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Archiv "Gebührenordnung für Kassenärzte: Ziele und Hintergründe der Reform" (17.09.1986)

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Aktuelle Politik

Gebührenordnung

Ziele und Hintergründe der Reform

für Kassenärzte

K

BV-Vorstandsmitglied Dr.

Ulrich Oesingmann hatte ein aufmerksames Publikum:

Etwa 200 Teilnehmer des berufs- politischen Seminars beim Gra- do-Kongreß der Bundesärzte- kammer wurden über die Re- form des Einheitlichen Bewer- tungsmaßstabes eingehend in- formiert. Oesingmann leitet — nachdem sein Vorgänger aus ge- sundheitlichen Gründen dieses Amt zurückgegeben hat — jene Kommission des Vorstandes der Kassenärztlichen Bundesvereini- gung, die den Einheitlichen Be- wertungsmaßstab überarbeitet.

Er hob zunächst die Hintergrün- de des Reformvorhabens her- aus:

— Die Kassen forderten, daß ih- nen die Rationalisierungsgewin- ne aus dem Labor zurückfließen müßten. Für Laborleistungen werde ein Zuviel an Honorar ge- zahlt, argumentierten die Kas- sen. Die Schätzungen des Zuviel lagen zwischen 600 und 800 Mil- lionen Mark.

— Innerärztlich wird seit langem eine Umstrukturierung des Ho- norargefüges gefordert, Verzer- rungen der Bewertungen sollten beseitigt und vor allem müßte das Honorar für die ärztliche Be- ratung und Untersuchung lei- stungsgerecht angepaßt werden.

Die Kassenärztliche Bundesver- einigung hat nun, so Oesing- mann, diese beiden an sich un- terschiedlichen Forderungen in ihrem Reformplan vereint: Die

Honorarstruktur wird verbessert,

die zuwendungsintensiven Lei- stungen, um diesen Terminus

Die sogenannte EBM-Reform geht planmäßig voran. Der Einheitliche Bewertungsmaß- stab (EBM), der in der Kas- senärztlichen Bundesvereini- gung und in Abstimmung mit den Krankenkassen zur Zeit in wesentlichen Punkten überarbeitet wird, ist die Ba- sis für die Gebührenordnun- gen, nach denen im Bereich der RVO-Kassen und der Er- satzkassen abgerechnet wird.

Die Kassenärztliche Bundes- vereinigung hält an dem ein- geschlagenen Kurs unbeirr- bar fest. Dr. Ulrich Oesing- mann beschrieb in einem be- rufspolitischen Seminar die Grundzüge dieser Reform.

aus der Diskussion über die EBM-Reform zu nehmen, wer- den angehoben. Finanziert wird die Anhebung zu einem Teil mit eben jenen Rationalisierungsge- winnen aus dem Labor. Die Kas- sen haben diesem Vorhaben im Prinzip zugestimmt, verzichten also darauf, ein Zuviel an Labor- honorar schlicht zurückzufor- dern. Die Umstrukturierung und die Aufwertung der Grundlei- stungen wird freilich mit jenen 600 bis 800 Millionen aus dem Labor nicht zu finanzieren sein.

Aber: Etwa weitere 800 Millionen Mark stehen aus der Steigerung des Honorarvolumens aufgrund der an der Grundlohnsumme orientierten Vergütungsrege- lung zur Verfügung. Die Pau-

schalierung sei mit den Kassen vereinbart worden, um Ruhe für die Reform zu haben. Nach Ab- schluß des Reformwerkes soll freilich, das versicherte Dr.

Oesingmann, wieder zur echten Einzelleistungsvergütung zu- rückgekehrt werden. Denn Pau- schale und Ankoppelung an den Grundlohn seien an sich, bezo- gen auf ärztliche Leistung, „ab- solut sachfremd".

Die Überarbeitung des EBM ist schon weit fortgeschritten. Das Grundleistungskapitel wurde be- reits gründlich überarbeitet; die Kassen haben prinzipiell zuge- stimmt. Andere Abschnitte sind in Arbeit. Der Modellversuch in sechs Kassenärztlichen Vereini- gungen, an dem jeweils 100 Ärz- te beteiligt sind, steht kurz vor dem Abschluß. Der Modellver- such (siehe dazu auch Heft 25/26) soll zeigen, wie die neu eingeteilten, aufgefächerten Be- ratungs- und Untersuchungslei- stungen angenommen werden, ob sie sich in der Praxis als prak- tikabel erweisen. Bei diesem Mo- dellversuch werden die beteilig- ten Ärzte zwei Abrechnungen er- bringen — einmal aufgrund des reformierten Grundleistungska- pitels, einmal aufgrund der Zif- fern der bisher gültigen Gebüh- renordnung. Oesingmann ver- spricht sich von dem Versuch

„Sicherheit im Trend".

Dr. Oesingmann ging in Grado auch auf einen häufig geäußer- ten Einwand ein, nämlich beim Labor werde soviel eingespart, daß es sich für den Kassenarzt nicht mehr lohnen werde, Labor- leistungen zu erbringen. Denn

Ausgabe A 83. Jahrgang Heft 38 vom 17. September 1986 (17) 2505

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

EBM-Reform

die KBV wolle beim Labor Hono- rarsätze zugrunde legen, die de- nen von Laborgroßunternehmen entsprächen. Tatsächlich habe sich die KBV, versicherte Oesingmann, nicht nach den Preislisten einiger bekannter ge- werblicher Großanbieter ausge- richtet. Sie habe vielmehr die Berechnungen von rund 200

„normalen" Laborgemeinschaf- ten zugrunde gelegt. Man wolle für den Kassenarzt durchaus das Labor erhalten, gehe allerdings davon aus, daß er Rationalisie- rungsmöglichkeiten nutze.

