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A m t s b l a t t für das Amt Lindow (Mark)

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A m t s b l a t t

für das Amt Lindow (Mark)

27. Jahrgang Lindow, den 15.06.2017 Nummer 03

Impressum

Herausgeber für den amtlichen und nicht amtlichen Teil:

Amt Lindow (Mark) Straße des Friedens 20 16835 Lindow (Mark)

Verlag für diese Ausgabe ist der Herausgeber

Das Amtsblatt erscheint in einer Auflage von 100 Stück und in der Regel monatlich.

Das Amtsblatt ist erhältlich im Amt Lindow (Mark)/Hauptamt und im Touristinformationsbüro.

Eine Zusendung des Amtsblattes erfolgt auf Antrag gegen Vorkasse der Portokosten in Höhe von 2,00 €.

Inhaltsverzeichnis:

1. Amtlicher Teil

1.1. Satzungen und Verordnungen

1.1.1. Haushaltssatzung der Gemeinde Rüthnick für das HH-Jahr 2017 1.1.2. Haushaltssatzung des Amtes Lindow (Mark) für das HH-Jahr 2017

1.1.3. 1. Satzung zur Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung vom 12.03.2012 der Gemeinde Herzberg (Mark) 1.1.4. 2. Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung eines Kurbeitrages

1.1.5. Satzung für den Steuerbegünstigten Betrieb gewerblicher Art „Kindertagesstätten“

1.2. Bekanntmachungen der Gemeinden und des Amtes

1.2.1. Bekanntmachung von Beschlüssen des Hauptausschusses Lindow (Mark) vom 01.02.2017 1.2.2. Bekanntmachung von Beschlüssen des Hauptausschusses Lindow (Mark) vom 01.03.2017 1.2.3. Bekanntmachung von Beschlüssen des Hauptausschusses Lindow (Mark) vom 04.04.2017 1.2.4. Bekanntmachung von Beschlüssen der Gemeinde Vielitzsee vom 30.03.2017

1.2.5. Bekanntmachung von Beschlüssen der Gemeindevertretung Vielitzsee vom 18.05.2017

1.2.6. Bekanntmachung von Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung Lindow (Mark) vom 06.04.2017 1.2.7. Bekanntmachung von Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung Lindow (Mark) vom 01.06.2017 1.2.8. Bekanntmachung von Beschlüssen der Gemeindevertretung Herzberg (Mark) vom 02.05.2017

1.2.9. Bekanntmachung von Beschlüssen der Gemeindevertretung Herzberg (Mark) vom 30.05.2017 1.2.10. Bekanntmachung von Beschlüssen der Gemeindevertretung Rüthnick vom 10.05.2017 1.2.11. Bekanntmachung von Beschlüssen des Amtsausschusses Lindow (Mark) vom 27.02.2017 1.2.12. Bekanntmachung von Beschlüssen des Amtsausschusses Lindow (Mark) vom 29.05.2017

1.2.13. Bekanntmachung zur Ladung zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergesellschaft im Flurbereinigungsverfahren B96n-OU Löwenberg-Teschendorf – Verf.-Nr. 400116

2. Nichtamtlicher Teil

2.1. Elternbrief 44: 7 Jahre, 6 Monate - Taschengeld

1. Amtlicher Teil

1.1. Satzungen und Verordnungen

1.1.1. Haushaltssatzung der Gemeinde Rüthnick für das HH-Jahr 2017 Haushaltssatzung

der Gemeinde Rüthnick für das Haushaltsjahr 2017

Auf Grund des § 28 Abs. 2 Ziffer 15 i.V.m § 65 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07, Nr. 19, S. 286) in der jeweils gültigen Fassung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 10.5.2017 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der

Erträge aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 571.300,00 EUR Zinsen und sonstige Finanzerträge auf 4.000,00 EUR Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 575.300,00 EUR

(2)

Seite 2 – Amtsblatt für das Amt Lindow (Mark) Nr. 03/2017 vom 15.06.2017 – Amtlicher Teil Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 571.700,00 EUR Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen auf 6.200,00 EUR Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 577.900,00 EUR

außerordentlichen Erträge auf 0,00 EUR

außerordentlichen Aufwendungen auf 0,00 EUR 2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen 528.600,00 EUR

Auszahlungen 557.100,00 EUR

festgesetzt.

Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 521.100,00 EUR Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 504.200,00 EUR Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 16.500,00 EUR Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 20.000,00 EUR Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 0,00 EUR Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 32.900,00 EUR Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven 0,00 EUR

Auszahlungen an Liquiditätsreserven 0,00 EUR

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

§ 4 Festsetzung der Realsteuerhebesätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A) auf 300 v.H.

b) für die Grundstücke

(Grundsteuer B) auf 331 v.H.

Gewerbesteuer 306 v.H.

§ 5 Wertgrenzen

1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 10.000 EUR festgesetzt.

2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf 10.000 EUR festgesetzt.

3. Die Erheblichkeitsgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird auf 5.000 EUR festgesetzt.

4. Die Erheblichkeitsgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei:

a) der Entstehung eines Fehlbetrages auf 70.000 EUR und

b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 70.000 EUR festgesetzt.

§ 7 Haushaltssicherungskonzept entfällt

Lindow (Mark), den 11.05.2017 Lieske

Amtsdirektor

(3)

Seite 3 – Amtsblatt für das Amt Lindow (Mark) Nr. 03/2017 vom 15.06.2017 – Amtlicher Teil Bekanntmachungsanordnung

Der Amtsdirektor des Amtes Lindow (Mark) gibt hiermit die vorstehende, von der Gemeindevertretung Rüthnick am 10.05.2017 beschlossene Haushaltssatzung für das HH-Jahr 2017 bekannt.

Die Haushaltssatzung wurde ausgefertigt und wird im Amtsblatt für das Amt Lindow (Mark) öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung liegt zur Einsichtnahme im Amt Lindow (Mark), Zimmer 7, Straße des Friedens 20, 16835 Lindow (Mark), öffentlich aus.

Lindow (Mark), den 11.05.2017 Lieske

Amtsdirektor

◆ ◆ ◆

1.1.2. Haushaltssatzung des Amtes Lindow (Mark) für das HH-Jahr 2017 Haushaltssatzung

des Amtes Lindow (Mark) für das Haushaltsjahr 2017

Auf Grund des § 28 Abs. 2 Ziffer 15 i.V.m. § 65 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07, Nr. 19, S. 286) in der jeweils gültigen Fassung wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom 29.05.2017 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der

Erträge aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 3.346.500,00 EUR

Zinserträge auf 11.200,00 EUR

Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 3.357.700,00 EUR Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 3.516.400,00 EUR

Zinsaufwendungen auf 0,00 EUR

Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 3.516.400,00 EUR

außerordentlichen Erträge auf 0,00 EUR

außerordentlichen Aufwendungen auf 41.000,00 EUR

2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen 3.333.700,00 EUR

Auszahlungen 3.574.600,00 EUR

festgesetzt.

Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 3.333.700,00 EUR Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 3.518.000,00 EUR Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 0,00 EUR Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 56.600,00 EUR Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 0,00 EUR Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 0,00 EUR Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven 0,00 EUR Auszahlungen an Liquiditätsreserven 0,00 EUR

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

§ 4 Amtsumlage

Die Amtsumlage wird auf 39,0 % von der Umlagegrundlage festgesetzt.

(4)

Seite 4 – Amtsblatt für das Amt Lindow (Mark) Nr. 03/2017 vom 15.06.2017 – Amtlicher Teil

§ 5 Wertgrenzen

1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für das Amt von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 20.000 EUR festgesetzt.

2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf 10.000 EUR festgesetzt.

3. Die Erheblichkeitsgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung des Amtsausschusses bedürfen, wird auf 10.000 EUR festgesetzt.

4. Die Erheblichkeitsgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei:

a) der Entstehung eines Fehlbetrages auf 70.000 EUR und

b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 70.000 EUR festgesetzt.

§ 7 Haushaltssicherungskonzept entfällt

Lindow (Mark), den 31.05.2017 Lieske

Amtsdirektor

Bekanntmachungsanordnung

Der Amtsdirektor des Amtes Lindow (Mark) gibt hiermit die vorstehende, vom Amtsausschuss des Amtes Lindow (Mark) am 29.05.2017 beschlossene Haushaltssatzung für das HH-Jahr 2017 bekannt.

Die Haushaltssatzung wurde ausgefertigt und wird im Amtsblatt für das Amt Lindow (Mark) öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung liegt zur Einsichtnahme im Amt Lindow (Mark), Zimmer 7, Straße des Friedens 20, 16835 Lindow (Mark), öffentlich aus.

Lindow (Mark), den 31.05.2017 Lieske

Amtsdirektor

◆ ◆ ◆

1.1.3. 1. Satzung zur Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung vom 12.03.2012 der Gemeinde Herzberg (Mark) Amt Lindow (Mark)

für die Gemeinde Herzberg (Mark)

1. Satzung zur Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung vom 12.03.2012

Präambel

Aufgrund des § 3 Absatz 1 und des § 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgkVerf) vom 18.12.2007 (GVBl. Teil I S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10.07.2014 (GVBl. I/14, S. 23) , in Verbindung mit den §§ 1, 2, 3 und 15 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.03.2004 (GVBl. I S. 174), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 10.07.2014 (GVBl. I/14, S. 30), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Herzberg (Mark) in ihrer Sitzung am 02.05.2017 folgende 1. Satzung zur Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung vom 12.03.2012 beschlossen:

§ 5 wird wie folgt neu gefasst:

§ 5 Steuersatz

Die Steuer beträgt 10 von Hundert des Jahresmietwertes der Jahresnettokaltmiete nach § 4 dieser Satzung.

Für Wohnungen, die nicht dauerhaft zum Wohnen geeignet sind, erfolgt die Erhebung der Steuer anteilig für 8 Monate.

Die Änderung tritt rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft.

Lindow (Mark), den 08.05.2017 D.Lieske

Amtsdirektor

(5)

Seite 5 – Amtsblatt für das Amt Lindow (Mark) Nr. 03/2017 vom 15.06.2017 – Amtlicher Teil Bekanntmachungsanordnung

Die 1. Satzung zur Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung vom 12.03.2012 wurde ausgefertigt und wird im Amtsblatt für das Amt Lindow (Mark) öffentlich bekannt gemacht.

Lindow (Mark), den 08.05.2017 D.Lieske

Amtsdirektor

◆ ◆ ◆

1.1.4. 2. Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung eines Kurbeitrages Amt Lindow (Mark)

für die Stadt Lindow (Mark)

2. Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung eines Kurbeitrages

Die Satzung zur Erhebung eines Kurbeitrages der Stadt Lindow (Mark) vom 23.05.2013, Beschluss Nr.: 23/13, veröffentlicht im Amtsblatt 04/2013 in Verbindung mit der 1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung eines Kurbeitrages vom 11.02.2016, Beschluss Nr.: 05/16, veröffentlicht im Amtsblatt 03/16 wird wie folgt geändert:

§ 5 Höhe des Kurbeitrages

1) Der Kurbeitrag wird nach der Dauer des Aufenthalts, höchstens mit dem Satz des Jahreskurbeitrages erhoben. Die Dauer des Aufenthalts (Aufenthaltstage) wird nach der Anzahl der Übernachtungen berechnet. Der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise werden demnach als ein Aufenthaltstag berechnet.

2) Der Kurbeitrag beträgt je Aufenthaltstag:

a) für Beitragspflichtige ab Vollendung des 14. Lebensjahres 1,00 € b) für Beitragspflichtige in Therapieeinrichtungen 0,50 €

höchstens jedoch die Höhe eines Jahreskurbeitrages von 50,00 € für einen Aufenthaltszeitraum

3) Für Beitragspflichtige im Sinne des § 3 Absätze 2 und 4 dieser Satzung ab Vollendung des 14. Lebensjahres wird ein Jahreskurbeitrag in Höhe von 50,00 € erhoben.

Die 2. Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung eines Kurbeitrages tritt zum 01.01.2018 in Kraft.

Lindow, den 24.04.2017 D. Lieske

Amtsdirektor

Bekanntmachungsanordnung

Die 2. Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung eines Kurbeitrages in der Stadt Lindow (Mark) wurde ausgefertigt und wird im Amtsblatt für das Amt Lindow (Mark) öffentlich bekannt gemacht.

Lindow, den 24.04.2017 D. Lieske

Amtsdirektor

◆ ◆ ◆

1.1.5. Satzung für den Steuerbegünstigten Betrieb gewerblicher Art „Kindertagesstätten“

Amt Lindow (Mark)

Satzung für den Steuerbegünstigten Betrieb gewerblicher Art

„Kindertagesstätten“

Auf der Grundlage von § 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKverf) vom 18. Dezember 2007 (GVBI.I/07 , Nr.19, S.286), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBI,I/14, Nr.32) in Verbindung mit der Abgabenordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.Oktober 2002 (BGBI. I S. 3866; 2003 I S.61), die zuletzt geändert wurde durch Artikel 6 des Gesetzes vom 13. April 2017 (BGBI. I S. 872,893) und dem

Körperschaftssteuergesetz (KStG) in der Fassung vom 15.10.2002 (BGBI. I S.4133) zuletzt geändert durch Art. 14 des

(6)

Gesetzes vom 20.12.2016 (BGBI I, S. 3000) beschließt der Amtsausschuss des Amtes Lindow (Mark) in seiner Sitzung am 29.05.2017 nachstehende Satzung.

