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Bestandsbeschreibung und -bewertung terrestrischer Vorhabensteil (Ausbau,

4 BESCHREIBEN UND BEWERTEN DER UMWELT UND IHRER

4.1 Schutzgut Menschen

4.1.3 Bestandsbeschreibung und -bewertung terrestrischer Vorhabensteil (Ausbau,

4.1.3.1 Wohnen

Zur Beurteilung der Siedlungsstruktur bilden Wohnbebauungen aller Art sowie öffentliche Grünflächen die Grundlage. Berücksichtigung finden folgende Siedlungsbereiche, die in Plan Nr. 1110000 01 23 101 Blatt 1 und 2 dargestellt und bewertet sind:

• vorhandene und geplante Siedlungsflächen der verbindlichen Bauleitplanung

• Siedlungsflächen aus der vorbereitenden Bauleitplanung (Aussagen der Flächennut-zungsplanung, die den geplanten baulichen Zustand bzw. die bauliche Nutzung wi-derspiegeln.)

• vorhandene Siedlungsflächen im Außenbereich: auf Grundlage der Biotoptypen-kartierung sowie auf Grundlage von ALK-Daten und Luftbildern abgegrenzte Streu-siedlungen und Einzelhöfe außerhalb der Darstellungen des Flächennutzungsplanes im baurechtlichen Außenbereich.

Zudem werden Sonderbauflächen, Mischnutzungen und Gemeinbedarfsflächen mit entspre-chender Zweckbestimmung sowie der Bestand öffentlicher Grünflächen als siedlungsnahe Freiräume dargestellt.

Der Planungsraum wird siedlungsstrukturell geprägt durch das östlich angrenzende Ober-zentrum Kiel und gehört in weiten Teilen dessen raumordnerischen Verdichtungsraum an

Stand: 04.12.2009 51 (vgl. LROP, 2004). Das Stadtgebiet von Kiel ragt jedoch nur in einem kleinen Teilbereich mit dem im LRP als Stadtrandkern 2. Ordnung ausgewiesenen Stadtteil Suchsdorf in den Unter-suchungskorridor hinein. Der stärker ländlich geprägte westliche Teilraum ist räumlich-strukturell dem westlich an den Untersuchungsraum angrenzenden Außenbereich des Mit-telzentrums Rendsburg zuzurechnen (vgl. MLUR SH, 2000).

Folgende Tabelle zeigt eine Übersicht aller Kommunen des Untersuchungsraumes mit An-gabe von Einwohnerzahlen und Bevölkerungsdichte:

Tabelle 4-2: Übersicht der Gemeinden und Städte im Untersuchungsraum

Gemeinde Quarnbek 1.711 Einwohner, Bev.-Dichte 111 E/km², betroffene Siedlungsbereiche sind die Dörfer Landwehr und Rajensdorf.

Gemeinde Neuwittenbek 1.251 Einwohner, Bev.-Dichte 95 E/km², betroffene Siedlungsbereiche sind die Dörfer Landwehr, Altwittenbek und Levensau, das Gut Warle-berg sowie einige Weiler und Einzelhöfe.

Gemeinde Krummwisch 737 Einwohner, Bev.-Dichte 53 E/km², betroffene Siedlungsbereiche sind die Dörfer Klein Königsförde und Neu-Königsförde sowie einige Weiler und Einzelhöfe.

Gemeinde Lindau 1.345 Einwohner, Bev.-Dichte 53 E/km², betroffener Siedlungsbereich ist das Dorf Königsförde.

Gemeinde Ottendorf 844 Einwohner, Bev.-Dichte 238 E/km², kein geschlossener Siedlungs-bereich betroffen.

Gemeinde Schinkel 1048 Einwohner, Bev.-Dichte 103 E/km², betroffene Siedlungsbereiche sind das Dorf Schinkel, Gut Rosenkrantz sowie einige Weiler und Ein-zelhöfe.

Kreisfreie Stadt Kiel (nur Stadtteil Suchsdorf)

Stadtteil Suchsdorf: 11.227 Einwohner, 1396 E/km²

Diese Dörfer oder Ortsteile weisen infolge ihrer meist geringen Größe nur vereinzelt eine klassische Ortskernnutzung durch Mischbauflächen und Gemeinbedarfsflächen (Kirche, Rathaus, Schule, soziale Einrichtungen sowie Versorgung) sowie eine umliegenden Wohn-baunutzung auf.

