A 262 Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 112|
Heft 7|
13. Februar 2015 Anwendungen weiterhin genutztwerden. Dies sei eine begrüßens- werte Klarstellung des Gesetzge- bers, betonte Gassen.
Damit der eArztbrief ab 2016 möglichst breit verwendet werden kann und viele Ärzte von der vorge- sehenen Förderpauschale von 55 Cent je elektronisch übermitteltem Brief profitieren, will die KV Tele- matik GmbH (KVTG) im zweiten Quartal einen Feldtest zur Erpro- bung des elektronischen Arztbriefes starten. Die eArztbriefe werden da- bei über den verschlüsselten Kom- munikationskanal KV-Connect im Rahmen des SNK versandt. Um Ärzte für den Test zu gewinnen, ko- operiert die Tochtergesellschaft der KBV mit der Agentur deutscher Arztnetze. „Für dieses Projekt brau- chen wir Arztnetze mit einer ver- lässlichen Kooperationsstruktur von Fach- und Hausärzten und ge- gebenenfalls Psychotherapeuten“, erläuterte Dr. Florian Fuhrmann, Geschäftsführer der KVTG. „In solchen Strukturen entfaltet der in- teroperable eArztbrief seine Wir- kung im besonderen Maße.“
Für die Studienteilnahme erhal- ten die Arztnetze eine Aufwands- entschädigung von bis zu 400 Euro je Praxis. „Wir hoffen, dass wir eine vierstellige Anzahl von Ärzten er- reichen“, meinte Helena Dreznjak, Sprecherin des Unternehmens. Die Rekrutierung habe begonnen. Der
Feldtest ist offen für alle Arztnetze.
Allerdings ist die Mindestanforde- rung an ein teilnehmendes Netz we- nigstens 15 Arztpraxen – sowohl Haus- als auch Fachärzte bezie- hungsweise Psychotherapeuten –, damit genügend elektronische Trans- aktionen stattfinden.
Darüber hinaus müssen die Soft- warehäuser ein entsprechendes Mo- dul für den eArztbrief in ihren Pra- xisverwaltungssystemen zur Verfü- gung stellen und in einem Audit nachweisen, dass sie die Anwen- dung ordnungsgemäß implemen- tiert haben. Zu rechnen sei damit, dass erste Softwarehersteller das Audit im Februar absolvierten, sag- te Dreznjak. Die Zertifikate für er- folgreich absolvierte Audits sollen in einem Register auf der Website der KVTG veröffentlicht werden (www.kv-telematik.de).
Sollte die Anschubfinanzierung dem eArztbrief zum Durchbruch verhelfen, wäre auch ein weiteres Problem erledigt: die haftungs- und datenschutzrechtlich kritisch zu be- wertende Übermittlung von Patien- tendaten über derzeit noch weit ver- breitete unsichere Verfahren, wie etwa das Fax. Anders als beim si- cheren eArztbrief kann nämlich beim Fax insbesondere die Vertrau- lichkeit der Daten beim Empfänger aus Sicht des Absendenden nicht gewährleistet werden.
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Heike E. Krüger-Brand
GESUNDHEITSTELEMATIK
„eArztbrief“
im breiten Feldtest
Die im geplanten E-Health-Gesetz vorgesehene Förderung elektronischer Arztbriefe könnte der
Digitalisierung im Gesundheitswesen Schwung verleihen.
Foto: Foloia/vege
P O L I T I K
G
erade mal vier Wochen ist der Referentenentwurf für ein E-Health-Gesetz, mit dem der Ge- setzgeber die Vernetzung im Ge- sundheitswesen beschleunigen will, in der Welt, schon werden erste Aus- wirkungen sichtbar. Vor allem die auf zwei Jahre befristete finanzielle Förderung für elektronische Arzt- briefe (eArztbriefe) von 2016 bis 2017 und – um ein halbes Jahr ver- setzt – für elektronische Entlassbrie- fe wird von den Ärzten positiv auf- genommen. Endlich gehe es auch um sinnvolle Anwendungen, betonte Dr. med. Andreas Gassen, Vor- standsvorsitzender der Kassenärztli- chen Bundesvereinigung (KBV).Das seien Mehrwerte für Patienten und Ärzte, die von den Krankenkas- sen bislang behindert worden seien.
Gassen zufolge ist mit dem si- cheren Netz der Kassenärztlichen Vereinigungen (SNK) bereits eine funktionierende digitale Infrastruk- tur für niedergelassene Ärzte und Psy cho thera peuten verfügbar, die eine datenschutzkonforme Über- mittlung vertraulicher Daten zwi- schen Niedergelassenen und auch Krankenhäusern ermöglicht. Laut KBV nutzen inzwischen mehr als 56 000 Ärzte und Psychotherapeu- ten das Netz.
Durch die im E-Health-Gesetz vorgesehene Einbindung des SNK in die künftige Telematikinfrastruk- tur könnten die bereits vorhandenen