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für den Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals Kanalkilometer 79,9 bis 92,1

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30.09.2013 1

Planfeststellungsverfahren

für den Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals Kanalkilometer 79,9 bis 92,1

Fachbeiträge zur Wasserrahmenrichtlinie -

Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Bewirtschaftungs- zielen nach §§ 27 und 44 WHG

und zur

Meeresstrategie –Rahmenrichtlinie -

Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Bewirtschaftungs- zielen nach §§ 45a-l WHG

VORHABENSTRÄGER:

WASSER- UND SCHIFFAHRTSAMT KIEL-HOLTENAU SCHLEUSENINSEL 2

24159 KIEL-HOLTENAU

VERFASSER:

Franziska Junge ((Dipl. Ing. Landespflege (FH), M.Sc. Umweltschutz) Planungsgruppe für den Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals

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30.09.2013 2

Planfeststellungsverfahren

für den Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals

Kanalkilometer 79,9 bis 92,1

Teil A

Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie

Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Bewirtschaftungs- zielen nach §§ 27 und 44 WHG

VORHABENSTRÄGER:

WASSER- UND SCHIFFAHRTSAMT KIEL-HOLTENAU SCHLEUSENINSEL 2

24159 KIEL-HOLTENAU

VERFASSER:

Franziska Junge ((Dipl. Ing. Landespflege (FH), M.Sc. Umweltschutz) Planungsgruppe für den Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals

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30.09.2013 3 INHALT

1. Einführung... 4

1.1. Veranlassung... 4

1.2. Arbeitsinhalte und Methodik... 5

2. Identifizierung der vom Vorhaben betroffenen Wasserkörper... 6

3. ... 7

Qualitätskomponenten, Zustand und Bewirtschaftungs-ziele der betroffenen Wasserkörper 3.1. ... 7

Allgemeine Vorgaben zur Beschreibung des Zustands (Potenzials) der Wasserkörper gemäß WRRL 3.1.1. Oberflächengewässer... 7

3.1.2. Grundwasser... 8

3.2. FGE Elbe... 9

3.2.1. Oberflächenwasserkörper (Nord-Ostsee-Kanal)... 9

3.2.2. Grundwasser (GWK DESH_El01, DESH_El03, DESH_N4)... 12

3.3. FGE Schlei/Trave... 14

3.3.1. Oberflächenwasserkörper (Küstengewässer der Ostsee)... 14

3.3.2. Grundwasser... 17

4. Merkmale und Wirkungen des Vorhabens... 18

5. ... 19

Auswirkungen des Vorhabens auf die betroffenen Wasserkörper und deren Qualitätskomponenten und Bewirtschaftungsziele 5.1. Prüfgegenstände... 19

5.1.1. FGE Elbe - Ausbau NOK... 19

5.1.2. FGE Schlei/Trave – Aquatische Verbringung und Anlage eines Steinfeldes20 5.2. ... 21

relevante Wirkfaktoren auf die QK des ökologischen und chemischen Zustands der betroffenen Wasserkörper 5.3. Bewertung der potenziellen Auswirkungen auf die Qualitätskomponenten der einzelnen Wasserkörper im Hinblick auf die Bewirtschaftungsziele gem. WRRL... 24

5.3.1. Oberflächenwasserkörper Nord-Ostsee-Kanal (Wasserkörpercode nok_0). 24 5.3.2. Grundwasserkörper - DESH_El01, DESH_El03, DESH_N4... 32

5.3.3. Oberflächenwasserkörper Küstengewässer der Ostsee... 36

6. Fazit... 44

6.1. FGE Elbe - Ausbau NOK... 44

6.1.1. Oberflächenwasserkörper Nord-Ostsee-Kanal (Wasserkörpercode nok_0). 44 6.1.2. Grundwasserkörper - DESH_El01, DESH_El03, DESH_N4... 45

6.2. FGE Schlei/Trave – Aquatische Verbringung und Anlage eines Steinfeldes... 45

6.3. Gesamteinschätzung... 46 Anhang: Umweltqualitätsnormen zur Einstufung des ökologischen Zustands

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1. EINFÜHRUNG 1.1.

Veranlassung

Das Vorhaben „Ausbau der Oststrecke des NOK zwischen Weiche Königsförde und Schwar- tenbek“ muss mit den Zielen der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) vereinbar sein. Die

§§ 27, 44 und 47 WHG setzen die WRRL hinsichtlich Oberflächengewässer, Küstengewäs- ser und Grundwasser um und formulieren Bewirtschaftungsziele.

Gemäß der WRRL1 ist eine Verschlechterung des Zustands der oberirdischen Gewässer sowie des Grundwassers zu vermeiden.

Nach § 27 Abs. 1 WHG2 gilt dementsprechend:

"Oberirdische Gewässer sind, soweit sie nicht nach § 28 als künstlich oder erheblich ver- ändert eingestuft werden, so zu bewirtschaften, dass

1. eine Verschlechterung ihres ökologischen und ihres chemischen Zustands vermieden wird und

2. ein guter ökologischer und ein guter chemischer Zustand erhalten oder erreicht wer- den.

Ferner gilt:

"Oberirdische Gewässer, die nach § 28 als künstlich oder erheblich verändert eingestuft werden, sind so zu bewirtschaften, dass

1. eine Verschlechterung ihres ökologischen Potenzials und ihres chemischen Zustands vermieden wird und

2. ein gutes ökologisches Potenzial und ein guter chemischer Zustand erhalten oder er- reicht werden" (§ 27 Abs. 2 WHG).

Gemäß § 44 WHG gelten für Küstengewässer nach § 7 Absatz 5 Satz 2 WHG die §§ 27 bis 31 WHG entsprechend. Seewärts der in § 7 Absatz 5 Satz 2 WHG genannten Linie gelten die §§ 27 bis 31 WHG in den Küstengewässern entsprechend, soweit ein guter chemischer Zustand zu erreichen ist.

Das Grundwasser ist nach § 47 Abs. 1 WHG so zu bewirtschaften, dass

1. eine Verschlechterung seines mengenmäßigen und seines chemischen Zustands vermieden wird;

2. alle signifikanten und anhaltenden Trends ansteigender Schadstoffkonzentrationen auf Grund der Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten umgekehrt werden;

3. ein guter mengenmäßiger und ein guter chemischer Zustand erhalten oder erreicht werden; zu einem guten mengenmäßigen Zustand gehört insbesondere ein Gleich- gewicht zwischen Grundwasserentnahme und Grundwasserneubildung.

Die Auswirkungen des Vorhabens auf die Oberflächengewässer sowie das Grundwasser wurden im Rahmen der UVS ermittelt und bewertet. Diese ist jedoch schutzgutbezogen. Die

1 Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (ABl. L 327 vom 22.12.2000, S. 1) Geändert durch: M1 Entscheidung Nr. 2455/2001/EG des Europäi- schen Parlaments und des Rates vom 20. November 2001 (ABl. L 331 vom 15.12.2001 S.1)

2 Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585),t

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30.09.2013 5 WRRL fordert hingegen eine wasserkörperbezogene Prüfung, die im vorliegenden

Fachbeitrag zur WRRL vorgenommen wird.

Ziel dieses Fachbeitrags ist die Klärung der folgenden Fragen zur Betroffenheit der Bewirt- schaftungsziele nach §§ 27,44 und 47 WHG

 Sind vorhabensbedingt Verschlechterungen des chemischen Zustands und des öko- logischen Zustands (Potenzials) der Oberflächengewässer zu erwarten? (Verschlech- terungsverbot)

 Sind Verschlechterungen des mengenmäßigen und chemischen Zustandes des Grundwassers durch das Vorhaben zu erwarten? zu erwarten? (Verschlechterungs- verbot)

 Steht das Vorhaben im Widerspruch zu den Bewirtschaftungszielen für die betroffe- nen Wasserkörper? Bleiben der gute chemische Zustand und der gute ökologische Zustand (Potenzial) der Oberflächengewässer erreichbar? (Verbesserungsgebot) Die materiellen Anforderungen des Verschlechterungsverbotes sind umstritten und eine ent- sprechende höchstrichterliche Rechtsprechung auf nationaler bzw. europäischer Ebene steht noch aus. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat im Klageverfahren gegen den Plan- feststellungsbeschluss zum Ausbau von Unter- und Außenweser mit Beschluss vom 11. Juli 2013 dem Europäischen Gerichtshof vier Fragen zur Anwendung der entsprechenden Vor- schriften der WRRL vorgelegt (Az.: 7 A 20.11). Das BVerwG hatte die Frage als relevant an- gesehen, welcher Bewertungsmaßstab bei der Untersuchung von Vorhabenswirkungen auf QK der WRRL anzuwenden ist, insbesondere ob der Begriff der Verschlechterung des Zu- stands in Art. 4 Abs. 1 Buchst. a) i) der WRRL nur solche nachteiligen Veränderungen er- fasst, die zu einer Einstufung in eine niedrige Klasse gemäß Anhang V der WRRL führen („Zustandsklassentheorie“) oder ob auch solche nachteiligen Veränderungen dem Ver- schlechterungsverbot unterfallen, die messbar eine (sonstige) Verschlechterung des Zu- stands verursachen können („Status-Quo-Theorie“).

