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für den Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals

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Academic year: 2022

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für den Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals

Kanalkilometer 79,9 bis 92,1 Umweltverträglichkeitsstudie

VORHABENSTRÄGER:

WASSER- UND SCHIFFFAHRTSAMT KIEL-HOLTENAU SCHLEUSENINSEL 2

24159 KIEL-HOLTENAU

VERFASSER:

Arbeitsgemeinschaft TGP, Planungsgruppe Umwelt, Leguan

(2)

INHALT

Ordner Nr. Inhalt

2 2-1 Umweltverträglichkeitsstudie - UVS (Bericht)

2 2-2 Anlagen

Unterla- ge

Zeichnungsnummer Blätter Inhalt

Pläne der UVS (Anlagen zum Bericht) Maßstab

2.2 111000 01 23 100 1-7 Realnutzung 1:5.000

2.2 111000 01 23 101 1-2 Schutzgut Mensch - Bestand 1:10.000

2.2 111000 01 23 102 1-7 Schutzgut Pflanzen 1:5.000

2.2 111000 01 23 103 1-7 Schutzgut Tiere 1:5.000

2.2 111000 01 23 104 1-2 Schutzgut Boden 1:10.000

2.2 111000 01 23 105 1-2 Schutzgut Wasser 1:10.000

2.2 111000 01 23 106 1 Schutzgut Klima/ Luft 1:25.000

2.2 111000 01 23 107 1-2 Schutzgut Landschaft 1:10.000

2.2 111000 01 23 108 1-2 Schutzgut Kultur- und Sachgüter 1:10.000 2.2 111000 01 23 109 1-2 Schutzgut Mensch - Auswirkungen 1:10.000

(3)

INHALTSVERZEICHNIS

1 EINFÜHRUNG ... 1

1.1 Aufgabenstellung und Zielsetzung... 1

1.2 Beschreibung des Vorhabens... 1

1.2.1 Überblick Gesamtvorhaben ... 1

1.2.2 1. Planfeststellungsabschnitt - wesentliche Wirkfaktoren und Wirkungen (bau-, anlage- und betriebsbedingt)... 2

1.2.3 2. Planfeststellungsabschnitt (PFA) und Ersatzneubau der alten Lensauer Hochbrücke- Ausblick... 3

1.3 Methodik ... 5

1.3.1 Methodische Grundstruktur ... 5

1.3.2 Untersuchungsrahmen ... 7

1.3.3 Untersuchgungsraum ...10

1.3.4 Schutzgutspezifische Methodik zur Bestandserfassung und -bewertung...10

1.3.4.1 Schutzgut Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit ...10

1.3.4.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt ...12

1.3.4.3 Schutzgut Boden ...15

1.3.4.4 Schutzgut Wasser ...16

1.3.4.5 Schutzgut Klima / Luft ...19

1.3.4.6 Schutzgut Landschaft...21

1.3.4.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter...22

1.3.4.8 Wechselwirkungen ...22

2 KURZBESCHREIBUNG DES UNTERSUCHUNGSRAUMES ... 24

2.1 Lage im Raum und naturräumliche Gegebenheiten ...24

2.2 Nutzungen ...24

2.3 Rechtliche und planerische Bindungen ...25

2.3.1 Bauleit- und Landschaftsplanung ...25

2.3.2 Schutzgebiete und geschützte Landschaftsbestandteile ...26

2.3.2.1 Schutzgebiete gem. Landes- bzw. Bundesnaturschutzgesetz ...26

2.3.3 Internationale Schutzgebiete ...28

2.3.4 Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) ...28

3 VERBRINGUNGSKONZEPT ... 29

3.1 Vorauswahl von Varianten ...29

3.1.1 Erfolgte Untersuchungen...29

3.1.2 Ergebnisse der Vorauswahl...30

3.2 Vertiefter Variantenvergleich Nassaushub ...37

3.2.1 Kurzbeschreibung der untersuchten Verbringungsvarianten ...37

3.2.2 Schutzgutbezogene Beschreibung möglicher negativer Umweltauswirkungen ...38

3.2.3 Schutzgutübergreifender Variantenvergleich ...44

3.3 Fazit ...48

4 BESCHREIBEN UND BEWERTEN DER UMWELT UND IHRER BESTANDTEILE (SCHUTZGÜTER)... 49

4.1 Schutzgut Menschen ...49

4.1.1 Werthintergrund ...49

4.1.2 Beurteilungsgrundlage ...49

4.1.3 Bestandsbeschreibung und -bewertung terrestrischer Vorhabensteil (Ausbau, terrestrische Verbringung) ...50

(4)

4.1.3.1 Wohnen...50

4.1.3.2 Erholung...52

4.1.3.3 Vorbelastungen ...53

4.1.4 Empfindlichkeit von Wohn- und Wohnumfeldfunktionen ...55

4.1.5 Bestandsbeschreibung und -bewertung aquatischer Vorhabensteil (Verbringung Nassaushub in die Ostsee) ...56

4.1.5.1 Wohnen...56

4.1.5.2 Erholung...56

4.1.5.3 Vorbelastungen ...56

4.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt ...57

4.2.1 Schutzgut Pflanzen ...57

4.2.2 Grundlagen und Werthintergrund ...57

4.2.3 Beurteilungsgrundlage ...57

4.2.4 Ausbaubereich einschließlich der terrestrischen Verbringungsflächen ...58

4.2.4.1 Pflanzen der Roten Liste ...68

4.2.5 Kalktuffquellen...70

4.2.5.1 Aquatische Makrophyten ...72

4.2.6 Bedeutung und Empfindlichkeit der Biotoptypen ...72

4.2.7 Empfindlichkeit ...74

4.2.8 Aquatische Verbringungsflächen ...76

4.2.9 Schutzgut Tiere ...80

4.2.9.1 Grundlagen und Werthintergrund ...80

4.2.9.2 Beurteilungsgrundlage ...80

4.2.9.3 Ausbaubereich einschließlich der terrestrischen Verbringungsflächen ...81

4.2.9.4 Aquatische Verbringungsflächen ...105

4.3 Schutzgut Boden ...110

4.3.1 Grundlagen und Werthintergrund ...110

4.3.2 Beurteilungsgrundlage ...110

4.3.3 Bestandsbeschreibung terrestrischer Vorhabensteil...111

4.3.4 Bewertung ...115

4.3.5 Vorbelastungen ...115

4.4 Schutzgut Wasser...117

4.4.1 Grundlagen und Werthintergrund ...117

4.4.2 Beurteilungsgrundlage ...117

4.4.3 Ausbau NOK / terrestrische Verbringungsflächen...118

4.4.3.1 Grundwasser...118

4.4.3.2 Oberflächengewässer ...119

4.4.4 Aquatischer Vorhabensteil (Verbringung Nassaushub in die Ostsee) ...121

4.4.5 Bedeutung und Empfindlichkeit von Grund-/Oberflächenwasser ...122

4.4.6 Vorbelastung ...124

4.5 Schutzgut Klima / Luft ...125

4.5.1 Grundlagen und Werthintergrund ...125

4.5.2 Datengrundlage...126

4.5.3 Klima – Bestandsbeschreibung und -bewertung des terrestrischen Vorhabensteils (Ausbau, terrestrische Verbringung)...126

4.5.3.1 Beurteilungsgrundlage ...126

4.5.4 Beschreibung und Bewertung des Geländeklimas im Bereich des terrestrischen Vorhabensteils (Ausbau, terrestrische Verbringung) ...127

4.5.5 Beschreibung und –bewertung der Luftqualität im Bereich des terrestrischen Vorhabensteils (Ausbau, terrestrische Verbringung)...129

4.5.5.1 Beurteilungsgrundlage ...129

4.5.5.2 Vorbelastung ...129

4.5.5.3 Bewertung ...129

4.5.6 Bestandsbeschreibung und –bewertung des Klimas für den aquatischen Vorhabensteil (Verbringung Nassaushub in die Ostsee)...130

(5)

4.5.6.1 Beurteilungsgrundlage ...130

4.5.6.2 Geländeklima ...131

4.5.6.3 Bewertung ...131

4.6 Schutzgut Landschaft...132

4.6.1 Grundlagen und Werthintergrund ...132

4.6.2 Beurteilungsgrundlagen...133

4.6.3 Terrestrischer Vorhabensteil (Ausbau, terrestrische Verbringung)...133

4.6.3.1 Bestandssituation und naturräumliche Gegebenheiten...133

4.6.3.2 Zustandsbeschreibung und -bewertung...134

4.6.3.3 Vorbelastungen ...138

4.6.4 Aquatischer Vorhabensteil (Verbringung Nassaushub in die Ostsee) ...139

4.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter ...139

4.7.1 Grundlagen und Werthintergrund ...139

4.7.2 Beurteilungsgrundlage ...140

4.7.3 Bestandsbeschreibung und Bewertung ...140

4.7.4 Vorbelastungen ...146

4.7.5 Bewertung ...146

4.8 Wechselwirkungen ...147

4.9 Entwicklung des Raumes ohne das geplante Vorhaben (Status-Quo- Prognose) ...149

5 AUSWIRKUNGSPROGNOSE ... 151

5.1 Grundlagen...151

5.2 Zu erwartende Auswirkungen auf die Schutzgüter ...154

5.2.1 Schutzgut Menschen...154

5.2.1.1 Beurteilungsgrundlagen...154

5.2.1.2 Konfliktbeschreibung und -bewertung Ausbau...156

5.2.1.3 Konfliktbeschreibung und -bewertung terrestrische Verbringung ...161

5.2.1.4 Konfliktbewertung aquatische Verbringung ...162

5.2.1.5 Zusammenfassung und Fazit ...163

5.2.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt ...164

5.2.2.1 Schutzgut Pflanzen ...164

5.2.2.1.1 Beurteilungsgrundlagen...164

5.2.2.1.2 Konfliktbewertung...165

5.2.2.2 Schutzgut Tiere ...175

5.2.2.2.1 Beurteilungsgrundlagen...175

5.2.3 Zusammenfassung und Fazit ...183

5.2.4 Schutzgut Boden ...185

5.2.4.1 Beurteilungsgrundlagen...185

5.2.4.2 Konfliktbewertung Ausbau...187

5.2.4.3 Konfliktbewertung terrestrische Verbringung ...189

5.2.4.4 Zusammenfassung und Fazit ...189

5.2.5 Schutzgut Wasser ...191

5.2.5.1 Beurteilungsgrundlagen...191

5.2.5.2 Konfliktbewertung Ausbau...192

5.2.5.3 Konfliktbewertung terrestrische Verbringung ...195

5.2.5.4 Konfliktbewertung aquatische Verbringung ...198

5.2.5.5 Zusammenfassung und Fazit ...199

5.2.6 Vereinbarkeit mit den Bewirtschaftungszielen der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL)...200

5.2.7 Schutzgut Klima / Luft ...201

5.2.7.1 Beurteilungsgrundlagen...201

5.2.7.2 Konfliktbeschreibung und -bewertung Ausbau...201

5.2.7.3 Konfliktbeschreibung und -bewertung terrestrische Verbringung ...206

5.2.7.4 Konfliktbeschreibung und -bewertung aquatische Verbringung ...207

(6)

