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zu vergleichen ist als mit der Tour de France. Soweit ich informiert bin, gibt es in der Weiterbildungsord- nung zwar einen Facharzt, jedoch keinen Hausarzt; dieser trägt die Ge- bietsbezeichnung „Facharzt für All- gemeinmedizin“. Somit kann es in der Vergütungsstruktur keine Zwei- klassenvergütung geben. Festgestellt ist ein Mehrbedarf von ca. 18 Milli- arden Euro, und genau dieser Betrag steht auf der Forderungsliste für den neu zu reformierenden EBM. Die Kassen und die Politik haben diesen Betrag bereitzustellen oder aber: Die niedergelassene Ärzteschaft (sprich alle) kann nur Leistungen zu dem vereinbarten festen Punktwert von 5,11 Cent so lange abgeben, wie das Geld reicht . . . Es kann und darf und wird nicht sein, dass die eine Fach- gruppe sich über die andere finan- ziert. Tragen wir den Konflikt, sofern es einen gibt, doch mit den Kassen und der Politik aus und nicht inner- ärztlich.
Dr. med. Fritjof Bock,Am Ottersberg 42, 88287 Grünkraut
Gewinner und Verlierer
Das überwiegend positive Echo auf den angedachten Hausarzt-EBM ist mir unverständlich. Wahrscheinlich werden ab 2008/09 altersabhängige Pauschalen gezahlt, möglicherweise zuzüglich eines Morbiditätszuschlags für bestimmte chronische Erkrankun- gen. Abgesehen davon, dass die an- gedachte Höhe dieser Pauschalen mir sehr unrealistisch erscheint, kritisiere ich in erster Linie, dass mit dieser Honorarreform ein falsches Anreiz- system implementiert wird, das den demografischen und gesundheitspoli- tischen Herausforderungen zuwider- läuft. Aufgrund der nur nach Alter und nicht nach Betreuungsaufwand differenzierten Pauschalen wird der
„gesunde Kranke“ betriebswirt- schaftlich attraktiv, nicht aber der Multimorbide. Beispielsweise unter- scheidet sich die angedachte Pau- schale eines Demenzpatienten mit in- sulinpflichtigem Diabetes, pAVK, Hypertonus und COPD, bei dem re- gelmäßig Hausbesuche durchgeführt werden, nicht von der eines gleich- altrigen gut eingestellten Typ-II-Dia- betikers, der nur einmal pro Quartal
A2494 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 104⏐⏐Heft 37⏐⏐14. September 2007
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die Praxis aufsucht. Selbst der ange- dachte Morbiditätszuschlag würde beide Patienten gleichermaßen be- treffen. Ausgangspunkt der Überle- gungen war eine Musterpraxis mit 800 Behandlungsfällen im Quartal mit einer statistisch normal verteilten Morbidität. In der Realität sind Haus- arztpraxen aber höchst unterschied- lich ausgerichtet, insbesondere in den Großstädten . . . Praxen, die in kurzer Zeit viele unkomplizierte Patienten
„durchschleusen“, werden die Gewin- ner, Praxen mit vielen behandlungs- intensiven Patienten hingegen die Verlierer dieses Honorarsystems sein.
Da auch geplante Hausbesuche in den Pauschalen enthalten sein sollen, wird es sich der Hausarzt auch in Zu- kunft nicht leisten können, engma- schige Hausbesuche – z. B. zur Kran- kenhausvermeidung – durchzufüh- ren. In derselben Zeit kann er ein Vielfaches an Patienten in seiner Pra- xis behandeln. Die Zahl der Kranken- hauseinweisungen als auch die Ver- sorgung durch den kassenärztlichen Notdienst dürften deshalb ebenso zu- nehmen wie die Überweisungen an Fachärzte. Es wird viel lohnender sein, zehn Erkältungskranke zu be- handeln als beispielsweise einen schwerhörigen Patienten mit einer infektexazerbierten COPD.
Ein weiterer Aspekt, den ich an die- ser Stelle nicht vertiefen möchte, ist der, dass das Vorhalten bestimmter Leistungen genauso vergütet werden soll wie die Durchführung selbst. Es wird also keinen Unterschied ma- chen, ob der Hausarzt eine Ultra- schalluntersuchung selbst durchführt oder nur ein altes Gerät in seiner Ab- stellkammer stehen hat, also vorhält.
