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Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jg.07, Heft 03 : mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

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Academic year: 2022

Aktie "Amtsblatt für die Gemeinde Schönwalde-Glien Jg.07, Heft 03 : mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf"

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7. Jahrgang Schönwalde

Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G E N

Amtliche Mitteilungen

28. Sitzung des Hauptausschusses vom 15.3.2011 Beschlüsse des Hauptausschusses

Beauftragung eines Architekten zum Um- und Ausbau der Kita "Waldmäuse", OT Pausin

Vergabe der öffentlichen Grünflächenpflege in den Ortsteilen der Gemeinde Vergabe der Bauleistung Turmuhr, Umbau Rathaus Berliner Allee 7, OT Schönwalde-Siedlung

Vergabe der Estricharbeiten - Um- und Anbau des Feuerwehrdepot im OT Grünefeld Vergabe der Putzarbeiten - Um- und Anbau des Feuerwehrdepot im OT Grünefeld Vergabe der Trockenbauarbeiten - Um- und Anbau des Feuerwehrdepot im OT Grünefeld

Vergabe der Bodenbelagsarbeiten - Um- und Anbau des Feuerwehrdepot im OT Grünefeld

Kaufangebot der Brandenburgischen Bodengesellschaft betreffend Flurstück 69, Flur 1, Gemarkung Perwenitz

31. Sitzung der Gemeindevertretung vom 24.3.2011 Beschlüsse der Gemeindevertretung

Weitere Verfahrensweise mit der Mülldeponie OT Schönwalde-Siedlung (Rückbau oder Abdeckung)

Präzisierung der Einstellung des Eigenanteils für das Wegeleitsystem über das Förderprogramm ILE/LEADER im HHPl 2011

Antragstellung Bau eines Minispielfeldes

Fördermittelantrag des SSV 53 e.V. OT Schönwalde-Siedlung vom 01.03.2011 Vergabe der Bauhauptarbeiten - Um- und Anbau des Feuerwehrdepot im OT Grünefeld

29. Sitzung des Hauptausschusses vom 12.4.2011 Beschlüsse des Hauptausschusses

(Vorvollziehung) zur Vergabe Straßenbau 3.BA Brandenburgische Str. und Nordmärkische Str., OT Schönwalde-Siedlung

Vorschlag/Antrag von Firma Metzeler zur Wiederherstellung der abgestorbenen Bäume und Sträucher aus Ersatzmaßnahmen für den Netto-Markt,

OT Schönwalde-Siedlung

Finanzielle Zuwendung von Feuerwehrjubiläen in den OT Perwenitz und Wansdorf Antrag auf Verpachtung von Waldwegen an die FBG Grünefeld

Zahlungserinnerung an Steuer- und Gebührenpflichtige

Amtsblatt

für die Gemeinde Schönwalde

mit den Ortsteilen:

Schönwalde-Glien, 5. Mai 2011

Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G E N

Inhaltsverzeichnis

S. 2 nd Ausbau der Kita "Waldmäuse",

S. 2 Vergabe der öffentlichen Grünflächenpflege in den Ortsteilen der Gemeinde S. 2 S. 2 und Anbau des Feuerwehrdepot im OT Grünefeld S. 2 und Anbau des Feuerwehrdepot im OT Grünefeld S. 2

und Anbau des Feuerwehrdepot

S. 2 und Anbau des Feuerwehrdepot

S. 2 Kaufangebot der Brandenburgischen Bodengesellschaft betreffend Flurstück 69, Flur 1,

S. 2

Siedlung (Rückbau

S. 2 Präzisierung der Einstellung des Eigenanteils für das Wegeleitsystem über das

S. 2 S. 3 Siedlung vom 01.03.2011 S. 3 und Anbau des Feuerwehrdepot

S. 3

S. 3 (Vorvollziehung) zur Vergabe Straßenbau 3.BA Brandenburgische Str. und

S. 3 Vorschlag/Antrag von Firma Metzeler zur Wiederherstellung der abgestorbenen

S. 3 Finanzielle Zuwendung von Feuerwehrjubiläen in den OT Perwenitz und Wansdorf S. 3 S. 3

S. 3

Öffentliche Bekanntmachungen

Aufforderung zur Benennung von Wahlausschussmitgliedern für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters

11.09.2011 und die etwaige Stichwahl am 25.09.2011 Auskünfte an Parteien, Wählergemein

§ 33 Abs. 1 Brandenburgisches Meldegesetz (BbgMeldeG) Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen hauptamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Schönwalde September 2011

Bekanntmachung der Bodenrichtwertkarte des Landkreises Havelland Stand 01.01.2011

Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde

Betr.: Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23

„Schloss Schönwalde, Reitsport- und Tourismuszentrum“ der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwalde

Bekanntmachung des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwir schaft und Flurneuordnung:

Freiwilliger Landtausch „Gemarkung Wansdorf/Marwitz“ Az.: 1/502/U Einladung zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Pausin am 10.6.2011

Weitere amtliche Mitteilungen

Wahlhelfer gesucht

Aufruf an interessierte Bürgerinnen und Bürger Der Landkreis Havelland sucht Erhebungsbeauftragte

"Zensus 2011"

Impressum

Amtsblatt

für die Gemeinde Schönwalde

mit den Ortsteilen: Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Schönwalde-Dorf, Schönwalde-Siedlung, Wansdorf

Nr. 3

Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G E N

Öffentliche Bekanntmachungen

Aufforderung zur Benennung von Wahlausschussmitgliedern für die Wahl der Gemeinde Schönwalde-Glien am 11.09.2011 und die etwaige Stichwahl am 25.09.2011 S. 4 Auskünfte an Parteien, Wählergemein-schaften und Einzelbewerber nach

§ 33 Abs. 1 Brandenburgisches Meldegesetz (BbgMeldeG) S. 4 inreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des

der Gemeinde Schönwalde-Glien am 11.

S. 4 Bodenrichtwertkarte des Landkreises Havelland

S. 9 Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien

Betr.: Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 und Tourismuszentrum“ der Gemeinde Glien für den Ortsteil Schönwalde-Dorf S. 9

Bekanntmachung des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirt- Freiwilliger Landtausch „Gemarkung Wansdorf/Marwitz“ Az.: 1/502/U S. 12 Einladung zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Pausin

S. 14

Weitere amtliche Mitteilungen

Bürgerinnen und Bürger S. 15

Der Landkreis Havelland sucht Erhebungsbeauftragte für den

S. 15

S. 15

für die Gemeinde Schönwalde-Glien

Grünefeld, Paaren im Glien, Pausin, Perwenitz, Siedlung, Wansdorf

(2)

Seite 2

- NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG - Beschluss Nr. 75/2011

Beauftragung eines Architekten zum

Um- und Ausbau der Kita "Waldmäuse", OT Pausin

Die Gemeinde stimmt den Vorschlägen des Bauausschusses zur Beteili- gung der nach-folgend aufgeführten Architekturbüros zum Um- und Ausbau der Kita "Waldmäuse", OT Pausin zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, zeichnerisch untersetzte Angebote für die Planungsleistungen von den Planungsbüros

Bauplanung Dipl.-Ing. Beate Plessow, Finkenkruger Str. 3 , 14612 Falken- see

Büro IPB, Seeburger Chaussee 2, Haus 4, 14476 Groß Glienicke und Rheinsberger Architektur & Ingenieur GbR, Gerhart-Hauptmann-Str. 11, 16816 Neuruppin

einzuholen.