5.2.7.5 Zusammenfassung und Fazit ...208

5.2.8 Schutzgut Landschaft...210

5.2.8.1 Beurteilungsgrundlagen...210

5.2.8.2 Konfliktbewertung Ausbau...210

5.2.8.3 Konfliktbeschreibung und -bewertung terrestrische Verbringung ...217

5.2.8.4 Konfliktbeschreibung und -bewertung aquatische Verbringung ...223

5.2.8.5 Zusammenfassung und Fazit ...223

5.2.9 Schutzgut Kultur- und Sachgüter...225

5.2.9.1 Beurteilungsgrundlagen...225

5.2.9.2 Konfliktbewertung...225

5.2.9.3 Zusammenfassung und Fazit ...226

5.2.10 Wechselwirkungen ...227

5.2.11 Auswirkungen auf europäische Schutzgebiete des Netzes NATURA 2000 .227 5.2.12 Betroffenheit besonders geschützter Tier- und Pflanzenarten in Bezug des § 42 BNatSchG ...231

6 MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, MINDERUNG UND ERSATZ ERHEBLICHER UMWELTAUSWIRKUNGEN... 232

6.1 Maßnahmen zu Vermeidung / Minimierung...232

6.1.1 Schutzgut Menschen...232

6.1.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt ...232

6.1.3 Schutzgut Boden ...234

6.1.4 Schutzgut Wasser ...234

6.1.5 Schutzgut Klima/ Luft ...234

6.1.6 Schutzgut Landschaft...235

6.1.7 Schutzgut Kulturgüter...235

6.2 Hinweise auf Ausgleich und Ersatz verbleibender, nicht vermeidbarer Beeinträchtigungen ...235

7 HINWEISE AUF KENNTNISLÜCKEN UND SCHWIERIGKEITEN... 236

QUELLENVERZEICHNIS ... 237

GLOSSAR... 246

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

Abb. 1-1: Übersicht der Vorhabensflächen von PFA 1. 3

Abb. 1-2: Bewertungsschema zur Bewertung der Empfindlichkeit SG Menschen. 12 Abb. 1-3: Empfindlichkeit der Landschaft gegenüber visuellen Eingriffen 22 Abb. 2-1: Nationale Schutzgebiete und Untersuchungsraum Schutzgut Pflanzen /

Biotope. 27

Abb. 3-1: Übersicht der untersuchten Verbringungsvarianten (nicht dargestellt sind räumlich nicht exakt lokalisierbare Varianten wie Küstenschutz und

Straßenbau). 30

Abb. 3-2: Lage der Grube Schönwohld und mögliche Transportwege 38 Abb. 4-1: Lage der aquatischen Verbringungsflächen B1 und B2 (ohne Maßstab) 77 Abb. 4-2: Übersichtskarte der potenziellen Umlagerungsflächen A - F mit Darstellung

der Natura 2000-Gebiete 122

Abb. 4-3: Prozentuale Häufigkeitsverteilung der Windrichtung in Kiel-Holtenau 127

Abb. 4-4: Wassertemperaturen westliche Ostsee 130

(7)

Abb. 4-5: Flemhuder See mit Verlandungsbereich (Blickrichtung Nordwest) 135

Abb. 4-6: Sandiger Offenbodenbereich Spülfeld B 135

Abb. 4-7: Blick auf südlichen kleinen See mit querender Freileitung (Blickrichtung

Süd) 139

Abb. 4-8: Flemhuder See mit Spülfeldern und Geltungsbereich der Festlegung als

„geschützter Landschaftsbestandteil“ 150

Abb. 5-1: Veränderung der minimalen Schiffsabstände nach Ausbau des NOK 160 Abb. 5-2: Lage der 60 berücksichtigten Immissionsberechnungspunkte entlang des

NOK. 203

Abb. 5-3: Ausschnitte der SO2-Belastungen im Bereich der Belastungsschwerpunkte 204

Abb. 5-4: NO2-Belastungen der Immissionspunkte 204

Abb. 5-5: SO2-Belastungen der Immissionspunkte 205

Abb. 5-6: PM10-Belastungen der Immissionspunkte 205

Abb. 5-7: Benzol-Belastungen der Immissionspunkte 206

Abb. 5-8: Flächenbilanz beeinträchtigter Landschaftsbildräume in ha 211 Abb. 5-9: Übersicht der Standorte der Fotodokumentation entlang der Oststrecke des

NOK 213

Abb. 5-10: Blick von Klein Königsförde aus nach Osten auf den Kanal im Bereich

Baulose 4 und 5 Ist-Zustand 213

Abb. 5-11: Blick von Klein Königsförde aus nach Osten auf den Kanal im Bereich

Baulose 4 und 5 Prognose-Zustand im Sommer 213

Abb. 5-12: Blick von Klein Königsförde aus nach Osten auf den Kanal im Bereich

Baulose 4 und 5 Prognose-Zustand im Winter 214

Abb. 5-13: Blick von Holm aus nach Osten auf den Kanal im Bereich Baulos 1 Ist-

Zustand 214

Abb. 5-14: Blick von Holm aus nach Osten auf den Kanal im Bereich Baulos 1

Prognose-Zustand im Sommer 214

Abb. 5-15: Blick von Holm aus nach Osten auf den Kanal im Bereich Baulos 1

Prognose-Zustand im Sommer 215

Abb. 5-16: Blick nach Norden auf den Kanal im Bereich Baulose 1 und 2 westlich

Rajensdorf Ist-Zustand 215

Abb. 5-17: Blick nach Norden auf den Kanal im Bereich Baulose 1 und 2 westlich

Rajensdorf Prognose-Zustand im Sommer 215

Abb. 5-18: Blick nach Norden auf den Kanal im Bereich Baulose 1 und 2 westlich

Rajensdorf Prognose-Zustand im Winter 216

Abb. 5-19: Blick über das Obstcafé Warleberg nach Osten auf den Kanal Ist-Zustand 216 Abb. 5-20: Blick über das Obstcafé Warleberg nach Osten auf den Kanal Prognose-

Zustand im Sommer 216

Abb. 5-21: Blick über das Obstcafé Warleberg nach Osten auf den Kanal Prognose-

Zustand im Winter 217

Abb. 5-22: Flächenbilanz beeinträchtigter Landschaftsbildräume in ha (terrestrische

Verbringung) 218

Abb. 5-23: Blick nach Norden auf die geplante Verbringungsfläche Warleberg-Zentral

Ist-Zustand 219

Abb. 5-24: Blick nach Norden auf die geplante Verbringungsfläche Warleberg-Zentral

Prognose-Zustand im Sommer 219

Abb. 5-25: Blick nach Norden auf die geplante Verbringungsfläche Warleberg-Zentral

Prognose-Zustand im Winter 219

(8)

Abb. 5-26: Blick von Neuwittenbek aus nach Westen auf die geplante

Verbringungsfläche Warleberg-Zentral Ist-Zustand 220 Abb. 5-27: Blick von Neuwittenbek aus nach Westen auf die geplante

Verbringungsfläche Warleberg-Zentral Prognose-Zustand im Sommer 220 Abb. 5-28: Blick von Neuwittenbek aus nach Westen auf die geplante

Verbringungsfläche Warleberg-Zentral Prognose-Zustand im Winter 220 Abb. 5-29: Blick von Rosenkrantz aus nach Südosten auf die geplante

Verbringungsfläche Rosenkrantz-Kippland Ist-Zustand 221 Abb. 5-30: Blick von Rosenkrantz aus nach Südosten auf die geplante

Verbringungsfläche Rosenkrantz-Kippland Ist-Zustand 221 Abb. 5-31: Blick von Rosenkrantz aus nach Südosten auf die geplante

Verbringungsfläche Rosenkrantz-Kippland Ist-Zustand 221 Abb. 5-32: Blick von Königsförderrade aus nach Südwesten auf die geplante

Verbringungsfläche Rosenkrantz-Ziegelgrube; im Hintergrund das

Waldgebiet „Im Linden“ (siehe roter Pfeil) Ist-Zustand 222 Abb. 5-33: Blick von Königsförderrade aus nach Südwesten auf die geplante

Verbringungsfläche Rosenkrantz-Ziegelgrube; im Hintergrund das

Waldgebiet „Im Linden“ Prognose-Zustand im Sommer 222

TABELLENVERZEICHNIS

Tabelle 1-1: Bewertung der Biotoptypen 13

Tabelle 1-2: Wert- und Funktionselemente mit besonderer Bedeutung für den Landschaftsfaktor Wasser, Teilschutzgut Grundwasser (beispielhafte Auflistung gemäß Orientierungsrahmen Straßenbau S-H 2004) 17 Tabelle 1-3: Wert- und Funktionselemente mit besonderer Bedeutung für den

Landschaftsfaktor Wasser, Teilschutzgut Oberflächengewässer (beispielhafte Auflistung gemäß Orientierungsrahmen Straßenbau S-

H 2004) 18

Tabelle 1-4: Übersicht der Klassifizierungswerte der beurteilten Luftschadstoffe (beispielhafte Auflistung gemäß Leitfaden zu UVPs an

