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Fachbeitrag Artenschutz Kanalkilometer 79,9 bis 92,1 für den Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals Planfeststellungsverfahren

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Planfeststellungsverfahren

für den Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals

Kanalkilometer 79,9 bis 92,1

Fachbeitrag Artenschutz

03. Dezember 2009

VORHABENSTRÄGER:

WASSER- UND SCHIFFAHRTSAMT KIEL-HOLTENAU SCHLEUSENINSEL 2

24159 KIEL-HOLTENAU

VERFASSER:

Arbeitsgemeinschaft TGP, PU und leguan gmbh

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Fachbeitrag Artenschutz NOK Ausbau Oststrecke

Inhaltsverzeichnis

ABKÜRZUNGEN 4

1 ANLASS UND AUFGABENSTELLUNG 5

2 METHODISCHES VORGEHEN 5

3 VORHABENSBESCHREIBUNG 7

3.1 Bauzeit 10

3.2 Baudurchführung 11

4 WIRKUNGEN DES VORHABENS 11

4.1 Baubedingte Auswirkungen 12

4.2 Anlagebedingte Auswirkungen 12

4.3 Betriebsbedingte Auswirkungen 13

5 UNTERSUCHUNGSGEBIET 14

6 EINGRENZUNG DER RELEVANTEN ARTEN 16

6.1 Datengrundlagen 16

6.2 Relevante Arten 16

7 BESTAND SOWIE BETROFFENHEIT VON GEMEINSCHAFTSRECHTLICH

GESCHÜTZTEN ARTEN 20

7.1 Arten des Anhang IV der FFH-RL 20

7.2 Europäische Vogelarten nach Artikel I der V-RL 40 8 DARLEGUNG DER NATURSCHUTZFACHLICHEN VORAUSSETZUNGEN

FÜR EINE AUSNAHMSWEISE ZULASSUNG DES VORHABENS 96 9 ZUSAMMENFASSUNG DER VORGESEHENEN MASSNAHMEN ZUR

VERMEIDUNG VON VERBOTSVERLETZUNGEN UND ZUR SICHERUNG

DES ERHALTUNGSZUSTANDS 96

10 MONITORING UND RISIKOMANAGEMENT VON UNSICHERHEITEN 97

11 ZUSAMMENFASSUNG 97

12 LITERATUR UND QUELLEN 99

13 ANHANG 104

13.1 Formblätter 104

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Fachbeitrag Artenschutz NOK Ausbau Oststrecke 2

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

Abbildung 3-1: Vorhabensbedingt beanspruchte Bereiche im Flemhuder See und

dessen Umfeld 9

Abbildung 5-1: Übersicht der Anpassungsabschnitte an der Oststrecke des NOK (rot:

Teilprojekte dieses Planfeststellungsabschnittes) aus WSV 2008,

verändert. 14

TABELLENVERZEICHNIS

Tabelle 3–1: Ausbauabschnitte Anpassung Oststrecke NOK (GRONTMIJ BGS

INGENIEURGESELLSCHAFT MBH 2009) 8

Tabelle 7–1: Nachgewiesene und potenziell streng geschützte Amphibienarten mit Angaben zur Gefährdung gemäß der Roten Listen des Landes Schleswig-Holstein (KLINGE 2003) und der Bundesrepublik Deutschland (BFN 1998), 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Vorwarnliste, EHZ = Erhaltungszustand (bezogen auf die kontinentale

biogeografische Region). 21

Tabelle 7–2: Gewässerfundorte Moorfrosch mit Angabe der Individuenanzahl und

Angabe der Prüfrelevanz 24

Tabelle 7–3: Gewässerfundorte Kammmolch mit Angabe der Individuenanzahl und

Angabe der Prüfrelevanz 29

Tabelle 7–4: Gewässerfundorte Knoblauchkröte mit Angabe der Individuenanzahl und

Angabe der Prüfrelevanz 33

Tabelle 7–5: Nachgewiesene Fledermausarten mit Angabe der Gefährdung nach Roten Listen des Landes Schleswig-Holstein (BORKENHAGEN 2001) und der Bundesrepublik Deutschland (BFN 1998). 2= stark gefährdet, 3

= gefährdet, V = Vorwarnliste, G = Gefährdung anzunehmen, D =

Datenlage defizitär, EHZ (kontinentale biogeografische Region). 34 Tabelle 7–6: Aufsummierte Nachweise an Fledermausindividuen an den jeweiligen

Fundorten. Arten: BFM = Breitflügelfledermaus, TFM = Teichfledermaus, WFM = Wasserfledermaus, FFM = Fransenfledermaus, GA = Großer Abendsegler, RFM = Rauhautfledermaus, ZFM = Zwergfledermaus, MFM = Mückenfledermaus, BL = Braunes Langohr. Fundorte: NpLH = Nordpfeiler Levensauer Hochbrücke, SpLH = Südpfeiler Levensauer Hochbrücke und Angabe der Wertstufe (ARBEITSGEMEINSCHAFT

TGP, PU & leguan gmbh 2009a). 35

Tabelle 7–7: Nachgewiesene Brutvogelarten im Untersuchungsgebiet unter Angabe der Gefährdungsgrade gemäß der Roten Listen der Bundesrepublik Deutschland (RL BRD) (SÜDBECK et al. 2007), des Landes Schleswig- Holstein (SH) (MLUR 2008) und der V-RL, BP = Brutpaare. 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, R = extrem selten, V = Vorwarnliste, + = Art ungefährdet, N = Neozoon, ursprünglich nicht einheimische Art sowie zur ökologischen Typisierung hinsichtlich der zentralen Lebensstätten (G = Arten der Gebüsche und sonstiger Gehölzstrukturen, GB = Arten mit Bindung an ältere Baumbestände, , B

= ungefährdete Höhlen und Nischenbrüter an oder in Gebäuden, O = Brutvögel der Offenländer, Röhrichte, Seggenriede und

Hochstaudenfluren feuchter bis nasser Standorte, OG = Brutvögel der

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Fachbeitrag Artenschutz NOK Ausbau Oststrecke 3

halboffenen Standorte bzw. Ökotone, W = Brutvögel mit Bindung an

Gewässer, EA = Prüfung auf Einzelartniveau. 41

Tabelle 7–8: Fundorte / Brutvogelteilflächen mit Nachweisen der Feldlerche, Angabe

der Brutpaaranzahl (BP) und Bemerkung zur Konfliktsituation 53 Tabelle 7–9: Fundorte / Teilflächen mit Nachweisen des Kiebitz, Angabe der

Brutpaaranzahl (BP) und Bemerkung zur Konfliktsituation 63 Tabelle 7–10: Fundorte/Teilflächen mit potenziellen Revierzentren des Kuckucks 66 Tabelle 7–11: Fundorte / Brutvogelteilflächen mit Nachweisen des Neuntöters, Angabe

der Brutpaaranzahl (BP) und Bemerkung zur Konfliktsituation 70 Tabelle 7–12: Fundorte / Teilflächen mit Nachweisen des Rebhuhn, Angabe der

Brutpaaranzahl (BP) und Bemerkung zur Konfliktsituation 74 Tabelle 7–13: Fundorte / Teilflächen mit Nachweisen der Rohrweihe, Angabe der

