• Keine Ergebnisse gefunden

1 EINFÜHRUNG

1.2 Beschreibung des Vorhabens

Das Gesamtvorhaben hat eine Verbreiterung der Sohlbreite im Regelprofil des Kanals von 44 m auf 70 m im NOK-Abschnitt zwischen der Geraden Königsförde (Kkm 80,0) und der Alten Levensauer Hochbrücke (Kkm 93,5) zum Ziel (vgl. BfG 2005).

Die Ausbaustrecke ist zur besseren Handhabbarkeit in zwei Planfeststellungsabschnitte (PFA) unterteilt. Der 1. PFA, welcher Prüfgegenstand dieser UVS ist, umfasst den Bereich zwischen der der Geraden Königsförde (Kkm 79,9) und der Weiche Schwartenbek (Kkm 92,1). Der 2. PFA betrifft den Ausbau im Bereich der Alten Levensauer Hochbrücke (Kkm 93,0 – 94,0).

Im Rahmen der Untergliederung in Planfeststellungsabschnitte wurde sichergestellt, dass jeder PFA für sich alleine gesehen maßgeblich zur Zielerreichung, also der Verbesserung der nautischen Verhältnisse sowie der Anpassung an zunehmenden Schiffsverkehr, beiträgt.

Beide PFA sind somit auch unabhängig voneinander technisch funktionsfähig und zu recht-fertigen. Somit werden sie als zwei selbständige Vorhaben betrachtet, für die jeweils ein Planfeststellungsverfahren gemäß § 14 Bundes-Wasserstraßengesetz (WaStrG) durchge-führt wird.

Stand: 04.12.2009 2

1.2.2 1. Planfeststellungsabschnitt - wesentliche Wirkfaktoren und Wirkungen (bau-, anlage- und betriebsbedingt)

Gegenstand der hier vorliegenden Umweltverträglichkeitsstudie (als Dokumentation der Umweltverträglichkeitsuntersuchungen (UVU)) sind die Ausbaumaßnahmen am Nord-Ostsee-Kanal im Abschnitt zwischen der Weiche Königsförde (Kkm 80) und der Weiche Schwartenbek (Kkm 92) mit einer Erweiterung des Regelquerschnitts von derzeit im Mittel 44 m auf 70 m Sohlbreite. Des Weiteren werden die Kurvenradien zwischen Kkm 80 und Kkm 92 auf 3000 m vergrößert.

Diese Erweiterung muss zur Erreichung der angestrebten Kurvenradien an den Innenseiten der Kurven erfolgen, was sich in Teilen auch auf die Lage der Verbreiterungsabschnitte von Geraden auswirkt. Folgende Vorhabensbestandteile sind im Einzelnen vorgesehen und wer-den im Rahmen der UVU beurteilt:

Aufweitung der Kurve Landwehr (Kkm 86,1 – 88,5) am nördlichen Kanalufer mit Ersatz und Rückverlegung der Fährlandeanlage Landwehr, Rückverlegung des Anlegers Land-wehr-Südseite (Baulos 1).

Aufweitung der Wittenbeker Kurve zwischen Kkm 87,5 und 91,1 am Südufer des Kanals (Baulos 2).

Modellierung des Überganges zwischen Wittenbeker Kurve und der Weiche Schwarten-bek an der Kanalnordseite zwischen Kkm 90,5 und 92 (Baulos 3).

Aufweitung der Kurve Groß-Nordsee entlang des Nordufers von Kkm 83 – 84,1 (Baulos 4).

Verbreiterung der Gerade Königsförde auf eine Wasserspiegelbreite von 136 m. Bau-maßnahme am Nordufer (Baulos 5).

Weitere Bestandteile des Vorhabens sind Baustelleneinrichtungsmaßnahmen sowie die Verbringung der Aushubmassen. Dies betrifft im Einzelnen:

Lager- und Baustelleneinrichtungsflächen im Bereich des planfestgestellten Spülfeld-komplexes Flemhude.

Die im Zuge der Baumaßnahmen anfallenden Bodenmassen. Diese unterteilen sich in Trocken- und Nassaushub und müssen außerhalb der Baulose verbracht werden. Für die Verbringung der Aushubmassen wurden im Vorfeld unterschiedliche Varianten ge-prüft (siehe 5-2: Verbringungskonzept). Der Entscheidungs- und Abwägungsprozess wird in Kapitel 3 der UVS noch einmal zusammenfassend dargestellt. Die Vorauswahl ergab folgende Verbringungswege als Vorzugsvarianten. Die Verbringung der trockenen Bodenmassen von ca. 3,8 Mio. m³ ist auf den landwirtschaftlichen Flächen der Güter Warleberg und Rosenkrantz vorgesehen. Das Material aus dem Nassaushub (3,0 Mio.

m³) wird mit Hilfe von Schuten auf die Umlagerungsfläche B 1 in der Kieler Bucht ver-bracht und auf dem Meeresboden abgelagert.

Wesentliche Vorhabensmerkmale, die zu erheblichen bau-, anlage- bzw. betriebsbedingten Auswirkungen auf die Umwelt führen können, sind:

der für die Erweiterung erforderliche Flächenbedarf (anlagebedingte Auswirkungen), Veränderung von Relief- und Oberflächengestalt durch die Verbreiterung und Neuanlage

von Böschungen (anlagebedingte Auswirkungen),

die anfallenden Bodenaushubmassen (bau- bzw. anlagebedingte Auswirkung),

Stand: 04.12.2009 3 die durch die Baustelleneinrichtung sowie Lagerflächen während der Bauzeit befristet

beanspruchten Flächen und Barrierewirkungen (baubedingte Auswirkungen),

die durch die Bautätigkeit verursachten Wirkungen wie insbes. Lärm- und Schadstoff-emissionen, Wassertrübung und Verkehr (baubedingte Auswirkungen),

die durch eine höhere Verkehrsdichte und den Verkehr möglicherweise größerer Schiffe auf dem NOK verursachten (zusätzlichen) Wirkungen wie insbes. Lärm- und Schadstoff-emissionen (betriebsbedingte Auswirkungen).