Seite 6 – Amtsblatt für das Amt Lindow (Mark) Nr. 03/2017 vom 15.06.2017 – Amtlicher Teil

§ 1 Zweck

1) Der Betrieb gewerblicher Art (BgA) „Kindertagesstätten“ in Trägerschaft des Amtes Lindow (Mark) verfolgt ausschließlich und unmittelbar – gemeinnützige – Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

2) Zweck des BgA ist die Förderung der Erziehung von Kindern in Form Betreuung von Kindern im Alter von 0 bis 12 Jahren.

3)Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Unterhaltung von Kindertagesstätten verwirklicht.

§ 2 Selbstlosigkeit

Der BgA ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 3 Mittelverwendung

1)Mittel des BgA dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Das Amt erhält keine Zuwendungen aus Mitteln des BgA.

2) Das Amt Lindow (Mark) erhält bei Auflösung oder Aufhebung des BgA oder bei Wegfallen steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sachanlagen zurück.

§ 4 Vergünstigung

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des BgA fremd sind, oder durch unverhältnismäßig ohne Vergütung begünstigt werden.

§ 5 Vermögensanfall

Bei Auflösung oder Aufhebung des BgA oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des BgA an das Amt Lindow (Mark), das es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

§ 6 Inkrafttreten Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2010 in Kraft.

Lindow (Mark), den 31.05.2017 D. Lieske

Amtsdirektor

Bekanntmachungsanordnung:

Die Satzung für den Steuerbegünstigten Betrieb gewerblicher Art „Kindertagesstätten“ wurde ausgefertigt und wird im Amtsblatt für das Amt Lindow (Mark) bekannt gemacht.

Lindow (Mark), den 31.05.2017 D. Lieske

Amtsdirektor

◆ ◆ ◆

1.2. Bekanntmachungen der Gemeinden und des Amtes

1.2.1. Bekanntmachung von Beschlüssen des Hauptausschusses Lindow (Mark) vom 01.02.2017

Amt Lindow (Mark) Lindow, den 31.05.2017

für die Stadt Lindow (Mark) Bekanntmachung

Der Amtsdirektor des Amtes Lindow (Mark) gibt hiermit gemäß § 39 Absatz 3 der Brandenburgischen Kommunalverfassung die am 01.02.2017 gefassten Beschlüsse des Hauptausschusses der Stadt Lindow (Mark).

Beschluss Nr.: 02/17 - Unternehmerische Verwendung einer touristischen Sehenswürdigkeit der Stadt Lindow (Mark)

Der Hauptausschuss beschließt, der SWISS KRONO Heiligengrabe als touristische Sehenswürdigkeit für die produktbezogene Standortmarketingkampagne des Unternehmens, hinsichtlich einer aufzulegenden Laminatreihe im Rahmen der Produktkollektion 2018, vorbehaltlich der Zustimmung des Stiftskapitels "Kloster Lindow", zu benennen.

D. Lieske Amtsdirektor

◆ ◆ ◆

(7)

Seite 7 – Amtsblatt für das Amt Lindow (Mark) Nr. 03/2017 vom 15.06.2017 – Amtlicher Teil

1.2.2. Bekanntmachung von Beschlüssen des Hauptausschusses Lindow (Mark) vom 01.03.2017

Amt Lindow (Mark) Lindow, den 31.05.2017

für die Stadt Lindow (Mark) Bekanntmachung

Der Amtsdirektor des Amtes Lindow (Mark) gibt hiermit gemäß § 39 Absatz 3 der Brandenburgischen Kommunalverfassung die am 01.03.2017 gefassten Beschlüsse des Hauptausschusses der Stadt Lindow (Mark).

Beschluss Nr.: 05/17 - Fontane-Kultur-Region - Erstellen einer Stele in Lindow als Ort der "Wanderungen durch die Mark Brandenburg"

Der Hauptausschuss der Stadt Lindow unterstützt die Fontane-Kultur-Region in ihrem Vorhaben der Erstellung einer Stele in Lindow als Ort der "Wanderungen durch die Mark Brandenburg".

Beschluss Nr.: 07/17 - Vorbereitende Untersuchung für die Fußbodensanierung Sportlerheim

Der Hauptausschuss beschließt, vorbereitende Untersuchung für die Fußbodensanierung im Sportlerheim durchzuführen.

Beschluss Nr.: 09/17 - Antrag zum Bau einer Sauna am Wutzsee

Der Hauptausschuss steht dem Vorhaben zum Bau einer Sauna am Wutzsee wohlwollend gegenüber.

Beschluss Nr.: 10/17 - Beratung zum Vergabeverfahren Campingplatz

Der Hauptausschussbeschießt, ein neues Vergabeverfahren durchzuführen. Die Kriterien legen die Abgeordneten fest.

D. Lieske Amtsdirektor

◆ ◆ ◆

1.2.3. Bekanntmachung von Beschlüssen des Hauptausschusses Lindow (Mark) vom 04.04.2017

Amt Lindow (Mark) Lindow, den 18.04.2017

für die Stadt Lindow (Mark) Bekanntmachung

Der Amtsdirektor des Amtes Lindow (Mark) gibt hiermit gemäß § 39 Absatz 3 der Brandenburgischen Kommunalverfassung die am 04.04.2017 gefassten Beschlüsse des Hauptausschusses der Stadt Lindow (Mark).

Beschluss Nr.: 12/17 - Wasserskistrecke auf dem Vielitzsee

Der Hauptausschuss der Stadt Lindow beschließt, sich mit einem touristischen Projekt "Wasserskistrecke" auf dem Vielitzsee zu befassen.

Beschluss Nr.: 13/17 - Einstweilige Verfügung Pachtvertrag Campingplatz

Der Hauptausschuss beschließt nicht, gegen das Urteil des Landgerichtes Neuruppin im einstweiligen Verfügungsverfahren Pachtvertrag Campingplatz, Az.: 1074/16 verkündet am 03.03.2017, Berufung beim Oberlandesgericht Brandenburg einzulegen.

Beschluss Nr.: 15/17 und 16/17 - Entscheidung über Nutzungsentgelte Campingplatz „Weißer Sand“ sowie Nutzungsentgelte Boote

Es wurde folgender Antrag für die Vermietung der Boote gestellt:

Kosten für die Vermietung je Boote sollen 10,00 € pro Meter und Monat betragen.

1. Der Hauptausschuss beschließt das Nutzungsentgelt für den Campingplatz „Weißer Sand“ am Gudelacksee sowie Nutzungsentgelt Boote.

