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Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jg.08, Heft 10 : mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

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Aktie "Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jg.08, Heft 10 : mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf"

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8. Jahrgang Schönwalde-Glien, 20. Dezember 2012 Nr. 10

Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G E N

Rathaus der Gemeinde Schönwalde-Glien, Berliner Allee 7, 14621 Schönwalde-Glien

Amtsblatt

für die Gemeinde Schönwalde-Glien

mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz,

Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

(2)

Inhaltsverzeichnis

Amtliche Mitteilungen

41. Sitzung des Hauptausschusses vom 6.11.2012 Beschlüsse des Hauptausschusses

Vergabe Landschaftsbauarbeiten (Ausgleichspflanzungen),

Jugendclub, OT Schönwalde-Siedlung S. 3

Vergabe des Müllunterstands Markt-und Parkplatz am Rathaus,

OT Schönwalde-Siedlung S. 3

Vergabe des Gehwegbaus Schule Perwenitz OT Perwenitz S. 3

50. Sitzung der Gemeindevertretung vom 15.11.2012

Beschlüsse der Gemeindevertretung S. 3

Erweiterung Beschlussfassung Darlehen für Sanierung und Umbau

Dorfkirche Wansdorf S. 3

2. Änderungssatzung der Satzung über die Gewährung von Aufwandsent- schädigungen, den Ersatz von Auslagen und Zuwendungen an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Schönwalde-Glien S. 3 Beantragung von Fördermitteln für den Ausbau des Kienberger Weges,

Abschnitt West, im Rahmen des landwirtschaftlichen Wegebaus, OT

Paaren im Glien S. 3

Antrag des TSV Perwenitz 1950 e.V. vom 24.10.2012 auf Gewährung

eines finanziellen Zuschusses S. 3

Antrag des Abgeordneten Herrn Michael Laarß vom 30.10.2012 auf finanzielle Unterstützung des „Rathenower Frauenhaus“ durch die

Gemeinde Schönwalde-Glien S. 3

Antrag des SSV 53 e.V. vom 7.8.2012 S. 3

Antrag des SSV 53 e.V., Abteilung Cheerleader vom 11.8.2012 S. 4 Antrag der Judo-Elche Schönwalde-Glien 04 e.V. vom 22.8.2012 S. 4 Antrag des Ortsbeirates Schönwalde-Siedlung zur Einstellung von Kosten in den Haushalt 2013 für die Planung von Straßen (Am Südhang,

Alemannenweg, Cheruskerweg) S. 4

Bebauungsplan „Zum Leegefeld 14“

Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes S. 4

Kooperationsvertrag zwischen der Waldschule Pausin GmbH und dem

Förderverein Waldschule Krämer e.V., OT Pausin S. 4 Bebauungsplan Nr. 27 „Am Bahnhof 7“, OT Schönwalde-Dorf

- frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Auslegungsbeschluss) S. 4 Beauftragung der Bauleistung LOS 1 Abbruch zum „Um- und Ausbau der

KITA Waldmäuse OT Pausin und Gestaltung der Außenanlage“ S. 4 Beauftragung der Bauleistung LOS 21 Vorbereitung Außenanlage zum

„Um- und Ausbau der KITA Waldmäuse OT Pausin und Gestaltung der

Außenanlage“ S. 5

Vergabe der Sanierung des Amselsteigs OT Schönwalde-Siedlung S. 5 überplanmäßige Auszahlung für die Sondertilgung Ergänzungsdarlehen

Wohnungsbau Pausin, 61200.7927100 S. 5

Überplanmäßige Auszahlung auf dem Produktkonto 21101.5211000 S. 5 Überplanmäßige Auszahlung für die Investitionsmaßnahme Ausbau der

Ortsdurchfahrt der L20, OT Schönwalde-Siedlung S. 5 Überplanmäßige Auszahlung für die Investitionsmaßnahme Gehwegbau

Schule Perwenitz S. 5

Überplanmäßige Aufwendung und Auszahlung gemäß § 70 BbgKVerf aus dem Produktkonto 36508.5312000 (Kosten für Fremdbetreuung unserer

Kinder) S. 5

Überplanmäßige Aufwendung und Auszahlung gemäß § 70 BbgKVerf aus dem Produktkonto 36507.5457000 (Erstattung an ASB für Kita Grünefeld) S. 5 Vergabe von Marktständen auf dem Markt- und Parkplatz Am Rathaus,

Berliner Allee 7, durch Nutzungsvertrag. OT Schönwalde-Siedlung S. 5 Teilnahme des Bürgermeisters am Weihnachtskonzert der E.ON edis AG

am 30.11.2012 S. 5

Umbesetzung eines Mitglieds im Ausschuss für Umwelt, Ordnung,

Sicherheit und Landwirtschaft S. 5

Beantragung von Fördermitteln für den Ausbau der Hauptstraße, Abschnitt

West, OT Paaren im Glien S. 5

Amtliche Mitteilungen

51. Sitzung der Gemeindevertretung vom 13.12.2012

Beschlüsse der Gemeindevertretung S. 6

Bebauungsplan „WA I – Südliche Erweiterung“, OT Wansdorf

- Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes S. 6 Antrag zur Unbedenklichkeitserklärung zur Errichtung einer Freiflächen-

Photovoltaikanlage (Gemarkung Perwenitz, Flur 1, Flurstücke 72/1 und

72/2) S. 6

Gründung der Waldschule Pausin GmbH und zum Gesellschaftsvertrag S. 6 Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien S. 6

Vergabe Reinigungsleistung KITAs S. 6

Beauftragung der Bauleistung LOS 2 Hochbau zum „Um- und Ausbau der KITA Waldmäuse OT Pausin und Gestaltung der Außenanlage“ S. 6 Beauftragung der Bauleistung LOS 3 Zimmererarbeiten zum „Um- und

Ausbau der KITA Waldmäuse OT Pausin und Gestaltung der Außenanla-

ge“ S. 6

Beauftragung der Bauleistung LOS 4 Dachdecker/Klempner zum „Um- und Ausbau der KITA Waldmäuse OT Pausin und Gestaltung der Außenanla-

ge“ S. 6

Überplanmäßige Aufwendung und Auszahlung gemäß § 70 BbgKVerf für

das Produktkonto 61100.5372000 (Kreisumlage) S. 6

Überplanmäßige Aufwendung und Auszahlung gemäß §70 BbgKVerf auf dem Produktkonto 54100.0961200 für die Investitionsmaßnahme Straßen-

bau Strandallee S. 6

Antrag auf Vorbescheid GRÜ 04-12-V, Grünefelder Dorfstr. 14, OT

Grünefeld S. 7

Bauantrag SW 61-12-B, Sebastian-Bach-Str. 19, OT Schönwalde-Siedlung S. 7 Antrag des Ortsbeirates Schönwalde-Dorf zur Erweiterung des Baupro-

gramms Straßenbau Fliegersiedlung um den Abschnitt der Straße „Am

Gut“ von der Straße „Am Bahnhof“ bis Graben (Tagespflege) S. 7 Genehmigung der Dienstreise der Gemeindevertreter/innen zum Neujahrs-

empfang in Muggensturm/Baden-Württemberg S. 7

Kaufpreisfestlegung S. 7

Öffentliche Bekanntmachungen

2. Änderungssatzung

der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigun- gen, den Ersatz von Auslagen und von Zuwendungen an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Schönwal-

de-Glien S. 8

Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Schönwalde-Glien (Zweitwohnungssteuersat-

zung) S. 9

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien

zu den Steuer- und Abgabenbescheiden 2013 S. 11

Öffentliche Bekanntmachung über die Wahl des stellvertretenden Ortsvorstehers des Ortsteiles Schönwalde-Siedlung am