Brutpaaranzahl (BP) und Bemerkung zur Konfliktsituation 77 Tabelle 7–14: Fundorte / Brutvogelteilflächen mit Nachweisen des Trauerschnäpper,

Angabe der Brutpaaranzahl (BP) und Bemerkung zur Konfliktsituation 83 Tabelle 7-15: Betroffene Vogelarten mit Bindung an Gewässer 92 Tabelle 7–16: Während der Brutvogelerfassung nachgewiesene nicht brütende

Vogelarten. 93

Tabelle 9-1: Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen 96

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Fachbeitrag Artenschutz NOK Ausbau Oststrecke 4

ABKÜRZUNGEN

AFB Artenschutzfachbeitrag

BFG Bundesanstalt für Gewässerkunde

BMVBS Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

BP Brutpaar

BE-Fläche Baustelleneinrichtungsfläche BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz

BImSchV Bundesimmissionsschutzverordnung

BV Brutvogel

CEF Continuous Ecological Functionality (vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen zur Erhaltung der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang)

EHZ Erhaltungszustand

FCS Favourable Conservation Status (Maßnahmen zur Sicherung des Erhaltungs- zustandes)

FFH-RL Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie

LBV-SH Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein LBP Landschaftspflegerischer Begleitplan

LLUR Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume LNatSchG Landesnaturschutzgesetz

MLUR Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig- Holstein

NOK Nord-Ostsee-Kanal

RV Rastvogel

TdV Träger des Vorhabens UG Untersuchungsgebiet UNB Untere Naturschutzbehörde UVS Umweltverträglichkeitsstudie

UVU Umweltverträglichkeitsuntersuchung V-RL Vogelschutzrichtlinie

WaStrG Bundeswasserstraßengesetz WSA Wasser- und Schifffahrtsamt

WSV Wasser- und Schifffahrtsverwaltung

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Fachbeitrag Artenschutz NOK Ausbau Oststrecke 5

1 ANLASS UND AUFGABENSTELLUNG

Das Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) Kiel-Holtenau plant den Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals (NOK). Der NOK verläuft von Brunsbüttel bis nach Kiel-Holtenau durch Schleswig-Holstein und ist eine stark frequentierte Schifffahrtsstraße. Das geplante Vorha- ben dient der erforderlichen Leistungssteigerung der Schifffahrtsstraße.

Der Regelquerschnitt des Nord-Ostsee-Kanals (NOK) zwischen Königsförde und Kiel- Holtenau (Kanal-km 80-96) ist noch auf dem Stand der 1. Erweiterung im Jahre 1914. Die mittlere Sohlenbreite beträgt in diesem Bereich außerhalb der Weichen 44 m, die Kurvenra- dien liegen zwischen 1.400 und 3.000 m. Durch den stetig zunehmenden Schiffsverkehr und die sich tendenziell zu größeren Schiffen verändernde Flottenstruktur, entwickeln sich die engen Kurvenradien und die geringe Querschnittsbreite in zunehmendem Maße zum Eng- pass für die Schifffahrt. Für die Zukunft sind weitere Zunahmen des Schiffsverkehrs und der Schiffsgrößen auf dem NOK prognostiziert (PLANCO CONSULTING GMBH 2004, BFG 2005). Aufgrund dessen ist ein Ausbau dieses Teils der Oststrecke des NOK vorgesehen.

Nach § 14 Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) bedarf der Ausbau oder Neubau einer Bundeswasserstraße der Planfeststellung. Das WSA Kiel-Holtenau bereitet als Träger des Vorhabens (TdV) das Planfeststellungsverfahren zur Anpassung der Oststrecke vor. Mit Er- lass des Bundesministeriums für Verkehr, Bau-und Wohnungswesen vom 05.11.2002 und 09.01.2003 (EW 22/52.06.01-NOK-00) wurde eine Untersuchung der Anpassungspotentiale des nicht ausgebauten Teils der Oststrecke des NOK veranlasst.

Im November 2007 wurde die ARBEITSGEMEINSCHAFT TGP, PU & LEGUAN GMBH mit der Erstellung des LBP und der UVS zur Anpassung der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals und der dazu benötigten Fachgutachten beauftragt. Das hier vorgelegte Fachgutachten be- inhaltet die Ergebnisse der Artenschutzprüfung für die europarechtlich relevanten Arten.

2 METHODISCHES VORGEHEN

In dem vorliegenden Artenschutzfachbeitrag (AFB) wird unter Bezugnahme auf die Fauna - Flora - Habitat - Richtlinie (FFH-RL) und die Vogelschutzrichtlinie (V-RL) sowie das Bundes- naturschutzgesetz (BNatSchG) geprüft, inwieweit durch das Vorhaben „Ausbau der Oststre- cke des NOK“ sowie der damit verbundenen Auswirkungen Verbotstatbestände nach § 42 BNatSchG generiert werden. Darüber hinaus werden

1. das planungsrelevante Artenspektrum der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten bestimmt,

2. die artenschutzrechtlichen Konflikte i. S. des Verbotsregimes nach § 42 Abs.1 BNatSchG für diese Arten bzw. deren lokale Population ermittelt,

3. Vermeidungsmaßnahmen und ggf. Maßnahmen zum Erhalt einer kontinuierlichen öko- logischen Funktionalität (CEF-Maßnahmen) festgelegt und

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Fachbeitrag Artenschutz NOK Ausbau Oststrecke 6

4. bei unvermeidbaren Beeinträchtigungen (Vorliegen von Verbotstatbeständen) die natur- schutzfachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahmeregelung gem. § 43 Abs. 8 BNatSchG geprüft.

5. Die Regelungen nach § 19 Abs.3 Satz 2 BNatSchG geprüft. Darin wird für streng ge- schützte Arten bestimmt: „Werden als Folge des Eingriffs Biotope zerstört, die für dort wild lebende Tiere und wild wachsende Pflanzen der streng geschützten Arten nicht er- setzbar sind, ist der Eingriff nur zulässig, wenn er aus zwingenden Gründen des über- wiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt ist.“ Mit dem Begriff des Biotops werden alle Lebensräume angesprochen, die von streng geschützten Arten regelmäßig aufge- sucht werden und für ihr Überleben essenziell sind. Damit sind also nicht nur die Fort- pflanzungs- und Ruhestätten, sondern z. B. auch wichtige Nahrungsflächen einge- schlossen. Im Rahmen dieser Regelung sind als streng geschützte Arten die folgenden Gruppen zu berücksichtigen:

• Arten des Anhangs IV der FFH-RL

• Arten der Anhänge A der EG-VO 338/97 (Diese Richtlinie regelt vor allem den Handel mit exotischen Arten. Jedoch sind auch einige heimische Arten in Anhang A der VO enthalten und damit streng geschützt. Dies gilt z. B. für alle heimische Greifvogel- und Eulenarten).

• Arten der Anlage 1 Spalte 3 zu § 1 BArtSchVO (einheimische Arten)

Nicht ersetzbar ist ein Lebensraum, wenn er für die betroffene lokale Population der streng geschützten Arten unentbehrlich ist und gleichartige bzw. die Funktion des zer- störten Biotops übernehmende Ausgleichsflächen nicht bzw. nicht rechtzeitig bereitge- stellt werden können.

