• Keine Ergebnisse gefunden

A m t s b l a t t für das Amt Lindow (Mark)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "A m t s b l a t t für das Amt Lindow (Mark)"

Copied!
4
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

A m t s b l a t t

für das Amt Lindow (Mark)

28. Jahrgang Lindow, den 24.08.2018 Nummer 05

Impressum

Herausgeber für den amtlichen und nicht amtlichen Teil:

Amt Lindow (Mark) Straße des Friedens 20 16835 Lindow (Mark)

Verlag für diese Ausgabe ist der Herausgeber

Das Amtsblatt erscheint in einer Auflage von 100 Stück und in der Regel monatlich.

Das Amtsblatt ist erhältlich im Amt Lindow (Mark)/Hauptamt und im Touristinformationsbüro.

Eine Zusendung des Amtsblattes erfolgt auf Antrag gegen Vorkasse der Portokosten in Höhe von 2,00 €.

Inhaltsverzeichnis:

1. Amtlicher Teil

1.1. Satzungen und Verordnungen

1.1.1. Haushaltssatzung der Gemeinde Herzberg (Mark) für das HH-Jahr 2018

1.2. Bekanntmachungen der Gemeinden und des Amtes

1.2.1. Bekanntmachung von Beschlüssen der Gemeindevertretung Herzberg (Mark) vom 14.08.2018

2. Nichtamtlicher Teil Keine Veröffentlichungen

1. Amtlicher Teil

1.1. Satzungen und Verordnungen

1.1.1. Haushaltssatzung der Gemeinde Herzberg (Mark) für das HH-Jahr 2018 Haushaltssatzungder Gemeinde Herzberg (Mark)

für das Haushaltsjahr 2018

Aufgrund des § 28 Abs. 2 Ziffer 15 i.V.m. § 65 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18.12.2007 (GVBl. I/07, Nr. 19. S. 286) in der jeweils gültigen Fassung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 07.06.2018 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird

1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der

ordentlichen Erträge incl. Zinsen auf 743.500 EUR ordentlichen Aufwendungen incl. Zinsen auf 765.800 EUR außerordentlichen Erträge auf 0 EUR außerordentlichen Aufwendungen auf 0 EUR 2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen auf 916.000 EUR

Auszahlungen auf 1.278.500 EUR

außerordentlichen Erträge auf <<S3000_W3>> EUR

außerordentlichen Aufwendungen auf <<S4000_W3>> EUR

festgesetzt.

Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 688.400 EUR

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 678.600 EUR

Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 227.600 EUR

Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 493.100 EUR

(2)

Seite 2 – Amtsblatt für das Amt Lindow (Mark) Nr. 05/2018 vom 24.08.2018 – Amtlicher Teil

Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR

Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 106.800 EUR

Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven 0 EUR Auszahlungen an Liquiditätsreserven 0 EUR

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

§ 4

Festsetzung der Realsteuerhebesätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A) auf 320 v.H.

b) für die Grundstücke

(Grundsteuer B) auf 390 v.H.

Gewerbesteuer 333 v.H.

§ 5 Wertgrenzen

1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 10.000 EUR festgesetzt.

2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf 10.000 EUR festgesetzt.

3. Die Erheblichkeitsgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird auf 10.000 EUR festgesetzt.

4. Die Erheblichkeitsgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei:

a) der Entstehung eines Fehlbetrages auf 70.000 EUR und

b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 70.000 EUR festgesetzt.

§ 7

Haushaltssicherungskonzept

Für die Gemeine Herzberg (Mark) ist das Haushaltssicherungskonzept 2017 im Jahr 2018 fortzuschreiben.

Lindow (Mark), den 23.08.2018

Lieske (Siegel)

Amtsdirektor

(3)

Seite 3 – Amtsblatt für das Amt Lindow (Mark) Nr. 05/2018 vom 24.08.2018 – Amtlicher Teil Bekanntmachungsanordnung

Der Amtsdirektor des Amtes Lindow (Mark) gibt hiermit die vorstehende, von der Gemeindevertretung Herzberg (Mark) am 07.06.2018 beschlossene Haushaltssatzung für das HH-Jahr 2018 bekannt.

Die Genehmigung der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes wurde durch den Landrat als Kommunalaufsichtsbehörde am 27.07.2018, AZ: 30/15 mit Auflagen erteilt.

Der Bindungsbeschluss zu den Auflagen wurde in der Gemeindevertretersitzung am 14.08.2018 gefasst.

