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Landschaftspflegerischer Begleitplan Kanalkilometer 79,9 bis 92,1 für den Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals Planfeststellungsverfahren

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Academic year: 2022

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für den Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals

Kanalkilometer 79,9 bis 92,1

Landschaftspflegerischer Begleitplan

VORHABENSTRÄGER:

WASSER- UND SCHIFFAHRTSAMT KIEL-HOLTENAU SCHLEUSENINSEL 2

24159 KIEL-HOLTENAU

VERFASSER:

Arbeitsgemeinschaft TGP, Planungsgruppe Umwelt, Leguan

(2)

INHALT

Ordner Nr. Inhalt

3 3-1 Landschaftspflegerischer Begeleitplan – LBP (Bericht) 3 3-2 Anlagen

Unter- lage

Zeichnungsnummer Blätter Inhalt

Pläne des LBP (Anlagen zum Bericht) Maßstab

3-2 111000 01 23 140a 1-7 Bestand und Konflikte 1:5.000

3-2 111000 01 23 141a 1-16 Landschaftspflegerische Maßnahmen 1:2.000/

1:2.500/

1:75.000 3-2 111000 01 23 142a 1-2 Übersichtspläne - Lage der Eingriffs-,

Kompensations- und Maßnahmenflächen 1:30.000 1:75.000

3-2 111000 01 23 143a 1-7 Tabuflächen 1:2.000

(3)

INHALTSVERZEICHNIS

1 EINFÜHRUNG ... 1

1.1 Aufgabenstellung und Zielsetzung ... 1

1.2 Darstellung der Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsstudie ... 1

2 KURZBESCHREIBUNG DES UNTERSUCHUNGSRAUMES ... 4

2.1 Lage im Raum und naturräumliche Gegebenheiten ... 4

2.2 Nutzungen ... 4

2.3 Rechtliche und planerische Bindungen ... 5

2.3.1 Bauleit- und Landschaftsplanung ... 5

2.3.2 Schutzgebiete und geschützte Landschaftsbestandteile ... 6

2.3.3 Internationale Schutzgebiete ... 7

3 BESCHREIBUNG DES BAUVORHABENS ... 9

3.1 Beschreibung des Vorhabens und seiner wesentlichen Wirkfaktoren und Wirkungen (bau-, anlage- und betriebsbedingt) ... 9

4 BESTAND UND BEWERTUNG NATURHAUSHALT UND LAND-SCHAFTSBILD .. 11

4.1 Pflanzen und Tiere ... 11

4.2 Boden ... 20

4.3 Wasser ... 24

4.4 Klima und Luft ... 29

4.5 Landschaftsbild und landschaftsbezogene Erholung ... 33

5 KONFLIKTANANLYSE ... 40

5.1 Pflanzen und Tiere ... 40

5.2 Boden ... 46

5.3 Wasser ... 47

5.4 Klima und Luft ... 50

5.5 Landschaftsbild und landschaftsbezogene Erholung ... 52

5.5.1 Landschaftsbild ... 52

5.5.2 Landschaftsbezogene Erholung ... 59

6 MAßNAHMEN ZUR VERmeIDUNG UND MINIMIERUNG VORHERSEHBARER BEEINTRÄCHTIGUNGEN... 63

6.1 Pflanzen und Tiere ... 63

6.2 Boden ... 64

6.3 Wasser ... 64

6.4 Klima und Luft ... 65

6.5 Landschaftsbild ... 65

6.6 Schutzmaßnahmen ... 66

6.7 Tabuflächen ... 67

(4)

7 UNVERMEIDBARE, ERHEBLICHE BEEINTRÄCHTIGUNGEN DER LEISTUNGS- UND FUNKTIONSFÄHIGKEIT DES NATURHAUS-HALTES UND DES

LANDSCHAFTSBILDES ... 69

7.1 Pflanzen und Tiere ... 69

7.2 Boden ... 70

7.3 Wasser ... 70

7.4 Klima und Luft ... 70

7.5 Landschaftsbild ... 71

8 Art, Umfang und zeitlicher Ablauf der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ... 72

8.1 Allgemeine Ziele für das Maßnahmenkonzept ... 72

8.2 Ziele der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ... 72

8.2.1 Grundsätze zur Festlegung von Art und Umfang der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ... 74

8.2.2 Berücksichtigung agrarstruktureller Belange ... 75

8.3 Beschreibung der Maßnahmen ... 78

8.3.1 Ausgleichsmaßnahmen ... 78

8.3.2 Ersatzmaßnahmen ... 82

8.3.3 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen ... 86

8.3.4 Bereiche vorübergehender Flächenbeanspruchung (R) ... 87

8.3.5 Schutzmaßnahmen nach Artenschutzrecht, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) ... 87

8.4 Maßnahmenverzeichnis ... 89

8.5 Gegenüberstellung der unvermeidbaren, erheblichen Beeinträchtigungen und der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ... 89

8.5.1 Pflanzen und Tiere ... 89

8.5.2 Boden, Wasser, Klima und Luft ... 102

8.5.3 Landschaftsbild ... 107

9 Kompensationsermittlung / bilanzierung ... 111

9.1 Kompensationsermittlung/ Bilanzierung gem. LNatSchG ... 111

9.1.1 Methodik der Kompensationsermittlung ... 111

9.1.2 Bestimmung des Kompensationsumfanges und Bilanzierung hinsichtlich der Biotoptypen (biotopbezogene Kompensation) sowie der faunistischen Funktionsbeziehungen ... 111

9.1.3 Verfahrensablauf zur Ermittlung der biotopbezogenen Kompensation ... 112

9.1.4 Ermittlung des Kompensationserfordernisses für die biotoptypen-bezogene Kompensation ... 113

9.1.5 Bilanzierung der nach § 25 Abs. 1 und 3 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG gesetzlich geschützten Biotope als Voraussetzung für Befreiungen bzw. Ausnahmen nach § 64 Abs. 3 LNatSchG § 30 Abs. 3 BNatSchG i.V.m. § 51 LNatSchG ... 134

9.1.6 Bilanzierung hinsichtlich der Eingriffe im Rahmen der Verbringung von Nassbaggergut in der Ostsee ... 134

9.1.7 Bilanzierung hinsichtlich der faunistischen Funktionsbeziehungen ... 135

9.1.8 Bestimmung des Kompensationsumfanges und Bilanzierung hinsichtlich der abiotischen Wert- und Funktionselemente (Boden, Wasser, Klima und Luft) .... 136 9.1.9 Abiotische Faktoren mit Wert- und Funktionselementen besonderer Bedeutung138

(5)

9.1.10 Bestimmung der Kompensationsumfänge und Bilanzierung hinsichtlich des

Landschaftsbildes und der landschaftsbezogenen Erholung ... 140

9.2 Bilanzierung der nach LWaldG betroffenen Waldflächen ... 141

10 Zusammenfassung ... 144

11 Quellenverzeichnis... 147

(6)

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

Abb. 2-1: Nationale Schutzgebiete und Untersuchungsraum Schutzgut

Pflanzen / Biotope. ... 7 Abb. 3-1: Übersicht der Vorhabensflächen ohne Kompensationsflächen ... 10 Abb. 4-1: Übersicht Fundorte Kreuzottern und Lokalisation von

Sonderstandorten Strahlung ... 31 Abb. 4-2: Landschaftsbildeinheiten im Bearbeitungsgebiet – Teil 1 ... 34 Abb. 4-3: Landschaftsbildeinheiten im Bearbeitungsgebiet – Teil 2 ... 35 Abb. 5-1: Blick nach Norden auf die geplante Verbringungsfläche Warleberg-

Zentral Ist-Zustand ... 52 Abb. 5-2: Blick nach Norden auf die geplante Verbringungsfläche Warleberg-

Zentral Prognose-Zustand im Sommer ... 53 Abb. 5-3: Blick nach Süden auf die geplante Verbringungsfläche Warleberg-

Zentral Ist-Zustand ... 53 Abb. 5-4: Blick nach Süden auf die geplante Verbringungsfläche Warleberg-

Zentral Prognose-Zustand im Winter ... 53 Abb. 5-5: Blick von Neuwittenbek aus nach Westen auf die geplante

Verbringungsfläche Warleberg-Zentral Ist-Zustand ... 53 Abb. 5-6: Blick von Neuwittenbek aus nach Westen auf die geplante

Verbringungsfläche Warleberg-Zentral Prognose-Zustand im Sommer ...

... 54 Abb. 5-7: Blick von Rosenkrantz aus nach Südosten auf die geplante

Verbringungsfläche Rosenkrantz-Kippland Ist-Zustand ... 54 Abb. 5-8: Blick von Rosenkrantz aus nach Südosten auf die geplante

Verbringungsfläche Rosenkrantz-Kippland Prognose-Zustand im

Sommer ... 54 Abb. 5-9: Blick nach Südwesten auf die geplante Verbringungsfläche

Rosenkrantz-Ziegelgrube Ist-Zustand ... 55 Abb. 5-10: Blick nach Südwesten auf die geplante Verbringungsfläche

Rosenkrantz-Ziegelgrube Prognose-Zustand im Sommer ... 55 Abb. 5-11: Blick von Klein Königsförde aus nach Osten auf den Kanal im Bereich

Baulose 4 und 5 Ist-Zustand ... 56 Abb. 5-12: Blick von Klein Königsförde aus nach Osten auf den Kanal im Bereich

Baulose 4 und 5 Prognose-Zustand; ca. 10 Jahre nach

Baumaßnahmen ... 57 Abb. 5-13: Blick nach Norden auf den Kanal im Bereich der Baulose 1 und 2

östlich von Landwehr Ist-Zustand ... 57 Abb. 5-14: Blick nach Norden auf den Kanal im Bereich der Baulose 1 und 2

östlich von Landwehr Prognose-Zustand im Sommer ... 57 Abb. 5-15: Blick von Baulos 3 aus nach Westen auf den Kanal im Bereich von

Baulos 2 Ist-Zustand ... 58 Abb. 5-16: Blick von Baulos 3 aus nach Westen auf den Kanal im Bereich von

Baulos 2 Prognose-Zustand im Sommer ... 58 Abb. 5-17: Blick vom Obstcafé Warleberg aus nach Osten auf den Kanal im

