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Archiv "EBM-Reform: Zu Leserbriefen" (09.10.1998)

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Produkt sind gerade auch Pa- tienteninteressen Schutzgut des MPG (§ 1 MPG). Me- dizinprodukte müssen nach den Bestimmungen des Me- dizinproduktegesetzes den vom Hersteller ausgelobten Zweck nachweislich erfüllen.

Sie müssen also schon von Rechts wegen „sicher“ und

„leistungsfähig“ sein. Hierfür steht die CE-Kennzeichnung.

Auch wir würden es be- grüßen, wenn sich die Ärzte- schaft verstärkt mit Medizin- produkten und ihren Beson- derheiten intensiver ausein- andersetzen würde und sich aktiv an der Diskussion zum Medizinprodukterecht betei- ligen würde . . .

Joachim M. Schmitt, Rainer Hill, BVMed-Bundesfach- verband Medizinproduktein- dustrie e.V., Hasengarten- straße 14c, 65189 Wiesbaden

Krebsatlas

Zu der Buchbesprechung „Dritte Auf- lage des Krebsatlas: Flickenteppich mit falschen Farben“ von Prof. Dr.

med. Dr. h. c. Wilhelm-Wolfgang Höp- ker in Heft 34–35/1998:

Klarstellung

Im Beitrag werden der Preis für den Krebsatlas der Bundesrepublik Deutschland von 178,00 DM der Broschüre

„Krebs in Deutschland“ der

„Arbeitsgemeinschaft Bevöl- kerungsbezogener Krebsregi- ster in Deutschland“ von 1,73 DM gegenübergestellt. Dies ist so nicht korrekt! Bei der Angabe für den Krebsatlas handelt es sich um den Ver- kaufspreis. Bei der Angabe für „Krebs in Deutschland“

handelt es sich um die ange- fallenen Druckkosten pro Ex-

emplar, die dem Empfän- ger allerdings nicht in Rech- nung gestellt werden. Die Broschüre „Krebs in Deutsch- land“ ist vom epidemiologi- schen Krebsregister des ent- sprechenden Bundeslandes in einzelnen Exemplaren ko- stenlos zu erhalten. „Krebs in Deutschland“ findet sich auch im Internet unter http://www.rki.de/CHRON/

KREBS/KREBS.HTM.

Dr. Joachim Schüz, Arbeits- gemeinschaft Bevölkerungs- bezogener Krebsregister in Deutschland, Institut für Me- dizinische Statistik und Do- kumentation der Johannes Gutenberg-Universität, 55101 Mainz

Anregend

. . . Die Rezension des Krebsatlas regt in versierter Hinterfragung zur Lektüre des „besonderen Buches“ an.

So, wie nach meiner jüngsten Urlaubserfahrung Karten nicht unbedingt von Einhei- mischen gelesen werden kön- nen, bereitet ein medizini- scher Datenatlas auch man- chen Verbrauchergruppen gewisse Orientierungsschwie- rigkeiten. Der Reisende als

„Periodeukes“ vermag aber mit genauen und korrekten Karten oder Atlanten sich auch im Datendschungel zu bewegen, und er überrascht den Einheimischen, wenn er ihn auf manchen unsichtbar hinter Bergen gelegenen reißenden Bach in der Nähe von dessen Dorf hinweist.

Dennoch gibt es altherge- brachte Regeln der ärztlichen Kunst, die schon Prof. mult.

Beckmesser lehrte, von de- nen wir auf keinen Fall ab- weichen sollten.

Dr. med. Martin P. Wedig, Roonstraße 86, 44628 Herne

Krankenhaus

Zu dem Beitrag „Krankenhäuser/Pri- vate Krankenversicherung: Streit über Komfortzuschläge“ von Dr. Harald Clade in Heft 31–32/1998:

Ist das Hotelzimmer eine Alternative?

Es ist allerhöchste Zeit, daß sich Politik und private Krankenversicherung um die Praktiken der „Kostentreiber Nummer eins“ kümmern. So ist die „Wahlleistung Unter- kunft“ mit Zuschlägen von 300 DM und mehr sicher mit nichts zu rechtfertigen . . .