Die Haushaltssatzung wurde ausgefertigt und wird im Amtsblatt für das Amt Lindow (Mark) öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung liegt zur Einsichtnahme im Amt Lindow (Mark), Zimmer 7, Straße des Friedens 20, 16835 Lindow (Mark), öffentlich aus.

Lindow (Mark), den 23.08.2018

Lieske (Siegel)

Amtsdirektor

◆ ◆ ◆

1.2. Bekanntmachungen der Gemeinden und des Amtes

1.2.1. Bekanntmachung von Beschlüssen der Gemeindevertretung Herzberg (Mark) vom 14.08.2018

Amt Lindow (Mark) Lindow, den 24.08.2018

für die Gemeinde Herzberg (Mark) Bekanntmachung

Der Amtsdirektor des Amtes Lindow (Mark) gibt hiermit gemäß § 39 Absatz 3 der Brandenburgischen Kommunalverfassung die am 14.08.2018 gefassten Beschlüsse der Gemeindevertretung Herzberg (Mark) bekannt.

Beschluss-Nr.: 19/18 - Feststellung der Ortsüblichkeit der Bienenhaltung

Die Gemeindevertretung Herzberg(Mark) stellt für die im gesamten Gemeindegebiet, einschließlich sämtlicher Orts- und Gemeindeteile, tätigen Imker die Ortsüblichkeit der Bienenhaltung fest.

Beschluss-Nr.: 20/18 - Bindungsbeschluss zur Auflage zur Genehmigung der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2018

Die Gemeindevertretung Herzberg(Mark) beschließt den Beitritt zu der Auflage zur Genehmigung der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2018.

Die Genehmigung ist mit folgender Auflage verbunden:

Die Kommunalaufsicht ist mit Vorlage der Haushaltssatzung 2019 ein Sachstandsbericht der Haushaltskonsolidierung im Zuge der laufenden Haushalsdurchführung durch Ertragserhöhungen und Aufwandsreduzierung unter besonderer Berücksichtigung der Pachterträge der Gemeinde Herzberg(Mark) vorzulegen.

Beschluss-Nr.: 22/18 - Bauerlaubnisvertrag zur Deckenerneuerung der B 167 und zum Radwegebau zwischen Herzberg und Wulkow

Die Gemeindevertretung Herzberg beschließt:

1. Dem Abschluss des Bauerlaubnisvertrages zwischen dem Amt Lindow(Mark) und dem Land Brandenburg, vertreten durch den Landesbetrieb Straßenwesen, im Rahmen der Realisierung der Bauvorhaben und –erweiterung der B 167 sowie Radwegebau zwischen Herzberg(Mark) und Wulkow, wird in vorliegender Form zugestimmt.

2. Die Entschädigung für den Verkauf der unter Pkt. 1 des Vertrages aufgeführten Teilflächen an das Land Brandenburg ist gesondert zu behandeln und zu beschließen.

D. Lieske Amtsdirektor

◆ ◆ ◆

Seite 3 – Amtsblatt für das Amt Lindow (Mark) Nr. 05/2018 vom 24.08.2018 – nichtamtlicher Teil

2. Nichtamtlicher Teil Keine Veröffentlichungen

◆ ◆ ◆

(4)

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Der Amtsdirektor des Amtes Lindow (Mark) gibt hiermit gemäß § 39 Absatz 3 der Brandenburgischen Kommunalverfassung die am 30.03.2017 gefassten Beschlüsse

während der allgemeinen Öffnungszeiten im Amt Lindow (Mark), Einwohnermeldeamt, Straße des Friedens 20, in 16835 Lindow (Mark), für Wahlberechtigte zur

1) Eine Zweitwohnung ist jede Wohnung im Gemeindegebiet der Stadt Lindow (Mark) nach dieser Satzung, die eine Person neben ihrer Hauptwohnung zum Zwecke der persönlichen

Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Herzberg (Mark) wird hiermit ausgefertigt und im Amtsblatt für das Amt Lindow (Mark) öffentlich bekannt gemacht..

Der Amtsdirektor des Amtes Lindow (Mark) gibt, als Notvorstand der Jagdgenossenschaft Lindow (Mark), bekannt, dass die Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Lindow (Mark)

Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Rüthnick über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen von natürlichen und

2 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung der vorstehenden Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde Vielitzsee,

Die Satzung der Gemeinde Herzberg (Mark) über die Erhebung der Umlagen zur Deckung des Beitrages der Gemeinde Herzberg (Mark) an den Wasser- und Bodenverband