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Archiv "Mitteilungen/Bekanntmachungen: Veröffentlichung der Gehälter der Vorstände der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung" (29.02.2008)

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A480Deutsches ÄrzteblattJg.105Heft 929.Februar 2008

BEKANNTGABEN DER HERA USGEBER

In den amtlichen Bekanntmachungen dieser Ausgabe des DeutschenÄrzteblattes werden die Gehälter der auf sechs Jahre gewähltenhauptamtlichen Vorstände der Kassenärztlichen Vereinigungenund der Kassenärztlichen Bundesvereinigung veröffentlicht. Damit kommen die Kassenärztlichen Vereinigungen einerVorschrift der Gesundheitsreform nach. Das GKV-Modernisie-rungsgesetz schreibt in § 79 Abs. 4 SGB Vvor, dass die Höhe der jährlichen Vergütungen der einzelnen Vorstandsmitgliedereinschließlich Nebenleistungen sowie die wesentlichen Versor-gungsregelungen in einer Übersicht zu veröffentlichen sind.

Zur Erläuterung dieser Daten möchten wir eingangsauf folgende Fakten hinweisen:Bei den Vorstandsämtern handelt es sich um eine hauptamtlicheTätigkeit. Die ausgewiesenen Gehälter sind die Bruttogehälter.Die Arbeitgeber (KVen) und die Arbeitnehmer (Vorstände) ent-richten ggf. anteilig Beiträge zur Rentenversicherung, Kranken-versicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung,sofern keine besondere Versorgungsregelung nach beamtenrecht-lichen Maßstäben vertraglich fortgeführt oder vereinbart wurde.Im Fall einer Versorgungsregelung nach beamtenrechtlichen Re-gelungen werden vom Arbeitgeber entsprechende Rückstellun-gen für eine (ggf. zusätzliche) Altersversorgung gebildet und ggf.Beihilfeleistungen im Krankheitsfall gewährt. Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass die Gehälter derVorstände genauso wie die Gehälter aller Mitarbeiterinnen undMitarbeiter der KVen aus Beiträgen der niedergelassenen Ärzteund Psychotherapeuten gezahlt werden. Es handelt sich hier umBeiträge der Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigungen.Über die Höhe dieser Beiträge entscheiden die Vertreterversamm-lungen der Kassenärztlichen Vereinigungen und damit indirektalle niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten selbst. Eshandelt sich also nicht, wie häufig dargestellt wird, um Kranken-kassenbeiträge der Versicherten, mit denen die Gehälter derVorstände gezahlt werden. Neben dem Gehalt haben einige Kassenärztliche Vereinigun-gen eine Dienstwagenregelung, nach der die Vorstände zur Unter-stützung ihrer Arbeit Anspruch auf Gestellung eines Dienstwa-gens haben. Eine Bonusregelung, nach der eine erfolgsorientierte zusätzli-che Vergütung gezahlt werden kann, haben drei KassenärztlicheVereinigungen mit ihren Vorständen vereinbart. In Bezug auf die Nebentätigkeitsgenehmigungen ist Folgendesanzumerken. Den Vorständen der meisten Kassenärztlichen Ver-einigungen wird hier auf Wunsch die Möglichkeit eingeräumt, imbegrenzten Umfang die eigene Praxistätigkeit fortzuführen.Hierdurch wird zum einen weiterhin eine gewisse Praxisnähe derVorstände sichergestellt und zum anderen eine berufliche Option für die Zeit nach Ende der Vorstandstätigkeit bzw. Wahlperiodeoffengehalten. Der Umfang der erlaubten Nebentätigkeit isti.d.R.auf maximal einen Tag pro Woche bzw. maximal 13 Stun-den begrenzt, wobei hier zur Bemessung des zeitlichen Umfangsdie übliche wöchentliche Arbeitszeit der niedergelassenen Ärztemit 60 bis 65 Stunden als Maßstab zugrunde gelegt wird. Im Zusammenhang mit einer Bewertung der Vorstandsvergü-tungen ist grundsätzlich auf Folgendes hinzuweisen. Die Kas-senärztlichen Vereinigungen mit Mitarbeiterzahlen von 200 bis zu1000 Mitarbeitern sind grundsätzlich mit mittelständischen Un-ternehmen aus dem Bereich der Wirtschaft vergleichbar. Die un-terschiedliche Höhe der Gehälter der einzelnen KassenärztlichenVereinigungen ist natürlich abhängig von der wirtschaftlichenBedeutung und Größe einer KVund der damit verbundenen Ver-antwortung der Vorstände. Die Bezüge der Vorstands- und Auf-sichtsratmitglieder vergleichbarer (Mitarbeiterzahl/Umsatz-größe) privatwirtschaftlich organisierter Unternehmen und derVorstandsmitglieder vieler Krankenkassen liegen ebenfalls in die-ser Größenordnung. KBV, Berlin, den 11. Februar 2008) KASSENÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG

Mitteilungen/Bekanntmachungen

Ve röffentlichung der Gehälter der Vorstände der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

ärztewoche thüringen

Forum derÄrzteschaft, des Pflege- und medizinischen Assistenzpersonals in Kooperation mit den ThüringerNotfalltagen

2. bis 5. April in Weimar

Veranstalter: Landesärztekammer Thüringen, die Kassenärzt-liche Vereinigung Thüringen und der Verband der LeitendenKrankenhausärzte Thüringen e.V.

