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Schutzgutbezogene Beschreibung möglicher negativer

3 VERBRINGUNGSKONZEPT

3.2 Vertiefter Variantenvergleich Nassaushub

3.2.2 Schutzgutbezogene Beschreibung möglicher negativer

Nachfolgend werden die Verbringungsvarianten schutzgutbezogen hinsichtlich ihrer mögli-chen Umweltauswirkungen untersucht und bewertet. Auf Grundlage der vorhandenen Gut-achten werden artenschutzrechtliche Belange von den Betrachtungen ausgenommen, denn eine Eignung beider Varianten kann vorausgesetzt werden.

Unterwasserablagerung Ostsee

Tabelle 3-2: Schutzgutbezogene Darstellung möglicher Umweltauswirkungen einer Verbringung des Nassaushubs im Bereich der Umlagerungsflächen B1, B2 und A in der Ostsee

Umweltauswirkungen Schutzgut

Variante B1 Variante B2 Variante A

Mensch / Bevölkerung:

Wohnen (Wohnum-feld)

Der Abtransport des Nassaushubs auf dem NOK in Richtung der Verbringungsflächen in der Kieler Bucht wird zu einer temporären Erhöhung der verkehrsbedingten Lärmemissio-nen entlang des Kanalufers führen. Die prognostizierte Zu-nahme des verkehrsbedingten Schallleistungspegels auf dem NOK durch den Schutenverkehr liegt mit lediglich 0,5 dB(A) deutlich unterhalb der Hörschwelle des menschlichen Ohres (BfG 2009) und kann damit, auch unter Berücksichti-gung der weiteren bauzeitlichen Belastungszunahmen, als unerheblich angesehen werden. Dies gilt auch bei Nachtver-kehr der Schuten.

Der Abtransport des Nassaus-hubs auf dem NOK in Richtung der Verbringungsflächen in der Kieler Bucht wird zu einer tem-porären Erhöhung der verkehrs-bedingten Lärmemissionen entlang des Kanalufers führen.

Die prognostizierte Zunahme des verkehrsbedingten Schall-leistungspegels auf dem NOK durch den Schutenverkehr liegt mit lediglich 0,5 dB(A) deutlich unterhalb der Hörschwelle des menschlichen Ohres (BfG 2009) und kann damit, auch unter Berücksichtigung der weiteren bauzeitlichen Belastungszunah-men, als unerheblich angesehen werden. Dies gilt auch bei

Stand: 04.12.2009 39 Umweltauswirkungen

Schutzgut

Variante B1 Variante B2 Variante A

Nachtverkehr der Schuten.

Des Weiteren ist durch die Nähe der Verbringungsfläche zum Festland eine Lärmbelastung von Wohnbereichen nicht aus-geschlossen. Diese wird jedoch in jedem Fall deutlich unterhalb der Orientierungswerte der DIN 18005 liegen und daher nicht erheblich sein. bei ca. 500 m. Unter Einbe-zug eines Sicherheitsfaktors

Im Bereich der touristisch inten-siv genutzten und hoch bedeu-tenden Küstenbereiche können wahrnehmbare Sicht- und Lärm-beeinträchtigungen während des Verbringungsbetriebs aufgrund der im Verhältnis zu den Flächen B1 und B2 geringen Entfernung der küstennächsten Punkte der Verbringungsfläche von lediglich ca. 800 m auftreten. Diese sind infolge der selber Lärm vor allem die hoch empfindliche ruhige Erholungsnutzung betref-fen. Da die Aktivität in einem durch Schifffahrt vorbelasteten Bereich erfolgt, wird dies nicht als erhebliche Beeinträchtigung gewertet.

Ausgeschlossen ist angesichts der maximalen Wirkdistanz von 750 m eine Belästigung durch Wassertrübungen in Ufernähe oder Sedimentanspülungen.

In größerer Uferentfernung kommt es kurzfristig und klein-räumig während und direkt nach den Ablagerungsvorgängen zu sichtbaren Trübungserscheinun-gen. Eine Wahrnehmung ist nur von Schiffen oder aus der Luft möglich und wird daher nicht als erhebliche Beeinträchtigung gewertet.

