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A m t s b l a t t für das Amt Lindow (Mark)

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A m t s b l a t t

für das Amt Lindow (Mark)

25. Jahrgang Lindow, den 27.03.2015 Nummer 01

Impressum

Herausgeber für den amtlichen und nicht amtlichen Teil:

Amt Lindow (Mark) Straße des Friedens 20 16835 Lindow (Mark)

Verlag für diese Ausgabe ist der Herausgeber

Das Amtsblatt erscheint in einer Auflage von 100 Stück und in der Regel monatlich.

Das Amtsblatt ist erhältlich im Amt Lindow (Mark)/Hauptamt und im Touristinformationsbüro.

Eine Zusendung des Amtsblattes erfolgt auf Antrag gegen Vorkasse der Portokosten in Höhe von 2,00 €.

Inhaltsverzeichnis:

1. Amtlicher Teil

1.1. Satzungen und Verordnungen

1.1.1. Haushaltssatzung der Gemeinde Rüthnick 2015 1.1.2. Haushaltssatzung des Amtes Lindow (Mark) 2015 1.1.3. Haushaltssatzung der Gemeinde Vielitzsee 2015

1.2. Bekanntmachungen der Gemeinden und des Amtes

1.2.1. Bekanntmachung von Beschlüssen der Gemeindevertretung Vielitzsee

1.2.2. Bekanntmachung von Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung Lindow (Mark) 1.2.3. Bekanntmachung von Beschlüssen des Amtsausschusses Lindow (Mark)

1.2.4. Bekanntmachung von Beschlüssen der Gemeindevertretung Rüthnick 1.2.5. Bekanntmachung von Beschlüssen des Hauptausschusses Lindow (Mark)

1.2.6. Bekanntmachung zur Innenbereichs- und Ergänzungssatzung „Rönnebecker Weg/Banzendorfer Weg“ in der Stadt Lindow (Mark)

1.2.7. Bekanntmachung zur 4. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes der Stadt Lindow (Mark) in den Grenzen von 2000

2. Nichtamtlicher Teil Keine Veröffentlichungen

1. Amtlicher Teil

1.1. Satzungen und Verordnungen

1.1.1. Haushaltssatzung der Gemeinde Rüthnick 2015 Amt

Lindow (Mark)

Haushaltssatzung

der Gemeinde Rüthnick für das Haushaltsjahr 2015

Auf Grund des § 28 Abs. 2 Ziffer 15 i.V.m § 65 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07, Nr. 19, S. 286) in der jeweils gültigen Fassung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 14.01.2015 folgende Haushalts-satzung erlassen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der

Erträge aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 563.200,00 EUR Zinsen und sonstige Finanzerträge auf 0,00 EUR Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 563.200,00 EUR

Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 604.800,00 EUR Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen auf 8.400,00 EUR Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 613.200,00 EUR

außerordentlichen Erträge auf 0,00 EUR

außerordentlichen Aufwendungen auf 0,00 EUR

(2)

Seite 2 – Amtsblatt für das Amt Lindow (Mark) Nr. 01/2015 vom 27.03.2015 – Amtlicher Teil

2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen 513.800,00 EUR

Auszahlungen 639.100,00 EUR

festgesetzt.

Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 490.700,00 EUR Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 535.300,00 EUR Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 23.100,00 EUR Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 66.500,00 EUR Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 0,00 EUR Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 37.300,00 EUR Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven 0,00 EUR Auszahlungen an Liquiditätsreserven 0,00 EUR

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

§ 4 Festsetzung der Realsteuerhebesätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A) auf 300 v.H.

b) für die Grundstücke

(Grundsteuer B) auf 331 v.H.

Gewerbesteuer 306 v.H.

§ 5 Wertgrenzen

1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 10.000 EUR festgesetzt.

2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf 10.000 EUR festgesetzt.

3. Die Erheblichkeitsgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird auf 5.000 EUR festgesetzt.

4. Die Erheblichkeitsgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei:

a) der Entstehung eines Fehlbetrages auf 70.000 EUR und

b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 70.000 EUR festgesetzt.

§ 7 Haushaltssicherungskonzept entfällt

Lindow (Mark), den 21.01.2015

Lieske Amtsdirektor

Bekanntmachungsanordnung

Der Amtsdirektor des Amtes Lindow (Mark) gibt hiermit die vorstehende, von der Gemeindevertretung Rüthnick am 14.01.2015 beschlossene Haushaltssatzung für das HH-Jahr 2015 bekannt.

Die Haushaltssatzung wurde ausgefertigt und wird im Amtsblatt für das Amt Lindow (Mark) öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung liegt zur Einsichtnahme im Amt Lindow (Mark), Zimmer 7, Straße des Friedens 20, 16835 Lindow (Mark), öffentlich aus.

