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A m t s b l a t t für das Amt Lindow (Mark)

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A m t s b l a t t

für das Amt Lindow (Mark)

26. Jahrgang Lindow, den 20.01.2016 Nummer 01

Impressum

Herausgeber für den amtlichen und nicht amtlichen Teil:

Amt Lindow (Mark) Straße des Friedens 20 16835 Lindow (Mark)

Verlag für diese Ausgabe ist der Herausgeber

Das Amtsblatt erscheint in einer Auflage von 100 Stück und in der Regel monatlich.

Das Amtsblatt ist erhältlich im Amt Lindow (Mark)/Hauptamt und im Touristinformationsbüro.

Eine Zusendung des Amtsblattes erfolgt auf Antrag gegen Vorkasse der Portokosten in Höhe von 2,00 €.

Inhaltsverzeichnis:

1. Amtlicher Teil

1.1. Satzungen und Verordnungen

1.1.1. 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Herzberg (Mark)

1.2. Bekanntmachungen der Gemeinden und des Amtes

1.2.1. Bekanntmachung zur 4. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes der Stadt Lindow (Mark) in den Grenzen von 2000

1.2.2. Bekanntmachung von Beschlüssen des Amtsausschusses des Amtes Lindow (Mark) 1.2.3. Bekanntmachung von Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung Lindow (Mark) 1.2.4. Bekanntmachung über die Festsetzung der Realsteuern für das Jahr 2016, Festsetzung der Zweitwohnungssteuer, Hundesteuer

2. Nichtamtlicher Teil 2.1. Elternbrief 34

1. Amtlicher Teil

1.1. Satzungen und Verordnungen

1.1.1. 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Herzberg (Mark)

Amt Lindow (Mark)

für die Gemeinde Herzberg (Mark)

1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Herzberg (Mark)

Die Hauptsatzung der Gemeinde Herzberg (Mark) beschlossen am 24.06.2014, ausgefertigt am 07.07.2014, veröffentlicht im Amtsblatt für das Amt Lindow (Mark) Nr. 06/2014 vom 31.07.2014 wird durch Beschluss der Gemeindevertretung Herzberg (Mark) am 15.12.2015 wie folgt abgeändert:

§ 12 Abs. 6 erhält den folgenden neuen Wortlaut:

Abweichend von Absatz 3 werden Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung der Gemeindevertretung mit einer Frist von 5 vollen Tagen in dem nachfolgend aufgeführten Bekanntmachungskasten öffentlich bekannt gemacht:

a) Dorfmitte/Imbiß

Die Änderung wird zum 01.01.2016 wirksam.

Lindow (Mark), den 06.01.2016

D. Lieske Amtsdirektor

(2)

Bekanntmachungsanordnung

Die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Herzberg (Mark) wird hiermit ausgefertigt und im Amtsblatt für das Amt Lindow (Mark) öffentlich bekannt gemacht.

Lindow (Mark), den 06.01.2016

D. Lieske Amtsdirektor

◆ ◆ ◆

1.2. Bekanntmachungen der Gemeinden und des Amtes

1.2.1. Bekanntmachung zur 4. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes der Stadt Lindow (Mark) in den Grenzen von 2000

Amt Lindow (Mark) Lindow, den 19.01.2016

für die Stadt Lindow (Mark)

Bekanntmachung zur 4. Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes der Stadt Lindow (Mark) in den Grenzen von 2000

Öffentliche Bekanntmachung der öffentlichen Planauslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Auf der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lindow (Mark) am 17.12.2015 wurde der Entwurf der 4.

Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes der Stadt Lindow (Mark) (Stand November 2015) nebst Entwurf der Begründung und des Umweltberichtes beschlossen und bestimmt, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit durch die öffentliche Planauslegung der Planentwurfsunterlagen für die Dauer eines Monats als auch die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Die Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes (Teil-FNP) der Stadt Lindow (Mark) umfasst folgende 4 Änderungsflächen (ÄF):

 Die Änderungsfläche 4.1 befindet sich im Süden der Wohnbauflächen am Pappelweg und umfasst eine ca. 2,3 ha große Fläche, die als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Modellbaupark dargestellt werden soll. (Nur Boote ohne Verbrennungsmotor)

 Als Änderungsfläche 4.2 wird im Norden der Kernstadt Lindow (Mark) auf der Westseite des Banzendorfer Weges auf den Flurstücken 18/4 und 19 der Flur 5 der Gemarkung Lindow zusätzlich eine 0,2 ha große Wohnbaufläche dargestellt. Die neue W-Fläche soll auf der Westseite des Banzendorfer Weges soweit nach Norden gezogen werden, wie auf der Ostseite bereits Wohnhäuser stehen und ebenfalls eine Darstellung als Wohnbaufläche im Teil-FNP dargestellt ist.