27.11.2012 gemäß § 45 Abs. 2 BbgKVerf S. 11

Schlussfeststellung zum Bodenordnungsverfahren „Ortslage

Tietzow“ S. 11

Sonstige Mitteilungen

Lust auf Besuch? Lateinamerikanische Schüler suchen Gastfami-

lien! S. 13

Warnung an Gewerbetreibende S. 13

Das sollten Sie und Ihre Kinder vor dem Betreten von Eisflächen

beachten: Die Eisregeln S. 14

Impressum S. 13

(3)

- ÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. 143/2012

Vergabe Landschaftsbauarbeiten (Ausgleichspflanzungen), Jugendclub, OT Siedlung

Die Gemeinde stimmt dem Vergabevorschlag des Bauamtes der Gemeinde Schönwalde-Glien auf der Grundlage der Auswertungen des Planungsbü- ros Benninghoff bei der Baumaßnahme „Neubau eines Jugendclubs im OT Siedlung“ zu.

Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, mit den Landschaftsbauarbeiten (2.

Bauabschnitt / Ausgleichspflanzungen) die Friedrich Scharf GmbH, Gatower Straße 145 aus 13595 Berlin (gepr. Angebotssumme brutto 16.686,06 €) zu beauftragen.

(6 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 146/2012

Vergabe des Müllunterstands Markt-und Parkplatz am Rathaus, OT Schönwalde-Siedlung

Vergabe der Baumaßnahme zur Herstellung des Müllunterstandes auf dem Markt- und Parkplatz am Rathaus an die Firma Zimmerei & Dachbau Machel GmbH aus Falkensee mit einer Bruttoangebotssumme von 17.256,19 €

(6 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 145/2012

Vergabe des Gehwegbaus Schule Perwenitz OT Perwenitz

Vergabe der Baumaßnahme Gehwegbau Schule Perwenitz, OT Perwenitz an die Firma Straßen- und Tiefbau Baatz GmbH aus Kyritz mit einer Bruttoangebotssumme von 30.940,78 €.

(6 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

- ÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. 163/2012

Erweiterung Beschlussfassung Darlehen für Sanierung und Umbau Dorfkir- che Wansdorf

1. Der Beschluss-Nr. 253/1/2010/2011 vom 23.06.2011 wird aufgehoben.

2. Die Gemeinde Schönwalde-Glien vergibt an die evangelischen Kir- chengemeinde Wansdorf e.V. ein zinsloses Darlehen in Höhe von 120.000,00 € für die Sanierung und den Umbau der Dorfkirche Wans- dorf. Das Darlehen wird nur im Zusammenhang mit der Gewährung der beantragten Zuwendung beim Landesamt für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung ausgezahlt. Das Darlehen ist inner- halb von 20 Jahren zurückzuzahlen, dabei sind die Erlöse aus dem Verkauf und/oder Erbpacht des Pfarrhauses zeitnah zur Tilgung zu verwenden. Der Bürgermeister wird mit dem Abschluss eines entspre- chenden Darlehensvertrages mit der evangelischen Kirchengemeinde beauftragt.

(14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung)

Aufgrund des § 22 Abs. 1 der BbgKVerf. hat der Abgeordnete Herr Wilhelm Franke weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt.

Beschluss Nr. 144/2012

2. Änderungssatzung der Satzung über die Gewährung von Aufwandsent- schädigungen, den Ersatz von Auslagen und Zuwendungen an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Schönwalde-Glien

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönwalde-Glien beschließt die in der Anlage beigefügte 2. Änderungssatzung der Satzung über die Gewäh- rung von Aufwandsentschädigungen, den Ersatz von Auslagen und von Zuwendungen an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Schönwalde-Glien. Der Bürgermeister wird angewiesen, die 2. Änderungs- satzung der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen, den Ersatz von Auslagen und von Zuwendungen an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Schönwalde-Glien bekannt zu machen.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Der Abdruck der Bekanntmachung der 2. Änderungssatzung der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen, den Ersatz von Auslagen und Zuwen- dungen an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Schönwalde-Glien erfolgt ab Seite 8.

Beschluss Nr. 154/2012

Beantragung von Fördermitteln für den Ausbau des Kienberger Weges, Abschnitt West, im Rahmen des landwirtschaftlichen Wegebaus, OT Paaren im Glien

Die Gemeinde Schönwalde-Glien stellt beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung einen Fördermittelantrag für den Ausbau des Kienberger Weges, Abschnitt West, im OT Paaren im Glien. Die geschätzten Kosten betragen ca. 149.494,32 € (Brutto). Es ist eine Zuwendung in Höhe von 94.219,11 € (75 %der Nettokosten) zu beantragen. Der Eigenanteil der Gemeinde beträgt 55.275,21 € Die Ausga- ben und Einnahmen werden in den Haushalt 2013/2014 eingestellt.

(13 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 157/2012

Antrag des TSV Perwenitz 1950 e.V. vom 24.10.2012 auf Gewährung eines finanziellen Zuschusses

Der TSV Perwenitz 1950 e.V. erhält auf der Grundlage der Richtlinie der Gemeinde Schönwalde-Glien über die Förderung von örtlichen Vereinen und Verbänden vom 19.4.2007 eine Zuwendung in Höhe von 1.000,00 € ausschließlich als Finanzierungshilfe für die Teilnahme der C-Junioren des Schönwalder SV/TSV Perwenitz am Turnier an der Copa Maresme Barcelona. Die Zuwendung ist entsprechend der Auflistung im Sachbericht zu verwenden und mit Originalrechnungsbelegen abzurufen.

(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 158/2012

Antrag des Abgeordneten Herrn Michael Laarß vom 30.10.2012 auf finanziel- le Unterstützung des „Rathenower Frauenhaus“ durch die Gemeinde Schönwalde-Glien

Für das Haushaltsjahr 2013 sind Zuwendungen an den Unabhängigen Frauenverein e.V. entsprechend dem Antrag von Herrn Abgeordneten Michael Laarß in Höhe von 3.000,00 € als Finanzierungshilfe für das Projekt

„Rathenower Frauenhaus“ in den Haushaltsplan einzustellen.