2. Sollte die Stadt umsatzsteuerpflichtig sein, ist diese zusätzlich zu den Entgelten zu erheben.

3. Die Verträge unterzeichnen im Auftrag die Mitarbeiterinnen der Tourist Info.

Alternativvorschlag Nutzungsentgelt Camping:

10,25 €/ pro m² für alle plus 100,00 € bei direktem Seezugang

Beschluss Nr.: 18/17 - Rückbau eines Zaunes in der Arthur-Fleury-Straße

Der Hauptausschuss beschließt, den Rückbau des Zaunes und der Pflasterfläche vom stadteigenen Grundstück anzuordnen.

D. Lieske

(8)

Amtsdirektor

◆ ◆ ◆

Seite 8 – Amtsblatt für das Amt Lindow (Mark) Nr. 03/2017 vom 15.06.2017 – Amtlicher Teil

1.2.4. Bekanntmachung von Beschlüssen der Gemeinde Vielitzsee vom 30.03.2017

Amt Lindow (Mark) Lindow, den 27.04.2017

für die Gemeinde Vielitzsee Bekanntmachung

Der Amtsdirektor des Amtes Lindow (Mark) gibt hiermit gemäß § 39 Absatz 3 der Brandenburgischen Kommunalverfassung die am 30.03.2017 gefassten Beschlüsse der Gemeindevertretung Vielitzsee bekannt.

Beschluss-Nr.: 09/17- Bestätigung einer überplanmäßigen Zahlung für die Gewerbesteuerumlage 2016

Die Gemeindevertretung Vielitzsee beschließt eine überplanmäßige Ausgabe für die Gewerbesteuerumlage in Höhe von 20.668 €. Die Deckung erfolgt aus Mehreinnahmen in der Gewerbesteuer (61100.4013).

Beschluss-Nr.: 10/17 - Kostensatz für Verleih von Zelten, Biertischgarnituren

Die Gemeindevertretung Vielitzsee beschließt für den Verleih von Zelten und Biertischgarnituren folgende Kostensätze:

1. Zelt pro Wochenende Freitag bis Sonntag 40,- € (alt 20,- €) 1a. Für die Verleihung wird eine Kaution in Höhe von 200,- € erhoben 2. Biertischgarnitur 3,- €

Beschluss-Nr.: 12/17 - Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2017

Die Gemeindevertretung Vielitzsee beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Gemeinde Vielitzsee für das Jahr 2017.

Beschluss-Nr.: 13/17 - Beschlussfassung zur Verwendung der investiven Schlüsselzuweisung 2017 nach § 13 BbgFAG

Die Gemeindevertretung Vielitzsee beschließt, die investive Schlüsselzuweisung der Gemeinde für das HH-Jahr 2017 in Höhe von 13.043,- € sowie nicht verbrauchte investive Schlüsselzuweisung aus Vorjahren wie folgt zu verwenden:

Produkt Betrag / € Erläuterung

28100.0822

Heimatpflege/Senioren

500,- Festzelt 8x4m OT Vielitz 42400.0822

Sportstätten und Freibäder

1.100,- 3 Bänke Badestelle OT Strubensee 54100.0961 FH

Straßen, Wege, Plätze

1.000,- 3.000,- 500,- 2.000,- 3.000,- 3.500,-

1 neue Straßenlampe im OT Vielitz (Bungalowsiedlung Meiergärten) Proj. 012

Neue Containerstellfläche pflastern OT Strubensee Proj. 013

2 umklappbare Poller(Absperrpfosten) OT Seebeck Proj. 019 Ersatzpflanzung Linden OT Seebeck entlang der Hauptstraße Proj. 021

2 neue Straßenlampen in der Griebener Str. OT Vielitz Proj.

014

Buswartehäuschen Seebeck-Ausbau i.v.m. Förderung von ca.

70 % ÖPNV-FM= 8.190 € (HHstelle 2351) Eigenanteil= 3.510

€ Proj. 022

Zwischensumme 14.600,-

54500.0822

Straßenreinigung/ Winterdienst

300,- Anschaffung Streugutbehälter OT Seebeck (Ausbau) 55100.0961 FH

Öffentliches Grün/Spielplätze

3.000,- 600,-

Kletterspielgeräte OT Strubensee Proj. 015

Anschaffung Wipptier OT Strubensee Proj. 016

55100.0961 FH

Öffentliches Grün/Spielplätze

5.500,- Neuer Zaun zwischen Friedhof und Spielplatz (Anteil Kirchengemeinde 50 %) Proj. 017

55101.0822 FH

Gemeindearbeiter/Bauhof

600,- 500,-

Motorsense bzw. Rasenmäher OT Seebeck Heckenschere OT Vielitz

Proj. 020 (beides) 55300.0961 FH

Trauerhallen und Friedhöfe

9.000,- Erneuerung Friedhofszaun OT Strubensee

(Waldseite/Rückseite) ca. 90 m (Abriss und Neuaufbau) Proj. 018

(9)

Gesamt 34.100,-

Seite 9 – Amtsblatt für das Amt Lindow (Mark) Nr. 03/2017 vom 15.06.2017 – Amtlicher Teil Beschluss-Nr.: 15/17 – Personalangelegenheit

Die Gemeindevertretung beschließt über eine Personalangelegenheit bzgl. des OT Vielitz.

Beschluss-Nr.: 16/17 – Grundstücksangelegenheit

Die Gemeindevertretung beschließt, einem Antrag auf Erbbaupacht einer Teilfläche von ca. 60 m² aus dem Flurstück 597 der Flur 4 in der Gemarkung Vielitz stattzugeben.

D. Lieske Amtsdirektor

◆ ◆ ◆

1.2.5. Bekanntmachung von Beschlüssen der Gemeindevertretung Vielitzsee vom 18.05.2017

Amt Lindow (Mark) Lindow, den 07.06.2017

für die Gemeinde Vielitzsee Bekanntmachung

Der Amtsdirektor des Amtes Lindow (Mark) gibt hiermit gemäß § 39 Absatz 3 der Brandenburgischen Kommunalverfassung die am 18.05.2017 gefassten Beschlüsse der Gemeindevertretung Vielitzsee bekannt.

Beschluss-Nr.: 18/17 - Zuteilung eines Straßennamen im OT Strubensee

Die Gemeindevertretung Vielitzsee beschließt, dass die Anliegerstraße aus der Ergänzungsatzung im OT Strubensee den Straßennamen „ Mühlenweg 1 und 2“ erhält.

