A m t s b l a t t
für das Amt Lindow (Mark)
23. Jahrgang Lindow, den 30.04.2013 Nummer 02
Impressum
Herausgeber für den amtlichen und nicht amtlichen Teil:
Amt Lindow (Mark) Straße des Friedens 20 16835 Lindow (Mark)
Verlag für diese Ausgabe ist der Herausgeber
Das Amtsblatt erscheint in einer Auflage von 100 Stück und in der Regel monatlich.
Das Amtsblatt ist erhältlich im Amt Lindow (Mark)/Hauptamt und im Touristinformationsbüro.
Eine Zusendung des Amtsblattes erfolgt auf Antrag gegen Vorkasse der Portokosten in Höhe von 2,00 €.
Inhaltsverzeichnis:
1. Amtlicher Teil
1.1. Satzungen und Verordnungen
1.1.1. Haushaltssatzung der Gemeinde Rüthnick für das HH-Jahr 2013
1.2. Bekanntmachungen der Gemeinden und des Amtes
1.2.1. Bekanntmachung zur 1. Änderung des räumlichen Teil-Flächennutzungsplanes Seebeck-Strubensee in der Gemeinde Vielitzsee
1.2.2. Bekanntmachung zur 2. Änderung des räumlichen Teil-Flächennutzungsplanes Vielitz in der Gemeinde Vielitzsee
1.2.3. Bekanntmachung zur Innenbereichs- und Ergänzungssatzung des Ortsteiles Vielitz in der Gemeinde Vielitzsee
1.2.4. Bekanntmachung von Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung Lindow (Mark) 1.2.5. Bekanntmachung von Beschlüssen des Amtsausschusses Lindow (Mark)
2. Nichtamtlicher Teil
2.1. Information des Amtes Lindow (Mark) über die SEPA-Einführung 2.2. Wir gratulieren nachträglich
1. Amtlicher Teil
1.1. Satzungen und Verordnungen
1.1.1. Haushaltssatzung der Gemeinde Rüthnick für das HH-Jahr 2013 Haushaltssatzung
der Gemeinde Rüthnick für das Haushaltsjahr 2013
Auf Grund des § 28 Abs. 2 Ziffer 15 i.V.m § 65 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07, Nr. 19, S. 286) in der jeweils gültigen Fassung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 17.04.2013 folgende Haushalts-satzung erlassen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird
1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der
Erträge aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 556.800,00 EUR Zinsen und sonstige Finanzerträge auf 0,00 EUR Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 556.800,00 EUR
Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 603.000,00 EUR Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen auf 11.200,00 EUR Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 614.200,00 EUR
außerordentlichen Erträge auf 0,00 EUR
Seite 2 – Amtsblatt für das Amt Lindow (Mark) Nr. 02/2013 vom 30.04.2013 – amtlicher Teil
2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen 523.000,00 EUR
Auszahlungen 578.800,00 EUR
festgesetzt.
Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf:
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 512.500,00 EUR Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 536.100,00 EUR
Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 10.500,00 EUR Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 3.800,00 EUR
Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 0,00 EUR Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 38.900,00 EUR
Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven 0,00 EUR
Auszahlungen an Liquiditätsreserven 0,00 EUR
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.
§ 4 Festsetzung der Realsteuerhebesätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf 300 v.H.
b) für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 331 v.H.
Gewerbesteuer 306 v.H.
§ 5 Wertgrenzen
1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 10.000 EUR festgesetzt.
2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf 10.000 EUR festgesetzt.
3. Die Erheblichkeitsgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird auf 5.000 EUR festgesetzt.
4. Die Erheblichkeitsgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei:
a) der Entstehung eines Fehlbetrages auf 70.000 EUR und
b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 70.000 EUR festgesetzt.
§ 7 Haushaltssicherungskonzept entfällt
Lindow (Mark), den 23.04.2013
Lieske (Siegel)
Amtsdirektor
Bekanntmachungsanordnung
Der Amtsdirektor des Amtes Lindow (Mark) gibt hiermit die vorstehende, von der Gemeindevertretung Rüthnick am 17.04.2013 beschlossene Haushaltssatzung für das HH-Jahr 2013 bekannt.