(0 Ja- und 15 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 102/2012

Antrag des SSV 53 e.V. vom 7.8.2012

Der SSV53 e.V. erhält auf der Grundlage der Richtlinie für die Sportförde- rung in der Gemeinde Schönwalde-Glien zur Unterstützung der Sport treibenden Vereine im Wettkampfsport auf Landesebene entsprechend seinem Antrag auf Unterstützung vom 7.8.2012 eine Zuwendung in Höhe von 19.540,00 €. Die Zuwendung ist entsprechend der Auflistung im Sachbericht zu verwenden und mit Originalrechnungsbelegen abzurufen.

(12 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen)

Amtliche Mitteilungen

Beschlüsse der 41. Sitzung des Hauptausschusses vom 6.11.2012

Ende der 41. Sitzung des Hauptausschusses vom 6.11.2012

Beschlüsse der 50. Sitzung der

Gemeindevertretung vom 15.11.2012

(4)

Beschluss Nr. 103/2012

Antrag des SSV 53 e.V., Abteilung Cheerleader vom 11.8.2012

Der SSV53 e.V., Abteilung Cheerleader erhält auf der Grundlage der Richtlinie für die Sportförderung in der Gemeinde Schönwalde-Glien zur Unterstützung der Sport treibenden Vereine im Wettkampfsport auf Lan- desebene entsprechend seinem Antrag auf Unterstützung vom 11.8.2012 eine Zuwendung in Höhe von 4.670,00 €. Die Zuwendung ist entsprechend der Auflistung im Sachbericht zu verwenden und mit Originalrechnungsbe- legen abzurufen.

(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 105/2012

Antrag der Judo-Elche Schönwalde-Glien 04 e.V. vom 22.8.2012

Die Judo Elche Swe-Glien 04 e.V. erhalten auf der Grundlage der Richtlinie für die Sportförderung in der Gemeinde Schönwalde-Glien zur Unterstüt- zung der Sport treibenden Vereine im Wettkampfsport auf Landesebene entsprechend seinem Antrag auf Unterstützung vom 22.8.2012 eine Zuwendung in Höhe von 1.300 €. Die Zuwendung ist entsprechend der Auflistung im Sachbericht zu verwenden und mit Originalrechnungsbelegen abzurufen.

(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 168/2012

Antrag des Ortsbeirates Schönwalde-Siedlung zur Einstellung von Kosten in den Haushalt 2013 für die Planung von Straßen (Am Südhang, Aleman- nenweg, Cheruskerweg)

Folgendem Antrag des Ortsbeirates Schönwalde-Siedlung wird zugestimmt:

1. Straßenzüge sollten gleichzeitig rekonstruiert werden wenn es mög- lich ist, nur eine Baustelleneinrichtung vorzunehmen, um so erhebli- che Kosten für die Anwohner und die Gemeinde zu sparen.

2. Speziell für das Jahr 2013 sollten die Planung für die Straßen Am Südhang, Alemannenweg und Cheruskerweg in den Haushalt einge- stellt werden.

3. Eine Änderung der Prioritätenliste bezüglich Straßenbau sollte immer möglich sein, wenn der Zustand der Straße sich erheblich verschlech- tert hat oder die Mehrzahl der Anwohner es wünscht.

Es werden in den Haushaltsplan 2013 Kosten für die Planung der o.g.

Straßen in Höhe von 100.000,-€ eingestellt.

(10 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 6 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 148/2012

Bebauungsplan „Zum Leegefeld 14“

Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes

Die Gemeindevertretung unterstützt den Antrag eines privaten Investors zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Grundstück in der Gemarkung Grünefeld, Flur 1, Flurstück 160 (Tfl.). Der Bebauungsplan soll die Bezeich- nung „Zum Leegefeld 14“ tragen.

Die Zustimmung zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird gebunden an den Abschuss eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Gemeinde und dem Investor.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 141/1/2012

Kooperationsvertrag zwischen der Waldschule Pausin GmbH und dem Förderverein Waldschule Krämer e.V., OT Pausin

Die zu gründende Waldschule Pausin GmbH soll den in der Anlage beige- fügten Kooperationsvertrag mit dem Förderverein Waldschule Krämer e.V.

abschließen.

(15 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Aufgrund des § 22 Abs. 1 der BbgKVerf. hat die Abgeordnete Frau Bärbel Eitner weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt.

Beschluss Nr. 149/2012

Bebauungsplan Nr. 27 „Am Bahnhof 7“, OT Schönwalde-Dorf

- frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Auslegungsbeschluss)

Die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien billigt den Vorentwurf (Stand Oktober 2012) zum Bebauungsplan Nr. 27 „Am Bahnhof 7“ für den OT Schönwalde-Dorf mit Begründung und Umweltbericht.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht ist nach § 3 Abs. 1 BauGB für die Dauer von einem Monat öffentlich auszulegen. Die durch die Planung der Gemeinde berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 1 BauGB i.V. mit

§ 3 BauGB zu beteiligen.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 155/2012

Beauftragung der Bauleistung LOS 1 Abbruch zum „Um- und Ausbau der KITA Waldmäuse OT Pausin und Gestaltung der Außenanlage“

Die Gemeinde stimmt dem Vergabevorschlag des Bauamtes der Gemeinde Schönwalde-Glien, auf der Grundlage der Auswertungen des Planungsbü- ros RAI GbR aus Neuruppin, für die Bauleistung LOS 1 Abbruch zum „Um- und Ausbau der KITA Waldmäuse im Ortsteil Pausin und Gestaltung der Außenanlage“, zu. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, die Firma Becker & Armbrust GmbH, Tobias Magirus Str.100, 15236 Frankfurt/Oder (gepr. Angebotssumme brutto 77.463,15 €) mit den Arbeiten zu beauftra- gen. Die Auswertung und der Vergabevorschlag des Planungsbüros RAI GbR aus Neuruppin sind Anlage und Bestandteil dieses Beschlusses.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Aufgrund des § 22 Abs. 1 der BbgKVerf. hat der Abgeordnete Herr Lothar Lüdtke weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt.

(5)

Beschluss Nr. 156/2012

Beauftragung der Bauleistung LOS 21 Vorbereitung Außenanlage zum „Um- und Ausbau der KITA Waldmäuse OT Pausin und Gestaltung der Außenan- lage“

Die Gemeinde stimmt dem Vergabevorschlag des Bauamtes der Gemeinde Schönwalde-Glien, auf der Grundlage der Auswertungen des Planungsbü- ros RAI GbR aus Neuruppin, für die Bauleistung LOS 21 Bauvorbereiten- de Arbeiten im Außenbereich zum „Um- und Ausbau der KITA Waldmäuse im Ortsteil Pausin und Gestaltung der Außenanlage“, zu.

Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, die Firma HMR Horst Maaß Recycling GmbH, Liebenwalder Straße 18,16244 Schorfheide (gepr.