Das methodische Vorgehen richtet sich nach dem in Schleswig-Holstein am 25.02.2009 ak- tualisierten Vermerk „Beachtung des Artenschutzrechtes bei der Planfeststellung, Neufas- sung nach der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes vom 12. Dezember 2007 mit Erläuterungen und Beispielen“ (LBV SH 2009) und dem Entwurf des „Leitfaden zur Berück- sichtigung des Artenschutzes bei Aus- und Neubau von Bundeswasserstraßen (BMVBS 2009).

Besonderheiten nach der BNatSchG-Novelle vom 12.12.2007:

► Durch den funktionalen Ansatz (gegenüber der bisher rechtlich gebotenen individuenbe- zogenen Verbotsdefinition) und durch die mögliche und nötige Festsetzung von vorgezoge- nen Ausgleichsmaßnahmen (CEF) ergibt sich eine zahlenmäßig deutliche Verringerung der Verbotseintritte.

► Insbesondere bei europäischen Vogelarten spielt die Wirkungsempfindlichkeit eine große Rolle in der Bewertung, ob ein Verbotstatbestand zu erwarten ist

► Wenn keine Kartierung zu der relevanten Art erfolgte, wird grundsätzlich eine Potenzial- abschätzung (Worst-Case-Betrachtung) durchgeführt.

► Das Prüfniveau wird vermehrt an der nationalen Verantwortung und dem jeweiligen Erhal- tungszustand der Art / der (lokalen) Population ausgerichtet (allerdings bestehen hier noch

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Fachbeitrag Artenschutz NOK Ausbau Oststrecke 7

Kenntnislücken zur Definition / Abgrenzung / Bewertung von lokalen Populationen - sowohl auf nationaler als auch auf Landesebene).

► Unvermeidbare betriebsbedingte Tötungen gelten nicht als Verbotstatbestand, vgl. EU Guidance Document Nr. II 3.6 Rn. 83, allerdings sind angemessene Vermeidungsmaßnah- men verpflichtend.

► Der LBP hat die Vorgaben des Artenschutzfachbeitrages in sein Maßnahmenkonzept zu integrieren. Da Ausnahmen gemäß Art. 16 Abs. 2 (FFH-Richtlinie) an die Europäische Kom- mission zu melden sind, müssen solche Maßnahmen auch im LBP angemessen kenntlich gemacht werden.

In den betreffenden Artkapiteln (Kap. 7.1 und 7.2) wird das unter Kap. 6.2 herausgearbeitete prüfrelevante Artenspektrum in Abhängigkeit der maßgebenden Projektwirkung und der Au- tökologie (z. B. kritische Effektdistanz bei Brutvögeln) hinsichtlich einer konkreten Betroffen- heit geprüft. Eine Betroffenheit liegt vor, wenn eine projektbedingte Wirkung nicht grundsätz- lich ausgeschlossen werden kann (BMVBS 2009).

Ergänzend sei auf den methodischen Teil des assoziierten Fachbeitrags Flora und Fauna verwiesen, in welchem weiter führende Details der Erfassungsmethodik beschrieben sind (ARBEITSGEMEINSCHAFT TGP, PU & LEGUAN GMBH 2009a). Das Untersuchungspro- gramm wurde im Rahmen eines durchgeführten Scoping-Termins im März 2007 sowie in nachfolgenden Besprechungsterminen mit Verbänden und Fachbehörden abgestimmt. Die Angaben zu den europarechtlich relevanten Arten bzw. Artengruppen stammen aus dem Fachbeitrag Flora und Fauna zur Anpassung der Oststrecke des Nord - Ostsee - Kanals (ARBEITSGEMEINSCHAFT TGP, PU & LEGUAN GMBH 2009a).

3 VORHABENSBESCHREIBUNG

Der Ausbau der Oststrecke des NOK erfordert im Wesentlichen eine Aufweitung des Kanal- querschnitts. Die Aufweitung erfordert insbesondere eine Rückverlegung von Uferbereichen.

Die Rückverlegung erfolgt aus nautischen Gründen an den Kurveninnenseiten.

Die Kurven Landwehr, Groß-Nordsee, Wittenbek und die Gerade Königsförde sowie der Übergang zur Weiche Schwartenbek werden erweitert. Die Anleger der Fähre Landwehr werden verlegt. Eine Anpassung der Fahrrinne im Bereich der Levensauer Hochbrücken wird in einem nachfolgenden, gesonderten Planfeststellungsverfahren vorbereitet. Zielgröße ist ein Kurvenradius von 3.000 m und eine Sohlbreite von 70 m im Regelquerschnitt. Hieraus ergeben sich für die betroffenen Uferabschnitte Eingriffstiefen von bis zu 50 m landeinwärts.

Auf Grundlage der vom WSA Kiel-Holtenau vorgegebenen Abtragsgeometrie wurde eine Gesamtmasse von ca. 6,8 Millionen m³ Boden ermittelt. Von dieser Masse fallen ca. 3,8 Mio.

m³ im Trockenausbau oberhalb des Kanalwasserspiegels (NN - 0,20 m) und ca. 3,0 Mio. m³ unterhalb des Kanalwasserspiegels im Nassabtrag an. In der Massenermittlung wird von einem Auflockerungsfaktor von 1,1 ausgegangen (PHW 2009). In der nachfolgenden Tabelle sind die anfallenden Ausbaumassen der einzelnen Ausbauabschnitte (Lose 1 bis 5) zusam- mengefasst (GRONTMIJ BGS INGENIEURGESELLSCHAFT MBH 2009).

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Fachbeitrag Artenschutz NOK Ausbau Oststrecke 8 Tabelle 3–1: Ausbauabschnitte Anpassung Oststrecke NOK (GRONTMIJ BGS

INGENIEURGESELLSCHAFT MBH 2009)

Ausbauabschnitt Kanalkilometer Trockenausbau (m³) Nassabtrag (m³) Los 1 Kurve Landwehr Kkm 86,1 - Kkm 88,5 800.000 500.000 Los 2 Wittenbeker Kurve Kkm 87,5 - Kkm 91,1 1.400.000 1.200.000 Los 3 Weiche Schwartenbek Kkm 90,5 - Kkm 92,0 300.000 200.000 Los 4 Kurve Groß Nordsee Kkm 82,5 - Kkm 84,1 500.000 400.000 Los 5 Gerade Königsförde Kkm 80,0 - Kkm 82,5 800.000 700.000

Summe 3.800.000 3.000.000

Geplant ist, den Trockenaushub auf landwirtschaftliche Flächen zu verbringen. Für die Ver- bringung des Trockenbaggergutes stehen nach derzeitigem Kenntnisstand 2 Bereiche zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um:

• Gut Warleberg in Neuwittenberg

Das Gut Warleberg und die Flächen liegen nördlich des Nord-Ostsee-Kanals zwischen Kanalkilometer 87,0 und 89,0. Nach Prüfung der Flächen und Vorabstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) des Kreises Rendsburg-Eckernförde wurden von den 4 in Frage kommenden Flächen (Warleberg Zentral, Warleberg Nord, Warleberg West und Warleberg Süd) die Flächen Warleberg Zentral mit einer Größe von ca. 85 ha und Warleberg Süd mit einer Größe von ca. 14 ha für die Verbringung vorgesehen (PHW 2009).