Bundeswasserstraßen 2007) 20

Tabelle 3-1: Übersicht der Ergebnisse der Abwägungsstufen 1 und 2 31 Tabelle 3-2: Schutzgutbezogene Darstellung möglicher Umweltauswirkungen

einer Verbringung des Nassaushubs im Bereich der

Umlagerungsflächen B1, B2 und A in der Ostsee 38 Tabelle 3-3: Schutzgutbezogene Darstellung möglicher Umweltauswirkungen

einer Verfüllung des Nassaushubs in die Sand- und Kiesgrube

Schönwohld 42

Tabelle 3-4: Schutzgutübergreifende Gegenüberstellung und Bewertung der

betrachteten Verbringungsvarianten 45

Tabelle 4-1: Beurteilungsgrundlagen 49

Tabelle 4-2: Übersicht der Gemeinden und Städte im Untersuchungsraum 51 Tabelle 4-3: Übersicht Orientierungs- und Grenzwerte für Lärmimmissionen für

Siedlungsflächen 54

Tabelle 4-4: Beurteilungsgrundlagen 58

Tabelle 4-5: Nach der Standardliste der Biotoptypen in Schleswig-Holstein LANU (2003) nachgewiesene Biotoptypen mit Angaben zum gesetzlichen

Schutz gem. § 25 LNatSchG und zum Biotopwert 61

(9)

Tabelle 4-6: Liste der innerhalb des Untersuchungsgebietes nachgewiesenen in Schleswig-Holstein gefährdeten bis vom Aussterben bedrohten Pflanzen der Roten Listen mit Angabe der jeweiligen

Gefährdungseinstufung. RL BRD = Bundesrepublik Deutschland (KORNECK et al. 1996), RL SH = Schleswig-Holstein (MIERWALD &

ROMAHN 2006), 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3

= gefährdet. Mit Angabe der Biotopfundorte. 68

Tabelle 4-7: Kalktuffquellen im Untersuchungsraum 71

Tabelle 4-8: Bewertung der Quellen in den Böschungsbereichen am NOK nach

ABEL & ZIMMER (2008) 73

Tabelle 4-9: Sehr hoch bis hoch empfindliche Biotope im Untersuchungsraum 74

Tabelle 4-10: Umlagerungsflächen in der Ostsee 76

Tabelle 4-11: FFH-LRT in den Gewässern der Ostsee nach LLUR mit Angaben zur

Flächengröße und Flächenanteil. 77

Tabelle 4-12: Erhaltungszustände der relevanten FFH-Lebensraumtypen 79

Tabelle 4-13: Beurteilungsgrundlagen 80

Tabelle 4-14: Liste der erfassten gefährdeten Arten nach Angaben der Roten-Liste;

G: gefährdet; e: vor wiegend in der Ostsee; w: vorwiegend in der

Nordsee; P: potenziell gefährdet; 2: stark gefährdet; 3 gefährdet). 82 Tabelle 4-15: Artnachweise im Nord-Ostsee-Kanal in den Jahren 1984 - 2007, in

der Oststrecke des NOK in den Jahren 1998-2007 durch Fangerträge von Sportfischern, Berufsfischern und KAFEMANN (2004) und im Flemhuder See in den Jahren 1998-2007 nachgewiesen durch Sportfischer. Einzelnachweise blieben unberücksichtigt (modifiziert

nach CZERNY 2008a). 83

Tabelle 4-16: Nachgewiesene Arten der Roten Liste Schleswig-Holsteins

(NEUMANN 2002) innerhalb des Vorhabensgebietes zwischen Kkm

80,0 und 92,0 84

Tabelle 4-17: Nachgewiesene Arten des Flemhuder Sees in der Roten Liste

Schleswig-Holsteins (NEUMANN 2002) 85

Tabelle 4-18: Liste der innerhalb des Untersuchungsgebietes nachgewiesenen gefährdeten Libellenarten. RL BRD = Rote Liste Bundesrepublik Deutschland (BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ 1998), RL SH = Rote Liste Schleswig-Holstein (BROCK et al. 1996), 2 = stark

gefährdet, 3 = gefährdet, V = Arten der Vorwarnliste, G = Gefährdung

anzunehmen, + = nicht gefährdet. 85

Tabelle 4-19: Liste der nachgewiesenen Heuschreckenarten, die nach den jeweiligen Roten Listen des Landes Schleswig-Holstein (WINKLER

2000) und der Bundesrepublik Deutschland (BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ 1998) als gefährdet bzw. auf der Vorwarnliste

eingestuft sind (V = in der Vorwarnliste geführt, 3 = gefährdet) 86 Tabelle 4-20: Liste der nachgewiesenen Tagfalter- und Widderchenarten die nach

der jeweiligen Roten Listen der Bundesrepublik Deutschland (BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ 1998) und des Landes Schleswig-Holstein (KOLLIGS 1998) als gefährdet bzw. auf der Vorwarnliste eingestuft sind. (3 = gefährdet, V = in der Vorwarnliste

geführt, G = Gefährdung anzunehmen) 87

Tabelle 4-21: Liste der nachgewiesenen Laufkäferarten die nach der Roten Liste Schleswig-Holsteins als gefährdet eingestuft wurden, RL D = Rote Liste der gefährdeten Tiere Deutschlands (TRAUTNER,MÜLLER- MOTZFELD &BRÄUNICKE 1998); RL SH = Rote Liste der in Schleswig-

(10)

Holstein gefährdeten Käferarten (ZIEGLER & SUIKAT 1994).

Kategorien: 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet 88 Tabelle 4-22: Nachgewiesene Amphibienarten mit Angaben zur Gefährdung

gemäß der Roten Listen des Landes Schleswig-Holstein (KLINGE

2003) und der Bundesrepublik Deutschland (BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ 1998), 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V =

Vorwarnliste, D = Daten mangelhaft, + = ungefährdet 89 Tabelle 4-23: Nachgewiesene Reptilienarten mit Angaben zur Gefährdung gemäß

der Roten Listen des Landes Schleswig-Holstein (KLINGE 2003) und der Bundesrepublik Deutschland (BUNDESAMT FÜR

NATURSCHUTZ 1998), 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, G =

Gefährdung anzunehmen. 90

Tabelle 4-24: Nachgewiesene Brutvogelarten im Untersuchungsraum unter Angabe der Gefährdungsgrade gemäß der Roten Listen der Bundesrepublik Deutschland (BRD) (SÜDBECK et al. 2007) und des Landes

Schleswig-Holstein (SH) (MLUR 2008), BP = Brutpaare, N =

Nahrungs-gast, 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, R = extrem selten, V = Vorwarnliste, + = Art ungefährdet.

In der Tabelle sind alle als gefährdet bis vom Aussterben bedroht

sowie Arten auf der Vorwarnliste hervorgehoben und fett gedruckt. 91 Tabelle 4-25: Während der Brutvogelerfassung nachgewiesene nicht brütende

Vogelarten. 94

Tabelle 4-26: Nachgewiesene Fledermausarten mit Angabe der Gefährdung nach Roten Listen des Landes Schleswig-Holstein (BORKENHAGEN 2001) und der Bundesrepublik Deutschland (BUNDESAMT FÜR

NATURSCHUTZ 1998). 2= Stark gefährdet, 3 = Gefährdet, V =

Vorwarnliste, G = Gefährdung anzunehmen, D = Datenlage defizitär. 96

Tabelle 4-27: Leitliniencharakter Fledermäuse 96

Tabelle 4-28: Nachgewiesene Kleinsäugerarten mit Angaben zur Präsenz, Stetigkeit und Gefährdung gemäß der Roten Listen des Landes Schleswig-Holstein (BORKENHAGEN 2001) und der Bundesrepublik Deutschland (BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ 1998). 3 =

gefährdet, V = Vorwarnliste, + = ungefährdet. 97 Tabelle 4-29: Als bewertungsrelevant angesehene Vogelarten mit Nachweisen in

den Umlagerungsflächen B1 und B2. (Arten des Anhang I der

Vogelschutz-RL sind fett gedruckt.) 107

Tabelle 4-30: Übersicht der Datengrundlagen Schutzgut Boden 111 Tabelle 4-31: Bodenmaterial und Untergrund der Baulose 113

Tabelle 4-32: Übersicht der Beurteilungsgrundlagen 117

Tabelle 4-33: Übersicht der Datengrundlagen Klima / Luft 126 Tabelle 4-34: Messwerte ausgewählter LÜSH-Stationen für das Orientierungsjahr

2001 und das jeweils aktuellste verfügbare Jahr sowie verwendete

Hintergrundbelastung (vgl. LAIRM-CONSULT, 2008) 129

Tabelle 4-35: Datengrundlagen Landschaft 133

Tabelle 4-36: Bewertung von Qualität und Empfindlichkeit der abgegrenzten

Landschaftsbildeinheiten 137

Tabelle 4-37: Verwendete Datengrundlagen 140

Tabelle 4-38: Erfasste Fundstellen gem. Archäologischem Landesamt Schleswig

Holstein (vgl. HAUCKE, SEGSCHNEIDER, 2009) 141

Tabelle 4-39: Urnenfelder, Einzelfunde und Grabhügel gem. Archäologischem

Landesamt Schleswig Holstein (vgl. HAUCKE,SEGSCHNEIDER, 2009) 143

(11)

Tabelle 4-40: Kultur- und Sachgüter im Untersuchungsraum gem. den Angaben der Landschaftspläne sowie den Auflistungen zu Kulturdenkmalen und Denkmalen (LANDESAMT FÜR DENKMALPFLEGE SCHLESWIG-HOLSTEIN, 2008 UND UNTERE DENKMALSCHUTZBEHÖRDE DES KREISES