Angebotssumme brutto 12.940,54 €) mit den Arbeiten zu beauftragen. Die Auswertung und der Vergabevorschlag des Planungsbüros RAI aus Neuruppin sind Anlage und Bestandteil dieses Beschlusses.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 161/2012

Vergabe der Sanierung des Amselsteigs OT Schönwalde-Siedlung

Vergabe der Baumaßnahme Sanierung Amselsteig, OT Schönwalde- Siedlung an die Firma Baugesellschaft Rhinow GmbH aus Rhinow mit einer Bruttoangebotssumme

von 94.525,10 €.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 140/2012

Überplanmäßige Auszahlung für die Sondertilgung Ergänzungsdarlehen Wohnungsbau Pausin, 61200.7927100

Die Gemeindevertretung stimmt gemäß § 70 BbgKVerf einer überplanmä- ßigen Auszahlung in Höhe von 30.499,47 € für die Sondertilgung des Ergänzungsdarlehens Wohnungsbau Pausin zu.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 147/2012

Überplanmäßige Auszahlung auf dem Produktkonto 21101.5211000

Die Gemeindevertretung stimmt gemäß § 70 BbgKVerf einer überplanmä- ßigen Auszahlung in Höhe von 32.000,00 € auf dem Produktkonto 21101.5211000 im Haushaltsjahr 2012 zu.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 160/2012

Überplanmäßige Auszahlung für die Investitionsmaßnahme Ausbau der Ortsdurchfahrt der L20, OT Schönwalde-Siedlung

Die Gemeindevertretung stimmt gemäß § 70 BbgKVerf einer überplanmä- ßigen Auszahlung in Höhe von 70.000,- € für die Investitionsmaßnahme 54300.11001 Ausbau der Ortsdurchfahrt der L20 im OT Schönwalde- Siedlung Produktkonto 54300.0961200 im Haushaltsjahr 2012 zu.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 159/2012

Überplanmäßige Auszahlung für die Investitionsmaßnahme Gehwegbau Schule Perwenitz

Die Gemeindevertretung stimmt gemäß § 70 BbgKVerf einer überplanmä- ßigen Auszahlung in Höhe von 25.000,- € für die Investitionsmaßnahme 54100.2006 Gehwegbau Schule Perwenitz im OT Perwenitz auf dem Produktkonto 54100.0961200 im Haushaltsjahr 2012 zu.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 162/2012

Überplanmäßige Aufwendung und Auszahlung gemäß § 70 BbgKVerf aus dem Produktkonto 36508.5312000

(Kosten für Fremdbetreuung unserer Kinder)

Die Gemeindevertretung stimmt gemäß § 70 BbgKVerf der überplanmäßi- gen Aufwendung und Auszahlung in Höhe von 33.000 € auf dem Produkt- konto 36508.5312000 für das HHJ 2012 zu.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 164/2012

Überplanmäßige Aufwendung und Auszahlung gemäß § 70 BbgKVerf aus dem Produktkonto 36507.5457000

(Erstattung an ASB für Kita Grünefeld)

Die Gemeindevertretung stimmt gemäß § 70 BbgKVerf der überplanmäßi- gen Aufwendung und Auszahlung in Höhe von 28.000 € auf dem Produkt- konto 36507.5457000 für das HHJ 2012 zu.

(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung)

Beschluss Nr. 138/2012

Vergabe von Marktständen auf dem Markt- und Parkplatz Am Rathaus, Berliner Allee 7, durch Nutzungsvertrag. OT Schönwalde-Siedlung

Bei Bedarf soll der in der Anlage beigefügte Nutzungsvertrag für einen Marktstand auf dem Rathausplatz, Berliner Allee 7, abgeschlossen werden.

Der Bürgermeister und der allgemeine Stellvertreter werden mit der Unter- zeichnung der Vereinbarung beauftragt.

(12 Ja- und 2 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 165/2012

Teilnahme des Bürgermeisters am Weihnachtskonzert der E.ON edis AG am 30.11.2012

Dem Bürgermeister Herrn Bodo Oehme wird hiermit gestattet, auf Einla- dung der E.ON edis AG am 30.11.2012 in Potsdam am Weihnachtskonzert teilzunehmen.

(14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung)

Aufgrund des § 22 Abs. 1 der BbgKVerf. haben die Abgeordneten Frau Dr.

Uta Krieg-Oehme und Herr Bodo Oehme weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt.

Beschluss Nr. 167/2012

Umbesetzung eines Mitglieds im Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicher- heit und Landwirtschaft

Auf Vorschlag der Fraktion der CDU wird das Ausschussmitglied, Herr Jörg Lindemann, durch das neue Ausschussmitglied, Herr Wilhelm Franke, im Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Landwirtschaft ausge- tauscht. Die Neubesetzung des Ausschusssitzes durch Herrn Wilhelm Franke im Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Landwirtschaft wird hiermit festgestellt.

(14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 153/2012

Beantragung von Fördermitteln für den Ausbau der Hauptstraße, Abschnitt West, OT Paaren im Glien

Die Gemeinde Schönwalde-Glien stellt beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung einen Fördermittelantrag für den Ausbau der Hauptstraße, Abschnitt West, im OT Paaren im Glien.

Die geschätzten Kosten betragen ca. 55.811,00 € (Brutto). Es ist eine Zuwendung in Höhe von 17.587,50 € (75 %der Nettokosten des Anteils der Gemeinde) zu beantragen. Der Eigenanteil der Gemeinde beträgt 10.318,00 €. Die Ausgaben und Einnahmen werden in den Haushalt 2013 eingestellt.

(13 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen)

Ende der 50. Sitzung der

Gemeindevertretung vom 15.11.2012

(6)

- ÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. 150/2012

Bebauungsplan „WA I – Südliche Erweiterung“, OT Wansdorf - Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes

Die Gemeindevertretung unterstützt den Antrag eines privaten Investors zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Grundstück Gemarkung Wansdorf, Flur 4, Flurstücke 223, 224, 226 und 227 in südlicher Erweite- rung des Plangebietes „WA I – In den Hufen“.

Die Zustimmung zur Aufstellung des Bebauungsplanes „WA I – Südliche Erweiterung“ wird gebunden an den Abschuss eines städtebaulichen und Erschließungsvertrages zwischen der Gemeinde und dem Investor.

(12 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 152/2012

Antrag zur Unbedenklichkeitserklärung zur Errichtung einer Freiflächen- Photovoltaikanlage

(Gemarkung Perwenitz, Flur 1, Flurstücke 72/1 und 72/2)

Die Gemeindevertretung unterstützt den Antrag eines privaten Investors

„zur Unbedenklichkeitserklärung zur Errichtung einer Freiflächen- Photovoltaikanlage“ auf dem Grundstück Gemarkung Perwenitz. Flur 1, Flurstücke 72/1 und 72/2. Für die Realisierung des Vorhabens ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

Die Zustimmung zur Aufstellung eines Bebauungsplanes wird gebunden an den Abschuss eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Gemeinde und dem Investor.

