• Keine Ergebnisse gefunden

Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals"

Copied!
6
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Wir machen Schifffahrt möglich

Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals

Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee- Kanals

Nr.3/ 2009 2.Jahrgang

(2)

Was gibt es Neues ?

Die Planungsgruppe Ausbau Nord- Ostsee-Kanal: Planfeststellung

Es ist soweit. Noch in diesem Jahr wird für den Ausbau der Oststrecke der Antrag auf Planfeststellung gestellt. Doch was bedeu- tet dies?

Das Planfeststellungsverfahren (PFV) ist ein förmliches Genehmigungsverfahren zur umfassenden Entscheidung über die Zulässigkeit einer Baumaßnahme. Ohne ein PFV wäre eine effiziente Planung für größere übergeordnete Projekte wie dem Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals kaum möglich, da verschiedene öffentlich- rechtliche Verfahren durchzuführen und behördliche Entscheidungen an verschie- densten Stellen vom Träger des Vorha- bens einzuholen wären.

Nachdem die Technische Planung erar- beitet und die Umweltverträglichkeitsstu- die und der Landschaftspflegerische Be- gleitplan aufgestellt sind, werden die Plan- unterlagen bei der Planfeststellungsbehör- de, in unserem Falle die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord in Kiel,

eingereicht. Dies ist für Mitte Oktober ge- plant.

Nach erfolgter rechtlicher und fachlicher Prüfung wird das Anhörungsverfahren ein- geleitet: Träger öffentlicher Belange sowie betroffenen Personen werden beteiligt. Zu Beginn des Verfahrens wird die Detailpla- nung des Ausbaus nach vorheriger Be- kanntgabe öffentlich ausgelegt. So kön- nen sich die Bürgerinnen und Bürger so- wie Verbände und staatliche Stellen aus- führlich über die Planungen informieren und sich zu der Ausbaumaßnahme äu- ßern.

Im Rahmen einer Anhörung, dem Erörte- rungstermin, erhalten die Beteiligten dar- über hinaus die Chance, Fragen und Be- denken zum Planungskonzept vorzutra- gen und zu erörtern. Während des PFV werden die verschiedenen Auswir- kungen, Probleme, Interessen und Betrof- fenheiten von der Planfeststellungsbehör- de ermittelt und gegeneinander abgewo- gen.

Wir machen Schifffahrt möglich

Anhörung & Erörterung

Rechtskräftiger Beschluss

Bürger,

Behörden und Verbände

Klagemöglichkeit für Bürger, Behörden und Verbände Planauslegung

Planfeststellungsbeschluss

Antrag Einwendungen der Bürger,

Stellungnahmen der Behörden und Verbände

Entwürfe-AU Vergabeverfahren

Umsetzung der Baumaßnahme

(3)

Tier- und Pflanzenarten von der Heu- schrecke über Käferarten und Reptilien bis hin zu den Vogelarten kartiert. Dies entspricht einer Untersuchungstiefe von etwa 500 m landeinwärts beidseitig der Ausbaustrecke. In den 1.850 ha enthalten sind außerdem die Untersuchung des Spülfeldes Flemhude und die landwirt- schaftlichen Verbringungsflächen für Bag- gergut.

Hinzu kommt die Untersuchung von insge- samt etwa 17 km² Ostseefläche zur Ermitt- lung einer für die Unterbringung von Nassbaggergut geeigneten Fläche (Größe: 3,8 km²).

Innerhalb der Ausbaustrecke und des Flemhuder Sees wurden Wasserqualität und Fischvorkommen untersucht (beides übrigens mit guten Qualitätsergebnissen) Da durch den Ausbau des Nord-Ostsee- Kanals mit einem höheren Schiffsaufkom- men zu rechnen ist, wurden sowohl für diesen Verkehrszuwachs als auch für den Baustellenbetrieb sowohl ein Lärm- als auch ein Immissionsgutachten erstellt.

Bei der Baugrunduntersuchung gewonne- ne Proben wurden auf Schadstoffe un- tersucht; diese Untersuchung wurde durch Probenahmen an der Kanalbö- schung ergänzt.