In diesem Fachbeitrag wird daher geprüft, ob das Vorhaben zum Ausbau der Oststrecke des NOK auch unter Anwendung des strengeren Bewertungsmaßstabes zulässig ist. Die Verein- barkeit mit dem Verbesserungsgebot wird ebenfalls in diesem Fachbeitrag untersucht.

1.2.

Arbeitsinhalte und Methodik

Folgende Prüfungsschritte sind Gegenstand des vorliegenden Fachbeitrags zur WRRL:

1. Identifizierung der durch das Vorhaben betroffenen Wasserkörper (Grund- und Ober- flächenwasserkörper)

2. Beschreibung des chemischen Zustands und ökologischen Zustands (Potenzials) der Oberflächenwasserkörper anhand der in der WRRL definierten Qualitätskomponen- ten (Biologische Qualitätskomponenten, Hydromorphologische, Chemische und phy- sikalisch-chemische Komponenten bzw. mengenmäßiger und chemischer Zustand des Grundwassers)

3. Beschreibung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Qualitätskomponenten auf der Grundlage der Umweltverträglichkeitsuntersuchung zum Vorhaben.

4. Bewertung der Auswirkungen hinsichtlich:

 einer möglichen Verschlechterung des chemischen Zustands oder des ökologi- schen Zustands (Potenzials)

 Vereinbarkeit mit den mit den Bewirtschaftungszielen nach §§ 27, 44 WHG bzw.

Gefährdung der Zielerreichung, Verstoß gegen das Verbesserungsgebot

(6)

30.09.2013 6

2. IDENTIFIZIERUNG DER VOM VORHABEN BETROFFENEN WASSERKÖRPER

Für das vorliegende Vorhaben Ausbau der Oststrecke des NOK sind die Bewirtschaftungs- ziele für folgende Wasserkörper zu berücksichtigen:

A) Ausbaustrecke des NOK Kanalkilometer 79,9 bis 92,1 einschließlich kanalnahe Eingriffs- flächen (Baustelleneinrichtungsflächen, terrestrische Verbringungsflächen)

Der Ausbaubereich selbst befindet sich in der Flussgebietseinheit Elbe (Koordinierungsraum Tideelbe). Die Bewirtschaftungsziele sind im schleswig-holsteinischen Anteil am Bewirtschaf- tungsplan (BWP) nach Art. 13 der Richtlinie 2000/60/EG der Flussgebietseinheit Elbe (Minis- terium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein 2009) definiert.

Oberflächenwasserkörper

Der vom Ausbau betroffene Oberflächenwasserkörper ist der

 Nord-Ostsee-Kanal (Wasserkörpercode.nok_0).

Grundwasserkörper

Vom Vorhaben betroffen sind die folgenden Grundwasserkörper:

 Grundwasserkörper und -gruppen in Hauptgrundwasserleitern: DESH_El01 + DESH_El03

 tiefe Grundwasserkörper: DESH_N4

B) Aquatische Verbringungsflächen in der Kieler Bucht (Ostsee) und Kompensationsfläche (Eckernförder Bucht)

Die Verbringungsfläche für den beim Ausbau anfallenden Nassaushub (3,0 Mio. m³) befindet sich in der Ostsee im nördlichen Teil der Kieler Bucht (östlich Platengrund) in etwa 9 km Ent- fernung zu den nächstgelegenen Küstenabschnitten. Die Kompensationsfläche (Anlage ei- nes künstlichen Steinfeldes) liegt innerhalb der Eckernförder Bucht vor Bookniseck im küs- tennahen Bereich.

Das Gebiet ist der Flussgebietseinheit Schlei/Trave zugeordnet. Die Bewirtschaftungsziele sind im Bewirtschaftungsplan (BWP) nach Art. 13 der Richtlinie 2000/60/EG für die Flussge- bietseinheit Schlei/Trave (Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein 2009) definiert.

Oberflächenwasserkörper

 Die Verbringungsfläche liegt laut BWP im Küstengewässer der Ostsee im Bereich des der „Basislinie plus 1 Seemeile“ (1,852 Kilometer) vorgelagerten Küstenmee- res, das gemäß § 44 S. 2 WHG nur chemisch bewertet wird.

vgl. Art. 2 WRRL:

Nr. 1. „Oberflächengewässer“: die Binnengewässer mit Ausnahme des Grund- wassers sowie die Übergangsgewässer und Küstengewässer, wobei im Hinblick auf den chemischen Zustand ausnahmsweise auch die Ho- heitsgewässer eingeschlossen sind

Nr. 7: „Küstengewässer“: die Oberflächengewässer auf der landwärtigen Seite einer Linie, auf der sich jeder Punkt eine Seemeile seewärts vom nächsten Punkt der Basislinie befindet, von der aus die Breite der Hoheitsgewässer gemessen wird, gegebenenfalls bis zur äußeren Grenze eines Übergangs- gewässers

Somit ist der Bereich im BWP keinem Küstengewässertyp zugeordnet.

(7)

30.09.2013 7

 Die Kompensationsfläche ist dem Oberflächenwasserkörpertyp Meso- halines offenes Küstengewässer (Ostsee) zugeordnet.

Abbildung 1: Übersicht (Grundlage Karte 1.1 des BWP) Grundwasserkörper

 Grundwasserkörper sind von den Maßnahmen im Bereich der Ostsee nicht be- troffen. Das Grundwasser wird für diesen Bereich somit im Weiteren nicht be- trachtet.

3. QUALITÄTSKOMPONENTEN, ZUSTAND UND BEWIRTSCHAFTUNGS- ZIELE DER BETROFFENEN WASSERKÖRPER

3.1.

Allgemeine Vorgaben zur Beschreibung des Zustands (Potenzials) der Wasserkörper gemäß WRRL

Der Zustand der Oberflächengewässer wird nach den Vorgaben des Anhangs V der WRRL bewertet.

3.1.1. Oberflächengewässer

Vom Vorhaben betroffen sind künstliche Oberflächenwasserkörper und Küstengewässer, de- ren ökologischer Zustand wie folgt bestimmt wird:

 künstliche Oberflächenwasserkörper (OWK): Bestimmung des höchsten, guten und mäßigen ökologischen Potentials

 Küstengewässer: sehr guter, guter und mäßiger ökologischer Zustand

(8)

30.09.2013 8 Der ökologische Zustand wird anhand der folgenden Qualitätskomponenten einge-

stuft:

Tabelle 1: Qualitätskomponenten Oberflächengewässer gemäß WRRL

künstliche OWK* Küstengewässer

Biologische Komponenten

Zusammensetzung und Abundanz der Gewässerflo-

ra Zusammensetzung, Abundanz und Bio-

masse des Phytoplanktons Zusammensetzung, Abundanz und Altersstruktur

der Fischfauna Zusammensetzung und Abundanz der

sonstigen Gewässerflora Zusammensetzung und Abundanz der benthischen

wirbellosen Fauna

Zusammensetzung und Abundanz der benthischen wirbellosen Fauna

Hydromorphologische Komponenten in Unterstützung der biologischen Komponenten Morphologische Bedingungen Morphologische Bedingungen

Tiefen- und Breitenvariation Tiefenvariation

Struktur und Substrat des Flussbetts Struktur und Substrat des Meeres- bodens

Struktur der Uferzone Struktur der Gezeitenzone

Wasserhaushalt Tidenregime

Abfluss und Abflussdynamik Richtung der vorherrschenden Strö- mungen

Verbindung zu Grundwasserkörpern Wellenbelastung;

Durchgängigkeit des Flusses

Chemische und physikalisch-chemische Komponenten in Unterstützung der biologischen Komponenten

Allgemein Allgemein

Versauerungszustand Sichttiefe

Temperaturverhältnisse Temperaturverhältnisse

Sauerstoffhaushalt Sauerstoffhaushalt

Salzgehalt Salzgehalt

Nährstoffverhältnisse Nährstoffverhältnisse.

Spezifische Schadstoffe Spezifische Schadstoffe

Verschmutzung durch alle prioritären Stoffe, bei denen festgestellt wurde, dass sie in den Wasserkörper eingeleitet werden,

Verschmutzung durch alle prioritä- ren Stoffe, bei denen festgestellt wurde, dass sie in den Wasserkör- per eingeleitet werden

Verschmutzung durch sonstige Stoffe, bei de- nen festgestellt wurde, dass sie in signifikan- ten Mengen in den Wasserkörper eingeleitet werden

Verschmutzung durch sonstige Stoffe, bei denen festgestellt wurde, dass sie in signifikanten Mengen in den Wasserkörper eingeleitet werden

* Als Qualitätskomponenten für künstliche und erheblich veränderte Oberflächenwasserkörper werden die Kom- ponenten herangezogen, die für diejenige der in Anhang V Nr. 1.1.1 bis 1.1.4 WRRL genannten vier Kategorien von natürlichen Oberflächengewässern gelten, die dem betreffenden erheblich veränderten oder künstlichen Wasserkörper am ähnlichsten ist (hier: Flüsse)

3.1.2. Grundwasser

Der Zustand des Grundwassers wird bestimmt anhand des

 mengenmäßigen Zustands des Grundwassers und des

 chemischen Zustands des Grundwassers

(9)

30.09.2013 9 Die Einstufung erfolgt anhand der folgenden Parameter:

Tabelle 2: Qualitätskomponenten Grundwasser gemäß WRRL mengenmäßiger Zustands des Grundwassers

Komponente Grundwasserspiegel Guter Zustand

Der Grundwasserspiegel im Grundwasserkörper ist so beschaffen, dass die verfügbare Grundwasserressource nicht von der langfristigen mittleren jährlichen Entnahme überschritten wird.