Ich meine, dass unser künftiges Ho- norarsystem Anreize setzen muss, um wirklich kranke, alte, multimor- bide und palliativmedizinische Pati- enten adäquat zu versorgen . . . Jedes Honorarsystem hat Vor- und Nach- teile, Gewinner und Verlierer und bietet Missbrauchsmöglichkeiten.
Insofern plädiere ich für eine intelli- gente Mischung aus alters- und mor- biditätsorientierten Pauschalen in Kombination mit Einzelleistungsver- gütungen für bestimmte Bereiche, wie z. B. Hausbesuche . . .
Dr. med. Michael Christian Schulze, MPH, Anna-Seghers-Straße 111, 12489 Berlin-Adlershof
PACKUNGSBEILAGEN
Seit Ende 2005 müs- sen die Beipackzet- tel bei neuen Arznei- mitteln auf Lesbar- keit und Verständ- lichkeit geprüft wer- den (DÄ 25/2007:
„Lesbarkeit auf dem Prüfstand“ von Sun- na Gieseke).
Compliance gefördert?
Auch ich als Ärztin muss oft mehr- mals nachlesen, welche Dosierung bei welcher Indikation die richtige ist, wie soll da, anhand einer Packungs- beilage, ein Patient mit Sicherheit die richtige Dosierung finden? In meinem Heimatland Norwegen muss man beim Ausfüllen eines Rezepts auch die Dosierung aufschreiben, für wie lange der Patient das Präparat einneh- men soll, und eventuelle Besonder- heiten, etwa Einnahme eine halbe Stunde vor dem Essen. Dies, zusam- men mit Namen und Geburtsdatum, wird auf ein Klebeetikett in der Apo- theke ausgedruckt und auf die Packung geklebt. Damit ist es für den
Patienten einfach zu entnehmen, wie oft und wie lange das Medikament eingenommen werden soll. Ein zwei- ter Vorteil ist, dass der Apotheker auch noch die Dosierung nachprüfen kann und bei eventuellen Unklarhei- ten auch beim Arzt nachfragen kann.
Und jeder kann auf der Packung le- sen, welcher Arzt die Medikamente verordnet hat. Vielleicht ist dann die Compliance besser zu sichern?
Kristin Livden Vogt,Reiherweg 14, 32427 Minden
EUROPÄISCHE UNION
Zur deutschen Rats- präsidentschaft im ersten Halbjahr (DÄ 26/2007: „Deutsche EU-Ratspräsident- schaft: Gemischte Bilanz“ von Petra Spielberg).
Mindestlohn für
„Abzocker“
Schön, was man EU-weit alles the- matisieren kann. Allerdings sollte man auch das Honorar der Ärzte eu- ropaweit diskutieren. Hierzu möchte ich ein Beispiel nennen: Ich bin von Beruf Radiologe, also professionel- ler „Abzocker“. Hier in Bayern be- komme ich (KV Mittelfranken: I.
Quartal 2007) zum Beispiel für einen Thorax in zwei Ebenen ganze 8,04 Euro (Regionalkasse) oder 9,39 Euro (Ersatzkasse). Für ein CT des Ge- hirns sind es 31,26 Euro (Regional- kasse) oder 36,37 Euro (Ersatzkas-
sen). Mit einem Zuschlag für die KM-Serie sind es dann (wenn ein Kon- trastmittel gegeben wird) 42,83 Euro bzw. 49,82 Euro . . . Für ein MRT im Budget gibt es satte 155,34 Euro für die komplette Untersuchung des Ge- hirns, bei zusätzlicher Kontrastmit- telgabe sogar 212,58 Euro . . . Das Budget für die MRT-Untersuchung ist in Bayern brutal gedeckelt und schnell erreicht. Wird das Praxis-In- dividualbudget überschritten, kostet das MRT keine 20 Euro mehr (!).
Bei diesen „Abzockerpreisen“ ist dringend zu fordern, dass wir auch auf diesem Sektor eine „europaweite Harmonisierung“ erreichen, damit ich mir nicht die Taschen so voll ma- chen kann. Deshalb fordere ich ei- nen „europäischen Mindestlohn für
‚Abzocker‘ und auch für seriöse Ärzte“ . . . Es ist wohl an der Zeit, dass die einzelnen Arztgruppen ihre Kassenhonorare quartalsweise in großen Tageszeitungen für die Be- völkerung veröffentlichen: jeweils in Euro (!) für das jeweils vorangegan-
Foto:Visum