Bereich von Baulos 2 Ist-Zustand ... 59 Abb. 5-18: Blick vom Obstcafé Warleberg aus nach Osten auf den Kanal im

Bereich von Baulos 2 Prognose-Zustand ... 60

(7)

TABELLENVERZEICHNIS

Tabelle 4-1: Bodentypen in den Untersuchungsräumen ... 21

Tabelle 4-2: Wert- und Funktionselemente mit besonderer Bedeutung für den Landschaftsfaktor Wasser, Teilschutzgut Grundwasser (beispielhafte Auflistung gemäß Orientierungsrahmen Straßenbau S-H 2004) ... 27

Tabelle 4-3: Wert- und Funktionselemente mit besonderer Bedeutung für den Landschaftsfaktor Wasser, Teilschutzgut Oberflächengewässer (beispielhafte Auflistung gemäß Orientierungsrahmen Straßenbau S- H 2004) ... 28

Tabelle 4-4: Bewertung von Qualität und Empfindlichkeit der abgegrenzten Landschaftsbildeinheiten ... 35

Tabelle 5-1: Konfliktübersicht Pflanzen und Tiere... 43

Tabelle 5-2: Konfliktübersicht Boden ... 46

Tabelle 5-3: Konfliktübersicht Wasser ... 48

Tabelle 5-4: Konfliktübersicht zum Naturgut Klima / Luft ... 51

Tabelle 5-5: Übersicht der Konfliktpunkte ... 61

Tabelle 8-1: Bewirtschaftungs- und Pflegemaßnahmen ohne landwirtschaftliche Nutzungsaufgabe ... 77

Tabelle 8-2: Übersicht der Eingriffsflächen ... 77

Tabelle 8-3: Übersicht der Flächen temporärer Flächeninanspruchnahme ... 77

Tabelle 8-4 Artenliste Waldneuanlage Gemeinde Krummwisch ... 83

Tabelle 8-5 Artenliste Waldneuanlage Gemeinde Hütten ... 84

Tabelle 8-6 Artenliste gestufter Waldmantel ... 84

Tabelle 8-7: Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen ... 88

Tabelle 9-1: Ausbau NOK ... 114

Tabelle 9-2: Ausbau NOK – linienhafte Strukturen ... 117

Tabelle 9-3: Ausbau NOK – baubedingte temporäre Flächeninanspruchnahme (einschließlich Baustraßen und Zufahrten) ... 118

Tabelle 9-4: Ausbau NOK – baubedingte temporäre Flächeninanspruchnahme (einschließlich Baustraßen und Zufahrten) – linienhafte Strukturen ... 120

Tabelle 9-5: Unterwasserböschungen im Bereich des NOK ... 121

Tabelle 9-6: Verbringungsfläche Gut Rosenkranz ... 121

Tabelle 9-7: Verbringungsfläche Gut Warleberg ... 122

Tabelle 9-8: Spülfeld C (Spülfeldkomplex Flemhude) – Baustelleneinrichtungsflächen ... 122

Tabelle 9-9: Spülfeld C (Spülfeldkomplex Flemhude) – Baustelleneinrichtungsflächen – lineare Strukturen ... 123

Tabelle 9-10: Spülfeld - neue Straße (einschließlich temporärer Beeinträchtigung).... 123

Tabelle 9-11: Spülfeld - neue Straße (einschließlich temporärer Beeinträchtigung).... 126

Tabelle 9-12: Vertiefung des Flemhuder See ... 126

Tabelle 9-13: Umlagerung von Nassbaggergut innerhalb des Flemhuder Sees ... 127

Tabelle 9-14: Anlage eines Erdwalls südlich des Flemhuder Sees ... 127

Tabelle 9-15 Lineare Strukturen (Gewässer) in m² ... 127

Tabelle 9-16 Lineare Strukturen (Gehölze) in m² ... 128

Tabelle 9-17 Übersicht Kompensationsbedarf ... 128

(8)

Tabelle 9-18: Vergrößerung des Flächenumfanges in Abhängigkeit vom Maß der ökologischen Aufwertbarkeit der Kompensationsflächen

(Anrechenbarkeit) ... 129

Tabelle 9-19 Anrechenbarer Kompensationsumfang ... 130

Tabelle 9-20 Gegenüberstellung von Kompensationserfordernis und anrechenbarer Kompensation... 132

Tabelle 9-21 Im Rahmen des Bauvorhabens entsiegelte Flächen ... 137

Tabelle 9-22: Ermittlung des (additiven) Kompensationsbedarfs für die Neuversiegelung... 137

Tabelle 9-23: Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung Boden ... 138

Tabelle 9-24: Bilanzierung Wasser ... 139

Tabelle 9-25: Kompensationsermittlung Landschaftsbild ... 140

Tabelle 9-26: Ausgleichsverhältnisse Waldersatz ... 141

Tabelle 9-27: Erforderlicher Ausgleich nach LWaldG ... 141

Tabelle 9-28 Ersatzaufforstungen ... 143

Tabelle 10-1 Zusammenfassung Eingriff und Kompensation ... 146

(9)

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

AbAblV Abfallablagerungsverordnung

BauNVO Verordnung über die bauliche Nutzung von Grundstücken BAW Bundesanstalt für Wasserbau

BBodSchG Bundesbodenschutzgesetz BBodSchV Bundesbodenschutzverordnung BfG Bundesanstalt für Gewässerkunde BImSchG Bundesimmissionsschutzgesetz BImSchV Bundesimmissionsschutzverordnung BMU Bundesumweltministerium

BMVBS Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz

B-Plan Bebauungsplan

bzw. beziehungsweise

C6H6 Benzol

ca. circa

CO Kohlenmonoxid

dB(A) Schalldruckpegel in Dezibel für das menschliche Ohr

d.h. das heißt

DWD Deutscher Wetterdienst

ELC Europäische Landschaftskonvention evtl. eventuell

F-Plan Flächennutzungsplan

GOK Geländeoberkante

ha Hektar

HABAK-WSV Handlungsanweisung für den Umgang mit Baggergut im Küstenbereich i.d.R. in der Regel

insbes. insbesondere

Kkm Kanalkilometer

KW Kohlenwasserstoffe

LAGA Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall

LP Landschaftsplan

LNatSchG Landesnaturschutzgesetz

LMU-SH Landesministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume LÜSH Lufthygienische Überwachung Schleswig-Holstein

µg Mikrogramm

m Meter

(10)

m³ Kubikmeter

mm Millimeter

NN Normal Null

NO2 Stickstoffdioxid

NO Nordost

NOK Nord-Ostsee-Kanal

NW Nordwest

o.g. oben genannt

PAK polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe PFA Planfeststellungsabschnitt

PM-10 Schwebstaub < 10 Mikrometer

s.a. siehe auch

SO2 Schwefeldioxid

SO Südost

SW Südwest

TA Lärm Technische Anleitung Lärm TA Luft Technische Anleitung Luft

TEU Twenty-Foot Equivalent Unit (33,2 m³) TOC total organic carbonat

u.a. und andere

UR Untersuchungsraum

UVPG Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung UVS Umweltverträglichkeitsstudie

UVU Umweltverträglichkeitsuntersuchung

v.a. vor allem

vgl. vergleiche

WaStrG Bundeswasserstraßengesetz WHG Wasserhaushaltsgesetz WRRL EU-Wasserrahmenrichtlinie WSA Wasser- und Schifffahrtsamt

WSD Nord Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord WSV Wasser- und Schifffahrtsverwaltung

z.B. zum Beispiel

(11)

1 EINFÜHRUNG

1.1 Aufgabenstellung und Zielsetzung

Der Nord-Ostsee-Kanal zählt zu den wichtigsten Wasserstraßen Deutschlands und Europas.

Der Regelquerschnitt des Nord-Ostsee-Kanals (NOK) ist im auszubauenden Abschnitt letzt- malig im Jahr 1914 erweitert worden. Nach 95 Jahren Nutzung und voranschreitender Tech- nik mit steigenden Schiffsgrößen ist eine Anpassung von Sohlbreite und Kurvenradien zur Vermeidung von Engpässen dringend erforderlich. Dies gilt insbesondere vor dem Hinter- grund, dass auch für die Zukunft eine weitere Zunahme von Schiffsverkehr und –größen auf dem NOK prognostiziert wird (PLANCO, 2004).

Die Querschnittsanpassung dient somit der Anpassung an den Ausbaustandard der West- strecke und der erforderlichen Leistungssteigerung für die Berufsschifffahrt. Ziel ist hierbei auch eine Vermeidung des kurz- und langfristigen Abwanderns des Schiffverkehrs, welches erhebliche negative wirtschaftliche Konsequenzen zur Folge hätte.

Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, endvertreten durch das Wasser- und Schifffahrts- amt Kiel-Holtenau, hat daher die Arbeitsgemeinschaft Trüper Gondesen Partner, Planungs- gruppe Umwelt sowie das Büro leguan (TGP / PU / LEGUAN) mit der Erarbeitung der Um- weltuntersuchungen (Umweltverträglichkeitsstudie – UVS, Landschaftspflegerischer Begleit- plan – LBP, FFH - Verträglichkeitsstudie – FFH-VS, sowie Fachbeitrag Artenschutz) zum Ausbau der Oststrecke des NOK zwischen Kkm 79,9 und 92,1 beauftragt.

1.2 Darstellung der Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsstudie Bestandsaufnahme und Bewertung

Die von der ARGE TGP, Planungsgruppe Umwelt und Leguan erstellte Umweltverträglich- keitsstudie (UVS) wurde entsprechend der Vorgaben des UVPG und weiterer fachplaneri- scher Gesetze und Festlegungen sowie unter Berücksichtigung der Methoden des vom BMVBS herausgegebenen Leitfadens zur Umweltverträglichkeitsprüfung an Bundeswasser- straßen (BfG 2007) umgesetzt. Die Ergebnisse von Bestandsaufnahme und Bewertung der UVS dienen diesem LBP als Grundlage und werden problembezogen weiterverwendet. Auf eine detailliertere Beschreibung dieser Ergebnisse der UVS wird daher an dieser Stelle ver- zichtet.