Stand: 04.12.2009 40 Tiere auf einer Fläche von mindestens 3,75 km² Makrozoo-benthos ist eine niedrige Wertigkeit festzustellen (vgl. Tierar-ten nach dem Eingriff ist aufgrund der kurzen der Wassertiefe von > 16 m ausgeschlossen werden, da in dieser Tiefe in der Ostsee i.d.R. kein Pflanzenbewuchs zu erwarten ist.

Durch die Ablagerung des Nassaushubs wird der Mee-resboden samt dort lebender Tiere auf einer Fläche von mindestens 3,75 km² Umlagerungs-fläche B2 existiert ein Riff, welches dem Lebensraumtyp Ein-griff ist aufgrund der kurzen Regenerationszeiträume der Wassertiefe von > 16 m ausgeschlossen werden, da in dieser Tiefe in der Ostsee i.d.R. kein Pflanzenbewuchs zu erwarten ist.

Das Gebiet grenzt im Osten direkt an das FFH-Gebiet wahrschein-lich. Eine unter anderem für die Umlagerungsfläche A durchge-führte FFH-Verträglichkeitsvor-prüfung für das GGB „Südküste der Eckernförder Bucht und vorgelagerte Flachgründe“

kommt jedoch zu dem Ergebnis, dass bei Realisierung zwar Be-einträchtigungen zu erwarten, diese aber nicht erheblich sind.

(ARGE TGP PU & LEGUAN 2009b).

Negative Auswirkungen und Konflikte mit dem Naturschutz ergeben sich insbesondere für die Avifauna, da das Gebiet innerhalb eines Bereiches mit relativ hohen Bestandsdichten von Eider- und Trauerenten liegt.

Diese werden einerseits in ihrer Nahrungssuche gestört und v.a.

während der Mauser durch den Schutenverkehr belastet. Das Gebiet wird daher im biologi-schen Fachgutachten der ARGE TGP, Planungsgruppe Umwelt, Leguan (2009) als für eine Verbringung ungeeignet bewer-tet. Hierbei ist auch zu berück-sichtigen, dass der Anfahrtsweg der Schuten mit hoher Wahr-scheinlichkeit über mehrere Kilometer hinweg durch FFH-/

und Vogelschutzgebiet verläuft, so dass sich auch hieraus Be-einträchtigungen und Störungen ergeben. Um durch die Querun-gen resultierende erhebliche Beeinträchtigungen zu vermei-den, müsste ein Umweg zur Umfahrung der Schutzgebiete in

Stand: 04.12.2009 41 Umweltauswirkungen

Schutzgut

Variante B1 Variante B2 Variante A

Tiere auf einer Fläche von ca.

3,75 km² sukzessive überformt.

Hinsichtlich des hier betroffenen Makrozoobenthos ist von niedri-gen Wertigkeiten auszugehen.

(vgl. ARGE TGP, Planungsgrup-pe Umwelt, Leguan 2009), so dass sich hier keine relevanten Konflikte ergeben.

Auswirkungen auf Wasserpflan-zen können aufgrund der Was-sertiefe von > 16 m ausge-schlossen werden, da in dieser Tiefe in der Ostsee i.d.R. kein Pflanzenbewuchs zu erwarten ist.

Boden Bei allen drei Standorten handelt es sich um Unterwasserböden, welche nach BBodSchG nicht als Boden anzusprechen und zu bewerten sind. Mögliche Auswirkungen durch Inanspruchnah-me des Meeresgrunds wurden bereits beim Schutzgut Tiere und Pflanzen bzw. in den Untersu-chungen zum Makrozoobenthos (Bioconsult 2008 und ARGE TGP, Planungsgruppe Umwelt, Leguan 2009) berücksichtigt.

Wasser Durch die Ablagerung kann es lokal begrenzt innerhalb einer Wirkzone von maximal 750 m zu kurzfristigen Wassertrübungen und damit zu Einschränkungen der Unterwassersicht sowie zu einer Reduzierung der Eindringtiefe des Sonnenlichts in das Wasser kommen. Ein diffuser Ein-trag von Bodenmaterial entlang des Transportweges durch Windverdriftung kann aufgrund der vorgesehenen Abdeckung des Bodens mit einer Plane ausgeschlossen werden (PHW 2009).