Beschluss-Nr.: 19/17- Antrag der Gemeinde Vielitzsee auf Aufnahme in den Kommunalen Arbeitgeberverband e.V. ab 01.01.2018

Die Gemeindevertretung Vielitzsee beschließt, ab 01.01.2018 die Mitgliedschaft im Kommunalen Arbeitgeberverband Brandenburg e.V. (KAV Brandenburg) als amtsangehörige Gemeinde zu beantragen. Die jährlichen Kosten des Grundbetrages und der Umlage gemäß der jeweils gültigen Beitragsordnung sollen im Haushalt eingestellt werden.

Beschluss-Nr.: 22/17 - Grundstücksangelegenheit OT Vielitz

Die Gemeindevertretung Vielitzsee beschließt, eine Teilfläche von ca. 150 m² aus dem Flurstück 597 der Flur 4 in der Gemarkung Vielitz zu verkaufen.

Beschluss-Nr.: 23/17 - Grundstücksangelegenheit OT Vielitz - Antrag auf Erbbaupacht Flur 4/Flurstück 626 Gemarkung Vielitz

Die Gemeindevertretung Vielitzsee beschließt, für das Flurstück 626 der Flur 4 in der Gemarkung Vielitz einen Erbbaupachtvertrag zu schließen.

Beschluss-Nr.: 24/17 –Geringfügige Erweiterung des Mischgebietes im FNP Seebeck-Strubensee

Die Gemeindevertretung Vielitzsee beschließt, die geringfügige Erweiterung des Mischgebietes im Flächennutzungsplan Seebeck-Strubensee bei der nächsten offiziellen Änderung einzuarbeiten.

Beschluss-Nr.: 25/17 – Beschluss über eine Zuwegung

Die Gemeindevertretung beschließt, dass eine Zuwegung im Ortsteil Vielitz vermessen werden soll und diese Zuwegung ein Gemeindeweg bleiben soll.

D. Lieske Amtsdirektor

◆ ◆ ◆

1.2.6. Bekanntmachung von Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung Lindow (Mark) vom 06.04.2017

Amt Lindow (Mark) Lindow, den 18.04.2017

für die Stadt Lindow (Mark) Bekanntmachung

Der Amtsdirektor des Amtes Lindow (Mark) gibt hiermit gemäß § 39 Absatz 3 der Brandenburgischen Kommunalverfassung die am 06.04.2017 gefassten Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Lindow (Mark) bekannt.

Beschluss Nr.: 15/17 -Fair Trade-Towns

(10)

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, sich der Kampagne Fairtrade- Towns anzuschließen.

Beschluss Nr.: 16/17 - Beschluss zur Gültigkeit der Wahl des Ortsbeirates Klosterheide Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

Einwendungen gegen die Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteiles Klosterheide vom 22.01.2017 liegen nicht vor, die Wahlen sind gültig.

Seite 10 – Amtsblatt für das Amt Lindow (Mark) Nr. 03/2017 vom 15.06.2017 – Amtlicher Teil

Beschluss Nr.: 17/17 - Bereitstellung von finanziellen Mitteln für die Mitarbeit im Rat der Regionen und Gemeinden Europas

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, jährlich im Haushalt 1.500 € für die Mitarbeit im Rat der Regionen und Gemeinden Europas bereit zu stellen.

Beschluss Nr.: 18/17 - Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung Klosterheider Straße

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die straßenbauliche Maßnahme Ausbau des Gehweges Klosterheider Straße vom 07.05.2009 aufzuheben.

Beschluss Nr.: 19/17 - Stellenplan 2017

1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die unbefristete Erhöhung einer 0,250 VbE Stelle (10 Wochenstunden) auf 0,500 VbE (20 Wochenstunden) ab 01.03.2017.

2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2017.

Beschluss Nr.: 20/17 - 2. Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung eines Kurbeitrages

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Satzung Erhebung eines Kurbeitrages ab 01.01.2018.

Beschluss Nr.: 21/17 - Ausbau eines Teilabschnittes der Straße und Nebenanlagen in der Bahnhofsiedlung Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

1. Der Ausbauabschnitt beginnt am Birkenfelder Weg und endet einschließlich der Kreuzung „Am Birkenweg“

2. Die Klassifizierung der Straße wird als Anliegerstraße festgelegt.

3. Die Fahrbahn wird in einer Regelbreite von 4,20 m mit Verbreiterungen und Einengungen in Asphalt ausgebaut.

4. Der Gehweg wird in einer Breite von 1,20 m in Betonsteinpflaster ausgebaut.

5. Die Zufahrten werden nach Bedarf und in Abstimmung mit den Anliegern in Betonsteinpflaster ausgeführt.

6. Die vorhandene Beleuchtungsanlage wird auf LED umgerüstet, die Masten bleiben im Einsatz.

7. Der Einbau einer Verkehrsberuhigungsmaßnahme wird noch geprüft und mit der Verwaltung und dem Bauausschuss festgelegt.

Beschluss Nr.: 23/17 - Kaufanfrage zum Grundstück in Lindow, Flur 10, Flurstück 46/7 Die Stadtverordnetenversammlung beschließt das Grundstück zu verkaufen.

Beschluss Nr.: 24/17 u. 25/17 - Kaufanfrage zu einer Teilfläche aus dem Flurstück 157/8 der Flur 12 in der Gemarkung Lindow

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt den Kaufantrag ab. Die Teilfläche wird zur Pacht angeboten.

Beschluss Nr.: 26/17 - Tausch einer Teilfläche aus dem Flurstück 38 der Flur 9 in Lindow mit einer Teilfläche aus dem Flurstück 22 Flur 9 (Neuer Straße)

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Tausch der Teilfläche.

Beschluss Nr.: 27/17 - Antrag auf Erbbaupacht zum Grundstück in Lindow, Flur 13, Flurstück 111/1 Die Stadtverordnetenversammlung den Abschluss eines Erbbaupachtvertrages.

D. Lieske Amtsdirektor

◆ ◆ ◆

1.2.7. Bekanntmachung von Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung Lindow (Mark) vom 01.06.2017

Amt Lindow (Mark) Lindow, den 07.06.2017

für die Stadt Lindow (Mark) Bekanntmachung

Der Amtsdirektor des Amtes Lindow (Mark) gibt hiermit gemäß § 39 Absatz 3 der Brandenburgischen Kommunalverfassung die am 01.06.2017 gefassten Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Lindow (Mark) bekannt.

Beschluss Nr.: 28/17 - Aufstellung der 1. Änderung der Innenbereichsatzung mit Ergänzungsflächen „Eulenberg“

im OT Banzendorf der Stadt Lindow (Mark) gemäß § 34 Abs.4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB

(11)

1. Die Stadtverordnetenversammlung Lindow (Mark) beschließt die Aufstellung der 1. Änderung der Innenbereichssatzung Banzendorf mit zusätzlicher Ergänzungsfläche „Am Eulenberg“ zur Klarstellung des Innenbereiches. Dieses beinhaltet die Verknüpfung und Aktualisierung der seit 2002 rechtskräftigen alten Klarstellungssatzung und der seit 2004 rechtskräftigen Ergänzungssatzung sowie die Einbeziehung einer neuen Ergänzungsfläche in Banzendorf-Nord, westlich des Gemeindeweges Am Eulenberg.