Dementsprechend unterliegt der Grundwasserspiegel keinen anthropogenen Veränderungen, die

- zu einem Verfehlen der ökologischen Qualitätsziele gemäß Artikel 4 WRRL für in Ver- bindung stehende Oberflächengewässer* ,

- zu einer signifikanten Verringerung der Qualität dieser Gewässer,

- zu einer signifikanten Schädigung von Landökosystemen führen würden, die unmittel- bar von dem Grundwasserkörper abhängen

Änderungen der Strömungsrichtung, die sich aus Änderungen des Grundwasserspiegels erge- ben, können zeitweise oder kontinuierlich in einem räumlich begrenzten Gebiet auftreten; sol- che Richtungsänderungen verursachen jedoch keinen Zustrom von Salzwasser oder sonstige Zuströme und lassen keine nachhaltige, eindeutig feststellbare anthropogene Tendenz zu ei- ner Strömungsrichtung erkennen, die zu einem solchen Zustrom führen könnte.

Chemischer Zustand des Grundwassers

Komponente Konzentrationen an Schadstoffen (Allgemein) Guter Zustand

Die chemische Zusammensetzung des Grundwasserkörpers ist so beschaffen, dass die Schadstoffkonzentrationen

wie unten angegeben keine Anzeichen für Salz- oder andere Intrusionen erkennen las- sen;

die nach anderen einschlägigen Rechtsvorschriften der Gemeinschaft gemäß Artikel 17 WRRL geltenden Qualitätsnormen nicht überschreiten;

nicht derart hoch sind, dass die in Artikel 4 WRRL spezifizierten Umweltziele für in Ver- bindung stehende Oberflächengewässer nicht erreicht, die ökologische oder chemische Qualität derartiger Gewässer signifikant verringert oder die Landökosysteme, die unmit- telbar von dem Grundwasserkörper abhängen, signifikant geschädigt werden.

Komponente Leitfähigkeit Guter Zustand

Es bestehen keine Änderungen der Leitfähigkeit, die ein auf Hinweis auf Salz- oder andere Intrusionen in den Grundwasserkörper wären

* hier NOK: Erreichen des guten ökologisches Potential und des guten chemischen Zustands

3.2.

FGE Elbe

3.2.1. Oberflächenwasserkörper (Nord-Ostsee-Kanal) Zustand

Der Nord-Ostsee-Kanal ist laut dem BWP als künstliches Fließgewässer eingestuft. Für künstliche Gewässer (AWB) erfolgt die Bewertung anhand des guten ökologischen Potenzi- als nach einer vierstufigen Skala (gut und besser, mäßig, unbefriedigend, schlecht) und des chemischen Zustands. Für die Bewertung des guten ökologischen Potenzials wird jeweils der ähnlichste natürliche Gewässertyp mit dem dafür vorgesehenen Bewertungsverfahren herangezogen. Die Orientierung am gewässertypischen natürlichen Zustand ist dabei jedoch nur bedingt geeignet, weil sich die künstlich geschaffene Form der Gewässer an den Erfor- dernissen der Entwicklungstätigkeit des Menschen wie z. B. der Schifffahrt orientiert und nicht an natürlichen Strukturen. Die Bewertung des ökologischen Potenzials eines künstli- chen (AWB) Wasserkörpers erfolgt daher auf Grundlage aller zielführenden und durchführ-

(10)

30.09.2013 10 baren Verbesserungsmaßnahmen. Das gute ökologische Potenzial eines künstli-

chen (AWB) Wasserkörpers wird erreicht, wenn alle notwendigen und zielführenden Verbes- serungsmaßnahmen umgesetzt worden sind, die durchführbar sind, ohne dass sie signifikan- te negative Auswirkungen auf die bestehenden Nutzungen und wichtige nachhaltige Entwick- lungsmöglichkeiten des Menschen haben. Zur Ermittlung des aktuellen ökologischen Poten- zials wird die Gesamtwirkung der durchführbaren Maßnahmen abgeschätzt und ins Verhält- nis zum guten ökologischen Potenzial gesetzt. Sind mit den durchführbaren Maßnahmen nur geringfügige Wirkungen auf die biologischen Verhältnisse im WK zu erwarten, besteht aktuell ein mäßiges Potenzial, bei deutlichen Verbesserungen durch die umsetzbaren Maßnahmen besteht aktuell nur ein unbefriedigendes Potenzial. Nach dieser Bewertung wurde dem NOK ein mäßiges ökologisches Potenzial zugeordnet.

Zum Erreichen des guten ökologischen Potenzials müssen zudem die physikalisch- chemischen Bedingungen erfüllt sein und die Qualitätsziele für die spezifischen Stoffe ein- gehalten werden.

Der NOK wird im Maßnahmenprogramm3 und im BWP wie folgt bewertet:

Tabelle 3: Bewertung des NOK

Aspekte (gemäß Karten zum BWP) Einstufung NOK (gemäß Karten zum BWP)

 Signifikante Belastungen von Oberflächenwasserkör- pern durch Abflussregulierungen und morphologische Veränderungen

NOK ist als durch Abflussregulierungen und morphologische Veränderungen signifikant belastet eingestuft

 Schutzgebiete II: Badegewässer, Nährstoffsensible Gebiete

Die gesamte FGE ist als nährstoffsen- sibles Gebiet eingestuft

 Überwachungsnetz der Oberflächengewässer NOK ist als Fließgewässer mit einem Operativen Messnetz versehen

 ökologisches Potenzial der Oberflächenwasserkörper NOK als mäßig eingestuft

 Einhaltung der Umweltqualitätsnormen für andere

(nationale) Schadstoffe in Oberflächenwasserkörpern für NOK eingehalten

 Chemischer Zustand der Oberflächenwasserkörper

nach national geltendem Recht NOK als gut eingestuft

 Einhaltung der Umweltqualitätsnormen für Schwer- metalle in Oberflächenwasserkörpern nach national geltendem Recht

für NOK eingehalten

 Einhaltung der Umweltqualitätsnormen für Pestizide in Oberflächenwasserkörpern nach national gelten- dem Recht

für NOK eingehalten

 Einhaltung der Umweltqualitätsnormen für industrielle Schadstoffe in Oberflächenwasserkörpern nach nati- onal geltendem Recht

für NOK eingehalten

 Einhaltung der Umweltqualitätsnormen für andere Schadstoffe in Oberflächenwasserkörpern nach nati- onal geltendem Recht

für NOK eingehalten

 Einhaltung der Umweltqualitätsnormen für Nitrat in

Oberflächenwasserkörpern für NOK eingehalten

 Chemischer Zustand der Oberflächenwasserkörper unter Berücksichtigung der Tochterrichtlinie Umwelt- qualitätsnormen (2008/105/EG)

für NOK eingehalten

 aktueller Zustand der biologischen QK (Phytoplank- ton, Makrophyten Phytobenthos, Makrozoobenthos, Fische)

Unbestimmt (laut Maßnahmenpro- gramm)

3 Maßnahmenplanungen im schleswig-holsteinischen Anteil der Flussgebietseinheit Elbe (Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein 2009)

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30.09.2013 11 Bewirtschaftungsziele (Umweltziele)

Die Bewirtschaftungsziele für den NOK sind im Bewirtschaftungsplan FGE Elbe und dem Maßnahmenprogramm benannt.

Grundsätzlich gilt für alle Oberflächengewässer das Verschlechterungsverbot, wobei natürli- che Schwankungen (ohne anthropogene Einflüsse) bei den biologischen Qualitätskompo- nenten zu berücksichtigen sind, z.B. aufgrund unterschiedlicher klimatischer Verhältnisse wie z. B. warme oder kalte Winter mit Eisgang.

Ziele für den NOK als künstlicher Wasserkörper sind die Erreichung des

 Guten ökologischen Potenzials und des

 Guten chemischen Zustandes

Die Zielerreichung ist sowohl für den ökologischen als auch den chemischen Zustand bis 2015 festgesetzt.

Maßnahmen bezüglich hydromorphologischer Veränderungen sind für den NOK selbst nicht vorgesehen. Die Strategie des BWP besteht darin, vorrangig solche Gewässer zu entwi- ckeln, in denen bereichsweise noch relativ natürliche Verhältnisse und daher auch noch ent- sprechend hohe Entwicklungspotenziale für die Gewässerflora und Fauna bestehen. Das trifft für den NOK als künstliche und intensiv genutzte Wasserstraße nicht zu. Er wird im BWP daher bezüglich seiner Priorität als Verbindungsgewässer eingestuft, d.h. weder Kate- gorie A noch B.

Die den NOK betreffenden Maßnahmen setzen vorrangig an der Reduzierung stofflicher Be- lastungen an und finden eher im Einzugsgebiet des NOK als am Wasserkörper selbst statt.

