• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Kassenärzte: EBM-Reform wird erst 1996 in Kraft treten" (26.05.1995)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Kassenärzte: EBM-Reform wird erst 1996 in Kraft treten" (26.05.1995)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

POLITIK LEITARTIKEL/AKTUELL

<assenä rzte

Der neue Einheitliche Bewer- tungsmaßstab für ärztliche Leistungen (EBM) wird nicht am 1. Oktober die- ses Jahres, sondern erst am 1. Januar 1996 in Kraft treten können. Wie der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Win- fried Schone, mitteilte, sind die not-

KBV-Vorsitzender Dr.

Winfried Schorre:

„Der neue EBM hat eine politische Di- mension. Er ist Be- weis für die Hand- lungsfähigkeit der Selbstverwaltung."

Foto: Eifrig wendigen Abstimmungsprozesse noch nicht so weit gediehen, um den ursprünglich vorgesehenen Termin halten zu können. Dennoch konnte der Vorstand der KBV-Vertreterver- sammlung am 20. Mai ein fertiges Konzept vorlegen, das neben den strukturellen Neuerungen wie der Einführung von Ordinationsge- bühren, Therapiemodulen, Konsulta- tionszuschlägen und ablaufbezogenen Leistungskomplexen auch die jeweili- gen Bewertungsvorschläge umfaßt.

Im Vorfeld der Vertreterver- sammlung zeigten sich Dr. Schorre und sein für die EBM-Reform zustän- diger Vorstandskollege Dr. Lothar Wittek zuversichtlich, daß der jetzt vorliegende Entwurf für die Delegier- ten konsensfähig ist. Nach umfangrei- chen Vorarbeiten der KBV-Honorar- abteilung und zahlreichen Ge- sprächen mit den verschiedenen Be- rufsverbänden hatte zuletzt eine klei- ne Arbeitsgruppe um Schone und Wittek das Konzept ausgefeilt. Her- ausgekommen ist ein EBM-Modell auf der Basis des Beschlusses der Ver- treterversammlung vom Dezember

letzten Jahres, das den Faktor Zeit stärker berücksichtigt als zuvor und die sogenannte „zuwendungsintensi- ve Medizin" merklich fördert.

Alles in allem laufen die Vor- schläge des KBV-Vorstandes auf ei- nen finanziellen Mehrbedarf in Milli- ardenhöhe hinaus. Dies sei jedoch völlig gerechtfertigt, meinte der KBV- Vorsitzende unter Hinweis auf die be- triebswirtschaftlichen Kalkulationen, die dem neuen EBM zugrunde liegen.

Ob dem auch die Krankenkassen fol- gen werden, ist hingegen eine noch völlig offene Frage. Dr. Schorre: „Wir werden das in den Verhandlungen se- hen. Aus unserer Sicht ist der EBM in sich stimmig, und über bestimmte Mo- dalitäten — beispielsweise Rabatte — läßt sich reden."

Der neue EBM, so Schorre und Wittek übereinstimmend, habe zu- dem eine gewichtige politische Di- mension. An seinem Schicksal ent- scheidet sich nach Auffassung der KBV die Handlungsfähigkeit der ge- meinsamen Selbstverwaltung. Einer-

Dr. Lothar Wittek, Vorsitzender der KV Bayerns, ist im KBV- Vorstand feder- führend für die Erar- beitung des neuen EBM.

Foto: Archiv

seits habe das Gesundheitsstrukturge- setz für die Erledigung bestimmter Aufgaben (Leistungskomplexe) ex- akte Fristen gesetzt. Auf der anderen Seite muß sich der neue EBM im an- gestrebten Kassenwettbewerb und der damit verbundenen Vertragsviel- falt bewähren. (Ein ausführlicher Be- richt über die Vertreterversammlung erscheint im nächsten Heft.) JM bei Gesundheitsleistungen unver-

zichtbar sind, wenn die Krankenbe- handlung im Einzelfall nicht Schaden nehmen soll: Im Zweifelsfall muß das Interesse des Berufstätigen bei Ge- sundheitsleistungen hinter dem des Kranken zurücktreten. Ein profitori- entierter Wettbewerb darf also inso- weit nicht einreißen, nicht nur bei den Ärzten. Nur der Wettbewerb in der Krankenversorgung ist wichtig.

