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A m t s b l a t t für das Amt Lindow (Mark)

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A m t s b l a t t

für das Amt Lindow (Mark)

25. Jahrgang Lindow, den 28.04.2015 Nummer 02

Impressum

Herausgeber für den amtlichen und nicht amtlichen Teil:

Amt Lindow (Mark) Straße des Friedens 20 16835 Lindow (Mark)

Verlag für diese Ausgabe ist der Herausgeber

Das Amtsblatt erscheint in einer Auflage von 100 Stück und in der Regel monatlich.

Das Amtsblatt ist erhältlich im Amt Lindow (Mark)/Hauptamt und im Touristinformationsbüro.

Eine Zusendung des Amtsblattes erfolgt auf Antrag gegen Vorkasse der Portokosten in Höhe von 2,00 €.

Inhaltsverzeichnis:

1. Amtlicher Teil

1.1. Satzungen und Verordnungen Keine Veröffentlichungen

1.2. Bekanntmachungen der Gemeinden und des Amtes

1.2.1. Bekanntmachung zur 2. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Seebeck-Strubensee 1.2.2. Bekanntmachung zur Ergänzungssatzung Strubensee-West in der Gemeinde Vielitzsee

1.2.3. Bekanntmachung von Beschlüssen der Gemeindevertretung Vielitzsee 1.2.4. Bekanntmachung von Beschlüssen des Hauptausschusses Lindow (Mark)

1.2.5. Bekanntmachung von Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung Lindow (Mark)

2. Nichtamtlicher Teil Keine Veröffentlichungen

1. Amtlicher Teil

1.1. Satzungen und Verordnungen Keine Veröffentlichungen

◆ ◆ ◆

1.2. Bekanntmachungen der Gemeinden und des Amtes

1.2.1. Bekanntmachung zur 2. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Seebeck-Strubensee

Amt Lindow (Mark) Lindow, den 17.04.2015

für die Gemeinde Vielitzsee

Bekanntmachung zur 2. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Seebeck-Strubensee

Öffentliche Bekanntmachungen

a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Vielitzsee hat in ihrer Sitzung am 19.03.2015 beschlossen, das Planverfahren zur 2.

Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Seebeck-Strubensee einzuleiten. Die ca. 1,0 ha große Änderungsfläche befindet sich am westlichen Ausgang des Ortsteiles Strubensee. Planungsziel ist die Verlagerung einer Wohnbauflächendarstellung, die bisher südlich der Straße nach Lindow (Mark) dargestellt war, nun auf eine Fläche nordöstlich des Weges nach Schönbirken.

Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit der am 19.03.2015 gefasste Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt gemacht.

b) Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch eine öffentliche Auslegung des Planentwurfes

Auf der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Vielitzsee am 19.03.2015 wurde der Entwurf der Entwurf der 2.

Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Seebeck-Strubensee (Stand Februar 2015) beschlossen und gemäß § 34 Abs. 6 in Verbindung mit § 13 BauGB dient dieser Planentwurf als Grundlage für die Durchführung der Verfahren der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB.

(2)

Seite 2 – Amtsblatt für das Amt Lindow (Mark) Nr. 02/2014 vom 28.04.2015 – Amtlicher Teil

Die Gemeinde Vielitzsee hat beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer einmonatigen öffentlichen Auslegung der Entwurfsunterlagen mit Entwurf der Planzeichnung und dem Entwurf der Begründung mit Umweltbericht durchzuführen.

Die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen erfolgt von Montag, dem 4. Mai 2015 bis zum Mittwoch, dem 3.Juni 2015 in den Räumen des Amtes Lindow (Mark), Bau- und Ordnungsamt, Straße des Friedens 20, in 16835 Lindow (Mark) zu den Öffnungszeiten des Amtes

Montag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr Dienstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr Mittwoch 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr Freitag 9.00 bis 12.00

Während der Zeit der öffentlichen Entwurfsauslegung kann jeder in die Entwurfsunterlagen einsehen und über die Planentwurfsinhalte Auskunft erhalten. Während der Zeit der öffentlichen Auslegung kann von jedermann eine schriftliche Stellungnahme abgegeben oder im Bau- und Ordnungsamt zu Protokoll gegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen bei den späteren Beschlussfassungen über die Planungen unberücksichtigt bleiben können.