Die Haushaltssatzung wurde ausgefertigt und wird im Amtsblatt für das Amt Lindow (Mark) öffentlich bekannt gemacht.
Seite 3 – Amtsblatt für das Amt Lindow (Mark) Nr. 02/2013 vom 30.04.2013 – amtlicher Teil
Die Haushaltssatzung liegt zur Einsichtnahme im Amt Lindow (Mark), Zimmer 3, Straße des Friedens 20, 16835 Lindow (Mark), öffentlich aus.
Lindow (Mark), den 23.04.2013
Lieske Amtsdirektor
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1.2. Bekanntmachungen der Gemeinden und des Amtes
1.2.1. Bekanntmachung zur 1. Änderung des räumlichen Teil-Flächennutzungsplanes Seebeck-Strubensee in der Gemeinde Vielitzsee
Amt Lindow (Mark) Lindow, den 25.04.2013
für die Gemeinde Vielitzsee
Bekanntmachung zur 1. Änderung des räumlichen Teil-Flächennutzungsplanes Seebeck-Strubensee in der Gemeinde Vielitzsee
Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durch die öffentliche Auslegung des Planentwurfes nebst Begründung und Umweltbericht
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Vielitzsee auf ihrer Sitzung am 21.03.2013 den Entwurf der 1. Änderung des räumlichen Teil-Flächennutzungsplanes der ehemaligen Gemeinde Seebeck-Strubensee im Bereich der Ortslage Schönbirken (Stand März 2013) nebst Entwurf der Begründung und des Umweltberichtes beschlossen .
Die Gemeindevertretung hat beschlossen den Entwurf zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Die Änderungsfläche umfasst die Siedlungsfläche Schönbirken. Auf der Seite westlich der Gemeindestraße wird die mit Wohnhäusern bebaute Fläche zukünftig als Wohnbaufläche dargestellt. Auf der Seite östlich der Gemeindestraße wird das Sondergebiet „Therapie“ beschränkt auf die tatsächlich mit einer therapeutischen Einrichtung belegten Flächen und die südlich angrenzenden Flächen werden zukünftig als Wohnbauflächen dargestellt.
Die öffentliche Auslegung des Planentwurfes nebst Entwurf der Begründung und des Umweltberichtes erfolgt von Montag, den 13. Mai 2013 bis zum Freitag, den 21. Juni 2013 im Amt Lindow (Mark), Bauamt, Straße des Friedens 20, in 16835 Lindow (Mark) zu den Öffnungszeiten des Amtes
Montag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr Dienstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr Mittwoch 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr Freitag 9.00 bis 12.00
Außerdem können die umweltbezogenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange bezüglich der umweltrelevanten Belange eingesehen werden und darüber hinaus steht der Landschaftsplan für das Amt Lindow zur Verfügung.
Während der öffentlichen Auslegungen erhält jedermann Einsichtnahme in die Planung. Während der Zeit der öffentlichen Auslegungen können Stellungnahmen zu den Planungen schriftlich oder zur Niederschrift im Bauamt abgegeben oder vorgetragen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen bei den späteren Beschlussfassungen über die Planungen unberücksichtigt bleiben können.
D. Lieske Amtsdirektor
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Seite 4 – Amtsblatt für das Amt Lindow (Mark) Nr. 02/2013 vom 30.04.2013 – amtlicher Teil
1.2.2. Bekanntmachung zur 2. Änderung des räumlichen Teil-Flächennutzungsplanes Vielitz in der Gemeinde Vielitzsee
Amt Lindow (Mark) Lindow, den 25.04.2013
für die Gemeinde Vielitzsee
Bekanntmachung zur 2. Änderung des räumlichen Teil-Flächennutzungsplanes Vielitz in der Gemeinde Vielitzsee
Bekanntmachung
a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Vielitzsee am 18.10.2012 beschlossen, die 2. Änderung des räumlichen Teil-Flächennutzungsplanes der ehemaligen Gemeinde Vielitz, jetzt Ortsteil in der Gemeinde Vielitzsee, zu ändern. Die Änderung betrifft insgesamt 7 Änderungsflächen nur in Ortslage von Vielitz.
Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird dieser Beschluss hiermit öffentlich bekannt gemacht.
b) Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch eine öffentliche Auslegung des Planentwurfes
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Vielitzsee auf ihrer Sitzung am 21.03.2013 den Entwurf der 2. Änderung des räumlichen Teil-Flächennutzungsplanes der ehemaligen Gemeinde Vielitzsee im Bereich der Ortslage von Vielitz (Stand März 2013) nebst Entwurf der Begründung und des Umweltberichtes beschlossen und bestimmt, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Form durchgeführt wird, dass der Planentwurf nebst Entwurf der Begründung und des Umweltberichtes für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt wird.
Die Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Vielitz umfasst folgende 7 Änderungsflächen in der Ortslage Vielitz:
1. Westliches Siedlungsende am Lindower Weg
2. W-Flächenherausnahme am nördlichen Rand der Siedlungsfläche Lindower Weg 3. Vergrößerung Dorfgebiet am Schöneberger Weg
4. Herausnahme Dorfgebiet im Straßeneck Herzberger Straße/Rüthnicker Weg 5. Vergrößerung Dorfgebiet in den südlichen Grundstücksteilen am Griebener Weg 6. Ergänzte Wohnbaufläche am Glambecker Weg
7. Ergänzte Wohnbaufläche am Nord-Ostende der Kirchstraße
Die öffentliche Auslegung des Planentwurfes nebst Entwurf der Begründung und des Umweltberichtes erfolgt von Montag, den 13. Mai 2013 bis zum Freitag, den 21. Juni 2013 im Amt Lindow (Mark), Bauamt, Straße des Friedens 20, in 16835 Lindow (Mark) zu den Öffnungszeiten des Amtes
Montag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr Dienstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr Mittwoch 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr Freitag 9.00 bis 12.00
Während der öffentlichen Auslegungen erhält jedermann Einsichtnahme in die Planung. Während der Zeit der öffentlichen Auslegungen können Stellungnahmen zu den Planungen schriftlich oder zur Niederschrift im Bauamt abgegeben oder vorgetragen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen bei den späteren Beschlussfassungen über die Planungen unberücksichtigt bleiben können.
D. Lieske Amtsdirektor
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Seite 5 – Amtsblatt für das Amt Lindow (Mark) Nr. 02/2013 vom 30.04.2013 – amtlicher Teil
1.2.3. Bekanntmachung zur Innenbereichs- und Ergänzungssatzung des Ortsteiles Vielitz in der Gemeinde Vielitzsee
Amt Lindow (Mark) Lindow, den 25.04.2013
für die Gemeinde Vielitzsee
Bekanntmachung zur Innenbereichs- und Ergänzungssatzung des Ortsteiles Vielitz in der Gemeinde Vielitzsee
Bekanntmachung
a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Gemäß § 34 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Vielitzsee am 18.10.2012 beschlossen, für den Ortsteil Vielitz in der Ortslage Vielitz eine miteinander verbundene Innenbereichs- und Ergänzungssatzung aufzustellen zur Festsetzung der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles einschließlich einiger Flächen im bisherigen Außenbereich, die als Ergänzung in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen werden.
Dieser Beschluss zur Aufstellung der Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
b) Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch eine öffentliche Auslegung des Planentwurfes
Die Gemeinde hatte beschlossen das Satzungsverfahren analog § 3 und § 4 BauGB im zweistufigen Beteiligungsverfahren durchzuführen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Vielitzsee hat auf ihrer Sitzung am 21.03.2013 den Entwurf der Innenbereichs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Vielitz (Stand März 2013) nebst Entwurf der Begründung beschlossen und bestimmt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Es wurde beschlossen, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Form durchgeführt wird, dass der Planentwurf nebst Entwurf der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt wird.
Die öffentliche Auslegung des Planentwurfes nebst Entwurf der Begründung und des Umweltberichtes erfolgt von Montag, den 13. Mai 2013 bis zum Freitag, den 21. Juni 2013 im Amt Lindow (Mark), Bauamt, Straße des Friedens 20, in 16835 Lindow (Mark) zu den Öffnungszeiten des Amtes
Montag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr Dienstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr Mittwoch 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr Freitag 9.00 bis 12.00
Während der öffentlichen Auslegungen erhält jedermann Einsichtnahme in die Planung. Während der Zeit der öffentlichen Auslegungen können Stellungnahmen zu den Planungen schriftlich oder zur Niederschrift im Bauamt abgegeben oder vorgetragen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen bei den späteren Beschlussfassungen über die Planungen unberücksichtigt bleiben können.
