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3 VERBRINGUNGSKONZEPT

3.1 Vorauswahl von Varianten

3.1.2 Ergebnisse der Vorauswahl

Fehlende Wirtschaftlichkeit / technische Machbarkeit oder artenschutzrechtliche Konflikte (mögliche Verbotstatbestände) führen aufgrund des entstehenden Projektrisikos zwangsläu-fig zu einem Ausschluss der jeweiligen Verbringungsvariante.

Nachfolgende Abbildung und Tabelle zeigen eine Übersicht aller im Rahmen der Vorauswahl untersuchten Verbringungswege für Trocken- und Nassaushub.

Die Vorauswahl für den Trockenaushub ergibt mit der Unterbringung des Materials auf land-wirtschaftliche Flächen der Güter Rosenkrantz und Warleberg bereits nach den ersten bei-den Abwägungsstufen eine klare Vorzugsvariante. Hierbei gliedert sich der Bereich Gut Ro-senkrantz in die Teilfächen „Ziegelgrube“ und „Schinkel / Kippland“, der Bereich Warleberg in die Teilflächen Nord, Süd, West und Zentral.

Für das Material aus dem Nassaushub stellt sich die Situation hingegen komplexer dar (vgl.

Tabelle 3-1), so dass hier weiterer Abwägungsbedarf besteht.

Abb. 3-1: Übersicht der untersuchten Verbringungsvarianten (nicht dargestellt sind räumlich nicht exakt lokalisierbare Varianten wie Küstenschutz und Straßenbau).

Stand: 04.12.2009 31 Tabelle 3-1: Übersicht der Ergebnisse der Abwägungsstufen 1 und 2

Konzeptvarian-te

Untervariante (1) Wirtschaftlich technische Eignung (2) Biologische / artenschutzrechtliche Eignung

gute Eignung aufgrund der geringen Transport-entfernung

vergleichsweise geringfügige Umweltaus-wirkungen

keine artenschutzrechtlichen Konflikte absehbar

geringe Transportentfernung (insbes. für Baulos 4 und 5)

Eignung insbesondere für Baulose 4 und 5

vergleichsweise geringfügige Umweltaus-wirkungen

keine artenschutzrechtlichen Konflikte absehbar

aufgrund der durchweg größeren Transportent-fernungen zwischen Verbringungsflächen und den Baulosen des 1. PFA nur eingeschränkte Wirt-schaftlichkeit

keine artenschutzrechtlichen Konflikte absehbar

aufgrund längerer Transportwege von den Baulosen des 1. PFA vermehrte Umwelt-auswirkungen entlang der Strecke

Kapazität für den gesamten Trockenaushub aus-reichend

gute Anbindung an bestehendes Haupt-Straßennetz

hohe Wirtschaftlichkeit

nicht separat untersucht, da Verfüllung der Grube bereits genehmigt ist und entlang der Transportwege nicht mit artenschutz-rechtlichen Konflikten zu rechnen ist

Alternativvariante Trockenaushub

Sandgruben Ostenfeld und Haby

fehlende Wirtschaftlichkeit aufgrund langer

Trans-portwege nicht untersucht

Sandgruben Eckernförde keine wirtschaftliche Eignung aufgrund der sehr langen Transportwege

Artenschutz nicht separat untersucht

aber starke Betroffenheit von Siedlungsbe-reichen (z.B. Ortsdurchfahrt Eckernförde)

Stand: 04.12.2009 32

Konzeptvarian-te

Untervariante (1) Wirtschaftlich technische Eignung (2) Biologische / artenschutzrechtliche Eignung

als eigenständige Variante unzulängliche Kapazi-täten

hohes Planungsrisiko, da nicht absehbar, wieviel Material zum Zeitpunkt d. Ausbaus verbaut wer-den kann

grundsätzlich geeignet

Anlieferung zu Wasser und anschließende Auf-spülung technisch nicht machbar

landseitiger Transport aufgrund der großen Ent-fernungen nicht wirtschaftlich

Artenschutz nicht separat untersucht

aber starke Betroffenheit von Siedlungsbe-reichen

A „Eckernförder Bucht“ hohe Wirtschaftlichkeit aufgrund verhältnismäßig geringer Entfernungen

keine Eignung aufgrund von zu erwarten-den starken Beeinträchtigungen von FFH-LRT und Avifauna

der Makrozoobenthos ist ausgesprochen individuenarm und spricht somit nicht ge-gen eine Nutzung der Fläche