(7 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 44/2011

Vergabe der öffentlichen Grünflächenpflege in den Ortsteilen der Gemeinde Der Hauptausschuss hat beschlossen, die Grünflächenpflege in den Ortsteilen an die Firma Objektservice Lindemann zu vergeben. Die Arbeiten werden saisonal in der Zeit vom 01.04.-31.10. durchgeführt.

(7 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 71/2011

Vergabe der Bauleistung Turmuhr, Umbau Rathaus Berliner Allee 7, OT Schönwalde-Siedlung

Die Gemeinde stimmt dem Vergabevorschlag des Bauamtes der Gemeinde Schönwalde-Glien, auf der Grundlage der Auswertungen des Planungsbü- ros ABW GmbH, Herr Schlangen, für die Bauleistung „Einbau einer Turm- uhr“ bei der Baumaßnahme „Umbau eines Geschäftshauses zum Rathaus mit Gewerberäumen“ zu.

Der Bürgermeister wird bevollmächtigt die Fa. Elektro Gering, Großer Ring 111, 14621 Schönwalde-Glien (gepr. Angebotssumme brutto 11.507,41 €) mit der Bauleistung zu beauftragen.

(7 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 73/2011 Vergabe der Estricharbeiten

Um- und Anbau des Feuerwehrdepot im OT Grünefeld

Die Gemeinde stimmt dem Vergabevorschlag des Bauamtes der Gemeinde Schönwalde-Glien auf der Grundlage der Auswertung des Planungsbüros Riebschläger bei der Baumaßnahme „Um- und Anbau des Feuerwehrdepot im OT Grünefeld“ zu.

Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, mit den Estricharbeiten Firma MBT- Bau, Philip Phorr Straße 9e, 16761 Hennigsdorf (gepr. Angebotssumme brutto 3.936,16 €) zu beauftragen.

(7 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 74/2011 Vergabe der Putzarbeiten

Um- und Anbau des Feuerwehrdepot im OT Grünefeld

Die Gemeinde stimmt dem Vergabevorschlag des Bauamtes der Gemeinde Schönwalde-Glien auf der Grundlage der Auswertung des Planungsbüros Riebschläger bei der Baumaßnahme „Um- und Anbau des Feuerwehrdepot im OT Grünefeld“ zu.

Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, mit den Putzarbeiten die Baufirma Klaus Wegert, Willibald - Alexis - Straße 38, 14621 Schönwalde-Glien, OT Siedlung (gepr. Angebotssumme brutto 11.481,83 €) zu beauftragen.

(7 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 74A/2011 Vergabe der Trockenbauarbeiten

Um- und Anbau des Feuerwehrdepot im OT Grünefeld

Die Gemeinde stimmt dem Vergabevorschlag des Bauamtes der Gemeinde Schönwalde-Glien auf der Grundlage der Auswertung des Planungsbüros Riebschläger bei der Baumaßnahme „Um- und Anbau des Feuerwehrdepot im OT Grünefeld“ zu.

Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, mit den Trockenbauarbeiten die Baufirma MBT, Philip Phorr Straße 9e, 16761 Hennigsdorf

(gepr. Angebotssumme brutto 13.416,79 €) zu beauftragen.

(7 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 79/2011

Vergabe der Bodenbelagsarbeiten

Um- und Anbau des Feuerwehrdepot im OT Grünefeld

Die Gemeinde stimmt dem Vergabevorschlag des Bauamtes der Gemeinde Schönwalde-Glien auf der Grundlage der Auswertung des Planungsbüros Riebschläger bei der Baumaßnahme „Um- und Anbau des Feuerwehrdepot im OT Grünefeld“ zu.

Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, mit den Bodenbelagsarbeiten die Firma Fußbodenverlegeservice Bujarski & Krüger, Finkenkruger Straße 36c, 14612 Falkensee (gepr. Angebotssumme brutto 7.102,44 €) zu beauftragen.

(7 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 69/2011

Kaufangebot der Brandenburgischen Bodengesellschaft betreffend Flur- stück 69, Flur 1, Gemarkung Perwenitz

Die Gemeinde Schönwalde-Glien erwirbt von der Brandenburgischen Bodengesellschaft das Flurstück 69 der Flur 1, Gemarkung Perwenitz zum Kaufpreis von 7.600,00 € (entspricht 0,30 €/qm).

(6 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

- ÖFFENTLICHE SITZUNG -

Beschluss Nr. 76/2011

Weitere Verfahrensweise mit der Mülldeponie OT Schönwalde-Siedlung (Rückbau oder Abdeckung)

Die Gemeinde Schönwalde-Glien hält an ihrem Vorhaben zur Sicherung der Altdeponie in Schönwalde-Siedlung auf der Grundlage der abfallrechtlichen Kultivierungsanordnung des Landesumweltamtes Brandenburg vom 26.08.1997 zum Rückbau der Deponie fest.

(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 77/2011

Präzisierung der Einstellung des Eigenanteils für das Wegeleitsystem über das Förderprogramm ILE/LEADER im HHPl 2011

Die Gemeinde Schönwalde-Glien stellt beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung auf der Grundlage und zur Umsetzung der touristischen Wegeleitkonzeption einen Fördermittelantrag.

Die geschätzten Kosten betragen 75.803,00 € (Brutto). Es ist eine Zuwen- dung in Höhe von 47.775,00 € (75 % von den Netto-Kosten in Höhe von 63.700,00 €) zu beantragen. Der Bürgermeister wird mit der Antragstellung beauftragt.

Die Ausgaben in Höhe von 75.803,00 € und die Einnahmen in Höhe von 47.775,00 € (Differenz von 28.028,00 € = Eigenanteil) sind in den Haus- haltsplan für das Haushaltsjahr 2011 einzustellen.

(14 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

Amtliche Mitteilungen

Beschlüsse der 28. Sitzung des Hauptausschusses vom 15.3.2011

Ende der 28. Sitzung des Hauptausschusses vom 15.3.2011

Beschlüsse der 31. Sitzung der Gemeindevertretung vom 24.3.2011

(3)

Seite 3 Beschluss Nr. 80/2011

Antragstellung Bau eines Minispielfeldes

Die Gemeindevertretung beschließt für Variante 1 und Variante 2 einen Bauantrag zu stellen. Die Gemeindevertretung favorisiert die Variante 1.

Sollte die Steuerungsgruppe den Standort Schönwalde-Siedlung bestäti- gen, wird sich die Gemeindevertretung dem Votum der Steuerungsgruppe anschließen. Das Eigenkapital von 25.000 € wird von der Gemeindevertre- tung dafür bereit gestellt.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 78/2011

Fördermittelantrag des SSV 53 e.V.

OT Schönwalde-Siedlung vom 01.03.2011

Der SSV 53 e.V. erhält auf der Grundlage der Richtlinie für die Sportförde- rung in der Gemeinde Schönwalde-Glien zur Unterstützung der Sport treibenden Vereine im Wettkampfsport auf Landesebene entsprechend seinem Antrag auf Unterstützung vom 01.03.2011 eine Zuwendung in Höhe von: 4.775,00 €

Die Zuwendung ist entsprechend der Auflistung im Sachbericht zu verwen- den.