Bei den Dörfern handelt es sich i.d.R. um Straßendörfer oder im Bereich alter Gutshöfe ent-wickelte Haufendörfer. Neben den geschlossenen Siedlungsformen sind insbesondere in der Gemeinde Schinkel auch diverse Einzelhöfe oder Hofgruppen in der Fläche angesiedelt, denen im Flächennutzungsplan keine Funktion zugewiesen ist. Diese Siedlungsflächen wer-den daher als baurechtlicher Außenbereich dargestellt und bewertet.

Den Dörfern im östlichen Untersuchungskorridor ist gemein, dass sie einen deutlichen Aus-pendlerüberschuss in Richtung des nahen Oberzentrums Kiel aufweisen und hauptsächlich zum Wohnen genutzt werden. Flächen für die Ansiedlung von Industrie oder Gewerbe fehlen innerhalb des Untersuchungsraumes vollständig. Jedoch liegt der Anteil von in der Landwirt-schaft beschäftigten Erwerbstätigen trotz des hohen Pendleranteils mit knapp 8 % immer noch deutlich höher als im landesweiten Schnitt (3,0 %). So weist auch der 2000 für das Ge-biet fortgeschriebene Regionalplan den Gemeinden die Wohnfunktion als Haupt- und die Agrarfunktion als Nebenfunktion zu. Insgesamt verdeutlicht dies zusammen mit baulicher Gliederung und geringer Einwohnerdichte den ländlichen Charakter des Untersuchungsrau-mes als Agrarlandschaft.

Stand: 04.12.2009 52 Öffentliche Grünflächen im Untersuchungsgebiet sind auf Grundlage der Daten aus den F-Plänen als Bestand dargestellt. Soweit bekannt, ist die Zweckbindung entsprechend der Darstellungen im Flächennutzungsplan aufgeführt. Bei den öffentlichen Grünflächen handelt es sich zumeist um Sportanlagen, Spielplätze und Friedhöfe.

4.1.3.2 Erholung

Erholung und Freizeitgestaltung tragen entscheidend zum Wohlbefinden der Menschen bei.

Zur Ausübung von Freizeitaktivitäten ist das Vorhandensein öffentlich nutzbarer Freiräume notwendig. Insbesondere für die Naherholung spielen diese offenen Flächen eine wichtige Rolle, wobei hier die für Freizeitaktivitäten nutzbare Ausstattung dieser Flächen maßgeblich ist. Neben der landschaftlichen Eignung müssen die potenziellen Erholungsräume zusätzlich auch eine geeignete Infrastruktur aufweisen, d.h. sie müssen der Allgemeinheit zugänglich und möglichst gut und schnell zu erreichen sein. Das Vorhandensein geeigneter (Nah-) Er-holungsräume bestimmt die Wohnumfeldqualität eines Wohngebiets. Als erholungswirksame Flächen werden der siedlungsnahe Freiraum in maximal 500 m Entfernung von Wohn- oder Mischgebieten, Erholungszielpunkte (bspw. Sehenswürdigkeiten, Aussichtspunkte, Bade-möglichkeiten, etc.) sowie linienhafte und punktuelle Erholungsinfrastruktur wie z.B. Wan-derwege dargestellt. Zusätzlich finden regionalplanerische Aussagen zur Erholungsfunktion bestimmter Gebiete Berücksichtigung.

Das landschaftliche Potenzial für Erholungsnutzungen, welches das subjektive Erleben der Landschaft prägt, wird im Rahmen des Schutzguts Landschaft (vgl. Kap. 4.6 betrachtet und bewertet und bildet so eine Grundlage für die nachfolgenden Beurteilungen.

Ein bedeutender Teil (ca. 60 %) des Untersuchungsraumes ist im Landschaftsrahmenplan des Planungsraums III (Kapitel 4.1.4) als „Gebiet mit besonderer Erholungseignung“ ausge-wiesen. Dies betrifft in erster Linie einen 600 bis 1000 m breiten Streifen entlang des NOK sowie die nördlich des NOK gelegenen Flächen des Untersuchungsgebietes. Südlich des NOK ist zusätzlich der Flemhuder See mit seinem östlichen Uferbereich Bestandteil des

„Gebiets mit besonderer Erholungseignung“. Eine besondere Funktion dieses Raumes be-steht nach den Landschaftsplänen der betreffenden Gemeinden zufolge vor allem die Nut-zung zur Nah- und Feierabenderholung, insbesondere durch die Bevölkerung der nahe gele-genen Landeshauptstadt Kiel.