Lindow (Mark), den 21.01.2015

Lieske

(3)

Amtsdirektor ◆ ◆ ◆

Seite 3 – Amtsblatt für das Amt Lindow (Mark) Nr. 01/2015 vom 27.03.2015 – Amtlicher Teil

1.1.2. Haushaltssatzung des Amtes Lindow (Mark) 2015

Haushaltssatzung

des Amtes Lindow (Mark) für das Haushaltsjahr 2015

Auf Grund des § 28 Abs. 2 Ziffer 15 i.V.m. § 65 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07, Nr. 19, S. 286) in der jeweils gültigen Fassung wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom 23.02.2015 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der

Erträge aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 3.178.400,00 EUR

Zinserträge auf 5.600,00 EUR

Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 3.184.000,00 EUR

ordentlichen Aufwendungen auf 3.247.000,00 EUR

außerordentlichen Erträge auf 0,00 EUR

außerordentlichen Aufwendungen auf 0,00 EUR

2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen 3.163.400,00 EUR

Auszahlungen 3.420.800,00 EUR

festgesetzt.

Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 3.163.400,00 EUR Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 3.353.400,00 EUR Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 0,00 EUR Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 67.400,00 EUR Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 0,00 EUR

Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 0,00 EUR

Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven 0,00 EUR

Auszahlungen an Liquiditätsreserven 0,00 EUR

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

§ 4 Amtsumlage

Die Amtsumlage wird auf 44,4 % von der Umlagegrundlage festgesetzt.

§ 5 Wertgrenzen

1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für das Amt von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 20.000 EUR festgesetzt.

2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf 10.000 EUR festgesetzt.

3. Die Erheblichkeitsgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung des Amtsausschusses bedürfen, wird auf 10.000 EUR festgesetzt.

4. Die Erheblichkeitsgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei:

a) der Entstehung eines Fehlbetrages auf 70.000 EUR und

b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 70.000 EUR festgesetzt.

§ 7 Haushaltssicherungskonzept entfällt

Lindow (Mark), den 05.03.2015

Lieske

(4)

Amtsdirektor

Seite 4 – Amtsblatt für das Amt Lindow (Mark) Nr. 01/2015 vom 27.03.2015 – Amtlicher Teil

Bekanntmachungsanordnung

Der Amtsdirektor des Amtes Lindow (Mark) gibt hiermit die vorstehende, vom Amtsausschuss des Amtes Lindow (Mark) am 23.02.2015 beschlossene Haushaltssatzung für das HH-Jahr 2015 bekannt.

Die Haushaltssatzung wurde ausgefertigt und wird im Amtsblatt für das Amt Lindow (Mark) öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung liegt zur Einsichtnahme im Amt Lindow (Mark), Zimmer 3, Straße des Friedens 20, 16835 Lindow (Mark), öffentlich aus.

Lindow (Mark), den 05.03.2015

Lieske Amtsdirektor

◆ ◆ ◆

1.1.3. Haushaltssatzung der Gemeinde Vielitzsee 2015

Haushaltssatzung

der Gemeinde Vielitzsee für das Haushaltsjahr 2015

Auf Grund des § 28 Abs. 2 Ziffer 15 i.V.m § 65 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07, Nr. 19, S. 286) in der jeweils gültigen Fassung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 19.03.2015 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der

Erträge aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 509.400,00 EUR

Zinsen und sonstige Finanzerträge auf 1.000,00 EUR

Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 510.400,00 EUR

Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 629.700,00 EUR Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen auf 100,00 EUR Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 629.800,00 EUR

außerordentlichen Erträge auf 0,00 EUR

außerordentlichen Aufwendungen auf 0,00 EUR

2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen 499.000,00 EUR

Auszahlungen 596.500,00 EUR

festgesetzt.

Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 473.900,00 EUR Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 581.200,00 EUR Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 25.100,00 EUR Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 3.600,00 EUR Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 0,00 EUR

Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 11.700,00 EUR

Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven 0,00 EUR

Auszahlungen an Liquiditätsreserven 0,00 EUR

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

§ 4 Festsetzung der Realsteuerhebesätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A) auf 300 v.H.

(5)

Seite 5 – Amtsblatt für das Amt Lindow (Mark) Nr. 01/2015 vom 27.03.2015 – Amtlicher Teil

b) für die Grundstücke

(Grundsteuer B) auf 300 v.H.

Gewerbesteuer 300 v.H.

§ 5 Wertgrenzen

1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 10.000 EUR festgesetzt.

2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf 10.000 EUR festgesetzt.

3. Die Erheblichkeitsgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird auf 5.000 EUR festgesetzt.

4. Die Erheblichkeitsgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei:

a) der Entstehung eines Fehlbetrages auf 70.000 EUR und

b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 70.000 EUR festgesetzt.