Variantenvergleich Verbringungskonzept

Neben den Analysen zu Bestand und Konfliktpotenzial enthält die UVS eine Dokumentation der im Planungsprozess berücksichtigten und geprüften Verbringungsvarianten für Trocken- und Nassaushub sowie einen vertiefenden Variantenvergleich für die Verbringung des Nass- aushubs. Während sich im Rahmen der Voruntersuchungen für den Trockenaushub schnell die Verbringung des Bodenmaterials auf landwirtschaftliche Flächen der Güter Rosenkrantz und Warleberg als Vorzugsvariante herausstellte, bestand bezüglich des Nassaushubs noch weiterer Abwägungsbedarf. Im Einzelnen betraf dies die Varianten einer Verbringung des Nassaushubs in die Ostsee (mit verschiedenen in Frage kommenden Umlagerungsflächen) sowie alternativ einer Verfüllung der Sand- und Kiesgrube Schönwohld.

Die UVS kommt zu dem Ergebnis, dass unter Berücksichtigung der Schutzgüter nach UVPG eine Ablagerung des Nassaushubs im Bereich der Umlagerungsfläche B 1 in der Kieler Bucht als günstigste Variante anzusehen ist. Als ausschlaggebender Vorteil der Verbringung des Materials in die Ostsee stellt sich die Möglichkeit einer direkten Verladung des Nassaus- hubs auf Klappschuten, welche auf direktem Weg über NOK und Kieler Förde die Verbrin- gungsfläche in der Kieler Bucht aufsuchen können, heraus. Eine Verfüllung des Materials in

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die Sand- und Kiesgrube Schönwohld würde hingegen einen landseitigen Transport des Bo- denaushubs hin zur Kiesgrube erfordern, in dessen Zuge eine Verlärmung faunistisch wert- voller Flächen im Bereich des Flemhuder Sees sowie evtl. der Ortschaften Klein-Nordsee und Griesenbötel zu erwarten wären. Des Weiteren wäre für diese Variante eine Zwischen- lagerung und Trocknung des Materials im Bereich der hochwertigen und sensiblen Spülfel- der am Flemhuder See notwendig. Die Vorteile der Ostseeverbringung zeigen sich insbe- sondere in Bezug auf das Schutzgut Menschen, aber auch in Bezug auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden und Landschaftsbild, für die sich leichte Vor- teile ergeben.

In der Bestands- und Konfliktanalyse der UVS wurden somit die jeweiligen Vorzugsvarianten

 Nutzung landwirtschaftlicher Flächen (Trockenaushub) bzw.

 Nutzung der Umlagerungsfläche B 1 (Nassaushub) als Verbringungswege und Teil des Kanalausbaus betrachtet.

Konfliktanalyse

Die Konfliktanalyse der UVS zeigt, dass sich die durch den Ausbau der Oststrecke des NOK zu erwartenden Konfliktschwerpunkte auf die Baulose (Ausbauabschnitte) inklusive notwen- diger Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen sowie auf die terrestrischen Verbringungsflä- chen und –wege beschränken. Auch im Rahmen der aquatischen Verbringung1 sind hinge- gen keine Konflikte zu erwarten, die im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung als erheblich zu gelten hätten. Auf dieser Grundlage wird die Verbringung des Nassaushubs im LBP nicht weiter berücksichtigt, da sich diesbezüglich kein Kompensationsbedarf ergibt.

Konflikte während der Bauausführung zu erwarten.

Betroffenheit von NATURA 2000-Gebieten und Artenschutz

Aufgrund der durchgeführten FFH – Vorprüfungen bzw. FFH - Verträglichkeitsprüfungen (vgl.

Unterlagen 4-2 und 4-3) lässt sich feststellen, dass es für die in diesem Rahmen untersuch- ten FFH- und SPA-Gebiete

 DE 1625-301 „Kluvensieker Holz“

 DE 1626-352 „Kalkquelle am Nord-Ostsee-Kanal in Kiel“

 DE 1624-392 „Wittensee und Flächen angrenzender Niederungen“

 DE 1823-304 „Haaler Au“

 DE 1922-391 „Iselbek mit Lindhorster Teich“

 DE 2022-302 „Vaaler Moor und Herrenmoor“

 DE 1526-391 „Südküste der Eckernförder Bucht und vorgelagerte Flachgründe“

 DE 1525-491 „Eckernförder Bucht mit Flachgründen“

durch das Vorhaben zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen der jeweils relevanten Schutz- und Erhaltungsziele kommt.

Als nach § 42 44 Abs. 1 BNatSchG artenschutzrechtlich relevante Organismengruppen wur- den Amphibien, Vögel und Fledermäuse identifiziert. Weitere Tierarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sind nicht betroffen. Auch für gemeinschaftlich geschützte Pflanzenarten schließt die UVS in Verbindung mit dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (vgl. Unterlage 5-12) artenschutzrechtliche Konflikte aus.

1Als aquatische Verbringung wurden in der UVS alle Vorgänge und Wirkungen berücksichtigt, die vom Zeitpunkt des Verladens des Nassaushubs an bis zu dessen Ablagerung auf der UmlagerungsVerbringungsfläche in der Ostsee sowie bei der Umlagerung von Nassbaggergut innerhalb des Flemhuder Sees auftreten können.

(13)

In Bezug auf die geprüften Arten sind Zugriffsverbote nach § 42 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 ent- sprechend der UVS auszuschließen. Eine Ausnahmeregelung nach

§ 43 45 Abs. 8 7 BNatSchG ist somit nicht erforderlich.

Hinweise auf Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen

Für die neu entstehenden Kanalböschungen strebt die UVS eine bestmögliche Einbindung in die Landschaft sowie die Schaffung neuer Lebensräume für Pflanzen und Tiere an. Ein Teil des Kompensationserfordernisses kann auf den neuen Böschungen erbracht werden, da die Funktionalität der neu angelegten Böschungen nach einer entsprechenden Entwicklung der Vegetationsbestände derjenigen vor Durchführung des Eingriffs im Wesentlichen entspre- chen wird. Da der erforderliche Ausgleich auf den Böschungen alleine nicht vollständig nachgewiesen werden kann, sind für die weitergehende Kompensation externe Flächen (vorzugsweise die Ökokontofläche der Gemeinde Felde bzw. die Ökokontoflächen des Ent- wicklungsprojektes „Olendieksau“) für Maßnahmen vorgesehen. Aus diesen Ökokonten wer- den nur die zur Verfügung gestellte Menge an Ökopunkten ausgebucht. Darüber hinaus für andere Verfahren genutzte oder verbleibende Ökopunkte werden durch den Plan nicht be- rührt.

Die Beeinträchtigungen im Bereich der Verbringungsflächen in der Ostsee werden durch eine funktionale Kompensationsmaßnahme ausgeglichen. Im Rahmen der Verbringung von Nassbaggergut in die Ostsee wird im Bereich der Verbringungsfläche der vorhandene Weichboden überschüttet. Damit ist eine Veränderung des Sediments von Schlick hin zu Mergel mit Beimengungen von Sand und Kies und damit auch eine Veränderung der Biotop- struktur verbunden. Die Sedimentbeschaffenheit beeinflusst die Artenzusammensetzung benthischer Gemeinschaften maßgeblich (MARILIM, 2010). Es ist daher zu erwarten, dass sich langfristig eher Arten etablieren, die gemischte bis feine Sedimente bevorzugen, in die- sem Fall Schlick mit Beimengungen von Sand. Bis in die 70er Jahre des vorigen Jahrhun- derts wurde in der Ostsee Steinfischerei betrieben. Dabei wurden Steinblöcke aus dem Meer gehoben und für den Bau von Molen, Dämmen, Schutzwällen und anderen Küstenschutz- maßnahmen verwendet. Somit erfolgte eine Reduzierung von Siedlungsflächen im Tiefenbe- reich der Ostsee, der u.a. für den Hartsubstratbewohner Miesmuschel optimal ist.

Dieser Verlust führt bis heute zu einer Verarmung der Flora und Fauna dieser Gebiete. Vor dem Hintergrund der Ziele der EU-WRRL wird insbesondere durch die Limitierung von Miesmuschel- und Makroalgengemeinschaften die Erreichung eines guten Gewässerzustan- des erschwert.

Der Ausgleich der Beeinträchtigungen auf die benthische Lebensgemeinschaft im Bereich der Verbringungsfläche B1 in der Ostsee erfolgt durch eine funktionale Kompensationsmaß- nahme. Durch die Herstellung eines Steinfeldes im küstennahen Bereich vor Bookniseck wird die charakteristische Miesmuschel- und Makroalgengemeinschaft mit ihren für das Öko- system der Ostsee ökologisch wichtigen Funktionen gezielt gefördert. Diese Maßnahme leis- tet durch die Re-Etablierung von ostseetypischen Biozönosen auf sekundären Hartsubstra- ten mit ihren positiven Auswirkungen insbesondere auf Biodiversität, Wasserqualität und Fischreichtum einen wichtigen Beitrag zur Erreichung eines guten Gewässerzustandes in der Ostsee (gem. EU-WRRL).

Im Zuge des LBP werden auf Basis dieser Aussagen konkrete Einzelmaßnahmen erarbeitet und der genaue Kompensationsbedarf ermittelt.

In einem separaten artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (Unterlage 5-11) wird dargestellt, ob durch das Vorhaben artenschutzrechtliche Belange nach § 42 44 BNatSchG betroffen sind.

Die artspezifisch erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Verbotstatbeständen des

§ 42 44 BNatSchG werden in den LBP aufgenommen.

(14)

2 KURZBESCHREIBUNG DES UNTERSUCHUNGSRAUMES

2.1 Lage im Raum und naturräumliche Gegebenheiten

Der Planungsraum befindet sich zwischen den Weichen Königsförde im Westen und Schwartenbek im Osten. Nördlich des NOK liegt das Gebiet innerhalb des Naturraumes

„Schleswig-Holsteinisches Hügelland“, Teilraum „Dänischer Wohld“. Südlich des Kanals, der das Schleswig-Holsteinische Hügelland im Süden begrenzt, ist das Gebiet Bestandteil des

„Westensee-Endmoränengebiets“ innerhalb des „Ostholsteinischen Hügellandes“. Beide Na- turräume weisen den typischen Charakter einer Jungmoränenlandschaft mit lebhaftem und reich gegliedertem Relief auf. Der Verlauf des NOK ist innerhalb des Planungsraumes so weit wie möglich an die natürliche Reliefgestalt angepasst.