 Als Änderungsfläche 4.3 soll in der Bahnhofsiedlung die ehemalige Sportplatzfläche hinter der „Waldbühne“

vollständig als Wohnbaufläche dargestellt werden, um die Option zu bekommen, auf der stadteigenen Fläche durch einen Bebauungsplan verbindliches Baurecht für eine kleine Einfamilienhausanlage zu erhalten.

 Die Änderungsfläche 4.4 liegt südlich der Stadtkirche. Die baulich vorgeprägte 1,52 ha große Fläche, die derzeit als Verkehrsfläche „Parkplatz“ und als Grünfläche „Kleingärten“ im Teil-FNP dargestellt sind, sollen zukünftig als innenverdichtende Wohnbaufläche dargestellt werden.

Die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen erfolgt von Montag, dem 8. Februar 2016 bis zum Montag, dem 7.

März 2016 in den Räumen des Amtes Lindow (Mark), Bau- und Ordnungsamt, Straße des Friedens 20, in 16835 Lindow (Mark) zu den Öffnungszeiten des Amtes

Montag 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr Dienstag 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr Mittwoch 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr Freitag 8.00 bis 12.00

Während der Auslegungsfrist können von jedermann die Planunterlagen eingesehen und die Anregungen hierzu in schriftlicher Form oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben wurden, bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zur Einleitung einer Normenkontrolle unzulässig ist, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

(3)

Seite 3 – Amtsblatt für das Amt Lindow (Mark) Nr. 01/2016 vom 20.01.2016 – Amtlicher Teil

Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:

1. Im Umweltbericht als Teil der Begründung wird Folgendes dargelegt: Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen sowie Darstellung möglicher Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen

Schutzgut Mensch/ Schutzgut Landschaft

- Orts-/Landschaftsbild und Erholungsfunktion

- mögl. Lärmimmissionen betreffend Wohnen und Modelbootanlage (ÄF 4.1) bzw. Wärmekraftwerk (ÄF 4.4), Vermeidung

Schutzgut Pflanzen/Biotope - Erhebung Biotopstrukturen

- Erhalt hochwertiger Strukturen (Vermeidungsmaßnahmen) bzw.

Ausgleich bei mögl. Gehölzbeseitigungen (ÄF 4.1, 4.2, 4.4) Schutzgut Tiere - Einschätzung Lebensraumpotentiale

- Verweis auf ggf. erforderliche artenschutzfachliche Prüfungen (ÄF 4.1 – 4.4)

Schutzgut Boden - Bodenversiegelung und Ausgleichspflicht (ÄF 4.1 – 4.4) - Altlasten

- Kampfmittelbelastung Schutzgut Wasser - Grundwasserneubildung Schutzgut Klima/ Luft - Klimafunktionen Schutzgut Kultur-/Sachgüter - Bodendenkmale

- eingetragene Einzeldenkmale (ÄF 4.3, 4.4) 2. Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Stellungnahmen aus der

frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB

Hinweise (zu ÄF 4.1 – 4.3) u.a. auf:

- allgemeine Hinweise zur Verringerung von Grundwasserbeeinträchtigungen

- Immissionsschutz: Festlegungen zur Art und Nutzungsdauer von Modellbooten (B-Plan)

- allgemeine Hinweise zum Auffinden unentdeckter Bodendenkmale - eingetragenes Einzeldenkmal (ÄF 4.3)

- Kampfmittelbelastung (ÄF 4.1 – 4.3) 3. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung

Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Keine Anregungen zu Umweltbelangen

4. Gutachterliche Informationen liegen nicht vor

D. Lieske Amtsdirektor

◆ ◆ ◆

1.2.2. Bekanntmachung von Beschlüssen des Amtsausschusses des Amtes Lindow (Mark) Amt

Lindow (Mark) Lindow, den 08.12.2015

Bekanntmachung

Der Amtsdirektor des Amtes Lindow (Mark) gibt hiermit gemäß § 39 Absatz 3 der Brandenburgischen Kommunalverfassung die am 07.12.2015 gefassten Beschlüsse des Amtsausschusses des Amtes Lindow (Mark) bekannt.