(1 Ja- und 4 Nein-Stimmen, 6 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 175/2012

Gründung der Waldschule Pausin GmbH und zum Gesellschaftsvertrag

Die Gemeinde Schönwalde-Glien gründet auf der Grundlage der §§ 91, 92 und 96 BbgKVerf ein kommunales Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH zum Betrieb der Waldschule im OT Pausin. Die Gründung des Unternehmens ist im öffentlichen Interesse erforderlich, weil für den Bau der Waldschule erhebliche öffentliche finanzielle Mittel geflossen sind, die Waldschule als eine öffentliche Einrichtung der Umwelterziehung dient, in der Waldschule eine Außenstelle des Standesamtes als Pflichtaufgabe der Gemeinde integriert ist und für die ortsansässigen Vereine, Interessengrup- pen und Bürgerinnen und Bürger ein Gemeinschaftshaus betrieben werden soll. Der Bürgermeister und der Allgemeine Stellvertreter werden mit der Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrages beauftragt (Anlage).

(10 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Aufgrund des § 22 Abs. 1 der BbgKVerf. hat die Abgeordnete Frau Bärbel Eitner weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt.

Beschluss Nr. 173/2012

Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönwalde-Glien beschließt die in der Anlage beigefügte Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien.

Der Bürgermeister wird angewiesen, die Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien bekannt zu machen.

(11 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Der Abdruck der Bekanntmachung der Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien erfolgt ab Seite 9.

Beschluss Nr. 171/2012 Vergabe Reinigungsleistung KITAs

Die Gemeinde stimmt dem Vergabevorschlag des Bauamtes der Gemeinde Schönwalde-Glien, auf der Grundlage der Auswertungen des Büros KCGM Ralf Kalsow aus Groß Kreutz, für die Reinigungsleistung und dem Küchen- dienst in den KITAs der Ortsteile Perwenitz, Wansdorf, Schönwalde-Dorf

und Paaren im Glien, zu. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, die Firma SDM Marten, Systemdienstleistungen Marten GmbH & Co. Betriebs KG, Wendtpromenade 31, 14612 Falkensee (gepr. Angebotssumme brutto 62.059,93 €) mit den Arbeiten zu beauftragen.

Die zusammengefasste Auswertung und der Vergabevorschlag des Büros KCGM Ralf Kalsow ist Anlage und Bestandteil dieses Beschlusses.

(11 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 176/2012

Beauftragung der Bauleistung LOS 2 Hochbau zum „Um- und Ausbau der KITA Waldmäuse OT Pausin und Gestaltung der Außenanlage“

Die Gemeinde stimmt dem Vergabevorschlag des Bauamtes der Gemeinde Schönwalde-Glien, auf der Grundlage der Auswertungen des Planungsbü- ros RAI GbR aus Neuruppin, für die Bauleistung LOS 2 Hochbau zum

„Um- und Ausbau der KITA Waldmäuse im Ortsteil Pausin und Gestaltung der Außenanlage“, zu.

Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, die Firma UNIBAU & Beteiligungs- gesellschaft mbH, Fehrbelliner Straße 132, 16816 Neuruppin (gepr.

Angebotssumme brutto 264.524,28 €) mit den Arbeiten zu beauftragen.

Die Auswertung und der Vergabevorschlag des Planungsbüros RAI aus Neuruppin sind Anlage und Bestandteil dieses Beschlusses.

(11 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 177/2012

Beauftragung der Bauleistung LOS 3 Zimmererarbeiten zum „Um- und Ausbau der KITA Waldmäuse OT Pausin und Gestaltung der Außenanlage“

Die Gemeinde stimmt dem Vergabevorschlag des Bauamtes der Gemeinde Schönwalde-Glien, auf der Grundlage der Auswertungen des Planungsbü- ros RAI GbR aus Neuruppin, für die Bauleistung LOS 3 Zimmererarbeiten zum „Um- und Ausbau der KITA Waldmäuse im Ortsteil Pausin und Gestaltung der Außenanlage“, zu.

Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, die Firma Zimmerei Thielke GmbH, Zöllmersdorfer Straße 17 a, 15926 Luckau (gepr. Angebotssumme brutto 49.819,08 €) mit den Arbeiten zu beauftragen.

Die Auswertung und der Vergabevorschlag des Planungsbüros RAI aus Neuruppin sind Anlage und Bestandteil dieses Beschlusses.

(11 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 178/2012

Beauftragung der Bauleistung LOS 4 Dachdecker/Klempner zum „Um- und Ausbau der KITA Waldmäuse OT Pausin und Gestaltung der Außenanlage“

Die Gemeinde stimmt dem Vergabevorschlag des Bauamtes der Gemeinde Schönwalde-Glien, auf der Grundlage der Auswertungen des Planungsbü- ros RAI GbR aus Neuruppin, für die Bauleistung LOS 4 Dachde- cker/Dachklempner zum „Um- und Ausbau der KITA Waldmäuse im Ortsteil Pausin und Gestaltung der Außenanlage“, zu.

Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, die Firma Bauring Hochbau GmbH, Kränzliner Straße 32 a, 16816 Neuruppin (gepr. Angebotssumme brutto 51.599,41 €) mit den Arbeiten zu beauftragen.

Die Auswertung und der Vergabevorschlag des Planungsbüros RAI aus Neuruppin sind Anlage und Bestandteil dieses Beschlusses.

(11 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 172/2012

Überplanmäßige Aufwendung und Auszahlung gemäß § 70 BbgKVerf für das Produktkonto 61100.5372000 (Kreisumlage)

Die Gemeindevertretung stimmt gemäß § 70 BbgKVerf der überplanmäßi- gen Aufwendung und Auszahlung in Höhe von 113.203,78 € auf dem Produktkonto 61100.5372000 (Kreisumlage) für das HHJ 2012 zu.

(10 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 179/2012

Überplanmäßige Aufwendung und Auszahlung gemäß §70 BbgKVerf auf dem Produktkonto 54100.0961200 für die Investitionsmaßnahme Straßen- bau Strandallee

Die Gemeindevertretung stimmt gemäß § 70 BbgKVerf einer überplanmä- ßigen Aufwendung und Auszahlung in Höhe von 114.000,-€ für die Investi-

Beschlüsse der 51. Sitzung der

Gemeindevertretung vom 13.12.2012

(7)

tionsmaßnahme 5410010001, Strandallee im OT Schönwalde-Siedlung, auf dem Produktkonto 54100.0961200 im Haushaltsjahr 2012 zu.

(10 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 166/2012

Antrag auf Vorbescheid GRÜ 04-12-V, Grünefelder Dorfstr. 14, OT Grünefeld

Die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien erteilt zum Antrag auf Vorbe- scheid GRÜ 04-12-V für das Grundstück Grünefelder Dorfstr. 14, OT Grünefeld ihr Einvernehmen zur Variante 1 b (Abriss der ehemaligen Scheune und Neuerrichtung eines Einfamilienhauses).

(10 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 184/2012

Bauantrag SW 61-12-B, Sebastian-Bach-Str. 19, OT Schönwalde-Siedlung

Unter Befreiung auf Einhaltung der textlichen Festsetzung Nr. 2.2. Ziffer 2 wird das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Wohngebäudes mit einer Grundfläche von 144,34m² auf dem Grundstück Sebastian-Bach- Str. 19 im OT Schönwalde-Siedlung erteilt (Bauantrag SW 61-12-B).