• Gut Rosenkrantz in Schinkel

Die hier zur Verfügung stehenden Flächen liegen nördlich des Kanals, in Höhe Kanalki- lometer 84,5 bzw. 83,5. Es handelt sich hierbei um die Teilflächen Rosenkrantz Ziegel- grube mit einer Größe von ca. 16 ha und Rosenkrantz Schinkel / Kippland mit einer Größe von ca. 12,6 ha (PHW 2009). Beide Flächen sind für die Verbringung von Tro- ckenaushub vorgesehen.

Grenzen Biotopstrukturen bzw. Knicks an die Verbringungsflächen an, ist geplant, einen Streifen von 10,00 m Breite zu diesen Strukturen freizuhalten.

Der zunächst für die Verbringung des Nassaushubs vorgesehene Spülfeldkomplex am Flemhuder See weist eine hohe biologische Wertigkeit auf und nach derzeitigem Planungs- stand wird deshalb von einer Verbringung abgesehen. Der Nassaushub soll in die Kieler Bucht (Flächen B1 und ggf. B2) umgelagert werden. Die Prüfung auf Verträglichkeit mit den Schutz- und Erhaltungszielen der betreffenden Natura 2000-Gebiete ist Gegenstand eigener Gutachten (ARBEITSGEMEINSCHAFT TGP, PU & LEGUAN GMBH 2009b und 2009c).

Das Feld C1 sowie Teile des Feldes C2 Ost innerhalb des Spülfeldkomplexes Flemhude, sind als Baustelleneinrichtungsfläche und Zwischenlager für Baumaterialien vorgesehen. Im Bereich einer vorhandenen Anlegestelle am Westufer des Flemhuder Sees wird eine neue Umschlagstelle für Transportschuten eingerichtet. Zusätzlich zur Anlegestelle werden ge- genüberliegend auf der Ostseite des Sees zwei Wartestellen von jeweils 110 m Länge einge- richtet. Die Schuten benötigen bei einer Abladetiefe von 2,8 m eine Wassertiefe von 4,0 m.

Die erforderliche Tiefe im Bereich der Anlegestelle und der Wartestellen wird vorab durch

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Fachbeitrag Artenschutz NOK Ausbau Oststrecke 9

Ausbaggern hergestellt werden. Die bestehende Fahrrinne entlang des Ostufers des Sees hat bereits eine ausreichende Wassertiefe. Die landseitige Zufahrt zum Spülfeld erfolgt über die BAB 210 Rendsburg - Eckernförde, Anschlussstelle Achterwehr, die K 67 und den Ver- bindungsweg („Strohweg“) zwischen Groß Nordsee und Klein Nordsee sowie über eine neu zu errichtende Zuwegung südlich von Feld B3. Diese Zuwegung soll nach Abschluss der Bauarbeiten als dauerhafte Zufahrt zum Spülfeld erhalten bleiben und entsprechend herge- richtet werden. Der Verlauf der Zuwegung wurde nach Sichtung möglicher betroffener Arten abgestimmt, so dass hier schon Minimierungen erfolgten. Die sensiblen Spülfeldbereiche der Felder B3 und B2 sind durch bereits bestehende Spüldämme von der Zuwegung abge- schirmt. Die Fahrzeuge fahren nicht auf den Dämmen, sondern westlich im Schutz dersel- ben. Optische und akustische Beeinträchtigungen werden somit stark minimiert.

In Abbildung 3-1 sind die Flächenzuschnitte und die Zufahrt zum Spülfeld dargestellt.

Abbildung 3-1: Vorhabensbedingt beanspruchte Bereiche im Flemhuder See und dessen Umfeld

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Fachbeitrag Artenschutz NOK Ausbau Oststrecke 10

3.1 Bauzeit

Mit den Ausschreibungen der Baumaßnahme soll Ende 2010 begonnen werden. Für die Durchführung der gesamten Baumaßnahme ist ein Zeitraum von ca. 4 Jahren vorgesehen.

Allerdings ist die Ausbaustrecke in mehrere Abschnitte (Los 1-5) unterteilt, in denen in ver- schiedenen Zeiträumen gearbeitet wird.

Als Erstes werden die vorgezogenen Maßnahmen zur Herstellung der see- und landseitigen Zufahrt zum Spülfeld Flemhude sowie die Herrichtung der Baustelleneinrichtungsfläche auf der Spülfeldfläche C1 durchgeführt. Ferner erfolgt die Verlegung der Fähranlage Landwehr einschließlich der Anpassung der Zufahrtsstraßen sowie die Herstellung Förderbandanlage und der parallel dazu verlaufenden Wartungs- und Baustraße. Auch mit den Erschließungs- arbeiten an den Ablagerungsflächen von Gut Warleberg wird begonnen. Außerdem wird im Rahmen der vorgezogenen Maßnahmen die Baufeldfreimachung (Rodungsarbeiten, etc.) in den Losabschnitten 1, 2 und 4 (Kurve Landwehr, Wittenbeker Kurve und Kurve Groß- Nordsee) sowie die Umsiedlung der Kreuzottern in Freilandterrarien durchgeführt.

Nach Abschluss der vorbereitenden Maßnahmen wird ab Ende 2011 ausgehend von der Fähre Landwehr und dem östlichen Ende von Los 1 sowie vom östlichen Abschnitt von Los 2 aus mit der Verbreiterung des Kanals begonnen. Die im Trockenabtrag gewonnenen Bo- denmassen werden auf die Ablagerungsfläche Gut Warleberg Zentral verbracht, der Nassab- trag wird in der Ostsee abgelagert. Gleichzeitig wird mit der Erschließung der Ablagerungs- fläche Gut Rosenkrantz Schinkel/ Kippland begonnen, bevor Anfang 2012 auch in Los 4 der Kanalausbau startet. Mit dem Abschluss der Arbeiten in den Losen 1, 2 und 4 ist Ende 2012 zu rechnen.

In Los 3 wird Anfang 2013 mit den Arbeiten für den Kanalausbau begonnen. Die Abtragsar- beiten in diesem Abschnitt werden im Wesentlichen von Ost nach West durchgeführt. Der Trockenabtrag wird nach Gut Warleberg Zentral verbracht, der Nassabtrag wird wiederum in der Ostsee abgelagert. Der Abschluss der Arbeiten in diesem Los ist für Anfang 2014 ge- plant.

Die Erschließung der Ablagerungsfläche Gut Rosenkrantz Ziegelgrube und der Beginn der Arbeiten in Los 5 sind für Ende 2012 geplant. Die anfallenden Bodenmassen aus dem Tro- ckenabtrag werden zunächst auf die Fläche Gut Rosenkrantz Ziegelgrube, Restmengen nach Gut Warleberg Süd verbracht. Auch hier wird der Nassabtrag in der Ostsee abgelagert.

Der Abschluss der Arbeiten in Los 5 ist Ende 2014 geplant. (GRONTMIJ BGS INGENIEURGESELLSCHAFT MBH 2009).