Themen: Depression; Chronische Wunden; KardiovaskuläreErkrankungen; Diabetes, Akupunktur und Homöopathie;Leber-erkrankungen; Harnwegsinfekte; Leitliniengrechte Therapien;IGeL-Leistungen; Berufspolitische Veranstaltung „Ein Jahr Ge-sundheitsreform – ein Resümee“

Kurse: (u.a. Reanimation; Balint; Impfen; Arzneimittelre-gressprophylaxe; Datenschutz; Intensivkurs Allgemeinmedi-zin; Refresherkurs Transfusionsmedizin; Abrechnungssemina-re; Neue Kooperationsformen) Veranstaltungen für Pflege- undPraxispersonal u. a.

Auskunft und Anmeldung: Akademie für ärztliche Fort- undWeiterbildung der Landesärztekammer Thüringen, Postfach100740, 07707 Jena, Telefon: 03641/614-142, Fax: 03641/614-149, E-Mail: kopp.akademie@laek-thueringen.de, Internet:www.aerztewoche-thueringen.de)

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Deutsches ÄrzteblattJg.105Heft 929.Februar 2008A481

BEKANNTGABEN DER HERA USGEBER

´ TabelleCC´

Veröffentlichung der Höhe der Vorstandsvergütung einschließlich Nebenleistungen (Jahresbeträge) und der wesentlichen Versorgungsregelungen der einzelnen Vorstandsmitglieder gem. § 79 Abs. 4 SGB V

Vorjahresvergütung wesentliche Versorgungsregelungen

Kassenärztliche Vorstandsfunktion Grund- Variable Umfang der Dienstwagen Übergangsregelung nach in der gesetzl. berufsständische Zuschuss zur vertragl. Regelungen für den Fall Vereinigung vergütung Bestand- Nebentätigkeit in auch zur pri- Ablauf der Amtszeit Rentenvers. Versorgung privaten Sonder- der Amtsenthebung

teile der Praxis vaten Nutzung versichert Versorgung regelung der oder -entbindung

Versorgung

Höhe gem. gezahl- Wochenstunden ja/nein Höhe/Laufzeit ja/nein jährl. aufzu- jährl. aufzu- Höhe/Laufzeit Höhe/Laufzeit einer

Vorstands- ter wendender Betrag wendender Betrag Abfindung/eines

vertrag in AA Betrag in AA in AA Übergangsgeldes

1 Kassenärztliche Vorstandsvorsitzender 260 000 – – nein nein beamtenähnliche

Bundesvereinigung Maßstäbe

Vorstandsmitglied23 260 000 bis zu 81 nein – nein 6 268,56 47 700,00 – –

2 Baden-Württemberg Vorstandsvorsitzender 170 000 (2) bis zu 133 ja Vergütung für 6 Monate nein 6 268,56 Vergütung für 6 Monate unter

unter Anrechnung anderweitiger Anrechnung anderweitiger

Bezüge Bezüge

Vorstandsmitglied 160 000 (2) bis zu 133 ja Vergütung für 6 Monate nein 6 268,56 Vergütung für 6 Monate unter

unter Anrechnung anderweitiger Anrechnung anderweitiger

Bezüge Bezüge

Vorstandsmitglied 160 000 (2) bis zu 133 ja Vergütung für 6 Monate nein 6 268,56 Vergütung für 6 Monate unter

unter Anrechnung anderweitiger Anrechnung anderweitiger

Bezüge Bezüge

Vorstandsmitglied 160 000 (2) bis zu 133 ja Vergütung für 6 Monate nein 6 268,56 Vergütung für 6 Monate unter

unter Anrechnung anderweitiger Anrechnung anderweitiger

Bezüge Bezüge

Vorstandsmitglied 210 000 – – ja nein beamtenähnliche

Maßstäbe

3 Bayerns Vorstandsvorsitzender 230 000 2 200,00 nicht mehr als 13 nein (4) nein 0,00 A 0,00 A (4) (5)

(pausch. Std./Woche im (da Rentenbezieher) (da Rentenbezieher) Fahrtkst.) Jahresdurchschnitt