(0 Ja- und 10 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 180/2012

Antrag des Ortsbeirates Schönwalde-Dorf zur Erweiterung des Baupro- gramms Straßenbau Fliegersiedlung um den Abschnitt der Straße „Am Gut“

von der Straße „Am Bahnhof“ bis Graben (Tagespflege)

Folgendem Antrag des Ortsbeirates Schönwalde-Dorf wird zugestimmt:

Erweiterung des Bauprogramms Straßenbau Fliegersiedlung um den Abschnitt der Straße „Am Gut“ von der Straße „Am Bahnhof“ bis Graben (Tagespflege)

(11 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 182/2012

Genehmigung der Dienstreise der Gemeindevertreter/innen zum Neujahrs- empfang in Muggensturm/Baden-Württemberg

Im Rahmen der kommunalen Partnerschaft mit der Gemeinde Muggen- sturm in Baden-Württemberg wird nachstehenden Gemeindevertre- tern/innen unter Beachtung des Gesetzes zur Reform des Reisekosten- rechts – Allgemeine Verwaltungsvorschrift des Landes Brandenburg zum Bundesreisekostengesetz (Bbg BRKGVwV) – (Rundschreiben des Ministe- riums der Finanzen vom 03.08.2005, 45.5-2702-03) eine Dienstreise in der Zeit vom 10.01.2013 bis 11.01.2013 anlässlich des Neujahrsempfangs in Muggensturm genehmigt:

1. Frau Dr. Uta Krieg-Oehme 2. Herr Sven Kraatz

(9 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen)

- NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. 169/2012

Verkauf des Grundstücks Nachtigallensteig 61, Flst. 24, der Flur 14, Gemar- kung Schönwalde

Die Gemeinde Schönwalde-Glien stimmt dem Verkauf des Grundstücks, Nachtigallensteig 61, Flur 14, Flst. 24, Gemarkung Schönwalde, mit einer Fläche von 1.563,00 qm zu. Der Verkaufspreis beträgt 93.780,00 €.

(11 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen)

Ende der 51. Sitzung der

Gemeindevertretung vom 13.12.2012

(8)

2. Änderungssatzung

der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen, den Ersatz von Auslagen und von Zuwendungen an Angehörige

der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Schönwalde-Glien

Die Gemeinde Schönwalde erlässt auf der Grundlage der §§ 3, 28 Abs. 9 der Kommunalverfassung des Lan- des Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.

März 2012 (GVBl. I Nr. 16) in Verbindung mit § 27 Absät- ze 2, 3 und 4 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg vom 24. Mai 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. Septem- ber 2008 (GVBl. I S. 202, 206) gemäß Beschluss der Gemeindevertretung vom 15.11.2012 folgende 2. Ände- rungssatzung der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen, den Ersatz von Auslagen und von Zuwendungen an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Schönwalde-Glien:

Artikel 1

Änderung der Satzung über die Gewährung von Auf- wandsentschädigungen, den Ersatz von Auslagen und von Zuwendungen an Angehörige der Freiwilligen Feu-

erwehr der Gemeinde Schönwalde-Glien

Die Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädi- gungen, den Ersatz von Auslagen und von Zuwendungen an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Schönwalde-Glien vom 19.12.2003 (Beschluss-Nr. 25/2003 vom 18.12.2003), geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 21.10.2011 (Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde- Glien Nr. 9 vom 17.11.2011) wird wie folgt geändert:

§ 4 wird wie folgt geändert:

Absatz (2) wird wie folgt gefasst:

„(2) Anlässlich von persönlichen Jubiläen (Ehe- schließung, Silberhochzeit, Goldene Hochzeit, Diamantene Hochzeit, Eiserne Hochzeit, 50.,

60., 70. 80., 90., 100. Geburtstag), bei Über- nahme in die Alters- und Ehrenabteilung sowie bei Tod eines Kameraden werden dem Wehr- führer oder seinem Stellvertreter zur Ehrung von Kameradinnen und Kameraden 50,00 € pro An- lass zur Verfügung gestellt.“

Artikel 2

Inkrafttreten

Diese 2. Änderungssatzung der Satzung über die Gewäh- rung von Aufwandsentschädigungen, den Ersatz von Ausla- gen und von Zuwendungen an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Schönwalde-Glien tritt am 01.

November 2012 in Kraft.

Schönwalde-Glien, den 16.11.2012

gez.

Bodo Oehme

Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachungen

(9)

Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Schönwalde-Glien

(Zweitwohnungssteuersatzung)

Aufgrund der §§ 3 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfas- sung des Landes Brandenburg (BbgKverf) vom 18.12.2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 13.03.2012 (GVBl. I Nr. 16) und der §§ 1, 2, 3, 12 des Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.03.2004 (GVBl. I 2004, 174), hat die Gemeindevertretung der Ge- meinde Schönwalde-Glien in ihrer Sitzung am 13.12.2012

nachfolgende Satzung beschlossen:

§ 1 Steuererhebung

Die Gemeinde Schönwalde-Glien erhebt als örtliche Auf- wandssteuer eine Zweitwohnungssteuer.

§ 2 Steuergegenstand

(1) Die Zweitwohnungssteuer wird für das Innehaben einer Zweitwohnung im Gemeindegebiet Schönwal- de-Glien erhoben.

(2) Eine Zweitwohnung ist jede Wohnung in der Ge- meinde Schönwalde-Glien nach dieser Satzung, die eine Person neben ihrer Hauptwohnung zum Zwe- cke der persönlichen Lebensführung oder der per- sönlichen Lebensführung ihrer Familienangehörigen innehat.

(3) Die vorübergehende Nutzung zu anderen Zwecken, insbesondere zur Überlassung an Dritte, steht der Zweitwohnungseigenschaft nicht entgegen.

(4) Wohnungen im Sinne dieser Satzung sind daher die Gesamtheit von Räumen, die zum Wohnen oder zum Schlafen benutzt werden oder genutzt werden können und die über Fenster verfügen, die eine Wohnfläche von mindestens 25 qm sowie eine Form der Wasserversorgung auf dem Grundstück, auf dem die Wohnung aufsteht, sowie eine Form der Energieversorgung aufweist.

§ 3 Steuerpflicht

(1) Steuerpflichtig ist, wer im Gemeindegebiet eine Zweitwohnung im Sinne des § 2 inne hat.

(2) Haben mehrere Personen gemeinschaftlich eine Zweitwohnung inne, so sind sie Gesamtschuldner.

§ 4 Steuermaßstab

(1) Die Steuer wird nach der lagedifferenzierten Wohn- fläche berechnet.

(2) Als Wohnfläche gilt die Fläche nach der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenver- ordnung WOFLV, Bundesgesetzblatt 2003 l S.

2346). Zur Wohnfläche gehören insbesondere Wohn- und Schlafräume, Küchen, Badezimmer, Toi- letten, Flure.