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Fachbeitrag Artenschutz NOK Ausbau Oststrecke 11

3.2 Baudurchführung

Zu Beginn der Baumaßnahme werden die zur Anbindung der Baustelle genutzten Straßen und Wege für den Baustellenverkehr hergerichtet, ertüchtigt bzw. hergestellt und die Baustel- leneinrichtungsfläche vorbereitet. Hierfür und als Zwischenlager für ausgebaute Deckwerk- steine, Oberboden und andere Baumaterialien ist das Feld C1 Ost des Spülfeldkomplexes Flemhuder See vorgesehen. Zeitgleich werden in Los 1 die neuen Fähranlagen der Fähre Landwehr sowie die zugehörigen Zubringerstraßen hergestellt. Die Arbeiten in den einzelnen Bauabschnitten beginnen mit den Rodungsarbeiten entlang der vorhandenen Kanalbö- schungen außerhalb der Schonzeiten. Für den Transport der Baumaterialien und Boden- massen zwischen den Umschlagstellen und den Ein- bzw. Ausbauorten innerhalb der ein- zelnen Lose werden innerhalb der Eingriffsbereiche parallel zum Kanal verlaufende Baustra- ßen angelegt. Außerdem werden Baustraßen zwischen den bauzeitlichen Umschlagstellen am Kanal und den Verbringungsflächen eingerichtet. Sämtliche bauzeitlich bestehenden Baustraßen werden mit Schottertragschichten befestigt.

Die Fläche Warleberg Zentral soll nach Möglichkeit über eine Förderbandanlage mit Boden- massen beschickt werden. Parallel zur Trasse der Bandanlage wird eine Wartungs- und Baustraße benötigt. Ist eine Bandanlage nicht verfügbar oder kann sie in diesem Bereich nicht realisiert werden, so wird die Baustraße auch für einen konventionellen Transport der Bodenmassen zur Verbringungsfläche Warleberg Zentral genutzt. Der Aufbau der Anlage benötigt mehrere Monate, weshalb mit der Herstellung der Trasse präventiv entsprechend frühzeitig begonnen werden muss. Zeitlicher Zwangspunkt ist das Erreichen der Aufnahme- kapazität der Verbringungsfläche Rosenkrantz Ziegelgrube, da die verbleibenden Boden- massen aus dem Trockenabtrag in Los 5 in Warleberg Zentral untergebracht werden sollen.

Um die Belastung durch den Baustellenverkehr im gesamten Ausbaubereich möglichst ge- ring zu halten, erfolgt der Transport von Bodenmassen und Baumaterialien vorzugsweise auf dem Kanal. Dazu werden vor Beginn der Abtragsarbeiten in den einzelnen Abschnitten der Ausbaustrecke Baustellenanleger eingerichtet. An den Umschlagstellen werden Zwischenla- ger für zur Verbringung auf landwirtschaftliche Flächen vorgesehene Bodenmassen als Puf- fer zur Gewährleistung einer kontinuierlichen Beschickung der Bandanlage bzw. für die Be- ladung der Schuten eingerichtet.

Die gesamte Baumaßnahme wird unter Aufrechterhaltung des Schiffsverkehrs durchgeführt.

Da es sich um eine reine Verbreiterung der Kanalsohle handelt, finden die Ausbauarbeiten nicht in der Fahrrinne sondern ausschließlich im Böschungsbereich des Bestandprofils statt.

Parallel zu den Abtragsbereichen ist in der Regel an der geplanten oberen Böschungskante ein Baufeld von 15 m Breite freizuhalten. Im gesamten Ausbauabschnitt fallen ca. 6.800.000 m³ Abtragsmassen an. Dabei handelt es sich um ca. 3.800.000 m³ Trockenabtrag und ca.

3.000.000 m³ Nassabtrag (GRONTMIJ BGS INGENIEURGESELLSCHAFT MBH 2009).

4 WIRKUNGEN DES VORHABENS

Die potenziellen Wirkfaktoren des Vorhabens sind Ausgangspunkt für die Ermittlung und Darstellung potenziell umwelterheblicher Auswirkungen auf die artenschutzrechtlich relevan- ten Arten. Hierzu werden die unmittelbar mit dem Vorhaben verknüpften bau-, anlage- und

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Fachbeitrag Artenschutz NOK Ausbau Oststrecke 12

betriebsbedingten, direkten und indirekten Wirkfaktoren sowie die mit dem geplanten Vorha- ben verbundenen potenziellen Folgewirkungen untersucht. Die entscheidungsrelevanten und in der derzeitigen Planungsphase abschätzbaren potenziellen Wirkfaktoren werden nachste- hend dargestellt.

4.1 Baubedingte Auswirkungen

Als baubedingte Wirkungen werden alle mit dem Baubetrieb von Baumaschinen und dem Transport des Materials verbundenen Stoffemissionen verstanden.

• Beseitigung von Vegetation und Lebewesen,

• Boden- / Sedimentab- und auftrag,

• Entstehung von Rohböden im terrestrischen und aquatischen Bereich,

• Veränderung der Vegetation (durch Herstellung von Böschungsbegrünung),

• Emissionen von Lärm, Schadstoffen, Staub, Erschütterungen, Licht,

• visuelle Wirkung von Bautätigkeiten, Verkehr und Transport,

• Trenn- und Barrierewirkung von Bautätigkeiten, Verkehr und Transport (Material, Tro- ckenbaggergut Verbringung),

• Beeinflussung der Wasserqualität im Bereich Flemhuder See durch Vertiefung,

• Beeinflussung der Standortverhältnisse und biotischen Ausstattung der Baustellenein- richtungsfläche und Zwischenlagerstätte auf dem Feld C1 im Bereich des Spülfeldkom- plexes Flemhude,

• Beeinflussung der Wasserqualität im NOK, ggf. Ostsee: Zunahme der Trübung, Zunah- me der Sauerstoffzehrung.

4.2 Anlagebedingte Auswirkungen

Anlagebedingte Wirkungen des Vorhabens schließen Standortveränderungen zum einen innerhalb des Planungsgebiets und zum anderen in der unmittelbaren Umgebung des Vor- habens ein. Durch den Eingriff der geplanten terrestrischen und aquatischen Abtragung von Böschungsflächen wird die aktuell bestehende Habitatstruktur verändert. Zudem werden infolge des Auftrags des an den Böschungen abgetragenen Materials Flächen erhöht.

• Eingriffe in die Oberflächengestalt / Relief durch Bodenabtrag und -auftrag (terrestrisch / aquatisch),

• Veränderung der Grundwasserverhältnisse in den Auftrags- und Abtragsbereichen,

• Veränderung der Gewässergeometrie,

• Visuelle Veränderung durch Beseitigung prägender Strukturen und / oder Verlust von Blickbeziehungen,

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Fachbeitrag Artenschutz NOK Ausbau Oststrecke 13

• Veränderung der Standortverhältnisse durch Einrichtung dauerhafter Verkehrsverbin- dungen.

4.3 Betriebsbedingte Auswirkungen

Als betriebsbedingte Wirkungen auf die relevanten Arten bzw. Artengruppen, sind die indi- rekten Auswirkungen aus dem prognostizierten Schiffsaufkommen auf dem NOK (PLANCO CONSULTING GMBH 2004) zu nennen. Mit der anzunehmenden Zunahme des Schiffsver- kehrs sind erhöhte Emissionswerte - insbesondere Stickstoffwerte - über den Wirkpfad Luft verbunden. Diese führen zwar nicht zu einer unmittelbaren Beeinträchtigung der europäisch streng geschützten Arten, allerdings sind indirekte Wirkungen auf die Arten, durch bspw.

eutrophierungsbedingte Modifizierungen nicht auszuschließen. Der Aspekt der zunehmen- den Belastungen durch Schademissionen wird unter dem Begriff „critical loads“ diskutiert und geregelt (LAI 2006). Insofern relevante Auswirkungen beispielsweise auf die Laichgewässer von streng geschützten Amphibienarten zu erwarten sind, wird in den entsprechenden Kapi- teln darauf Bezug genommen. Beurteilungsgrundlage stellt die „Luftschadstoffuntersuchung zum Planfeststellungsverfahren für die Anpassung der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals“

(LAIRM CONSULT 2009) dar.

