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Archiv "Kommunale Krankenhäuser: Marburger Bund ruft zu Warnstreiks auf" (22.02.2013)

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A 294 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 110

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Heft 8

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22. Februar 2013 Nach drei erfolglos verlaufenden

Verhandlungsrunden hat die Ärz - tegewerkschaft Marburger Bund (MB) Ärzte an kommunalen Kran- kenhäusern zum Warnstreik aufge- rufen. Anlässlich des nächsten Ver- handlungstermins am 22. Februar soll eine zentrale Kundgebung in Düsseldorf stattfinden. Die Ärzte- gewerkschaft erwartet zur Demons- KOMMUNALE KRANKENHÄUSER

Marburger Bund ruft zu Warnstreiks auf

tration Krankenhausärzte aus ganz Deutschland.

Die von der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) zuletzt vorgelegte Tarifof- ferte bezeichnete MB-Vizevorsit- zender Dr. med. Andreas Botzlar als

„Dumping-Angebot“: So habe die VKA die MB-Forderung nach einer niedrigeren wöchentlichen Höchst - ar beitszeitgrenze von derzeit durch- schnittlich 60 Stunden mit der Strei- chung eines Urlaubstages für alle Ärzte unter 55 Jahre quittiert. Auch die angebotene Tariferhöhung von zwei Prozent bei einer Laufzeit von 14 Monaten provoziere den Unmut der Krankenhausärzte.

Aufs Jahr betrachtet käme dies einer Gehaltssteigerung von 1,7 Prozent gleich und gleiche somit noch nicht einmal die durchschnitt- liche Inflationsrate von zwei Pro- zent aus. „Das von der VKA vorge- legte Angebot hat nicht den Ein- druck gemacht, dass die Arbeitgeber wirklich kompromissbereit sind“, resümierte MB-Vize Botzlar.

Die angekündigte Protestaktion werde zeigen, dass die Ärzteschaft nicht länger bereit sei, sich mit Lip- penbekenntnissen abspeisen zu las- sen und ein „deutlich verbessertes Angebot“ erwarte. Der MB fordert eine lineare Gehaltssteigerung um

sechs Prozent. hil

Zitat der Woche

Das Gesundheitswesen war mit Sicherheit der am besten zu ertragende Teil der DDR.

Prof. Dr. med. Harald Mau, Vorstandsmitglied der Ärztekammer Berlin, bei deren 50-jährigem Jubiläum

Aufruf zum Pro- test: Der Marburger Bund findet das An-

gebot der Arbeitge- ber unzureichend.

Foto: Michael Peters

Die Arbeit der Ärztinnen und Ärzte wird durch das Gendiagnostikgesetz erschwert.

Foto: Your Photo Today

Die Kritik am Gendiagnostikgesetz (GenDG) ist seit der Verabschie- dung nie abgerissen. Jetzt fordern Bundesärztekammer (BÄK) und zahlreiche medizinisch-wissenschaft- liche Fachgesellschaften vehement in einer gemeinsamen Erklärung, das vor zwei Jahren in Kraft getre- tene Gesetz zu novellieren.

Die bisherigen Erfahrungen hät- ten gezeigt, dass das Gesetz den All- tag der betroffenen Ärztinnen und Ärzte und der Patienten durch eine Vielzahl von Vorschriften erschwe- re, heißt es in dem Papier. Besonders problematisch sei der breite Anwen- dungsbereich des Gesetzes. Dieser umfasse sowohl diagnostische gene- tische als auch prädiktive genetische Untersuchungen. „Da sich nicht im- mer eindeutig feststellen lässt, ob ei- ne Untersuchung in einem bestimm- ten Fall vom GenDG erfasst ist, kön- nen erhebliche Probleme resultieren, zumal der Verstoß gegen eine Reihe von Gesetzesvorschriften strafbe- wehrt ist“, begründen die Organisa- tionen ihre Forderung nach einer No- vellierung. Infrage stellen sie auch, ob diagnostische genetische Stan- darduntersuchungen einer gesetzli- chen Spezialregelung bedürfen. So sollte nach ihrer Ansicht beispiels- GENDIAGNOSTIKGESETZ

Bundesärztekammer und Fachgesellschaften fordern Novellierung

weise das Neugeborenen screen ing vom Anwendungsbereich des GenDG ausgenommen werden.

Deutliche Kritik üben Bundes- ärztekammer und Fachgesellschaf- ten auch an der Zusammenarbeit mit der Gendiagnostik-Kommis sion (GEKO). Sie habe sich aus ärztli- cher Sicht „insbesondere bei der Richtlinienerarbeitung bedauerli- cherweise unbefriedigend“ entwi- ckelt. Die von der GEKO erarbeite- ten Richtlinien seien zum Teil pro- blematisch oder sogar nicht umsetz- bar. Diese gelte besonders für die Richtlinie über die Anforderungen an die Qualifikation zur und an In- halte der genetischen Beratung, bei deren Erarbeitung die Ärzteschaft bereits vor Umsetzungsproblemen gewarnt hatte (DÄ, Heft 52/2011

und 16/2012). ER

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