Vorstandsmitglied 230 000 2 400,00 nicht mehr als 13 nein (4) nein 12 537,12 5 070,00 (4) (5)

(pausch. Std./Woche im (AG- und AN-Anteil)

Fahrtkst.) Jahresdurchschnitt

Vorstandsmitglied 210 000 4 800,00 nicht mehr als 13 nein (4) ja (4) (5)

(pausch. Std./Woche im Fahrtkst.) Jahresdurchschnitt

4 Berlin Vorstandsvorsitzender 162 000 136 nein (8) 30 500,00 Apro Dienstjahr

Vorstandsmitglied 162 000 – 136 nein (8) 30 500,00 Apro Dienstjahr

Vorstandsmitglied 162 000 – 136 nein (8) 30 500,00 Apro Dienstjahr

5 Brandenburg Vorstandsvorsitzender 190 000 bis zu 13 nein nein 28 381,009

Vorstandsmitglied 180 000 bis zu 13 nein nein 24 848,009

Vorstandsmitglied 180 000 bis zu 13 nein nein 24 896,009

6 Bremen Vorstandsvorsitzender 174 000 8 nein nein 6 268,56

Vorstandsmitglied 179 000 – nein ja – –

Status- feststellungs-

verfahren ist zurzeit im Klageweg

erfolgsab- hängig bis 15 000,00

für jedes Jahr Vorstandstätigkeit zwei Monatsbezüge über 12 Monate verteilt ein

Jahresgehalt, aber nur wenn eine vertragsärztliche Tätigkeit ausgeübt

wird

21 000,007

21 000,007

21 000,007

Fußnote 1: je Tag ärztlicher Tätigkeit wird das Grundgehalt um 500 Agemindert.

Fußnote 2: Praxisreorganisationspauschale in Höhe eines Jahresgehaltes nach TV-L 15 Ü

Fußnote 3: Volle Abzüge bei jeglicher Nebentätigkeit (z. B. 1 Arbeitstag/Woche im Jahresdurchschnitt bedeutet Reduktion um 20 % der Grundvergütung) Fußnote 4: bei Ende des Dienstvertrags mit oder nach Vollendung des 65. Lebenjahres: 3,5 % d. Jahresgehalts nach mind. 1-jähr. Dienstzeit für jedes volle Dienstjahr

(12 Mon.) bis zum Eintritt des Versorgungsfalls, höchstens 71,75 % des zuletzt geltenden Jahresgehalts; jeweils Anpassung linearer Erhöhungen zum BAT bzw. entspr.Tarifver- trags;Anspruch auf Fortzahlung des Ruhegehalts für 3 Monate nach dem Tod;Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung (Witwen-/Waisengeld)

Fußnote 5: Wenn noch keine Amtszeit von mind. 1 Jahr zurückgelegt wurde: Versorgungszahlung in Höhe von 20 % des monatl. Gehalts für jeden vollen Monat im Amt Fußnote 6: Schließt Praxistätigkeit und berufspolitische Betätigung in Verbänden, Vereinen etc. ein

Fußnote 7: Für die Begründung bzw. Unterhaltung einer Kranken-, Renten- u. Krankentagegeldversicherung (1 750,00 Amtl.) bzw. 21 000,00 Ap. a. Anmerkung: Im Krankheitsfall wird die Vergütung lediglich für die Dauer von 3 Wochen gezahlt.

Fußnote 8: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall auf 3 Wochen beschränkt. Bei Berufsunfähigkeit über 50% sofortiges Ende des Dienstverhältnisses mit nur 2 Monaten Fortzahlung der Bezüge Fußnote 9: bis 31. 12. 2010

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A482Deutsches ÄrzteblattJg.105Heft 929.Februar 2008

BEKANNTGABEN DER HERA USGEBER

Vorjahresvergütung wesentliche Versorgungsregelungen

Kassenärztliche Vorstandsfunktion Grund- Variable Umfang der Dienstwagen Übergangsregelung nach in der gesetzl. berufsständische Zuschuss zur vertragl. Regelungen für den Fall Vereinigung vergütung Bestand- Nebentätigkeit in auch zur pri- Ablauf der Amtszeit Rentenvers. Versorgung privaten Sonder- der Amtsenthebung

teile der Praxis vaten Nutzung versichert Versorgung regelung der oder -entbindung

Versorgung

Höhe gem. gezahl- Wochenstunden ja/nein Höhe/Laufzeit ja/nein jährl. aufzu- jährl. aufzu- Höhe/Laufzeit Höhe/Laufzeit einer