Beschluss Nr.: 42/15 - Berufung Amtswehrführer

Der Amtsausschuss beschließt, Herrn Ulrich Kausel, vom 11.01.2016 bis zum 10.01.2022, als Amtswehrführer zu berufen.

Beschluss Nr.: 43/15 - Fortschreibung Schulentwicklungsplan (SEP) 2017 - 2022

Der Amtsausschuss beschließt, die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung (SEP) für die Grundschule Lindow (Mark) dem Landkreis OPR auf der Grundlage jeweils gesetzlicher Vorschriften zu übertragen.

D. Lieske Amtsdirektor

◆ ◆ ◆

(4)

1.2.3. Bekanntmachung von Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung Lindow (Mark)

Amt Lindow (Mark) Lindow, den 05.01.2016

für die Stadt Lindow (Mark)

Bekanntmachung

Der Amtsdirektor des Amtes Lindow (Mark) gibt hiermit gemäß § 39 Absatz 3 der Brandenburgischen Kommunalverfassung die am17.12.2015 gefassten Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Lindow (Mark) bekannt.

Beschluss Nr.: 58/15 - Schlussabwägung zur Aufhebung des vorhabenbezogenen B-Planes Klosterheide

„Waldcamping am Gudelacksee“

Die Stadtverordnetenversammlung Lindow (Mark) beschließt die 7-seitige Vorlage zur Behandlung der eingegangen Stellungnahmen in der Gesamtheit als Schlussabwägung.

Beschluss Nr.: 59/15 - Aufhebungsbeschluss zum vorhabenbezogenen B-Plan Klosterheide „Waldcamping am Gudelacksee“

1. Gemäß § 1 Abs. 8 BauGB beschließt die Stadtverordnetenversammlung Lindow (Mark) die Aufhebung der Satzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Klosterheide „Waldcamping am Gudelacksee“.

2. Gemäß § 10 Abs. 2 BauGB ist die Aufhebung der Satzung beim Landkreis Ostprignitz-Ruppin zur Genehmigung einzureichen.

Beschluss Nr.: 60/15 - Verwendung der investiven Schlüsselzuweisung für den Eigenanteil beim Kommunalen Investitionsprogramm

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

Für Zuwendungen auf Grund der Richtlinie des Ministeriums der Finanzen zur Förderung finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG-Richtlinie) wird der erforderliche 10 %ige Eigenanteil (35.280 €) von der investiven Schlüsselzuweisung bereit gestellt.

Beschluss Nr.: 61/15 - Zwischenabwägung zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung zur 4.

Änderung des Teil - FNP der Stadt Lindow (Mark) Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

1. Die in der 21 Seiten umfassenden Vorlage dargestellten einzelnen Stellungnahmen zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden und Bürgern vorgebrachten Hinweise und Anregungen werden als Gesamtheit der Zwischenabwägung beschlossen.

2. Die Änderungsfläche 4.4 südlich des Bereiches „Alte Schule/Kirche“ wird als zusätzliche Wohnbaufläche dargestellt. In diese Änderungsfläche wird auch die im FNP bisher als Parkfläche dargestellte Fläche, sowie die bereits mit Wohnhäusern bebaute Fläche einbezogen. Plan und Begründung werden entsprechend geändert.

Beschluss Nr.: 62/15 - Entwurfs-und Auslegungsbeschluss zur 4. Änderung des Teil-FNP der Stadt Lindow (Mark) (Stand November 2015)

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Planentwurf der 4. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Stadt Lindow nebst Begründung und Umweltbericht mit Stand November 2015.

Die Verwaltung des Amtes Lindow (Mark) wird beauftragt, gemäß § 3 Abs.2 BauGB die öffentliche Auslegung nebst Begründung und Umweltbericht für die Dauer eines Monats zur Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.

Gleichzeitig sind die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange hierüber zu informieren und zu beteiligen.

Beschluss Nr.: 63/15 - Antrag zur Aufnahme in das Bund/Länderprogramm städtebaulicher Denkmalschutz Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, keinen Antrag zur Fortführung des Sanierungsprozesses für die Aufnahme in das Bund/Länder –Programm zum städtebaulichen Denkmalschutz zu stellen.