Die kritischen Lärmpegel beginnen nach Ergebnissen einer Fachtagung zu „Auswirkungen von Lärm und Planungsinstrumente des Naturschutzes“ (RECK 2001) ab einer Größenord- nung von ca. 40 bis 55 dB(A). In der Bund-Länder-Dienstbesprechung vom 28.09.2005 wur- de festgelegt, dass ein Schwellenwert von 52 dB(A) heranzuziehen ist (u. a.

http://www.ldl.sachsen.de/de/internet/service/planung/staatsstrasse/ii6__natur_

und_landschaftsschutz.htm). Es ist dabei anzumerken, dass der Schwellenwert von 52 dB(A) nur für Vögel ausgewiesen wurde. Für weitere Faunenelemente, die potenziell empfänglich für akustische Störreize sind (z. B. Säuger, Amphibien), liegen solche Grenzwerte bislang nicht vor. Da keine fachlich begründbaren Alternativen für kritische Lärmpegel bzgl. dieser Organismengruppen existieren bzw. abzuleiten sind, wird in der vorliegenden Prüfung der Grenzwert von 52 dB(A) allgemeingültig für sämtliche betroffenen Artengruppen angewandt.

Die 52 dB(A)-Isophone (tags) für den momentanen Schiffsverkehr bildet im Untersuchungs- gebiet einen Wirkraum von durchschnittlich etwa 180 m Breite. Unter Berücksichtigung der prognostizierbaren Erhöhung des Schiffsverkehrs, ohne die vorgesehene Ausbaumaßnah- men im Untersuchungsgebiet (Prognose-Nullfall) wird diese Isophone beiderseits um ca. 10 m verschoben, dadurch ergibt sich für den Prognose-Nullfall ein Wirkraum der 52 dB(A) Iso- phone von ca. 200 m. Unter Berücksichtigung der geplanten Ausbaumaßnahme (Prognose- Planfall) ergibt sich ein Wirkkorridor von etwa 225 m. Im Vergleich zur Vorbelastung ist somit nur von einer sehr geringen Erhöhung der Lärmbelastungen auszugehen. Maßgebend für die Beurteilung der Lärmbelastung ist der Bericht "Quantifizierung der mit der Anpassung und dem Betrieb der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals verbundenen Lärmimmissionen"

(BFG 2009).

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Fachbeitrag Artenschutz NOK Ausbau Oststrecke 14

5 UNTERSUCHUNGSGEBIET

Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes des vorliegenden Artenschutzfachbeitrags ent- spricht der Abgrenzung des Untersuchungsgebietes aus dem Fachbeitrag Flora und Fauna (ARBEITSGEMEINSCHAFT TGP, PU & LEGUAN GMBH 2009a).

Das Untersuchungsgebiet (Abbildung 5-1) für den Ausbau der Oststrecke NOK befindet sich in dem Kreis Rendsburg - Eckernförde sowie innerhalb der administrativen Grenzen der Landeshauptstadt Kiel. Der Kanal quert die atlantische und die kontinentale biogeographi- sche Region (SSYMANK et al. 1998). Das Untersuchungsgebiet selbst liegt innerhalb der kontinentalen biogeografischen Region (ebd.).

Von West nach Ost liegen innerhalb des Untersuchungsraumes oder in direkter Nachbar- schaft die Orte bzw. Ortsteile Groß- bzw. Klein-Königsförde, Pappelkate, Groß Nordsee, Schinkel / Gut Rosenkrantz, Landwehr, Rajensdorf, Altwittenbek / Neuwittenbek, Rögen / Reimershof, die Güter Warleberg und Schwartenbek sowie Suchsdorf / Margaretental.

Das Untersuchungsgebiet bildet insgesamt eine zusammenhängende Fläche von etwa 2.264 ha. und beinhaltet insbesondere auch bereits Bereiche innerhalb des gesonderten Vorha- bens zum Neubau der Alten Levensauer Hochbrücke.

Abbildung 5-1: Übersicht der Anpassungsabschnitte an der Oststrecke des NOK (rot: Teilprojekte dieses Planfeststellungsabschnittes) aus WSV 2008, verändert.

Für den vorliegenden Artenschutzfachbeitrag ist ausschließlich das Untersuchungsgebiet zum Ausbau der Oststrecke des NOK maßgeblich, da die weiteren Vorhaben derzeit nicht planungsrelevant sind. Für die Bewertung des Eingriffes im Rahmen des vorliegenden Ar- tenschutzfachbeitrages wurden sämtliche Fundorte innerhalb des 2.264 ha großen Untersu- chungsgebietes berücksichtigt, um Wechselbeziehungen aufzuzeigen und die Vorkommen in einem größeren Kontext zu bewerten.

Das Untersuchungsgebiet zum Ausbau der Oststrecke des NOK lässt sich seinerseits in ver- schiedene Teilräume untergliedern:

Neben dem NOK und den dazugehörigen Böschungsbereichen umfasst das Untersu- chungsgebiet auch den Flemhuder See, das westlich angrenzende Spülfeld, den östlich an-

Flemhuder See

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Fachbeitrag Artenschutz NOK Ausbau Oststrecke 15

grenzenden Waldbereich und den Achterwehrer Schifffahrtskanal. In den NOK mündet bei Kanalkilometer 85,6 zwischen Groß Nordsee und Landwehr der etwa 1,5 km lange und bis zu 300 m breite Flemhuder See. Am Westufer des Flemhuder Sees befindet sich der Spül- feldkomplex Flemhuder See. Dieser wurde bereits beim Bau des Kanals zur Unterbringung von Baggergut aus dem Nord-Ostsee-Kanal genutzt (PHW 2009). Der Flemhuder See um- fasste ursprünglich, d. h. vor der Absenkung des Seewasserspiegels durch den Bau des Nord-Ostsee-Kanals, auch die Bereiche der angrenzenden Spülfelder sowie weitere Teilflä- chen nördlich des Nord-Ostsee-Kanals. Bedingt durch die extensive Nutzung der Böschun- gen hat der NOK selbst eine wesentliche Bedeutung im Rahmen des landesweiten Biotop- verbunds. Hinzu kommen die landseitigen Verbringungsflächen inklusive eines sie umge- benden Pufferstreifens, die für die Verbringung des Trockenaushubs von ca. 3,8 Mio. m3 (Kap. 3) in Anspruch genommen werden sollen. Des Weiteren wurde die Schinkeler Au un- tersucht.