(3) Die Lagedifferenzierung erfolgt entsprechend der nachfolgenden Zonen:

Zone 1

Ortsteile Pausin, Paaren, Perwenitz, Wansdorf, Grünefeld

Zone 2

Schönwalde-Siedlung-West (westlich der Achse Schulallee-Gimpelsteig), Schönwalde-Dorf

Zone 3

Schönwalde-Siedlung-Ost (östlich der Achse Schul- allee-Gimpelsteig, einschließlich Schulallee- Gimpelsteig)

§ 5 Steuersatz

Die Steuersätze betragen:

Für zum dauerhaften Wohnen genutzte Zweitwoh- nungen in Wohnhäusern:

Zone 1 2,95 €/qm

Zone 2 3,80 €/qm

Zone 3 4,65 €/qm

Für Zweitwohnungen, die nicht das ganze Jahr ge- nutzt werden können in Bungalows, Wochenend- häusern, Datschen:

Zone 1 2,00 €/qm

Zone 2 2,55 €/qm

Zone 3 3,10 € qm

§ 6 Entstehung und Ende der Steuerpflicht

(1) Die Steuer wird als Jahressteuer erhoben. Besteue-

rungszeitraum ist das Kalenderjahr.

(10)

(2) Die Steuerpflicht für ein Kalenderjahr entsteht am 01. Januar eines Jahres. Tritt die Zweitwohnungsei- genschaft erst nach dem 01. Januar eines Jahres ein, so entsteht die Steuerpflicht mit dem ersten Tag des auf diesem Zeitpunkt folgenden Monats.

(3) Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermo- nats, in dem die Zweitwohnungseigenschaft entfällt.

§ 7 Festsetzung und Fälligkeit der Steuer

(1) Die Gemeinde setzt die Steuer für ein Kalenderjahr oder - wenn die Steuerpflicht erst während des Ka- lenderjahres entsteht oder endet - für den Rest des Kalenderjahres durch Verwaltungsakt fest. In dem Verwaltungsakt kann bestimmt werden, dass er auch für künftige Zeitabschnitte weitergilt, so lange sich die Bemessungsgrundlagen und der Steuerbe- trag nicht ändern.

(2) Die Steuer wird einmalig einen Monat nach Be- kanntgabe des Steuerbescheides fällig.

Bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheides ist die Steuer jeweils vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August, und 15. November eines jeden Jahres fällig und ohne erneute Aufforderung weiter zu entrichten.

(3) Endet die Steuerplicht, ist die zu viel gezahlte Steu- er auf Antrag zu erstatten.

§ 8 Anzeigepflicht

(1) Wer Inhaber einer Zweitwohnung ist bzw. wird oder eine Zweitwohnung aufgibt, hat dies der Gemeinde Schönwalde-Glien innerhalb eines Monats schriftlich anzuzeigen.

(2) Inhaber einer Zweitwohnung sind verpflichtet, der Gemeinde Schönwalde-Glien für die Höhe der Steuer maßgebliche Veränderungen unverzüglich zu melden und über den Umfang dieser Veränderungen auf Ver- langen auch unter Vorlage entsprechender Unterla- gen Auskunft zu erteilen. Sofern der Steuerpflichtige in der Vergangenheit bereits durch Verwaltungsakt zur Zweitwohnungssteuer herangezogen wurde und sich Änderungen nicht ergeben haben, gelten die zur Steuererhebung und Festsetzung notwendigen Daten bereits als erhoben.

§ 9 Steuererklärung

(1) Der Inhaber der Zweitwohnung ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

Zur Abgabe einer Steuererklärung ist auch verpflich- tet, wer hierzu von der Gemeinde Schönwalde-Glien aufgefordert wird.

(2) Der Steuerpflichtige hat innerhalb eines Monats nach Aufforderung oder bei Änderung des Steuer- maßstabes eine Steuererklärung abzugeben. Soweit die Gemeinde Schönwalde-Glien hierzu entspre- chende Formblätter vorhält, sind diese zu verwen- den.

§ 10 Mitteilungspflichten

Die Mitwirkungspflichten Dritter, insbesondere der- jenigen, die dem Steuerpflichtigen die Wohnung überlassen oder ihm die Mitnutzung gestattet haben - zum Beispiel des Vermieters, des Eigentümers des Grundstückes oder der Wohnung oder des Haus- verwalters nach §§ 20 ff des Wohnungseigentums- gesetzes - ergeben sich aus § 93 der Abgabenord- nung.

§ 11 Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig nach dieser Satzung handelt, wer

a) entgegen § 8 Abs. 1 dieser Satzung seinen Anzei- gepflichten nicht genügt, insbesondere als Inhaber einer Zweitwohnung dies bzw. die Aufgabe einer Zweitwohnung nicht innerhalb eines Monats anzeigt;

b) entgegen § 8 Abs. 2 dieser Satzung für die Höhe der Steuer maßgebliche Veränderungen nicht unverzüg- lich meldet oder auf Verlangen entsprechende Aus- künfte erteilt;

c) entgegen § 9 dieser Satzung seinen Mitwirkungs- pflichten nicht nachkommt.

(2) Ordnungswidrigkeiten nach dieser Satzung können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden.

§ 12 Inkrafttreten

(1) Diese Satzung über die Erhebung einer Zweitwoh- nungssteuer der Gemeinde Schönwalde-Glien tritt zum 01.01.2013 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Satzung der Gemeinde Schön- walde-Glien über die Erhebung einer Zweitwoh- nungssteuer vom 07.04.2004 außer Kraft.

Schönwalde-Glien, den 14. Dezember 2012

gez.

Bodo Oehme

Bürgermeister

(11)

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien zu den Steuer- und Abgabenbescheiden 2013

Die Gemeindeverwaltung Schönwalde-Glien weist darauf hin, dass die ab dem Kalenderjahr 2007 ver- sandten Steuer- und Abgabenbescheide

zur Hundesteuer

zur Grundsteuer A und B

auch für die Folgejahre gültig sind, sofern sie nicht durch eine erneute Steuerfestsetzung geändert wur- den.

Sie erhalten somit Anfang Januar 2013 zur Hunde- und Grundsteuer keine neuen Steuer- und Abga- benbescheide für das Kalenderjahr 2013.

Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalender- jahr die gleichen Steuern wie im Vorjahr zu entrichten haben, kann diese durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die glei- chen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

Der Steuerschuldner hat bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheides zu den bisherigen Fälligkeitsterminen Vorauszahlungen unter Zu- grundelegung der zuletzt festgesetzten Jahres- steuer zu entrichten.

Der Verwaltungsakt gilt zwei Wochen nach dem Tag der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gege- ben (§ 122 Abs. 4 Satz 3 der Abgabenordnung).

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Gemeinde Schönwalde-Glien, OT Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7, 14621 Schönwalde-Glien schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Hinweise zur öffentlichen Bekanntmachung

Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit der Jah- reszahlung Gebrauch gemacht haben, wird der ent- sprechende Betrag am 01.07.2013 fällig.

Ansonsten werden die Vierteljahresbeträge jeweils am 15. Februar 2013, 15. Mai 2013, 15. August 2013 und 15. November 2013 fällig.

Kleinbeträge bis zu 15,00 EURO werden am 15.08.2013 mit ihrem Jahresbetrag, Kleinbeträge bis zu 30,00 EURO am 15.02.2013 und 15.08.2013 zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrages fällig.