§ 7 Haushaltssicherungskonzept entfällt

Lindow (Mark), den 25.03.2015

Lieske

Amtsdirektor

Bekanntmachungsanordnung

Der Amtsdirektor des Amtes Lindow (Mark) gibt hiermit die vorstehende, von der Gemeindevertretung Vielitzsee am 19.03.2015 beschlossene Haushaltssatzung für das HH-Jahr 2015 bekannt.

Die Haushaltssatzung wurde ausgefertigt und wird im Amtsblatt für das Amt Lindow (Mark) öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung liegt zur Einsichtnahme im Amt Lindow (Mark), Zimmer 7, Straße des Friedens 20, 16835 Lindow (Mark), öffentlich aus.

Lindow (Mark), den 25.03.2015

Lieske Amtsdirektor

◆ ◆ ◆

1.2. Bekanntmachungen der Gemeinden und des Amtes

1.2.1. Bekanntmachung von Beschlüssen der Gemeindevertretung Vielitzsee

Amt Lindow (Mark) Lindow, den 04.02.2015

für die Gemeinde Vielitzsee

Bekanntmachung

Der Amtsdirektor des Amtes Lindow (Mark) gibt hiermit gemäß § 39 Absatz 3 der Brandenburgischen Kommunalverfassung die am 22.01.2015 gefassten Beschlüsse der Gemeindevertretung Vielitzsee bekannt.

Beschluss-Nr.: 03/15 - Zweckbindungsbeschluss zur Verwendung der investiven Schlüsselzuweisung für das Haushaltsjahr 2015

Die Gemeindevertretung Vielitzsee beschließt, die investive Schlüsselzuweisung der Gemeinde in Höhe von 25.163 € soll für Maßnahmen ab 2016 – Umstellung auf LED-Beleuchtung verwendet werden. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der erneuten Beschlussfassung

D. Lieske Amtsdirektor

◆ ◆ ◆

(6)

Seite 6 – Amtsblatt für das Amt Lindow (Mark) Nr. 01/2015 vom 27.03.2015 – Amtlicher Teil

1.2.2. Bekanntmachung von Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung Lindow (Mark)

Amt Lindow (Mark) Lindow, den 06.01.2015

für die Stadt Lindow (Mark)

Bekanntmachung

Der Amtsdirektor des Amtes Lindow (Mark) gibt hiermit gemäß § 39 Absatz 3 der Brandenburgischen Kommunalverfassung die am 11.12.2014 gefassten Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Lindow (Mark) bekannt.

Beschluss Nr.: 62/14

Bindungsbeschluss zu den Auflagen zur Genehmigung der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2014

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Beitritt zu der nachfolgend aufgeführten Auflage zur Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2014.

Die Genehmigung ist an folgende Auflage gebunden:

Der Kommunalaufsicht ist mit Vorlage der Haushaltssatzung 2015 ein Sachstandsbericht der Haushaltskonsolidierung im Zuge der laufenden Haushaltsdurchführung durch Ertragserhöhungen und Aufwandsreduzierungen unter besonderer Berücksichtigung der mittelfristig vorgesehenen Maßnahmen einer nachhaltigen Energieverwendung in der Stadt Lindow (Mark) vorzulegen.

Beschluss Nr.: 63/14

1.Änderung des B- Planes Lindow (Mark) Nr. 1 „Wohnungsbau an der Artur-Fleurystraße“

Die Stadtverordnetenversammlung Lindow (Mark) beschließt den Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Lindow (Mark) Nr. 1 „Wohnen an der Arthur-Fleury-Straße“ mit Teil A, Teil B und Entwurf der Begründung und des Umweltberichtes (Stand November 2014) als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und die frühzeitige Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden (§ 4 Abs. 1 BauGB). Gleichzeitig ist mit diesen Unterlagen das schriftliche Scopingverfahren zur Festlegung des Umfanges der Umweltprüfung und des Umweltberichtes durchzuführen.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll in Form einer öffentlichen Auslegung der Entwurfsunterlagen für die Dauer eines Monats erfolgen.

Beschluss Nr.: 64/14

Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 7.1 „Pappelweg- Süd/ Wohnen am Pappelweg“

Die Stadtverordnetenversammlung Lindow (Mark) beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7.1 „Pappelweg – Süd/ Wohnen am Pappelweg“. Das Plangebiet ist ca. 0,4 ha groß und umfasst die Flurtücke 602 und 603 (Teil des Pappelweges) der Flur 12 der Gemarkung Lindow (Mark). Planungsziel ist die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes, das sich aus der Wohnbauflächendarstellung im Flächennutzungsplan entwickelt.