D. Lieske Amtsdirektor

◆ ◆ ◆

1.2.2. Bekanntmachung zur Ergänzungssatzung Strubensee-West in der Gemeinde Vielitzsee

Amt Lindow (Mark) Lindow, den 17.04.2015

für die Gemeinde Vielitzsee

Bekanntmachung zur Ergänzungssatzung Strubensee - West in der Gemeinde Vielitzsee Öffentliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch eine öffentliche Auslegung des Planentwurfes

Auf der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Vielitzsee am 19.03.2015 wurde der Entwurf der Ergänzungssatzung Strubensee - West in der Gemeinde Vielitzsee (Stand Februar 2015) beschlossen und gemäß § 34 Abs.

6 in Verbindung mit § 13 BauGB dient dieser Planentwurf als Grundlage für die Durchführung der Verfahren der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB.

Abweichend von dem Aufstellungsbeschluss vom 16.10.2014 ist das Flurstück 66/1 der Flur 1 der Gemarkung Strubensee nicht mehr Bestandteil der Satzung.

Die Gemeinde Vielitzsee hat beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer einmonatigen öffentlichen Auslegung der Planentwurfsunterlagen bestehend aus den Entwürfen Planzeichnung, Satzungstext und Begründung durchzuführen.

Die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen erfolgt von Montag, dem 04.Mai 2015 bis zum Mittwoch, dem 03.

Juni 2015 in den Räumen des Amtes Lindow (Mark), Bau- und Ordnungsamt, Straße des Friedens 20, in 16835 Lindow (Mark) zu den Öffnungszeiten des Amtes

Montag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr Dienstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr Mittwoch 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr Freitag 9.00 bis 12.00

Während der Zeit der öffentlichen Entwurfsauslegung kann jeder in die Entwurfsunterlagen einsehen und über die Planentwurfsinhalte Auskunft erhalten. Während der Zeit der öffentlichen Auslegung kann von jedermann eine schriftliche Stellungnahme abgegeben oder im Bau- und Ordnungsamt zu Protokoll gegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen bei den späteren Beschlussfassungen über die Planungen unberücksichtigt bleiben können.

D. Lieske Amtsdirektor

◆ ◆ ◆

(3)

Seite 3 – Amtsblatt für das Amt Lindow (Mark) Nr. 02/2014 vom 28.04.2015 – Amtlicher Teil

1.2.3. Bekanntmachung von Beschlüssen der Gemeindevertretung Vielitzsee

Amt Lindow (Mark) Lindow, den 30.03.2015

für die Gemeinde Vielitzsee

Bekanntmachung

Der Amtsdirektor des Amtes Lindow (Mark) gibt hiermit gemäß § 39 Absatz 3 der Brandenburgischen Kommunalverfassung die am 19.03.2015 gefassten Beschlüsse der Gemeindevertretung Vielitzsee bekannt.

Beschluss-Nr.: 06/15 – Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2015

Die Gemeindevertretung Vielitzsee beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Vielitzsee für das Haushaltsjahr 2015.

Beschluss-Nr.: 07/15 - Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Seebeck- Strubensee

Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 2. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Seebeck- Strubensee. Die ca. 1,0 ha große Änderungsfläche befindet sich am westlichen Ausgang des Ortsteiles Strubensee.

Planungsziel ist die Verlagerung einer Wohnbauflächendarstellung, die bisher südlich der Straße nach Lindow (Mark) dargestellt war, nun auf eine Fläche nordöstlich des Weges nach Schönbirken.

Beschluss-Nr.: 08/15 - Beschluss über den Vorentwurf zur 2. Änderung des räumlichen Teil-FNP Seebeck- Strubensee und Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens

Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf der 2. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes Seebeck- Strubensee (Stand Februar 2015) mit Planzeichnung und Entwurf der Begründung. Mit diesem Entwurf sind die frühzeitigen Beteiligungsverfahren für die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Beschluss-Nr.: 09/15 - Beschluss über den Entwurf einer Ergänzungssatzung der Gemeinde Vielitzsee, OT Strubensee und Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens

Die Gemeindevertretung beschließt den Entwurf der Ergänzungssatzung Strubensee – West (Stand Februar 2015) mit Planzeichnung, Satzungstext und Begründung. Mit diesem Entwurf sind die frühzeitigen Beteiligungsverfahren für die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abweichend von dem Aufstellungsbeschluss vom 16.10.2014 ist das Flurstück 66/1 der Flur 1 der Gemarkung Strubensee nicht mehr Bestandteil der Satzung.