Die Planfeststellungsbehörde erstellt als Ergebnis der Erörterung und Abwägung einen Planfeststellungsbeschluss (PFB).

Nach Erteilung des Einvernehmens durch die zuständige Landesbehörde wird der Beschluss zwei Wochen öffentlich ausge- legt. Der Plan wird bestandskräftig, wenn nach Ende der Auslegungsfrist keine Kla- ge erhoben wird.

Der PFB ersetzt alle sonst erforderlichen behördlichen Entscheidungen

(Genehmigungen, Erlaubnisse, Beteiligun- gen, Zustimmungen). Diese Konzentrati- onswirkung des Beschlusses ist ein we- sentliches Element des PFB.

Den Beschlusses im nächsten Jahr vor- ausgesetzt, werden erste Baumaßnahmen noch in 2011 nach den Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses beginnen können.

Christine Bastein Projekt P1 - Ausbau der Oststrecke des NOK

Maßnahmenbezogene Umweltplanung Der Termin für den Beginn des Planfest- stellungsverfahrens rückt näher. Eine gan- ze Reihe von Aufgaben der Umweltpla- nung sind erfüllt; die restlichen werden derzeit – zugegeben mit wachsendem Zeitdruck – fertiggestellt.

Mit den beiden Scoping-Terminen in 2007 und 2008 wurde der Umfang der erforder- lichen Umweltuntersuchungen festgelegt.

Bei in Summe etwa 11 km auszubauender Kanalböschung in einem 15 km langen Abschnitt des NOK wurden auf einer Flä- che von 1.850 ha über ein Jahr Biotopty- pen kartiert und unterschiedlichste .

(4)

Anhand der chemischen Analysen konnte der Nachweis geführt werden, dass der ganz überwiegende Teil des Aushubs un- belastet ist und somit einer Unterbringung auf landwirtschaftliche Flächen bzw. in der Ostsee nichts entgegensteht. Erwartungs- gemäß wurden auch einige kleinräumige Kontaminationen gefunden, die während des Bauablaufes separiert und gesondert entsorgt werden müssen.

Die Baugrunduntersuchungen wurden durch ein hydrogeologisches Gutachten zu den Auswirkungen des Ausbaus auf das Grundwasser abgerundet.

Noch in Bearbeitung sind Fotosimulatio- nen. Hier werden Fotos digital so bearbei- tet, dass sie den zukünftigen Ausbauzu- stand zeigen.

In Kooperation mit dem Archäologischen Landesamt werden zur Zeit die Bau- und Verbringungsflächen auf Bodendenkmale untersucht. Mit Abschluss der Untersu- chungen ist sichergestellt, dass es keine Baustillstandzeiten aufgrund archäologi- scher Funde gibt.

Aus diesen Informationen entstehen die verschiedenen „großen“ Teilgutachten, die dann Bestandteil der Planfeststellung wer- den:

In der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) werden die Auswirkungen des Pro- jektes auf die sogenannten Schutzgüter (Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima Landschaft, Kultur- und Sachgüter) und deren Wechselwirkun- gen untersucht.

Im Ergebnis werden Vorschläge zur Ver- meidung oder Minimierung von Beeinträch- tigungen unterbreitet.

(5)

Stark vereinfachend lässt sich sagen, dass die Zerstörung eines Vorkommens von sol- chen Tier und Pflanzenarten erst einmal ver- boten ist. Nur wenn vor dem Baubeginn funk- tionierende Maßnahmen umgesetzt werden können, die den Bestand sichern, darf gebaut werden.

Beispiele für solche Maßnahmen sind die kurz vor Fertigstellung stehenden Kreuzot- terterrarien und die – im Projekt P3 derzeit in Bearbeitung befindliche Frage zu den Fleder- mäusen in den Widerlagern der Alten Leven- sauer Hochbrücke

Durch diese Untersuchungen können Konflik- te rechtzeitig erkannt und gelöst werden. Dies spart Baukosten, minimiert die Probleme im Genehmigungsverfahren und kann sogar zu einem optimierten und damit besseren Ender- gebnis führen.

