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4 BESCHREIBEN UND BEWERTEN DER UMWELT UND IHRER

4.1 Schutzgut Menschen

4.3.4 Bewertung

Anthropogen überprägte Böden

Im Bereich der Kanalböschung sowie der Kippländer wird für alle Baulose von einer allge-meinen (mittleren) Bedeutung ausgegangen, da es sich um anthropogen stark überprägte bzw. veränderte Böden handelt, die keine natürliche Genese und keine besonderen Wert-merkmale aufweisen.

Natürliche Böden

Biotopentwicklungspotenzial

Ein sehr hohes Biotopentwicklungspotenzial kann den Hoch- und Niedermooren bei Groß Königsförde, südlich von Schinkel, sowie entlang des Kanals bei Warleberg sowie dem Lo-ckersyrosem im Bereich des Spülfeldes Flemhuder See zugewiesen werden. Ein hohes Biotopentwicklungspotenzial besitzen die häufig mit den Moorböden vergesellschafteten Gleye und Pseudogleye.

Ertragspotenzial

Im Untersuchungsgebiet kommt in dieser Hinsicht den Parabraunerden, die große Flächen im Bereich der kuppigen Grundmoräne einnehmen eine sehr hohe und den in stärker wech-selfeuchten Bereichen ausgeprägten Pseudogleyen eine hohe Bedeutung zu.

Stand: 04.12.2009 115 Bindungsvermögen für Schadstoffe

Die Niedermoore besitzen aufgrund ihres Humusanteils ein sehr hohes Bindungsvermögen für Schadstoffe. Die weiteren chemischen Eigenschaften, bspw. der ph-Wert, die das Bin-dungsvermögen beeinflussen sind bei den Niedermooren stark von der Beschaffenheit des Grundwassers abhängig. Der ph-Wert liegt hier i.d.R. zwischen 3,5 und 7,0, aber auch bei niedrigen ph-Werten weist die organische Substanz, verglichen mit anderen Substraten, ein relativ hohes Bindungsvermögen für Schadstoffe auf (vgl. SCHEFFER / SCHACHTSCHABEL, 1998). Ein hohes Bindungsvermögen kann den Parabraunerden und Pseudogleyen zuge-wiesen werden.

Archivfunktion

Eine Archivfunktion besitzt der Plaggenesch auf der Verbringungsfläche Warleberg.

4.3.5 Vorbelastungen Altlasten

Im Untersuchungsgebiet ist eine Altlast auf der Verbringungsfläche „Schinkel / Kippland“

(Gut Rosenkrantz) bekannt. Es handelt sich um eine kleinflächige Altablagerung von ca.

300 m3 Hausmüll (Ziffer 66.108.26.24.142.3; Untere Bodenschutzbehörde, Kreis Rends-burg), die bei Inanspruchnahme einer Deponie zugeführt werden soll. Eine weitere Altlast ist knapp außerhalb des Untersuchungsgebiets gut 200 m östlich der Verbringungsfläche

„Schinkel / Kippland“ lokalisiert. Die Abfälle befinden sich auf der Nordseite des als Unter-suchungsgebietsgrenze fungierenden Weges „Am Wanderweg“. Bei der Ablagerung handelt es sich um etwa 450 m³ häusliche und gewerbliche Abfälle sowie Klärschlamm (Ziffer 66.108.26.24.142.2; Untere Bodenschutzbehörde, Kreis Rendsburg), mit denen eine ehe-malige Grube wiederverfüllt wurde.

Beprobungen

Im Eingriffsbereich wurden Mischproben der Aushubböden hinsichtlich ihrer Verbringungs-möglichkeiten chemisch untersucht (PHW2009). Die Einstufung erfolgte gemäß LAGA 2004 (Mindestumfang MU), die den Vorsorgewert der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) beinhaltet, sowie im Falle einer Überschreitung des Zuordnungswertes der Entsorgungsklasse LAGA Z 2 zusätzlich gemäß der Abfallablagerungsverordnung (AbAblV).

Die Verbringung auf landwirtschaftliche Flächen ist gemäß § 12 BBodSchV nur zulässig, wenn der Vorsorgewert des jeweiligen Parameters maximal 70 % des Vorsorgewertes er-reicht. Dieser Wert gilt für die durchwurzelbaren Schichten (i.d.R. die obersten 2 m). Außer-dem darf das Bodenmaterial nur einen Fremdkörperanteil (Beton, Ziegel, etc.) von ≤ 10 % aufweisen.

Bodenmaterial, das darunter eingebaut werden soll, muss den Zuordnungswert der LAGA-Einbauklasse Z 0 und Z 0* einhalten.