Die Verwaltung des Amtes Lindow (Mark) wird beauftragt, mit dem privaten Grundeigentümer einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten abzuschließen, um die Stadt von den Kosten im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes freizustellen

Beschluss Nr.: 65/14

Benennung eines weiteren Mitgliedes im Bau- und Wirtschaftsausschuss der Stadt Lindow (Mark) sowie die Benennung des Vorsitzenden

Für den Bau-und Wirtschaftsausschuss wird Herr Walter Matthesius als weiteres Mitglied benannt. Als Vorsitzender wird Herr Walter Matthesius benannt

Beschluss Nr.: 66/14

Bildung eines Tourismusausschusses

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt die Bildung eines Tourismusausschusses ab.

Folgende Abgeordnete wurden vorgeschlagen in der Tourismus AG mitzuarbeiten:

SPD - Pater Hellmann CDU - Hansjörg Schubach FDP - Udo Rönnefahrt

Lindower Land - Dietmar Schade

Beschluss Nr.: 68/14

Grundstücksverkauf Flur 2, Flurstück 113 in der Gemarkung Klosterheide

(7)

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Verkauf des o.g. Grundstückes.

Seite 7 – Amtsblatt für das Amt Lindow (Mark) Nr. 01/2015 vom 27.03.2015 – Amtlicher Teil

Beschluss Nr.: 69/14

Grundstücksverkauf Flur 12, Flurstück 35 in der Gemarkung Lindow Die Stadtverordnetenversammlung lehnt den Verkauf des o.g. Grundstückes ab.

D. Lieske Amtsdirektor

◆ ◆ ◆

Amt Lindow (Mark) Lindow, den 26.02.2015

für die Stadt Lindow (Mark)

Bekanntmachung

Der Amtsdirektor des Amtes Lindow (Mark) gibt hiermit gemäß § 39 Absatz 3 der Brandenburgischen Kommunalverfassung die am 19.02.2015 gefassten Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Lindow (Mark) bekannt.

Beschluss Nr.: 02/15

Sanierung Magistratsee Schönbirken

1. Der Magistratsee in Schönbirken wird nach einer vorliegenden Machbarkeitsstudie vom November 2014 unter einer Förderung von 100 % saniert.

2. Der Geschäftsführer des Gewässerunterhaltungsverbandes Oberer Rhin/Temnitz wird mittels Duldungsvertrag beauftragt und legitimiert, sämtliche Planungen, Antragstellungen und Durchführungsmaßnahmen zur Sanierung des Magistratsees in Schönbirken auszuführen.

Beschluss Nr.: 03/15B

Beschlussfassung zur Kassenkredithöhe gemäß § 76 Brandenburgische Kommunalverfassung Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

Zur Sicherung der Liquidität der Stadt Lindow (Mark) wird rückwirkend zum 01.11.2014 bis zum 31.12.2015 der Höchstbetrag des Kassenkredites auf 1.750.000 € festgesetzt.

Beschluss Nr.: 04/15

Aufhebung der Nutzungsordnung für die Turnhalle Lindow - Festlegung eines Mietvertrages Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

1. Die Nutzungsordnung für die Sporthalle der Stadt Lindow (Mark) vom 12.12.2012 wird mit Wirkung zum 01.01.2015 aufgehoben.

2. Für die Nutzung durch Dritte (z.B. Schule des Amtes, Sportvereine) wird ab 01.01.2015 ein Mietzins 4,50 € je genutzte Stunde zzgl. Vor- bzw. Nachbereitungszeit festgesetzt.

3. Mit Abschluss des Mietvertrages erfolgt eine genaue Nutzungszeitfestlegung, ggf. auch für Wochenenden.

Änderungen sind unverzüglich durch den Mieter anzuzeigen.

Beschluss Nr.: 05/15

Aufhebung der Ordnung über die Nutzung des Strandbades am Gudelacksee sowie Erhebung von Gebühren vom 29.06.2000 i.V. m. der 1. Änderung vom 23.05.2012

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Aufhebung der Ordnung über die Nutzung des Strandbades am Gudelacksee sowie Erhebung von Gebühren vom 29.06.2000 i.V.m. der 1. Änderung vom 23.05.2002.

Beschluss Nr.: 06/15

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur Innenbereichs- und Ergänzumgssatzung „Rönnebecker Weg / Banzendorfer Weg“ in der Stadt Lindow (Mark)

1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Entwurf der Innenbereichs- und Ergänzungssatzung

„Rönnebecker Weg/Banzendorfer Weg der Stadt Lindow (Mark) nebst Entwurf der Begründung mit Umweltbericht, Stand Januar 2015.

