• Keine Ergebnisse gefunden

Konfliktbeschreibung und -bewertung Ausbau

5 AUSWIRKUNGSPROGNOSE

5.2 Zu erwartende Auswirkungen auf die Schutzgüter

5.2.1.2 Konfliktbeschreibung und -bewertung Ausbau

Baubedingt kommt es im Bereich aller 5 Baulose sowie der Baustelleneinrichtungs- und Lagerfläche am Flemhuder See bauzeitlich zu Unterbrechungen des Uferweges. Hier ist so-mit so-mit erheblichen Beeinträchtigungen des Rad- und Wandertourismus, der

Naherholungs-Stand: 04.12.2009 156 funktion und der Erlebbarkeit des NOK zu rechnen (Konflikt M1, Plan 111000 01 23 108).

Dies betrifft im Einzelnen folgende Wegebeziehungen:

• Landwehr-Fähranleger (Baulos 1): Der Fähranleger Landwehr wird bauzeitlich ledig-lich über die K92 erreichbar sein. Ein Zugang über Fuß-/ Radwege entlang des Ka-nals ist nicht möglich.

• Der kanalseitige Zugang zum Obstcafé Warleberg vom Fähranleger Landwehr aus wird bauzeitlich nicht möglich sein (Baulos 1): Das Café ist während der Bauarbeiten lediglich von der Ortschaft Warleberg selbst aus erreichbar. Als Umfahrung/ Umge-hung bietet sich die K90 an. Diese ist im betroffenen Bereich mit begleitendem Fuß-/

Radweg ausgebaut.

• Verbindung Rajensdorf – Rögen – Schwartenbek (Baulos 2): Bauzeitliche Einschrän-kungen, da der Kanalabschnitt in diesem Teil unzugänglich wird. Als Alternative weist das Radwegenetz NOK eine ca. 1 km landseitig vom NOK verlaufende Wegeverbin-dung für Fußgänger und Radfahrer aus.

• Verbindung Warleberg – Neuwittenbek – Levensau (Baulos 3, kanalseitig): Unterbre-chung des Uferweges. Aber gute Ausweichmöglichkeit insbesondere im Raum Neu-wittenbek über die K90 und verschiedene Feldwege.

Es ist zu berücksichtigen, dass die Arbeiten nicht an allen Baulosen gleichzeitig, sondern abschnittsweise durchgeführt werden, so dass die Einschränkungen der Durchgängigkeit nicht kumulativ, sondern je Baulos über die jeweils prognostizierte Bauzeit von ca. 0,5 - 2 Jahren auftreten werden.

Da im Zuge der Profilaufweitung des NOK im Bereich der Baulose neue, an den bestehen-den Betriebsweg anschließende Wege eingerichtet werbestehen-den, ist eine Wiederherstellung der Durchgängigkeit nach Abschluss der Bauarbeiten gewährleistet. Lokal wird diese verbessert (Groß-Königsförde – Rosenkrantz)

Lokal werden im Bereich Groß Königsförde und Rosenkrantz einige Gebäude beansprucht.

Diese befinden sich jedoch bereits im Besitz der WSV und werden vor Baubeginn abgeris-sen, so dass diesbezüglich keine Konflikte zu erwarten sind. Innerhalb des Untersuchungs-raumes kommt es im Zuge der geplanten Ausbaumaßnahmen nur kleinräumig zu anlagebe-dingtem, dauerhaftem Verlust öffentlicher Freiflächen. Dies betrifft die Einrichtung einer dauerhaften Zuwegung der Material- und Bodenzwischenlagerflächen im Bereich des Flem-huder Sees, wo die Nutzbarkeit der Flächen zur Erholung eingeschränkt wird. Die Aufwei-tung des Kanalquerschnitts durch Rückverlegung der Uferlinie im Bereich der Baulose ist in diesem Zusammenhang nicht als anlagebedingter Flächenverlust zu werten, da entlang der neuen Uferlinie wieder nutzbare und mit einem Uferweg erschlossene Freiflächen entstehen werden.

(2) Lärm

Im Zuge der Einrichtung von temporären Anlegestellen und der Rückverlegung der Uferlinie des NOK im Bereich der Baulose kommt es in den betreffenden Bereichen baubedingt zu teils umfangreichen Lärmbelastungen. Im Rahmen der Betrachtungen wird vorsorgeorientiert zunächst ein Worst-Case-Szenario mit dem Einsatz der jeweils lärmintensivsten Baugeräte (Ramme mit Schallleistungspegel von 124 dB(A) beim Bau der Anlegestellen, bzw. Bagger mit Schallleistungspegel von 113 dB(A) für den Ausbau) ohne Schallschutzmaßnahmen an-genommen. Während es sich beim Bau der Anlegestellen um verhältnismäßig kurzfristige und weitgehend ortsfeste Lärmemissionen handelt, erstrecken sich die Lärmemissionen der Baggerarbeiten über den gesamten Zeitraum der für den jeweiligen Abschnitt veranschlagten Bauzeit:

Stand: 04.12.2009 157 Los 1: 1,5 Jahre Bauzeit

Los 2: 1 Jahr Bauzeit Los 3: 0,5 Jahre Bauzeit Los 4 & Los 5: 2 Jahre Bauzeit

Mögliche erhebliche Lärmbelastungen im Bereich der Lose 1, 4 und 5 besitzen somit auf-grund der länger anhaltenden Belastungen ein besonderes Gewicht. Im Laufe der Bauzeit wandert die Lärmquelle mit den voranschreitenden Bauarbeiten, so dass auch eine Ver-schiebung der Hauptbelastungszone auftritt. Dies wird in Plan Nr. 111000 01 23 108 durch eine Strichelung der äußersten Isophone visualisiert. Zur Gewährleistung der Lesbarkeit sind im Plan diejenigen aus Baulärm resultierenden Isophonen dargestellt, die tatsächlich zu Richtwertüberschreitungen (nach AVV-Baulärm) im Bereich von Wohnbebauung führen.

Nachfolgende Tabelle zeigt eine Auflistung aller Flächen, in denen unter Berücksichtigung der Toleranzschwelle von 5 dB(A) mit einer Überschreitung von Richtwerten der AVV-Baulärm zu rechnen ist sowie Informationen über Lärmquelle(n), Geltungsbereich des Richt-werts und voraussichtliche Dauer der Belastung.

Tabelle 5-2: Konfliktübersicht Baulärm Ort/

Los 5 (1) kontinuierlicher Baggerbetrieb

9Werte überschlägig auf Grundlage der Angaben des technischen Erläuterungsberichts (Unterlage 1-1) und der berechneten Schallausbreitung ermittelt.

10 Der baurechtliche Außenbereich wird nach §2 (2) der 16. BImSchV entsprechend seiner Schutzbedürftigkeit als Dorfgebiet (MD) bewertet.

Stand: 04.12.2009 158 Die Siedlungsflächen, in deren Bereich es zu Überschreitungen von Richtwerten kommt, sind im zugehörigen Plan Nr. 111000 01 23 108 durch eine rote Färbung hervorgehoben.

Als Konfliktschwerpunkte stellen sich die jeweils kanalnahen Bereiche der Ortschaften Groß Königsförde und Rosenkrantz heraus, in denen es phasenweise zu erheblichen Störungen durch verschiedene Bauarbeiten kommen wird. Im Bereich Rosenkrantz betrifft dies lediglich einzelne, eingriffsnahe Gebäude westlich des Ziegeleiweges.

In allen Bereichen mit Überschreitung mindestens eines Richtwertes, sind entsprechende passive oder aktive Lärmminderungsmaßnahmen vorzunehmen, um die Einhaltung der Richtwerte nach AVV-Baulärm sicher zu stellen. Eine Überlagerung zwischen verschiedenen Lärmquellen und eine damit einhergehende Belastungskumulation wird aufgrund der zeitlich versetzten Durchführung der Arbeiten innerhalb der Baulose und der räumlichen Distanz zwischen den einzelnen Baulosen ausgeschlossen.

Zu Störungen durch Baulärm kann es im Weiteren auch im Bereich des am Westufer des Flemhuder Sees befindlichen Campingplatzes kommen. Hierfür zeichnet insbesondere der zur Einrichtung der Anlegestelle am Flemhuder See erforderliche Rammeinsatz verantwort-lich, der im Südteil des Campingplatzes zu Beurteilungspegeln > 50 dB(A) führen wird. Für Freizeiteinrichtungen wie Campingplätze existieren sowohl in der AVV-Baulärm als auch in der TA-Lärm keine rechtlich bindenden Richt-/ Grenzwerte. Zur Einstufung der auftretenden Belastungen werden daher die Orientierungswerte der DIN 18005 herangezogen. Diese weist für Campingplatzgebiete vorsorgeorientierte Werte von 55 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts aus, so kann es während der Rammarbeiten zu geringfügigen Überschreitungen des nächtlichen Orientierungswertes von 45 dB(A) kommen. Eine Überschreitung dieses Wertes ist jedoch nicht mit juristischen Konsequenzen verbunden. Zu berücksichtigen ist, dass die Einrichtung der Anlegestelle am Flemhuder See zu Beginn der Baumaßnahmen Ende 2010 durchgeführt werden soll (vgl. Unterlage 1-1 Beschreibung des Vorhabens einschl. Verbrin-gung). Die entstehende Lärmbelastung beschränkt sich daher mit großer Wahrscheinlichkeit auf das Winterhalbjahr, in dem ohnehin nur eine geringe Frequentierung des Campingplat-zes anzunehmen ist. Die Durchführung lärmmindernder Maßnahmen wird daher nicht als notwendig erachtet.

Betriebsbedingt kommt es im Wesentlichen durch die Veränderung der Flottenstruktur von auf dem NOK verkehrenden Schiffen zu einer Änderung der Belastungssituation durch Lärm.