Ergebnisse der Beprobungen

Die folgenden, auf kleinräumige Bereiche begrenzten Verunreinigungen wurden nachge-wiesen:

• Ziegelbruchstücke Baulos 1, 4 und 5

• Schlacke Baulos 1, 3 und 4

• Bauschutt / Betonreste Baulos 4 und 5

Stand: 04.12.2009 116

• Asphalt Baulos 4

• Glas Baulos 4

In allen Baulosen konnte lokal eine erhöhte Sulfatkonzentration und Leitfähigkeit sowie To-tal Organic Carbon (TOC; organischer Kohlenstoff) nachgewiesen werden, die teilweise den LAGA-Zuordnungswert von Z 0 / Z 0* überschreiten. Da es sich bei den Auftragsböden um gewachsene umgelagerte Böden handelt, sind die erhöhten Gehalte geogen bedingt.

In den Baulosen 1, 2, 4 und 5 wird der Vorsorgewert < 70 % bei den Parametern PAK, Ben-zo(a)pyren, Blei, Nickel und Zink kleinflächig überschritten. Die Bereiche lassen sich gut abgrenzen, so dass das Material gesondert verwertet werden kann, bspw. im Landschafts-bau.

In einigen Proben werden Humusgehalte > 8 % erreicht bzw. liegen die Werte knapp über dem Vorsorgewert, so dass eine gesonderte Genehmigung zum Einbau auf landwirtschaft-lich genutzte Flächen erforderlandwirtschaft-lich ist.

Der Einbau unterhalb des durchwurzelbaren Bereichs ist am Verbringungsort ebenfalls möglich. Böden mit geogen erhöhten Sulfat- und TOC-Gehalten sowie erhöhter Leitfähigkeit werden nach BBodSchV § 12 (10) nicht beeinträchtigt. Die Hintergrundbelastung der Böden am Verbringungsort wird somit nicht nachhaltig verändert.

Lokal wurden zudem erhöhte Konzentrationen von Benzo(a)pyren (Baulos 1) und Polyzyk-lisch aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) (Baulose 1,4,5) vorgefunden. Die Verunreini-gungen konnten eingegrenzt werden und sind auch hier kleinräumig begrenzt. Es handelt sich jeweils um den obersten Meter bzw. in einem Bereich wurden die erhöhten Konzentra-tionen in 6,0 m bis 6,5 m unter Geländekante gemessen. Diese Böden müssen separiert und gesondert verwertet werden.

Für das Bodenmaterial, das erhöhte Werte der geogenen Parameter Sulfat, Leitfähigkeit und TOC aufweist, sind gemäß LAGA 2004, BBodSchG und BBodSchV Sondergenehmi-gungen möglich.

4.4 Schutzgut Wasser

4.4.1 Grundlagen und Werthintergrund

Wasser ist ein abiotischer Bestandteil des Naturhaushaltes. Wasser erfüllt wesentliche Funk-tionen innerhalb des Naturhaushaltes.

Es ist:

• Lebensgrundlage für Pflanzen, Tiere und Menschen,

• Transportmedium für Nährstoffe,

Stand: 04.12.2009 117

• belebendes und gliederndes Landschaftselement.

Neben diesen ökologischen Funktionen bilden Grund- und Oberflächenwasser eine wesent-liche Produktionsgrundlage für den Menschen, z.B. zur Trink- und Brauchwassergewinnung, als Produktionsgrundlage für die Fischerei, als Vorfluter für die Entwässerung und für die Freizeit- und Erholungsnutzung.

Das Schutzgut Wasser wird untergliedert in die Teilschutzgüter Grundwasser und Oberflä-chenwasser. Eine detaillierte Erläuterung der verwendeten Methodik ist Kapitel 1.3.4.4 der UVU zu entnehmen.

4.4.2 Beurteilungsgrundlage

Eine Zusammenfassung der zur Bewertung des Schutzgutes Wasser verwendeten Grundla-gendaten inklusive Quellenangaben zeigt nachfolgende Tabelle.

Tabelle 4-32: Übersicht der Beurteilungsgrundlagen

Thema Quelle / Grundlage

Grundwasser

Hydrogeologisches Gutachten zur Beurteilung möglicher Auswirkungen der Baumaßnahme (HEMPEL, 2009)

Landschaftspläne der anliegenden Gemeinden

Oberflächengewässer

Fachbeitrag Flora und Fauna (ARGE TGP,PU,

LEGUAN GMBH 2009)

Hydrographisch-chemische und planktologische Untersuchungen im Nord-Ostsee-Kanal (Gocke, Lenz, Koppe, Rheinheimer, Hoppe, 2008)

Entwurf des Bewirtschaftungsplans nach Artikel 13 der Richtlinie 2000/80/EG für den deutschen Teil der Flussgebietseinheit Elbe (Flussgebietsgemein-schaft Elbe, 2008)

Ostsee

Untersuchungen von neuen Verbringungsstellen in der Kieler Bucht und von Nassbaggergut aus dem Nord-Ostsee-Kanal Kkm 80-92 (BfG, 2009)

Anpassung der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals – Erosionsverhalten von gebaggertem Ge-schiebemergel aus der NOK-Oststrecke (BAW, 2009)

4.4.3 Ausbau NOK / terrestrische Verbringungsflächen