Überhaupt stecke hinter der EBM-Reform keinerlei Technik- feindlichkeit, betonte Oesing- mann. Die KBV vertrete keine Medizin des bloßen „Händchen- haltens". Sie setze nach wie vor auf moderne, auch technisch ge- stützte Medizin. „Wir wollen kei- nesfalls die Apparate, die wir dringend benötigen, aus den Praxen heraushaben."

Nach welchen Grundsätzen wird reformiert? Dr. Oesingmann zu- sammenfassend:

• Leistungen mit hohem per- sönlichen Einsatz und hohem ärztlichen Engagement sollen angemessener als früher hono- riert werden.

• Ärztliche Leistungen in

„Schieflage" sollen im Vergleich zum Gesamtgefüge in ein mög- lichst ausgewogenes Honorar- verhältnis gebracht werden.

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Ärztliche Leistungen, die un- ter Zuhilfenahme kostenintensi- ver Apparate erbracht werden, sollen eine Bewertung erhalten, die auch weiterhin eine kosten- deckende Erbringung in der Pra- xis gewährleistet.

• Eine Reihe von Leistungen soll, dem medizinischen Fort- schritt entsprechend, neu einge- fügt werden. Obsolete Leistun- gen sollen entfernt werden.

Auch selten erbrachte Leistun- gen sollen aus dem Katalog her- ausgenommen werden. Für sie werden, soweit sie prinzipiell in der kassenärztlichen Praxis er-

bracht werden können, Auffang- positionen geschaffen werden.

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Die Gebührenordnung für Kassenärzte soll insgesamt ver- einfacht werden. Verwaschene Legenden sollen durch klare Be- schreibungen ersetzt werden,

„um damit irrtümlich und ohne Vorsatz begangene Falschab- rechnungen, die heute schon mehrfach Staatsanwaltschaften auf den Plan gerufen und Kolle- gen dem Verdacht des Betruges

Vorbereitungszeit darf nicht auslaufen

Angesichts der Verschiebung des Inkrafttretens der Ausbildungs- phase „Arzt im Praktikum" hat der Hauptgeschäftsführer der Kassen- ärztlichen Bundesvereinigung, Dr.

Eckart Fiedler, die Aufhebung des Datums des Auslaufens der Vorbe- reitungszeit für die kassenärzt- liche Tätigkeit zum 31. Dezember 1988 gefordert. Fiedler wider- spricht nachhaltig der Auffassung, eine Verlängerung der Vorberei- tungszeit wäre rechtswidrig und nicht nützlich.

Die Erhaltung der Vorbereitungs- zeit für den Kassenarzt ergibt sich aus der Anforderung, einer ange- messenen und wirtschaftlichen Versorgung gerecht zu werden.

Der junge Arzt besitzt nach Erlan- gung der Approbation keinesfalls genügend Erfahrungen, um eine selbstverantwortliche Tätigkeit in eigener Praxis ausüben zu kön- nen. Deshalb liegen auch heute noch im Schnitt viele Jahre ärzt- licher Tätigkeit im Krankenhaus zwischen Approbation und Zulas- sung als Kassenarzt. In Kürze wird aber unter dem Zwang fehlender Assistentenstellen im Kranken- haus das Bestreben wachsen, so rasch wie möglich eine eigene Kassenpraxis zu eröffnen. Einer solchen Entwicklung muß sowohl im Interesse der Patienten als auch dem der sozialversicherten Beitragszahler entgegengewirkt werden. PdÄ

ausgesetzt haben, für die Zu- kunft auszuschließen".

Zu Punkt 5 ein kurzer Exkurs von Dr. Oesingmann, der als Vorsit- zender der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe mit staatsanwaltschaftlichen Aktio- nen und politischen Vorwürfen besonders vertraut ist: Für die korrekten Ärzte soll Klarheit ge- schaffen werden; bewußt falsch abrechnende Ärzte wird die Kas- senärztliche Vereinigung zur Re- chenschaft ziehen („Wir müssen das Mögliche tun, um unser ram- poniertes Image zurechtzurük- ken"). Oesingmann erinnerte auch daran, daß durch Falschab- rechnungen nicht die Gemein- schaft der Versicherten geschä- digt wird, sondern die Kollegen- schaft. Da ja das Honorarvolu- men gedeckelt sei und aus die- sem Topf unter den Kassenärz- ten verteilt werde, bedienten sich jene betrügerischen Kolle- gen zu Lasten der anderen.

Zurück zur EBM-Reform. Die KBV hat sich einen engen Zeit- plan gesetzt. Bis Ende 1986 soll der erste Entwurf des reformier- ten EBM vorliegen, versprach Oesingmann. Er soll parallel in den ärztlichen Gremien sowie bei und mit den Kassen beraten werden. Im ersten Quartal 1987 wird das Ergebnis jener Beratun- gen dann im Bewertungsaus- schuß — einem paritätisch von Kassen und Kassenärzten be- setzten Gremium, das letztlich über diesen Gebührenkatalog zu entscheiden hat — beraten und verabschiedet, so daß das Re- formwerk zum 1. Juli 1987 in Kraft treten kann. Soweit die Zeitziele, die die KBV sich ge- steckt hat.

Oesingmann warb schließlich für die Ziele der EBM-Reform. Es sei immer noch das beste, eine solche Reform im eigenen Hause vorzubereiten und durchzuste- hen. Die Alternative seien Ein- griffe des Gesetzgebers. Und die brächten im Zweifel nur Negati- ves. NJ 2506 (18) Heft 38 vom 17. September 1986 83. Jahrgang Ausgabe A

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