A 486 Deutsches Ärzteblatt
|
Jg. 110|
Heft 11|
15. März 2013TARIFABSCHLUSS KOMMUNALE KRANKENHÄUSER
Keine großen Sprünge
Die Gehälter der Ärztinnen und Ärzte in den kommunalen Kliniken steigen dieses Jahr um 2,6 und 2014 um weitere 2,0 Prozent.
D
a hatten viele doch auf mehr gehofft: Schließlich war der Marburger Bund (MB) Anfang des Jahres mit einer Forderung nach sechs Prozent mehr Gehalt für die etwa 50 000 Ärztinnen und Ärzte in den kommunalen Krankenhäusern in die Tarifrunde 2013 gegangen, die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) hatte schon Anfang Februar eine Steige-rung um zwei Prozent angeboten.
Ohne zum äußersten Druckmittel in Tarifverhandlungen – der Arbeits- niederlegung – zu greifen, stimmte die Ärztegewerkschaft nun am 6. März einer linearen Steigerung der Ärztegehälter um 2,6 Prozent im Jahr 2013 und um zusätzliche 2,0 Prozent zum 1. Januar 2014 zu.
„Das ist ein akzeptables Ergebnis, das keine Jubelstimmung auslösen wird, aber in der Gesamtbetrach- tung durchaus vorzeigbar ist“, meinte MB-Verhandlungsführer Rolf Lübke nach der Einigung.
„Die linearen Erhöhungen sind ver- tretbar, zumal die Krankenhäuser Planungssicherheit gewinnen“, sag- te VKA-Verhandlungsführer Joa- chim Finklenburg in Anspielung auf die relativ lange Laufzeit des
Tarifvertrages bis zum 30. Novem- ber 2014.
Neben den linearen Gehaltsstei- gerungen einigten sich die Tarifpart- ner auf die Verlängerung der „Opt- out“-Regelung zu veränderten Kon- ditionen. So sinkt die durchschnittli- che wöchentliche Höchstarbeitszeit- grenze im Tarifvertrag von 60 auf 58 Stunden. Der Ausgleichszeitraum zur Berechnung des Durchschnitts
halbiert sich von einem Jahr auf sechs Monate. Dazu muss man wis- sen, dass das deutsche Arbeitszeit- gesetz eine Überschreitung der wö- chentlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden nur erlaubt, wenn regel- mäßig Bereitschaftsdienst geleistet wird. Diese Ausnahme von der Re- gel muss tarifvertraglich fixiert sein, und der Arbeitnehmer muss schrift- lich einwilligen. Die bisherige Opt- out-Regelung im VKA-Tarifvertrag legte darüber hinaus für die Ärzte ei- ne durchschnittliche Höchstarbeits- zeit von 60 Stunden je Woche fest.
Zum Ende 2012 hatte der MB diese Vereinbarung gekündigt.
„In der Frage der wöchentlichen Höchstarbeitszeit war die Arbeitge- berseite leider zu keinen weiteren Schritten zu bewegen“, erklärte
Lübke. Die Halbierung des Aus- gleichszeitraums sei aber ein Erfolg, der einiges aufwiege. Dadurch wer- de es für die Ärzte insgesamt einfa- cher, die eigenen Arbeitszeiten im Blick zu behalten und die mit dem Arbeitgeber vereinbarten Höchst- grenzen einzuhalten.
Die Bereitschaftsdienstentgelte bleiben mit Inkrafttreten des neuen Tarifvertrages unverändert. Jedoch steigt die Bewertung der Dienste im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. So er- folgt in allen drei Bereitschafts- dienststufen eine höhere Bewertung der Stunden als Arbeitszeit, soweit Ruhezeit gewährt wird. Dies führt dazu, dass mehr Stunden des Bereit- schaftsdienstes zur Auszahlung ver- bleiben. Dadurch erhöht sich nach MB-Angaben die Bereitschafts- dienstvergütung um durchschnittlich acht Prozent, was im Gesamtergeb- nis des Tarifabschlusses mit 0,6 Pro- zent zu Buche schlage.
Neu ist, dass der Urlaubsan- spruch der Ärzte künftig nach Be- rufserfahrung gestaffelt wird: In den ersten sechs Berufsjahren ha- ben die Ärzte nur Anspruch auf 29 Urlaubstage, danach erst auf 30 Ta- ge. Damit konnte der MB zwar den Versuch der Arbeitgeber abwehren, den Anspruch auf Erholungsurlaub für alle unter 55-jährigen Ärzte auf 29 Tage zu reduzieren, der reduzier- te Urlaubsanspruch für die Berufs- anfänger sei aber ein „Wermuts- tropfen“, räumte Lübke ein: „Diese Regelung ist aber besser als das, was in anderen Bereichen des öf- fentlichen Dienstes infolge der Ent- scheidung des Bundesarbeitsge- richts vom 20. März 2012 verein- bart worden ist.“ Die Ärzte hätten nun eine sichere Anspruchsposition und müssten ihren Urlaubsanspruch auf 30 Tage nicht mehr gerichtlich
durchsetzen.
▄
Jens Flintrop TABELLE
Die Ärztegehälter in den kommunalen Krankenhäusern für eine 40-Stunden-Woche Entgelttabelle VKA (2013 und 2014)
ab dem Arzt (2013) (2014) ab dem Facharzt (2013) (2014) Oberarzt (2013) (2014)
CA-Vertreter (2013) (2014)
1. Jahr 3 944,20 € 4 023,08 € 1. Jahr 5 205,70 € 5 309,81 € 6 520,45 € 6 650,86 € 7 670,16 € 7 823,56 €
2. Jahr 4 167,77 € 4 251,13 € 4. Jahr 5 642,18 € 5 755,02 € 6 903,69 € 7 041,76 € 8 218,45 € 8 382,82 €
3. Jahr 4 327,44 € 4 413,99 € 7. Jahr 6 025,43 € 6 145,94 € 7 451,96 € 7 601,00 €
außertariflich (freie Vereinbarung) 4. Jahr
4 604,23 € 4 696,31 € 9. Jahr 6 248,99 € 6 373,97 €
5. Jahr 4 934,25 € 5 032,94 € 11. Jahr 6 467,21 € 6 596,55 €
6. Jahr 5 069,98 € 5 171,38 € 13. Jahr 6 685,44 € 6 819,15 €
Die neuen Tarife gelten für mehr als 500 Krankenhäuser im Tarifbereich der VKA mit Ausnahme von Berlin und Hamburg. Die zu- ständigen Gremien von MB und VKA müssen der Tarif - einigung noch zu- stimmen.