(16 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

- NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG - Beschluss Nr. 72/2011

Vergabe der Bauhauptarbeiten

Um- und Anbau des Feuerwehrdepot im OT Grünefeld

Die Gemeinde stimmt dem Vergabevorschlag des Bauamtes der Gemeinde Schönwalde-Glien auf der Grundlage der Auswertung des Planungsbüros Riebschläger bei der Baumaßnahme „Um- und Anbau des Feuerwehrdepot im OT Grünefeld“ zu.

Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, mit den Bauhauptarbeiten Firma MBT-Bau, Philip Phorr Straße 9e, 16761 Hennigsdorf (gepr. Angebots- summe brutto 52.140,10 €) zu beauftragen.

(15 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

- ÖFFENTLICHE SITZUNG - Beschluss Nr. 87/2011

(Vorvollziehung) zur Vergabe Straßenbau 3.BA Brandenburgische Str. und Nordmärkische Str., OT Schönwalde-Siedlung

Vergabe der Baumaßnahme Straßenbau Brandenburgische Str 3.BA und Nordmärkische Straße an die Firma PST-Petermann, Straßen und Tiefbau GmbH Kyritz mit einer Brutto Angebotssumme von 537.460,72 €.

Vorvollziehung Vorlage Gemeindevertretung.

(7 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 90/2011

Vorschlag/Antrag von Firma Metzeler zur Wiederherstellung der abgestor- benen Bäume und Sträucher aus Ersatzmaßnahmen für den Netto-Markt, OT Schönwalde-Siedlung

Die Gemeinde Schönwalde-Glien stimmt dem Vorschlag von Herrn Metzeler zu, den Ersatz von 141 Bäumen, die im Jahr 2010 infolge von Wassermangel bei extremer Trockenheit/Wärme nicht angewachsen sind, in 2 Abschnitten (Frühjahr und Herbst 2011) zu leisten.

Weiterhin wird der Reduktion des Stammumfanges der zu ersetzenden Obstbäume von derzeit 12-14 cm auf 10-12 cm nicht zugestimmt.

Vorvollziehung Vorlage Gemeindevertretung.

(7 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 88/2011

Finanzielle Zuwendung von Feuerwehrjubiläen in den OT Perwenitz und Wansdorf

Die Gemeinde Schönwalde-Glien gewährt dem Förderverein der Freiwilli- gen Feuerwehr Wansdorf e.V. zur Durchführung der 125- Jahr Feier am 18.06.2011 und dem Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Perwenitz e.V. zur Durchführung der 100-Jahr Feier am 04.06.2011 einen Zuschuss in Höhe von 1000,00 €.

Wansdorf: 1250,- € Perwenitz: 1000,- €

(7 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Beschluss Nr. 91/2011

Antrag auf Verpachtung von Waldwegen an die FBG Grünefeld

Die Gemeinde Schönwalde-Glien schließt zum Zweck des Ausbaus forstwirtschaftlicher Wege mit der Forstbetriebsgemeinschaft Grünefeld den in der Anlage beigefügten Pachtvertrag über das Flurstück:

Gemarkung Paaren, Flur 1, Flurstück 151 ab.

Der Bürgermeister und der allgemeine Stellvertreter werden mit der Unter- zeichnung des Pachtvertrages beauftragt.

(7 Ja- und 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen)

Zahlungserinnerung

Hiermit dürfen wir alle Steuer- und Gebührenpflichtigen, die die vierteljährliche Zahlweise gewählt haben und die nicht am Lastschrift- bzw. Einzugsverfahren teilnehmen, daran erinnern, dass die Zahlungen für die

Grundsteuer A Grundsteuer B Hundesteuer

und die Zweitwohnungsteuer

sofern Sie einen Bescheid erhalten haben, der für das Jahr 2005 und Folgejahre oder 2006 und Folgejahre oder 2007 und Folgejahre oder 2008 und Folgejahre oder 2009 und Folgejahre oder 2010 und Folgejahre oder 2011 und Folge- jahre gilt,

für das II. Quartal 2011 zum 15. Mai 2011 zu überweisen waren.

Sofern Sie keinen neuen Steuer-/Abgabenbescheid für das Jahr 2011 erhalten haben, gelten die Abgabesätze der Ihnen vorliegenden Bescheide fort, bis sie durch neue ersetzt werden.

Die nächsten Fälligkeiten für Quartalszahlungen sind zum 15. August 2011 und 15. November 2011.

Schönwalde-Glien, den 13. April 2011

gez.

Bodo Oehme Bürgermeister Ende der 31. Sitzung der

Gemeindevertretung vom 24.3.2011 Beschlüsse der 29. Sitzung des Hauptausschusses vom 12.4.2011

Ende der 29. Sitzung des Hauptausschusses vom 12.4.2011

(4)

Seite 4

Aufforderung zur Benennung von Wahl- ausschussmitgliedern für die Wahl des

hauptamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Schönwalde-Glien am 11.09.2011 und die etwaige Stichwahl

am 25.09.2011

Gemäß § 16 Abs. 1 Brandenburgisches Kommunalwahlge- setz (BbgKWahlG), in Verbindung mit § 3 Brandenburgische Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV), ist für das Wahl- gebiet

Gemeinde Schönwalde-Glien ein Wahlausschuss zu bilden.

Der Wahlausschuss besteht aus dem Wahlleiter als Vorsit- zenden, seinem Stellvertreter und fünf Beisitzern.

Der Vorsitzende und sein Stellvertreter wurden gemäß § 15 Abs. 1 BbgKWahlG durch die Vertretung berufen.

Der Wahlleiter beruft die Beisitzer auf Vorschlag der im Wahlgebiet vertretenen Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen aus den wahlberechtigten Personen des Wahlgebietes.

Der Wahlausschuss fasst seine Beschlüsse mit Stimmen- mehrheit in öffentlicher Sitzung.

Der Wahlausschuss ist beschlussfähig, wenn außer dem Wahlleiter mindestens zwei weitere Mitglieder anwesend sind.

Verweisen möchte ich auf die Ablehnungsgründe zur Wahr- nehmung einer ehrenamtlichen Tätigkeit im Wahlausschuss, nach § 92 Abs. 5 des BbgKWahlG.

Gemäß § 92 Abs. 4 BbgKWahlG darf niemand in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein. Wahlbewerber, Vertrauens- personen und stellvertretende Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge dürfen nicht Mitglied in einem Wahlaus- schuss sein.

Ich möchte Sie daher bitten, mir einen geeigneten Vorschlag zur Berufung als Beisitzer für den Wahlausschuss zu unter- breiten.

Der Vorschlag soll enthalten: Familien- und Vornamen, Wohnanschrift, Geburtsdatum und die telefonische Erreich- barkeit.

Bitte reichen Sie Ihren Vorschlag bis zum 27.05.2011 beim Wahlleiter der Gemeinde Schönwalde-Glien, Sebastian- Bach-Str. 10-12, 14621 Schönwalde-Glien, ein.