2. Die Satzung ist gemäß § 34 Abs. 4 Satz 2 BauGB eine miteinander verbundene Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB.

Seite 11 – Amtsblatt für das Amt Lindow (Mark) Nr. 03/2017 vom 15.06.2017 – Amtlicher Teil

3. Die Amtsverwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB im Amtsblatt des Amtes Lindow (Mark) und der amtsangehörigen Gemeinden öffentlich bekannt zu machen.

Beschluss Nr.: 29/17 - 2. Änderung der Geschäftsordnung der Gremien der Stadt Lindow (Mark)

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 2. Änderung der Geschäftsordnung der Gremien der Stadt Lindow (Mark).

Beschluss Nr.: 31/17 - Grundstücksangelegenheit

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, vorbehaltlich der Zustimmung durch die weiteren Anteileigener, dass Grundstück in Herzberg Flur 2, Flurstück 352 zu verkaufen.

Beschluss Nr.: 32/17 - Grundstücksangelegenheit

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den Verkauf einer Teilfläche aus dem Flurstück 559, Flur 2 in der Gemarkung Klosterheide.

Beschluss Nr.: 33/17 - Antrag auf Erbbaupacht

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt das Grundstück Flurstück 271 der Flur 7 in der Gemarkung Schönberg zu verpachten.

D. Lieske Amtsdirektor

◆ ◆ ◆

1.2.8. Bekanntmachung von Beschlüssen der Gemeindevertretung Herzberg (Mark) vom 02.05.2017

Amt Lindow (Mark) Lindow, den 11.05.2017

für die Gemeinde Herzberg (Mark) Bekanntmachung

Der Amtsdirektor des Amtes Lindow (Mark) gibt hiermit gemäß § 39 Absatz 3 der Brandenburgischen Kommunalverfassung die am 02.05.2017 gefassten Beschlüsse der Gemeindevertretung Herzberg (Mark) bekannt.

Beschluss-Nr.: 04/17 - Kaufanfrage zum Grundstück in Herzberg, Flur 2, Flurstück 352 (Gewerbegebiet) Die Gemeindevertretung Herzberg (Mark) beschließt:

1. das Grundstück in Herzberg, Flur 2, Flurstück 352 an Herrn Stork und Frau Krick zu verkaufen.

2. Der Grundstückspreis wird mit 19,51 €/m² festgelegt. Das entspricht bei einer Größe von 1.379 m² einen Preis von 26.904,29 €.

3. Alle durch den Verkauf entstehenden Kosten (Notar, Grundbuchamt etc.) trägt der Käufer.

4. Das Grundstück wird zur Erledigung der Pflicht- und Selbstverwaltungsaufgaben nicht benötigt.

Beschluss-Nr.: 05/17 - 1. Satzung zur Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung vom 12.03.2012

Die Gemeindevertretung Herzberg (Mark) beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung vom 12.03.2012.

Beschluss-Nr.: 06/17 – Pachtvertrag (Steinberg)

Die Gemeindevertretung spricht sich dafür aus, einen kostenfreien Pachtvertrag für diese geringe Fläche abzuschließen, jedoch mit der Auflage, dass der Nutzer die Fläche bis zum Gehweg in Ordnung hält und Bauten bei Beendigung des Pachtverhältnisses zurück baut.

Beschluss-Nr.: 07/17 - Planung am Karnickelberg

Herr Lieske wird beauftragt, mit den Eigentümern in Verhandlung zu treten.

Die Gemeinde würde sich mit dem Thema nur befassen, wenn die Kosten des B-Planverfahrens durch die kostenlose Übertragung von Grundstücken (Schenkung) mindestens ausgeglichen sind. Der Gemeinde dürfen keine Nachteile entstehen. Die Grundstücksaufteilung wäre dann auch noch einmal zu berechnen und ggf. zu verändern.

Von den Eigentümern sollen abgefragt werden, ob überhaupt ein solcher Weg möglich wäre und wenn ja zu welchen Preisvorstellungen.

D. Lieske

(12)

Amtsdirektor

◆ ◆ ◆

Seite 12 – Amtsblatt für das Amt Lindow (Mark) Nr. 03/2017 vom 15.06.2017 – Amtlicher Teil

1.2.9. Bekanntmachung von Beschlüssen der Gemeindevertretung Herzberg (Mark) vom 30.05.2017

Amt Lindow (Mark) Lindow, den 15.06.2017

für die Gemeinde Herzberg (Mark) Bekanntmachung

Der Amtsdirektor des Amtes Lindow (Mark) gibt hiermit gemäß § 39 Absatz 3 der Brandenburgischen Kommunalverfassung die am 30.05.2017 gefassten Beschlüsse der Gemeindevertretung Herzberg (Mark) bekannt.

Beschluss-Nr.: 10/17 - Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2017

Die Gemeindevertretung Herzberg (Mark) beschließt das Haushaltssicherungskonzept (HSK) für das HH-Jahr 2017.

Beschluss-Nr.: 11/17 - Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2017

Die Gemeindevertretung Herzberg (Mark) beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Herzberg (Mark) für das Haushaltsjahr 2017.

Beschluss-Nr.: 12/17 - Verwendung der investiven Schlüsselzuweisung 2017/2018 Die Gemeindevertretung Herzberg (Mark) beschließt:

1. Die investive Schlüsselzuweisung 2017 der Gemeinde in Höhe von 21.706 € soll für folgende Maßnahmen 2017 verwendet werden:

Produkt Betrag/€ Erläuterung

11110. 096101 Proj. 024 Allgemeines Grundvermögen

13.000 Kita-Anbau – Planungskosten

Investition in 2018 in Höhe von ca. 400.000 € geplant, FM geplant mit 300.000 € = EA 100.000 € Abhängig von Förderung

55100. FH

Öffentliches Grün/Spielplätze

5.000 Ballfangnetz für Spielplatz am Kreisverkehr(Netz + Aufbau)

2.Änderungen und Ergänzungen bedürfen der erneuten Beschlussfassung.

3. Nicht verbrauchte investive Schlüsselzuweisung aus den Vorjahren und nach Abrechnung

2017 sowie die für das Jahr 2018 zugeteilten Mittel werden für den Eigenanteil zum Kita-Anbau verwendet.