2. Die Verwaltung des Amtes Lindow (Mark) wird beauftragt, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Entwurfs nebst Begründung mit Umweltbericht für die Dauer eines Monats zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen Gleichzeitig sind die Behörden und Träger öffentlicher Belange hierüber zu informieren und zu beteiligen.

Beschluss Nr.: 08/15

Aufstellung der 4. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes der Stadt Lindow (Mark) in den Grenzen von 2000

Die Stadtverordnetenversammlung Lindow (Mark) beschließt mit o.g. Änderung die Aufstellung der 4. Änderung

(8)

des räumlichen Teilflächennutzungsplanes der Stadt Lindow in den Grenzen von 2000.

Das Änderungsverfahren umfasst 3 Änderungsflächen.

Seite 8 – Amtsblatt für das Amt Lindow (Mark) Nr. 01/2015 vom 27.03.2015 – Amtlicher Teil

1. Die Änderungsfläche 4.1 befindet sich im Süden der Wohnbauflächen am Pappelweg und umfasst eine ca. 2,3 ha große Fläche, die als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Modellbaupark dargestellt werden soll.

Nur Boote ohne Verbrennungsmotor.

2. Als Änderungsfläche 4.2 wird im Norden der Kernstadt Lindow (Mark) auf der Westseite des Banzendorfer Weges auf den Flurstücken 18/4 und 19 der Flur 5 der Gemarkung Lindow zusätzlich eine 0,2 ha große Wohnbaufläche dargestellt. Die neue W-Fläche soll auf der Westseite des Banzendorfer Weges soweit nach Norden gezogen werden, wie auf der Ostseite bereits Wohnhäuser stehen und ebenfalls eine Darstellung als Wohnbaufläche im FNP verzeichnet ist.

3. Als Änderungsfläche 4.3 soll in der Bahnhofsiedlung die ehemalige Sportplatzfläche hinter der „Waldbühne“

vollständig als Wohnbaufläche dargestellt werden, um die Option zu bekommen, auf der stadteigenen Fläche durch einen Bebauungsplan verbindliches Baurecht für eine kleine Einfamilienhausanlage zu erhalten.

Beschluss Nr.: 09/15

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 4. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes der Stadt Lindow mit Stand Januar 2015

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Entwurf der 4. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes der Stadt Lindow (Mark) mit Stand Januar 2015 nebst Begründung

und Umweltbericht. Die Verwaltung des Amtes Lindow (Mark) wird beauftragt, gemäß §3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Planentwurfs nebst Begründung und Umweltbericht für die Dauer eines Monats zur Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Gleichzeitig sind die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange hierüber zu informieren und zu beteiligen.

Beschluss Nr.: 10/15

Beschluss zu einer außerplanmäßigen Ausgabe - Erweiterung der Gehwegbeleuchtung zur neuen Kita Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe in der HH-stelle

1/54100/096103, Proj. Beleuchtung Zuwegung Kita, in Höhe von 16.910,07 € für die Erweiterung der Gehwegbeleuchtung zur neuen Kita.

Die Deckung erfolgt durch freiwerdende Planmittel vom Kita-Neubau aus dem Produkt 1/11110/096103 Proj. 012.

Beschluss Nr.: 12/15

Kaufantrag der ehemaligen Gaststätte Schönberg Dorfstraße 39 im OT. Schönberg Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

1. Der Beschluss-Nr.: 47/14 vom 28.08.2014 wird aufgehoben.

2. Das Grundstück Flur 5/Flurstück 15 mit einer Gesamtfläche von 9.310,0 qm in der Gemarkung Schönberg zu verkaufen.

Beschluss Nr.: 13/15

Verpachtung einer Teilfläche an der Badeanstalt am Gudelacksee

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt die Verpachtung einer Teilfläche an der Badeanstalt am Gudelacksee ab.

Beschluss Nr.: 14/15

Eintragung einer Grunddienstbarkeit

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Eintragung einer beschränkten persönlichen

Dienstbarkeit in der Gemarkung Schönberg, Flur 4, Flurstück 34/2 für eine Schutzfläche von 30m² zugunsten des TAV Lindow- Gransee zu.

D. Lieske Amtsdirektor

◆ ◆ ◆

1.2.3. Bekanntmachung von Beschlüssen des Amtsausschusses Lindow (Mark)

Amt

Lindow (Mark) Lindow, den 26.02.2015

Bekanntmachung

Der Amtsdirektor des Amtes Lindow (Mark) gibt hiermit gemäß § 39 Absatz 3 der Brandenburgischen Kommunalverfassung die am 23.02.2015 gefassten Beschlüsse des Amtsausschusses des Amtes Lindow (Mark) bekannt.