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Kurt Hartley Wahlleiter

Bekanntmachung

Auskünfte an Parteien, Wählergemein- schaften und Einzelbewerber nach § 33 Abs. 1 Brandenburgisches Meldegesetz

(BbgMeldeG)

Gemäß § 33 Abs. 1 BbgMeldeG darf die Meldebehörde Parteien, politischen Vereinigungen, Wählergruppen, Listen- vereinigungen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen zum Europäischen Parla- ment, zum Deutschen Bundestag, zum Landtag Branden- burg sowie im Zusammenhang mit Kommunalwahlen in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten zum Zwecke der Wahlwerbung aus dem Melderegister Auskunft über die in § 32 Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammenset- zung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist. Die Geburtstage der Betroffenen dürfen nicht mitgeteilt werden.

Gemäß § 33 Abs. 6 BbgMeldeG hat der Betroffene das Recht, der Weitergabe seiner Daten zu widersprechen.

Der Widerspruch ist einzulegen bei der Gemeinde Schön- walde-Glien, -Meldestelle-, Sebastian-Bach-Straße 10 –12, 14621 Schönwalde-Glien.

gez.

K. Hartley

Allgemeiner Stellvertreter

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

für die Wahl des

hauptamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Schönwalde-Glien

am 11. September 2011

Gemäß § 64 Abs. 3 Brandenburgisches Kommunalwahlge- setz (BbgKWahlG), in Verbindung mit § 31 Abs. 2 und 3 Brandenburgische Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV), ergeht folgende Bekanntmachung:

I.

Die oben genannte Wahl findet am 11. September 2011 statt. Eine etwaige Stichwahl findet am 25. September 2011 statt.

Öffentliche Bekanntmachungen

(5)

Seite 5 Die Hauptwahl und die etwaige Stichwahl finden in der Zeit

von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt.

II.

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen Mit der Festsetzung der oben genannten Wahltermine werden die Parteien, politischen Vereinigungen, Wähler- gruppen und Einzelbewerber aufgefordert, rechtzeitig ihre Wahlvorschläge einzureichen.

Ergänzend wird hierzu auf Folgendes verwiesen:

A. Wahlvorschlagsrecht und Einreichungsfrist

1. Die Wahlvorschläge können von Parteien, politischen Vereinigungen, Wählergruppen und Einzelbewerbern einge- reicht werden (§ 69 Abs. 1 und 63 BbgKWahlG). Daneben können Parteien, politische Vereinigungen und Wählergrup- pen auch gemeinsam einen Wahlvorschlag als Listenverei- nigung einreichen (§ 63 i.V.m. § 32 Abs. 1 Satz 1 BbgKWahlG). Sie dürfen sich nur an einer Listenvereinigung beteiligen; die Beteiligung an einer Listenvereinigung schließt einen eigenständigen Wahlvorschlag aus (§ 32 Abs.

1 Satz 2 und 3 BbgKWahG).

2. Die Wahlvorschläge sollten möglichst frühzeitig einge- reicht werden. Sie müssen, gemäß § 69 Abs. 2 BbgKWahlG, spätestens bis zum 04. August 2011, 12.00 Uhr, beim Wahlleiter der Gemeinde Schönwalde-Glien, Sebastian- Bach-Str. 10-12, 14621 Schönwalde-Glien, schriftlich eingereicht werden.

B. Inhalt der Wahlvorschläge

1. Die Wahlvorschläge sollen nach dem Muster der Anlage 5b zu § 33 Abs. 1 Satz 1 BbgKWahlV eingereicht werden.

Sie müssen enthalten:

a) den Familiennamen, die Vornamen, den Beruf oder die Tätigkeit, den Tag der Geburt, den Geburtsort, die Staatsangehörigkeit und die Anschrift der Bewerberin oder des Bewerbers,

b) als Wahlvorschlag einer Partei oder politischen Vereinigung den vollständigen Namen der einrei- chenden Partei oder politischen Vereinigung und, so- fern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese.

Der im Wahlvorschlag angegebene Name der Partei oder politischen Vereinigung muss mit dem Namen übereinstimmen, den diese im Lande führt,

c) als Wahlvorschlag einer Wählergruppe den Namen der einreichenden Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese. Aus dem Namen muss hervorgehen, dass es sich um eine Wählergruppe handelt. Der Name und die etwaige Kurzbezeichnung dürfen nicht den Namen von Partei- en oder politischen Vereinigungen oder deren Kurz- bezeichnung enthalten,

d) als Wahlvorschlag einer Listenvereinigung den Namen der Listenvereinigung und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese. Daneben sind die Namen und, sofern vorhanden, auch die Kurzbezeichnungen der an ihr beteiligten Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen anzu- geben.

Der Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin/eines Einzel- bewerbers (Einzelwahlvorschlag) darf nur die unter Buch- stabe a) bezeichneten Angaben enthalten.

2. Daneben soll der Wahlvorschlag Namen und Anschrift der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrau- ensperson enthalten. Als Vertrauensperson kann auch die/der Bewerber/in benannt werden. Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, sind nur die Vertrauensperson und stellvertretende Vertrauensperson, jede für sich berech- tigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzuge- ben und entgegenzunehmen.

3. Der Wahlvorschlag einer Partei oder politischen Vereinigung muss in jedem Fall von mindestens zwei Mitgliedern des für das Wahlgebiet zuständigen Vorstandes, darunter dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter, unterzeichnet sein.

Der Wahlvorschlag einer Wählergruppe muss in jedem Fall vom Vertretungsberechtigten unterzeichnet sein. Die Vertretungsberechtigung ist auf Verlangen nachzuweisen.

Der Wahlvorschlag einer Listenvereinigung muss in jedem Fall von jeweils mindestens zwei Mitgliedern des für das Wahlgebiet zuständigen Vorstandes, der an ihr beteilig- ten Parteien und politischen Vereinigungen, darunter jeweils dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter, sowie den Vertretungsberechtigten der an ihr beteiligten Wählergrup- pen, unterzeichnet sein.

Der Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin/eines Einzel- bewerbers muss von dieser/diesem persönlich und hand- schriftlich unterzeichnet sein.

4. Wichtige Beschränkungen

4.1 Jeder Wahlvorschlag darf nur eine/n Bewerber/in enthal- ten (§ 70 Abs. 1 BbgKWahlG).

4.2 Jede/r Bewerber/in darf nur auf einem Wahlvorschlag benannt sein (§ 70 Abs. 7 BbgKWahlG).

4.3 Die/der Bewerber/in auf dem Wahlvorschlag einer Partei darf nicht Mitglied einer anderen Partei sein, die mit einem eigenen Wahlvorschlag zur Wahl antritt (§ 63 Abs.1 i.V.m.

§ 28 Abs. 4 BbgKWahlG).

C. Voraussetzungen für die Benennung als Bewerber/in 1. Die Benennung als Bewerber/in auf einem Wahlvor-

(6)

Seite 6

schlag einer Partei, politischen Vereinigung, Wähler- gruppe oder Listenvereinigung ist an folgende Vorausset- zungen geknüpft:

a) Die/Der Bewerber/in muss, gemäß § 65 Abs. 2 bis 5 BbgKWahlG, wählbar sein.

b) Die/Der Bewerberin muss durch eine Versamm- lung zur Aufstellung des Bewerbers, gemäß § 33 BbgKWahlG, bestimmt worden sein.

c) Die/Der Bewerber/in muss ihrer/seiner Benennung auf dem Wahlvorschlag schriftlich zustimmen. Die Zustimmung ist nach dem Muster der Anlage 7b zu § 33 Abs. 2 Nr.1 BbgKWahlV abzugeben. Wird der Wahlvorschlag von einer Partei eingereicht, hat der/die Bewerber/in in der Zustimmungserklärung zu- dem seine Parteimitgliedschaften anzugeben oder zu erklären, dass er parteilos ist

Die in Buchstaben a) und c) genannten Voraussetzungen gelten ferner für die Einzelbewerber.