Zur Reduzierung der Belastungen durch Nährstoffe (Ammonium, Gesamt- Stickstoff Ortho- Phosphat Gesamt-Phosphor Saprobie) sieht das Maßnahmenprogramm u.a. folgende Maß- nahmen vor:

 Einhaltung eines Mindestabstandes zum Gewässer bei Ackernutzung, Weidehal- tung, Düngung und PSM-Einsatz

 Extensivierung der Nutzung (z.B. Acker -> extensives GrünlandlWald) v.a. in ero- sionsgefährdeten Lagen

 Errichtung von Sedimentfallen am Hang, Verringerung der Hanglängen (z.B.

Knickwälle, Retentionsdeiche, Bau von naturnahen Sandfängen)

 Begrenzung der Ausbringung der Düngermenge

 Anpassung des Ackerbaus (Zwischenfrüchte, Düngepraxis minimieren etc.)

 Rückbau von Entwässerungseinrichtungen Drainleitungen, Öffnung und ober- flächliches Auslaufen von Drainagen auf Pufferstreifen

 Sachgerechte Entsorgung von PSM belasteten Abwässem sowie Silo und Hof- abwässer

 Neuschaffung und Wiederherstellung von Feuchtgebieten & -wäldern

 Anlage eines Uferstreifens, Anlegen/Ergänzen eines Gehölz- und Bewuchssau- mes, Sukzessive Entwicklung eines Gehölz- und Bewuchssaumes

 Optimierung des Betriebs von Kläranlagen

(12)

30.09.2013 12 Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit beziehen sich in erster Linier

auf die Nebengewässer des NOK. Das Maßnahmenprogramm nennt hier:

 Verbesserung der Zugänglichkeit zu Laichgebieten in den Nebengewässern durch die Herstellung von Umlaufgerinnen/technischen Aufstiegsanlagen im Be- reich von Schöpfwerken

 Herstellung von Flachwasserbereichen als Laichhabitate in Haupt- und Neben- gewässer (Lage: 5 noch vorhandene Wendestellen am NOK im Bereich der Wei- chen; 6 Stck Nebengewässer : Hanerau, Lunau (Reinholdtsgraben), Besdorfer Bach, Vaaler Randkanal, Helmseher Bach, Bredenbek)

Maßnahmen bezüglich des Fischbestandes sind laut BWP auf anderen Ebenen zu regeln.

 Das Einschleppen fremder Spezies im Ballastwasser der Frachtschiffe oder auf anderen Wegen können nur auf Ebene der International Maritime Organisation (IMO) geregelt werden.

 Belastungen durch die Fischereiwirtschaft werden durch grundlegende Maßnah- men wie Fangbeschränkungen und Schonzeiten verhindert. Der Besatz von Jung- fischen ist im Fischereigesetz geregelt. Angelvereine müssen Hegepläne aufstel- len, in denen Fangstatistiken und Besatzmaßnahmen zu dokumentieren sind. Ei- ne Beratung und Unterstützung wurde für die Angelvereine eingerichtet.

3.2.2. Grundwasser (GWK DESH_El01, DESH_El03, DESH_N4) Zustand

Der chemische Zustand der Grundwasserkörper (GWK) wurde im BWP gemäß den Vor- schriften des Art. 4.2 der Richtlinie 2006/118/EG unter Berücksichtigung des EU-CIS- Guidance Dokuments Nr. 18 durch Vergleich mit den Qualitätsnormen und Schwellenwerten und unter Berücksichtigung der Ausdehnung der Belastung sowie im Hinblick auf eine Beein- trächtigung der Oberflächengewässer oder signifikante Schädigung der Landökosysteme bewertet.

Zur Bestimmung des mengenmäßigen Zustands wurden die Messgrößen Grundwasserstand und Chloridkonzentration (als Indikator für Versalzung infolge einer Übernutzung) bewertet.

Trendhaft fallende Grundwasserstände sind auf einen durch eine übermäßige Grundwasser- entnahme verursachten fortlaufenden Vorratsverlust zurückzuführen und können ange- schlossene Oberflächengewässer- bzw. Landökosysteme signifikant schädigen. Ein weiterer Hinweis auf einen fortlaufenden Vorratsverlust ist ein verstärktes Nachströmen von versalze- nem Tiefengrundwasser. In Schleswig-Holstein wurden weder dauerhaft fallende Grundwas- serstände noch ansteigende Chloridkonzentrationen beobachtet; auch die Mengenbilanzen der Grundwasserkörper ergaben keine Hinweise auf einen fortlaufenden Vorratsverlust.

Demzufolge ist der mengenmäßige Zustand der schleswig-holsteinischen Grundwasserkör- per als gut zu beurteilen. Die Ursache für einen teilweise schlechten Gesamtzustand (44%

der Grundwasserkörper des Hauptgrundwasserleiters im Koordinierungsraum Tide-Elbe) liegt in allen Fällen im schlechten chemischen Zustand der betreffenden GWK.

(13)

30.09.2013 13 Die vom Ausbau betroffenen Grundwasserkörper werden im BWP wie folgt einge-

stuft und bewertet:

Tabelle 4: Bewertung der betroffenen GWK in der FGE Elbe

Aspekte (gemäß Karten zum BWP) Einstufung der betroffenen GWK (ge- mäß Karten zum BWP)

 Schutzgebiete I: Wasserkörper für die Entnahme von Wasser für den menschlichen Gebrauch nach Artikel 7 EG- WRRL

Grundwasserkörper mit Trinkwasser- entnahme:

DESH_El01 + DESH_El03 = Grund- wasserkörper und -gruppen in Haupt- grundwasserleitern

DESH_N4 = tiefe Grundwasserkörper

 Schutzgebiete II: Badegewässer, Nährstoffsensible

Gebiete Die gesamte FGE ist als nährstoffsen-

sibles Gebiet eingestuft

 Chemischer Zustand der Grundwasserkörper und Identifikation von Grundwasserkörpern mit signifikant zunehmendem Schadstofftrend

DESH_El01: gut DESH_El03: schlecht DESH_N4: gut

 Chemischer Zustand der Grundwasserkörper hin-

sichtlich Nitrat DESH_El01: gut

DESH_El03: schlecht DESH_N4: gut

 Chemischer Zustand der Grundwasserkörper hin- sichtlich Pestiziden

DESH_El01: gut DESH_El03: gut DESH_N4: gut

 Chemischer Zustand der Grundwasserkörper hin- sichtlich der Schadstoffe nach Anhang II der Tochter- richtlinie Grundwasser und anderer Schadstoffe

DESH_El01: gut DESH_El03: gut DESH_N4: gut

 Mengenmäßiger Zustand der Grundwasserkörper DESH_El01: gut DESH_El03: gut DESH_N4: gut

 Zustand von Wasserkörpern für die Entnahme von Wasser für den menschlichen Gebrauch nach Artikel 7 EG-WRRL

DESH_El01: gut DESH_El03: gut DESH_N4: gut

Die Grundwasserkörper im Vorhabensgebiet befinden sich somit im überwiegend guten Zu- stand. Die schlechte Einstufung des GWK DESH_El03 ist auf die Belastung mit Nitrat zu- rückzuführen.

Bewirtschaftungsziele (Umweltziele)

Gemäß Artikel 4 der WRRL sind die Grundwasserkörper zu schützen und zu sanieren, um bis zum Jahr 2015 den guten chemischen Zustand zu erreichen. Für alle Grundwasserkörper gilt das Verbot einer Verschlechterung des Zustands. Die schleswig-holsteinischen Grund- wasserkörper sind bereits in gutem mengenmäßigem Zustand. Derzeit besteht ein Gleich- gewicht zwischen den Grundwasserentnahmen und der Grundwasserneubildung. Dieser Zu- stand ist langfristig aufrecht zu erhalten. Es wird erwartet, dass dieser Zustand durch die grundlegenden Maßnahmen zur Steuerung und Kontrolle von Grundwasserentnahmen ge- mäß WHG (§§ 2-12) und LWG (§§ 8-14, 21, 29) aufrecht zu erhalten ist.

Die Erreichung der Umweltziele bezüglich des mengenmäßigen Zustands ist im BWP für alle Grundwasserkörper bis 2015 festgesetzt; für den chemischen Zustand wird sie wie folgt ein- gestuft:

 DESH_El01 und DESH_N4: Zielerreichung 2015

 DESH_El03: Fristverlängerung (Art.4(4) WRRL)

(14)

30.09.2013 14 Zu Verbesserung des chemischen Zustandes wird eine Trendumkehr bei signifi-

kant und anhaltend zunehmenden Schadstoffkonzentrationen angestrebt. Dazu erachtet der BWP die grundlegenden Maßnahmen (Wasserhaushaltsgesetz, Düngeverordnung, Verord- nung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sowie die Verordnung zum Inver- kehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, etc.) als ausreichend, um eine Verschlechterung der Wasserkörper im guten chemischen Zustand zu verhindern. Für einzelne Grundwasserkör- per sind darüber hinaus ergänzende Maßnahmen – insbesondere zur Reduzierung der Nährstoffeinträge erforderlich.

Das Maßnahmenprogramm sieht für die betroffenen GWK folgende Maßnahmen vor:

 Schonstreifen an festen Schlaggrenzen, effiziente Gülleausbringung: DESH_El01, DESH_El03, DESH_N4

 Landwirtschaftliche Gewässerschutzberatung: DESH_El03

 Winterbegrünung: DESH_El03

3.3.