RENDSBURG-ECKERNFÖRDE, 2008) 144

Tabelle 4-41: Schutzgutbezogene Zusammenstellung von Wechselwirkungen (nach

FGSV, 1997, verändert) 147

Tabelle 5-1: Übersicht der Wirkfaktoren und der zu erwartenden Auswirkungen auf

die Schutzgüter des UVPG 152

Tabelle 5-2: Konfliktübersicht Baulärm 158

Tabelle 5-3: Anlagebedingte Biotopverluste 165

Tabelle 5-4: Baubedingte Inanspruchnahme von Biotopen 167

Tabelle 5-5: Durch die Verbringung betroffene Biotope im Bereich Gut

Rosenkrantz 169

Tabelle 5-6: Durch die Verbringung betroffenen Biotope im Bereich Gut Warleberg 170 Tabelle 5-7: Beeinträchtigte Biotope im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen

am Flemhuder See 170

Tabelle 5-8: Anlagebedingte Eingriffe im Bereich der Zufahrtsstraße im

Spülfeldkomplex Flemhuder See 172

Tabelle 5-9: Temporäre Beeinträchtigungen im Bereich der Zufahrtsstraße im

Spülfeldkomplex Flemhuder See 173

Tabelle 5-10: Anlagebedingte Flächeninanspruchnahme von wassergeprägten

Biotopen (Grundwasser) 193

Tabelle 5-11: Temporäre Beeinträchtigungen von Biotopen (Grundwasser) 193 Tabelle 5-12: Anlagebedingte Flächeninanspruchnahme von wassergeprägten

Biotopen (Oberflächengewässer) 194

Tabelle 5-13: Temporäre Beeinträchtigungen von Biotopen (Oberflächengewässer) 195 Tabelle 5-14: Durch die Verbringung betroffenen wassergeprägte Biotope im

Bereich Gut Rosenkrantz 195

Tabelle 5-15: Durch die Verbringung betroffenen wassergeprägte Biotope im

Bereich Gut Warleberg 196

Tabelle 5-16: Anlagebedingte Eingriffe im Bereich der Zufahrtsstraße im

Spülfeldkomplex Flemhuder See 196

Tabelle 5-17: Beeinträchtigte wassergeprägte Biotope im Bereich der

Baustelleneinrichtungsflächen am Flemhuder See 196 Tabelle 5-18: Temporäre Beeinträchtigungen im Bereich der Zufahrtsstraße im

Spülfeldkomplex Flemhuder See 197

Tabelle 5-19: Durch die Verbringung betroffenen Gewässer im Bereich Gut

Rosenkrantz 197

Tabelle 5-20: Durch die Verbringung betroffenen Gewässer im Bereich Gut

Warleberg 197

Tabelle 5-21: Anlagebedingte Eingriffe in Gewässer im Bereich der Zufahrtsstraße

im Spülfeldkomplex Flemhuder See 197

Tabelle 5-22: Beeinträchtigte Gewässer im Bereich der

Baustelleneinrichtungsflächen am Flemhuder See 198 Tabelle 5-23: Temporäre Beeinträchtigungen von Gewässern im Bereich der

Zufahrtsstraße im Spülfeldkomplex Flemhuder See 198 Tabelle 5-24: Immissionswerte für Plan- und Planungsnullfall in Bezug auf

Immissionsgrenzwerte 203

(12)

Tabelle 5-25: Absolute Schadstoffemissionen im Zuge der terrestrischen

Verbringung 207

Tabelle 5-26: Absolute Schadstoffemissionen im Zuge der aquatischen

Verbringung 208

Tabelle 5-27: FFH-Vorprüfungen von relevanten Gebieten im Ausbaubereich des

NOK einschließlich der terrestrischen Verbringungsflächen 227 Tabelle 5-28: FFH-Vorprüfungen von relevanten Gebieten im Bereich der

aquatischen Verbringungsflächen 230

(13)

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

AbAblV Abfallablagerungsverordnung AWZ Ausschließliche Wirtschaftszone

BauNVO Verordnung über die bauliche Nutzung von Grundstücken BAW Bundesanstalt für Wasserbau

BBodSchG Bundesbodenschutzgesetz BBodSchV Bundesbodenschutzverordnung BfG Bundesanstalt für Gewässerkunde BImSchG Bundesimmissionsschutzgesetz BImSchV Bundesimmissionsschutzverordnung BMU Bundesumweltministerium

BMVBS Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz

B-Plan Bebauungsplan

bzw. beziehungsweise

C6H6 Benzol

ca. circa

CO Kohlenmonoxid

dB(A) Schalldruckpegel in Dezibel für das menschliche Ohr

d.h. das heißt

DWD Deutscher Wetterdienst

ELC Europäische Landschaftskonvention evtl. eventuell

F-Plan Flächennutzungsplan

GGB Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung

GOK Geländeoberkante

ha Hektar

HABAK-WSV Handlungsanweisung für den Umgang mit Baggergut im Küstenbereich i.d.R. in der Regel

insbes. insbesondere

Kkm Kanalkilometer

KW Kohlenwasserstoffe

LAGA Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall LB Landschaftsbestandteil

LBodSchG Gesetz zur Ausführung und Ergänzung des Bundesbodenschutz-Gesetzes (Landesbodenschutz- und AltlastenGesetz)

LP Landschaftsplan

(14)

LNatSchG Landesnaturschutzgesetz

LMU-SH Landesministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume LÜSH Lufthygienische Überwachung Schleswig-Holstein

µg Mikrogramm

m Meter

m³ Kubikmeter

mm Millimeter

NHN Normalhöhennull

NN Normal Null

NO2 Stickstoffdioxid

NO Nordost

NOK Nord-Ostsee-Kanal

NW Nordwest

o.g. oben genannt

PAK polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe PFA Planfeststellungsabschnitt

PM-10 Schwebstaub < 10 Mikrometer

s.a. siehe auch

SO2 Schwefeldioxid

SO Südost

SW Südwest

TA Lärm Technische Anleitung Lärm TA Luft Technische Anleitung Luft

TEU Twenty-Foot Equivalent Unit (33,2 m³) TOC total organic carbon

u.a. und andere

UR Untersuchungsraum

UVPG Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung UVS Umweltverträglichkeitsstudie

UVU Umweltverträglichkeitsuntersuchung

v.a. vor allem

vgl. vergleiche

WaStrG Bundeswasserstraßengesetz WHG Wasserhaushaltsgesetz WRRL EU-Wasserrahmenrichtlinie WSA Wasser- und Schifffahrtsamt

WSD Nord Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord WSV Wasser- und Schifffahrtsverwaltung

z.B. zum Beispiel

(15)

Stand: 04.12.2009 1

1 EINFÜHRUNG

1.1 Aufgabenstellung und Zielsetzung

Der Nord-Ostsee-Kanal zählt zu den wichtigsten Wasserstraßen Deutschlands und Euro- pas. Der Regelquerschnitt des Nord-Ostsee-Kanals (NOK) ist im auszubauenden Abschnitt letztmalig im Jahr 1914 erweitert worden. Nach 95 Jahren Nutzung und voranschreitender Technik mit steigenden Schiffsgrößen ist eine Anpassung von Sohlbreite und Kurvenradien zur Vermeidung von Engpässen dringend erforderlich. Dies gilt insbesondere vor dem Hin- tergrund, dass auch für die Zukunft eine weitere Zunahme von Schiffsverkehr und –größen auf dem NOK prognostiziert wird (PLANCO, 2004).

Die Querschnittsanpassung dient somit der Anpassung an den Ausbaustandard der Weststrecke und der erforderlichen Leistungssteigerung für die Berufsschifffahrt. Ziel ist hierbei auch eine Vermeidung des kurz- und langfristigen Abwanderns des Schiffverkehrs, welches erhebliche negative wirtschaftliche Konsequenzen zur Folge hätte.

Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, endvertreten durch das Wasser- und Schiff- fahrtsamt Kiel-Holtenau, hat daher die Arbeitsgemeinschaft Trüper Gondesen Partner, Pla- nungsgruppe Umwelt sowie das Büro leguan (TGP / PU / LEGUAN) mit der Erarbeitung der Umweltuntersuchungen (Umweltverträglichkeitsstudie – UVS, Landschaftspflegerischer Be- gleitplan – LBP, FFH - Verträglichkeitsstudie – FFH-VS, sowie Fachbeitrag Artenschutz) zur Anpassung der Oststrecke des NOK zwischen Kkm 80 und 92 beauftragt.

1.2 Beschreibung des Vorhabens 1.2.1 Überblick Gesamtvorhaben

Das Gesamtvorhaben hat eine Verbreiterung der Sohlbreite im Regelprofil des Kanals von 44 m auf 70 m im NOK-Abschnitt zwischen der Geraden Königsförde (Kkm 80,0) und der Alten Levensauer Hochbrücke (Kkm 93,5) zum Ziel (vgl. BfG 2005).

Die Ausbaustrecke ist zur besseren Handhabbarkeit in zwei Planfeststellungsabschnitte (PFA) unterteilt. Der 1. PFA, welcher Prüfgegenstand dieser UVS ist, umfasst den Bereich zwischen der der Geraden Königsförde (Kkm 79,9) und der Weiche Schwartenbek (Kkm 92,1). Der 2. PFA betrifft den Ausbau im Bereich der Alten Levensauer Hochbrücke (Kkm 93,0 – 94,0).

Im Rahmen der Untergliederung in Planfeststellungsabschnitte wurde sichergestellt, dass jeder PFA für sich alleine gesehen maßgeblich zur Zielerreichung, also der Verbesserung der nautischen Verhältnisse sowie der Anpassung an zunehmenden Schiffsverkehr, beiträgt.

Beide PFA sind somit auch unabhängig voneinander technisch funktionsfähig und zu recht- fertigen. Somit werden sie als zwei selbständige Vorhaben betrachtet, für die jeweils ein Planfeststellungsverfahren gemäß § 14 Bundes-Wasserstraßengesetz (WaStrG) durchge- führt wird.

(16)

Stand: 04.12.2009 2

1.2.2 1. Planfeststellungsabschnitt - wesentliche Wirkfaktoren und Wirkungen (bau-, anlage- und betriebsbedingt)

Gegenstand der hier vorliegenden Umweltverträglichkeitsstudie (als Dokumentation der Umweltverträglichkeitsuntersuchungen (UVU)) sind die Ausbaumaßnahmen am Nord- Ostsee-Kanal im Abschnitt zwischen der Weiche Königsförde (Kkm 80) und der Weiche Schwartenbek (Kkm 92) mit einer Erweiterung des Regelquerschnitts von derzeit im Mittel 44 m auf 70 m Sohlbreite. Des Weiteren werden die Kurvenradien zwischen Kkm 80 und Kkm 92 auf 3000 m vergrößert.