Aus der Sicht der liquida- tionsberechtigten Ärzte er- hebt sich die Frage der Ge- schäftsschädigung, wenn sol- che Mindestanforderungen nicht erfüllt sind. Offensicht- lich vertrauen die Träger auf die Bindung zwischen Arzt und Patient, und es interes-

siert sie wenig, wenn ein pri- vatversicherter Patient wegen fehlender Mindestausstat- tung seines Zimmers dem Arzt den Rücken kehrt und sich ein Krankenhaus mit den heute üblichen Standards sucht.

Wenn infolgedessen Bet- ten nicht belegt sind, haben die Verwaltungsleiter keine Skrupel, darauf hinzuweisen, und fordern, diese Lücken doch zu schließen. Die Bedin- gungen werden einseitig von den Anbietern zu Lasten der Patienten und deren privater Krankenversicherung dik- tiert. Die PKV sollte die Komfortzuschläge aushan- deln und nur noch mit sol- chen Häusern Verträge ab- schließen, bei denen die Min- destanforderungen der Un- terbringung gegeben sind.

Warum kann nicht ein Be- handlungsverfahren nach der Akutphase in einem Hotel bei geringeren Zuschlägen A-2500 (8) Deutsches Ärzteblatt 95,Heft 41, 9. Oktober 1998

S P E K T R U M LESERBRIEFE

Zu Leserbriefen

Leserbriefe werden von der Redaktion sehr beachtet. Sie geben in erster Li- nie die Meinung des Briefschreibers wieder und nicht die der Redaktion. Die Veröffentlichungsmöglichkeiten sind leider beschränkt; der Redaktion bleibt oft keine andere Wahl, als unter der Vielzahl der Zuschriften eine Auswahl zu treffen. Die Chance, ins Heft zu kommen, ist um so größer, je kürzer der Brief ist. Die Redaktion muß sich zudem eine – selbstverständlich sinnwah-

rende – Kürzung vorbehalten. DÄ

EBM-Reform

Zu dem Beitrag „Neue Gebührenord- nung ohne Zeitdruck“ von Josef Maus in Heft 30/1998:

UV-GOÄ-Tarif übernehmen

Jetzt wird zum wiederhol- ten Male ein unsinniges Kapi- tel in Sachen EBM aufge- schlagen. Vom „zarten Pflänz- lein Kostenerstattung“ ist die Rede, wie wenn es unmora- lisch wäre, für eine erbrachte Leistung eine angemessene Bezahlung zu fordern.

Eine Arztpraxis ist ein Wirtschaftsunternehmen wie jedes andere auch und unter- liegt den Gesetzen der freien Marktwirschaft. Die direkt oder indirekt damit korre- spondierenden Wirtschafts- zweige wie Versicherungen, Pharmaindustrie, Zulieferer, Vermieter wie auch Personal arbeiten nach diesen Geset- zen, nur die Gruppe der nie- dergelassenen Ärzte wird di- rigistischen Maßnahmen aus- gesetzt, die mehr mit einem totalitären System denn mit Marktwirtschaft in einem de-

mokratischen Gemeinwesen gemein haben. Unsere Stan- desvertreter müssen nicht

„behutsam“ neue unsinnige Behandlungskomplexe defi- nieren, deren betriebswirt- schaftliche Aussage gleich Null ist, da ihr Wert nur in der Theorie definiert ist.

Es existiert bereits seit langem der UV-GOÄ-Tarif der Berufsgenossenschaften, der von allen Beteiligten mit Fairness und Sachverstand ausverhandelt wurde und oh- ne Umschreibung übernom- men werden kann. Auf dem Boden dieses Tarifs direkte Leistungsabrechnung mit dem Leistungsempfänger, die die in letzter Zeit zunehmend angezweifelte Leistungser- bringung bestätigen kann und damit der Kriminalisierung eines Berufsstandes entge- genwirkt. Als Nebeneffekt entfallen unnötige Verwal- tungs- und Aufwandsentschä- digungskosten. Ich kann mir nicht vorstellen, mit diesem Konzept ein einsamer Rufer in der Wüste zu sein.