Der Einwirkungsbereich der bau-, anlage- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen des geplanten Ausbaus kann, je nach der räumlichen Ausbreitung der Wirkungen, unterschied-lich sein. Zu berücksichtigen ist, dass durch den vorhandenen NOK mit seinem Schiffsver-kehr und die Relikte aus der Bauzeit des NOK (Kippländer) bereits unterschiedliche anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen vorhanden sind.

Abb. 1-1: Übersicht der Vorhabensflächen von PFA 1.

1.2.3 2. Planfeststellungsabschnitt (PFA) und Ersatzneubau der alten Lensau-er Hochbrücke- Ausblick

Die Anpassung des NOK im Bereich der Alten Levensauer Hochbrücke (Kkm 93,0 – 94,0) von wird in einem 2. PFA des Ausbaus der Ostrecke des NOK behandelt. Für den 2. PFA werden separate Umweltuntersuchungen (UVS, LBP, FFH-VP) erstellt. Als Rahmenuntersu-chung für beide Planfeststellungsabschnitte kann die 2005 von der BfG angefertigte

„Umwelt-Stand: 04.12.2009 4 risikoeinschätzung für Projekte an Bundeswasserstraßen – Anpassung der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals“ herangezogen werden.

Nachfolgend soll eine kurze Übersicht der geplanten Maßnahmen sowie der zu erwartenden Umweltauswirkungen gegeben werden, um der gesamtheitlichen Zielsetzung des Ausbau-projektes Rechnung zu tragen.

Neben der Verbreiterung des Regelprofils aufgrund nautischer Erfordernisse ergibt sich an der Alten Levensauer Hochbrücke auch aufgrund mangelnder Stabilität der Widerlager und der steilen Böschungen in diesem Abschnitt Handlungsbedarf.. Es ist ein Ersatzneubau der Brücke vorgesehen.

Folgende Vorhabensbestandteile sind im Einzelnen vorgesehen:

Modellierung der Übergänge östlich und westlich der Levensauer Hochbrücken auf eine Sohlbreite von 70 m (Kkm 93,0 – 94,0).

Im Zuge der Baumaßnahmen fällt umfangreicher Bodenaushub an. Dieser unterteilt sich in Trocken- und Nassaushub. Die Bodenmassen müssen außerhalb des Ausbauab-schnittes verbracht werden. Für die Verbringung der Aushubmassen wurden im Vorfeld in einer Gesamtbetrachtung für beide PFA unterschiedliche Varianten geprüft. Im Zu-ge der Erstellung der GenehmigungsunterlaZu-gen für den 2. PFA wird das Verbri-nungskonzept für diesen Abschnitt präzisiert.

Abriss der Alten Levensauer Hochbrücke und Ersatzneubau (Kkm 93,4 – 93,5).

Die wesentlichen zu erwartenden Vorhabensmerkmale, welche zu erheblichen bau-, anlage- bzw. betriebsbedingten Auswirkungen auf die Umwelt führen können, entsprechen im We-sentlichen jenen des 1. PFA.

Ebenso entsprechen die im Rahmen der Maßnahmen des 2. PFA zu prognostizierenden Umweltauswirkungen aufgrund der Vergleichbarkeit der Baumaßnahmen sowie der einge-setzten Bautechniken weitgehend den Auswirkungen des 1. PFA. Im Unterschied zum 1.

PFA ist jedoch infolge der geringeren Ausmaße des Vorhabens ein verminderter Flächenbe-darf festzustellen. Zusätzlich ist mit Lärm-, Staub- und evtl. Geruchemissionen im Zuge von Abriss und Neubau der Alten Levensauer Hochbrücke zu rechnen. Des Weiteren sind im Zusammenhang mit dem Ersatzneubau der Brücke vertiefte artenschutzrechtliche Untersu-chungen erforderlich, da sich in deren Widerlagern ein bedeutsames Winterquartier des Großen Abendseglers (Nyctalus noctula), einer Fledermausart des Anhangs IV der FFH-Richtlinie, befindet.

Der Vorhabensraum zeichnet sich maßgeblich durch seine Nähe zur Bebauung des Stadt-teils Kiel-Suchsdorf und die Verkehrswege B 76 sowie K 27 aus. Neben dem Schiffsverkehr des NOK ist somit insbesondere der Straßenverkehr mit seinen typischen Emissionen als Vorbelastung zu berücksichtigen. FFH- oder andere Schutzgebiete sind im Bereich der Vor-habensflächen sowie in deren Nachbarschaft nicht existent.

Es ist daher auch zu erwarten, dass durch die Umweltauswirkungen des 2. PFA möglicher-weise auftretende Konflikte insbesondere durch die Nähe zu Kiel-Suchsdorf auftreten kön-nen. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse dieser UVS für den 1. PFA sowie der beschrie-benen Raumcharakteristik, wird davon ausgegangen, dass etwaige Konflikte mithilfe von Vermeidungs- und Optimierungsmaßnahmen, bzw. durch Kompensationsmaßnahmen lösbar sind und der Umsetzung des Vorhabens nicht entgegenstehen.

Stand: 04.12.2009 5