Das Gebiet ist teils durch die historische Gutswirtschaft mit teils großflächiger Ackernutzung geprägt und daher weitgehend ausgeräumt.

Auf Teilflächen in der Umgebung der dörflichen Ansiedlungen ist hingegen die typische hols- teinische Knicklandschaft landschaftsprägend. Nichtsdestotrotz ist der Planungsraum infolge der abwechslungsreichen Reliefgestaltung mit kleinräumigem Wechsel von Endmoränenzügen, kuppiger Grundmoräne und eiszeitlichen Mulden (Söllen) insgesamt landschaftlich reizvoll. Zusammenhängende Waldbestände kommen eher kleinflächig vor, grenzen aber teilweise direkt an den Nord-Ostsee-Kanal.

Der Kanal selbst bildet als künstliche Seeverkehrswasserstraße ein technisches Element dieser Landschaft und durchzieht das Gebiet als ca. 140 m breite (von Böschungsoberkante zu Böschungsoberkante), beidseitig von Gehölzen eingefasste Schneise mit Trapezprofil. Im Bereich der Weichen weist der NOK die größten Breiten von bis zu 270 m auf. Der Kanal ist abschnittsweise beachtlich in das Hügelland eingeschnitten. Sein Böschungsbereich wird nur extensiv genutzt und besitzt hierdurch eine besondere Bedeutung für den landesweiten Bio- topverbund. Der Kanal insgesamt hat im Planungsraum aufgrund der Nähe zur Stadt Kiel eine große Bedeutung für die Naherholung, als Wasserstraße wie auch entlang seiner Ufer teils auch für den Tourismus und die Erholungsnutzung.

Das Planungsgebiet berührt die Gemeinden (von West nach Ost) Lindau, Bredenbek, Krummwisch, Schinkel, Achterwehr, Quarnbek, Neuwittenbek, Ottendorf, Altenholz und die Stadt Kiel.

2.2 Nutzungen

Der Nord-Ostsee-Kanal ist die meistbefahrene künstliche Wasserstraße der Welt. Die See- schifffahrtsstraße wird von einer Vielzahl Schiffe der unterschiedlichsten Größenklassen be- fahren. Generell beruht der Seeverkehr durch den Nord-Ostsee-Kanal auf dem seewärtigen Außenhandel der Ostseeanrainerstaaten, wobei der Kanal vorrangig von mittleren Schiffen und Feederverkehr über die Nordsee befahren wird (PLANCO-CONSULTING, 2004).

Gemäß § 12 LFischG stellt der NOK mit allen natürlichen und künstlichen Zuflüssen, und den am Gewässersystem liegenden Seen, einen Fischbezirk in der Flussgebietseinheit Elbe dar. Aufgrund dieser Erreichbarkeit und aufgrund seines außergewöhnlich hohen Fischarten- reichtums gehört der NOK zu den am stärksten frequentierten Angelgewässern Schleswig- Holsteins.

Der Planungsraum südlich und nördlich des NOK wird zum großen Teil intensiv ackerbaulich genutzt.

An beiden Uferseiten des Nord-Ostsee-Kanals befinden sich fast durchgängig gut ausgebau- te Rad- und Wanderwege, die durch Erholungssuchende, wie Radfahrer oder Wanderer ge- nutzt werden. Teils gibt es auch Reitwege.

Die Flächen des ehemals 234 ha großen Flemhuder Sees dienen seit dem Bau des Nord- Ostsee-Kanals der Unterbringung von Bodenmaterial aus Neubau-, Erweiterungs-, Ausbau-

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und Unterhaltungsbaggerungen. Beim Kanalbau wurde der Wasserspiegel des Flemhuder Sees um fast 7 m auf den heutigen Regelwasserstand des NOK abgesenkt, womit sich die Wasserfläche des Sees damals auf ca. 90 ha verringerte. Sowohl die verbleibende Wasser- fläche als auch die trockengefallenen Flächen wurden in der Vergangenheit zur Unterbrin- gung von Baggergut genutzt und sind als Ablagerungsfläche planfestgestellt. Teile der Flä- chen wurden bis in die jüngere Vergangenheit für die Baggergutablagerung genutzt. Auf dem eingespülten Bodenmaterial hat sich durch natürliche Sukzession ein unterschiedlicher Be- wuchs ausgebildet. Andere Flächen wurden bislang nicht bespült und sind landwirtschaftlich genutzt.

Der verbleibende Rest des Flemhuder See ist seit 1934 an den Sportfischerverein Flemhu- der See e.V. verpachtet und wird größtenteils von Sportfischern genutzt (LEGUAN 2009, Fischgutachten). Im Rahmen des Betriebes der Ablagerungsfläche dient der See vor allem als Verkehrsweg für Schuten und Arbeitsschiffe der WSV.

2.3 Rechtliche und planerische Bindungen 2.3.1 Bauleit- und Landschaftsplanung Bauleitpläne

Die Vorhabensflächen am Nord-Ostsee-Kanal sind in den Flächennutzungsplänen der anlie- genden Gemeinden als Wasserflächen (gemäß § 5, Abs. 2, Nr. 7 BauGB) und von Bö- schungsoberkante zu Böschungsoberkante als Bundeswasserstraße nach § 1 WaStrG dar- gestellt. Böschungen und Uferzone sind i.d.R. als Grünflächen dargestellt und befinden sich innerhalb eines Erholungsschutzstreifens. Die Baulose (in Teilen) und die terrestrischen Ver- bringungsflächen befinden sich in Bereichen, die als „Flächen für die Landwirtschaft“ darge- stellt sind. Vorrangige Ziele der Bauleitplanung auf den Vorhabensflächen sind demzufolge:

 Schifffahrt,

 Erholung und

 Landwirtschaft.

Die bauliche Nutzung innerhalb des Untersuchungsraumes ist im Plan Nr. 111000 01 23 101 zum Schutzgut Menschen dargestellt.

Landschaftspläne

Die Landschaftspläne der den Vorhabensflächen benachbarten Gemeinden (von West nach Ost: Lindau, Bredenbek, Krummwisch, Schinkel, Achterwehr, Quarnbek, Neuwittenbek, Ottendorf, Altenholz und die Stadt Kiel) formulieren für die betreffenden Bereiche folgende Entwicklungsziele:

 alternierende extensive Nutzung der Spülfelder mit unbelasteten Sedimenten,

 Stärkung und Schutz der ökologisch wertvollen Bereiche (Wälder, Flemhuder See),

 Neuwaldbildung,

 Schaffung neuer Lebensräume als Ersatzbiotope,

 Schutz archäologischer Denkmäler und Bau- und Gartendenkmäler,

 Erhalt kulturhistorisch wertvoller Elemente (bspw. Knicks) und Betonung gutslandschaftli- chen Charakters,

 Erhalt und Pflege des Knicknetzes,

 Minimierung von Versiegelung und Flächeninanspruchnahme,

 Erhalt und Entwicklung bedeutender Bereich mit klimatischen Ausgleichswirkungen und eigenem Bestandsklima (Waldflächen, Niederungsbereiche, feuchte Grünland-/ Moorbe- reiche,

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 Erhalt von klimatischen Sonderstandorten,

 Verbesserung des lokalen Biotopverbunds durch landschaftsraumspezifische Maßnah- men

2.3.2 Schutzgebiete und geschützte Landschaftsbestandteile

Die nachfolgenden Angaben beziehen sich auf das Untersuchungsgebiet zum Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt.

Naturschutzgebiete (NSG)

Innerhalb des Untersuchungsraums ist kein Naturschutzgebiet vorhanden Landschaftsschutzgebiete (LSG)

Innerhalb des Untersuchungsraumes befindet sich das Landschaftsschutzgebiet „Landzunge Flemhuder See/ Ringkanal“ im östlichen Bereich des Flemhuder Sees.

Gesetzlich geschützte Biotope (§ 30 BNatSchG i.V.m. § 21 25 LNatSchG)

Im Rahmen der Biotoptypenkartierung durch die leguan GmbH 2008 wurden neben der Er- fassung der Biotope nach der Standardliste der Biotoptypen in Schleswig-Holstein (LANU 2003) auch Aussagen zum gesetzlichen Schutz nach § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 25 LNatSchG getroffen. Die erfassten gesetzlich geschützten § 25-Biotope sind in den Plänen zum „Schutzgut Pflanzen“ (Zeichnungsnummer 111000 01 23 102) sowie der Realnutzungs- karte (Zeichnungsnummer 111000 01 23 100) dargestellt. Im Untersuchungsraum sind fol- gende Typen besonders geschützter Biotope vorhanden:

 Kleingewässer (§ 25(1) Nr.7 LNatSchG)

 Verlandungsbereiche stehender Gewässer (§ 25(1) Nr.7 LNatSchG)

 Naturnahe und unverbaute Bach- und Flussabschnitte (§§25 (1) Nr. 1 LNatSchG)

 Bachschluchten (§ 25 (1) Nr.9 LNatSchG)

 Quellbereiche (§25 (1) Nr. 2 LNatSchG)

 Feldhecken, Knicks und Redder (§ 25 (1) Nr. 3 LNatSchG)

 Alleen (§ 25 (1) Nr. 8 LNatSchG)

 Binsen- und seggenreiche Nasswiesen (§ 25 (1) Nr. 2 LNatSchG)

 Röhrichtbestände (§ 25 (1) Nr. 2 LNatSchG)

 Sümpfe (§ 25 (1) Nr. 2 LNatSchG)

 Staudenfluren (§ 25 (1) Nr. 6 LNatSchG)

 Trockenrasen (§25 (1) Nr. 3LNatSchG)

 Bruchwälder und Sumpfwälder (§25 (1) Nr. 4 LNatSchG)

 Steilhänge im Binnenland (§ 25(1) Nr.9 LNatSchG)

Nach § 25 Abs. 3 LNatSchG gelten besondere Vorschriften zum Schutz von Knicks. Knicks umfassen die Wälle mit ihrer gesamten Vegetation. Als Knicks gelten auch die zu demselben Zweck angelegten ein- oder mehrreihigen Gehölzstreifen zu ebener Erde. Wälle ohne Ge- hölze stehen einem Knick gleich.