2. Wählbarkeit

2.1 Wählbarkeit von Deutschen – Wahl des hauptamtli- chen Bürgermeisters

2.1.1 Gemäß § 65 Abs. 2 BbgKwahlG sind wählbar alle Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgeset- zes, die

a) am Tage der Hauptwahl, also dem 11.09.2011, das 25. Lebensjahr, aber noch nicht das 62. Lebensjahr vollendet haben und

b) in der Bundesrepublik Deutschland ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

2.1.2 Ein/e Deutsche/r ist nach § 65 Abs. 4 BbgKWahlG nicht wählbar, wenn sie/er

a) gemäß § 9 BbgKWahlG vom Wahlrecht ausgeschlos- sen ist,

b) infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fä- higkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder

c) von einem Gericht im Disziplinarverfahren zur Entfer- nung aus dem Beamtenverhältnis oder zur Aberken- nung des Ruhegehaltes rechtskräftig verurteilt worden ist.

2.2 Wählbarkeit von Unionsbürgern – Wahl des haupt- amtlichen Bürgermeisters

2.2.1 Gemäß § 65 Abs. 2 BbgKWahlG sind wählbar auch alle Staatsangehörigen anderer Mitgliedsstaaten der Euro- päischen Union, die

a) am Tage der Hauptwahl, also dem 11.09.2011, das 25. Lebensjahr, aber noch nicht das 62. Lebensjahr vollendet haben und

b) in der Bundesrepublik Deutschland ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

2.2.2 Ein/e Unionsbürger/in ist nach § 65 Abs. 5 BbgKWahlG nicht wählbar, wenn sie/er

a) gemäß § 9 BbgKWahlG vom Wahlrecht ausgeschlos- sen ist,

b) infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fä- higkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt, c) von einem Gericht im Disziplinarverfahren zur Entfer- nung aus dem Beamtenverhältnis oder zur Aberken- nung des Ruhegehalts rechtskräftig verurteilt worden ist, oder

d) infolge einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallent- scheidung im Herkunftsmitgliedstaat die Wählbar- keit nicht besitzt.

Mit dem Wahlvorschlag ist dem Wahlleiter eine Bescheini- gung der Wahlbehörde nach dem Muster der Anlage 8a oder 8b zu § 33 Abs. 2 Nr. 2 BbgKWahlV einzureichen, dass die/der vorgeschlagene Bewerber/in wählbar ist. Uni- onsbürger, die schriftlich ihre Zustimmung zur Kandidatur erklärt haben, müssen mit der Wählbarkeitsbescheinigung zusätzlich eine Versicherung an Eides statt nach dem Muster der Anlage 8c zu § 33 Abs. 2 Nr. 3 BbgKWahlV über ihre Staatsangehörigkeit und darüber vorlegen, dass sie in ihrem Herkunftsmitgliedstaat nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind.

3. Zur Bestimmung der Bewerber gemäß § 33 BbgKWahlG 3.1 Die/der Bewerber/in einer Partei oder politischen Vereinigung muss in einer Versammlung von den zum Zeitpunkt ihres Zusammentritts im Wahlgebiet wahlberech- tigten Mitgliedern der Partei oder politischen Vereinigung in geheimer Abstimmung bestimmt worden sein (Mitglieder- versammlung). Dies kann auch durch Delegierte geschehen, die von den Mitgliedern (Satz 1) aus ihrer Mitte in geheimer Wahl hierzu besonders gewählt worden sind (Delegierten- versammlung).

3.2 Wenn die Partei oder politische Vereinigung im Wahl- gebiet keine Organisation hat, kann die/der Bewerber/in auch durch die für die Wahl zum Kreistag des Landkreises Havelland wahlberechtigten Mitglieder der Partei oder politi- schen Vereinigung oder deren Delegierte bestimmt werden.

3.3 Die/Der Bewerber/in einer Wählergruppe muss in einer Versammlung der zum Zeitpunkt ihres Zusammentritts im Wahlgebiet wahlberechtigten Mitglieder der Wählergrup- pe (Mitgliederversammlung) oder, wenn die Wählergruppe nicht mitgliedschaftlich organisiert ist, in einer Versammlung der zum Zeitpunkt ihres Zusammentritts im Wahlgebiet wahlberechtigten Anhänger der Wählergruppe (Anhänger- versammlung) in geheimer Abstimmung bestimmt worden sein. Dies kann auch durch Delegierte geschehen, die von den Mitgliedern oder Anhängern (Satz 1) aus ihrer Mitte in geheimer Wahl hierzu besonders gewählt worden sind (Delegiertenversammlung). Die Ausführungen zu Nummer 3.2 gelten für mitgliedschaftlich organisierte Wählergruppen entsprechend.

(7)

Seite 7 3.4 Die/Der Bewerber/in einer Listenvereinigung muss in

einer gemeinsamen Mitglieder- oder Delegiertenversamm- lung in geheimer Abstimmung bestimmt worden sein; im Übrigen gelten die Bestimmungen des § 33 BbgKWahlG sinngemäß.

3.5 Zu den Versammlungen sind die Mitglieder, Anhänger oder Delegierten von dem zuständigen Vorstand der Partei oder politischen Vereinigung oder dem Vertretungsberech- tigten der Wählergruppe mit einer mindestens dreitägigen Frist entweder einzeln oder durch öffentliche Ankündigung zu laden.

3.6 Über die Mitglieder-, Anhänger- oder Delegiertenver- sammlung ist eine Niederschrift nach dem Muster der Anlage 9b zu § 33 Abs. 2 Nr. 4 BbgKWahlV anzufertigen, die dem Wahlvorschlag beizufügen ist. Aus der Niederschrift muss die Art, der Ort und die Zeit der Versammlung, die Form der Einladung, die Anzahl der erschienenen Mitglieder, Anhänger oder Delegierten sowie das Ergebnis der gehei- men Wahl der Bewerberin oder des Bewerbers hervorgehen (§ 63 i.V.m. § 33 Abs. 6 Satz 1 und 2 BbgKWahlG). Hierbei haben der/dem Leiter/in der Versammlung sowie zwei von der Versammlung bestimmte Teilnehmer an Eides statt zu versichern, dass die gesetzlichen Mindestanforderungen an eine demokratische Kandidatenaufstellung gemäß § 33 Abs.

5 BbgKWahlG beachtet worden sind.

D. Unterstützungsunterschriften

1. Befreiung von dem Erfordernis von Unterstützungs- unterschriften

1.1 Wahlvorschläge von Parteien und politischen Verei- nigungen, die auf Grund eines eigenen Wahlvorschlags im Deutschen Bundestag oder im Landtag Brandenburg durch mindestens einen im Land Brandenburg gewählten Abge- ordneten oder im Kreistag des Landkreises Havelland durch mindestens einen Kreistagsabgeordneten oder in der Ge- meindevertretung Schönwalde-Glien durch mindestens einen Gemeindevertreter seit der letzten Wahl ununterbro- chen vertreten sind, sind von dem Erfordernis von Unterstüt- zungsunterschriften, nach § 70 Abs. 6 BbgKWahlG, befreit.