Dr. med. Helmut Sigl, Luit- poldstraße 1, 83435 Bad Rei- chenhall

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und mit mehr Komfort fort- geführt werden, und zwar von dem primär behandelnden Arzt?

Prof. Dr. med. Klaus Tittel, Fritz-Kohl-Straße 32, 55122 Mainz

Akupunktur

Zu dem Kommentar „Zusatzbezeich- nung Akupunktur: Noch immer ein weiter Weg“ von Hans-Joachim Leh- mann in Heft 31–32/1998:

In Leistungskatalog übernehmen

In seinem Beitrag beklagt Hans-Joachim Lehmann die Lehrinhalte der führenden deutschen Akupunkturge- sellschaften und berichtet von überfüllten Kursen. Wie kann es zu einem solchen Wider- spruch von schlechtem Ange- bot und dennoch sehr großer Nachfrage kommen? Ganz einfach: hier geht es um nichts anderes als um den schnöden Mammon! Auf der einen Sei- te die Ärzte, jahrzehntelang haben sie die Akupunktur als Firlefanz oder gar als fernöst- liche Scharlatanerie abgetan, heute versprechen sie sich in Zeiten der knapper werden- den Honorare ein gutes Zu- satzgeschäft, denn auf diesem Sektor zeigen sich die Kran- kenkassen merkwürdigerwei- se auch heute noch sehr großzügig und verteilen gerne riesige Geldbeträge aus dem Beitragsaufkommen ihrer Versicherten.

Auf der anderen Seite die Akupunkturgesellschaften.

Wohl wissend um die materi- ellen Interessen der Ärzte, haben sie das große Geschäft erkannt und verlangen eine horrende Gebühr für ihre Kurse, wobei ihnen klar ist, daß die betreffenden Ärzte bereit sind, jede geforderte Summe zu zahlen, wenn ih- nen nur das benötigte Zertifi- kat ausgestellt wird.

Die Akupunkturkurse wären mit einem Schlag nicht mehr überfüllt, würde sich der Vorsitzende der IKK in Nordrhein-Westfalen durch-

setzen. Dieser hatte vorge- schlagen, die Akupunktur in den Leistungskatalog der GKV zu übernehmen. Unter EBM- und HVM-Bedingun- gen wäre dann mit der Aku- punktur kein zusätzliches Geld zu verdienen. Was glau- ben Sie, wie schnell die jetzt noch in die Kurse strömen- den Ärzte das Interesse daran verlieren würden . . .

Dr. med. Joachim Seuser, Im Bruch 14, 56567 Neuwied

Gleiche Erfahrungen

Die Erfahrungen von Herrn Lehmann, daß offen- sichtlich Lehrinhalte der führenden deutschen Aku- punkturgesellschaften über- wiegend oder ausschließlich auf „eigenen Erfahrungen“

beruhen, aber auch in China Übereinstimmung über Be- handlungskonzepte eher die Ausnahme denn die Regel ist, kann ich voll bestätigen.

Ich habe vor mehr als sechs Jahren eine Ausbildung an einem Trainingszentrum für Akupunktur gemacht . . . Ich habe mir damals die Mühe gemacht, die dort ver- mittelten Lehrinhalte mit dem zu vergleichen, was in drei deutschen und einem englischsprachigen Lehrbuch über Akupunktur stand:

„Kongruenz“ der Empfeh- lungen zwischen dem dort Vermittelten und dem, was in den Lehrbüchern zu finden war, war in höchstens einem Viertel der empfohlenen aus- zusuchenden Punkte bei ent- sprechenden Erkrankungen festzustellen. Offensichtlich ist es bei der Akupunktur wie in der Küche: Bratkartoffeln in Marburg werden anders hergerichtet als in Tübingen, es hängt vom jeweiligen Küchenchef ab, trotzdem schmeckt’s in Marburg und Tübingen wunderbar, ähnlich der Handhabung und Wir- kung der Akupunktur.

Davon abgesehen, daß dort auch Behandlungsmaß- nahmen demonstriert wur- den, die in westlichen Indu- strienationen absolut obsolet, sogar kontraindiziert sind

(Herumstochern mit Aku- punkturnadeln in großen Strumen!), ist es nach meiner Einschätzung noch ein weiter Weg von dieser beachtens- werten „Erfahrungsheilkun- de“ zur wissenschaftlich über- prüften, mithin empfehlens- werten Therapie.