FGE Schlei/Trave

3.3.1. Oberflächenwasserkörper (Küstengewässer der Ostsee) Zustand

Die Verbringung des Nassaushubes sowie die Kompensationsmaßnahme (Anlage eines Steinfeldes) werden im Küstengewässer der Ostsee durchgeführt. Der Bereich der Verbrin- gungsstelle ist dabei nicht weiter typisiert (außerhalb der 1-Seemeilen-Grenze). Die Kom- pensationsfläche wird dem mesohalinen offenen Küstengewässer (Ostsee) zugeordnet.

Die Bewertung des ökologischen Zustands des Küstengewässers erfolgt anhand einer fünf- stufigen Skala (sehr gut, gut, mäßig, unbefriedigend, schlecht) auf Grund der folgenden Pa- rameter:

 Phytoplankton: Bewertung anhand der Sommerwerte (Mittelwert des Zeitraums Mai bis September) des Biomasseparameters Chlorophyll-a + Orientierungswerte für Nährstoffe + Gesamtstickstoff und Gesamtphosphor

 Großalgen und Angiospermen (u.a. Seegras)

 benthische wirbellose Fauna (Makrozoobenthos)

 Zur Unterstützung der biologischen Qualitätskomponenten, insbes. des Phy- toplanktons: allgemeine und physikalisch-chemische Orientierungswerte der LAWA (Wassertemperatur, Salzgehalt, Sauerstoffgehalt); unterstützt durch Mes- sungen der Sichttiefe und der Nährstoffe Nitrat, Gesamtstickstoff, Phosphat und Gesamtphosphor).

Des Weiteren wird der chemische Zustand bewertet.

(15)

30.09.2013 15 Das Küstengewässer der Ostsee wird im BWP wie folgt bewertet:

Tabelle 5: Bewertung des Küstengewässers der Ostsee

Aspekte (gemäß Karten zum BWP) Einstufung des betroffenen Küstenge- wässerabschnittes (gemäß Karten zum BWP)

 Signifikante Belastungen von Oberflächenwasserkör- pern durch Abflussregulierungen und morphologische Veränderungen

Küstengewässer durch Abflussregulie- rungen und morphologische Verände- rungen nicht signifikant belastet

 Schutzgebiete II: Badegewässer, Nährstoffsensible

Gebiete Küstengewässer; keine Badegewässer,

Nährstoffsensible Gebiete

 ökologischer Zustand der Oberflächenwasserkörper Bereich der Verbringungsstelle; nicht bewertet (außerhalb der 1-Seemeilen- Grenze)

Kompensationsfläche: mäßig

 Einhaltung der Umweltqualitätsnormen für andere

(nationale) Schadstoffe in Oberflächenwasserkörpern Küstengewässer: eingehalten

 Chemischer Zustand der Oberflächenwasserkörper

nach national geltendem Recht Küstengewässer: gut

 Einhaltung der Umweltqualitätsnormen für Schwer- metalle in Oberflächenwasserkörpern nach national geltendem Recht

Küstengewässer: eingehalten

 Einhaltung der Umweltqualitätsnormen für Pestizide in Oberflächenwasserkörpern nach national gelten- dem Recht

Küstengewässer: eingehalten

 Einhaltung der Umweltqualitätsnormen für industrielle Schadstoffe in Oberflächenwasserkörpern nach nati- onal geltendem Recht

Küstengewässer: eingehalten

 Einhaltung der Umweltqualitätsnormen für andere Schadstoffe in Oberflächenwasserkörpern nach nati- onal geltendem Recht

Küstengewässer: eingehalten

 Einhaltung der Umweltqualitätsnormen für Nitrat in Oberflächenwasserkörpern

Küstengewässer: eingehalten

 Chemischer Zustand der Oberflächenwasserkörper unter Berücksichtigung der Tochterrichtlinie Umwelt- qualitätsnormen (2008/105/EG)

Küstengewässer: gut

Signifikante Belastungen des Küstengewässers, die zur Einstufung in den mäßigen ökologi- schen Zustand führen, sind gem. BWP in erster Linie Belastungen durch diffuse Stoffeinträ- ge, insbesondere Nährstoffe. Aus der Flussgebietseinheit Schlei/Trave ist ein Eintrag von rund 8.327 t Stickstoff und 237 t Phosphor pro Jahr in die Ostsee zu verzeichnen, die aus den einmündenden Fließgewässern und aus diffusen Nährstoffeinträgen aus dem jeweiligen Einzugsgebiet stammen. Überhöhte Nährstoffkonzentrationen von Stickstoff und Phosphor, insbesondere aus diffusen Quellen im Einzugsgebiet der einmündenden Fließgewässer, füh- ren in den Küstengewässern der FGE Schlei/Trave zu einer Reihe von Eutrophierungser- scheinungen, wie erhöhten Mikroalgenkonzentrationen und -blüten, Sauerstoffmangelsituati- onen mit Tiersterben am Meeresboden und einer Verschlechterung des Lichtklimas durch erhöhte Wassertrübung mit Verlagerung des Vorkommens von Makroalgen und Seegras in flache Bereiche. Dadurch hat sich die natürliche Biozönose in der Wasserphase und am Meeresboden so verändert, dass der gute ökologische Zustand nach EG-WRRL auch in den Küstengewässer-Wasserkörpern derzeit nicht erreicht wird (Zustand aktuell mäßig).

Signifikante Belastungen aus Abflussregulierungen und hydromorphologischen Veränderun- gen liegen dann vor, wenn aufgrund dieser Veränderungen der Zustand bei biologischen Qualitätskomponenten (insbesondere Makrozoobenthos und allgemeine Degradation) im

(16)

30.09.2013 16 Wasserkörper schlechter ist als gut oder überregionale Bewirtschaftungsziele (ins-

bes. Durchgängigkeit) aufgrund dieser Belastungen verfehlt werden. Die Küstengewässer der Flussgebietseinheit Schlei/Trave wurden in der Vergangenheit morphologisch überwie- gend nicht signifikant verändert, so dass auch keine entsprechenden, anthropogen beding- ten hydrologischen Veränderungen zu verzeichnen sind (Ausnahmen Hafen der inneren Kie- ler Förde). In den flachen äußeren Küstengewässern wurde seit Beginn des 19. Jahrhun- derts bis Ende der 70er Jahre des vergangenen Jahrhunderts eine intensive Steinfischerei betrieben. Die entnommenen Hartsubstrate dienten den Makrophyten als wesentliches Sied- lungssubstrat. Zur Zeit wird geprüft, ob sich die Reduzierung der Vorkommen an größeren Steinen negativ auf die biologischen Qualitätskomponenten ausgewirkt hat. Zudem wird die Freisetzung „neuer“ Hartsubstrate durch subaquatische Erosion auf den Abrasionsflächen vor den Steilufern untersucht. Danach kann entschieden werden, ob und wo eine signifikante Belastung dieser Ostseeküstengewässer vorliegt.

Das der „Basislinie plus 1 Seemeile“ (1,852 Kilometer) vorgelagerte Küstenmeer wird gemäß

§ 44. S. 2 WHG im BWP nur chemisch bewertet. Grundlage für die Bewertung des chemi- schen Zustands hinsichtlich der Schadstoffe nach geltendem Recht bildeten im BWP die zur Zeit der Erstellung geltende EG-Wasserrahmenrichtlinien-Umsetzungsverordnung – WRRLVO des Landes Schleswig-Holstein vom 10.11.2003 und die Verordnung zur Umset- zung der Wasserrahmenrichtlinie – WRRLLUVO MV des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 22.12.2003.

Darüber hinaus wird eine Bewertung nach den Vorgaben der Tochterrichtlinie zur Wasser- rahmenrichtlinie („Tochterrichtlinie Umweltqualitätsnormen“)4 vorgenommen. Die Einstufung des chemischen Zustands erfolgt gemäß Anhang I, Teil A mit den 33 Nummernschadstoffen (Prioritäre Stoffe, darunter 13 prioritäre gefährliche Stoffe, entspricht neuem Anhang X der WRRL) und mit den fünf Nummern-Buchstabenschadstoffen (sonstige Schadstoffe, ent- spricht dem Rest der Schadstoffe aus dem Anhang IX der WRRL, die nicht mit Entscheidung Nr. 2455/2001/EG in den Anhang X als Prioritäre Stoffe übernommen wurden) sowie mit dem Nitrat. Relevant sind die folgenden Stoffgruppen:

• Schwermetalle

• Pestizide

• Industrielle Schadstoffe

• Andere Schadstoffe

• Prioritäre gefährliche Stoffe

Die Umweltqualitätsnormen (UQN) sind im Einzelnen im BWP in den Anhängen A4-1, A4-2, A4-2a, A4-2b aufgeführt. Wenn alle Umweltqualitätsnormen (UQN) der 39 Schadstoffe (33+5+1) eingehalten sind, befindet sich der Oberflächenwasserkörper in einem guten che- mischen Zustand.

Die Bewertung des chemischen Zustands der Wasserkörper erfolgt in den zwei Zustands- klassen „gut“ und „nicht gut“. Der chemische Zustand des Küstengewässers der Ostsee ist, wie der nahezu aller Oberflächenwasserkörper in der FGE Schlei/Trave, als gut zu bewerten.