(9)

Seite 9 – Amtsblatt für das Amt Lindow (Mark) Nr. 01/2015 vom 27.03.2015 – Amtlicher Teil

Beschluss Nr.: 02/15

Fortsetzung der interkommunalen Kooperation Ruppiner Land

Der Amtsausschuss beschließt, die 2008 innerhalb der kommunalen Arbeitsgemeinschaft "Regionale Kooperation im regionalen Wachstumskern Neuruppin" begonnene Zusammenarbeit zwischen den Städten und Gemeinden Neuruppin, Rheinsberg und Fehrbellin sowie den Ämtern Temnitz und Lindow im Freiraum Ruppiner Land fortzusetzen und als Arbeitsgrundlage die Satzung der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft "Freiraum Ruppiner Land".

Beschluss Nr.: 03/15

Zustimmung zur Vereinbarung zur Umsetzung des Sozialraumbudgets in der offenen Kinder- und Jugend (sozial) Arbeit im Landkreis Ostprignitz Ruppin

Der Amtsausschuss stimmt der Vereinbarung zur Umsetzung des Sozialraumbudgets in der offenen Kinder- und Jugend(sozial) Arbeit im Landkreis OPR zu.

Beschluss Nr.: 04/15

Benennung von Mitgliedern in die Arbeitsgruppe zur Vergabe der Mittel des Amts für die Kultur- und Jugendarbeit sowie der Mittel des Landkreises aus dem Sozialraumbudget

1) Der Amtsausschuss benennt folgende 3 Mitglieder in die Arbeitsgruppe:

Dieter Fischer Michaela Wolff Heidrun Otto

2) Neben diesen werden zukünftig 2 Verwaltungsmitarbeiter in der Arbeitsgruppe mitwirken.

3) Durch mehrheitliche Abstimmung erfolgt die Mittelvergabe durch die Arbeitsgruppe.

Der Amtsausschuss ist über die Entscheidung zu unterrichten.

Beschluss Nr.: 05/15

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2015

Der Amtsausschuss beschließt die Haushaltssatzung des Amtes Lindow (Mark) für das Haushaltsjahr 2015.

Beschluss Nr.: 07/15

Kaufangebot Harnackstraße 18 in Lindow (ehem. Feuerwehr)

Der Amtsausschuss beschließt, dass das Grundstück Flur 1/Flurstück 257 mit einer Gesamtfläche von 455 m² in der Gemarkung Lindow verkauft wird.

Beschluss Nr. 08/15 Personalangelegenheit

Der Amtsausschuss beschließt die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.

Beschluss Nr.: 09/15

Neueinstellung Bauhofmitarbeiter

Der Amtsausschuss beschließt, eine Vollzeitstelle für den Amtsbauhof wird ausgeschrieben und soll ab 01.10.2015 neu besetzt werden.

D. Lieske Amtsdirektor

◆ ◆ ◆

Amt

Lindow (Mark) Lindow, den 24.03.2015

Bekanntmachung

Der Amtsdirektor des Amtes Lindow (Mark) gibt hiermit gemäß § 39 Absatz 3 der Brandenburgischen Kommunalverfassung die am 23.03.2015 gefassten Beschlüsse des Amtsausschusses des Amtes Lindow (Mark) bekannt.

Beschluss Nr.: 11/15

Vereinbarung der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft „Freiraum Ruppiner Land“ zur Teilnahme am Förderprogramm „Kleine Städte und Gemeinden“

Der Amtsausschuss beschließt die Vereinbarung der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft

"Freiraum Ruppiner Land" zur Teilnahme am Förderprogramm "Kleine Städte und Gemeinden".

(10)

Seite 10 – Amtsblatt für das Amt Lindow (Mark) Nr. 01/2015 vom 27.03.2015 – Amtlicher Teil

Beschluss Nr.: 13/15

Kaufantrag Flur 1/ Flurstück 280 Gemarkung Lindow

Der Amtsausschuss beschließt, eine Teilfläche von ca. 200,0 m² aus dem Flurstück 280 der Flur 1 in der Gemarkung Lindow (Mark) zu verkaufen.

D. Lieske Amtsdirektor

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1.2.4. Bekanntmachung von Beschlüssen der Gemeindevertretung Rüthnick

Amt Lindow (Mark) Lindow, den 26.02.2015

für die Gemeinde Rüthnick

Bekanntmachung

Der Amtsdirektor des Amtes Lindow (Mark) gibt hiermit gemäß § 39 Absatz 3 der Brandenburgischen Kommunalverfassung die am 14.01.2015 gefassten Beschlüsse der Gemeindevertretung Rüthnick bekannt.

Beschluss-Nr.: 02/15 – Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Rüthnick

Die Gemeindevertretung Rüthnick beschließt die überarbeitete Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Rüthnick.