Beschluss Nr.: 64/15 - Vermietung der ehemaligen Kita-Gebäude

Die Stadtverordnetenversammlung von Lindow beschließt, mit dem Landkreis OPR keine Verhandlungen zur Vermietung der ehemaligen Kita-Gebäude einschließlich Grundstücksnutzung Pestalozziweg 5 und Am Wutzsee 10 in Lindow zu einem Mietzins von 4,16 €/m² Wohnfläche zur Unterbringung allein reisender minderjähriger Flüchtlinge zu führen.

Beschluss Nr.: 66/15 - Kaufanfrage Schönberg, Flur 7. Flurstück 148

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass Grundstück nicht zu verkaufen.

Beschluss Nr.: 67/15 - Grundstücksangelegenheit - Flur 12 / Flurstück 216 Gemarkung Lindow

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass Flurstück 216 der Flur 12 in der Gemarkung Lindow mit einer Gesamtfläche von 2.521 qm zu verkaufen.

(5)

Beschluss Nr. 68/15 - Kaufanfrage Lindow, Flur 11, Teilfläche aus Flurstück 107

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, eine Teilfläche von ca. 130 m² aus dem Flurstück 107 der Flur 11 in der Gemarkung Lindow zu verkaufen.

Beschluss Nr.: 69/15 - Pachtvertrag Stellplätze Dampfmühle

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, einen Pachtvertrag zur Herstellung von Stellplätzen und Nebengelassen für das Wohngebäude Dampfmühle abzuschließen.

Beschluss Nr.: 70/15 - Benennung eines Vertreters der Stadt Lindow (Mark) in der Jagdgenossenschaft Lindow Die Stadtverordnetenversammlung benennt zum Vertreter der Stadt Lindow (Mark) in der Jagdgenossenschaft Lindow Herrn Wolfgang Lützow. Im Verhinderungsfall wird folgender Stellvertreter benannt: Frau Carmen Noack

D. Lieske Amtsdirektor

◆ ◆ ◆

1.2.4. Bekanntmachung über die Festsetzung der Realsteuern für das Jahr 2016, Festsetzung der Zweitwohnungssteuer, Hundesteuer

Amt Lindow (Mark) Lindow (Mark), den 13.01.2016

Bekanntmachung über die Festsetzung der Realsteuern für das Jahr 2016, Festsetzung der Zweitwohnungssteuer, Hundesteuer

Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2016

Die durch das Amt Lindow (Mark) verwalteten Gemeinden behalten die Hebesätze aus dem Vorjahr 2015 für das Kalenderjahr 2016 bei.

die Hebesätze für die Grundsteuern betragen für die Gemeinde Herzberg (Mark) a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 300 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 390 v.H.

c) für Gewerbesteuer 333v.H.

die Hebesätze für die Grundsteuern betragen für die Gemeinde Rüthnick

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 300 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 331 v.H.

c) für Gewerbesteuer 306v.H.

die Hebesätze für die Grundsteuern betragen für die Gemeinde Vielitzsee

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 300 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 300 v.H.

c) für Gewerbesteuer 300v.H.

die Hebesätze für die Grundsteuern betragen für die Stadt Lindow und allen Ortsteilen a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 300 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 390 v.H.

c) für Gewerbesteuer 350v.H.

Für Grundstücke, bei denen sich die Bemessungsgrundlage seit der letzten Bescheid-

schreibung nicht geändert hat, wird durch die öffentliche Bekanntmachung gem. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) in der derzeit geltenden Fassung i.V.m. § 122 Abs. 3 Abgabenordnung (AO) in der derzeit geltenden Fassung, die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2016 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2015 veranlagten Höhe festgesetzt.

Die Grundsteuer 2016 – wird in den zuletzt erteilten Steuerbescheiden festgesetzten Fälligkeitsbeträgen, bei Vierteljahreszahlung am 15.02, 15.05, 15.08, 15.11. und bei Jahreszahlung am 15.08.2016 sowie bei gesonderter Fälligkeit am 01.07.2016 zu entrichten.

Sollten sich Besteuerungsgrundlagen ändern, werden gem. § 9 Abs. 2 GrStG i.V.m. § 175 AO Änderungsbescheide erteilt.