Nach Abstimmungen mit der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) und dem LLUR wurde das Untersuchungsgebiet in Abweichung des Vorschlages der KIELER ARBEITSGEMEINSCHAFT ANPASSUNG NORD-OSTSEE-KANAL (2007) für Brutvögel und Amphibien dergestalt erweitert, dass Flächen, die von den Untersuchungsgebietsgrenzen durchschnitten wurden, in Gänze erfasst wurden. Dabei handelte es sich in der Regel um zusammenhängende Habitate wie z. B. Wälder oder Ackerflächen. Bei einer Betroffenheit von Arten in solchen Gebieten stellt sich immer die Frage, ob diese ausweichen können. Da dafür in der Regel nur ähnliche Habitate in Frage kommen, mussten für entsprechenden Aussagen die gesamten Flächen erfasst werden und nicht nur die durchschnittenen Teilbe- reiche. Die einzelnen Untersuchungsbereiche für die jeweiligen Organismengruppen richten sich nach den jeweiligen Habitatansprüchen der untersuchten Tiergruppen, nach den jeweili- gen Fragestellungen sowie den erfolgten Abstimmungen zum Untersuchungsumfang, so dass für die jeweils untersuchten Organismengruppen unterschiedliche Untersuchungsberei- che maßgeblich waren.

Schwerpunkte der Untersuchungen bilden der NOK mit den Böschungsbereichen sowie den Flemhuder See mit dem westlich angrenzenden Spülfeld. Weitere Bestandteile des Untersu- chungsgebietes bilden die Verbringungsflächen Rosenkrantz und Warleberg, die für die Ver- bringung des Trockenaushubs in Betracht kommen. Nach Vorgaben, die sich aus dem Sco- ping im Juni 2008 ergaben, wurden zusätzlich Pufferflächen um die Verbringungsflächen in die Untersuchung mit einbezogen, um mögliche Beeinträchtigungen der Umgebung und Wechselbeziehungen aufzeigen zu können.

Das Untersuchungsgebiet ist nördlich des NOK Bestandteil des Naturraumes „Schleswig- Holsteinisches Hügelland“, Teilraum „Dänischer Wohld“. Der Kanal bildet die Grenze dieses Naturraumes zum Teilraum Westensee - Endmoränengebiet (Naturraum Ostholsteinisches Hügelland), in dem der südliche Teil des Untersuchungsgebietes liegt. Die Jungmoränen- landschaft ist beidseitig des Kanals durch ein lebhaftes Relief gekennzeichnet. Die Land- schaft ist von teils großflächiger Ackernutzung geprägt und daher überwiegend vergleichs- weise arm an Strukturelementen wie Knicks und Gehölzen. Teilbereiche weisen eine stärker gegliederte Knicklandschaft auf. Vereinzelt finden sich Waldbestände unterschiedlicher Grö- ße, die partiell auch direkt an den Kanal angrenzen.

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Fachbeitrag Artenschutz NOK Ausbau Oststrecke 16

6 EINGRENZUNG DER RELEVANTEN ARTEN

Nachstehend erfolgt eine Darstellung der verwendeten Datengrundlagen und des daraus abgeleiteten relevanten Prüfspektrums des vorliegenden Artenschutzfachbeitrages.

6.1 Datengrundlagen

Der vorliegende Artenschutzfachbeitrag basiert auf den Untersuchungsergebnissen der 2008 und 2009 durchgeführten Erfassungen, welche im Fachbeitrag Flora und Fauna dokumen- tiert sind (ARBEITSGEMEINSCHAFT TGP, PU & LEGUAN GMBH 2009a). Weiter gehende Details, vor allem in Bezug auf die verwendete Erfassungsmethodik, können dieser Unterla- ge entnommen werden. Sämtliche verwendeten Quellen sind in den betreffenden Artkapiteln erwähnt und im Literatur- und Quellenverzeichnis (Kap. 12) dokumentiert.

6.2 Relevante Arten

Der Prüfrahmen umfasst die Arten des Anhangs IV FFH-RL sowie alle europäischen Vogel- arten nach Art 1 V-RL. Die Beschränkung auf europäisch geschützte Arten bei Eingriffsvor- haben ergibt sich aus § 42 Abs. 5 Satz 1 und Satz 5 BNatSchG. Die artenschutzfachliche Konfliktanalyse findet für Arten des Anhangs IV FFH-RL grundsätzlich auf Artniveau statt. Im Rahmen der artenschutzfachlichen Prüfung findet für die Avifauna eine unterschiedliche Be- arbeitungstiefe statt. Für Vogelarten der folgenden Kategorien ist eine Betrachtung auf Artni- veau durchzuführen:

• Vogelarten der Roten Liste Schleswig-Holsteins, exklusive der Arten der Vorwarnliste

• Vogelarten des Anhang I V-RL

• ungefährdete Arten mit speziellen Habitatansprüchen

• ungefährdete Koloniebrüter

Vogelarten, die nicht den oben genannten Kategorien zugeordnet werden, können in Arten- gruppen bzw. ökologischen Gilden zusammengefasst betrachtet werden (LBV SH 2009, BMVBS 2009).

Die Zugriffsverbote des § 42 Abs. 1 BNatSchG gelten generell für Brut- und Rastvögel. Nach dem Vermerk des LBV SH (2009) beschränkt sich die Behandlung der Rastvögel grundsätz- lich auf landesweit bedeutsame Vorkommen. Ein landesweit bedeutsames Vorkommen liegt dann vor, wenn regelmäßig mindestens 2 % des landesweiten Rastbestandes in einem ein- griffsbedingt betroffenen Rastgebiet auftreten (ebd.).

Für folgende streng geschützten Arten bzw. die entsprechenden artenschutzrechtlich rele- vanten Vertreter der nachfolgend aufgeführten Artengruppen ist eine vorhabensbezogene Relevanz auszuschließen. Solche Arten wurden weder während der Erfassungen nachge- wiesen noch ergaben Recherchen Hinweise auf etwaige Vorkommen im Untersuchungsge- biet. Eine vorhabensbedingte Betroffenheit ist damit auszuschließen (vgl.

ARBEITSGEMEINSCHAFT TGP, PU & LEGUAN GMBH 2009a). Eine weiter führende Be- trachtung entfällt damit für folgende Arten/Artengruppen:

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Fachbeitrag Artenschutz NOK Ausbau Oststrecke 17

• Farn- und Blütenpflanzen

• Mollusken

• Libellen

• Schmetterlinge bis auf den Nachtkerzenschwärmer, vgl. Kap. 6.2.1.1

• Käfer

• Fische

• Reptilien

• Haselmaus

Die Recherche bezüglich etwaiger Vorkommen lediglich national streng geschützten Arten erbrachte keine Hinweise auf Bestände solcher Arten innerhalb des Untersuchungsgebiets.

Relevante Habitate, wie z. B. Schilfflächen für streng geschützte Nachtfalter befinden sich nicht innerhalb der Eingriffsflächen und werden durch das geplante Vorhaben auch nicht beeinträchtigt. Für andere Arten wie z. B. der Lungenflechte (Lobaria pulmonaria) kann ein Auftreten aufgrund der bekannten Vorkommenssituation in Schleswig-Holstein von vornhe- rein ausgeschlossen werden, weswegen eine weiter gehende Prüfung entfällt. Es ist auch keine Notwendigkeit einer gesonderten Befassung i. S. des § 19 Abs. 3 Satz 2 BNatSchG bezüglich der Lebensräume lediglich national streng geschützter Arten, die nicht durch den Habitatschutz nach § 42 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG umfasst sind, gegeben.