Beschluss-Nr.: 13/17 - Vergabe Zuschüsse an Vereine

Die Gemeindevertretung Herzberg (Mark) beschließt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplanes 2017, die Verteilung folgender Zuschüsse (keine Investitionen ab 150,00 €) auf der Grundlage vorliegender Anträge.

Herzberger Sportverein e.V 250,00 €

Feuerwehr Herzberg 250,00 € Heimatverein Pro Herzberg e.V. 350,00 €

Angelverein Herzberg e.V. 150,00 €

Beschluss-Nr.: 15/17 – Beschluss zu einer Pachtangelegenheit Die Gemeindevertretung beschließt über einen Pachtvertrag.

D. Lieske Amtsdirektor

◆ ◆ ◆

1.2.10. Bekanntmachung von Beschlüssen der Gemeindevertretung Rüthnick vom 10.05.2017

Amt Lindow (Mark) Lindow, den 23.05.2017

für die Gemeinde Rüthnick Bekanntmachung

Der Amtsdirektor des Amtes Lindow (Mark) gibt hiermit gemäß § 39 Absatz 3 der Brandenburgischen Kommunalverfassung die am 10.05.2017 gefassten Beschlüsse der Gemeindevertretung Rüthnick bekannt.

Beschluss-Nr.: 06/17 – Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2017

(13)

Die Gemeindevertretung Rüthnick beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Rüthnick für das Haushaltsjahr 2017.

Beschluss-Nr.: 07/17 - Verwendung der investiven Schlüsselzuweisung 2017

Die Gemeindevertretung Rüthnick beschließt, die investive Schlüsselzuweisung der Gemeinde in Höhe von 16.599 € soll für folgende Maßnahmen verwendet werden:

Seite 13 – Amtsblatt für das Amt Lindow (Mark) Nr. 03/2017 vom 15.06.2017 – Amtlicher Teil

Produkt/ Konto Betrag/€ Erläuterung

57300.0821 Proj. 017 Gemeindehaus

10.000 Einbau einer Küchenzeile in der Schrotmühle (Edelstahlmöbel, Geschirrspüler ,it Kurzprogramm, Spülbecken, Kühlschrank, Boiler) inkl. Leitungsverlegung

Änderung:

Gasheizung Feuerwehrgebäude

57300.0821 Proj. 019 3.000 Beamer, Leinwand, Blu-ray-Player Schrotmühle 42400.096103 Proj. 018 1.000 Steingrill unter dem Pavillon

11110.096103 Proj. 016 1.599 Neues Tor Feuerwehr (Gesamtinvestiton geplant 6.000 €)

Des Weiteren sollen aus Rücklagen der investiven Schlüsselzuweisung im HH-Jahr 2017 folgende Mittel verwendet werden:

Produkt/ Konto Betrag/€ Erläuterung

42400.096101 Proj. 011 162,51 Abschluss Maßnahme Basketballanlage

11110.096103 Proj. 016 4.401 Neues Tor Feuerwehr (Gesamtinvestiton geplant 6.000 €)

Beschluss-Nr.: 09/17 - Antrag auf Kauf des Grundstückes in Herzberg, Flur 2, Flurstück 352 (Gewerbegebiet) Die Gemeindevertretung Rüthnick beschließt, vorbehaltlich der Zustimmung durch die weiteren Anteilseigner, das Flurstück zu verkaufen.

D. Lieske Amtsdirektor

◆ ◆ ◆

1.2.11. Bekanntmachung von Beschlüssen des Amtsausschusses Lindow (Mark) vom 27.02.2017 Amt

Lindow (Mark) Lindow, den 15.06.2017

Bekanntmachung

Der Amtsdirektor des Amtes Lindow (Mark) gibt hiermit gemäß § 39 Absatz 3 der Brandenburgischen Kommunalverfassung die am 27.02.2017 gefassten Beschlüsse des Amtsausschusses des Amtes Lindow (Mark) bekannt.

Beschluss Nr.: 03/17 - Genehmigung einer Eilentscheidung

Der Amtsausschuss genehmigt die Eilentscheidung des Amtsdirektors, an das Energieberatungsunternehmen infas enermetric Consulting GmbH Berlin einen Auftrag für ein energetisches Sanierungskonzept für die Grundschule Lindow einschließlich Sporthalle in Höhe von 36.885,24 € zu vergeben.

Beschluss Nr.: 04/17 - Bestätigung einer außerplanmäßigen Anschaffung für die FFW des Amtes Lindow (Mark) (Spreize und Schere)

1. Die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 18.617,55 € für die Anschaffung eines Rettungsgerätes. (Schere und Spreize)

2. Die Deckung der Maßnahme erfolgt aus dem Produkt 10/12600/071100 Projekt 017

Beschluss Nr.: 05/17 - Bereitstellung von finanziellen Mitteln für die Beschaffung von Technik (Computeranlage) Für die dringend notwendige Erneuerung der Computertechnik werden vor dem Vorliegen des Haushaltes für das Jahr 2017 insgesamt 36.000 € an finanziellen Mitteln bereitgestellt.

Dieser Betrag setzt sich zusammen aus Leasingkosten für die Hardware, Kauf von Software und Arbeitsleistung für die Einrichtung des Systems.

D. Lieske

(14)

Amtsdirektor

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1.2.12. Bekanntmachung von Beschlüssen des Amtsausschusses Lindow (Mark) vom 29.05.2017 Amt

Lindow (Mark) Lindow, den 07.06.2017

Bekanntmachung

Der Amtsdirektor des Amtes Lindow (Mark) gibt hiermit gemäß § 39 Absatz 3 der Brandenburgischen Kommunalverfassung die am 29.05.2017 gefassten Beschlüsse des Amtsausschusses des Amtes Lindow (Mark) bekannt.

Seite 14 – Amtsblatt für das Amt Lindow (Mark) Nr. 03/2017 vom 15.06.2017 – Amtlicher Teil Beschluss Nr.: 09/17 - Personal Kindertagesstätte

Der Amtsausschuss beschließt:

1. Eine unbefristete 20 Wochenstundenstelle ab 01.08.2017 unbefristet auf 30 Wochenstunden zu erhöhen.

2. Die unbefristete Einstellung einer Erzieherin / eines Erziehers ab 01.07.2017 mit 20 Wochenstunden und die unbefristete Erhöhung der Stundenzahl für diese zu besetzende Stelle ab 01.08.2017 auf 30 pro Woche.

3. Die unbefristete Einstellung von 2 Erzieherinnen / Erziehern ab 01.08.2017 mit 30 Wochenstunden.

4. Auf eine öffentliche Ausschreibung wird verzichtet. Der Amtsdirektor wird ermächtigt in Zusammenarbeit mit dem Personalrat sowie den Kitaleiterinnen die Stellen mit geeigneten Bewerbern, deren Bewerbungsunterlagen dem Amt bereits vorliegen, zu besetzen.

