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A m t s b l a t t für das Amt Lindow (Mark)

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A m t s b l a t t

für das Amt Lindow (Mark)

23. Jahrgang Lindow, den 18.12.2013 Nummer 07

Impressum

Herausgeber für den amtlichen und nicht amtlichen Teil:

Amt Lindow (Mark) Straße des Friedens 20 16835 Lindow (Mark)

Verlag für diese Ausgabe ist der Herausgeber

Das Amtsblatt erscheint in einer Auflage von 100 Stück und in der Regel monatlich.

Das Amtsblatt ist erhältlich im Amt Lindow (Mark)/Hauptamt und im Touristinformationsbüro.

Eine Zusendung des Amtsblattes erfolgt auf Antrag gegen Vorkasse der Portokosten in Höhe von 2,00 €.

Inhaltsverzeichnis:

1. Amtlicher Teil

1.1. Satzungen und Verordnungen

1.1.1. 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Herzberg (Mark) für das HH-Jahr 2013

1.2. Bekanntmachungen der Gemeinden und des Amtes

1.2.1. Bekanntmachung der Verfügung zur Einziehung öffentlichen Straßenlandes bzw. von sonstigen öffentlichen Straßen (Feld- und Waldwege) in der Gemarkung Seebeck

1.2.2. Bekanntmachung der Verfügung zur Einziehung öffentlichen Straßenlandes bzw. von sonstigen öffentlichen Straßen (Feld- und Waldwege) in der Gemarkung Vielitz

1.2.3. Bekanntmachung der Verfügung zur Einziehung öffentlichen Straßenlandes bzw. von sonstigen öffentlichen Straßen (Feld- und Waldwege) in der Gemarkung Strubensee

1.2.4. Bekanntmachung von Beschlüssen des Amtsausschusses des Amtes Lindow (Mark) 1.2.5. Bekanntmachung von Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung Lindow (Mark)

2. Nichtamtlicher Teil Keine Veröffentlichungen

1. Amtlicher Teil

1.1. Satzungen und Verordnungen

1.1.1. 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Herzberg (Mark) für das HH-Jahr 2013 1.Nachtragsshaushaltssatzung

der Gemeinde Herzberg (Mark) für das Haushaltsjahr 2013

Aufgrund des § 68 (1) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg und des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 10.12.2013 wird folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

die bisher festgesetzten Gesamtbeträge von

EUR

erhöht um

EUR

vermindert um

EUR

und damit der Gesamtbeitrag einschließlich Nachträge festgesetzt auf EUR im Ergebnisplan

ordentliche Erträge ordentliche Aufwendungen außerordentlichen Erträge außerordentliche

Aufwendungen

679.100€

788.800€

0 0

84.500€

94.000€ 585.100€

873.300€

0 0

(2)

im Finanzhaushalt die Einzahlungen die Auszahlungen davon bei den:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Auszahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven Auszahlung an Liquiditätsreserven

682.500€

817.900€

644.500€

711.100€

38.000€

1.500€

0 106.800€

0

0

84.500€

84.500€

94.000€

94.000€

588.500€

903.900€

550.500€

795.600€

38.000€

1.500€

0 106.800€

0

0

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Festsetzung der Realsteuerhebesätze bleibt unverändert.

§ 5

1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden bleibt unverändert.

2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, bleibt unverändert.

3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedarf, bleibt unverändert.

4. Die Wertgrenze, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, bleibt unverändert bei a)der Entstehung eines Fehlbetrag und

b)bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen.

Lindow Mark, den 13.12.2013 Lieske

Amtsdirektor

(3)

Bekanntmachungsanordnung

Der Amtsdirektor des Amtes Lindow (Mark) gibt hiermit die vorstehende, vom der Gemeindevertretung Herzberg (Mark) am 10.12.2013 beschlossene 1.Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 bekannt.

Die Haushaltssatzung wurde ausgefertigt und wird im Amtsblatt für das Amt Lindow (Mark) öffentlich bekannt gemacht.

Lindow Mark, den 13.12.2013 Lieske

Amtsdirektor

◆ ◆ ◆

1.2. Bekanntmachungen der Gemeinden und des Amtes

1.2.1. Bekanntmachung der Verfügung zur Einziehung öffentlichen Straßenlandes bzw. von sonstigen öffentlichen Straßen (Feld- und Waldwege) in der Gemarkung Seebeck

Amt Lindow (Mark) Lindow, den 16.12.2013

für die Gemeinde Vielitzsee Bekanntmachung

der Verfügung zur Einziehung öffentlichen Straßenlandes bzw. von sonstigen öffentlichen Straßen ( Feld- und Waldwege) in der Gemarkung Seebeck

Gemäß § 8 Brandenburgisches Straßengesetz Abs. 1, 2 und 5 in der derzeit gültigen Fassung wird die Einziehung nachfolgend aufgeführter Straßen und Wege verfügt.

