3 VERBRINGUNGSKONZEPT
3.1 Vorauswahl von Varianten
3.1.2 Ergebnisse der Vorauswahl
Fehlende Wirtschaftlichkeit / technische Machbarkeit oder artenschutzrechtliche Konflikte (mögliche Verbotstatbestände) führen aufgrund des entstehenden Projektrisikos zwangsläu-fig zu einem Ausschluss der jeweiligen Verbringungsvariante.
Nachfolgende Abbildung und Tabelle zeigen eine Übersicht aller im Rahmen der Vorauswahl untersuchten Verbringungswege für Trocken- und Nassaushub.
Die Vorauswahl für den Trockenaushub ergibt mit der Unterbringung des Materials auf land-wirtschaftliche Flächen der Güter Rosenkrantz und Warleberg bereits nach den ersten bei-den Abwägungsstufen eine klare Vorzugsvariante. Hierbei gliedert sich der Bereich Gut Ro-senkrantz in die Teilfächen „Ziegelgrube“ und „Schinkel / Kippland“, der Bereich Warleberg in die Teilflächen Nord, Süd, West und Zentral.
Für das Material aus dem Nassaushub stellt sich die Situation hingegen komplexer dar (vgl.
Tabelle 3-1), so dass hier weiterer Abwägungsbedarf besteht.
Abb. 3-1: Übersicht der untersuchten Verbringungsvarianten (nicht dargestellt sind räumlich nicht exakt lokalisierbare Varianten wie Küstenschutz und Straßenbau).
Stand: 04.12.2009 31 Tabelle 3-1: Übersicht der Ergebnisse der Abwägungsstufen 1 und 2
Konzeptvarian-te
Untervariante (1) Wirtschaftlich technische Eignung (2) Biologische / artenschutzrechtliche Eignung
• gute Eignung aufgrund der geringen Transport-entfernung
• vergleichsweise geringfügige Umweltaus-wirkungen
• keine artenschutzrechtlichen Konflikte absehbar
• geringe Transportentfernung (insbes. für Baulos 4 und 5)
• Eignung insbesondere für Baulose 4 und 5
• vergleichsweise geringfügige Umweltaus-wirkungen
• keine artenschutzrechtlichen Konflikte absehbar
• aufgrund der durchweg größeren Transportent-fernungen zwischen Verbringungsflächen und den Baulosen des 1. PFA nur eingeschränkte Wirt-schaftlichkeit
• keine artenschutzrechtlichen Konflikte absehbar
• aufgrund längerer Transportwege von den Baulosen des 1. PFA vermehrte Umwelt-auswirkungen entlang der Strecke
• Kapazität für den gesamten Trockenaushub aus-reichend
• gute Anbindung an bestehendes Haupt-Straßennetz
• hohe Wirtschaftlichkeit
• nicht separat untersucht, da Verfüllung der Grube bereits genehmigt ist und entlang der Transportwege nicht mit artenschutz-rechtlichen Konflikten zu rechnen ist
Alternativvariante Trockenaushub
Sandgruben Ostenfeld und Haby
• fehlende Wirtschaftlichkeit aufgrund langer
Trans-portwege nicht untersucht
Sandgruben Eckernförde • keine wirtschaftliche Eignung aufgrund der sehr langen Transportwege
• Artenschutz nicht separat untersucht
• aber starke Betroffenheit von Siedlungsbe-reichen (z.B. Ortsdurchfahrt Eckernförde)
Stand: 04.12.2009 32
Konzeptvarian-te
Untervariante (1) Wirtschaftlich technische Eignung (2) Biologische / artenschutzrechtliche Eignung
• als eigenständige Variante unzulängliche Kapazi-täten
• hohes Planungsrisiko, da nicht absehbar, wieviel Material zum Zeitpunkt d. Ausbaus verbaut wer-den kann
• grundsätzlich geeignet
• Anlieferung zu Wasser und anschließende Auf-spülung technisch nicht machbar
• landseitiger Transport aufgrund der großen Ent-fernungen nicht wirtschaftlich
• Artenschutz nicht separat untersucht
• aber starke Betroffenheit von Siedlungsbe-reichen
A „Eckernförder Bucht“ • hohe Wirtschaftlichkeit aufgrund verhältnismäßig geringer Entfernungen
• keine Eignung aufgrund von zu erwarten-den starken Beeinträchtigungen von FFH-LRT und Avifauna
• der Makrozoobenthos ist ausgesprochen individuenarm und spricht somit nicht ge-gen eine Nutzung der Fläche
B1 / B2 „Kieler Bucht I“ • gute Wirtschaftlichkeit aufgrund verhältnismäßig geringer Entfernungen
• Flächen sind generell geeignet
• insbesondere B2 ohne Beeinträchtigungen von Gebieten gemeinschaftlicher Bedeu-tung
• Makrozoobenthos mit geringer (B1) bzw.
