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Archiv "Bekanntmachungen: Übersicht über die Entschädigungszahlungen an die Vorstandsmitglieder der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung" (26.03.2004)

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B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R

A

A 882 Deutsches Ärzteblatt



Jg. 101



Heft 13



26. März 2004

´ TabelleCC´

Übersicht über die Entschädigungszahlungen an die Vorstandsmitglieder der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

Kassenärztliche Vorstandsfunktion Aufwandsentschädigung Übergangsentschädigung für Kostenerstattung Nutzung eines Vereinigung (Die Zahl der Beisitzer variiert) pro Jahr in Euro 4 Jahre Amtszeit Praxisvertreter Dienstwagens der KV

(in Prozent der Aufwandsent- (Basis: Personalkosten schädigung für 1 oder 2 Jahre) nach BAT I, verheiratet,

40 J., 2 Kinder)

0 1. Vorsitzender 92 400 100 % für 2 Jahre (anteilig an KV) nein

2. Vorsitzender 62 400 100 % für 2 Jahre (anteilig an KV) nein

Beisitzer 37 200 100 % für 2 Jahre (anteilig an KV) nein

1 1. Vorsitzender 141 8001 0 80 % nein

2. Vorsitzender 141 8001 0 80 % nein

Beisitzer 49 640 0 32 % nein

2 1. Vorsitzender 50 620 100 % für 1 Jahr 45 % nein

2. Vorsitzender 27 000 100 % für 1 Jahr 34 % nein

Beisitzer 10 130 100 % für 1 Jahr 0 nein

3 1. Vorsitzender 33 600 0 89 % nein

2. Vorsitzender 30 240 0 89 % nein

1. Beisitzer 13 440 0 27 % nein

2.–3. Beisitzer 13 440 0 zurzeit nicht nein

4 1. Vorsitzender 52 200 30 % für 2 Jahre 60 % nein

2. Vorsitzender 39 120 0 0 nein

Beisitzer 9 240 0 0 nein

5 1. Vorsitzender 114 0001 10,5 % pro Jahr Amtszeit 66 % nein

2. Vorsitzender 57 0001 10,5 % pro Jahr Amtszeit 33 % nein

Beisitzer 7 400 0 0 nein

6 1. Vorsitzender 132 0001 28 % für 2 Jahre 80 % ja2

2. Vorsitzender 110 1001 22 % für 2 Jahre 80 % ja2

Beisitzer3

7 1. Vorsitzender 69 0701 34 % für 1 Jahr 100 % nein

2. Vorsitzender 49 0501 33 % für 1 Jahr 37 % nein

Beisitzer 0 0 0 nein

8 1. Vorsitzender 90 000 100 % für 2 Jahre 85 % 80 % Kostenerstattung

2. Vorsitzender 33 600 100 % für 2 Jahre 68 % nein

Beisitzer 12 240 0 0 nein

9 1. Vorsitzender 162 420 75 % für 2 Jahre 68 % ja

2. Vorsitzender 81 210 75 % für 2 Jahre 42 % ja

Beisitzer 32 480 75 % für 2 Jahre 0 nein

10 1. Vorsitzender 115 5801 50 % für 2 Jahre 0 nein

2. Vorsitzender 77 0501 50 % für 2 Jahre 0 nein

Beisitzer 0 0 0 nein

Kassenärztliche Bundesvereinigung

KV Bayerns

KV Berlin

KV Bremen

KV Hamburg

KV Hessen

KV Koblenz

KV Meckl.-Vorpommern

KV Niedersachsen

KV Nordbaden KV Brandenburg 0

1

2

3

4

5

6

7

8

9

10

Fußnote1: Neben der Aufwandsentschädigung werden an den Vorstand keine weiteren Sitzungsgelder gezahlt.

Fußnote 2: Für den gesamten Vorstand steht ein Dienstfahrzeug zur Verfügung, das schwerpunktmäßig vom 1. und 2. Vorsitzenden des Vorstandes genutzt wird.

Fußnote 3: Auf die Veröffentlichung für die Beisitzer wird insgesamt verzichtet, weil einzelne Beisitzer ihre Zustimmung zur Veröffentlichung nicht erteilt haben.