B1 / B2 „Kieler Bucht I“ gute Wirtschaftlichkeit aufgrund verhältnismäßig geringer Entfernungen

Flächen sind generell geeignet

insbesondere B2 ohne Beeinträchtigungen von Gebieten gemeinschaftlicher Bedeu-tung

Makrozoobenthos mit geringer (B1) bzw.

mittlerer Wertigkeit (B2) spricht nicht gegen eine Flächennutzung

Stand: 04.12.2009 33

Konzeptvarian-te

Untervariante (1) Wirtschaftlich technische Eignung (2) Biologische / artenschutzrechtliche Eignung

Ergebnis der Vor-auswahl

C „Kieler Bucht II“

Lage in AWZ führt zu unkalkulierbaren Projektrisi-ken

fehlende Wirtschaftlichkeit infolge großer Trans-portentfernungen

starke Beeinträchtigungen des Makrozoo-benthos zu erwarten, da die Fläche die meisten sessilen und umlagerungs-sensitiven Arten aller untersuchten Gebiete aufweist

aufgrund sonstiger Konfliktarmut mit Ein-schränkungen geeignet

D „Lübecker Bucht“ schlechte Wirtschaftlichkeit infolge weiter Trans-portwege (ca. 110 km einfache Entfernung)

keine Eignung aufgrund absehbarer starker Beeinträchtigung von FFH-LRT

Makrozoobenthos nicht untersucht

aufgrund geringer Entfernungen grundsätzlich geeignet

Lage innerhalb Rinnensystem der Ostsee bedingt Bedeutung für den Wasseraus-tausch mit Nordsee

Umlagerung wird daher von Seiten des LLUR abgelehnt

starke Beeinträchtigungen des Makrozoo-benthos zu erwarten, da höchste Artenviel-falt und Biomasse aller untersuchten Verbringungsgebiete

F „Tauchgebiet Schön“ hohe Wirtschaftlichkeit aufgrund relativ geringer Entfernungen

starke Beeinträchtigungen von FFH-LRT und Avifauna

Lage innerhalb Vogelschutzgebiet

geringe Wassertiefe (<20 m) spricht gegen Eignung LLUR fordert Mindesttiefe von 20 m

Stand: 04.12.2009 34

Konzeptvarian-te

Untervariante (1) Wirtschaftlich technische Eignung (2) Biologische / artenschutzrechtliche Eignung

gute Wirtschaftlichkeit im Vergleich zu anderen Kiesgruben aufgrund geringer Entfernungen zu den Baulosen

Artenschutz im Bereich der Kiesgrube nicht separat untersucht, da Verfüllung der Gru-be Gru-bereits genehmigt ist und entlang der Transportwege nicht mit artenschutzrecht-lichen Konflikten zu rechnen ist

Beeinträchtigungen im Bereich der Spülfel-der C und D durch Flächenbedarf zur Trocknung, Baustraßen, Baustellenverkehr

fehlende Wirtschaftlichkeit aufgrund langer

Trans-portwege nicht untersucht

Sandgruben Eckernförde keine wirtschaftliche Eignung aufgrund der sehr

langen Transportwege nicht untersucht

Siehe

zur Verfügung stehende Flächen sind nicht aus-reichend für eine gleichzeitige Trocknung, Zwi-schenlagerung von Deckwerk und dauerhafte Einbringung von Bodenmaterial, daher lediglich bedingte Eignung

mehrere Teilflächen liegen innerhalb von avifaunistisch wertvollen Bereichen

artenschutzrechtliche Konflikte wahrschein-lich

Beeinträchtigungen geschützter Biotope und Pflanzenarten wahrscheinlich

Anlieferung zu Wasser und anschließende Auf-spülung technisch nicht machbar

landseitiger Transport aufgrund der großen Ent-fernungen nicht wirtschaftlich

Artenschutz nicht separat untersucht

aber starke Betroffenheit von Siedlungsbe-reichen

Stand: 04.12.2009 35

Konzeptvarian-te

Untervariante (1) Wirtschaftlich technische Eignung (2) Biologische / artenschutzrechtliche Eignung

Ergebnis der Vor-auswahl

Verwendung im Küstenschutz

keine ausreichende Planungssicherheit

keine geeigneten Küstenschutzprojekte vorhan-den

nicht untersucht

keine Weiterver-folgung, lediglich als zusätzliche Möglich-keit bei akutem Be-darf zu berücksichti-gen