Beschluss-Nr.: 12/15 – Personalangelegenheit

Die Gemeindevertretung Vielitzsee beschließt über eine Personalangelegenheit.

D. Lieske Amtsdirektor

◆ ◆ ◆

Amt Lindow (Mark) Lindow, den 27.04.2015

für die Gemeinde Vielitzsee

Bekanntmachung

Der Amtsdirektor des Amtes Lindow (Mark) gibt hiermit gemäß § 39 Absatz 3 der Brandenburgischen Kommunalverfassung die am 16.04.2015 gefassten Beschlüsse der Gemeindevertretung Vielitzsee bekannt.

Beschluss-Nr.: 17/15 – Vergabe von Zuschüssen an Vereine

Die Gemeindevertretung Vielitzsee beschließt die Verteilung der Mittel aus dem Produkt 11/28100.5318 in Höhe von 1.500,00 € für das Haushaltsjahr 2015

Dorfclub Vielitz Anschaffung weiterer Sportgeräte 250,00 € (beachte Anmerkung)

FFW Verein Vielitz Anschaffung feuerwehrbezogener

Freizeitkleidung 150,00 €

Feuerwehr Vielitz Weihnachtsfeier und Familien-

nachmittag im Sportcenter Neuruppin 250,00 €

Kultur- und Sportverein „Haus des Gastes“

Jugendarbeit und kulturelles Leben in Vielitzsee

Kauf einer Feuerschale 450,00 €

Antrag Landhaus Seebeck – 1. Seefestival 100,00 €

Feuerwehr OT Seebeck 300,00 €

(4)

Seite 4 – Amtsblatt für das Amt Lindow (Mark) Nr. 02/2014 vom 28.04.2015 – Amtlicher Teil

Beschluss 20/15 – Unterstützung des „1. Barrierefreien Landhaus Seebeck Festival“

Die Gemeinde Vielitzsee beschließt, das „1. Barrierefreie Landhaus Seebeck Festival“ finanziell zu unterstützen; der Betrag wird protokollarisch festgesetzt. Der Zuschuss beträgt 300,00.

D. Lieske Amtsdirektor

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1.2.4. Bekanntmachung von Beschlüssen des Hauptausschusses Lindow (Mark)

Amt Lindow (Mark) Lindow, den 14.04.2015

für die Stadt Lindow (Mark)

Bekanntmachung

Der Amtsdirektor des Amtes Lindow (Mark) gibt hiermit gemäß § 39 Absatz 3 der Brandenburgischen Kommunalverfassung die am 08.04.2015 gefassten Beschlüsse des Hauptausschusses der Stadt Lindow (Mark).

Beschluss Nr.: 06/15

Personalangelegenheit Ordnungsbehörde

Der Hauptausschuss beschließt, eine geringfügige Beschäftigung im Außendienst für den ruhenden Verkehr Saison bedingt von Mai bis 30.09. des Jahres einzustellen.

Beschluss Nr.: 07/15

Personalangelegenheit Tourismus

Der Hauptausschuss beschließt die Ausschreibung einer zusätzlichen Stelle mit 20 Wochenstunden für die Tourist Info.

D. Lieske Amtsdirektor

◆ ◆ ◆

1.2.5. Bekanntmachung von Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung Lindow (Mark)

Amt Lindow (Mark) Lindow, den 22.04.2015

für die Stadt Lindow (Mark)

Bekanntmachung

Der Amtsdirektor des Amtes Lindow (Mark) gibt hiermit gemäß § 39 Absatz 3 der Brandenburgischen Kommunalverfassung die am 16.04.2015 gefassten Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Lindow (Mark) bekannt.