(6)

Seite 6 – Amtsblatt für das Amt Lindow (Mark) Nr. 01/2016 vom 20.01.2016 – Amtlicher Teil

Festsetzung der Zweitwohnungssteuer, Hundesteuer für das Jahr 2016

Für die durch das Amt Lindow (Mark) verwalteten Gemeinden behalten die Besteuerungs-grundlagen aus dem Jahr 2015 für 2016 bei.

Für diejenigen Abgabeschuldner, die für das Kalenderjahr die gleiche Gebühr oder Steuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird die Steuer bzw. Abgabe durch öffentliche Bekanntmachung gem. § 12a Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG Bbg) in der derzeit geltenden Fassung i.V.m. § 122 Abs. 3 Abgabenordnung (AO) in der derzeit geltenden Fassung für das Kalenderjahr 2016 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2015 veranlagten Höhe festgesetzt.

Die Zweitwohnungssteuer 2016 - wird in den zuletzt erteilten Steuerbescheiden festgesetzten Fälligkeitsbeträgen, bei Vierteljahreszahlung am 15.02, 15.05, 15.08, 15.11. und bei Jahres-zahlung am 01.02.2016 fällig.

Die Hundesteuer 2016 - wird in den zuletzt erteilten Steuerbescheiden festgesetzten Fällig-keitsbeträgen, bei Vierteljahreszahlung am 15.02, 15.05, 15.08, 15.11. und bei Jahreszahlung am 01.07.2016 fällig.

Sollten sich Besteuerungsgrundlagen ändern, werden gem. § 12a KAG Bbg i.V.m. § 175 AO Änderungsbescheide erteilt.

Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzungen treten für die Steuerpflichtigen und Abgabeschuldner die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

D. Lieske Amtsdirektor

◆ ◆ ◆

2. Nichtamtlicher Teil 2.1. Elternbrief 34

Spielzeug und Zeug zum Spielen: Elternbrief 34 (5 Jahre, 4 Monate)

Seit einer halben Stunde beschäftigt sich Anna schon mit einer Schraube. Sie hat sie lange angeguckt, mit der Spitze Linien auf ein Holzbrettchen geritzt, den Deckel einer Dose damit durchbohrt und freut sich jetzt über ihre neueste Idee: Sie wirft die Schraube in ihren T-Shirt-Ausschnitt und guckt, wo sie unten wieder rauskommt. Das ist kalt und kitzelt! In diesem Moment braucht Anna nichts anderes zum Glücklich sein als eine einzige Schraube – für eine Weile ist sie das perfekte Spielzeug. Kinder können aus ganz alltäglichen Gegenständen spannende Spielwelten zaubern.

Für Spielzeug brauchen Sie nicht unbedingt viel Geld auszugeben, denn es liegt praktisch überall herum: ausgediente Radios, abgelegte Kleidungsstücke, Taschen, Korken und Klopapierrollen – die Vorräte im Haushalt sind unerschöpflich.

Tipps für gutes Spielzeug:

 Spendieren Sie eine große Kiste als Verkleidungstruhe – da kann alles rein, was sich zum Kostümieren eignet.

 Langsam kommt Ihr Kind in das Alter für Gesellschaftsspiele. Noch immer sind Kinder begeistert von Klassikern wie „Mensch ärgere dich nicht“.

 An Puzzles, Bau- und Experimentierkästen schult Ihr Kind räumliche Wahrnehmung, Vorstellungskraft und motorisches Geschick.

 Alle Spielsachen, die ein Kind anfassen, zusammensetzen und auseinandernehmen kann, machen Spaß.

 Computerspiele können lehrreich sein und trainieren Reaktionsfähigkeit und logisches Denken. Faustregel: 30 Minuten

Die kostenlose Verteilung der ANE-Elternbriefe im Land Brandenburg wird gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF).

Interessierte Eltern können diesen und alle weiteren Briefe kostenfrei über die Internetpräsenz des Arbeitskreises Neue Erziehung e. V. www.ane.de, oder per Email an ane@ane.de, über eine Sammelbestellung in Ihrer Kita oder per Telefon 030-259006-35 bestellen. Die Elternbriefe kommen altersentsprechend bis zum 8. Geburtstag in regelmäßigen Abständen nach Hause, auch für Geschwisterkinder.

Sabine Spelda

Elternbriefe Brandenburg

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