Weg 11 Gemarkung : Seebeck Flur : 2

Flurstück : Teilfläche aus 184 Gemarkung : Seebeck

Flur : 2

Flurstück : Teilfläche aus 47 Weg 14 Gemarkung : Seebeck

Flur : 1 Flurstück : 68

Weg 19 Gemarkung : Seebeck Flur : 1 Flurstück : 130

Weg nach Glambeck Gemarkung : Seebeck Flur : 1

Flurstück : Teilfläche aus 123

Glambecker Weg Gemarkung : Seebeck Flur : 2

Flurstück : Teilfläche aus 1

(4)

Begründung:

Die aufgeführten Wegeflächen werden für den Gemeingebrauch nicht mehr benötigt.

Der Beschluss- Nr. 43/13 der Gemeindevertretung Vielitzsee vom 19.09.2013, Auszüge aus den Liegenschaftskarten, aus denen die Lage der Verkehrsflächen sowie Gemarkung ,Flur und Flurstück ersichtlich sind, können beim Amt Lindow (Mark), Straße des Friedens 20, Bau- und Ordnungsamt zu den Sprechzeiten eingesehen werden:

Dienstag von 7.30 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 18.00 Uhr Donnerstag von 7.30 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Einziehung kann innerhalb der Frist von einem Monat, gerechnet vom Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt für das Amt Lindow (Mark) Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt Lindow (Mark), Bau- und Ordnungsamt, Straße des Friedens 20 in 16835 Lindow (Mark) zu erheben. Falls die Frist durch verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden.

D. Lieske Amtsdirektor

◆ ◆ ◆

1.2.2. Bekanntmachung der Verfügung zur Einziehung öffentlichen Straßenlandes bzw. von sonstigen öffentlichen Straßen (Feld- und Waldwege) in der Gemarkung Vielitz

Amt Lindow (Mark) Lindow, den 13.12.2013

für die Gemeinde Vielitzsee Bekanntmachung

der Verfügung zur Einziehung öffentlichen Straßenlandes bzw. von sonstigen öffentlichen Straßen ( Feld- und Waldwege) in der Gemarkung Vielitz

Gemäß § 8 Brandenburgisches Straßengesetz Abs. 1, 2 und 5 in der derzeit gültigen Fassung wird die Einziehung nachfolgend aufgeführter Straßen und Wege verfügt.

Weg 1 Gemarkung : Vielitz Flur : 3 Flurstück : 29

Gemarkung : Vielitz Flur : 4

Flurstück : Teilfläche aus 170

Weg 2 Gemarkung : Vielitz Flur : 2 Flurstück : 155

Gemarkung : Vielitz Flur : 3 Flurstück : 14

Weg 4 Gemarkung : Vielitz Flur : 2

Flurstück : 204 und 205 Weg 6 Gemarkung : Vielitz Flur : 2 Flurstück : 74

(5)

Weg nach Herzberg Gemarkung : Vielitz Flur : 2 Flurstück : 66 Reitweg Gemarkung : Vielitz Flur : 3 Flurstück : 113 Gemarkung : Vielitz Flur : 4 Flurstück : 320

Glambecker Weg Gemarkung: Vielitz Flur : 4

Flurstück : Teilfläche aus 279 Flur : 4

Flurstück : 278

Begründung:

Die aufgeführten Wegeflächen werden für den Gemeingebrauch nicht mehr benötigt.

Der Beschluss- Nr. 45/13 der Gemeindevertretung Vielitzsee vom 19.09.2013, Auszüge aus den Liegenschaftskarten, aus denen die Lage der Verkehrsflächen sowie Gemarkung ,Flur und Flurstück ersichtlich sind, können beim Amt Lindow (Mark), Straße des Friedens 20, Bau- und Ordnungsamt zu den Sprechzeiten eingesehen werden:

Dienstag von 7.30 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 18.00 Uhr Donnerstag von 7.30 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Einziehung kann innerhalb der Frist von einem Monat, gerechnet vom Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt für das Amt Lindow (Mark) Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt Lindow (Mark), Bau- und Ordnungsamt, Straße des Friedens 20 in 16835 Lindow (Mark) zu erheben. Falls die Frist durch verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden.