Die „Sekundärtugenden", auf die sich Kranke und gesundheitlich Betreute verlassen müssen, sind wei- terhin unverzichtbar. Im Wettbewerb werden sie zweifellos weniger ge- schützt. In der Vertragsebene bei- spielsweise werden sie ausgenutzt, um gleiche Leistungen zu günstigeren Preisen zu erreichen oder um mehr Leistungen, Innovationen oder hu- mane Verantwortlichkeiten unent- geltlich einzukaufen.

Durch neu etablierte Wettbe- werbs-Szenerien zwischen den arbeitsteiligen Versorgungsstruktu- ren werden ökonomische Ziele anvi- siert, die höchst fragwürdige Versor- gungsstrategien provozieren, wie bei- spielsweise kombinierte Budgets oder gar totale Case-Managements.

Rivalisierende Vertragsmodelle sind sinnvoll auf der Suche nach dem Besseren, dem Wirksameren. Als eta- blierte Wettbewerbsstrukturen kön- nen sie Motivationsänderungen und Wertewandlungen einleiten, die sich keineswegs immer zugunsten einer möglichst guten Patientenversorgung auswirken.

An welchen Kriterien kann die Effizienz des Wandels dann noch ge- messen werden? Der Mensch als ge- sundes Zoon politicon kann vieles er- tragen; als Kranker ist er auch im Wettbewerb das schwächste Glied.

Der soziale Konsens und der Verzicht auf Wettbewerb, der die Kompromisse zwischen den Marktre- geln, den Geboten der Menschlich- keit und der persönlichen Verantwor- tung im GKV-System trägt, ist ein Beispiel gereifter Zivilisation. Was der Wettbewerb daran voranbringen kann, sollte eher defensiv abgewogen werden.

Prof. Dr. med.

Ernst-Eberhard Weinhold Dorfstraße 140

23637 Nordholz

EBM-Reform wird erst 1996 in Kraft treten

A-1486 (16) Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 21, 26. Mai 1995

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Oesingmann ging in Grado auch auf einen häufig geäußer- ten Einwand ein, nämlich beim Labor werde soviel eingespart, daß es sich für den Kassenarzt nicht mehr lohnen werde,

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Koordinierungsausschuss aus Vertre- tern der KBV, der Deutschen Kranken- hausgesellschaft (DKG), der Bundes- ärztekammer, der

einen Einschnitt in die wichtigen Versorgungsbereiche, sondern um eine Konzentration auf das medizi- nisch Notwendige, damit der medizi- nische Fortschritt für alle erreichbar

Die Partner dieser Erklä- rung stellen weiter fest, daß erst eine gemeinsam anerkannte Grundlage über die Auswirkun- gen der EBM-Reform geschaffen sein muß, bevor die Errechnung

– die Einführung qualitätsorientierter Vergütungen für die Behandlung solcher Erkrankungen, für die es anerkannte Leitlinien gibt, die eine daran ausgerich- tete

Wenn er nun de facto über Modellvorhaben und integrierte Versorgungsformen ohne Einbindung der KVen aus- gehöhlt wird, dann wird der Verzicht auf Kampfmaßnahmen zwar

Ein Vergleich der beiden ersten Quartale, die nach dem neuen EBM abgerechnet worden sind, mit den entsprechenden Quartalen der Vor- jahre läßt einen aussagefähigen Trend

Aber der einzelne Arzt, die einzel- ne Ärztin muß die Möglich- keit haben, sich auch direkt im AVR über die Meinung deutscher pharmakologischer Experten (und warum nicht auch