Beschluss-Nr.: 03/15 – Zuschuss für das neue Feuerwehrfahrzeug

Die Gemeindevertretung Rüthnick beschließt, für das neue Feuerwehrfahrzeug einen Zuschuss in Höhe von 500,00 € zu gewähren.

Beschluss-Nr.: 04/15 – Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2015

Die Gemeindevertretung Rüthnick beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Rüthnick für das Haushaltsjahr 2015.

Beschluss-Nr.: 05/15 - Zweckbindungsbeschluss zur investiven Schlüsselzuweisung für das Haushaltsjahr 2015nach §13 BbgFAG und Vorjahre

Die Gemeindevertretung Rüthnick beschließt:

1. Die investive Schlüsselzuweisung 2015 der Gemeinde in Höhe von 23.163€ und Vorjahre soll für folgende Maßnahmen 2015 verwendet werden:

Produkt/Konto Betrag/€ Erläuterung

11110.0431 6.500€ Ankauf einer Fläche für

Parkmöglichkeiten für die Schrotmühle

54100.5211 12.000€ Umstellung auf LED-

Straßenbeleuchtung

55100.0711 60.000€ Anschaffung eines Traktors

2. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der erneuten Beschlussfassung.

Beschluss-Nr.: 07/15 – Grundstücksangelenheit Gemarkung Rüthnick, Flur 7, Flurstück 166

Die Gemeindevertretung Rüthnick beschließt das Flurstück 166 der Flur 7, Gemarkung Rüthnick zu verkaufen.

Beschluss-Nr.: 08/15 – Grundstücksangelegenheit Gemarkung Rüthnick, Flur 7, Flurstück 112/1 und 112/2 Die Gemeindevertretung Rüthnick beschließt, die Flurstücke 112/1 und 112/2 Flur 7 Gemarkung Rüthnick nicht zu verkaufen.

D. Lieske Amtsdirektor

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(11)

Seite 11 – Amtsblatt für das Amt Lindow (Mark) Nr. 01/2015 vom 27.03.2015 – Amtlicher Teil

1.2.5. Bekanntmachung von Beschlüssen des Hauptausschusses Lindow (Mark)

Amt Lindow (Mark) Lindow, den 17.02.2015

für die Stadt Lindow (Mark)

Bekanntmachung

Der Amtsdirektor des Amtes Lindow (Mark) gibt hiermit gemäß § 39 Absatz 3 der Brandenburgischen Kommunalverfassung die am 11.02.2015 gefassten Beschlüsse des Hauptausschusses der Stadt Lindow (Mark).

Beschluss Nr.: 03/15

Pachtangelegenheit Sportlerheim

Der Hauptausschuss beschließt den Pachtvertrag mit dem Sportverein

„Grün Weiß“ Lindow.

D. Lieske Amtsdirektor

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1.2.6. Bekanntmachung zur Innenbereichs- und Ergänzungssatzung „Rönnebecker Weg/Banzendorfer Weg“ in der Stadt Lindow (Mark)

Amt Lindow (Mark) Lindow, den 13.03.2015

für die Stadt Lindow (Mark)

Bekanntmachung zur Innenbereichs- und Ergänzungssatzung „Rönnebecker Weg/ Banzendorfer Weg“ in der Stadt Lindow (Mark)

Öffentliche Bekanntmachungen

a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lindow (Mark) hat in ihrer Sitzung am 28.08.2014 beschlossen, für den Bereich westlich des Banzendorfer Weges und nordwestlich des Rönnebecker Weges eine Innenbereichs- und Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.

Planungsziel ist die Klarstellung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles auf der Nordwestseite des Rönnebecker Weges, nördlich der Hausnummer 7 auf den Flurstücken 18/1, 18/2 und 18/3 der Flur 5 der Gemarkung Lindow und die nördlich anschließende Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles auf der Westseite des Banzendorfer Weges im Bereich der Flurstücke 18/4 und 19 der Flur 5 der Gemarkung Lindow.

Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit der am 28.08.2014 gefasste Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt gemacht.

b) Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch eine öffentliche Auslegung des Planentwurfes

Auf der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lindow (Mark) am 19.02.2015 wurde der Entwurf der Innenbereichs- und Ergänzungssatzung „Rönnebecker Weg/ Banzendorfer Weg“ der Stadt Lindow (Mark) (Stand Januar 2015) beschlossen und gemäß § 34 Abs. 6 in Verbindung mit § 13 BauGB dient dieser Planentwurf als Grundlage für die Durchführung der Verfahren der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB.

Die Stadt Lindow (Mark) hat beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer einmonatigen öffentlichen Auslegung der Planentwurfsunterlagen nebst Entwurf der Begründung und dem Entwurf des Umweltberichtes durchzuführen.