Da sich die Flottenstruktur unabhängig von der Erweiterung der Oststrecke des NOK in Zu-kunft verändern wird, ist zur Einstufung der Erheblichkeit etwaiger Lärmzunahmen innerhalb des Untersuchungsraumes ein Vergleich der Berechnungen für den Planfall mit den Ergeb-nissen des Nullfalls erfolgt. Der Vergleich zeigt, dass die zusätzliche Lärmbelastung im Plan-fall durchweg im Bereich von 0-1 dB(A) höher liegt als im PlanungsnullPlan-fall. Dieser Wert liegt im Bereich von Prognoseungenauigkeiten und deutlich unterhalb der Hörbarkeitsschwelle

Stand: 04.12.2009 159 des menschlichen Ohres von 3 dB(A), so dass ein Unterschied in der durch den Schiffsver-kehr auf dem NOK verursachten Geräuschskulisse für Anwohner und Erholungssuchende innerhalb des Untersuchungsraumes nicht wahrnehmbar sein wird.

(3) Erschütterungen

Genaue Prognosen und Berechnungen zur Wirkintensität (Dimension der Emission) von baubedingt (Rammbetrieb) auftretenden Erschütterungen auf Wohngebäude liegen nicht vor. Unter Berücksichtigung der Festlegungen der DIN 4150-2 zum Schutz von Menschen vor erheblichen Belästigungen durch Schwingungen in Gebäuden können erhebliche Beein-trächtigungen bei einer maximalen Dauer der Baumaßnahmen von 78 Tagen und Entfernun-gen > 120 m zur Schwingungsquelle ausgeschlossen werden (vgl. BAW 2009). Mit Ausnah-me der Anlegestelle südöstlich von Groß Königsförde liegen alle Anlegestellen, zu deren Einrichtung erschütterungswirksame Rammarbeiten notwendig sind, deutlich weiter von Wohngebäuden entfernt. Erhebliche negative Auswirkungen durch Erschütterungen sind hier ausgeschlossen. Die Westecke des Anlegers bei Groß Königsförde befindet sich in ca. 130 m Entfernung zu den ersten Häusern der Ortschaft und somit im Grenzbereich möglicher erheblicher Auswirkungen. Gleichwohl ist zu berücksichtigen, dass dies nur für den west-lichsten Teil der Anlegestelle gilt, so dass lediglich mit kurzfristigen Störungen durch Erschüt-terungen infolge der Rammarbeiten zu rechnen wäre. Für eine geringere Dauer von Bau-maßnahmen lässt die DIN 4150-2 höhere Belastungsintensitäten zu. Des Weiteren ist die verhältnismäßig weiche Konsistenz der anstehenden schluffig-sandigen und oft feuchten Auftragsböden zu berücksichtigen, die für die vorgesehenen Rammarbeiten zu einer über-durchschnittlichen Dämpfungswirkung der Erschütterungen führt. Die für die Ausbreitung maßgeblichen Schubmodule liegen bspw. für Sand- und Kiesböden zwischen 70 und 300 MN/m²11 im Vergleich zu 4.000 – 20.000 MN/m² für reinen Fels (INSTITUT FÜR

BODENFORSCHUNG E.V.2006, S. 8, nach AK BAUGRUNDDYNAMIK 1992)12. Demzufolge können auch für den Bereich Groß Königsförde erhebliche Störungen durch Erschütterungen ausge-schlossen werden.

Betriebsbedingte Erschütterungen treten nicht auf.

(4) Elektromagnetische Strahlung (Schiffsradar)

Die Erweiterung des Nord-Ostsee-Kanals hat in den Innenkurven der Ausbauabschnitte ein Heranrücken der Fahrrinnenbegrenzung an die benachbarte Wohnbebauung zur Folge, so dass es hier betriebsbedingt zu einer Zunahme elektromagnetischer Strahlung kommen kann. Die Mindestentfernung des Emittenten (hier: Schiffsradar) zur Einhaltung der Immissi-onsgrenzwerte der 26. BImSchV beträgt unter Bezug auf die Leistungsparameter der gängi-gen Schiffsradare 25 m (vgl. BfG 2008). Legt man den Betrachtungängi-gen die Abmessungängi-gen der Fahrrinne des ausgebauten Kanalquerschnitts und eine maximale Uferannäherung den Ka-nal querender Schiffe zugrunde, so zeigt sich, dass auch nach dem Ausbau eine Entfernung von 25 m zwischen Radaranlage und Uferweg stets eingehalten wird (siehe Abb. 5-2). Damit sind auch im Bereich der hinter dem Uferweg liegenden Wohnbebauung erhebliche negative Auswirkungen ausgeschlossen.

11Maßeinheit: Meganewton pro m²

12Der Schubmodul (auch Gleitmodul, Schermodul oder Torsionsmodul) ist eine Materialkonstante, die Auskunft über die lineare elastische Verformung eines Materials infolge einer Scherkraft oder Schubspannung gibt.

Stand: 04.12.2009 160 Abb. 5-1: Veränderung der minimalen Schiffsabstände nach Ausbau des NOK (Quelle: BfG

2008)

Bau- und/oder anlagebedingte Strahlungsemissionen treten nicht auf.

5.2.1.3 Konfliktbeschreibung und -bewertung terrestrische Verbringung