4 Richtlinie 2008/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.12.2008 über Umweltqualitäts- normen im Bereich der Wasserpolitik und zur Änderung der Richtlinien 82/176/EWG, 83/513/EWG, 84/491/EWG, 86/280/EWG (Tochterrichtlinien zur Richtlinie 76/464/EWG, kodifiziert durch Richtlinie 2006/11/EG) und 2000/60/EG (WRRL) wurde am 24.12.2008 im Amtsblatt der EU veröffentlicht (Abl. EU Nr. L 348 S. 84 ff.) und ist am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung am 13.01.2009 in Kraft getreten.

(17)

30.09.2013 17 Bewirtschaftungsziele (Umweltziele)

Die Bewirtschaftungsziele für den betroffenen Küstengewässerabschnitt sind im Bewirtschaf- tungsplan FGE Schlei/Trave und dem Maßnahmenprogramm benannt.

Grundsätzlich gilt für alle Oberflächengewässer das Verschlechterungsverbot, wobei natürli- che Schwankungen (ohne anthropogene Einflüsse) bei den biologischen Qualitätskompo- nenten zu berücksichtigen sind, z.B. aufgrund unterschiedlicher klimatischer Verhältnisse wie z. B. warme oder kalte Winter mit Eisgang.

Ziele für das Küstengewässer sind die Erreichung bzw. Erhaltung des

 Guten ökologischen Zustand und des

 Guten chemischen Zustandes

Die Zielerreichung ist für den guten chemischen Zustand des Küstengewässers bis 2015 festgesetzt, wobei dieser bereits erreicht ist. Hinsichtlich des ökologischen Zustandes erfolg- te für die Verbringungsstelle keine Einstufung (da gem. § 44 S. 2 WHG der 1-Seemeilen- Grenze nur der chemische Zustand relevant ist); für den Bereich der Kompensationsfläche ist die Zielerreichung bis 2015 festgelegt.

Maßnahmen bezüglich hydromorphologischer Veränderungen sind für das Küstengewässer nicht vorgesehen, da hier keine signifikanten Veränderungen /Belastungen identifiziert wur- den.

Eine Zustandsverbesserung der Küstengewässer wird vor allem von nährstoffreduzierenden Maßnahmen im Einzugsgebiet erwartet. Die überhöhten Nährstoffkonzentrationen von Stick- stoff und Phosphor führen in den Küstengewässern zu Eutrophierungserscheinungen (wie erhöhter Mikroalgenkonzentrationen und -blüten, Sauerstoffmangelsituationen und erhöhter Wassertrübung), die andere Qualitätskomponenten maßgeblich beeinträchtigen. Dazu muss die Stickstoff- und Phosphorbelastung bezogen auf die aktuelle Phytoplanktonbelastung im Einzugsgebiet der FGE Schlei/Trave um 15 - 25% verringert werden. Nachdem die Frachten aus den Punktquellen nur noch einen geringen Anteil an der Gesamtfracht ausmachen, kon- zentrieren sich die weiteren Frachtreduzierungen auf diffuse Quellen. Dabei geht es beson- ders um die weitere Reduzierung der Überschüsse bei der Düngung, die Wiedervernässung von Niedermooren, die Anlage von Uferrandstreifen. Diese Maßnahmen greifen jedoch im Binnenland und nicht im Küstengewässer selbst an.

3.3.2. Grundwasser

Da im Bereich des Küstengewässers keine Grundwasserkörper betroffen sind, wird hier kei- ne Bewertung vorgenommen.

(18)

30.09.2013 18

4. MERKMALE UND WIRKUNGEN DES VORHABENS

Folgende Vorhabensbestandteile sind hinsichtlich ihrer Auswirkungen zu beurteilen:

 Kanalausbau

 Aufweitung der Kurve Landwehr (Nordseite, Kkm 86,1 – 88,5), mit Ersatz und Rückver- legung der Fährlandeanlage Landwehr, Rückverlegung des Anlegers Landwehr- Südseite (Baulos 1)

 Aufweitung der Wittenbeker Kurve (Südseite Kkm 87,5 - 91,1) (Baulos 2)

 Modellierung des Überganges zwischen Wittenbeker Kurve und der Weiche Schwar- tenbek (Nordseite Kkm 90,5 - 92 (Baulos 3).

 Aufweitung der Kurve Groß-Nordsee (Nordseite Kkm 83 – 84,1 (Baulos 4)

 Verbreiterung der Gerade Königsförde auf eine Wasserspiegelbreite von 136 m (Nord- seite) (Baulos 5).

 Baustelleneinrichtungsmaßnahmen

 Lager- und Baustelleneinrichtungsflächen im Bereich des Spülfeldkomplexes Flemhu- de

 Vertiefung der Fahrrinne vor dem Anleger und Schaffung von Wartestellen für den Schutenverkehr auf dem Flemhuder See, Umlagerung des Baggergutes (ca. 56.000 m³) in den südlichen Teil des Flemhuder Sees

 Verbringung der Aushubmassen (terrestrisch)

 Verbringung der trockenen Bodenmassen (3,8 Mio. m³ ) auf landwirtschaftlichen Flä- chen der Güter Warleberg und Rosenkrantz

 Verbringung der Aushubmassen (aquatisch)

 Ablagerung des Materials aus dem Nassaushub (3,0 Mio. m³) auf der Umlagerungsflä- che B 1 in der Kieler Bucht mit Hilfe von Schuten

Wesentliche Vorhabensmerkmale, die zu erheblichen bau-, anlage- bzw. betriebsbedingten Auswirkungen auf die Wasserkörper führen können sind:

 für die Erweiterung erforderlicher Flächenbedarf (anlagebedingte Auswirkungen),

 Veränderung von Relief- und Oberflächengestalt durch die Verbreiterung und Neuanlage von Böschungen (anlagebedingte Auswirkungen),

 anfallende Bodenaushubmassen (bau- bzw. anlagebedingte Auswirkung),

 durch die Baustelleneinrichtung sowie Lagerflächen während der Bauzeit befristet bean- spruchte Flächen und Barrierewirkungen (baubedingte Auswirkungen),

 durch die Bautätigkeit verursachte Wirkungen wie insbes. Lärm- und Schadstoff- emissionen, Wassertrübung und Verkehr (baubedingte Auswirkungen),

 durch eine höhere Verkehrsdichte und den Verkehr möglicherweise größerer Schiffe auf dem NOK verursachte (zusätzliche) Wirkungen wie insbes. Lärm- und Schadstoff- emissionen (betriebsbedingte Auswirkungen).

(19)

30.09.2013 19

5. AUSWIRKUNGEN DES VORHABENS AUF DIE BETROFFENEN WASSERKÖRPER UND DEREN QUALITÄTSKOMPONENTEN UND BEWIRTSCHAFTUNGSZIELE

5.1.

Prüfgegenstände

5.1.1. FGE Elbe - Ausbau NOK

Abgeleitet aus der Bewertung der vom Kanalausbau betroffenen Wasserkörper (vgl. Kapitel 3) sind im Rahmen der Auswirkungsprognose die folgenden Aspekte zu prüfen:

Oberflächenwasserkörper NOK

A) (negative) Auswirkungen auf die Qualitätskomponenten (vgl. Kapitel 3.1.1 und 3.2.1):

Biologische Komponenten

Veränderung der Zusammensetzung und Abundanz der Gewässerflora

Veränderung der Zusammensetzung, Abundanz und Altersstruktur der Fischfauna Veränderung der Zusammensetzung und Abundanz der benthischen wirbellosen Fauna

Hydromorphologische Komponenten

Veränderung der Tiefen- und Breitenvariation

Veränderung der Struktur und Substrat des Flussbetts Veränderung der Struktur der Uferzone

Wasserhaushalt

Veränderung des Abflusses und der Abflussdynamik Einflüsse auf die Verbindung zu Grundwasserkörpern Beeinträchtigung Durchgängigkeit des Flusses

Chemische und physikalisch-chemische Komponenten Einflüsse auf den Versauerungszustand

Einflüsse auf die Temperaturverhältnisse Einflüsse auf den Sauerstoffhaushalt Einflüsse auf den Salzgehalt

Einflüsse auf die Nährstoffverhältnisse

Stoffeinträge, die sich auf die Qualitätsziele für die spezifischen Stoffe gemäß An- hänge A4-1, A4-2, A42a, A4-2b des BWP auswirken (siehe Anhang)

B) (negative) Auswirkungen auf die Durchführbarkeit der im BWP bzw. im Maßnahmenpro- gramm vorgesehenen Maßnahmen zur Erreichung des guten ökologischen Potenzials (Ver- besserungsgebot)

Reduzierung stofflicher Belastungen im Einzugsgebiet durch Anpassungen Bewirt- schaftung landwirtschaftlicher Flächen und Extensivierung

Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit in Wendestellen am NOK und den Nebengewässern

Verbesserung der Zugänglichkeit zu Laichgebieten in den Nebengewässern durch die Herstellung von Umlaufgerinnen/technischen Aufstiegsanlagen im Bereich von Schöpfwerken – (Achterwehrer Schifffahrtskanal)

Entstehen auf diese Einzelaspekte keine erheblichen negativen Wirkungen durch das Vor- haben, ist die Zielerreichung für den NOK, d.h. die Erreichung bzw. Erhaltung des

 Guten ökologischen Potenzials und des

 Guten chemischen Zustandes nicht gefährdet.