Beschluss Nr.: 10/17 - Beförderung Beamtin

Der Amtsausschuss beschließt mit Wirkung vom 01.07.2017 die Beförderung von Frau Carmen Noack zur Oberamtsrätin.

Beschluss Nr.: 11/17 - Erhöhung einer Teilzeitstelle auf Vollzeit

Der Amtsausschuss beschließt, den bereits geschlossenen Arbeitsvertrag mit einer Beschäftigten - für die neu zu besetzende Sachbearbeiter Stelle Steuern/ Haushalt- ab 01.07.2017 unbefristet auf 40 Wochenstunden zu erhöhen.

Beschluss Nr.: 12/17 - Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2017

Der Amtsausschuss beschließt die Haushaltssatzung des Amtes Lindow (Mark) für das Haushaltsjahr 2017.

Beschluss Nr.: 13/17 -Satzung über den Steuerbegünstigten Betrieb gewerblicher Art „Kindertagesstätten“

Der Amtsausschuss beschließt die Satzung über den Steuerbegünstigten Betrieb gewerblicher Art „Kindertagesstätten“.

Beschluss Nr.: 15/17 - Kündigung, Ausschreibung und Abschluss eines Stromliefervertrages

Der Amtsausschuss beschließt, den bestehenden Stromliefervertrag für sämtliche Abnahmestellen in den Gemeinden des Amtes Lindow fristgerecht zum 31.12.2017 zu kündigen, einen solchen öffentlich auszuschreiben, um Stromlieferungen zum 01.01.2018 neu zu vergeben.

D. Lieske Amtsdirektor

◆ ◆ ◆

1.2.13. Bekanntmachung zur Ladung zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergesellschaft im Flurbereinigungsverfahren B96n-OU Löwenberg-Teschendorf – Verf.-Nr. 400116

Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Brandenburg DS Neuruppin, Fehrbelliner Str. 4 e, 16816 Neuruppin

Referat Bodenordnung

Öffentliche Bekanntmachung

Ladung zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft im Flurbereinigungsverfahren B 96n – OU Löwenberg-Teschendorf –Verf.-Nr.: 400116

Mit dem Anordnungsbeschluss vom 29.11.2016 ist die Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens B 96n – OU Löwenberg-Teschendorf – als Körperschaft des öffentlichen Rechts entstanden.

Die Eigentümer und Erbbauberechtigten der zum Flurbereinigungsverfahren gehörenden Grundstücke der Gemarkungen

Gemarkung Flur

Gutengermendorf 3, 4

Großmutz 3, 4

Häsen 5, 6

Hoppenrade 1, 3

(15)

Löwenberg 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8

Linde 2, 3, 4, 5

Neulöwenberg 1, 2, 6, 10

Teschendorf 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14

Grüneberg 5, 6

Grüneberg 1 10

Neuendorf 1, 3, 4

Nassenheide 1, 2, 3, 4, 5, 8, 9

(die genaue Betroffenheit ergibt sich aus den im Anordnungsbeschluss ausgewiesenen Flurstücken) Seite 15 – Amtsblatt für das Amt Lindow (Mark) Nr. 03/2017 vom 15.06.2017 – Amtlicher Teil

haben gemäß § 21 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) den Vorstand der Teilnehmergemeinschaft zu wählen.

Der Wahltermin wird für

Dienstag, den 18.07.2017 um 18:00 Uhr in der Dreifelder – Sporthalle, Oranienburger Straße in 16775 Gransee anberaumt.

Hiermit werden die Vorgenannten zu diesem Termin eingeladen.

Neuruppin, 29.05.2017 Nawrocki

Regionalteamleiterin Bodenordnung

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Seite 15 – Amtsblatt für das Amt Lindow (Mark) Nr. 03/2017 vom 15.06.2017 – Nichtamtlicher Teil 2. Nichtamtlicher Teil

2.1. Elternbrief 44: 7 Jahre, 6 Monate - Taschengeld

Taschengeld: Elternbrief 44: 7 Jahre, 6 Monate

Diskutiert Ihr Kind schon mit Ihnen über die Höhe seines Taschengeldes? Womöglich vergleicht es auch schon – wie viel bekommt Teresa, wie viel bekomme ich? Es ist nicht damit getan, einen Betrag festzusetzen – oft wird auch darum gestritten, welche Dinge denn nun vom Taschengeld zu kaufen sind: Auch die Tüte Popcorn im Kino? Oder soll Mama dafür nochmal extra in die Tasche greifen?

Eine einfache Regel wäre: für jedes Schuljahr einen Euro – ein Erstklässler einen Euro pro Woche, ein Zweitklässler zwei und so immer weiter. Allerdings ist das auf Dauer eine Menge Geld, vor allem wenn Sie zwei oder mehr Kinder haben.

Wenn Sie andererseits den Betrag zu niedrig ansetzen, kann das Kind den Umgang mit Geld nur schwer erlernen: von Cent-Beträgen kann es sich so gut wie nichts kaufen, und von einem Zweitklässler ist es viel verlangt, dass er vier Wochen lang spart, um sich einen Leuchtstift für zwei Euro zu kaufen – oder sechs Wochen für das Mickey-Mouse-Heft mit der coolen Detektiv-Brille. Es kann günstiger sein, den Betrag höher anzusetzen und das Kind dann auch das Eis zwischendurch davon bezahlen zu lassen. Wichtig: Wenn sich Ihr Kind von Ihnen Geld leiht – „nächste Woche kriegst du es zurück“ -, nehmen Sie es beim Wort! Es soll das Thema Geld ja ernst nehmen und nicht denken: Ach, Papa vergisst das schon …

Lesen Sie mehr in diesem Elternbrief zu den Themen: „Taschengeld“, „Das Klima in der Klasse“, „Tipps für den Elternabend“, „Ihr Kind wird selbstständiger“, „Kann man Siebenjährige abends allein lassen?“, „Ordnung halten“, „Wenn es mit dem Lernen nicht so klappt“ und „Wie Eltern ihr Kind unterstützen können“.

Die kostenlose Verteilung der ANE-Elternbriefe im Land Brandenburg wird gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF).

Interessierte Brandenburger Eltern können diesen und alle weiteren Briefe kostenfrei über die Internetpräsenz des Arbeitskreises Neue Erziehung e. V. www.ane.de, oder per Email an ane@ane.de, über eine Sammelbestellung in Ihrer Kita oder per Telefon 030-259006-35 bestellen. Die Elternbriefe kommen altersentsprechend bis zum 8. Geburtstag in regelmäßigen Abständen nach Hause, auch für Geschwisterkinder.

Sabine Spelda

Elternbriefe Brandenburg

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