mittlerer Wertigkeit (B2) spricht nicht gegen eine Flächennutzung
Stand: 04.12.2009 33
Konzeptvarian-te
Untervariante (1) Wirtschaftlich technische Eignung (2) Biologische / artenschutzrechtliche Eignung
Ergebnis der Vor-auswahl
C „Kieler Bucht II“
• Lage in AWZ führt zu unkalkulierbaren Projektrisi-ken
• fehlende Wirtschaftlichkeit infolge großer Trans-portentfernungen
• starke Beeinträchtigungen des Makrozoo-benthos zu erwarten, da die Fläche die meisten sessilen und umlagerungs-sensitiven Arten aller untersuchten Gebiete aufweist
• aufgrund sonstiger Konfliktarmut mit Ein-schränkungen geeignet
D „Lübecker Bucht“ • schlechte Wirtschaftlichkeit infolge weiter Trans-portwege (ca. 110 km einfache Entfernung)
• keine Eignung aufgrund absehbarer starker Beeinträchtigung von FFH-LRT
• Makrozoobenthos nicht untersucht
• aufgrund geringer Entfernungen grundsätzlich geeignet
• Lage innerhalb Rinnensystem der Ostsee bedingt Bedeutung für den Wasseraus-tausch mit Nordsee
• Umlagerung wird daher von Seiten des LLUR abgelehnt
• starke Beeinträchtigungen des Makrozoo-benthos zu erwarten, da höchste Artenviel-falt und Biomasse aller untersuchten Verbringungsgebiete
F „Tauchgebiet Schön“ • hohe Wirtschaftlichkeit aufgrund relativ geringer Entfernungen
• starke Beeinträchtigungen von FFH-LRT und Avifauna
• Lage innerhalb Vogelschutzgebiet
• geringe Wassertiefe (<20 m) spricht gegen Eignung LLUR fordert Mindesttiefe von 20 m
Stand: 04.12.2009 34
Konzeptvarian-te
Untervariante (1) Wirtschaftlich technische Eignung (2) Biologische / artenschutzrechtliche Eignung
• gute Wirtschaftlichkeit im Vergleich zu anderen Kiesgruben aufgrund geringer Entfernungen zu den Baulosen
• Artenschutz im Bereich der Kiesgrube nicht separat untersucht, da Verfüllung der Gru-be Gru-bereits genehmigt ist und entlang der Transportwege nicht mit artenschutzrecht-lichen Konflikten zu rechnen ist
• Beeinträchtigungen im Bereich der Spülfel-der C und D durch Flächenbedarf zur Trocknung, Baustraßen, Baustellenverkehr
• fehlende Wirtschaftlichkeit aufgrund langer
Trans-portwege nicht untersucht
Sandgruben Eckernförde • keine wirtschaftliche Eignung aufgrund der sehr
langen Transportwege nicht untersucht
Siehe
• zur Verfügung stehende Flächen sind nicht aus-reichend für eine gleichzeitige Trocknung, Zwi-schenlagerung von Deckwerk und dauerhafte Einbringung von Bodenmaterial, daher lediglich bedingte Eignung
• mehrere Teilflächen liegen innerhalb von avifaunistisch wertvollen Bereichen
• artenschutzrechtliche Konflikte wahrschein-lich
• Beeinträchtigungen geschützter Biotope und Pflanzenarten wahrscheinlich
• Anlieferung zu Wasser und anschließende Auf-spülung technisch nicht machbar
• landseitiger Transport aufgrund der großen Ent-fernungen nicht wirtschaftlich
• Artenschutz nicht separat untersucht
• aber starke Betroffenheit von Siedlungsbe-reichen
Stand: 04.12.2009 35
Konzeptvarian-te
Untervariante (1) Wirtschaftlich technische Eignung (2) Biologische / artenschutzrechtliche Eignung
Ergebnis der Vor-auswahl
Verwendung im Küstenschutz
• keine ausreichende Planungssicherheit
• keine geeigneten Küstenschutzprojekte vorhan-den
nicht untersucht
keine Weiterver-folgung, lediglich als zusätzliche Möglich-keit bei akutem Be-darf zu berücksichti-gen
Stand: 04.12.2009 36 Ergebnisse von Stufe 1 und 2: Trockenaushub
In den Untersuchungen zur wirtschaftlichen und technischen Machbarkeit sowie den sich in einer zweiten Auswahlphase anschließenden Untersuchungen zur artenschutzrechtlichen und biologischen Eignung der betrachteten Verbringungsvarianten für das Material aus dem Trockenaushub hat sich gezeigt, dass das Konzept einer Aufbringung des Materials auf land-wirtschaftliche Flächen das geringste Konfliktpotenzial aufweist. Im Einzelnen soll das Mate-rial aus dem Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals auf die derzeit intensiv land-wirtschaftlich genutzten Flächen „Warleberg Zentral“ und „Süd“ sowie „Ziegelgrube Ro-senkrantz“ und „Schinkel/ Kippland“ verbracht werden. Die in der Voruntersuchung einge-stellten Teilflächen „Warleberg Nord“ und „Warleberg West“ werden nicht benötigt.