Vorstands- ter wendender Betrag wendender Betrag Abfindung/eines

vertrag in AA Betrag in AA in AA Übergangsgeldes

7 Hamburg Vorstandsvorsitzender 162 000 ja ja

Vorstandsmitglied 150 000 – – ja ja – –

8 Hessen Vorstandsvorsitzender 220 000 – – ja nein 6 268,56 – –

Vorstandsmitglied 220 000 bis zu 13 ja nein 6 268,56

9 Mecklenburg- Vorstandsvorsitzender 165 000 16 500,00 1 Tag pro Woche nein nein beamtenähnliche

Vorpommern Maßstäbe

Vorstandsmitglied 132 000 13 200,00 – nein nein beamtenähnliche

Maßstäbe

10 Niedersachsen Vorstandsvorsitzender 250 000 ja nein 6 268,56

Vorstandsmitglied 240 000 ja nein 6 268,56

11 Nordrhein Vorstandsvorsitzender 240 000 1 378,5810 bis zu 13 nein11 – nein 6 268,56 zurzeit keine

Vorstandsmitglied 220 000 3 020,7810 bis zu 13 nein11 – nein 6 268,56 zurzeit keine

12 Rheinland-Pfalz Vorstandsvorsitzender24 193 000 13 ja nein 30 000,00 Frist gem. § 622 BGB

Vorstandsmitglied12 175 000 1 Tag pro Woche ja nein 30 000,00

Vorstandsmitglied 163 000 – 13 ja nein – 30 000,00

13 Saarland Vorstandsvorsitzender 197 500 – 7,5 nein (13) nein 15 188,00 – –

Vorstandsmitglied 200 000 – – nein (13) nein 15 188,00 – –

14 Sachsen Vorstandsvorsitzender 216 00014 – 13 nein nein (16) (18)

Vorstandsmitglied 216 00014 – 13 nein15 – nein – – (17) (18)

15 Sachsen-Anhalt Vorstandsvorsitzender 195 000 bis zu 13 ja nein 5 148,00 beamtenähnliche

Maßstäbe

Vorstandsmitglied 185 000 bis zu 13 ja nein 5 148,00 beamtenähnliche

Maßstäbe

Vorstandsmitglied 185 000 – – ja ja – –

16 Schleswig-Holstein Vorstandsvorsitzender 187 480,0019 20 720,00 max. 13 nein nein 3 134,28

Vorstandsmitglied 197 480,0020 20 720,00 8,5 ja nein 3 134,28

Vorstandsmitglied 197 280,00 21 920,00 nein nein

17 Thüringen Vorstandsvorsitzender 180 000 bis zu 13 ja nein 5 148,00

Vorstandsmitglied21 105 795 – – ja nein – beamtenähnliche

Maßstäbe

18 Westfalen-Lippe Vorstandsvorsitzender 230 000 – – ja nein – – 161 000,00 Ap. a.22

Vorstandsmitglied 215 000 – 6 ja nein 6 268,56 150 500,00 Ap. a.22

Vorstandsmitglied 215 000 ja Aufleben des HGF-Vertrages nein 150 500,00 Ap. a.22

Fußnote 10: nur Reisekosten

Fußnote 11: Dienstwagen kann von der KV zur Verfügung gestellt werden. Es besteht kein vertraglicher Anspruch auf Stellung eines Dienstwagens.

Fußnote 12: seit 3. 5. 2007

Fußnote 13: Nach Ablauf der Amtszeit von 6 Jahren 2 Jahre jeweils 60% der Grundvergütung Fußnote 14: zuzüglich Zuschuss SV 2 400,00 Ap. a.

Fußnote 15: Fahrtkostenentschädigung

Fußnote 16: 2,75 vom Hundert des zuletzt gezahlten Jahresgehaltes für jedes volle Dienstjahr – max. 16,5 vom Hundert; ab 65 Jahre unbefristet Fußnote 17: 19,5 vom Hundert des Jahresgehaltes ab Ende der Amtszeit, 6 Jahre befristet

Fußnote 18: ab 4 Jahre Dienstzeit Versorgungsregelung

Fußnote 19: Vorstandsgehalt nach Abzug von insgesamt 11 000 Awegen Ausübung einer Nebentätigkeit Fußnote 20: Vorstandsgehalt nach Abzug von insgesamt 1 000 Awegen Ausübung einer Nebentätigkeit Fußnote 21: ab 23. 5. 2007

Fußnote 22: bis 31. 12. 2010

Fußnote 23: bis 6. 7. 2007 Herr Weigeldt, ab 11. 7. 2007 Herr Dr. Müller; für die Zeit 11. 7.–30. 9. 2007 hälftige Vergütung wegen gleichzeitigem Vorstandsamt bei der KV Rheinland-Pfalz

Fußnote 24: 11. 7.–30. 9. 2007 hälftige Vergütung wegen gleichzeitigem Vorstandsamt bei der KBV erfolgsab-

hängig bis 20 000,00

Frist gem. § 622 BGB ges. Kündigungsfrist

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