Diese Erweiterung muss zur Erreichung der angestrebten Kurvenradien an den Innenseiten der Kurven erfolgen, was sich in Teilen auch auf die Lage der Verbreiterungsabschnitte von Geraden auswirkt. Folgende Vorhabensbestandteile sind im Einzelnen vorgesehen und wer- den im Rahmen der UVU beurteilt:

Aufweitung der Kurve Landwehr (Kkm 86,1 – 88,5) am nördlichen Kanalufer mit Ersatz und Rückverlegung der Fährlandeanlage Landwehr, Rückverlegung des Anlegers Land- wehr-Südseite (Baulos 1).

Aufweitung der Wittenbeker Kurve zwischen Kkm 87,5 und 91,1 am Südufer des Kanals (Baulos 2).

Modellierung des Überganges zwischen Wittenbeker Kurve und der Weiche Schwarten- bek an der Kanalnordseite zwischen Kkm 90,5 und 92 (Baulos 3).

Aufweitung der Kurve Groß-Nordsee entlang des Nordufers von Kkm 83 – 84,1 (Baulos 4).

Verbreiterung der Gerade Königsförde auf eine Wasserspiegelbreite von 136 m. Bau- maßnahme am Nordufer (Baulos 5).

Weitere Bestandteile des Vorhabens sind Baustelleneinrichtungsmaßnahmen sowie die Verbringung der Aushubmassen. Dies betrifft im Einzelnen:

Lager- und Baustelleneinrichtungsflächen im Bereich des planfestgestellten Spülfeld- komplexes Flemhude.

Die im Zuge der Baumaßnahmen anfallenden Bodenmassen. Diese unterteilen sich in Trocken- und Nassaushub und müssen außerhalb der Baulose verbracht werden. Für die Verbringung der Aushubmassen wurden im Vorfeld unterschiedliche Varianten ge- prüft (siehe 5-2: Verbringungskonzept). Der Entscheidungs- und Abwägungsprozess wird in Kapitel 3 der UVS noch einmal zusammenfassend dargestellt. Die Vorauswahl ergab folgende Verbringungswege als Vorzugsvarianten. Die Verbringung der trockenen Bodenmassen von ca. 3,8 Mio. m³ ist auf den landwirtschaftlichen Flächen der Güter Warleberg und Rosenkrantz vorgesehen. Das Material aus dem Nassaushub (3,0 Mio.

m³) wird mit Hilfe von Schuten auf die Umlagerungsfläche B 1 in der Kieler Bucht ver- bracht und auf dem Meeresboden abgelagert.

Wesentliche Vorhabensmerkmale, die zu erheblichen bau-, anlage- bzw. betriebsbedingten Auswirkungen auf die Umwelt führen können, sind:

der für die Erweiterung erforderliche Flächenbedarf (anlagebedingte Auswirkungen), Veränderung von Relief- und Oberflächengestalt durch die Verbreiterung und Neuanlage

von Böschungen (anlagebedingte Auswirkungen),

die anfallenden Bodenaushubmassen (bau- bzw. anlagebedingte Auswirkung),

(17)

Stand: 04.12.2009 3 die durch die Baustelleneinrichtung sowie Lagerflächen während der Bauzeit befristet

beanspruchten Flächen und Barrierewirkungen (baubedingte Auswirkungen),

die durch die Bautätigkeit verursachten Wirkungen wie insbes. Lärm- und Schadstoff- emissionen, Wassertrübung und Verkehr (baubedingte Auswirkungen),

die durch eine höhere Verkehrsdichte und den Verkehr möglicherweise größerer Schiffe auf dem NOK verursachten (zusätzlichen) Wirkungen wie insbes. Lärm- und Schadstoff- emissionen (betriebsbedingte Auswirkungen).

Der Einwirkungsbereich der bau-, anlage- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen des geplanten Ausbaus kann, je nach der räumlichen Ausbreitung der Wirkungen, unterschied- lich sein. Zu berücksichtigen ist, dass durch den vorhandenen NOK mit seinem Schiffsver- kehr und die Relikte aus der Bauzeit des NOK (Kippländer) bereits unterschiedliche anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen vorhanden sind.

Abb. 1-1: Übersicht der Vorhabensflächen von PFA 1.

1.2.3 2. Planfeststellungsabschnitt (PFA) und Ersatzneubau der alten Lensau- er Hochbrücke- Ausblick

Die Anpassung des NOK im Bereich der Alten Levensauer Hochbrücke (Kkm 93,0 – 94,0) von wird in einem 2. PFA des Ausbaus der Ostrecke des NOK behandelt. Für den 2. PFA werden separate Umweltuntersuchungen (UVS, LBP, FFH-VP) erstellt. Als Rahmenuntersu- chung für beide Planfeststellungsabschnitte kann die 2005 von der BfG angefertigte „Umwelt-

(18)

Stand: 04.12.2009 4 risikoeinschätzung für Projekte an Bundeswasserstraßen – Anpassung der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals“ herangezogen werden.

Nachfolgend soll eine kurze Übersicht der geplanten Maßnahmen sowie der zu erwartenden Umweltauswirkungen gegeben werden, um der gesamtheitlichen Zielsetzung des Ausbau- projektes Rechnung zu tragen.

Neben der Verbreiterung des Regelprofils aufgrund nautischer Erfordernisse ergibt sich an der Alten Levensauer Hochbrücke auch aufgrund mangelnder Stabilität der Widerlager und der steilen Böschungen in diesem Abschnitt Handlungsbedarf.. Es ist ein Ersatzneubau der Brücke vorgesehen.

Folgende Vorhabensbestandteile sind im Einzelnen vorgesehen:

Modellierung der Übergänge östlich und westlich der Levensauer Hochbrücken auf eine Sohlbreite von 70 m (Kkm 93,0 – 94,0).

Im Zuge der Baumaßnahmen fällt umfangreicher Bodenaushub an. Dieser unterteilt sich in Trocken- und Nassaushub. Die Bodenmassen müssen außerhalb des Ausbauab- schnittes verbracht werden. Für die Verbringung der Aushubmassen wurden im Vorfeld in einer Gesamtbetrachtung für beide PFA unterschiedliche Varianten geprüft. Im Zu- ge der Erstellung der Genehmigungsunterlagen für den 2. PFA wird das Verbri- nungskonzept für diesen Abschnitt präzisiert.

Abriss der Alten Levensauer Hochbrücke und Ersatzneubau (Kkm 93,4 – 93,5).

Die wesentlichen zu erwartenden Vorhabensmerkmale, welche zu erheblichen bau-, anlage- bzw. betriebsbedingten Auswirkungen auf die Umwelt führen können, entsprechen im We- sentlichen jenen des 1. PFA.

Ebenso entsprechen die im Rahmen der Maßnahmen des 2. PFA zu prognostizierenden Umweltauswirkungen aufgrund der Vergleichbarkeit der Baumaßnahmen sowie der einge- setzten Bautechniken weitgehend den Auswirkungen des 1. PFA. Im Unterschied zum 1.

PFA ist jedoch infolge der geringeren Ausmaße des Vorhabens ein verminderter Flächenbe- darf festzustellen. Zusätzlich ist mit Lärm-, Staub- und evtl. Geruchemissionen im Zuge von Abriss und Neubau der Alten Levensauer Hochbrücke zu rechnen. Des Weiteren sind im Zusammenhang mit dem Ersatzneubau der Brücke vertiefte artenschutzrechtliche Untersu- chungen erforderlich, da sich in deren Widerlagern ein bedeutsames Winterquartier des Großen Abendseglers (Nyctalus noctula), einer Fledermausart des Anhangs IV der FFH- Richtlinie, befindet.

Der Vorhabensraum zeichnet sich maßgeblich durch seine Nähe zur Bebauung des Stadt- teils Kiel-Suchsdorf und die Verkehrswege B 76 sowie K 27 aus. Neben dem Schiffsverkehr des NOK ist somit insbesondere der Straßenverkehr mit seinen typischen Emissionen als Vorbelastung zu berücksichtigen. FFH- oder andere Schutzgebiete sind im Bereich der Vor- habensflächen sowie in deren Nachbarschaft nicht existent.

Es ist daher auch zu erwarten, dass durch die Umweltauswirkungen des 2. PFA möglicher- weise auftretende Konflikte insbesondere durch die Nähe zu Kiel-Suchsdorf auftreten kön- nen. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse dieser UVS für den 1. PFA sowie der beschrie- benen Raumcharakteristik, wird davon ausgegangen, dass etwaige Konflikte mithilfe von Vermeidungs- und Optimierungsmaßnahmen, bzw. durch Kompensationsmaßnahmen lösbar sind und der Umsetzung des Vorhabens nicht entgegenstehen.

(19)

Stand: 04.12.2009 5

1.3 Methodik

1.3.1 Methodische Grundstruktur

Die allgemeine Vorgehensweise der UVS kann in 3 Teile gegliedert werden:

1) Bestandsaufnahme und fachliche Beurteilung

Ermitteln und Beschreiben der Werte und Funktionen des Raumes und seiner Bestand- teile für die Schutzgüter (gem. § 2 Abs. 1 UVPG) Menschen einschließlich der menschli- chen Gesundheit; Tiere, Pflanzen einschließlich der biologischen Vielfalt; Boden; Was- ser; Klima; Luft; Landschaft; Kultur- und sonstige Sachgüter sowie Wechselwirkungen bzw. Wechselwirkungskomplexe (Sachebene),

Bewertung der Raumeigenschaften im Hinblick auf die erwarteten Wirkfaktoren (Wert- ebene).

2) Auswirkungsprognose

Ermitteln und Beschreiben der Wirkfaktoren und Wirkungen, Ermitteln der prognostizierten Umweltauswirkungen

3) Beeinträchtigungen und Ausgleich

Ermitteln, Beschreiben und Bewerten der Vermeidung, der Verminderung und der Aus- gleichsfähigkeit von erheblichen Beeinträchtigungen der Umwelt.