Die Gemeindeverwaltung Schönwalde-Glien weist darauf hin, dass bei einer Nichtbeachtung der Fälligkei- ten automatisch das Mahnverfahren einsetzt.

Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, am Last- schriftverfahren teilzunehmen. Entsprechende Vordru- cke sind in der Gemeindeverwaltung erhältlich bzw.

stehen auf der Homepage www.gemeinde- schoenwalde-glien.de unter der Rubrik BÜR- GER/Vordrucke bereit.

Diese Abbuchungsermächtigung kann auf dem Post- weg versandt oder auch persönlich in der Gemeinde- verwaltung abgegeben werden.

Kämmerei/Steuern Sprechzeiten

Dienstag 09.00-12.00 Uhr und 15.00-19.00 Uhr Donnerstag 07.30-12.00 Uhr

Auskunft erteilt:

Frau Bol

Telefon: 03322 24 84 16 Telefax: 03322 24 84 41

E-mail: kaemmerei@gemeinde-schoenwalde-glien.de Internet: www.gemeinde-schoenwalde-glien.de

gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

über die Wahl des stellvertretenden Ortsvorstehers des Ortsteiles Schönwalde-Siedlung am 27.11.2012 gemäß § 45 Abs. 2 BbgKVerf

ich gebe hiermit bekannt, dass der nachfolgend gewählte Bewerber auf der 34. Sitzung des Ortsbeira- tes Schönwalde-Siedlung am 27.11.2012 zum stellvertretenden Ortsvorsteher gewählt wurde:

Herr Mario Bauer (Wahlvorschlagsträger DIE LINKE)

Schönwalde-Glien, den 17.12.2012

gez.

Bodo Oehme

Bürgermeister

(12)

Ende der öffentlichen Bekanntmachungen

(13)

Lust auf Besuch?

Lateinamerikanische Schüler suchen Gastfamilien!

Die Schüler der Andenschu- le Bogota (Kolumbien) wollen gerne einmal den Verlauf von Jahreszeiten erleben. Dazu sucht das Humboldteum deutsche Familien, die offen sind, einen lateinamerikanischen Jugendlichen (15 bis 17 Jahre alt) als „Kind auf Zeit"

aufzunehmen. Spannend ist es, mit und durch das „Kind auf Zeit" den eigenen Alltag neu zu erleben und gleich- zeitig ein Fenster zu Sha- kiras fantastischem Heimat-

land aufzustoßen. Wer erinnert sich nicht an ihren Fußball- WM-Hit „Waka Waka"? Erfahren Sie aus erster Hand, dass das Bild der Welt von Kolumbien nichts mit der Wirklichkeit dieses sanften Landes zu tun hat. Die kolumbianischen Jugendlichen lernen Deutsch als Fremdsprache, so dass eine Grundkommunikation gewährleistet ist. Ihr potentielles

„Kind auf Zeit" ist schulpflichtig und soll die zu ihrer Woh- nung nächstliegende Schule besuchen (Gymnasium oder Realschule). Der Aufenthalt bei Ihnen ist gedacht von Sams- tag, den 13. April bis zum Sonntag, den 30. Juni 2013.

Wenn Ihre Kinder Kolumbien entdecken möchten, besteht die Möglichkeit für einen Gegenbesuch.

Für Fragen und weitergehende Infos kontaktieren Sie bitte die internationale Servicestelle für Auslandsschulen, Frau Ute Borger, Humboldteum e.V., Geschäftsstelle, Königstra- ße 20, 70173 Stuttgart, Tel. 0711-22 21 401, Fax 0711-22 21 402, e-mail: ute.borger@humboldteum.com

V.i.S.d.P.

Uli B. Hüttl, Humboldteum e.V., Geschäftsstelle, Königstraße 20, 70173 Stuttgart, Tel. 0711-22 21 400, e-mail: info@humboldteum.com

Warnung an Gewerbetreibende

Das Gewerbeamt der Gemeinde Schönwalde-Glien warnt aus aktuellem Anlass vor Formularsendungen der Firma GWE-Wirtschaftsinformations GmbH mit Sitz in Düsseldorf unter der Bezeichnung „Gewerbeauskunfts- Zentrale" zur Erfassung gewerblicher Einträge.

Dabei soll es sich um Angebote zur Eintragung von Be- triebsdaten für ein von der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH betriebenes Internetportal handeln. Die Vertragslauf- zeit hierfür betrage 24 Monate und ist in Höhe von 478,20 Euro zzgl. Umsatzsteuer jährlich zu vergüten.

Es handelt sich hierbei um kein behördliches Doku- ment.

Das Landgericht Düsseldorf untersagte im April 2011 in einem wettbewerbsrechtlichen Verfahren (38 O 148/10) u.a.

die Werbung unter der Überschrift „Gewerbeauskunft- Zentrale - Erfassung gewerblicher Einträge -" und begründe- te diese wie folgt: „Schon die Überschrift "Gewerbeauskunft-

Zentrale - Erfassung gewerblicher Einträge -" erweckt den Eindruck, es handele sich um eine im öffentlichen Interesse tätige Stelle." Das OLG Düsseldorf hat am 14.02.2012 (I-20 U 100/11) die Entscheidung des Landgerichtes Düsseldorf bestätigt, gegen das die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH Berufung eingelegt hatte. Diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Sonstige Mitteilungen

I m p r e s s u m

Herausgeber: Gemeinde Schönwalde-Glien, Der Bürgermeister, Berliner Allee 7,

14621 Schönwalde-Glien

Telefon: (0 33 22) 24 84-0 Telefax: (0 33 22) 24 84-40 www.schoenwalde-glien.de

hauptamt@gemeinde-schoenwalde-glien.de

Redaktion: Kurt Hartley Steffen Schmunk

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien erscheint in etwa vier- bis sechswöchigem Rhythmus.

Alle im Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien veröffentlichten Beschlüsse der Gemeindevertretung und Bekanntmachungen der Gemeinde können zu den allgemeinen Öffnungszeiten in der Gemein- deverwaltung, Schönwalde-Siedlung, Berliner Allee 7, 14621 Schönwal- de-Glien eingesehen werden.

Bezugsmöglichkeiten:

Das Amtsblatt wird in der Gemeindeverwaltung zu den ortsüblichen Sprechzeiten zum Mitnehmen ausgelegt. Des Weiteren steht das Amtsblatt auch auf den Internetseiten der Gemeinde www.schoenwalde- glien.de zur Verfügung.

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien ist außerdem bei der Gemeinde Schönwalde-Glien gegen Erstattung der Portokosten zu beziehen.

Das Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien kann auch über einen E-Mail-Verteiler bezogen werden. Dazu muss eine E-Mail mit dem Betreff „Verteiler Amtsblatt“ an hauptamt@gemeinde-schoenwalde- glien.de gesendet werden. Aus dem Text muss eindeutig hervorgehen, dass der Absender eine Eintragung in die Verteilerliste wünscht.

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Referenzen

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