Stand: 04.12.2009 36 Ergebnisse von Stufe 1 und 2: Trockenaushub

In den Untersuchungen zur wirtschaftlichen und technischen Machbarkeit sowie den sich in einer zweiten Auswahlphase anschließenden Untersuchungen zur artenschutzrechtlichen und biologischen Eignung der betrachteten Verbringungsvarianten für das Material aus dem Trockenaushub hat sich gezeigt, dass das Konzept einer Aufbringung des Materials auf land-wirtschaftliche Flächen das geringste Konfliktpotenzial aufweist. Im Einzelnen soll das Mate-rial aus dem Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals auf die derzeit intensiv land-wirtschaftlich genutzten Flächen „Warleberg Zentral“ und „Süd“ sowie „Ziegelgrube Ro-senkrantz“ und „Schinkel/ Kippland“ verbracht werden. Die in der Voruntersuchung einge-stellten Teilflächen „Warleberg Nord“ und „Warleberg West“ werden nicht benötigt.

Als Alternativvariante steht bei wider Erwarten auftretenden Schwierigkeiten die Sand- und Kiesgrube Schönwohld zur Verfügung. Die Grube soll nach dem Ende der Rohstoffgewin-nung wiederverfüllt werden, so dass aus dem Genehmigungsverfahrens für die Anlage der Grube eine Genehmigung zur Wiederverfüllung existiert, welche dem WSA Kiel-Holtenau vorliegt. Die Grube fasst unter Berücksichtigung der geplanten Wiederherstellung des Sö-renbergs ein Gesamtvolumen von ca. 4,3 Mio. m³, so dass das gesamte Bodenmaterial aus dem Trockenaushub unter der Voraussetzung, dass die stofflichen Anforderungen der LAGA und der BBodSchV für eine Grubenverfüllung eingehalten werden, verfüllt werden kann.

Alle anderen in der Vorauswahl diskutierten Varianten scheiden aufgrund von höherem Kos-teneinsatz oder dem Risiko einer erheblichen Beeinträchtigung der Umwelt (insbesondere Schutzgut Menschen), infolge der größeren Entfernung zwischen Ausbau- und Verbringung-sort oder wegen fehlender technischer Machbarkeit aus und werden somit nicht in das Ver-fahren zur Planfeststellung einbezogen.

Ergebnisse von Stufe 1 und 2: Nassaushub

Im Unterschied zum Trockenaushub ergeben die Voruntersuchungen zur wirtschaftlichen und technischen Machbarkeit sowie zu artenschutzrechtlichen und biologischen Faktoren keinen eindeutigen Vorteil einer der geprüften Varianten. Als Umlagerungsflächen kommen in Frage die Flächen B1 / B2 „Kieler Bucht I“ sowie die Sand- und Kiesgrube Schönwohld (vgl. PHW 2009 / ARGE TGP, PLANUNGSGRUPPE UMWELT und LEGUAN 2009).

Die weiteren im Rahmen der Vorauswahl geprüften Verbringungsvarianten sind bereits im Zuge der Abwägungsstufen 1 (Grube Saturn, Sandgruben Ostenfeld, Haby und Eckernförde, Küstenschutz, Umlagerungsflächen Ostsee C und D) und 2 (Umlagerungsflächen Ostsee E und F, Spülfeld Flemhude) als ungeeignet aus dem Variantenpool heraus gefallen.

Als potenziell geeignete und damit vertieft zu untersuchende Verbringungsvarianten für den Nassaushub ergeben sich die Varianten „Sand-/ Kiesgrube Schönwohld“ sowie die Umlage-rungsflächen in der Ostsee „B1-“ und „B2 – Kieler Bucht I“.

Eine Betrachtung der generell geeigneten Varianten nach rein biologischen Kriterien (Schutzgut Tiere und Pflanzen) führt noch nicht zu einer eindeutigen Entscheidung. Als Grundlage für die Gesamtabwägung wurden daher für diese Varianten in einer weitergehen-den Untersuchung die zu erwartenweitergehen-den Umweltauswirkungen unter Einbezug aller Schutzgü-ter (SchutzgüSchutzgü-ter Menschen und Erholung, Flora / Fauna, Boden, Wasser, Klima / Luft, Land-schaftsbild, Kultur- / Sachgüter) ermittelt und bewertet.

Der schutzgutbezogene Variantenvergleich beinhaltet zu Vergleichszwecken exemplarisch auch die Umlagerungsfläche A „Eckernförder Bucht“.

Stand: 04.12.2009 37