Naturparke, Naturdenkmale oder geschützte Landschaftsbestandteile Im Untersuchungsraum befinden sich keine Naturparke oder Naturdenkmale.

In der Gemeinde Quarnbek befindet sich der geschützte Landschaftsbestandteil „Flemhuder See und frühere Ufer- und Verlandungsbereiche – Ostteil“ (Nr. 1 im Verzeichnis der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde). Die Fläche beträgt ca. 181 ha.

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Biotopverbundflächen

Die Uferbereiche des Nord-Ostsee-Kanals zwischen Kiel und Rendsburg bilden einen wichti- gen Achsenraum im Biotopverbundsystem von Schleswig-Holstein. In diesem Bereich sollen halbnatürliche und naturnahe Lebensräume auf unterschiedlichsten Standorten erhalten und entwickelt werden. Besondere Priorität besteht für nasses Grünland und Naturwald sowie in derzeit ackerbaulich genutzten Bereichen für die Entwicklung eines möglichst breiten, gebüschreichen und ungedüngten Grünlandstreifens insbesondere als Rastgebiet für Zug- vögel.

Sonstiges

Im Osten des Untersuchungsraumes befindet sich das Wasserschongebiet „Kiel-West“ (vgl.

Abb. 2-1).

Abb. 2-1: Nationale Schutzgebiete und Untersuchungsraum Schutzgut Pflanzen / Biotope.

2.3.3 Internationale Schutzgebiete Europäisches Netz Natura 2000

Im Eingriffsbereich des geplanten Ausbaus des Nord-Ostsee-Kanals befindet sich kein Natu- ra 2000 Gebiet. Folgende FFH- und SPA-Gebiete befinden sich in räumlicher Nähe zum ge- planten Vorhaben:

Ausbaubereich NOK einschließlich der terrestrischen Verbringungsflächen

 „Kluvensieker Holz“ (DE 1625-301)

 „Kalkquelle am Nord-Ostsee-Kanal in Kiel“ (DE 1626-352)

 „Wittensee und Flächen angrenzender Niederungen“ (1624-392)

 „Kalkquelle am Nord-Ostsee-Kanal in Kiel“ (1626-352)

 „Haaler Au“ (1823-304)

 „Iselbek mit Lindhorster Teich“ (1922-391)

 „Vaaler Moor und Herrenmoor“ (2022-302)

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Aquatische Verbringungsflächen

 „Südküste der Eckernförder Bucht und vorgelagerte Flachgründe“ (DE 1526-391)

 „Eckernförder Bucht mit Flachgründen“ (DE 1525-491)

Die Darstellung der Lage der Gebiete ist den Unterlagen zu den FFH-Vorprüfungen (ARGE PU,TGP, LEGUAN 2009) zu entnehmen.

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3 BESCHREIBUNG DES BAUVORHABENS

3.1 Beschreibung des Vorhabens und seiner wesentlichen Wirkfaktoren und Wirkungen (bau-, anlage- und betriebsbedingt)

Gegenstand des hier vorliegenden Landschaftspflegerischen Begleitplans ist die Erweiterung des Kanalprofils im Abschnitt zwischen der Weiche Königsförde (Kkm 79,9) und der Weiche Schwartenbek (Kkm 92,1) von derzeit im Mittel 44 m auf 70 m Sohlbreite. Des Weiteren wer- den die Kurvenradien zwischen Kkm 80 und Kkm 92 auf 3000 m vergrößert. Diese Erweite- rung kann lediglich an den Innenseiten der Kurven erfolgen, was sich in Teilen auch auf die Lage der Verbreiterungsabschnitte von Geraden auswirkt. Darüber hinaus ist auch die Un- terbringung der ca. 3 Mio. m³ Nassaushub (vgl. Erläuterungsbericht 2009) Bestandteil des LBPs. Der Hauptanteil des anfallenden nassen Bodenmaterials wird in die Kieler Bucht (Flä- che B1) verbracht. Gleichwohl soll das in die Ostsee zu verbringende Bodenvolumen durch Weiterverwendung des Materials im Zuge von wirtschaftlich, technisch und zeitlich geeignete Vorhaben Dritter nach Möglichkeit reduziert und die Eingriffsintensität somit vermindert wer- den. Darüber hinaus wird der Nassaushub aus der Herstellung einer Fahrrinne im Flemhuder See innerhalb des Sees umgelagert. Sowohl Umlagerung als auch Verbringung in die Ost- see stellen in Abstimmung mit LLUR und LNV Eingriffe im Sinne § 14 BNatSchG dar und sind somit kompensationspflichtig.

Die Verbringung des Trockenaushubs auf landwirtschaftliche Flächen ist sofern keine be- sonders geschützten Biotope oder Artengruppen betroffen werden nicht als Eingriff zu be- werten und ist somit nicht Bestandteil des vorliegenden LBPs.

Die folgenden Vorhabensbestandteile sind im Einzelnen vorgesehen und werden im Rahmen des LBP beurteilt:

 Aufweitung der Kurve Landwehr (Kkm 86,1 – 88,5) am nördlichen Kanalufer mit Ersatz und Rückverlegung der Fährlandeanlage Landwehr (Baulos 1).

 Aufweitung der Wittenbeker Kurve zwischen Kkm 87,5 und 91,1 am Südufer des Kanals (Baulos 2).

 Modellierung des Überganges zwischen Wittenbeker Kurve und der Weiche Schwarten- bek an der Kanalnordseite zwischen Kkm 90,5 und 92 (Baulos 3).

 Aufweitung der Kurve Groß-Nordsee entlang des Nordufers von Kkm 83 – 84,1 (Baulos 4).

 Verbreiterung der Gerade Königsförde auf eine Wasserspiegelbreite von 136 m. Bau- maßnahme am Nordufer (Baulos 5).

 Der Nassaushub (max. 3,0 Mio. m³) wird mit Hilfe von Schuten auf die Umlagerungsflä- che B 1 in der Kieler Bucht verbracht und auf dem Meeresboden abgelagert. Die Wasser- tiefe kann dabei auf bis zu 14 m reduziert werden, sodass insgesamt eine Fläche von ca.

0,81 km² (vgl. 1. Ergänzung des Erläuterungsberichtes 2011) beansprucht wird, sofern das gesamte Material dort verbracht werden muss.

Wesentliche Vorhabensmerkmale, die zu erheblichen bau-, anlage- bzw. betriebsbedingten Auswirkungen auf die Umwelt führen können, sind:

 der für die Erweiterung erforderliche Flächenbedarf (anlagebedingte Auswirkungen),

 Veränderung von Relief- und Oberflächengestalt durch die Verbreiterung und Neuanlage von Böschungen (anlagebedingte Auswirkungen),

 die anfallenden Bodenaushubmassen und aus deren Verbringung resultierende Flächen- beanspruchungen und Sekundärwirkungen (bspw. Wassertrübung) (bau- bzw. anlagebe- dingte Auswirkung),

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 die durch die Baustelleneinrichtung sowie Lagerflächen während der Bauzeit befristet beanspruchten Flächen und Barrierewirkungen,

 die durch die Bautätigkeit verursachten Wirkungen wie insbes. Lärm- und Schadstoff- emissionen, Wassertrübung und Verkehr,

 die durch eine höhere Verkehrsdichte und den Verkehr möglicherweise größerer Schiffe auf dem NOK verursachten (zusätzlichen) Wirkungen wie insbes. Lärm- und Schadstoff- emissionen (betriebsbedingte Auswirkungen).

Abb. 3-1: Übersicht der Vorhabensflächen ohne Kompensationsflächen

Der Einwirkungsbereich der bau-, anlage- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen des geplanten Ausbaus kann, je nach der räumlichen Ausbreitung der Wirkungen, unterschied- lich sein. Zu berücksichtigen ist, dass durch den vorhandenen NOK mit seinem Schiffsver- kehr und die Relikte aus der Bauzeit des NOK (Kippländer) bereits unterschiedliche anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen vorhanden sind.

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4 BESTAND UND BEWERTUNG NATURHAUSHALT UND LAND- SCHAFTSBILD

4.1 Pflanzen und Tiere

Die Erfassung der Tier- und Pflanzenwelt beinhaltet die Ermittlung der Vorkommen lebens- raumtypischer sowie seltener und gefährdeter Arten der Fauna und Flora, die eine Beschrei- bung und Bewertung der Biotoptypen und standörtlichen Gegebenheiten sowie Aussagen zur Empfindlichkeit dieser Lebensräume gegenüber vorhabensbedingter Wirkungen zulas- sen. Neben der Bestandsaufnahme der Pflanzenwelt wurden folgende faunistische

Organismengruppen erfasst:

 Mollusken im Bereich der Kalktuffquellen

 Zoo- und Phytoplankton

 Makrozoobenthos

 Fische

 Libellen

 Heuschrecken

 Tagfalter und Widderchen

 Hautflügler

 Laufkäfer

 Amphibien

 Reptilien

 Brutvögel

 Zug- und Rastvögel

 Fledermäuse Bestand

Pflanzen

Ausbaubereich einschließlich der terrestrischen Verbringungsflächen

Die Böschungen des NOK sind überwiegend von durchgehenden Gehölzstreifen gesäumt, denen teilweise ein schmaler Gebüschstreifen vorgelagert ist. Die Bestände setzen sich aus verschiedenen, meist heimischen Baum- und Straucharten unterschiedlicher Altersklassen zusammen. Daneben treten Grasfluren, Trockenstandorte und Ruderalgesellschaften auf.

Der untere Böschungsbereich wird in einer Breite von 1 – 4 m von Gehölzaufwuchs freige- halten. In diesem schmalen Streifen sind die Vegetationsverhältnisse sehr vielfältig. An eini- gen Stellen der Ausbaustrecke (z. B. im Bereich Kanalfähre Landwehr) befinden sich nach

§ 30 BNatSchG i.V.m. § 21 25 LNatSchG gesetzlich geschützte Kalktuffquellen. Kleinflächig sind auch Offenbodenbereiche vorhanden. Mehrere kurze Abschnitte der Kanalböschung wurden technisch gesichert und mit einer Raseneinsaat versehen.