D. Lieske Amtsdirektor
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1.2.4. Bekanntmachung von Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung Lindow (Mark)
Amt Lindow (Mark) Lindow, den 09.04.2013
für die Stadt Lindow (Mark)
Bekanntmachung
Der Amtsdirektor des Amtes Lindow (Mark) gibt hiermit gemäß § 39 Absatz 3 der Brandenburgischen Kommunalverfassung die am 04.04.2013 gefassten Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Lindow (Mark) bekannt.
Beschluss Nr.: 13/13- Nebenanlagen Ernst - Thälmann – Straße Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Seite 6 – Amtsblatt für das Amt Lindow (Mark) Nr. 02/2013 vom 30.04.2013 – amtlicher Teil
2. Der Gehweg auf der rechten Seite soll im Bestand des vorhandenen Gehweges bzw. im Bestand des vorhandenen Seitenstreifens gebaut werden. Ein Grunderwerb soll nicht vorgenommen werden. Wenn notwendig, soll der Gehweg in seiner Breite etwas reduziert werden.
3. Die zusätzlichen Kosten für die Überarbeitung der Ausführungsplanung, in Höhe von ca. 3.000,00 €, werden von der Stadt Lindow (Mark) übernommen.
Beschluss Nr.: 14/13 - Vorschlagsliste Schöffenwahl 2014 – 2018
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Vorschlagsliste der Stadt Lindow (Mark), für die Schöffenwahl 2014 – 2018: Roswitha Baumert, Hans-Peter Brinkmann, Renate Janicke, Yvonne Janitschke, Bernhard Kipp, Bärbel Orphal
Beschluss Nr.: 16/13 - Grundstücksverkauf Flur 7/ Flurstück 115 Gemarkung Schönberg
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Verkauf des Grundstückes Flur 7 Flurstück 115 in der Gemarkung Schönberg.
Beschluss Nr.: 17/13 - Vorübergehende Nutzung Badesteg und Gastanlegersteg
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die vorübergehende Nutzung des Badesteges und des Gastanlegersteges.
D. Lieske Amtsdirektor
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1.2.5. Bekanntmachung von Beschlüssen des Amtsausschusses Lindow (Mark) Amt
Lindow (Mark) Lindow, den 23.04.2013
Bekanntmachung
Der Amtsdirektor des Amtes Lindow (Mark) gibt hiermit gemäß § 39 Absatz 3 der Brandenburgischen Kommunalverfassung die am 22.04.2013 gefassten Beschlüsse des Amtsausschusses des Amtes Lindow (Mark) bekannt.
Beschluss Nr.: 06/13 - Beschlussfassung über die öffentlich-rechtliche Vereinbarung „Lohnabrechnung“
Der Amtsausschuss beschließt die öffentlich-rechtliche Vereinbarung „Lohnrechnung“ mit der Gemeinde Fehrbellin.
Beschluss Nr.: 07/13 - Zuschussantrag zur Erstellung eines Verkehrsmalheftes
Der Amtsausschuss lehnt einen Zuschuss zur Erstellung des Verkehrsmalheftes „Mach´s Richtig!“ an den Verlag Deutsche Polizeiliteratur GmbH ab.