(20)

30.09.2013 20 Grundwasser

A) (negative) Auswirkungen auf den mengenmäßigen und chemischen Zustand der betroffe- nen Grundwasserkörper (vgl. Kapitel 3.1.2 und 3.2.2)

mengenmäßigen Zustand

Störung des Gleichgewichts zwischen Grundwasserentnahme und der Grundwas- serneubildung (z.B. durch eine übermäßige Grundwasserentnahme)

chemischer Zustand

Stoffeinträge, die sich auf die Qualitätsnormen nach § 17 WRRL auswirken (Nitrat, Pestizide, Schadstoffe nach Anhang II der Tochterrichtlinie Grundwasser und ande- re Schadstoffe)

B) (negative) Auswirkungen auf die Durchführbarkeit der im BWP bzw. im Maßnahmenpro- gramm vorgesehenen Maßnahmen, um eine Verschlechterung der Wasserkörper im guten chemischen Zustand zu verhindern bzw. zur Erreichung des guten chemischen Zustandes (Verbesserungsgebot; Trendumkehrgebot)

grundlegende Maßnahmen (Wasserhaushaltsgesetz, Düngeverordnung, Verord- nung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sowie die Verordnung zum In- verkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, etc.)

Reduzierung der Nährstoffeinträge durch Anpassung der Landbewirtschaftung in der FGE (u.a. Schonstreifen, effiziente Gülleausbringung)

Entstehen auf diese Einzelaspekte keine erheblichen negativen Wirkungen durch das Vor- haben, ist die Zielerreichung für das Grundwasser, d.h. die Erreichung bzw. Erhaltung des

 Guten mengenmäßigen Zustand und des

 Guten chemischen Zustandes nicht gefährdet.

5.1.2. FGE Schlei/Trave – Aquatische Verbringung und Anlage eines Steinfel- des

Abgeleitet aus der Bewertung der von der Verbringung des Aushubs sowie der Anlage eines künstlichen Steinfeldes betroffenen Wasserkörper (vgl. Kapitel 3) sind im Rahmen der Aus- wirkungsprognose die folgenden Aspekte zu prüfen:

Küstengewässer der Ostsee

A) (negative) Auswirkungen auf die Qualitätskomponenten (vgl. Kapitel 3.1.1 und 3.3.1) Hinweis: Da sich die Verbringungsstelle außerhalb der 1-Seemeilen-Zone befindet, sind hier nur die chemischen Komponenten zu bewerten und zu prüfen. Um Beeinträchtigungen des Küstenmeeres durch die Verbringung jedoch auszuschließen, wird dennoch geprüft, ob die Verbringung des Aushubs Einflüsse auf die biologischen und morphologischen Komponen- ten hat, die sich negativ auf den Zustand des Küstengewässers auswirken können.

(21)

30.09.2013 21 Biologische Komponenten

Zusammensetzung, Abundanz und Biomasse des Phytoplanktons

Zusammensetzung und Abundanz der sonstigen Gewässerflora: Großalgen und Angi- ospermen (u.a. Seegras)

Zusammensetzung und Abundanz der benthischen wirbellosen Fauna (Makrozoo- benthos)

Hydromorphologische Komponenten Veränderung der Tiefenvariation

Veränderung der Struktur und Substrat des Meeresbodens Veränderung der Struktur der Gezeitenzone

Auswirkungen auf die Richtung der vorherrschenden Strömungen Einflüsse auf die Wellenbelastung

Chemische und physikalisch-chemische Komponenten Beeinträchtigung der Sichttiefe

Einflüsse auf die Temperaturverhältnisse Einflüsse auf den Sauerstoffhaushalt Einflüsse auf den Salzgehalt

Einflüsse auf die Nährstoffverhältnisse

Stoffeinträge, die sich auf die Qualitätsziele für die spezifischen Stoffe gemäß Anhänge A4-1, A4-2, A42a, A4-2b des BWP auswirken (siehe Anhang)

B) (negative) Auswirkungen auf die Durchführbarkeit der im BWP bzw. im Maßnahmenpro- gramm vorgesehenen Maßnahmen zur Erreichung des guten ökologischen Zustands (Ver- besserungsgebot)

nährstoffreduzierende Maßnahmen im Einzugsgebiet v.a. durch die Anpassung und Extensivierung des Landbewirtschaftung

Entstehen auf diese Einzelaspekte keine erheblichen negativen Wirkungen durch das Vor- haben, ist die Zielerreichung für das Küstengewässer, d.h. die Erreichung bzw. Erhaltung des

 Guten ökologischen Zustand und des

 Guten chemischen Zustandes nicht gefährdet.

Grundwasser

Da keine Grundwasserkörper betroffen sind, sind hier keine Einflüsse zu prüfen.

5.2.

relevante Wirkfaktoren auf die QK des ökologischen und chemischen Zu- stands der betroffenen Wasserkörper

Im Folgenden werden die Bestandteile und Wirkungen des Vorhabens zusammengestellt, die potenzielle Auswirkungen auf die betroffenen Grund- und Oberflächenwasserkörper ha- ben. Im Rahmen des Fachbeitrags zur Wasserrahmenrichtlinie sind die Vorhabenswirkungen relevant, die geeignet sind, Auswirkungen auf die QK des ökologischen und chemischen Zu- stands der betroffenen Wasserkörper hervorzurufen. Im vorliegenden Fall sind dies insbe- sondere die auf der Grundlage der UVS ermittelten Auswirkungen auf die Schutzgüter Was- ser sowie Tiere und Pflanzen, da deren Untersuchungsgegenstände im Wesentlichen die QK der WRRL abbilden. Unterschieden werden die Vorhabensbestandteile

 Kanalausbau

(22)

30.09.2013 22

 terrestrische Verbringung

 aquatische Verbringung

Des Weiteren wird nach bau- anlage- und betriebsbedingten Wirkungen differenziert.

Tabelle 6: Wirkfaktoren des Vorhabens mit potenziellen Auswirkungen auf die QK des ökologi- schen und chemischen Zustands der betroffenen Wasserkörper (auf Grundlage der Tabelle 5-1 UVS)

Wirkfaktor / Wirkung Auswirkung Pot. betroffene QK

1. Ausbau: Maßnahmen zur Querschnittsanpassung einschl. Baustraßen, Anlegestellen sowie Baustel- leneinrichtungs- und Lagerflächen

baubedingt Temporäre(r) Über-

bauung/

Abtrag durch Baustellenein- richtungen, Baustra- ßen, Schutenanleger etc.

 Flächenbean- spruchung (Ab- grabungen, Neuversiege- lung)

 Biotopverlust/-degeneration

 Temporärer Verlust der Unterwasser- vegetation

 Eingriffe in das Gewässerbett

 Gewässerflora

 Fischfauna

 Benthos

 Tiefen- und Breitenva- riation

 Flussbett

 Uferzone Abgrabungen im Be-

reich der Ausbaustel- len

 Sedimentein- trag und - aufwirbelungen

 Temporäre Trübung des Wassers

 Zunehmende Sedimentakkumulation am Gewässerboden

 Gewässerflora

 Fischfauna

 Benthos

 Flussbett Schallemissionen

durch Baustellen- verkehr, Boden- transporte und Rammarbeiten

 Verlärmung  Beunruhigung Fauna  Fischfauna

Schadstoff- emissionen durch Baustellenverkehr, Material- und Boden- transporte

 Gefahr: Versi- ckerung von Betriebsstoffen

 Verunreinigung von Boden und Was-

ser  Schadstoffe

 chemischer Zustand des Grundwassers

Grundwasser- beeinflussung durch Herstellen von Bau- gruben

 temporäre(r) Grundwasser- absenkung/- stau

 temporäre Veränderung des Grund- wasserstandes / der Grundwasser- ströme

 Grundwasser-Menge

anlagebedingt

 Flächenbean-

spruchung  Biotopverlust, Veränderung der Stand- ortverhältnisse

 Veränderung hydromorphologischer Verhältnisse

 Gewässerflora

 Fischfauna

 Benthos

 Tiefen- und Breitenva- riation

 Flussbett

 Uferzone

 Verbindung zum Grundwasser

 Durchgängigkeit

 Zerschnei- dungseffekte / Barriere- wirkungen

 Zerschneidung biotischer Beziehungen  Durchgängigkeit Kanalverbreiterung

einschl. Fähr-/ Schu- tenanleger, Modifi- zierung der Land- Wasserlinie

 Absenkung/

Erhöhung des Grundwasser- spiegels durch Kanalausbau

 Veränderung des Grundwasserstandes / der Grundwasserströme

 Veränderung der Grundwasseraustritte

 Grundwasser-Menge

(23)

30.09.2013 23

Wirkfaktor / Wirkung Auswirkung Pot. betroffene QK

Ausbaggerung einer Fahrrinne für den Schutenverkehr Flemhuder See

 Zerstörung Gewässerbo- den

 Größere Ge- wässertiefe

 Veränderung der Sauerstoff- und Strömungsverhältnisse

 Störung Fauna

 Veränderung der Licht- und Substratsi- tuation am Gewässerboden

 Gewässerflora

 Benthos

 Tiefen- und Breitenva- riation

 Flussbett

 Sauerstoffhaushalt

 Nährstoffverhältnisse betriebsbedingt

 Verlärmung Verdrängung störempfindlicher Arten  Fischfauna Schiffsverkehr und

Instandsetzungsar- beiten

 Deposition von Luftschadstof- fen aus Abga- sen in den Wasserkörper, Lösung im Ab- laufwasser

