrift vorgebracht werden, die in die anschließende Abwä- gung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen sind. Darüber hinaus erhalten Sie Gelegenheit zur Erörterung der Planung.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgege- bene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Schönwalde-Glien, den 24. März 2014

gez.

Bodo Oehme

Bürgermeister (Siegel)

(7)

7

3. Änderungssatzung

der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung in der Gemeinde Schönwalde-Glien

(Straßenreinigungsgebührensatzung)

Auf der Grundlage der nachfolgend aufgeführten Gesetze, Satzungen und Vorschriften für die Erhebung von Gebühren erlässt die Gemeinde Schönwalde-Glien die 3. Änderungssat- zung der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung in der Gemeinde Schönwalde-Glien (Straßenreinigungsgebührensatzung).

1. §§ 3 und 28 Abs.2 Nr. 9 der Kommunalverfassung für das Land Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dez. 2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.05.2013 (GVBl. I Nr. 18)

2. § 49 a des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.

Juli 2009 ( GVBl. I S. 358), zuletzt geändert durch Ar- tikel 3 des Gesetzes vom 21.01.2013 (GVBl. I. Nr. 3) 3. §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land

Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntma- chung vom 31.03.2004 (GVBl. I Seite 174) zuletzt ge- ändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 05.12.2013 (GVBl. I Nr. 40).

4. Straßenreinigungsgebührensatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung in der Gemeinde Schönwalde- Glien (Straßenreinigungsgebührensatzung) vom 16.11.2007 (Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde- Glien Nr. 11 vom 22. November 2007).

Artikel 1

Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung in der Gemeinde Schönwalde-Glien (Straßenreinigungsgebührensatzung)

Die Straßenreinigungsgebührensatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung in der Gemeinde Schönwalde-Glien (Stra- ßenreinigungsgebührensatzung) vom 16.11.2007 zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 18.10.2012, veröffentlicht im Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde- Glien, Nr. 9 vom 15.11.2012 wird wie folgt geändert:

1.) § 3 Abs. (4) wird wie folgt neu gefasst:

„(4) Beim Sommerdienst beträgt die Benutzungsgebühr für die Reinigung je Meter Grundstück-seite (Absätze 1 bis 3) jährlich:

für Rad- und Gehwege 0,47 Euro/m“

Artikel 2 Inkrafttreten

Diese 3. Änderungssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung in der Gemeinde Schönwalde-Glien (Straßenreinigungsgebüh- rensatzung) tritt am 01.04.2014 in Kraft.

Schönwalde-Glien, den 21.3.2014

gez.

Bodo Oehme

Bürgermeister

(8)

Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen sowie das gewerbliche Anbieten von Wa- ren außerhalb von Verkaufsstellen aus besonderen Anlässen an Sonn- und Feier- tagen für das Jahr 2014

Aufgrund des § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöff- nungsgesetzes (BbgLöG), geregelt im Artikel 1 des Gesetzes zur Neuordnung der Ladenöffnungszeiten vom 27. Novem- ber 2006 (GVBl. I Nr. 15, S. 158), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2010 (GVBl. I Nr. 46) und des § 26 des Brandenburgischen Ordnungsbehördengesetzes (BbgOBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.08.1996 (GVBl. I S. 266) zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2010 (GVBl. I Nr. 47) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönwalde-Glien in ihrer öffentlichen Sitzung am 20.03.2014 folgende ordnungsbehördliche Verordnung gemäß § 5 Abs. 1 BbgLöG beschlossen:

§ 1 Begriffsbestimmungen

Der Begriff „Verkaufsstellen“ bestimmt sich nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BbgLöG.

§ 2 Geltungsbereich

Diese Verordnung gilt für den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Schönwalde-Glien.

§ 3 Verkaufszeiten an Sonn- und Feiertagen Abweichend von den in § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Brandenburgi- schen Ladenöffnungsgesetzes genannten Ladenschlusszeiten dürfen an den unten aufgeführten Sonntag Verkaufsstellen aus Anlass von besonderen Ereignissen geöffnet sein und das gewerbliche Anbieten von Waren außerhalb von Verkaufs- stellen durchgeführt werden.

am in der Zeit von

07.12.2014 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

§ 4 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie tritt am 31. Dezember 2014 außer Kraft.

Schönwalde-Glien, 21. März 2014 gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

Bekanntmachung

über die Zusammensetzung des Wahlaus- schusses für die Wahl

der Gemeindevertretung und der Ortsbeiräte

am Sonntag, den 25. Mai 2014

In den Wahlausschuss wurden nachfolgende Personen als Beisitzer/innen berufen:

Familienname, Vorname für die Partei / politische Vereinigung /

Wählergruppe Hartley, Kurt

Schmunk, Steffen

Prof. Heß, Manfred SPD

Spallek, Ilona CDU

Bresch, Roswitha Wählergruppe Forum Schönwalde-Glien e.V.

Hein, Cindy Kirsch, Petra

gez.

21.03.2014 K. Hartley

Wahlleiter

Ende amtlicher Teil

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NICHTAMTLICHER TEIL

Spielzeug und Zeug zum Spielen:

Elternbrief 34 (5 Jahre, 4 Monate)

Seit einer halben Stunde beschäftigt sich Anna schon mit einer Schraube. Sie hat sie lange angeguckt, mit der Spitze Linien auf ein Holzbrettchen geritzt, den Deckel einer Dose damit durch- bohrt und freut sich jetzt über ihre neueste Idee: Sie wirft die Schraube in ihren T-Shirt-Ausschnitt und guckt, wo sie unten wieder rauskommt. Das ist kalt und kitzelt! In diesem Moment braucht Anna nichts anderes zum Glücklich sein als eine einzige Schraube – für eine Weile ist sie das perfekte Spielzeug. Kinder können aus ganz alltäglichen Gegenständen spannende Spielwel- ten zaubern.

Für Spielzeug brauchen Sie nicht unbedingt viel Geld auszuge- ben, denn es liegt praktisch überall herum: ausgediente Radios, abgelegte Kleidungsstücke, Taschen, Korken und Klopapierrol- len – die Vorräte im Haushalt sind unerschöpflich.

Tipps für gutes Spielzeug:

Spendieren Sie eine große Kiste als Verkleidungstruhe – da kann alles rein, was sich zum Kostümieren eignet.

Langsam kommt Ihr Kind in das Alter für Gesell- schaftsspiele. Noch immer sind Kinder begeistert von Klassikern wie „Mensch ärgere dich nicht“.

An Puzzles, Bau- und Experimentierkästen schult Ihr Kind räumliche Wahrnehmung, Vorstellungskraft und motorisches Geschick.

Alle Spielsachen, die ein Kind anfassen, zusammenset- zen und auseinandernehmen kann, machen Spaß.

Computerspiele können lehrreich sein und trainieren Reaktionsfähigkeit und logisches Denken. Faustregel:

30 Minuten

Interessierte Eltern können diesen und alle weiteren Briefe kostenfrei über die Internetpräsenz des Arbeitskreises Neue Erziehung e. V. www.ane.de, oder per Email an ane@ane.de, über eine Sammelbestellung in Ihrer Kita oder per Telefon 030- 259006-35 bestellen. Die Elternbriefe kommen altersentspre- chend bis zum 8. Geburtstag in regelmäßigen Abständen nach Hause, auch für Geschwisterkinder.

Sabine Spelda

Elternbriefe Brandenburg

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Referenzen

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