Beschluss Nr.: 08/13 - Vergabe der Mittel für die Jugend und Kulturarbeit im Amtsbereich Der Amtsausschuss beschließt die Vergabe von Mitteln zur Unterstützung der Jugend- und Kulturarbeit:
Jugendarbeit:
LSV Grün- Weiß 1.000,00 € Jugendscheune Lindow 800,00 € Reitverein Schönberg 200,00 € Haus des Gastes Seebeck 400,00 € Heimatverein Herzberg 500,00 € Angelverein Herzberg 100,00 €
Kulturförderung
Sommermusiken Lindow 400,00 € Haus des Gastes Seebeck 500,00 € Heimatverein Herzberg 800,00 € Segelclub Lindow 500,00 € Angelverein Herzberg 100,00 € Seniorenclub Seebeck 100,00 € FKK Lindow 200,00 €
Volksangeltag 1.000,00 €
Waldbühne Lindow 400,00 €
Seite 7 – Amtsblatt für das Amt Lindow (Mark) Nr. 02/2013 vom 30.04.2013 – amtlicher Teil
Beschluss Nr.: 09/13 - 1. Änderung des Beschlusses zur Nutzung der Schulungsräume der FFW Lindow (Mark), Standort Lindow
Der Amtsausschuss beschließt:
Der Punkt 3 des Beschlusses vom 04.01.2010, Beschlussnummer 06/10, wird wie folgt geändert:
Die Kameraden der FFW Lindow und die Mitglieder des Feuerwehrvereins Lindow können für private Jubiläen für sich, für ihre Ehepartner und für ihre minderjährigen Kinder, die Schulungsräume der Feuerwehr für ein Entgelt in Höhe von 30,00 € mieten.
Beschluss Nr.: 11/13 - Genehmigung einer Dienstreise
Der Amtsausschuss genehmigt dem Amtsdirektor einstimmig für den Fall, das vom Bürgermeister der Stadt Harfleur eine offizielle Einladung zum 45 jährigen Partnerschaftsjubiläum eingeht, die Dienstreise in die Stadt Harfleur (Frankreich).
D. Lieske Amtsdirektor
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Seite 7 – Amtsblatt für das Amt Lindow (Mark) Nr. 02/2013 vom 30.04.2013 – nichtamtlicher Teil
2. Nichtamtlicher Teil
2.1. Information des Amtes Lindow (Mark) über die SEPA-Einführung
Mit der Einführung des Einheitlichen Europäischen Zahlungsraumes SEPA ändern sich zum 01. Februar 2014 die Bedingungen für den Zahlungsverkehr. Das Amt Lindow (Mark) informiert im Folgenden über die Auswirkungen für die Bürgerinnen und Bürger.
Wenn Sie ab dem 01. Februar 2014 den Betrag aus einem Abgabenbescheid, einem Gebührenbescheid oder einer Rechnung per Überweisung begleichen möchten, geben Sie anstelle der bisherigen Kombination aus Bankleitzahl und Kontonummer die Internationale Bankkontonummer IBAN an. Das Bankkennzeichen BIC ist nur notwendig, wenn Sie bereits vor dem 01. Februar 2014 eine SEPA-Überweisung durchführen. IBAN und BIC finden Sie auf jedem Bescheid und jeder Rechnung.
Die bisherige Einzugsermächtigung wird künftig durch das Mandat ersetzt. Für die Mandate schreibt der Gesetzgeber eine Reihe von Pflichtangaben vor. Das Amt Lindow (Mark) prüft im Vorfeld der Umstellung, ob eine bereits erteilte Einzugsermächtigung in ein Mandat überführt werden kann. Ist dies der Fall, werden Sie von uns schriftlich darüber informiert. Stellen wir fest, dass noch Pflichtangaben fehlen, teilen wir Ihnen dies ebenfalls schriftlich mit und bitten Sie, die fehlenden Angaben einzureichen.
Die strengeren Regeln für Lastschriften helfen vor allem Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern. Das Verfahren sichert Ihnen zu jedem Zeitpunkt größtmögliche Transparenz. Jede Abbuchung muss das Amt Lindow (Mark) künftig mindestens 14 Tage vorher ankündigen. Diese Ankündigung erfolgt in der Regel per Bescheid oder Rechnung. Bei wiederkehrenden Abbuchungen ergeht eine Ankündigung mit der Angabe aller künftigen Abbuchungstermine. Bei Änderungen ergeht eine neue Ankündigung. Jede Ankündigung enthält künftig die eindeutige Gläubiger- Identifikationsnummer des Amtes Lindow (Mark) und eine Referenz auf das von Ihnen erteilte Mandat. Beide Angaben finden sich später auch auf Ihrem Kontoauszug. Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie bei jeder Abbuchung Gläubiger- Identifikationsnummer und Mandatsreferenz mit den Angaben auf der Ankündigung (Bescheid oder Rechnung) vergleichen.
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2.2. Wir gratulieren nachträglich
* Gemeinde Rüthnick Frau Else Rechtziegel zum 92. Geburtstag *
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