D. Lieske Amtsdirektor

◆ ◆ ◆

1.2.3. Bekanntmachung der Verfügung zur Einziehung öffentlichen Straßenlandes bzw. von sonstigen öffentlichen Straßen (Feld- und Waldwege) in der Gemarkung Strubensee

Amt Lindow (Mark) Lindow, den 16.12.2013

für die Gemeinde Vielitzsee Bekanntmachung

der Verfügung zur Einziehung öffentlichen Straßenlandes bzw. von sonstigen öffentlichen Straßen ( Feld- und Waldwege) in der Gemarkung Strubensee

Gemäß § 8 Brandenburgisches Straßengesetz Abs. 1, 2 und 5 in der derzeit gültigen Fassung wird die Einziehung nachfolgend aufgeführter Straßen und Wege verfügt.

Weg 14 Gemarkung : Strubensee Flur : 2

Flurstück : Teilfläche aus 84

(6)

Seite 6 – Amtsblatt für das Amt Lindow (Mark) Nr. 07/2013 vom 18.12.2013 – amtliche

Weg nach Lindow Gemarkung : Strubensee Flur : 2

Flurstück : Teilfläche aus 44

Gemarkung : Vielitz Flur : 1 Flurstück : 140 Weg nach Baumgarten Gemarkung : Strubensee Flur : 2

Flurstück : 113 Gemarkung : Strubensee Flur : 3

Flurstück : 23 Weg 16 Gemarkung : Strubensee Flur : 2

Flurstück : 121 Gemarkung : Strubensee Flur : 3

Flurstück : 54

Weg 17 Gemarkung : Strubensee Flur : 1

Flurstück : 79 und 94 Weg 18 Gemarkung : Strubensee Flur : 1

Flurstück : 92

Begründung:

Die aufgeführten Wegeflächen werden für den Gemeingebrauch nicht mehr benötigt.

Der Beschluss- Nr. 44/13 der Gemeindevertretung Vielitzsee vom 19.09.2013, Auszüge aus den Liegenschaftskarten, aus denen die Lage der Verkehrsflächen sowie Gemarkung ,Flur und Flurstück ersichtlich sind, können beim Amt Lindow (Mark), Straße des Friedens 20, Bau- und Ordnungsamt zu den Sprechzeiten eingesehen werden:

Dienstag von 7.30 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 18.00 Uhr Donnerstag von 7.30 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Einziehung kann innerhalb der Frist von einem Monat, gerechnet vom Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt für das Amt Lindow (Mark) Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt Lindow (Mark), Bau- und Ordnungsamt, Straße des Friedens 20 in 16835 Lindow (Mark) zu erheben. Falls die Frist durch verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden.

D. Lieske Amtsdirektor

◆ ◆ ◆

(7)

Seite 7 – Amtsblatt für das Amt Lindow (Mark) Nr. 07/2013 vom 18.12.2013 – amtlicher Teil

1.2.4. Bekanntmachung von Beschlüssen des Amtsausschusses des Amtes Lindow (Mark) Amt

Lindow (Mark) Lindow, den 05.12.2013

Bekanntmachung

Der Amtsdirektor des Amtes Lindow (Mark) gibt hiermit gemäß § 39 Absatz 3 der Brandenburgischen Kommunalverfassung die am 25.11.2013 gefassten Beschlüsse des Amtsausschusses des Amtes Lindow (Mark) bekannt.

Beschluss Nr.: 20/13

Öffentlich Rechtlicher Vertrag - über die Bildung der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft „Ruppiner Land“

Der Amtsausschuss beschließt den Öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Bildung der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft „Ruppiner Land“

Beschluss Nr.: 21/13

Anteilige Finanzierung des Frauenhauses Ostprignitz Ruppin 2014

Der Amtsausschuss beschließt, dem Verein „Neuruppiner Frauen für Frauen e.V.“ für die Finanzierung des Frauenhauses 2014 einen Zuschuss ich Höhe von 500,00 € zu gewähren.

Beschluss Nr.: 22/13

Gebührensatzung des Amtes Lindow (Mark) für die Inanspruchnahme von Kitabetreuungsleistungen in den kommunalen Kindertagesstätten (Kita - Gebührensatzung)

Der Amtsausschuss beschließt die Gebührensatzung des Amtes Lindow (Mark) für die Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsleistungen in den kommunalen Kindertagesstätten (Kita-Gebührensatzung) mit dem Vorbehalt der Erteilung des Einvernehmens des Jungendamtes des Landkreises. Die neue Satzung soll ab 01.01.2014 gelten.