Lokalklimatisch bedeutende Gebiete werden nicht beeinträchtigt. Auch eine Modifizierung der kleinklimatischen Bedingungen entlang der Transportstrecke und im Bereich der Verbringungs-flächen kann ausgeschlossen werden.

Durch den Schutenverkehr kommt es lokal begrenzt entlang der Transportstrecke und strom-abwärts der Windrichtung gelegener Bereiche während der Verbringungsphase zu einer zusätz-lichen Belastung mit Luftschadstoffen (v.a. SO2 und NO2). Wohngebiete werden lediglich ent-lang des Verlaufs des NOK zwischen den Ausbaustellen und der Einmündung in die Ostsee zusätzlich beeinträchtigt. Im Verhältnis zu der ohnehin bestehenden Vorbelastung aus dem Schiffsverkehr auf dem NOK ist diese Zusatzbelastung jedoch als unerheblich und nicht bewer-tungsrelevant anzusehen (LAiRM Consult 2009).

Klima / Luft

Insgesamt werden während der Verbringung 250.000 Transportkilometer zurückge-legt während derer es zu Abgasemissionen kommt. bzw. Klimagase sind im Falle einer Ablagerung im Bereich bzw. Klimagase sind im Falle einer Ablagerung im Bereich im Falle einer Realisierung zu erwarten (nach LAIRM-Consult

Stand: 04.12.2009 42 Umweltauswirkungen

Schutzgut

Variante B1 Variante B2 Variante A

Landschaft Die Meereslandschaft wird von der Küste aus betrachtet aufgrund der Entfernung von 8-10 km durch die Ablagerung des Nassaushubs in der Ostsee nicht beeinträchtigt.

Nicht auszuschließen sind auf-grund der geringeren Entfernung zur Küste temporäre (ca. 1,5 Jahre) Beeinträchtigungen der Meereslandschaft von den an-grenzenden Küstenbereichen aus gesehen durch auf der Um-lagerungsfläche verkehrende Schuten. Hierbei ist jedoch die bestehende Vorbelastung der

Direkt nördlich an die Fläche grenzend befindet sich 100 m vom Wrack entfernte Schüttstelle des Landes Wrackstand-orte auf. Auch die weitere Ab-stimmung mit dem BSH ergab keine Anhaltspunkte für das auszu-schließen erachtet wird.

Verfüllung in die Grube Schönwohld

Zur Beurteilung der Umweltauswirkungen einer Verbringung des Nassaushubs in die Sand- und Kiesgrube Schönwohld werden ausschließlich die im Zuge der Zwischenlagerung zur Trocknung und des Antransports des Bodenmaterials auftretenden Wirkfaktoren beurteilt. Die Verfüllung selbst ist bereits genehmigt und wäre nicht Teil des Planfeststel-lungsverfahrens zum Ausbau der Oststrecke des NOK.

Tabelle 3-3: Schutzgutbezogene Darstellung möglicher Umweltauswirkungen einer Verfüllung des Nassaushubs in die Sand- und Kiesgrube Schönwohld

Schutzgut Umweltauswirkungen Mensch /

Bevölke-rung: Wohnen (Wohnumfeld)

Der Transport des auf den Spülfeldern des Flemhuder Sees getrockneten Nassaushubs über die A 210 sowie die einzurichtende Behelfsabfahrt hin zur Grube Schönwohld wird zu einer temporären Erhöhung der verkehrsbedingten Lärmbelastung entlang dieser Strecke führen. Bei geplanten ca. 300 LKW-Fahrten pro Tag und einer angenommenen Arbeitszeit von 07:00 bis 20:00 Uhr ergäbe sich bei einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 50 km/h eine ungefähre Zusatzbelastung von rund 60 dB(A) direkt an den genutzten Straßen und

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ca. 56 dB(A) in 50 m Entfernung (in Anlehnung an RBLärm-92). Dies führt zu einer Zu-satzbelastung entlang der Zufahrten und der A 210. Die Lärmzunahme betrifft jedoch keine Ortschaften direkt. Aufgrund der fehlenden Betroffenheit von Ortslagen und der bestehenden Verlärmung entlang der Autobahn ist die zusätzliche Lärmbelastung nicht als erheblich einzustufen.