Beschluss Nr.: 16/15

Festlegung eines Mietbetrages für das Gemeindehaus Banzendorf Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

Für die Nutzung des Gemeindehauses in Banzendorf durch Dritte wird ab 01.01.2015 eine Miete in Höhe von 30,00 € incl. Vor- und Nachbereitung erhoben.

Beschluss Nr.: 18/15

Öffentliche Nutzung stadteigener Grundstücke am Wutzsee

1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Flurstücke 4 der Flur 7 sowie 237/2 der Flur 1 in der Gemarkung Lindow einer öffentlichen Nutzung für Freizeit und Erholung zuzuführen.

2. Die Amtsverwaltung wird beauftragt, Fördermöglichkeiten für das Projekt und Kündigungen von bestehenden Pachtverträgen zu prüfen.

Beschluss Nr.: 19/15

Aufhebung der Satzung für die Stadtbibliothek Lindow (Mark) und die Erhebung von Gebühren vom 08.12.1999 i.V.m. der 1. Änderung vom 31.08.2000

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Aufhebung der Satzung für die Stadtbibliothek Lindow (Mark) und die Erhebung von Gebühren vom 08.12.1999 i.V.m. der 1. Änderung vom 31.08.2000

Beschluss Nr.: 20/15

Aufhebung der Nutzungsordnung für die Altentagesstätte sowie die Erhebung von Nutzungsentgelten

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Aufhebung der Nutzungsordnung für die Altentagesstätte sowie die Erhebung von Nutzungsentgelten vom 25.10.2001

(5)

Seite 5 – Amtsblatt für das Amt Lindow (Mark) Nr. 02/2014 vom 28.04.2015 – Amtlicher Teil

Beschluss Nr.: 21/15

Üpl. Beschluss - Verteilung finanzieller Mittel für Baumaßnahmen nach § 16 FAG

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, finanzielle Mittel in Höhe von 41.893,21 € für die Baumaßnahmen nach § 16 FAG der Stadt Lindow (Mark) umzuverteilen. Die Deckung erfolgt aus dem Produkt 01/11110/096103 Projekt 012 (Kita).Betrifft folgende Maßnahmen:

Kramnitzer Weg 14.679,67 € Ausgleichspflanzung

Vielitzer Weg 14.349,79 € Schiebergestänge / Asphaltdecke Neubau Hafensteg 12.863,75 € Palisaden, Badeleitern

Beschluss Nr.: 22/15 u. 23/15 Windpark Hindenberg

1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, sich gegen die Planung eines Windeignungsgebietes Hindenberg Nord, unter dem Vorbehalt der Ausweisung des Regionalplanes, einzusetzen.

2. Weiterhin beschließt die Stadtverordnetenversammlung, unter Vorbehalt des Planungswillen des Amtes Lindow, ein avifaunistisches Gutachten für diesen Suchraum zu beauftragen, analog zu dem der Gemeinde Gransee aus 2014.

Dazu liegt ein Angebot desselben Planers vor (im Wert von 5854,60 € - liegt bei). Der Ortsteil Hindenberg hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, 1000 € dafür bereitzustellen. Um weitere Mittel dafür einzuwerben, wurde ein Spendentitel durch das Amt freigeschaltet. Um den Gutachter zeitnah beauftragen zu können, ist es jedoch nötig, die Mittel für das Unterfangen schon jetzt aus dem Haushalt vorzuschießen. Ein Ausgleich des Haushaltes wird dann mit eingehenden Spenden für dieses Projekt verrechnet.

Beschluss Nr.: 25/15

Festlegung Pachtzins für eine Pachtfläche am Gudelacksee

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, einen Pachtzins von 12,00 €/qm für die zu verpachtende Fläche von 264 qm neben dem Wohnhaus Am Gudelack in Lindow.

Beschluss Nr.: 26/15

Veräußerung eines Erbbaurechts in Lindow

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, der Veräußerung des Erbbaurechts für die Grundstücke in Lindow, Flur 10, Flurstücke 93, 102, 114, 104, 109 zuzustimmen.

D. Lieske Amtsdirektor

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2. Nichtamtlicher Teil Keine Veröffentlichungen

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