Fußnote 4: Kostenerstattung Praxisvertreter/Verdienstausfallentschädigung

variiert in Abhängigkeit von der Größe einer KV und schwankt in der Regel zwi- schen drei bis sechs Beisitzern. Da in der Regel den Beisitzern nur geringe Auf-

wandsentschädigungen gezahlt werden, haben die Beisitzer in den meisten Kas- senärztlichen Vereinigungen natürlich ei- nen Anspruch auf Sitzungsgelder, mit der

ihr zeitlicher und persönlicher Arbeits- aufwand honoriert und die gegebenen- falls erforderliche Praxisvertretung fi-

nanziert werden kann. )

Bekanntmachungen

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B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R

Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 101

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Heft 13

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26. März 2004 A A 883

´ Tabelle C´

Übersicht über die Entschädigungszahlungen an die Vorstandsmitglieder der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

Kassenärztliche Vorstandsfunktion Aufwandsentschädigung Übergangsentschädigung für Kostenerstattung Nutzung eines Vereinigung (Die Zahl der Beisitzer variiert) pro Jahr in Euro 4 Jahre Amtszeit Praxisvertreter Dienstwagens der KV

(in Prozent der Aufwandsent- (Basis: Personalkosten schädigung für 1 oder 2 Jahre) nach BAT I, verheiratet,

40 J., 2 Kinder)

11 1. Vorsitzender 93 600 100 % für 2 Jahre 82 % ja

2. Vorsitzender 56 160 100 % für 2 Jahre 82 % nein

Beisitzer im Vorstand 9 360 0 0 nein

12 1. Vorsitzender 125 090 0 88 % ja

2. Vorsitzender 108 830 0 88 % nein

1.–4. Beisitzer im Vorstand 36 280 0 0 nein

5.Beisitzer im Vorstand 26 270 0 0 nein

13 1. Vorsitzender 71 0501 0 65 % nein

2. Vorsitzender 47 3701 0 33 % nein

Beisitzer im Vorstand 7 3601 0 0 nein

14 1. Vorsitzender 51 1701 0 44 % nein

2. Vorsitzender 51 1701 0 30 % nein

Beisitzer im Vorstand 0 0 0 nein

15 1. Vorsitzender 73 920 60 % für 2 Jahre 100 % nein

2. Vorsitzender 40 680 0 37 % nein

Beisitzer im Vorstand 0 0 0 nein

16 1. Vorsitzender 74 400 70 % für 2 Jahre 45 %4 nein

2. Vorsitzender 62 400 70 % für 2 Jahre 45 %4 nein

1.–3. Beisitzer im Vorstand 62 400 70 % für 2 Jahre 45 %4 nein

4. Beisitzer im Vorstand 9 600 70 % für 2 Jahre 0 nein

17 1. Vorsitzender 117 4201 75 % für 2 Jahre 38 % ja

2. Vorsitzender 65 2301 75 % für 2 Jahre 18 % ja

Beisitzer im Vorstand 15 240 75 % für 2 Jahre 0 nein

18 1. Vorsitzender 107 340 0 77 % nein

2. Vorsitzender 86 040 0 62 % nein

Beisitzer im Vorstand 8 820 0 0 nein

19 1. Vorsitzender 108 150 0 86 % nein

2. Vorsitzender 62 980 0 86 % nein

Beisitzer im Vorstand 23 750 0 0 nein

20 1. Vorsitzender 96 120 0 80 % nein

2. Vorsitzender 64 080 0 80 % nein

Beisitzer im Vorstand 25 630 0 0 nein

21 1. Vorsitzender 78 540 75 % für 1 Jahr 0 nein

2. Vorsitzender 50 820 75 % für 1 Jahr 0 nein

Beisitzer im Vorstand 23 100 75 % für 1 Jahr 0 nein

22 1. Vorsitzender 85 7001 50 % für 2 Jahre 52 % nein

2. Vorsitzender 24 0001 0 0 nein

Beisitzer im Vorstand 0 0 0 nein

23 1. Vorsitzender 109 2001 142 % für 1 Jahr 71 % nein

2. Vorsitzender 81 9001 126 % für 1 Jahr 71 % nein

Beisitzer im Vorstand 54 600 48 % für 1 Jahr 0 nein

Fußnote1: Neben der Aufwandsentschädigung werden an den Vorstand keine weiteren Sitzungsgelder gezahlt.

Fußnote 2: Für den gesamten Vorstand steht ein Dienstfahrzeug zur Verfügung, das schwerpunktmäßig vom 1. und 2. Vorsitzenden des Vorstandes genutzt wird.

Fußnote 3: Auf die Veröffentlichung für die Beisitzer wird insgesamt verzichtet, weil einzelne Beisitzer ihre Zustimmung zur Veröffentlichung nicht erteilt haben.

Fußnote 4: Kostenerstattung Praxisvertreter/Verdienstausfallentschädigung KV Rheinhessen

KV Saarland

KV Sachsen

KV Sachsen-Anhalt

KV Schleswig-Holstein

KV Südbaden

KV Südwürttemberg

KV Thüringen

KV Trier

KV Westfalen-Lippe 14

15

16

17

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19

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KV Nordrhein

KV Nord-Württemberg

KV Pfalz 11

12

13

Referenzen

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