A m t s b l a t t
für das Amt Lindow (Mark)
28. Jahrgang Lindow, den 24.08.2018 Nummer 05
Impressum
Herausgeber für den amtlichen und nicht amtlichen Teil:
Amt Lindow (Mark) Straße des Friedens 20 16835 Lindow (Mark)
Verlag für diese Ausgabe ist der Herausgeber
Das Amtsblatt erscheint in einer Auflage von 100 Stück und in der Regel monatlich.
Das Amtsblatt ist erhältlich im Amt Lindow (Mark)/Hauptamt und im Touristinformationsbüro.
Eine Zusendung des Amtsblattes erfolgt auf Antrag gegen Vorkasse der Portokosten in Höhe von 2,00 €.
Inhaltsverzeichnis:
1. Amtlicher Teil
1.1. Satzungen und Verordnungen
1.1.1. Haushaltssatzung der Gemeinde Herzberg (Mark) für das HH-Jahr 2018
1.2. Bekanntmachungen der Gemeinden und des Amtes
1.2.1. Bekanntmachung von Beschlüssen der Gemeindevertretung Herzberg (Mark) vom 14.08.2018
2. Nichtamtlicher Teil Keine Veröffentlichungen
1. Amtlicher Teil
1.1. Satzungen und Verordnungen
1.1.1. Haushaltssatzung der Gemeinde Herzberg (Mark) für das HH-Jahr 2018 Haushaltssatzungder Gemeinde Herzberg (Mark)
für das Haushaltsjahr 2018
Aufgrund des § 28 Abs. 2 Ziffer 15 i.V.m. § 65 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18.12.2007 (GVBl. I/07, Nr. 19. S. 286) in der jeweils gültigen Fassung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 07.06.2018 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird
1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der
ordentlichen Erträge incl. Zinsen auf 743.500 EUR ordentlichen Aufwendungen incl. Zinsen auf 765.800 EUR außerordentlichen Erträge auf 0 EUR außerordentlichen Aufwendungen auf 0 EUR 2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen auf 916.000 EUR
Auszahlungen auf 1.278.500 EUR
außerordentlichen Erträge auf <<S3000_W3>> EUR
außerordentlichen Aufwendungen auf <<S4000_W3>> EUR
festgesetzt.
Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf:
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 688.400 EUR
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 678.600 EUR
Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 227.600 EUR
Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 493.100 EUR
Seite 2 – Amtsblatt für das Amt Lindow (Mark) Nr. 05/2018 vom 24.08.2018 – Amtlicher Teil
Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR
Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 106.800 EUR
Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven 0 EUR Auszahlungen an Liquiditätsreserven 0 EUR
§ 2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.
§ 4
Festsetzung der Realsteuerhebesätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf 320 v.H.
b) für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 390 v.H.
Gewerbesteuer 333 v.H.
§ 5 Wertgrenzen
1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 10.000 EUR festgesetzt.
2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf 10.000 EUR festgesetzt.
3. Die Erheblichkeitsgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird auf 10.000 EUR festgesetzt.
4. Die Erheblichkeitsgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei:
a) der Entstehung eines Fehlbetrages auf 70.000 EUR und
b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 70.000 EUR festgesetzt.
§ 7
Haushaltssicherungskonzept
Für die Gemeine Herzberg (Mark) ist das Haushaltssicherungskonzept 2017 im Jahr 2018 fortzuschreiben.
Lindow (Mark), den 23.08.2018
Lieske (Siegel)
Amtsdirektor
Seite 3 – Amtsblatt für das Amt Lindow (Mark) Nr. 05/2018 vom 24.08.2018 – Amtlicher Teil Bekanntmachungsanordnung
Der Amtsdirektor des Amtes Lindow (Mark) gibt hiermit die vorstehende, von der Gemeindevertretung Herzberg (Mark) am 07.06.2018 beschlossene Haushaltssatzung für das HH-Jahr 2018 bekannt.
Die Genehmigung der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes wurde durch den Landrat als Kommunalaufsichtsbehörde am 27.07.2018, AZ: 30/15 mit Auflagen erteilt.
Der Bindungsbeschluss zu den Auflagen wurde in der Gemeindevertretersitzung am 14.08.2018 gefasst.
Die Haushaltssatzung wurde ausgefertigt und wird im Amtsblatt für das Amt Lindow (Mark) öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung liegt zur Einsichtnahme im Amt Lindow (Mark), Zimmer 7, Straße des Friedens 20, 16835 Lindow (Mark), öffentlich aus.
Lindow (Mark), den 23.08.2018
Lieske (Siegel)
Amtsdirektor
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1.2. Bekanntmachungen der Gemeinden und des Amtes
1.2.1. Bekanntmachung von Beschlüssen der Gemeindevertretung Herzberg (Mark) vom 14.08.2018
Amt Lindow (Mark) Lindow, den 24.08.2018
für die Gemeinde Herzberg (Mark) Bekanntmachung
Der Amtsdirektor des Amtes Lindow (Mark) gibt hiermit gemäß § 39 Absatz 3 der Brandenburgischen Kommunalverfassung die am 14.08.2018 gefassten Beschlüsse der Gemeindevertretung Herzberg (Mark) bekannt.
Beschluss-Nr.: 19/18 - Feststellung der Ortsüblichkeit der Bienenhaltung
Die Gemeindevertretung Herzberg(Mark) stellt für die im gesamten Gemeindegebiet, einschließlich sämtlicher Orts- und Gemeindeteile, tätigen Imker die Ortsüblichkeit der Bienenhaltung fest.
Beschluss-Nr.: 20/18 - Bindungsbeschluss zur Auflage zur Genehmigung der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2018
Die Gemeindevertretung Herzberg(Mark) beschließt den Beitritt zu der Auflage zur Genehmigung der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2018.
Die Genehmigung ist mit folgender Auflage verbunden:
Die Kommunalaufsicht ist mit Vorlage der Haushaltssatzung 2019 ein Sachstandsbericht der Haushaltskonsolidierung im Zuge der laufenden Haushalsdurchführung durch Ertragserhöhungen und Aufwandsreduzierung unter besonderer Berücksichtigung der Pachterträge der Gemeinde Herzberg(Mark) vorzulegen.
Beschluss-Nr.: 22/18 - Bauerlaubnisvertrag zur Deckenerneuerung der B 167 und zum Radwegebau zwischen Herzberg und Wulkow
Die Gemeindevertretung Herzberg beschließt:
1. Dem Abschluss des Bauerlaubnisvertrages zwischen dem Amt Lindow(Mark) und dem Land Brandenburg, vertreten durch den Landesbetrieb Straßenwesen, im Rahmen der Realisierung der Bauvorhaben und –erweiterung der B 167 sowie Radwegebau zwischen Herzberg(Mark) und Wulkow, wird in vorliegender Form zugestimmt.
2. Die Entschädigung für den Verkauf der unter Pkt. 1 des Vertrages aufgeführten Teilflächen an das Land Brandenburg ist gesondert zu behandeln und zu beschließen.
D. Lieske Amtsdirektor
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Seite 3 – Amtsblatt für das Amt Lindow (Mark) Nr. 05/2018 vom 24.08.2018 – nichtamtlicher Teil
2. Nichtamtlicher Teil Keine Veröffentlichungen
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