Weitere negative Auswirkungen ergeben sich aufgrund der Verschmutzung öffentlicher Verkehrswege (insbes. BAB 210) durch den ständigen Bodentransport und der daraus resultierenden gesteigerten Unfallgefahr sowie evtl. durch aus dem Schwerlastverkehr resultierende Erschütterungen.

Mensch / Bevölke-rung: Erholungs-nutzung

Negative Auswirkungen ergeben sich durch die im Zuge des Antransportes des Bodenma-terials zum Zwischenlager am Flemhuder See mittels Schuten zu erwartenden Lärm-Emissionen. Die Verlärmung betrifft hier insbesondere die ruhige Erholungsnutzung, da der Flemhuder See für Wassersport sowie zum Baden und Wandern entlang der Ufer genutzt wird. Des Weiteren wird ein Campingplatz am nordwestlichen Ufer des Sees durch die Verlärmung beeinträchtigt. Erheblich ist die Lärmzunahme unter Berücksichtigung der bestehenden Vorbelastungen durch den Schiffsverkehr auf dem NOK jedoch lediglich im Nahbereich der von den Schuten gewählten Strecke, im Einzugsbereich des Anlegers (ca.

100 m-Radius) und im Bereich der Trocknungsfelder, wo der Mietenwender dauerhaft zum Einsatz kommt. Die Zusatzbelastung kann demnach bei ausreichendem Abstand der Schuten vom Ufer und dem Einsatz lärmarmer Maschinen auf den Trocknungsfeldern verhältnismäßig gering gehalten werden.

Weitere Beeinträchtigungen der Erholungseignung ergeben sich durch den Verkehr auf der anzulegenden Baustraße für den Abtransport der Bodenmassen per LKW (Anschluss Trocknungsfeld an A 210). Als Baustraße soll nach derzeitigem Planungsstand die als Unterhaltungsweg vorgesehene Zufahrt zum Spülfeld ausgebaut und befestigt werden.

Zusätzlich ist während der Bauzeit mit Einschränkungen der Wassersportnutzung durch den Schutenverkehr auf dem See zu rechnen. Durch die Inanspruchnahme der Spülfelder C1-West und D können Einschränkungen der Zugänglichkeit des Westufers des Flemhu-der Sees durch eine Unterbrechung von Wegeverbindungen nicht ausgeschlossen wer-den. Insbesondere die Nutzbarkeit des westlichen Uferweges und dessen Verbindung mit dem Ort Groß-Nordsee könnte unterbrochen werden.

Tiere & Pflanzen Im Bereich der als Trocknungsflächen geplanten Spülfelder kann es aufgrund direkter Flächeninanspruchnahme und Störungen durch Lärm- und Lichtemissionen (bei Nachtbe-trieb) zu negativen Auswirkungen auf Flora und Fauna kommen. Im Zuge von Voruntersu-chungen der ARGE Planungsgruppe Umwelt, Leguan und TGP wurden die geplanten Trocknungsflächen C1-West und D aus biologischer Sicht als verhältnismäßig geringwer-tig eingestuft. Dennoch ist kleinflächig ein Verlust wertvoller Strukturen (insbes. Ruderalflu-ren feuchter Standorte zu erwarten ARGE PU, Leguan, TGP 2008).

Zusätzlich wird der LKW-Verkehr entlang der neuen Baustraße (Anbindung an A 210) zu vermehrten Störungen der Fauna auf benachbarten, teils hochwertigen Flächen führen.

Hier können in Abhängigkeit von der genauen Lage der Baustraße und dem Wirkbereich des Verkehrslärms auch artenschutzrechtliche Konflikte nicht ausgeschlossen werden.