Der NOK mit dem ständigen Verkehr großer Schiffe und seiner steilen Böschung, auf der sich eine vielfältige Vegetation entwickelt hat, besitzt einen besonderen Reiz für die Erho-lungsnutzung was sich auch in der Häufung von Erholungsinfrastruktur entlang der Kanal-trasse widerspiegelt. NOK und der Flemhuder See weisen als Erholungsräume überregiona-le Bedeutung auf. Küberregiona-leinere, regional bedeutsame Zielpunkte bilden die alten Schüberregiona-leusenanla- Schleusenanla-gen bei Königsförde und Holm (östlich des Flemhuder Sees), die Kanalfähre Landwehr, das Obstcafé südlich von Warleberg sowie die historischen Gutsanlagen Rosenkrantz und War-leberg.

Für die vorherrschende extensive Erholungsnutzung z. B. durch Radwandern, Wandern, Nordic-Walking oder Inline-Skaten steht den Erholungssuchenden zusammen mit den land-schaftlichen Gegebenheiten ein ausreichend dichtes Netz an Erholungsinfrastruktur zur Ver-fügung (vgl. Plan 111000 01 23 101 Blatt 1 u. 2). Insbesondere die den NOK abschnittsweise beidseitig begleitenden Betriebswege, die vom WSA Kiel-Holtenau in Absprache mit den Kommunen für Fuß- und Radverkehr freigegeben sind, besitzen eine übergeordnete Bedeu-tung als regionaler (Rad)Wanderweg. Neben den im Plan dargestellten regional bedeutsa-men Radwander- und Wanderwegen gibt es eine Vielzahl weiterer Wege mit lokaler

Bedeu-Stand: 04.12.2009 53 tung, insbesondere im Wohnumfeld der Siedlungsbereiche. Diese sind jedoch aufgrund der Größe des Untersuchungsgebietes grafisch nicht in hinreichend übersichtlicher Form dar-stellbar. Die Verteilung der Wanderwege im Untersuchungsgebiet zeigt deutliche Nutzungs-präferenzen in der Landschaft auf. Die Wege erschließen vornehmlich den NOK und seine nächste Umgebung. Die vorhandenen kleineren Waldstücke sind hingegen eher dürftig er-schlossen. Die Radwegeverbindungen sparen die Waldbereiche nahezu aus und konzentrie-ren sich auf die Ufer des NOK.

Tourismus und Fremdenverkehr spielen eine untergeordnete Rolle, sind aber nichtsdesto-trotz vorhanden (bspw. Wohnmobilstellplatz bei Landwehr, Kanaltourismus oder Radtouris-mus entlang des Kanals). Der Hauptteil überregionaler Fremdenverkehrsströme konzentriert sich jedoch auf die städtischen Zentren (Kiel) und die Gemeinden der Ostseeküste.

Freizeit, Sport- und Erholungseinrichtungen, innerörtliche Parks, Grünanlagen oder besonde-re Fbesonde-reizeitziele sind als Erholungszielpunkte in den Darstellungen des Plans 111000 01 23 101 Schutzgut Menschen - Bestand enthalten. Darüber hinaus sind auch Informationen zur Lokalisation von Aussichtspunkten im Bestandsplan dargestellt. Sport- und Freizeiteinrich-tungen wie Sportplätze sind innerhalb des Untersuchungsraumes nicht vorhanden. Zu den öffentlichen Grünflächen im Untersuchungsgebiet zählen neben den o. g. Spielplätzen auch kleinere Parkanlagen. Insgesamt ist der Anteil öffentlicher Grünflächen innerhalb des Unter-suchungsraumes mit lediglich knapp 77 ha (bei einer Gesamtfläche von 2078 ha) jedoch gering.

4.1.3.3 Vorbelastungen

Als Vorbelastungen werden Umwelteinwirkungen bezeichnet, die zu einer Beeinträchtigung von Wohn-/ Aufenthaltsqualität und Erholungs-/ Freizeitfunktion führen. Besonderes Augen-merk liegt hierbei auf den Belastungen durch die Schifffahrt auf dem NOK. Hierzu zählen neben den Beeinträchtigungen durch Luftschadstoffe (in Kapitel 4.6 behandelt) insbesondere Lärm- und Sichtbelästigungen sowie die von Schiffsradaranlagen abgestrahlte energiereiche elektromagnetische Strahlung. Des Weiteren zählen auch Altlasten, welche ein potenzielles Risiko für die menschliche Gesundheit darstellen, zu den Vorbelastungen.