Bestandsaufnahme und fachliche Beurteilung

Die Bewertung der Leistungsfähigkeit, Bedeutung bzw. Empfindlichkeit der Schutzgüter und der vorhandenen Vorbelastungen erfolgt systematisch für jedes der im sog. §5 Termin als relanvant eingestufte Schutzgüter, aber auch anhand deren Wechselwirkungen untereinan- der.

Es erfolgt jeweils eine schutzgutbezogene Ermittlung und Beschreibung sowie eine Bewer- tung des Ist-Zustandes.

Die Bewertung orientiert sich an den Vorgaben des „Leitfaden zur Umweltverträglichkeitsprü- fung an Bundeswasserstraßen“ (BMVBS 2007) bzw. alternativ an den Hinweisen der Version von 1996 (BfG 1996), soweit diese noch Verwendung finden können sowie dem Orientie- rungsrahmen Straßenbau S-H (LANDESAMT FÜR STRAßENBAU UND STRAßENVERKEHR

SCHLESWIG-HOLSTEIN,2004).

Die Werteinstufung erfolgt soweit möglich und sinnvoll in einer fünfstufigen ordinalen Skala entsprechend der tatsächlich vorgefundenen Qualitätsmerkmale bzw. Ausstattung. Alternativ werden die untersuchten Parameter in Wertelemente „allgemeiner“ und „besonderer“ Bedeu- tung unterteilt. Die Bewewertung erfolgt jeweils getrennt für die einzelnen räumlich zu unter- scheidenden Vorhabensteile Ausbaubereich inkl. terrestrische Verbringungsflächen und a- quatische Verbringungsflächen.

1. Ausbaubereich inkl. terrestrische Verbringungsflächen: Bezieht sich auf den jeweili- gen, schutzgutspezifisch festgelegten Untersuchungsraum mit allen 5 Baulosen in- klusive Baustraßen und Anlegestellen sowie die Baustelleneinrichtungs- und Lager-

(20)

Stand: 04.12.2009 6 flächen am Westufer des Flemhuder Sees und der hierzu notwendigen lokalen Ver- tiefung des Flemhuder Sees. Des Weiteren sind die vorgesehenen landwirtschaftli- chen Verbringungsflächen „Warleberg-Zentral“, „Warleberg-Süd“, „Rosenkrantz- Ziegelgrube“ und „Rosenkrantz-Kippland“ Bestandteil der Untersuchungen.

2. Aquatische Verbringungsflächen: Bezieht sich auf das Gebiet der Umlagerungsfläche B1 in der Kieler Bucht.

Auswirkungsprognose

Die zu erwartenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen des Vorhabens gem.

§ 6 Abs 3 Nr. 3 UVPG sind zu ermitteln, zu beschreiben und und im Anschluss zu bewerten.

Die Grundlage bilden der im § 5-Termin festgegelegte Untersuchungsrahmen und –raum.

Entsprechend der unterschiedlichen Umweltauswirkungen, Eingriffsfaktoren sowie Art, Inten- sität, räumlicher Ausbreitung und Dauer des Auftretens der verschiedenen Wirkfaktoren / Wirkungen erfolgt eine Unterscheidung in flächenhaft (quantitative) und nicht flächenhaft erfassbare Wirkungen (qualitative). Flächenhaft erfassbar ist die im Zusammenhang mit dem Vorhaben überbaute bzw. in Anspruch genommene zerstörte Erdoberfläche sowie die Flä- che, die infolge der Wirkungen zu einer Beeinträchtigung oder Gefährdung des Naturhaus- haltes und der Umwelt des Menschen führt. Während sich der Flächenverbrauch relativ fest umreißen lässt, sind Wirkungen wie stoffliche Einträge, Stör-, Trenn- und Barriereeffekte (Trennung funktionsräumlicher Zusammenhänge) und Veränderungen standortspezifischer abiotischer Verhältnisse, von Nutzungsstrukturen sowie des Landschaftsbildes hier qualitativ dargestellt. Für die quantitativ erfassbaren Wirkungen (z.B. Lärm- und Schadstoffemissio- nen) ist entsprechend ihrer Ausbreitung und Intensität eine Abgrenzung nach Wirkzonen möglich, während die qualitativ erfassbaren Wirkungen ohne Dimension sind (z.B. Barriere- wirkungen).

Die Auswirkungsprognose erfolgt anhand einer Verknüpfung der technischen Planungen i.M.

1:2.000 mit den Bestandsaufnahmen zur ökologischen und nutzungsbezogenen Empfind- lichkeit des Untersuchungsraumes i.M. 1:5.000- 25.000 unter Berücksichtigung der Vorbelas- tungen. Bei Prognose und Bewertung der Auswirkungen des Ausbaus der Oststrecke des NOK wird generell nach bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkungen unterschieden. Im Falle anlage- und betriebsbedingter Eingriffe ist grundsätzlich von langfristigen Beeinträchti- gungen des Naturhaushaltes auszugehen.

Baubedingte Wirkfaktoren sind verursacht durch temporäre Baustelleneinrichtungen und Materialtransporte im Bereich der Baulose und zu den Verbringungsflächen sowie die Flächen für Boden- und Materialablagerungen. Dies können bspw. Lärm-Emissionen von Fahrzeugen oder auch Vegetationsverluste durch die Baufeldbereitung sein. Baubeding- te Wirkfaktoren bilden insgesamt den Schwerpunkt der im Zuge des Kanalausbaus zu erwartenden Wirkungen.

Anlagebedingte Wirkfaktoren sind über Neuversiegelung bspw. im Bereich neuer Wege- verbindungen oder Uferbefestigungen bzw. Entsiegelungen, Flächenverbrauch sowie ei- ne Modifikation der Flächenverhältnisse von Land- und Wasserflächen gegeben.

Betriebsbedingt sind bei einem Ausbau der Oststrecke des NOK insbesondere Lärm- und Schadstoffemissionen, aber auch eine veränderte Situation von radarinduzierte Emissio-

(21)

Stand: 04.12.2009 7 nen elektromagnetischer Strahlung zu nennen. Diese ergeben sich infolge der erwarte- ten Veränderungen von Verkehrsmengen- und abläufen auf dem NOK.

Die Konfliktbewertung erfolgt insbesondere für baubedingte Auswirkungen jeweils getrennt für die einzelnen räumlich-funktional zu unterscheidenden Vorhabensteile Ausbau, terrestri- sche und aquatische Verbringung.

1. Ausbau: Beinhaltet alle Maßnahmen zur Querschnittsanpassung des NOK im Bereich der 5 Baulose inklusive hierfür notwendiger Baustraßen und Anlegestellen sowie die Baustelleneinrichtungs- und Lagerfläche am Westufer des Flemhuder Sees inkl. der hierzu notwendigen lokalen Vertiefung des Flemhuder Sees.

2. Terrestrische Verbringung: Beinhaltet den Abtransport des Bodenmaterials aus dem Trockenaushub (beginnt mit dem Verladen des Materials) mittels Traktoren, LKW o- der Schuten und dessen Aufbringung auf die vorgesehenen landwirtschaftlichen Flä- chen inkl. der Neuanlage hierfür notwendiger Baustraßen und Zuwegungen.

3. Aquatische Verbringung: Beinhaltet den wasserseitigen Abtransport des Bodenmate- rials aus dem Nassaushun ab dem Zeitpunkt des Verladens auf die eingesetzten Schuten sowie die Ablagerung des Materials im Bereich der Umlagerungsfläche B1 in der Kieler Bucht.

Im Ergebnis der Auswirkungsprognose werden die zu erwartenden erheblichen nachteiligen Auswirkungen des Vorhabens auf die einzelnen Schutzgüter ermittelt und benannt. Das Vor- liegen erheblicher Auswirkungen leitet sich dabei zum Einen u.a. aus der Intensität und Dau- er der Beeinträchtigung und der Größe der Eingrifffläche und zum Anderen aus der spezifi- schen Empfindlichkeit der betroffenen Schutzgüter ab. Indikatoren für die Empfindlichkeit sind u.a. die funktionale Bedeutung und der naturschutzfachliche Wert der beanspruchten Fläche sowie die Regenerationsfähigkeit von Lebensraumtypen, Populationen und Funktio- nen. Eine Beurteilung der Erheblichkeit im Sinne der Eingriffsregelung ist jedoch nicht Auf- gabe der UVS. Die Konkretisierung der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung mit Eingriffs- bilanzierung und Erstellung eines Maßnahmenkonzepts zur Kompensation erheblicher Ein- griffe erfolgt in der Landschaftspflegerischen Begleitplanung.

Beeinträchtigungen und Ausgleich (Hinweise auf Maßnahmen zur Vermeidung, Minde- rung zum Ausgleich oder Ersatz)

Unvermeidbare Beeinträchtigungen von Naturhaushalt und Landschaftsbild sind im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zu kompensieren. Im Rahmen der UVS wird auf die Aspekte der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung prinzipiell eingegangen. Vorschläge für geeigne- te Kompensationsmaßnahmen werden formuliert. Gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 2 UVPG ist eine Beschreibung der Maßnahmen erforderlich, mit denen erhebliche nachteilige Umweltauswir- kungen des Vorhabens vermieden, vermindert, ausgeglichen oder ersetzt werden können.

Die UVU gibt hierzu Hinweise, die im LBP konkretisiert werden.

1.3.2 Untersuchungsrahmen

Die Festlegung des Untersuchungsrahmens für die Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für das Vor- haben „Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals“ ist in mehreren, aufeinander fol- genden Phasen erfolgt.

