Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 108|
Heft 40|
7. Oktober 2011 A 2057A
nders als reine Wirtschaftsunternehmen können Krankenhäuser ihre Kostensteigerungen nicht über Preiserhöhungen an die „Kunden“ weitergeben.Denn die Krankenkassen, privaten Krankenversiche- rungen und Beihilfekassen zahlen landesweit einheitli- che Preise für die Krankenhausleistungen. Dabei darf der Basispreis für diese Leistungen, der Landesbasis- fallwert, um jährlich nicht mehr als die Grundlohnrate steigen (2011 und 2012 sogar noch weniger). Somit bleiben den Krankenhäusern zwei Möglichkeiten, wenn sie mit Kostensteigerungen konfrontiert werden, die über dieser Rate liegen (etwa durch Tarifzuwächse oder höhere Energiepreise):
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Sie senken die Ausgaben, indem sie Mitarbeiter entlassen, Abläufe verbessern, Funktionsbereiche aus- lagern oder ihr Beschaffungsmanagement optimieren.●
Sie steigern die Einnahmen, indem sie mehr oder höher bewertete Leistungen erbringen.Nachdem sich die Krankenhäuser in den ersten Jah- ren nach der DRG-Einführung – von 2004 an – auf den ersten Punkt konzentrierten (und dabei erhebliche Ein- sparungen erzielten), genießt inzwischen die Erlösstei- gerung Priorität. Die leitenden Ärzte schließen ver- mehrt Zielvereinbarungen mit der Geschäftsführung ab, die klare Vorgaben für die Leistungssteigerung ihrer Abteilung enthalten. Vor allem über ein besseres Zu- weisermanagement und über Marketingmaßnahmen sollen die Fallzahlen erhöht werden. In vielen Kliniken sorgen zudem Medizincontroller dafür, dass die er- brachten Leistungen „optimal“ kodiert werden.
Im Raum steht nun der Vorwurf, dass etliche Kran- kenhäuser mehr Leistungen erbringen, als medizinisch notwendig sind, und darüber hinaus höher bewertete Leistungen abrechnen, als sie tatsächlich erbracht ha- ben. Im „Spiegel“ verweist ein Kassensprecher auf die
„sprunghaft gestiegene“ Zahl der Hüftoperationen und auf eine „statistisch nicht begründbare Häufung“ von Frühgeborenen, die nur knapp weniger als 750 Gramm wiegen (ab 750 Gramm sinkt die Vergütung von 80 000 auf 57 000 Euro). Die Reaktion der Kassen: Häufiger
denn je beauftragen sie ihren Medizinischen Dienst da- mit, Krankenhausabrechnungen zu prüfen.
Um den Drang der Krankenhäuser nach mehr, mehr, mehr einzudämmen, hat der Gesetzgeber 2010 einen Mehrleistungsabschlag eingeführt. Leistungen, die die Krankenhäuser 2011 in den Budgetverhandlungen mit den Kassen im Vergleich zum Vorjahr zusätzlich ver- einbaren, werden um 30 Prozent geringer vergütet. Da- neben gibt es weiterhin den Mehrerlösausgleich: Über- trifft die tatsächliche Leistungsmenge die vorher ver- handelte, müssen die Krankenhäuser pro Leistung 65 Prozent der Erlöse an die Kasse zurückzahlen.
Wirklich disziplinierend scheinen diese Maßnahmen jedoch nicht zu wirken. 2010 behandelten die Kliniken erstmals mehr als 18 Millionen Patienten (2007: 17,18 Millionen). Und der GKV-Spitzenverband schätzt, dass die Kassen dieses Jahr zum ersten Mal mehr als 60 Mil- liarden Euro für Krankenhausbehandlungen ausgeben (2007: 50,85 Milliarden Euro). Nur mit der Morbidi- tätsentwicklung ist dieser Trend kaum zu erklären.
Das jetzige System lässt den Kliniken allerdings kei- ne andere Wahl, als in die Menge zu gehen. Neben den Patienten und Beitragszahlern leiden auch die Ärzte da- runter. Sie müssen sich mit den nervtötenden MDK- Anfragen herumschlagen und spüren permanent den Druck der Geschäftsführung, die Erlöse zu steigern.
KRANKENHÄUSER
Mehr, mehr, mehr
Jens Flintrop
Jens Flintrop Redakteur für Gesundheits- und Sozialpolitik