1.2 Wahlvorschläge von Wählergruppen, die auf Grund eines eigenen Wahlvorschlags im Kreistag des Landkreises Havelland durch mindestens einen Kreistagsabgeordneten oder in der Gemeindevertretung Schönwalde-Glien durch mindestens einen Gemeindevertreter seit der letzten Wahl ununterbrochen vertreten sind, sind von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften befreit.

1.3 Wahlvorschläge von Einzelbewerbern, die auf Grund eines eigenen Wahlvorschlags am Tag der Bestimmung des Wahltages der Vertretung angehört und ihren Sitz bei der letzten Wahl auf Grund eines Einzelwahlvorschlags erhalten

haben, sind von dem Erfordernis von Unterstützungsunter- schriften befreit.

1.4 Das Erfordernis von Unterstützungsunterschriften gilt ferner nicht für Listenvereinigungen, wenn mindestens eine der an ihr Beteiligten wenigstens eine der in Nummer 1.1 oder 1.2 genannten Voraussetzungen für die Befreiung von diesem Erfordernis erfüllt.

1.5 Das Erfordernis von Unterstützungsunterschriften gilt nicht für den Amtsinhaber, der sich der Wiederwahl stellt.

2. Wichtige Hinweise

2.1 Dem Wahlvorschlag einer Partei, politischen Vereini- gung, Wählergruppe, Listenvereinigung oder eines/einer Einzelbewerber/in, die/der nicht nach der vorstehenden Nummer 1 vom Erfordernis von Unterstützungsunterschrif- ten befreit ist, sind mindestens 36 (Anzahl nach § 70 Abs. 5 BbgKWahlG) Unterstützungsunterschriften von wahlberech- tigten Personen beizufügen. Die persönliche, überprüfbare Unterstützungsunterschrift der wahlberechtigten Person ist bei der zuständigen Wahlbehörde zu leisten. Sie kann auch vor einem Notar oder einer anderen zur Beglaubigung von Unterschriften ermächtigten Stelle geleistet werden.

2.2 Die persönliche, überprüfbare Unterstützungsunter- schrift der wahlberechtigten Person ist spätestens bis zum

Mittwoch, den 03. August 2011, 16.00 Uhr

bei der

Wahlbehörde, Gemeinde Schönwalde-Glien, Meldestelle (Raum 14 und 15)

Sebastian-Bach-Str. 10-12, 14621 Schönwalde-Glien zu leisten.

Die Unterstützungsunterschrift kann auch bei einem ehren- amtlichen Bürgermeister im Land Brandenburg, vor einem Notar oder einer anderen zur Beglaubigung von Unterschrif- ten ermächtigten Stelle geleistet werden. Die hierzu von mir auf Anforderung ausgegebenen Unterschriftenlisten (sieh Nr. 2.3) sind der Wahlbehörde (Gemeinde Schönwalde- Glien, Sebastian-Bach-Str. 10-12, 14621 Schönwalde-Glien) spätestens bis zum

Mittwoch, den 03. August 2011, 16.00 Uhr

vorzulegen.

2.3 Die erforderlichen Unterstützungsunterschriften sind auf den von mir aufgelegten oder ausgegebenen amtlichen Formblättern für Unterschriftenlisten nach dem Muster der Anlage 6 zu § 32 Abs. 4 Nr.6 i.V.m. § 33 Abs. 2 Nr. 5 BbgKWahlV, unter Beachtung folgender Vorschriften zu

(8)

Seite 8 erbringen:

2.3.1 Die Formblätter werden auf Anforderung des Wahl- vorschlagträgers sofort bei der zuständigen Wahlbehörde, Gemeinde Schönwalde-Glien, Sebastian-Bach-Str. 10-12, 14621 Schönwalde-Glien aufgelegt.

Bei der Anforderung sind Familiennamen, Vornamen (bei mehreren Vornamen der Rufname oder die Rufnamen) und Anschrift der Bewerberin oder des Bewerbers anzugeben.

Daneben ist beim Wahlvorschlag einer Partei, politischen Vereinigung, Wählergruppe oder Listenvereinigung deren Name und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwen- det, auch diese anzugeben. Außerdem hat die Vertrauens- person oder stellvertretende Vertrauensperson durch schrift- liche Erklärung zu bestätigen, dass die Bewerberin oder der Bewerber gemäß § 33 BbgKWahlG bestimmt worden ist oder eine Ausfertigung der Niederschrift über die Bestim- mung des Bewerbers oder der Bewerberin vorzulegen.

Beim Wahlvorschlag einer Listenvereinigung sind ferner auch die Namen und, sofern vorhanden, die Kurzbezeich- nungen der an ihr Beteiligten anzugeben.

Beim Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin oder eines Einzelbewerbers ist die Bezeichnung „Einzelwahlvorschlag“

anzugeben.

Auf Anforderung der Vertrauensperson oder stellvertreten- den Vertrauensperson werden unter den genannten Voraus- setzungen auch amtliche Formblätter für die Unterzeichnung des Wahlvorschlags vor einem Notar oder einer anderen zur Beglaubigung ermächtigten Stelle ausgegeben.

2.3.2 Wahlvorschläge von Parteien, politischen Vereinigun- gen, Wählergruppen oder Listenvereinigungen dürfen erst nach der Bestimmung der Bewerberin oder des Bewerbers nach § 33 BbgKWahlG unterzeichnet werden. Vorher geleis- tete Unterstützungsunterschriften sind ungültig.

2.3.3 Eine wahlberechtigte Person darf nur jeweils einen Wahlvorschlag für die Wahl unterzeichnen. Hat eine Person mehr als einen Wahlvorschlag unterzeichnet, so ist ihre Unterstützungsunterschrift auf sämtlichen Wahlvorschlägen ungültig.

2.3.4 Die Wahlberechtigung muss zum Zeitpunkt der Unter- zeichnung gegeben sein. Die Unterzeichnung des Wahlvor- schlags durch die Bewerberin oder den Bewerber selbst ist unzulässig.

2.3.5 Neben der Unterschrift sind Familienname, Vorname (bei mehreren Vornamen der oder die Rufnamen), Tag der Geburt und Anschrift der unterzeichnenden Person sowie das Datum der Unterschriftsleistung anzugeben. Die unter- zeichnende Person hat sich vor der Unterschriftsleistung auszuweisen. Die Zurücknahme gültiger Unterstützungsun- terschriften ist wirkungslos.

2.3.6 Eine wahlberechtigte Person, die wegen einer körper- lichen Behinderung einer Hilfe bei der Unterschriftsleistung

bedarf, kann eine Person ihres Vertrauens (Hilfsperson) bestimmen, die die Unterschriftsleistung vornimmt; Hilfsper- son kann auch ein Bediensteter der Wahlbehörde oder der Notar sein. Die Unterschriftsleistung durch die Hilfsperson ist auf der Unterschriftsliste zu vermerken.

2.3.7 Eine wahlberechtigte Person, die wegen einer Behin- derung nicht in der Lage ist, die Wahlbehörde aufzusuchen, kann auf Antrag die Unterstützungsunterschrift durch Erklä- rung vor einem Beauftragten der Wahlbehörde ersetzen. Der Antrag ist bis zum 01. August 2011, 16.00 Uhr schriftlich bei der Wahlbehörde zu stellen.