Lärm

Für das Untersuchungsgebiet liegt flächendeckend ein Fachgutachten der BfG zur „Quantifi-zierung der mit dem Ausbau und dem Betrieb der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals ver-bundenen Lärmimmissionen“ vor, in dem auch die aktuelle schiffverkehrsbedingte Belas-tungssituation dargestellt und bewertet ist.

Rechtlich sind die von der Schifffahrt verursachten Schallemissionen als Verkehrslärm ein-zustufen. Bewertung und Einstufung der Belastungen erfolgen daher auf Grundlage der 16.

BImSchV sowie unter Berücksichtigung von Vorsorge-Gesichtspunkten in Bezug auf die Ori-entierungswerte der DIN 18005. Tabelle 4-3 zeigt eine Übersicht der jeweiligen Immissions-richt-, bzw. -orientierungswerte in Abhängigkeit des Schutzbedarfs der im Untersuchungs-raum vorkommenden Nutzungen.

Stand: 04.12.2009 54 Tabelle 4-3: Übersicht Orientierungs- und Grenzwerte für Lärmimmissionen für Siedlungsflächen

Nutzung DIN 18005 Blatt 1

Orientierungswerte [dB(A)]

16. BImSchV Grenzwerte [dB(A)

Tag Nacht Tag Nacht

MD / MI (hier einschließlich der Wohnnutzungen im Außenbereich)

60 50 64 54

WA / WS 55 45 59 49

WR 50 40 59 49

Sondernutzungen (Parkanlagen, Spielplätze)

55 45 (59) (59)

Für den längenbezogenen Schallleistungspegel (Quellleistung direkt an der Schallquelle) ergibt sich in den Berechnungen auf Grundlage der vom WSA Kiel-Holtenau angegebenen Informationen zu Schiffsverkehr und Flottenstruktur im Bereich der Oststrecke des NOK ein Wert von 75,1 dB(A). Der zusätzlich ermittelte Schallleistungspegel von in den Weichen war-tenden Schiffen beträgt in den drei innerhalb des Untersuchungsraumes befindlichen Wei-chenbereichen 71,5 dB(A) in Klein Königsförde, 72,2 dB(A) in Groß Nordsee und 73,3 dB(A) in Schwartenbek. Auf dieser Grundlage wurde von der BfG eine flächenhafte Berechnung der Beurteilungspegel (in einer Höhe von 3 m über Grund) für den Untersuchungsraum vor-genommen. Etwaige reliefbedingte Abschirmungen wurden dabei mit berücksichtigt und die Ergebnisse anschließend durch vergleichende Pegelmessungen am Ufer des NOK überprüft und validiert.

Die Ergebnisse zeigen, dass der mittlere Schallpegel direkt an der Kanalböschung aktuell etwa zwischen 50 und 54 dB(A) liegt und mit zunehmender Entfernung vom Kanal auf Werte um 45 dB(A) in 300 m, bzw. 40 dB(A) in 700 m Entfernung vom Kanalufer abnimmt (Werte variieren infolge der unterschiedlichen Abschattung durch Reliefstrukturen). Damit werden im Ist-Zustand die Grenzwerte der 16. BImSchV für alle Nutzungsformen des Untersuchungs-gebiets tagsüber flächendeckend eingehalten. Dies gilt auch für die Orientierungswerte der DIN 18005, mit Ausnahme des kanalnahen Teils der reinen Wohngebiete von Kiel-Suchsdorf, wo der Orientierungswert von 50 dB(A) für reine Wohnnutzung um bis zu 1,5 dB(A) überschritten wird.

Da es sich bei dem berechneten Pegel um einen 24-stündigen Mittelungspegel handelt, muss dieser Pegel auch auf die nachts geltenden Grenzwerte der 16. BImSchV angewendet werden. Dabei ergeben sich Überschreitungen für Teile von als Wohngebiete ausgewiese-nen Siedlungsbereichen von Landwehr. Die Gebiete mit Grenzwertüberschreitungen nach 16. BImSchV sind im Bestandsplan zum Schutzgut Menschen (vgl. Plan 1110000 01 23 100 Blatt 1 und 2) gekennzeichnet. Zusätzlich sind dort auch die Isophonen der Grenzwerte (16.