Boden Beeinträchtigungen von Böden können sich lediglich bauzeitlich durch die Überlagerung der Spülfeldböden mit den trocknenden Mieten und dadurch bedingten temporären Verän-derungen von Bodenwasser- und Stoffhaushalt sowie durch etwaige Verdichtungen oder neu anzulegende Wegeverbindungen zwischen Anleger und Trocknungsflächen ergeben.

Diese Beeinträchtigungen sind jedoch flächenmäßig gering und betreffen ausschließlich die aufgespülten anthropogen veränderten Böden der ehemaligen Spülfelder. Ein Eintrag von Schadstoffen kann lediglich betriebsbedingt im Falle von Havarien oder Leckagen erfolgen, da in die Grube Schönwohld ohnehin nur Bodenmaterial der LAGA-Stufe Z 1.1 verfüllt werden darf (PHW 2009). Weitere negative Auswirkungen sind nicht zu erwarten.

Wasser Eine Beeinträchtigung von Grund- oder Oberflächenwasser durch die Verbringung des Nassaushubs in die Grube Schönwohld kann ausgeschlossen werden.

Klima / Luft Lokalklimatisch bedeutende Gebiete werden durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt.

Durch Schuten- und LKW-Verkehr kommt es lokal begrenzt entlang der Transportstrecke und stromabwärts der Windrichtung gelegener Bereiche temporär zu einer zusätzlichen Belastung mit Luftschadstoffen (v.a. NOx). Wohngebiete werden jedoch nicht direkt beein-trächtigt. Die Belastungen aus dem Schutenverkehr zwischen Ausbaustellen und dem Anleger im Flemhuder See sind im Verhältnis zu der ohnehin bestehenden Vorbelastung aus dem Schiffsverkehr auf dem NOK als unerheblich anzusehen. Insgesamt werden während der Verbringung ca. 300.000 Transportkilometer (300 Fahrten à 10 km an 100

Stand: 04.12.2009 44 Schutzgut Umweltauswirkungen

Tagen) zurückgelegt während derer es zu Abgasemissionen kommt. Des Weiteren müs-sen auch die Standzeiten bei laufenden Schiffsmotoren mitberücksichtigt werden.

Folgende Gesamtemissionen der betrachteten Luftschadstoffe bzw. Klimagase sind im Falle einer Verfüllung in die Grube Schönwohld zu erwarten (nach LAIRM-CONSULT 2009):

23,85 t NOx

5,32 t SO2

0,051 t Benzol

1,32 t PM10

2.372,55 t CO2

Hierbei ist eher eine Überschätzung der zu erwartenden Emissionen anzunehmen, da in die Berechnungen der Schadstoffemissionen noch nicht die durch die Behelfsabfahrt ge-ringere zurückzulegende Entfernung eingestellt wurde.

Landschaft Die Landschaft wird durch die Trocknung des Nassbaggergutes im Bereich der Spülfelder des Flemhuder Sees vor der Verfüllung des Nassaushubs in die Sand- und Kiesgrube Schönwohld nur kleinräumig im Bereich der Trocknungsfelder beeinträchtigt. Der Verlust von Vegetation kann in Verbindung mit der Umgestaltung der Oberfläche zu einer Quali-tätsminderung des Landschaftsbildes führen. Diese betrifft jedoch aufgrund des nicht zu erwartenden Verlustes von wertgebenden oder weithin sichtbaren Strukturen und der geringen Höhe des Eingriffes ausschließlich den Nahbereich der Trocknungsflächen sowie die Flächen selbst.

Zerschneidungswirkungen durch neu anzulegende Straßen sind aufgrund der geplanten Nutzung des bestehenden Straßen- und Wegenetzes nicht zu erwarten. Es kann jedoch zu temporären Beeinträchtigungen im Bereich von Baustraßen und durch bauzeitlich ge-steigerten LKW-Verkehr kommen.

Kultur- und sons-tige Sachgüter

Im Wirkbereich des Transportweges und der Trocknungsfelder sind keine Kultur- oder Sachgüter bekannt, so dass eine Beeinträchtigung hier ausgeschlossen werden kann.