Als Alternativvariante steht bei wider Erwarten auftretenden Schwierigkeiten die Sand- und Kiesgrube Schönwohld zur Verfügung. Die Grube soll nach dem Ende der Rohstoffgewin-nung wiederverfüllt werden, so dass aus dem Genehmigungsverfahrens für die Anlage der Grube eine Genehmigung zur Wiederverfüllung existiert, welche dem WSA Kiel-Holtenau vorliegt. Die Grube fasst unter Berücksichtigung der geplanten Wiederherstellung des Sö-renbergs ein Gesamtvolumen von ca. 4,3 Mio. m³, so dass das gesamte Bodenmaterial aus dem Trockenaushub unter der Voraussetzung, dass die stofflichen Anforderungen der LAGA und der BBodSchV für eine Grubenverfüllung eingehalten werden, verfüllt werden kann.
Alle anderen in der Vorauswahl diskutierten Varianten scheiden aufgrund von höherem Kos-teneinsatz oder dem Risiko einer erheblichen Beeinträchtigung der Umwelt (insbesondere Schutzgut Menschen), infolge der größeren Entfernung zwischen Ausbau- und Verbringung-sort oder wegen fehlender technischer Machbarkeit aus und werden somit nicht in das Ver-fahren zur Planfeststellung einbezogen.
Ergebnisse von Stufe 1 und 2: Nassaushub
Im Unterschied zum Trockenaushub ergeben die Voruntersuchungen zur wirtschaftlichen und technischen Machbarkeit sowie zu artenschutzrechtlichen und biologischen Faktoren keinen eindeutigen Vorteil einer der geprüften Varianten. Als Umlagerungsflächen kommen in Frage die Flächen B1 / B2 „Kieler Bucht I“ sowie die Sand- und Kiesgrube Schönwohld (vgl. PHW 2009 / ARGE TGP, PLANUNGSGRUPPE UMWELT und LEGUAN 2009).
Die weiteren im Rahmen der Vorauswahl geprüften Verbringungsvarianten sind bereits im Zuge der Abwägungsstufen 1 (Grube Saturn, Sandgruben Ostenfeld, Haby und Eckernförde, Küstenschutz, Umlagerungsflächen Ostsee C und D) und 2 (Umlagerungsflächen Ostsee E und F, Spülfeld Flemhude) als ungeeignet aus dem Variantenpool heraus gefallen.
Als potenziell geeignete und damit vertieft zu untersuchende Verbringungsvarianten für den Nassaushub ergeben sich die Varianten „Sand-/ Kiesgrube Schönwohld“ sowie die Umlage-rungsflächen in der Ostsee „B1-“ und „B2 – Kieler Bucht I“.
Eine Betrachtung der generell geeigneten Varianten nach rein biologischen Kriterien (Schutzgut Tiere und Pflanzen) führt noch nicht zu einer eindeutigen Entscheidung. Als Grundlage für die Gesamtabwägung wurden daher für diese Varianten in einer weitergehen-den Untersuchung die zu erwartenweitergehen-den Umweltauswirkungen unter Einbezug aller Schutzgü-ter (SchutzgüSchutzgü-ter Menschen und Erholung, Flora / Fauna, Boden, Wasser, Klima / Luft, Land-schaftsbild, Kultur- / Sachgüter) ermittelt und bewertet.
Der schutzgutbezogene Variantenvergleich beinhaltet zu Vergleichszwecken exemplarisch auch die Umlagerungsfläche A „Eckernförder Bucht“.
Stand: 04.12.2009 37