 Veränderung der Standorteigenschaf- ten

 Veränderung natürlicher Stoffkreisläufe

 Belastung von Oberflächen- und Grundwasser

 Gewässerflora

 Benthos

 Fischfauna

 Schadstoffe

 chemischer Zustand des Grundwassers Unterhaltungsbagge-

rungen  Sedimentauf-

wirbelung

 Verlärmung

 Erschütterun- gen

 Trübung des Wassers

 Tötung von Tieren

 Beunruhigung Fauna

 Gewässerflora

 Benthos

 Fischfauna

 Flussbett

 Uferzone 2. Verbringung terrestrisch

baubedingt Schadstoff-

emissionen durch Baustellenverkehr, Material- und Boden- transporte

 Gefahr: Versi- ckerung von Betriebsstoffen

 Verunreinigung von Boden und Was-

ser  Schadstoffe

 chemischer Zustand des Grundwassers

anlagebedingt Erhöhung der Ge-

ländeoberfläche von bis zu 10 m

 Flächenbean-

spruchung  Biotopverlust, Veränderung der Stand- ortverhältnisse

 Verringerung der Versickerungs- und Grundwasserneubildungsrate / Verän- derung von Grundwasserdeckschich- ten

 Grundwasser-Menge

betriebsbedingt entfällt 3. Verbringung aquatisch

baubedingt Schutentransport von

Nassaushub in die Ostsee

 Sedimentein- trag und - aufwirbelungen

 Temporäre Trübung des Wassers

 Zunehmende Sedimentakkumulation am Gewässerboden

 (Gewässerflora)*

 (Benthos)*

 (Sichttiefe)*

 (Sauerstoffhaushalt)*

 (Nährstoffverhältnis- se)*

Verklappung des

Aushubs  Sedimentein-

trag  Überdeckung der bodenlebenden Ge-

meinschaften  (Benthos)*

anlagebedingt Ablagerung des

Aushubs am Mee- resboden

 Zerstörung Gewässerbo- den

 geringere Was-

 Veränderung der Sauerstoff- und Strömungsverhältnisse

 Störung Fauna

 Veränderung der Substratsituation am

 (Gewässerflora)*

 (Benthos)*

 (Tiefenvariation)*

 (Meeresboden)*

(24)

30.09.2013 24

Wirkfaktor / Wirkung Auswirkung Pot. betroffene QK

sertiefe Gewässerboden  Schadstoffe

Anlage eines künstli- chen Steinfelds in der Ostsee

 Veränderung des Gewässer- bodens

 Veränderung der Substratsituation am

Gewässerboden  Gewässerflora

 Benthos

 Meeresboden betriebsbedingt

entfällt

* die Prüfung der biologischen und morphologischen Parameter an der Verbringungsstelle außerhalb der 1- Seemeilen-Zone ist nicht obligat, es erfolgt dennoch ein Abschätzung, ob Einflüsse auf die biologischen und mor- phologischen Komponenten des Küstenmeeres entstehen, die sich negativ auf dessen Zustand auswirken kön- nen

5.3.

Bewertung der potenziellen Auswirkungen auf die Qualitätskomponenten der einzelnen Wasserkörper im Hinblick auf die Bewirtschaftungsziele gem. WRRL

Ausgehend von den in Tabelle 6 dargestellten Wirkfaktoren des Vorhabens mit potenziellen Auswirkungen auf die QK des ökologischen und chemischen Zustands der betroffenen Wasserkörper werden diese im Einzelnen dahingehend bewertet, ob die Auswirkungen

 zu einer Verschlechterung des chemischen Zustands oder des ökologischen Zu- stands (Potenzials) führen bzw.

 die Zielerreichung nach §§ 27, 44, 47 WHG gefährden.

5.3.1. Oberflächenwasserkörper Nord-Ostsee-Kanal (Wasserkörpercode nok_0) Bewertungsmaßstab ist das gute ökologische Potenzial, das als erreicht gilt, wenn alle umsetzbaren Maßnahmen durchgeführt wurden (vgl. Kapitel 3.2). Der NOK hat derzeit ein mäßiges ökologisches Potenzial, d.h. mit den durchführbaren Maßnahmen sind nur geringfügige Wirkungen auf die biologischen Verhältnisse im Wasserkörper zu erwarten. Des Weiteren sind mögliche Auswirkungen auf den chemischen Zustand zu ermitteln, was über die chemischen Qualitätskomponenten erfolgt. Zur Abschätzung der Auswirkungen der Ausbaumaßnahmen werden die Wirkungen auf Qualitätskomponenten des ähnlichsten natürlichen Gewässertyps (hier: Fließgewässer) herangezogen (vgl. 5.1.1).

Neben den Ausbaumaßnahmen am NOK selbst finden auch Maßnahmen im Flemhuder See statt (Fahrrinnenvertiefung und Ertüchtigung des Anlegers). Der Flemuder See ist im BWP nicht als Wasserkörper (See) ausgewiesen und somit als solcher nicht WRRL-relevant. Er wird im Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie als ein mit dem NOK in Verbindung stehendes Gewässer dahingehend betrachtet, ob durch die Vorhabenswirkungen im Flemhuder See Auswirkungen auf die Qualitätskomponenten des NOK entstehen.

Auswirkungen auf die Biologische Komponenten

Der aktuelle Zustand der biologischen QK (Phytoplankton, Makrophyten Phytobenthos, Makrozoobenthos, Fische) ist im BWP bzw. im Maßnahmeprogramm nicht bestimmt. Eine Bestandbewertung wurde im Rahmen der Fachgutachten zum vorliegenden Vorhaben vorgenommen, so dass eine Abschätzung der Empfindlichkeiten und Prognose der Auswirkungen möglich ist.

(25)

30.09.2013 25 Zusammensetzung und Abundanz der Gewässerflora

Zur Abschätzung der Auswirkungen auf die Gewässerflora wurden folgende Gutachten als Beurteilungsgrundlage erstellt:

 Fachbeitrag Flora und Fauna (ARGE TGP, PU, LEGUAN GMBH 2009) - Aquatische Makrophyten, Phytoplankton

Unterlage 5-7

 Auswirkungen von Baggergutumlagerungen im Flemhuder See auf Makroalgen, Plankton und Benthos (BIOCONSULT 2011)

Unterlage 5-2-5

Relevant sind die folgenden Wirkungen des Vorhabens (vgl. Tabelle 6):

 Temporärer Verlust der Unterwasservegetation durch baubedingte Flächenbeanspru- chung

 baubedingte temporäre Trübung des Wassers

 anlagebedingte Veränderungen der Standortverhältnisse und der hydromorphologi- schen Verhältnisse

 betriebsbedingte Beeinträchtigungen von Gewässerlebensräumen durch Schadstoffein- träge

 Flemhuder See: Zerstörung von Strukturen am Gewässerboden, größere Gewässertie- fe, Veränderung der Licht- und Substratsituation am Gewässerboden durch Ausbagge- rung einer Fahrrinne für den Schutenverkehr

Die Auswirkungen auf die Gewässerflora wurden auf der Basis der o.g.

Beurteilungsgrundlagen wie folgt eingeschätzt:

Algen

Die taxonomische Bestimmung der Makroalgen an 14 Stationen des Nord-Ostsee- Kanals ergab, dass alle Stationen relativ artenarm sind. Es wurden lediglich Arten gefunden, die an Nord- und Ostsee häufig vorkommen und deshalb auch im Nord- Ostsee-Kanal auftreten. Der Bedeckungsgrad betrug an jeder Station 50 - 60 % und war somit sehr homogen. Es wurden keine hochwertigen oder besonders wertgebenden Arten nachgewiesen. Eine Wiederbesiedlung von Kanalabschnitten mit Makroalgen wird als sicher angenommen. Die Makroalgenvegetation wird durch das geplante Vorhaben nicht dauerhaft beeinträchtigt.

Phytoplankton

Das Phytoplankton wird insgesamt aus überwiegend unauffälligen kleineren Arten gebildet. Große, empfindliche Arten, die eher in Seen oder in von größeren Schiffen ungestörten Fließgewässern vorkommen, konnten nicht nachgewiesen werden. Dies gilt auch für den Flemhuder See. Das Phytoplankton zeigt für das gesamte Untersuchungsgebiet ein eutrophes Bild mit einem saisonal erhöhten Anteil von Blaualgen. Sedimentaufwirbelungen, die während der Bauphase temporär durch die Abtragsarbeiten entstehen, führen zu einer erhöhten Wassertrübung, die sich als Trübungsfahne je nach Strömungsgeschwindigkeit, -richtung etc. unterschiedlich weit in den NOK ausbreitet. Die erhöhte Schwebstoffaufladung kann Auswirkungen auf die Primärproduktion haben. Zudem sind bei einer Veränderung der mittleren Wassertiefe durch die geplante Verbreiterung des NOK Modifizierungen der Lichtbedingungen für

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