(22)

Stand: 04.12.2009 8 In einer ersten Phase wurden Festlegungen zum Untersuchungsrahmen bezogen auf das eigentliche Ausbauvorhaben getroffen. Grundlagen hierfür waren

die vom WSA Kiel-Holtenau zum Scoping-Termin für den ursprünglichen Planfeststel- lungsabschnitt (PFA) 1 am 21. März 2007 vorgelegte Vorschlag zu Inhalt, Umfang und Untersuchungsmethoden der UVU (Scoping-Unterlage, Erarbeitung: Kieler Arbeitsge- meinschaft Anpassung Nord – Ostsee - Kanal),

die von den Verbänden und Behörden abgegebenen Stellungnahmen, die Niederschrift zum Scoping-Termin (WSDNORD, 2007),

die durch die WSD Nord erfolgte Festsetzung des Untersuchungsrahmens für den ersten PFA vom 13. 05. 2008.

Im Rahmen der weiteren Vorbereitung des Vorhabens im Laufe des Jahres 2007 und in der ersten Hälfte des Jahres 2008 haben sich darauf folgend in einer zweiten Phase maßgebli- che Änderungen der Vorhabenskonzeption ergeben, indem Teile des vorgesehenen 2. Plan- feststellungsabschnittes in dieses Verfahren eingegliedert wurden. Gleichzeitig wurde das Konzept für die Verbringung der entstehenden Überschussmassen detailliert ausgearbeitet.

Als endgültige Lösung wurde – unter Einbezug von umfangreichen Variantenvergleichen (vgl. u. a. Kap. 3, Unterlage 5-2 Fachgutachten Verbringungskonzept) - für den Verbleib des Trockenaushubs eine Verbringung auf landwirtschaftlich genutzte Flächen und für anfallen- den Nassaushub eine Verbringung in die Ostsee festgelegt. Aufgrund dessen wurde die Durchführung zusätzlicher Abstimmungstermine mit Fachbehörden sowie eines zweiten Scoping – Termins erforderlich. Dieser wurde am 12. Juni 2008 durchgeführt. So waren auf Grundlage der weiterentwickelten Planung zusätzlich zu berücksichtigen:

der vom WSA Kiel zum Scoping-Termin vorgelegte Vorschlag zu Änderungen des Un- tersuchungsrahmens (Scoping-Unterlage, Erarbeitung: ARBEITSGEMEINSCHAFT

PLANUNGSGRUPPE UMWELT / LEGUAN /TRÜPER GONDESEN PARTNER 2008), die von den Verbänden und Behörden hierzu abgegebenen Stellungnahmen, Ergebnisse weiterer Abstimmungstermine,

die Niederschrift zum Scoping-Termin (WSDNORD, 2008b).

Gegenüber dem ursprünglichen, durch die WSD Nord festgesetzten Untersuchungsrahmen ist aufgrund der geänderten Vorhabenskonzeption und unter Einbezug der vorgeschlagenen Verbringungsflächen eine Ausdehnung und Anpassung des Untersuchungsrahmens erfolgt.

Insbesondere

• wurde der Untersuchungsraum für das Ausbauvorhaben an den in die Planfeststel- lung eingestellten Ausbauabschnitt angepasst (vgl. Abb. 1-1),

• wurden die nun vorgesehenen Flächen für eine Verbringung der Aushubmassen des Trockenaushubs einbezogen – unter Beibehaltung der Spülfeldflächen des ehemali- gen Flemhuder Sees und Berücksichtigung von weiteren Alternativvorschlägen (hier- zu vgl. Kap. 3),

• wurden – gleichfalls unter Berücksichtigung von Alternativvorschlägen (vgl. Kap. 3)- die vorgesehenen Flächen für eine Verbringung des Nassaushubs einbezogen.

Maßgebliche Änderungen für den Bereich des Ausbauvorhabens und der Flächen für die terrestrische Verbringung betrafen darüber hinaus eine Ausdehnung bzw. Erweiterung der Untersuchungen zu

• Tiere, Pflanzen, biolog. Vielfalt: Biotoptypen, Rastvögel, Amphibien

(23)

Stand: 04.12.2009 9

• Landschaft (Photosimulation)

• Kulturgüter (Archäologisches Gutachten)

Zur Ermittlung und Bewertung von möglichen Umweltauswirkungen der verschiedenen Vor- habensbestandteile wurden für die zu betrachtenden Schutzgüter in Abhängigkeit von der Reichweite der zu erwartenden umweltrelevanten Wirkungen des Vorhabens unterschiedli- che Untersuchungsräume abgegrenzt. Trotz der räumlichen Trennung der einzelnen Baulose und der Verbringungsflächen ergeben sich aus diesem Grund und aufgrund funktionaler Verknüpfungen für die terrestrischen, schutzgutbezogenen Untersuchungsräume – mit Aus- nahme der Schutzgüter Boden sowie Kultur- und sonstige Sachgüter - in sich geschlossene Unersuchungsgebiete.

Die Ergebnisse der faunistischen Kartierungen sind in einem eigenständigen Dokument zu- sammengefasst (Unterlagen 5-2-3 Untersuchung Makrozoobenthos Fläche B1, B2 und E sowie 5-7 Fachbeitrag Flora-Fauna). Die Ergebnisse der Kartierungen dienen zugleich als Grundlage für den artenschutzrechtlichen Fachbeitrag und für die Bearbeitung des land- schaftspflegerischen Begleitplans (LBP).

Darüber hinaus wurde eine Anzahl weiterer Spezialuntersuchungen durchgeführt und für die Bearbeitung der UVS ausgewertet. Hierzu zählen

• Auswirkungsprognose Ostseeverbringung, Unterlage 5-2-2

• Hydrogeologisches Gutachten, Unterlage 5-3

• Lärmgutachten, Unterlage 5-5

• Immissionsgutachten, Unterlage 5-6

• Biotoptypenkartierung, Unterlage 5-8

• Expertise zu schiffsbedingten Emissionen elektromagnetischer Strahlung (BfG 2008) Aufgrund der spezifischen Anforderungen des Naturschutzrechts an die Berücksichtigung streng geschützter Arten wurde ein eigenständiger artenschutzrechtlicher Fachbeitrag ange- fertigt, der zugleich eine wichtige Grundlage für die Bearbeitung des LBP darstellt (siehe Unterlage 5-9 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag). In dem vorliegenden Artenschutzfachbei- trag (AFB) wurden die Auswirkungen des Vorhabens im Hinblick auf die Einhaltung von Fau- na - Flora - Habitat - Richtlinie (FFH-RL) und die Vogelschutzrichtlinie (V-RL) sowie das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) betrachtet. Darüber hinaus wurde geprüft, ob Ver- botstatbestände nach § 42 BNatSchG generiert werden. Schließlich sind aufgrund nicht aus- zuschließender erheblicher Beeinträchtigungen von Gebieten des Netzes Natura 2000 bezo- gen auf sechs Gebiete in der Umgebung des Eingriffsbereiches sowie für zwei Gebiete im Umfeld möglicher Flächen für die seewärtige Verbringung von Aushub FFH – Vorprüfungen durchgeführt worden (vgl. Unterlagen 4-2 FFH Voruntersuchungen). Im Ergebnis dieser Vor- untersuchungen wurden für folgende Gebiete FFH - Verträglichkeitsprüfungen durchgeführt:

Terrestrisch

• Gebiet 1626-352 „Kalkquelle am Nord-Ostsee-Kanal in Kiel“ (Unterlage 4-3 FFH- Verträglichkeitsuntersuchungen)

• Gebiet 1625-301 „Kluvensieker Holz“ (Unterlage 4-3 FFH-Verträglich- keitsuntersuchungen)

Aquatisch

• Vogelschutzgebiet 1525-491 „Eckernförder Bucht mit Flachgründen“ (Unterlage 4-3 FFH-Verträglichkeitsuntersuchungen)

(24)

Stand: 04.12.2009 10

1.3.3 Untersuchgungsraum Untersuchungsraum

Für die zu betrachtenden Schutzgüter wurden in Abhängigkeit von der Reichweite der zu erwartenden umweltrelevanten Wirkungen des Vorhabens unterschiedliche Untersuchungs- räume abgegrenzt. Dies geschah getrennt für den terrestrischen (Ausbauabschnitte, Baustel- leneinrichtungs- und Lagerflächen, terrestrische Verbringungsflächen, Baustraßen) und den aquatischen (Umlagerungsflächen in der Ostsee) Vorhabensteil.

Es werden unterschieden

1. Der Untersuchungsraum für den Kanalausbau im Abschnitt Gerade Königsförde bis Wei- che Schwartenbek inklusive der landwirtschaftlichen Verbringungsflächen für den Tro- ckenaushub (terrestrischer Vorhabensteil).

Die Abgrenzung des Untersuchungsraumes ist ausgehend von den vorgesehenen Vor- habensbestandteilen und den baulichen bzw. betrieblichen Aktivitäten erfolgt. Für die de- taillierte Abgrenzung sind zudem lokale Biotop - Nutzungsstrukturen, wie Orts- und Wald- ränder, Bachläufe oder Knicks sowie die Wirkfaktoren herangezogen worden. Der erwei- terte Untersuchungsraum wird für die Bearbeitung der Schutzgüter Pflanzen und Tiere, Landschaft, Kulturgüter sowie Menschen / Bevölkerung herangezogen. Die dem ur- sprünglichen ersten PFA entsprechende Abgrenzung des Untersuchungsbereiches liegt der Bearbeitung der Schutzgüter Boden, Wasser und Klima zu Grunde.

2. Der Untersuchungsraum, der für die Untersuchung des Verbringungskonzeptes zu den anfallenden Bodenmassen aus dem Nassaushub erforderlich ist. Dies betrifft die Verbrin- gung von unterhalb der Wasserlinie ausgebautem Boden (Nassaushub) auf die Umlage- rungsfläche B1 in der Ostsee.

1.3.4 Schutzgutspezifische Methodik zur Bestandserfassung und -bewertung 1.3.4.1 Schutzgut Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit

Im Vordergrund der Betrachtungen stehen die jeweils als Teilschutzgut behandelte Wohn- und Wohnumfeldfunktion (einschließlich der menschlichen Gesundheit) sowie die Erholungs- funktion.

Teilschutzgut Wohnen

Als Wohngebiete berücksichtigt werden all jene Gebietskategorien der Baunutzungsverord- nung (BauNVO), auf die sich die gesetzlichen Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgeset- zes (BImSchG), der zugehörigen Bundesimmissionsschutzverordnungen (BImSchV) sowie die Orientierungswerte der DIN 18005 zum Schallschutz im Städtebau beziehen.