In Deutschland mußte ich abschreckende „Fortbildungs- erlebnisse“ machen: Es gibt hier einige Gurus aus fernöst- lichen Ländern, die hoch be- zahlt herumreisen und ihre

„Weisheiten“ verbreiten, da- bei wurden Behandlungs- empfehlungen vermittelt, die im Hinblick auf die ärztliche Verantwortung für den Pati- enten abgelehnt werden müs- sen . . .

Dr. med. Wolfhard Schmeißer, Metzgerstaße 13/1, 72764 Reutlingen

Ein riesiges Geschäft

Eine alleinige Anhörung der Fachgesellschaften, wel- che Anzahl von Kursstunden zum Erlernen der Akupunk- tur denn erforderlich ist, kann hier wenig hilfreich sein. Man sollte bedenken, daß die Kurse der Fachgesellschaften auch ein riesiges Geschäft sind, und wer ist schon bereit, sich von den Fleischtöpfen oh- ne Not zu trennen? An einem mangelt es allen Anbietern deutscher Kurse, an dem Trai- ning, Patienten zu behandeln.

Bei Kursen mit 400 bis 500 Teilnehmern (Anbieter Bahr) kann man zwar Stundennach- weise erbringen, der Lernef- fekt wird aber trotz guter Di- daktik begrenzt sein.

Die Kurse, die direkt in China von der WHO durchge- führt werden, haben diesen Mangel nicht. Nach 18 Ar- beitstagen an der neurologi- schen Uniklinik Peking wur- den mir zwar „nur“ 143 Stun- den bescheinigt, doch habe ich während dieser Zeit 180 Aku- punkturbehandlungen durch- geführt. Die Unterweisung er- folgte für jeweils drei Ärzte durch einen Assistenzprofes- sor. Was die Suffizienz betrifft, hat dieser Drei-Wochen-Kurs meine acht deutschen Wo-

chenendkurse weit in den Schatten gestellt.

Dr. med. Wolfgang Ermes, Vorm Kleekamp 4-6, 58840 Plettenberg-Ohle

AIDS

Zu dem Leserbrief „Bundesseuchen- gesetz anwenden“ von Priv.-Doz. Dr.

med. Joachim Richter in Heft 36/1998:

Kontraproduktiv

Weltweit steht Deutsch- land bezüglich der HIV- und AIDS-Prävalenz sowie auch -Inzidenz in einer außerge- wöhnlich günstigen Situation da, auch im Vergleich zu den mittel- und nordeuropäischen Nachbarn.

Kollege Richter irrt grundlegend, wenn er die

„klare Durchsetzung gesund- heitspolizeilicher Maßnah- men“ als wirksames Mittel ge- gen die HIV-Ausbreitung propagiert, und er irrt auch, wenn er eine „Rückgewin- nung auf eine Sexualmoral . . . und die Grundwerte christ- lich-abendländischer Kultur“

als wirksamen Beitrag zur Prävention fordert.

Weltweit gibt es nach in- zwischen 10 bis 15 Jahren Er- fahrungen mit AIDS-Präven- tion und Sexualaufklärung Konsens darüber, daß genau diese Maßnahmen nicht nur nicht wirksam, sondern kon- traproduktiv sind. In der Bundesrepublik Deutschland ist nach meiner Überzeugung gerade deswegen auch die Si- tuation so günstig, weil diese falschen Wege nicht einge- schlagen wurden und außer- dem (anders als in den mei- sten anderen Ländern) seit 1985 eine nationale AIDS- Präventionskampagne eta- bliert worden ist, die von der Bundeszentrale für gesund- heitliche Aufklärung zusam- men mit der Deutschen AIDS-Hilfe getragen wird und die international als bei- spielhaft gilt.

Dr. med. Dr. rer. nat. Wolf- gang H. Müller, Graf-Geßler- Straße 4, 50679 Köln A-2502 (10) Deutsches Ärzteblatt 95,Heft 41, 9. Oktober 1998

S P E K T R U M LESERBRIEFE

Referenzen

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