2.3.8 Die Wahlbehörde hat rechtzeitig vor Ablauf der Einrei- chungsfrist für alle im Wahlgebiet wahlberechtigten unter- zeichnenden Personen die Wahlberechtigung zu bescheini- gen.

E. Mängelbeseitigung

1. Nach Ablauf der Einreichungsfrist am 04. August 2011, 12.00 Uhr können Mängel, die sich auf die Benennung der Bewerberin oder des Bewerbers beziehen, nicht mehr behoben und fehlende Unterstützungsunterschriften nicht mehr beigebracht werden. Das Gleiche gilt, wenn der/die Bewerber/in so mangelhaft bezeichnet ist, dass ihre/seine Identität nicht feststeht.

2. Sonstige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, können bis zu der Sitzung des Wahlausschusses, in der über die Zulassung der Wahlvorschläge entschieden wird, beseitigt werden.

F. Zulassung der Wahlvorschläge

Der Wahlausschuss beschließt am 09. August 2011 in öffentlicher Sitzung über die Zulassung der Wahlvorschläge.

Im Übrigen wird auf § 37 BbgKWahlG und §§ 38 und 39 BbgKWahlV verwiesen.

G. Vordrucke für die Einreichung von Wahlvorschlägen Die für die Einreichung eines Wahlvorschlages erforderli- chen Vordrucke werden von mir als Wahlleiter beschafft und können bei mir abgefordert werden.

Schönwalde-Glien, 18.04.2011

gez.

Kurt Hartley Wahlleiter

(9)

Seite 9

Bekanntmachung der

Bodenrichtwertkarte des Landkreises Havelland

Stand 01.01.2011

Gemäß § 193 Abs.5 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Gut- achterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Havel- land die Bodenrichtwerte nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches und der Gutachterausschussverordnung (GAV) in der jeweils gültigen Fassung zum Stichtag 1. Januar 2011 ermittelt.

Die Bodenrichtwertkarte hängt vom 2. Mai bis 2. Juni 2011 im Erdgeschoss der Gemeindeverwaltung im OT Schönwal- de-Siedlung, Sebastian-Bach-Straße 10-12 öffentlich aus und kann während der Sprechzeiten - jeweils

Dienstags von 9.00 bis 12.00 Uhr und 15.00 bis 19.00 Uhr und

Donnerstags von 7.30 bis 12.00 Uhr eingesehen werden.

Gleichzeitig weise ich auf das Recht hin, auch außerhalb dieser Zeiten von der Geschäftsstelle des Gutachteraus- schusses Auskunft über die Bodenrichtwerte zu verlangen (§ 196 Abs. 3 Baugesetzbuch).

Sitz der Geschäftsstelle: Waldemardamm 3, 14641 Nauen, Telefon: 0 33 21/ 403 61 81

Des Weiteren können die Bodenrichtwerte für den gesamten Landkreis Havelland sowie das gesamte Land Brandenburg kostenfrei im Internet unter dem Link www.geobasis- bb.de/bb-viewer.htm eingesehen werden.

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

Bekanntmachung der Gemeinde Schönwalde-Glien

Betr.: Satzung über den vorhabenbezo- genen Bebauungsplan Nr. 23 „Schloss Schönwalde, Reitsport- und Tourismus- zentrum“ der Gemeinde Schönwalde- Glien für den Ortsteil Schönwalde-Dorf

Die von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 24.02.2011 unter der Drucksache Nr. 25/2011 beschlossene Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.

23 „Schloss Schönwalde, Reitsport- und Tourismuszentrum“

der Gemeinde Schönwalde-Glien, OT Schönwalde-Dorf für das rund 14,9 ha große Gebiet in der Gemarkung Schön- walde, Flur 28, Flurstücke Nr. 257 und 258 teilweise (ehe- mals Flurstück 44), 45, 249 und 251 (Schlossgutgelände einschließlich ehemaliger Wegeflächen), Nr. 37 teilweise (öffentliche Wegefläche) sowie Nr. 40 teilweise, 41, 42 und 43 (Landwirtschaftsfläche und Wald), bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil, wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der zur Zeit gültigen Fassung bekannt gemacht.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 23 „Schloss Schönwalde, Reitsport- und Tourismuszentrum“ incl. Plan- werk und Begründung (in der endgültigen Planfassung Februar 2011) tritt am Tag der Bekanntmachung in Kraft.

Jedermann kann den Bebauungsplan ab diesem Tag im Bauamt der Gemeinde Schönwalde-Glien, Zimmer 11, OT Schönwalde-Siedlung, Sebastian-Bach-Straße 10-12 in 14621 Schönwalde-Glien während der Dienststunden

Montag und Mittwoch von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Dienstag von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr,

Donnerstag von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

(ausgenommen ist die Mittagspause von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr)

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Gemäß § 215 Abs. 1 des Baugesetzbuches sind beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 bezeich- neten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berück- sichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes

(10)

Seite 10

sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs innerhalb von einem Jahr seit Be- kanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Ge- meinde Schönwalde-Glien geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist werden diese unbeachtlich.

Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 3 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungs- ansprüchen wird hingewiesen.

Schönwalde-Glien, 13.4.2011

gez.

Bodo Oehme Bürgermeister

(Dienstsiegel)

Beschluss Nr. 25/2011 aus GVS vom 24.2.2011 vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 23 „Schloss Schönwalde, Reitsport- und Tourismuszentrum“, OT Schönwalde-Dorf

Betreff: Satzungsbeschluss

Satzung

der Gemeinde Schönwalde-Glien für den Ortsteil Schönwal- de-Dorf über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.

23 „Schloss Schönwalde, Reitsport- und Tourismuszentrum“

(Stand der endgültigen Planfassung Februar 2011), beste- hend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) für das Gebiet mit den Flurstücken 257 und 258 teilweise (ehemals Flurstück Nr. 44), 45, 249 und 251 (Schlossgutgelände einschließlich ehemaliger Wegeflächen), 37 teilweise (öffentliche Wegefläche) sowie 40 teilweise, 41, 42 und 43 (Landwirtschaftsfläche und Wald) der Flur 28 in der Gemarkung Schönwalde.

Der von der Gemeindevertretung am 26.08.2010 beschlos- sene und am 04.11.2010 vom Bürgermeister und dem Allgemeinem Stellvertreter als Vertreter der Gemeinde und der Investorin unterzeichnete Durchführungsvertrag ist Bestandteil der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 „Schloss Schönwalde, Reitsport- und Tourismuszentrum“.

Aufgrund des § 10 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBI. I Nr. 52 S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) wird mit Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung die Sat- zung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23

„Schloss Schönwalde, Reitsport- und Tourismuszentrum“

erlassen.

Die Begründung wird gebilligt.