BImSchV) dargestellt.

Insgesamt lässt sich resümieren, dass insbesondere im Bereich der kanalnahen Gebiete (innerhalb eines 500 – 1000 m Streifens) eine signifikante Vorbelastung durch Verkehrslärm der den NOK passierenden Schiffe besteht.

Für die Erholungsnutzung wird die Lärmbelastung durch Schiffe nicht als relevant bewertet, da der NOK mit dem stattfindenden Schiffsverkehr ein wesentlicher Zielpunkt der Erholungs-nutzung ist.

Stand: 04.12.2009 55 Durch Straßenverkehr verursachter Lärm spielt innerhalb des Untersuchungsraumes eine untergeordnete Rolle und wurde lediglich für den Bereich der Fähre Landwehr genauer be-trachtet. Grenzwertüberschreitungen sind nicht zu konstatieren.

Das Untersuchungsgebiet querende Hauptverkehrsstraßen sind die L 194 und K 92 sowie die L 46, L 48 und K 90 mit etwas geringerer Bedeutung. Diese Straßen verlaufen jedoch mit Ausnahme von L 194 und K 92 im Bereich der Fähre Landwehr kanalfern, so dass es nicht zu einer Belastungssummierung von Straßenverkehrs- und Schiffslärm kommt.

Radar

Der Schiffsverkehr auf dem Nord-Ostsee-Kanal verursacht neben Lärm- und Schadstoff-emissionen auch Emissionen von energiereicher elektromagnetischer Strahlung durch die Verwendung von Radaranlagen zur Navigation. Die BfG hat daher eine Expertise zur Quanti-fizierung dieser Emissionen im Bereich der Oststrecke des NOK erstellt. Aus den Untersu-chungen geht hervor, dass die hier relevante Spitzenleistungsdichte den in der 26. BImSchV festgelegten Grenzwert von 9994 W/m² in einer Entfernung von über 25 m zu emittierenden Radaranlagen nicht überschritten wird. Da der minimal möglich Abstand (zwischen dem Ra-daremitter und der landseitigen Begrenzung des Betriebsweges im gesamten Untersu-chungsraum unter Annahme gängiger Schiffsgrößen und der größtmöglichen Ufernähe der Schiffe niemals geringer als 25 m ist, ist eine Überschreitung des Grenzwertes auszuschlie-ßen (vgl. BFG 2008). Dabei ist zusätzlich zu beachten, dass sich die in der 26. BImSchV genannten Grenzwerte auf ortsfeste Emittenten beziehen, während es sich bei den hier re-levanten Schiffsradaranlagen um bewegliche Quellen handelt. Im Gegensatz zu stationären Quellen, die einen betrachteten Ort einer konstanten Belastung aussetzen, erfolgt durch be-wegliche Quellen lediglich eine sehr kurzfristige Belastung, wenn das Schiff den zum Stand-ort kürzesten Abstand erreicht und der sich drehende Radaremitter zugleich genau auf den Standort zeigt. Die Verwendung der Grenzwerte der 26. BImSchV ist somit als Vorsorge ori-entiert anzusehen.

Altlasten

Altablagerungen finden sich innerhalb des Untersuchungsraumes nach Auswertung der In-formationen aus den Flächennutzungs- und Landschaftsplänen der Gemeinden insbesonde-re in der näheinsbesonde-ren Umgebung des Flemhuder Sees. Bis auf zwei kleine Siedlungsabfall-Ablagerungen im Bereich der Verbringungsfläche „Kippland Schinkel“ befindet sich keiner der erfassten Altlastenstandorte im direkten Eingriffsbereich des geplanten Ausbaus. Die beiden Siedlungsabfallablagerungen werden separiert und entsprechend dem vorgefunde-nen Belastungsgrad einer gesonderten Entsorgung zugeführt, so dass hier nicht mit einer Gefährdung zu rechnen ist. Die genaue Lage aller Altlastenstandorte ist Plan Nr. 111000 01 23 101 zu entnehmen, während eine detaillierte Beschreibung der jeweiligen Altlast in Kapi-tel 4.3 zum Schutzgut Boden erfolgt.