Diese Biotopkomplexstrukturen sind ein wichtiger Bestandteil des Biotopverbundes entlang des Kanals. Der Kanal selber stellt einen Brackwasserbereich, mit von Kiel-Holtenau bis zur Mitte des Kanals bei Kkm 40-50 abnehmendem Salinitätsgradienten (ca. 9-10 bis 2-4 ‰), dar. Ufervegetation entlang des NOK ist aufgrund der Böschungssicherung mit Steinschüt- tungen nur punktuell zu finden.

Das Hinterland des Kanals ist zu einem großen Teil durch großflächige Ackerfluren gekenn- zeichnet. Insbesondere entlang der (ehemaligen) Eiderniederung sind jedoch auch größere Grünlandflächen vorhanden. Acker- und Grünlandflächen werden durch Knicks und ebener- dige Hecken in unterschiedlicher Dichte gegliedert. Zwischen Schinkel und Landwehr, um

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den Ort Rajensdorf herum, sowie südlich von Neuwittenbek und südöstlich von Altwittenbek befinden sich dichtere Knicknetze.

Die an den NOK angrenzenden Flächen sind als relativ waldarm zu charakterisieren. Dabei befinden sich bedeutende Waldbestände östlich („Im Linden“) und westlich (Kluvensieker Holz) von Groß-Königsförde nördlich von Landwehr („Plotzenbrook“) und östlich der Leven- sauer Hochbrücke (Projensdorfer Gehölz). Hervorzuheben sind außerdem Bestände der nach der Roten Liste Schleswig-Holsteins vom Aussterben bedrohten Arten Gemeines Fett- kraut (Pinguicula vulgaris) und Gewöhnliche Kreuzblume (Polygala vulgaris) die ihre einzigen Standorte in den Abgrabungsbereichen auf dem Südufer der Fähre Landwehr sowie auf dem Nordufer im südlich der Ortschaft Landwehr aufweisen.

In und am Flemhuder See erfolgen seit dem Bau des Nord-Ostsee-Kanals (1891/94) Abla- gerungen von Boden. Auf den durch die Ablagerung entstandenen Spülfeldern wurden in den Jahren 1969 bis 1990 größere Mengen Material (1,3 Mio. m³) in die Felder eingespült.

Die Felder B südwestlich des Sees wurden zuletzt in Anspruch genommen und von Norden her bespült. Auf den beiden nördlich gelegenen Feldern D und C fand in der jüngeren Ver- gangenheit kein Spülbetrieb statt. Feld C wird derzeit intensiv ackerbaulich genutzt. Das Spülfeld B ist durch mehrere Dämme unterteilt und wird von Norden bis zum Südosten von einem Graben durchzogen. Im nordwestlichen Teil des Feldes B (B2) fällt das Gelände nach Süden hin deutlich ab. Während sich im oberen Teil sandige, trockene Bodenverhältnisse ausbildeten (Entwicklung artenarmer Sukzessionsstadien von Trockenrasen), staute sich im unteren Teil Nässe, so dass sich hier Landröhrichte in verschiedener Ausbildung ansiedeln konnten. Der südwestliche Teil des Feldes B (B3) fällt ebenfalls nach Süden ab, ist jedoch deutlich nasser als der nordwestliche Teil (B2), sodass sich hier neben Röhrichten und Wei- denfeuchtgebüschen ein Flachsee (Weiher) entwickeln konnte. Die östlich gelegenen, eben- falls durch Dämme abgetrennten kleineren Teilbereiche des Feldes B (B1), sind deutlich tro- ckener. Der Flemhuder See selbst sowie Wasserflächen im Bereich der Spülfelder A und B gehören zu den großflächigen Binnengewässern innerhalb des Untersuchungsraumes, wo- bei der nördliche Teil des Flemhuder Sees mit dem Nord-Ostsee-Kanal in Verbindung steht und somit einem leichten Brackwassereinfluss unterliegt. Insbesondere im Bereich der Spül- flächen und Dämme am Flemhuder See haben sich großflächige Ruderalfluren mit Sukzes- sionscharakter entwickelt.

Die Fläche „Ziegelgrube“ im Bereich von Gut Rosenkrantz wird intensiv landwirtschaftlich genutzt und wird im nördlichen Bereich von Knicks (gesetzlich geschützt nach

§ 30 BNatSchG i.V.m. § 21 25 LNatSchG) umgeben. Im Süden grenzt die Fläche an einen Flattergras-Buchenwald sowie einem artenreichen Laubmischwald grund- oder stauwasser- beeinflusster Standorte. Im Zentrum sowie im Osten der Fläche befinden sich zwei naturna- he, nährstoffreiche Kleingewässer. Außerdem verläuft im Süden der Fläche ein Graben. Die Fläche „Schinkel/Kippland“ Im Bereich von Gut Rosenkrantz ist ebenfalls durch intensive landwirtschaftliche Nutzung geprägt. Von Nord nach Süd wird die Fläche von einem Knick durchzogen. Im südöstlichen Bereich innerhalb des mesophilen Grünlandes befinden sich drei kleinere Röhrichtflächen. Westlich davon verläuft ein Graben, während sich an der südli- chen Grenze ein Knick erstreckt.

Die Verbringungsfläche von Warleberg Zentral ist durch intensive landwirtschaftliche Nut- zung geprägt und wird von Knicks umgeben. Im Zentrum der Fläche befindet sich ein künst- lich angelegtes Stillgewässer an dessen Südseite sich ein Knick befindet.

Warleberg Süd ist von intensiv genutzten Acker- und Grünlandflächen geprägt. Im Osten befindet sich eine größere Fläche Flutrasen. Im Zentrum wird die Flächen von einer Feldhe- cke und einem kalk- und nährstoffreichen Graben von Nord nach Süd durchzogen. Des Wei- teren befindet sich im Osten eine Baumreihe. Im Norden grenzt die Fläche Warleberg Süd an einen Knick und an eine Feldhecke. An der Kanalseite wird die Fläche abwechselnd von Feldhecken, Weidengebüschen und Ruderalfluren begrenzt.

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Aquatische Verbringungsflächen

Die westliche Ostsee ist ein Brackwasser, das periodisch von Salzwassereinflüssen über den Skagerrak und Kattegat aus der Nordsee geprägt ist. Die in der Ostsee vorkommende Flora besitzt eine hohe Toleranz gegenüber unterschiedlicher Salinitäten und ist somit in der Lage in Brackwasserverhältnissen erfolgreich zu existieren. Die Salinität der Ostsee weist Schwankungen und starke regionale Unterschiede auf. Sie liegt zwischen 17 PSU in der westlichen Ostsee und 5–3 PSU im nordöstlichen Teil (Bottenwiek und Finnischer Meerbu- sen). Abrupte lokale Änderungen der Salinität lassen sich auf das Bodenprofil der Ostsee zurückführen, das kaltzeitbedingt aus Becken und Schwellen besteht. Salzwasser ist schwe- rer als Süßwasser. Das führt zu einer Schichtung des Seewassers. Besonders salzhaltiges und dadurch schwereres Wasser bleibt durch die Schwellen-und Beckenstruktur des Bodens im tiefen Wasser zurück.

Die aquatischen Verbringungsfläche B1 befindet sich in der Kieler Bucht in der Nähe des Platengrundes. Die Fläche befindet sich im Bereich des FFH-LRT „Flache große Meeresar- me und -buchten“ (1160). Die Bodensubstrate an der Verbringungsfläche bestehen überwie- gend aus sandigen und schlickigen Sedimenten und liegen in Tiefen von 18-21 m.

Tiere

Ausbaubereich einschließlich der terrestrischen Verbringungsflächen

Im Bereich der Kalktuffquellen wurden im Wesentlichen sehr häufige, wenig anspruchsvolle Mollusken- Arten nachgewiesen. Bei der Untersuchung von Zoo- und Phytoplankton konnten keine empfindlichen Arten nachgewiesen werden.

Bei der Untersuchung des Makrozoobenthos wurden insgesamt 88 Arten erfasst (vgl.

Fachbeitrag Flora und Fauna, ARGE TGP, PU, LEGUAN, 2009), wobei keine so genannten genuinen Brackwasserarten, welche als besonders gefährdet gelten, im NOK nachgewiesen werden konnten. Der Flemhuder See unterscheidet sich bezüglich der Sedimentzusammen- setzung sehr deutlich von der im NOK vorherrschenden Situation. Auch das Plankton weist zumindest temporär eine eigene Dynamik und Zusammensetzung im Flemhuder See auf.

Das Makrozoobenthos von NOK und Flemhuder See ist relativ ähnlich, weist aber auf der Ebene einzelner Arten auch deutliche Unterschiede auf.

Hinsichtlich der Fischfauna wurden vorhandene Daten und Unterlagen im Rahmen eines Gutachtens zur Betroffenheit der Fischfauna im NOK und im Flemhuder See ausgewertet (LEGUAN, 2009). Im Untersuchungsraum des NOK zeigt sich ein außerordentlich großes Ar- tenspektrum und eine ökonomisch wichtige Bedeutung einiger Arten für die Berufsfischer. Im Ostabschnitt dominieren dabei Hering, Strand- und Sandgrundeln (entsprechend Häufigkei- ten bei KAFEMANN 2004), Flundern und Aal. Als wertgebende Arten sind vor allem die Neun- augen und der Ostseeschnäpel zu erwähnen, die nach der Roten Liste Schleswig-Holsteins als gefährdet/stark gefährdet bzw. vom Aussterben bedroht eingestuft werden.

In Bezug auf die Libellenfauna, Tagfalter und Widderchen, befindet sich im Bereich des Flemhuder Sees die größte Anzahl an relevanten Lebensräumen. An diesen Fundorten konnten die meisten Arten beobachtet werden. Zusätzlich ist das zentral gelegene Stillge- wässer im Bereich der Verbringungsfläche Gut Warleberg hervorzuheben, da dort insgesamt 10 verschiedene weit verbreitete Libellenarten beobachtet wurden.

Bei den Untersuchungen zur Heuschreckenfauna, wurden insgesamt 13 Arten nachgewie- sen. Mit Ausnahme von 4 Arten ist der überwiegende Teil ungefährdet und in Schleswig- Holstein weit verbreitet.