Die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen erfolgt von Montag, dem 13. April 2015 bis zum Mittwoch, dem 13.

Mai 2015 in den Räumen des Amtes Lindow (Mark), Bau- und Ordnungsamt, Straße des Friedens 20, in 16835 Lindow (Mark) zu den Öffnungszeiten des Amtes

Montag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr

Dienstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr Mittwoch 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr Freitag 9.00 bis 12.00

(12)

Seite 12 – Amtsblatt für das Amt Lindow (Mark) Nr. 01/2015 vom 27.03.2015 – Amtlicher Teil

Während der Zeit der öffentlichen Entwurfsauslegung kann jeder in die Entwurfsunterlagen einsehen und über die Planentwurfsinhalte Auskunft erhalten. Während der Zeit der öffentlichen Auslegung kann von jedermann eine schriftliche Stellungnahme abgegeben oder im Bau- und Ordnungsamt zu Protokoll gegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen bei den späteren Beschlussfassungen über die Planungen unberücksichtigt bleiben können.

D. Lieske Amtsdirektor

◆ ◆ ◆

1.2.7. Bekanntmachung zur 4. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes der Stadt Lindow (Mark) in den Grenzen von 2000

Amt Lindow (Mark) Lindow, den 13.03.2015

für die Stadt Lindow (Mark)

Bekanntmachung zur 4. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes der Stadt Lindow (Mark) in den Grenzen von 2000

Öffentliche Bekanntmachungen

a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lindow (Mark) hat in ihrer Sitzung am 19.02.2015 beschlossen, das Planverfahren zur 4. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes der Stadt Lindow (Mark) in den Grenzen von 2000 einzuleiten.

Die Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes der Stadt Lindow (Mark) umfasst folgende 3 Änderungsflächen:

1. Die Änderungsfläche 4.1 befindet sich im Süden der Wohnbauflächen am Pappelweg und umfasst eine ca. 2,3 ha große Fläche, die als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Modellbaupark dargestellt werden soll. (Nur Boote ohne Verbrennungsmotor)

2. Als Änderungsfläche 4.2 wird im Norden der Kernstadt Lindow (Mark) auf der Westseite des Banzendorfer Weges auf den Flurstücken 18/4 und 19 der Flur 5 der Gemarkung Lindow zusätzlich eine 0,2 ha große Wohnbaufläche dargestellt. Die neue W-Fläche soll auf der Westseite des Banzendorfer Weges soweit nach Norden gezogen werden, wie auf der Ostseite bereits Wohnhäuser stehen und ebenfalls eine Darstellung als Wohnbaufläche im FNP verzeichnet ist.

3. Als Änderungsfläche 4.3 soll in der Bahnhofsiedlung die ehemalige Sportplatzfläche hinter der „Waldbühne“

vollständig als Wohnbaufläche dargestellt werden, um die Option zu bekommen, auf der stadteigenen Fläche durch einen Bebauungsplan verbindliches Baurecht für eine kleine Einfamilienhausanlage zu erhalten.

Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit der am 19.02.2015 gefasste Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt gemacht.

b) Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch eine öffentliche Auslegung des Planentwurfes

Auf der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lindow (Mark) am 19.02.2015 wurde der Entwurf der 4.

Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes der Stadt Lindow (Mark) (Stand Januar 2015) beschlossen als Grundlage für die Durchführung der Verfahren der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB.

Die Stadt Lindow (Mark) hat beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer einmonatigen öffentlichen Auslegung der Entwurfsunterlagen mit Entwurf der Planzeichnung, dem Entwurf der Begründung und dem Entwurf des Umweltberichtes durchzuführen.

Die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen erfolgt von Montag, dem 13. April 2015 bis zum Mittwoch, dem 13.

Mai 2015 in den Räumen des Amtes Lindow (Mark), Bau- und Ordnungsamt, Straße des Friedens 20, in 16835 Lindow (Mark) zu den Öffnungszeiten des Amtes

Montag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr Dienstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr

(13)

Mittwoch 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr Freitag 9.00 bis 12.00

Seite 13 – Amtsblatt für das Amt Lindow (Mark) Nr. 01/2015 vom 27.03.2015 – Amtlicher Teil

Während der Zeit der öffentlichen Entwurfsauslegung kann jeder in die Entwurfsunterlagen einsehen und über die Planentwurfsinhalte Auskunft erhalten. Während der Zeit der öffentlichen Auslegung kann von jedermann eine schriftliche Stellungnahme abgegeben oder im Bau- und Ordnungsamt zu Protokoll gegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen bei den späteren Beschlussfassungen über die Planungen unberücksichtigt bleiben können.

D. Lieske Amtsdirektor

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2. Nichtamtlicher Teil Keine Veröffentlichungen

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