Beschluss Nr.: 23/13

Beschlussfassung zu Deckungskreisen

Der Amtsausschuss beschließt, die Verwaltung zu ermächtigen, ab dem Haushaltsjahr 2013 im Rahmen des laufenden Geschäfts vorhandene Deckungskreise um ergänzende Haushaltsstellen zu erweitern unter der Bedingung, dass sich der Haushaltsansatz im Deckungskreis nicht erhöht, d.h., sich die Haushaltsstellen durch Einsparung in anderen Haushaltsstellen des Deckungskreises gegenseitig decken.

Beschluss Nr.: 25/13 Personalangelegenheit

Der Amtsausschuss beschließt, einen befristeten Arbeitsvertrag in einen unbefristeten umzuwandeln.

Beschluss Nr.: 26/13 Personalangelegenheit

Der Amtsausschuss beschließt eine befristete Einstellung einer Erzieherin.

D. Lieske Amtsdirektor

◆ ◆ ◆

1.2.5. Bekanntmachung von Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung Lindow (Mark)

Amt Lindow (Mark) Lindow, den 04.12.2013

für die Stadt Lindow (Mark) Bekanntmachung

Der Amtsdirektor des Amtes Lindow (Mark) gibt hiermit gemäß § 39 Absatz 3 der Brandenburgischen Kommunalverfassung die am 28.11.2013 gefassten Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Lindow (Mark) bekannt.

Beschluss Nr.: 59/13

Einteilung des Wahlgebietes in Wahlkreise zur Kommunalwahl am 25.05.2014 Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

(8)

Seite 8 – Amtsblatt für das Amt Lindow (Mark) Nr. 07/2013 vom 18.12.2013 – amtlicher Teil Beschluss Nr.: 60/13

Überplanmäßige Bewilligung für den Wiederaufbau Sportlerheim Lindow

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, eine überplanmäßige Bewilligung in Höhe von 28.700€ für den Wiederaufbau des Sportlerheim Lindow, nach Brandschaden vom 13.03.2012 im Produkt, Allgemeines Grundvermögen. Die Finanzierung erfolgt aus der Leistung der Versicherung vom 06.09.2013 in Höhe von 28.700€.

Beschluss Nr.: 61/13

Sanierung Dorfteich in Keller

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

1. Der Geschäftsführer des Gewässerunterhaltungsverband „Oberer Rhin / Themnitz“ wird legitimiert, alle erforderlichen Absprachen und Antragstellungen zur Sanierung des Dorfteiches in Lindow (Mark), OT Keller, durchzuführen.

2. Die Maßnahme wird nur realisiert, wenn eine 100 % ige Förderung erfolgt.

3. Als Beauftragte der Stadt werden Herr Manfred Gaetke und Frau Noack bestimmt.

Beschluss Nr.: 62/13

Beschlussfassung zu Deckungskreisen

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Verwaltung zu ermächtigen, ab dem Haushaltsjahr 2013 im Rahmen des laufenden Geschäfts vorhandene Deckungskreise um ergänzende Haushaltsstellen zu erweitern unter der Bedingung, dass sich der Haushaltsansatz im Deckungskreis nicht erhöht, d.h., sich die Haushaltsstellen durch Einsparung in anderen Haushaltsstellen des Deckungskreises gegenseitig decken.

Beschluss Nr.:65/13

Kaufantrag – Grundstück Flur 11 / Flurstück 222 in der Gemarkung Lindow (Mark)

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, das Gebäude auf dem Grundstück Flur 11 / Flurstück 222 in der Gemarkung Lindow zu verkaufen.

Beschluss Nr.: 66/13

Antrag auf Flächentausch in der Gemarkung Lindow – Flur 11, Flurstück 127 und 222

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Flächentausch zwischen den Grundstücksteilflächen der Flur 11, Flurstück 127 und 222 mit der Grundstücksteilfläche der Flur 11 Flurstück 224 in der Gemarkung Lindow.

Beschluss Nr.: 67/13

Kaufantrag Flur 7 / Flurstück 208 in der Gemarkung Schönberg

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Verkauf des Grundstückes Flur 7 / Flurstück 208 in der Gemarkung Schönberg.

D. Lieske Amtsdirektor

◆ ◆ ◆

2. Nichtamtlicher Teil Keine Veröffentlichungen

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