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Der Untersuchungsraum weist mit den am Kanal gelegenen Böschungen und den Abgra- bungsflächen bei Flemhude Sonderstandorte auf, die ein hohes Potenzial für spezialisierte Bienen- und Wespenarten (Hautflügler) bieten. Nachgewiesen wurden dabei drei Arten, die in der Roten Liste Schleswig-Holsteins als vom Aussterben bedroht gelten, zwei Arten sind stark gefährdet, sechs Arten gelten als gefährdet und vier Arten werden in den Kategorie

„Vorwarnliste“ oder „Gefährdung anzunehmen“ geführt. Die vorkommenden gefährdeten Ar- ten sind überwiegend erdnistende Arten, die Offenlandlebensräume besiedeln. Dabei ist die überwiegende Zahl der nachgewiesenen gefährdeten und spezialisierten Arten, auf trocken- warme, schütter bewachsene Sonderstandorte angewiesen.

Die Laufkäferfauna des Untersuchungsraumes ist artenreich und das Artenspektrum ist lebensraumtypisch. Insgesamt konnten 96 Arten nachgewiesen werden. Hervorzuheben sind dabei Fundorte im Bereich des Flemhuder Sees.

Insgesamt wurden im Untersuchungsraum 7 verschiedene Amphibien-Arten nachgewiesen.

Bundesweit gelten Moorfrosch und Knoblauchkröte als stark gefährdet und der Kammmolch als gefährdet.

Die nördliche Kanalböschung ist aufgrund der Sonnenexposition für poikilotherme (wechsel- warme) Organismen als Standort sehr attraktiv, da sich die Bereiche stark erwärmen und auch eine reichhaltige Insektenfauna als Nahrungsquelle für Reptilien bedingen. Blind- schleiche und Ringelnatter kommen insbesondere zwischen der Fähre Landwehr und der Wittenbeker Kurve vor. Die Kreuzotter, welche sowohl bundes- als auch landesweit als stark gefährdet geführt wird, nutzt während des Jahres den gesamten Böschungsbereich als Le- bensraum. Insbesondere das nördliche Ufer des NOK zwischen der Fähre Landwehr und Alt- Wittenbek weist ein bekanntes und langjähriges Schwerpunktvorhaben der Kreuzotter auf.

Bei der Erfassung der Brutvögel wurden insgesamt 114 verschieden Arten beobachtet. Her- vorzuheben sind hierbei die Nachweise der in Schleswig-Holstein vom Aussterben bedrohten Arten Steinschmätzer und Drosselrohrsänger. Ebenfalls zu erwähnen sind Vorkommen der bundesweit stark gefährdeten Arten Flussseeschwalbe, Gänsesäger, Große Rohrdommel, Kiebitz, Knäkente und Rebhuhn.

Im Rahmen der Untersuchung zu Zug- und Rastvögeln wurden insgesamt 120 Arten nach- gewiesen. Unter den Rastvögeln des NOK sind Lachmöwe, Stockente, Blässralle, Sturm- möwe und Wacholderdrossel mit Abstand die häufigsten Arten. In den Abschnitten mit Dalben tritt die Straßentaube als weitere häufig registrierte Art hinzu. Flussuferläufer wurden häufig an den Ufern des NOK beobachtet. Ein Teil der Böschungen des NOK weisen im Win- ter, aufgrund des Vorhandenseins von beerenreichen Sträuchern, eine wichtige Nahrungs- quelle für einige Singvögel wie Finken und Drosseln auf.

Innerhalb des gesamten Untersuchungsraumes konnten insgesamt 9 Fledermausarten nachgewiesen werden. Als die drei häufigsten Arten am NOK wurden Breitflügelfledermaus, Großer Abendsegler und Zwergfledermaus beobachtet. Insbesondere Rauhaut- und Fran- senfledermaus sind nur an wenigen Fundorten und dort auch selten anzutreffen gewesen.

Im Rahmen der Untersuchungen zu den Kleinsäugern wurden insgesamt 11 verschiedene Arten erfasst. Mit Ausnahme der Feldspitzmaus, die in Schleswig-Holstein als gefährdet ge- führt wird (BORKENHAGEN 2001), handelt es sich bei den nachgewiesenen Kleinsäugerarten ausnahmslos um häufige und ungefährdete Arten.

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Aquatische Verbringungsflächen

Im Rahmen der Untersuchung des Makrozoobenthos (April 2004) wurde die Verbringungs- fläche B1 detailliert untersucht und bewertet (BIOCONSULT 2008a und 2008b). Die Fläche ist dabei durch Wassertiefen von 18 - 21 m gekennzeichnet. Das anstehende Sediment ist überwiegend schlickig mit Beimengungen von Feinstsand. Die Verteilung des Sediments erscheint relativ homogen. Insgesamt wurden 24 Makrozoobenthos-Taxa nachgewiesen, darunter waren 3 Arten, die nach der Roten Liste von Gosselck et al. (1996) für die schles- wig-holsteinische Ostseeküste als gefährdet eingestuft werden.

Hinsichtlich der Fischfauna ist an der Verbringungsfläche der Dorsch ein wirtschaftlich be- sonders wichtiger Fisch. Die Schollen und Flundern haben im Seegebiet der westlichen Ost- see auf Grund geringer Rekrutierungsraten seit vielen Jahren ein sehr niedriges Bestandsni- veau. Die Kliesche ist ebenfalls im Gebiet verbreitet und von wirtschaftlicher Bedeutung.

Diese Arten laichen im Zeitraum Februar bis Mitte Mai. Andere in den Umlagerungsflächen vorkommende Arten haben eine wirtschaftlich geringere Bedeutung und ihre Bestände sind nicht annähernd so stark bedroht wie die des Dorsches. Nach den Untersuchungen zum Vorkommen von Fischarten des Anhangs II der FFH-RL in der deutschen Nord- und Ostsee (Thiel & Winkler 2007) sind seit 1990 weder Laichplätze noch Nachweise der Rundmaularten Fluss- und Meerneunauge für die Umlagerungsflächen bekannt. Das Gleiche gilt für die Fischarten Atlantischer Stör, Alse, Lachs, Schnäpel, Finte (inkl. andere Arten der Gattung Alosa), Rapfen, Ziege, Steinbeißer, Schlammpeitzger und Groppe (Thiel & Winkler 2007).

Auf Grundlage der Seabirds-at-Sea-Datenbank (SAS) wurde vom BFN (2003) die Verteilung abgrenzungsrelevanter Seevögel in der AWZ der deutschen Ostsee dargestellt. Als Kon- zentrationsbereiche wurden die Flächen ausgewiesen, deren Rastvogelpopulationen Dichten oberhalb artspezifisch festgelegter Schwellenwerte lagen. Demnach befindet sich die Ver- bringungsfläche B1 innerhalb der Konzentrationsbereiche von Seevogelrastpopulationen nach dem BFN (2003).

Bei den rastenden Meeresenten handelt es sich um Muschelverzehrer, deren Nahrungshabi- tate stationär sind. Die festgestellten Verbreitungsmuster sind daher seit vielen Jahren nahe- zu unverändert (KNIEF 2008). Aufgrund ihrer generellen Abhängigkeit von stationären Mu- schelbänken als Nahrungsgründe werden die Meeresenten Eiderente, Eisente und Traue- rente als wertgebend angesehen. Im Bereich der Verbringungsfläche bauen Eis- und Traue- renten größere Bestände auf.

Im Rahmen der Untersuchung der Schweinswalbestände im Bereich der Verbringungsflä- che B1 wurden die Ergebnisse des F+E-Vorhabens EMSON, Teilvorhaben: Erfassung von Meeressäugetieren (Gilles et al. 2006) ausgewertet. Der Gewöhnliche Schweinswal (Phocoena phocoena) hat in den deutschen Küstengewässern der Ostsee nach Gilles et al.

(2006) seinen Schwerpunkt in den Bereichen um Fehmarn und weiter westlich im Bereich der Kieler Bucht. Der Schweinswal ist eine wandernde Tierart und hält sich selten längere Zeit in eng umgrenzten, kleinen Gebieten auf. Mit Vorkommen des Schweinswals ist demzu- folge an den Umlagerungsflächen zu rechnen. Gehäufte Vorkommen sind für diese Bereiche jedoch nicht nachgewiesen und verhaltensbedingt auch nicht zu erwarten.

Vorbelastung

Die Vorbelastungen innerhalb des Untersuchungsraums sind bei der Bewertung sowie im Rahmen der Ermittlung der Beeinträchtigungen einzustellen. Vorbelastungen bestehen vor allem durch:

Ausbau NOK

 Angelgewässer (Nährstoffeintrag und Artenverarmung)

(26)

 Stoffeinträge durch Schiffsverkehr

 Versiegelung durch Bebauung und versiegelte Wegeflächen

 Vertritt und Störungen

 Uferbefestigung Spülfeld Flemhude

 Vorangegangene Spülfeldnutzung Flemhuder See

 Angelnutzung/ Fischbesatz

Verbringungsflächen Gut Warleberg und Gut Rosenkrantz

 Allgemeine atmosphärische Stoffeinträge

 Strukturverlust durch großflächige landwirtschaftliche Nutzung

 Entwässerung

Aquatische Verbringungsfläche in der Ostsee

 Stoffeinträge durch Schiffsverkehr

 Intensive Fischerei

 Eintrag von Nährstoffen z.B. durch Abwässer oder landwirtschaftliche Düngung Bewertung

Pflanzen

Ausbaubereich einschließlich der terrestrischen Verbringungsflächen

Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage der Bestandserfassung (vgl. Pläne der UVS Zeich- nungsnummer 111000 0123 102). Bezugsfläche ist der Biotoptyp. Ziel der Bestandsbewer- tung ist die Ermittlung einer naturschutzfachlich begründeten ordinalen Einstufung jedes Biotoptypes. Bei der Einstufung sind die Kriterien Vorkommen kennzeichnender Arten, Na- türlichkeit, Gefährdung bzw. Seltenheit, Vollkommenheit und zeitliche Ersetzbarkeit bzw.

Wiederherstellbarkeit zu berücksichtigen. Die ordinale Skalierung der naturschutzfachlichen Einstufung umfasst 6 Wertstufen (0 bis 5).