Zur Bewertung von Wohn- und Wohnumfeldfunktionen mit dem Ziel, besonders empfindliche Gebiete abzugrenzen und zusätzliche Belastungen zu vermeiden, werden die geltenden Flä- chennutzungs-/ Bebauungspläne sowie Landschafts(rahmen)pläne unter Berücksichtigung der folgenden Aspekte ausgewertet:

Siedlungsgeschichte

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Stand: 04.12.2009 11 Siedlungsstruktur / bauleitplanerische Festlegungen

Siedlungsinterne (Grünflächen) und siedlungsnahe Freiräume Bestehende Vorbelastungen

Die Siedlungsflächen benötigen entsprechend ihrer Empfindlichkeit Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (vgl. BfG/ Hrsg. BMVBS, 2007). Sie weisen je nach Nutzungsstruktur und ihrer Bedeutung für das Ortsbild sowie für die Erfüllung der Grunddarseinsfunktionen unterschiedliche Empfindlichkeiten gegenüber Belastungen wie Lärm oder Schadstoffeinträ- gen auf. Entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit werden die Siedlungsflächen in fünf Wert- stufen von „sehr hoch“ bis „sehr gering“ klassifiziert. Besonders hohen Schutz benötigen bspw. Krankenhäuser, Schulen und Kindertagesstätten, da dies Orte sind, an denen sich empfindliche Bevölkerungsgruppen (Kinder, Kranke) aufhalten. Einen Sonderfall stellen die Wohnnutzungen im baurechtlichen Außenbereich dar. Die Schutzbedürftigkeit dieser im Au- ßenbereich liegenden Wohnbauflächen wird aufgrund der fehlenden bauleitplanerischen Festlegung an den Lärmgrenzwerten der 16. BImSchV festgemacht. Demgemäß werden bauliche Anlagen im Außenbereich entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit mit Kern-, Dorf- und Mischgebieten gleichgesetzt.

Weiterhin finden bestehende Vorbelastungen durch Lärm oder andere Beeinträchtigungen der Wohnqualität Eingang in die Empfindlichkeitsbeurteilung. Wenig vorbelastete Flächen sind hierbei aufgrund ihrer herausragenden Qualität besonders schützenswert und empfind- lich gegenüber Beeinträchtigungen. Ihnen wird daher ein höherer Wert beigemessen (vgl.

BfG/ Hrsg. BMVBS, 2007, Anhang IV zum UVP-Leitfaden und Abb. 1-2).

Teilschutzgut Erholung

Für das Teilschutzgut Erholung werden außerörtliche Landschaftsbereiche ermittelt und be- rücksichtigt, die der landschaftsorientierten Erholung und Freizeitgestaltung dienen. Hierzu zählen neben den ortsfernen Erholungseinrichtungen/ Sehenswürdigkeiten (Erholungsziel- punkte) insbesondere auch die zur Erholung genutzten Wegeverbindungen (Wander-/ Rad- wege).

Die untersuchten Leitparameter sind dementsprechend (vgl. Scoping-Unterlage, Kap. 5.1):

Wohnen und Wohnumfeldnutzungen Freizeit- und Erholungsfunktionen

Menschliche Gesundheit (insbes. Lärm und Erschütterungen unter Berücksichtigung all- gemein anerkannter Orientierungs- und Richtwerte der AVV Baulärm, DIN 18005, TA Lärm, 22. BImschV und TA Luft)

Die Gebiete mit Erholungs- oder Freizeitfunktion werden mit in die Bewertung zum Schutzgut Menschen einbezogen. Dem Wohnumfeld werden die innerhalb von Dorfgebieten gelegenen oder mit diesen in direktem Zusammenhang stehenden Grünflächen, wie z. B. Sport- und Spielplätze zugerechnet. Diese leisten einen wichtigen Beitrag zur Erholung und zur physi- schen und psychischen Ausgleichsfunktion der Bewohner.

In einem Radius von 250 m um die wohnbaulich genutzten Flächen wurde ein Schutzbereich Wohnumfeld abgegrenzt. Dieser Bereich stellt schematisch den Teil des Wohnumfeldes dar, der zusätzlich zum eigentlichen Wohngebäude eine Schutzbedürftigkeit gegenüber Faktoren wie z. B. Lärm- und Schadstoffbelastungen aufweist, da er dem Aufenthalt im Freien dient.

Diese Flächen können dabei zum einen als Puffer für die Siedlungsbereiche angesehen

(26)

Stand: 04.12.2009 12 werden, zum anderen dienen sie je nach Ausstattung der Landschaft und Wegebeschaffen- heit der tatsächlichen Freiraumnutzung. Der Radius von 250 m entspricht dabei einer fußläu- figen Entfernung von etwa 3 – 4 Minuten und ist somit z. B. als Bereich für die so genannte Feierabenderholung gut geeignet.

Die gutachterliche Beurteilung von Empfindlichkeit und Wertigkeit der Flächen orientiert sich an den Vorschlägen des Leitfadens zur Umweltverträglichkeitsprüfung an Bundeswasser- straßen (BfG, Hrsg. BMVBS, 2007), wird jedoch an die lokalen Besonderheiten des Untersu- chungsraums angepasst.

Abb. 1-2: Bewertungsschema zur Bewertung der Empfindlichkeit SG Menschen.

1.3.4.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

Die Bewertung der Leistungsfähigkeit, Bedeutung und Empfindlichkeit des Schutzgutes Tie- re, Pflanzen und biologische Vielfalt erfolgt separat für das Teilschutzgut Pflanzen und das Teilschutzgut Tiere, wobei die biologische Vielfalt nicht als Teilschutzgut behandelt und im Rahmen der Teilschutzgüter Pflanzen und Tiere bearbeitet wird. Zu berücksichtigen ist, dass an dieser Stelle lediglich die Bewertungsmethodik im Rahmen der UVS erläutert wird. Die Erfassungs- und Kartierungsmethoden sind dem Fachbeitrag Flora und Fauna (Unterlage 5- 7) oder den entsprechenden Fachgutachten zu entnehmen.

(27)

Stand: 04.12.2009 13 Teilschutzgut Pflanzen

Die Bewertung erfolgt zweistufig. Zunächst wird anhand der Vorgaben des Orientierungs- rahmens Straßenbau S-H (2004) die naturschutzfachliche Bedeutung der Flächen anhand der vorliegenden Biotoptype in einer 5-stufigen Ordinalskala bewertet (siehe Tabelle 1-1).

Tabelle 1-1: Bewertung der Biotoptypen 5 = sehr hohe

naturschutzfachliche Be- deutung

stark gefährdete und im Bestand rückläufige Biotoptypen mit hoher Emp- findlichkeit und zum Teil sehr langer Regenerationszeit, Lebensstätte für zahlreiche seltene und gefährdete Arten, meist hoher Natürlichkeitsgrad und extensive oder keine Nutzung, kaum oder gar nicht ersetzbar/ausgleichbar, unbedingt erhaltenswürdig.

4 = hohe

naturschutzfachliche Be- deutung

mäßig gefährdete, zurückgehende Biotoptypen mit mittlerer Empfindlichkeit, lange bis mittlere Regenerationszeiten, bedeutungsvoll als Lebensstätte für viele, teilweise gefährdete Arten, hoher bis mittlerer Natürlichkeitsgrad, mäßige bis geringe Nutzungsintensität, nur bedingt ersetzbar, möglichst erhalten oder verbessern.

3 = mittlere

naturschutzfachliche Be- deutung

weit verbreitete, ungefährdete Biotoptypen mit geringer Empfindlichkeit, relativ rasch regenerierbar, als Lebensstätte mittlere Bedeutung, kaum gefährdete Arten, mittlerer bis geringer Natürlichkeitsgrad, mäßige bis hohe Nutzungsintensität, aus der Sicht des Arten- und Biotopschutzes Entwick- lung zu höherwertigen Biotoptypen anstreben, wenigstens aber Bestandssi- cherung garantieren.

2 = eingeschränkte natur- schutzfachliche Bedeu- tung

häufige, stark anthropogen beeinflusste Biotoptypen, als Lebensstätte ge- ringe Bedeutung, geringer Natürlichkeitsgrad, hohe Nutzungsintensität, allenthalben kurzfristige Neuentstehung, aus der Sicht von Naturschutz und Landschaftspflege Interesse an Umwandlung in naturnähere Ökosysteme geringerer Nutzungsintensität.

1 = geringe

naturschutzfachliche Be- deutung

sehr stark belastete, devastierte bzw. versiegelte Flächen; soweit möglich, sollte eine Verbesserung der ökologischen Situation herbeigeführt werden.

0 = Gebäude- und Ver- kehrsflächen, vollständig versiegelt

Anschließend wird in einem 2. Schritt die Empfindlichkeit des Schutzgutes Pflanzen und der Lebensräume beurteilt. Hier sind die potenziell von dem Vorhaben ausgehenden Wirkungen zu Grunde zu legen. Es handelt sich insbesondere um:

Abgrabung/ Aufschüttung und den damit verbundenen Biotopverlust, Temporäre Inanspruchnahme während der Bauphase,

Veränderung von Standortbedingungen für die Pflanzenwelt (z.B. Veränderung des Wasserhaushaltes, etc.).

Die Empfindlichkeit gegenüber einer Inanspruchnahme von Biotoptypen wird überwiegend direkt aus der Bedeutungseinstufung abgeleitet. Die Bewertung der Empfindlichkeit erfolgt ebenfalls in einer 5-stufigen Ordinalskala von „sehr hoch“ bis „sehr gering“.

Die Bewertung der Sonderstandorte „Kalktuffquellen“ erfolgt in 5 Bewertungsstufen. Die ge- ringste Wertstufe entspricht dabei der Stufe 1, die höchste Wertstufe der Stufe 5. Da intakte Kalkquellen in Norddeutschland insgesamt extrem selten sind und Kalkquellen von Natur aus durchaus auch artenarme bzw. kennartenarme Ausprägungen aufweisen können und dürfen, gelten zusätzlich Kriterien zu:

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