Durch den bereits in einer frühen Planungs- phase aufgenommenen Dialog wird außer- dem die Akzeptanz des Projektes in der Öf- fentlichkeit erhöht und positiv beeinflusst.

Georg Lindner

Im Landschaftspflegerischen Begleit- plan (LBP) wird untersucht, inwieweit Ein- griffe in Natur und Landschaft vermieden oder vermindert werden können. Ist beides nicht möglich, müssen diese Eingriffe kom- pensiert werden. Durch den Ausbau ent- steht ein Kompensationsbedarf von ca. 115 ha Fläche. Davon können fast 30 ha an der neu entstehenden Kanalböschung umge- setzt werden; der Rest muss auf Flächen Dritter erfolgen.

Vorgesehen ist u.a. eine Nutzung von Öko- kontoflächen der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein.

Weiterhin muss untersucht werden, inwie- weit europäische Schutzgebiete (FFH- und Vogelschutzgebiete) durch Bau, Verbrin- gung und zusätzlichen Verkehr beeinträch- tigt werden

Hier waren in der Ostsee 10 Schutzgebiete und entlang der Kanalstrecke insgesamt 18 Schutzgebiete zu betrachten. Erhebliche Beeinträchtigungen werden allerdings nicht erwartet.

Neben dem gebietsbezogenen Artenschutz gibt es den besonderen Artenschutz. Hier stehen seltene und bedrohte Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensräume auch außerhalb von Schutzgebieten unter gesetzlichem Schutz.

.

(6)

Planungsgruppe für den

Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals Schleuseninsel 2

24159 Kiel

www.portalnok.de Sönke Meesenburg 0431/3603-370

Leitung Planungsgruppe

Geschäftsstelle Planungsgruppe

Marion Zink 0431/ 3603-371

P1: Ausbau Oststrecke NOK

Christine Bastein 0431/3603-352 Projektleiterin

Tobias Klein 0431/3603-353 Georg Lindner 0431/3603-354 Niels Böge 0431/3603-356 Burkhard Empen 0431/3603-355

P2: Vertiefung NOK

Jörg Brockmann 0431/3603-350 Projektleiter

Martin Abratis 0431/3603-362 Martin Bröcker 0431/3603-363

P3: Neubau Hochbrücke Levensau

Thomas Janßen 0431/3603-372 Wolfgang Moldenhauer 0431/3603-373

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Es zeigte sich, dass die von KIFL (2007) genannten Bagatellschwellen für Stickstoff im GGB nicht überschritten werden und demnach keine erheblichen Beeinträchtigungen der LRT

Mit dem LNV wurde ein umweltscho- nendes Konzept entwickelt, nach dem unter anderem eine neue Zufahrtsstraße über die Spülfelder und eine Lagerfläche für Bauma- terialien nördlich

Im Ergebnis kann weiterhin festgehalten werden, dass die geplante Inanspruchnahme einer zusätzlichen Fläche zur Herstellung einer Kanalböschung durch Ausgleichs- und

Erhebliche Beeinträchtigungen auf die Erhaltungsgegenstände des GGB „Iselbek mit Lindhorster Teich“ und seiner Lebensraumtypen und Arten der FFH-RL aufgrund

Für den geplanten Ausbau der Oststrecke des NOKs wurde für das Gebiet von Gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) 1624-392 „Wittensee und Flächen angrenzender Niederungen“

Für die geplante Anpassung der Oststrecke des NOKs wurde für das Gebiet von Gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) 2022-302 „Vaaler Moor und Herrenmoor“ eine FFH-VVU durchgeführt.

Für den vorliegenden Fachbeitrag ist das Untersuchungsgebiet 1) maßgeblich, da die mögli- chen Vorhaben innerhalb der Untersuchungsgebiete 2) und 3) derzeit nicht planungsrelevant

Für die geplante Anpassung der Oststrecke des NOKs wurde für das Gebiet von Gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) 1823-304 „Haaler Au“ eine FFH-