Bei den Biotopen, die im Untersuchungsraum mit sehr hoch bewertet wurden, handelt es sich insbesondere um Feucht- und Sumpfwälder, Quellbereiche und Bachauen sowie grundwasserbeeinflusster Bereiche. Im Bereich des NOK weisen über 80% der gesamten Fläche eine geringe bis eingeschränkte Bedeutung auf, was darauf zurückzuführen ist, dass das Hinterland des Kanals zu einem großen Teil durch großflächige Ackerfluren gekenn- zeichnet ist. Die Böschungen des NOK sind überwiegend mit einer mittleren Wertigkeit ver- sehen, da diese vor allem von durchgehenden Gehölzstreifen gesäumt sind. Als Biotope mit einer sehr hohen Bedeutung sind insbesondere die Kalktuffquellen im Böschungsbereich des NOK hervorzuheben. Die Waldbestände „Im Linden“ östlich von Groß-Königsförde, der Wald

„Plotzenbrook“ nördlich von Landwehr sowie die Feucht- und Sumpfwälder östlich von Schwartenbek und östlich des Ortes Rosenkrantz werden mit einer hohen bis sehr hohen Bedeutung eingeschätzt. Im Bereich der Verbringungsflächen um den Flemhuder See wei- sen über die Hälfte aller Biotope eine mittlere bis sehr hohe Bedeutung auf. Hervorzuheben sind insbesondere die vor allem im östlichen Bereich der Verbringungsfläche nachgewiesen Feucht- und Sumpfwälder die mit sehr hoch bewertet wurden. Den größten Anteil der mit hoch bewerteten Biotope nehmen Landröhrichte und Weidenfeuchtgebüsche ein.

Überwiegende Teile der Verbringungsflächen von Gut Rosenkrantz und Gut Warleberg wei- sen eine geringe bis eingeschränkte Bedeutung in Bezug auf die Biotope auf, da es sich in

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erster Linie um intensiv genutzte Ackerflächen handelt. Mittlere Wertigkeiten erreichen ins- besondere die vorhandenen Knicks, welche die Ackerflächen zum Teil umgeben sowie die Kleingewässer im Bereich von Gut Warleberg. Auf Gut Warleberg sind außerdem die mit hoch bewerteten Redder hervorzuheben, welche die Fläche „Gut Warleberg Zentral“ süd- westlich und nördlich sowie die Fläche „Gut Warleberg West“ im Westen begrenzen.

Aquatische Verbringungsflächen

Der FFH-LRT „Flache große Meeresarme und –buchten“, im Bereich der Verbringungsfläche befindet sich in einem ungünstigen Erhaltungszustand.

Tiere

Ausbaubereich einschließlich der terrestrischen Verbringungsflächen

Die Lebensmöglichkeiten von Tieren hängen entscheidend von der jeweils spezifischen Ausprägung der abiotischen Faktoren sowie von der unterschiedlichen Art und Intensität der Flächennutzung ab. Eine besondere Bedeutung kommt hierbei Landschaftsausschnitten zu, die seltenen oder gefährdeten Arten als Lebensraum bzw. Teillebensraum dienen. Eine be- sondere Bedeutung bei der Erfassung der Tierarten kommt den nach den Roten Listen ge- schützten Arten, sowie den Anhangsarten der FFH-RL und VS-RL zu. Die Bewertung der Bedeutung der Arten und Lebensgemeinschaften erfolgt nach einem allgemeinen Bewer- tungsverfahren im naturräumlichen Kontext. Als Grundlage dient dabei die naturräumliche Gliederung Schleswig-Holsteins. Nördlich des NOK liegt der Untersuchungsraum dabei in- nerhalb des Naturraumes „Schleswig-Holsteinisches Hügelland“, Teilraum „Dänischer Wohld“. Südlich des Kanals, der das Schleswig-Holsteinische Hügelland im Süden begrenzt, ist der Untersuchungsraum Bestandteil des „Westensee-Endmoränengebiets“ innerhalb des

„Ostholsteinischen Hügellandes“. Die Bewertung der Arten und Lebensgemeinschaften er- folgt in fünf Stufen von „Landesweiter Bedeutung“ bis „Geringer Bedeutung“ (vgl. Pläne der UVS Zeichnungsnummer 111000 0123 103).

Für die Artengruppen Amphibien und Brut- und Rastvögel kommen spezifische Bewertungs- ansätze zur Anwendung. Diese sind im Fachbeitrag Flora und Fauna (ARGE LEGUAN, PLANUNGSGRUPPE UMWELT,TGP;2009) detailliert beschrieben.

In Bezug auf die Mollusken im Untersuchungsraum ist davon auszugehen, dass der Groß- teil der auf den Quellstandorten nachgewiesenen Arten flächig im Raum verbreitet ist und so auch nach dem Eingriff eine Wiederbesiedlung entsprechender Habitate möglich ist.

Hinsichtlich des Makrozoobenthos kommt v.a. den Steinen der Ufersicherung eine beson- dere Bedeutung zu, da dieses künstliche Hartsubstrat mit seinem Lückensystem dicht besie- delt wird.

Insgesamt ist der Nord-Ostsee-Kanal relativ strukturarm und daher für einige marine und euryhaline Fischarten nur von nachgeordneter Bedeutung. Trotzdem findet sich in ihm eine hohe Fisch-Artenvielfalt, die insbesondere mit der Verknüpfung angrenzender aquatischer Ökosysteme (z. B. Haaler Au, Flemhuder See, Eider) begründet ist, aber auch mit der güns- tigen Habitatstruktur der Steinschüttungen mit vielen Versteckplätzen und geeigneten Bö- schungswinkeln. Er stellt somit auch eine wichtige „Verbindungsbrücke“ und damit hohe Be- deutung vor allem für wandernde Fischarten (z.B. Ostseeschnäppel, Aal) dar. Insbesondere das hohe Laichaufkommen der Frühjahrsheringe an den Steinschüttungen im Ostteil des Kanals ist von großer ökologischer Bedeutung. Der Flemhuder See hat als Laichhabitat sel- tener Fische (z.B. dem Ostseeschnäppel) besonders in den Wintermonaten eine hohe Be-

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deutung. Des Weiteren weist der See eine mittlere Bedeutung hinsichtlich vieler Fischarten, wie z.B. Barsch, Plötze und Aal, als Lebensraum und/oder Laichhabitat auf.

In Bezug auf die Libellenfauna sind die Gewässer in den Spülflächen am Flemhuder See und der See selbst besonders hervorzuheben, da diese Fundorte regional bedeutend einge- stuft werden.

Die Heuschreckenfauna des gesamten Untersuchungsgebietes ist erwartungsgemäß durchschnittlich bis unterdurchschnittlich ausgeprägt. Diese Einschätzung ist auf das Fehlen anspruchsvollerer Arten der mesophilen Grundlandbereiche und das vollständige Fehlen jeglicher Arten der Trocken- und Magerlebensräume zurückzuführen.

Die Tagfalterfauna des gesamten Untersuchungsraumes ist erwartungsgemäß bis unter- durchschnittlich ausgeprägt.

Insgesamt zeichnet sich die Zusammensetzung der Bienen- und Wespenfauna (Hautflügler) des Untersuchungsraumes durch das Vorkommen zahlreicher gefährdeter Arten und durch große bis z. T. sehr große Nistbestände an Bienen und Wespen aus. Aufgrund des Vor- kommens der relativ hohen Zahl gefährdeter Arten, der sehr großen Bestände einzelner Ar- ten und der Präsenz einzelner stark gefährdeter bzw. vom Aussterben bedrohter Arten, kommt dem Untersuchungsraum im Hinblick auf die Stechimmenfauna insgesamt eine lan- desweite Bedeutung zu. Hervorzuheben ist dabei der Fundort Hym01 an der Nordseite des NOK, südlich von Altwittenbek, der zu den artenreichsten Flächen innerhalb des Untersu- chungsraumes

Die Laufkäferfauna des Untersuchungsraumes ist artenreich, das Artenspektrum ist lebens- raumtypisch und erwartungsgemäß ausgeprägt, wobei die Lebensräume im Bereich des Flemhuder Sees und der angrenzenden Spülfelder in ihrer Bedeutung besonders hervorzu- heben sind.

Im Rahmen der Gesamtbewertung der auf Amphibien untersuchten Gewässern wurden 7 Fundorte mit sehr hoch und 4 Fundorte mit hoch bewertet. In Bezug auf Vorkommen von Moorfrosch und Kammmolch sind insbesondere die Gewässer und der Landlebensraum im südlichen Bereich des Spülfeldkomplexes Flemhude von Bedeutung. Weiterhin sind die Ge- wässer NOKAm71, als Lebensraum für den Moorfrosch und NOKAm72, als Lebensraum für den Kammmolch, am Südrand eines Waldgebietes auf der Südseite des NOK im Bereich der Wittenbeker Kurve in ihrer Bedeutung hervorzuheben.

Die Brutvogel-Fundorte wurden nach FLADE (1994) bewertet und den entsprechenden Landschaftstypen zugeordnet. Den größten Flächenanteil nimmt dabei die „Halboffene Feld- flur“ ein, den zweitgrößten Anteil besitzt der Landschaftstyp „Fließgewässer Kanäle“, bei der es sich überwiegend um die Fläche des Nord-Ostsee-Kanals handelt. Ebenfalls relativ aus- gedehnt kommt der Landschaftstyp „Eichen-Hainbuchenwald“ vor. Als hoch bis sehr hoch wurden ca. 1/3 der insgesamt bewerteten Fundorte eingestuft.

Die Bewertung der Rastvögelbestände auf Fundortebene erfolgt anhand des Rastindexes, der die Summe der nachgewiesenen Vogelindividuen und die Flächengröße berücksichtigt.

Hinsichtlich der Rastvögel werden die Fundorte an der Nordseite des NOK nordwestlich Groß Königsförde, an der Südseite des NOK nordwestlich Groß Nordsee, im Bereich der Schinkeler Au, nördlich der Weiche Groß Nordsee sowie der Bereich der Weiche Schwar- tenbek als hoch eingestuft. Die Wertigkeit der Kanalbereiche ergibt sich aus dem regelmäßi- gen Auftreten vergleichsweise hoher Abundanzen von Stockenten sowie Lach- und Sturm- möwen, insbesondere im Bereich der Weiche Schwartenbek.

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