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A m t s b l a t t für das Amt Lindow (Mark)

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A m t s b l a t t

für das Amt Lindow (Mark)

26. Jahrgang Lindow, den 22.01.2016 Nummer 02

Impressum

Herausgeber für den amtlichen und nicht amtlichen Teil:

Amt Lindow (Mark) Straße des Friedens 20 16835 Lindow (Mark)

Verlag für diese Ausgabe ist der Herausgeber

Das Amtsblatt erscheint in einer Auflage von 100 Stück und in der Regel monatlich.

Das Amtsblatt ist erhältlich im Amt Lindow (Mark)/Hauptamt und im Touristinformationsbüro.

Eine Zusendung des Amtsblattes erfolgt auf Antrag gegen Vorkasse der Portokosten in Höhe von 2,00 €.

Inhaltsverzeichnis:

1. Amtlicher Teil

1.1. Satzungen und Verordnungen keine Veröffentlichungen

1.2. Bekanntmachungen der Gemeinden und des Amtes

1.2.1. Anordnung über die öffentliche Zustellung von Abgabenbescheiden

1.2.2. Einladung zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Lindow (Mark)

2. Nichtamtlicher Teil keine Veröffentlichungen

1. Amtlicher Teil

1.1. Satzungen und Verordnungen keine Veröffentlichungen

◆ ◆ ◆

1.2. Bekanntmachungen der Gemeinden und des Amtes

1.2.1. Anordnung über die öffentliche Zustellung von Abgabenbescheiden Amt Lindow (Mark)

Der Amtsdirektor Zentrale Verwaltung Steuern und Abgaben

A n o r d n u n g über die öffentliche Zustellung in dem Verwaltungsverfahren

wegen

Erlass von Abgabenbescheiden, Az: _11/05-0000-0035-19/001-002 sowie 11/05-0000-0035-19/002-002 wird die öffentliche Zustellung der

Abgabenbescheide vom __24.11.2015_____________

nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12.08.2005, (BGBl. I 2005 S. 2354), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2011 (BGBl. I S. 3044) m.W.v. 01.04.2012 i.V. mit § 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Brandenburg (BbgVwZG) vom 18.10.1991, (GVBl. I/91, (Nr. 32), S. 457), zuletzt geändert durch Artikel 16 des Gesetzes vom 28.06.2006 (GVBl.I/06, (Nr. 07), S. 74, 86) beide in der jeweils gültigen Fassung, angeordnet.

B e g r ü n d u n g:

Da der derzeitige Aufenthaltsort des Dietrich Kunde unbekannt ist bzw. die Zustellung außerhalb des Geltungsbereiches der deutschen Rechtsordnung erfolgen müsste, dies aber unausführbar ist oder keinen Erfolg verspricht, konnte der/die Abgabenbescheid/e nicht zugestellt werden.

(2)

Seite 2 – Amtsblatt für das Amt Lindow (Mark) Nr. 02/2016 vom 22.01.2016 – Amtlicher Teil

Der im Betreff genannte Verwaltungsakt kann vom Berechtigten innerhalb der Bürozeiten nach vorheriger Terminvereinbarung im Amt Lindow (Mark), Steueramt, eingesehen werden. Der Verwaltungsakt gilt zwei Wochen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt für das Amt Lindow (Mark) als bekannt gegeben (§10 Abs. 2 VwZG, § 41 Abs. 4 VwVfGBbg).

Der Amtsdirektor (Dienstsiegel)

(D.Lieske)

Sachbearbeiter(in): ( Frau Richter)

◆ ◆ ◆

1.2.2. Einladung zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Lindow (Mark)

Amt Lindow (Mark) Lindow, den 21.01.2016

für die Stadt Lindow (Mark)

Bekanntmachung

Einladung zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Lindow (Mark)

Der Amtsdirektor des Amtes Lindow (Mark) gibt, als Notvorstand der Jagdgenossenschaft Lindow (Mark), bekannt, dass die Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Lindow (Mark) am 12.02.2016 um 18.00 Uhr, im Versammlungsraum des Bürgerhauses in 16835 Lindow (Mark), Mittelstraße 33, stattfindet.

Die Tagesordnung liegt im Ordnungsamt des Amtes Lindow (Mark), Straße des Friedens 20, in 16835 Lindow (Mark), zur Einsichtnahme aus.

Zeiten der Einsichtnahme: Mo, Die, Mi, Do und Fr von 9.00 – 12.00 Uhr Mo, Mi und Do von 13.00 – 16.00 Uhr Di von 13.00 – 18.00 Uhr

D. Lieske Amtsdirektor

Notvorstand der Jagdgenossenschaft Lindow (Mark)

◆ ◆ ◆

2. Nichtamtlicher Teil keine Veröffentlichungen

◆ ◆ ◆

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