Der Bürgermeister wird beauftragt, gemäß § 10 Absatz 3 BauGB die Satzung über den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begrün- dung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten, über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben. In der Bekannt- machung ist auch darauf hinzuweisen, wo der Bebauungs- plan eingesehen werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

(15 Ja- und 1 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen)

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Jagdgenossenschaft Pausin Vors. Wilhelm Franke Am Anger 25

14621 Schönwalde-Glien

An alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Pausin

Wir laden alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Pausin zur Mitgliederversammlung am Freitag, 10.06.2011 um 19.00 Uhr in den Jugendclub Pausin, Am Anger 18, 14621 Schönwalde

Tagesordnung:

1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit der Jagdgenossenschaft 2. Bericht des Vorstandes

3. Finanzbericht

4. Bericht über Kassen und Belegführung 5. Diskussion

6. Beschluss über die Verteilung des Reinertrages Jagdjahr 2010/2011 7. Finanzplan 2011/2012

8. Entlastung des Vorstandes 9. Schlusswort

10. Schüsseltreiben

Aus Organisationsgründen (Schüsseltreiben) möchten wir sie bitten, die Einladung bis zum 05.06.2011 bestätigen.

gez. Vorsitzender W. Franke

Ende der öffentlichen Bekanntmachungen Jagdgenossenschaft Pausin

Einladung

Wir laden alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Pausin zur Mitgliederversammlung am Freitag, 10.06.2011 um 19.00 Uhr in den Jugendclub Pausin, Am Anger 18, 14621 Schönwalde

Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit der Jagdgenossenschaft

Bericht über Kassen und Belegführung

Beschluss über die Verteilung des Reinertrages Jagdjahr 2010/2011

Aus Organisationsgründen (Schüsseltreiben) möchten wir sie bitten, die Einladung bis zum 05.06.2011

Ende der öffentlichen Bekanntmachungen

Wir laden alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Pausin zur Mitgliederversammlung am Freitag,

10.06.2011 um 19.00 Uhr in den Jugendclub Pausin, Am Anger 18, 14621 Schönwalde-Glien herzlich ein.

Aus Organisationsgründen (Schüsseltreiben) möchten wir sie bitten, die Einladung bis zum 05.06.2011 zu

(15)

Wahlhelfer gesucht Aufruf an interessierte Bürgerinnen und Bürger

Für die Bürgermeisterwahl am 11. September 2011 und der Stichwahl am 25.September 2011 werden für die Wahllokale noch Wahlhelfer gesucht.

Jede /r interessierte Bürgerin/Bürger kann sich schriftlich bei der Gemeinde Schönwalde-Glien, Wahlbehörde, Sebastian Bach-Straße 10-12, 14621 Schönwalde-Glien als Wahlhelf rin/Wahlhelfer anmelden.

Auch ist die telefonische Bereitschaftserklärung als Wahlhe ferin/Wahlhelfer bei

Doris Werder, 0 33 22 / 24 84 20 oder Kurt Hartley, 0 33 22 / 24 84 70

möglich.

Die Bereitschaftserklärung soll folgende Angaben enthalten:

Name, Geburtsdatum, Anschrift und telefonische Erreic barkeit.

gez. Kurt Hartley Wahlleiter

Aufruf an interessierte Bürgerinnen und Bürger

Für die Bürgermeisterwahl am 11. September 2011 und der Stichwahl am 25.September 2011 werden für die Wahllokale

ürger kann sich schriftlich bei Glien, Wahlbehörde, Sebastian-

Glien als Wahlhelfe- Auch ist die telefonische Bereitschaftserklärung als Wahlhel-

0 33 22 / 24 84 20 oder 0 33 22 / 24 84 70

Die Bereitschaftserklärung soll folgende Angaben enthalten:

Name, Geburtsdatum, Anschrift und telefonische Erreich-

Der Landkreis H

Erhebungsbeauftragte für den

"Zensus 2011"

"Zensus 2011" - so heißt die Erhebung, die in allen Ländern der Europäischen Union im Jahr 2011 durchg führt wird. Auch in Deutschland werden statistische Daten zu den Einwohnern und ihren Lebensum

erhoben. Dazu werden Erhebungsbeauftragte gesucht.

Im Unterschied zu einer traditionellen Volkszählung werden beim Zensus nicht alle Haushalte befragt, sondern vor allem die Verwaltungsregister zur Datengewinnung genutzt. E gänzt wird dies durch Befragungen in ausgewählten Hau halten. Die so gewonnenen Angaben fließen in die zukünft gen Entscheidungen auf politischer und wirtschaftlicher Ebene der jeweiligen Regionen ein. Für die Vorbereitung und Durchführung des "Zensus 2011" im Landkreis Have land ist die Kreisverwaltung zuständig. Die Befragungen sollen vom 10. Mai 2011 bis 31. Juli 2011

werden. Dafür werden Erhebungsbeauftragte in den Städten Nauen, Falkensee und Ketzin sowie in den Gemeinden Schönwalde-Glien, Dallgow

termark gesucht.

Erhebungsbeauftragter/Interviewer kann jeder deutsche Staatsangehörige ab dem vollendeten 18. Lebensjahr mit gültigem Personalausweis werden. Diese werden in einer Schulung auf ihre Tätigkeit und die damit verbundenen Aufgaben vorbereitet. Für jeden Erhebungsbeauftragten wird eine Aufwandsentschädigung

können sich ab sofort schriftlich bzw. telefonisch bewerben.

Die Bewerbungen mit der Angabe der persönlichen Daten sind zu richten an: Landkreis Havell

Erhebungsstelle Nauen, Goethestraße 59/60, 14641 Nauen.

Weitere Informationen erhalten Interessenten unter 03321 403-5170 oder

sus2011.nauen@havelland.de Homepage http://www.zensus Weitere amtliche Mitteilungen

Seite 15

kreis Havelland sucht bungsbeauftragte für den

"Zensus 2011"

so heißt die Erhebung, die in allen Ländern der Europäischen Union im Jahr 2011 durchge- führt wird. Auch in Deutschland werden statistische Daten zu den Einwohnern und ihren Lebensumständen erhoben. Dazu werden Erhebungsbeauftragte gesucht.

Im Unterschied zu einer traditionellen Volkszählung werden beim Zensus nicht alle Haushalte befragt, sondern vor allem die Verwaltungsregister zur Datengewinnung genutzt. Er-

Befragungen in ausgewählten Haus- halten. Die so gewonnenen Angaben fließen in die zukünfti- gen Entscheidungen auf politischer und wirtschaftlicher Ebene der jeweiligen Regionen ein. Für die Vorbereitung und Durchführung des "Zensus 2011" im Landkreis Havel-

and ist die Kreisverwaltung zuständig. Die Befragungen 10. Mai 2011 bis 31. Juli 2011 durchgeführt werden. Dafür werden Erhebungsbeauftragte in den Städten Nauen, Falkensee und Ketzin sowie in den Gemeinden Glien, Dallgow-Döberitz, Brieselang und Wus-

Erhebungsbeauftragter/Interviewer kann jeder deutsche Staatsangehörige ab dem vollendeten 18. Lebensjahr mit gültigem Personalausweis werden. Diese werden in einer Schulung auf ihre Tätigkeit und die damit verbundenen aben vorbereitet. Für jeden Erhebungsbeauftragten wird Aufwandsentschädigung gewährt. Interessenten können sich ab sofort schriftlich bzw. telefonisch bewerben.

Die Bewerbungen mit der Angabe der persönlichen Daten Landkreis Havelland, Zensus 2011 - Erhebungsstelle Nauen, Goethestraße 59/60, 14641

Weitere Informationen erhalten Interessenten unter Telefon oder per E-Mail zen- sus2011.nauen@havelland.de oder im Internet unter der

http://www.zensus-berlin-brandenburg.de

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Referenzen

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