Somit weist der vorliegende AFB eine Positivliste auf, die lediglich auf Arten eingeht, die vor- kommen bzw. betroffen sein können oder deren Vorkommen nicht im Vorwege auszuschlie- ßen ist.

Nachfolgend werden die relevanten Arten bzw. Artengruppen aufgeführt und kurze Hinweise auf die Erfassungsmethodik bzw. den Erfassungszeitraum gegeben.

6.2.1 Erfassungsmethodik - Arten des Anhang IV der FFH-RL

6.2.1.1 Nachtkerzenschwärmer

Der Nachtkerzenschwärmer (Proserpinus proserpina) wurde in geeigneten Habitaten im un- mittelbar beeinträchtigten Gebiet mittels stichprobenhafter Nachsuche und Potenzialab- schätzungen in Verbindung mit der Kenntnis aus den Tagfalterlebensräumen bearbeitet (ARBEITSGEMEINSCHAFT TGP, PU & LEGUAN GMBH 2009a).

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Fachbeitrag Artenschutz NOK Ausbau Oststrecke 18

6.2.1.2 Amphibien

Die Erfassung der Populationsgrößen am Laichgewässer erfolgte quantitativ durch Sichtbe- obachtungen, Kescher- und Reusenfänge sowie anhand rufender Tiere. Ebenfalls wurde die Anzahl von Laichballen oder Laichschnüren aufgenommen. Diese ermöglichen im Falle der Abwesenheit von adulten Tieren auch semiquantitative Angaben durch Rückschlüsse der daran beteiligten verpaarten Tiere. Bei den Molchen wurden adulte und juvenile Tiere regis- triert. Untersucht wurden 102 Gewässer.

6.2.1.3 Fledermäuse

Fledermäuse können anhand ihrer Ultraschall-Ortungsrufe lokalisiert werden, die mit Hilfe von Ultraschalldetektoren („Bat-Detektor“) in hörbare Laute moduliert werden (vgl. z. B. bei SCHOBER & GRIMMBERGER, 1998, JÜDES, 1989). Die Lokalisierung und Artbestimmung erfolgte im Gelände durch Verhören der artspezifischen Ortungsrufe mit Hilfe von Bat - De- tektoren, ergänzt durch Sichtbeobachtungen mit Hilfe eines Nachtsichtgerätes. Bei nicht zweifelsfreier Zuordnung wurden die Ortungslaute unter Verwendung digitaler Aufzeich- nungsgeräte - MD-Rekorder (Sony MZ-N910) oder DAT-Rekorder (Aiwa HD-8200E) im Zeit- dehnungsverfahren aufgezeichnet und der weiteren Analyse zugeführt. Die hochfrequenten Signale der Fledermausrufe wurden im Zeitdehnungsverfahren direkt über den Bat - Detektor Pettersson D-980, der Filterunit F2000 und der Datenwandlerkarte PCM-DAS16/330 auf dem Laptop Asus F7400 aufgezeichnet. Mit Hilfe dieser Technik wurde eine Echtzeitdarstellung der zeitgedehnten Sonargramme von Ortungs- und Sozialrufen der Fledermausarten vor Ort möglich. Für die Analyse der Sonargramme kamen die Tonanalyseprogramme GRAM 50, COOLEDIT 2000 und BATSOUND PRO zum Einsatz, die eine Bestimmung nach artspezifi- schen Merkmalen ermöglichen. Sichtbeobachtungen wurden mit Hilfe des Nachtsichtgerätes AEG Fero 51 (IRH6ML) durchgeführt.

Die Erfassung der Fledermäuse erfolgte im Rahmen einer Punkt-Stopp-Kartierung in den Eingriffsbereichen des Kanalufers, etwa alle 500 m mittels Detektor- und Sichtnachweisen zur Ermittlung von Jagdhabitaten und Flugrouten. Im Bereich des Flemhuder Sees sowie der westlich angrenzenden Spülfelder erfolgte eine flächendeckende Untersuchung der Raum- nutzung über 11 Probestellen. Die Erfassung erfolgte in 5 Begehungen von April bis Juli 2008. Während der Schwärmphase der Fledermäuse an der Levensauer Hochbrücke im August wurden 3 zusätzliche Begehungen zur Erfassung in diesem Bereich durchgeführt.

Eine abschließende Begehung erfolgte im Oktober 2008. An der Autobahnbrücke BAB A 210 südlich des Flemhuder See wurde eine bekannte Wochenstube im Mai und im Juni 2008 auf vorkommende Fledermäuse kontrolliert.

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Fachbeitrag Artenschutz NOK Ausbau Oststrecke 19

6.2.2 Erfassungsmethodik - Europäische Vogelarten

6.2.2.1 Brutvögel

Die Erfassung der Brutvögel erfolgte durch Verhören der artspezifischen Gesänge, über Sichtbeobachtungen und Rupfungsfunde. Die Erfassungsmethodik orientierte sich artspezi- fisch nach den Angaben von SÜDBECK et al. (2005).

Für die Brutvogelerfassung wurden zuvor die einzelnen Untersuchungsflächen in Teilflächen eingeteilt, die sich weitestgehend an den Landschaftstypen nach FLADE (1994) orientieren.

Für jeden Landschaftstyp bzw. jede Teilfläche wurden die Brutpaare quantitativ erfasst.

Es wurden 5 Begehungen in der Zeit von Mitte April bis Mitte Juli durchgeführt. Darüber hin- aus wurden 2 (in Röhrichten 3) Abend- / Nachtbegehungen für nachtaktive Arten für Blau- kehlchen, Wachtel und Rallen durchgeführt. Die Eulen wurden bereits im Februar und März 2008 in 2 eigenen Begehungen erfasst. Zur Erfassung von Greifvogelhorsten wurde im Früh- jahr 2008 vor Beginn der Belaubung ebenfalls eine Kartierung durchgeführt. Zusätzlich er- folgte eine Erfassung von Nestern der Beutelmeise im Bereich des Flemhuder Sees und des angrenzenden Spülfeldes. Für die Erfassung von Eulen, Rallen und der Wachtel kam eine Klangattrappe zum Einsatz, für deren Nutzung eine Genehmigung des LLUR vorlag. Für den Flemhuder See sowie für das Gewässer südlich des Fangedamms (Feld A) und dem Ach- terwehrer Schifffahrtskanal kam zusätzlich ein Boot zum Einsatz.

Für den überwiegenden Teil der Fundorte fanden die Begehungen 2008 statt. Nach Abstim- mungen im Rahmen des Scoping-Termins zum Planfeststellungsabschnitt 2 im Juni 2008 wurden um die Verbringungsflächen noch Pufferflächen ausgewiesen, die ebenfalls hinsicht- lich der Brutvögel untersucht werden sollten. Im Jahr 2008 konnte noch eine Tagbegehung durchgeführt werden, die übrigen Begehungen fanden im Jahr 2009 statt.

6.2.2.2 Gastvögel

Im Zuge der Brutvogelerfassung wurden weitere Arten registriert, die das Untersuchungsge- biet lediglich als Nahrungsgäste oder nichtbrütende Übersommerer nutzen (ARBEITSGEMEINSCHAFT TGP, PU & LEGUAN GMBH 2009a). Die dokumentierten Funde werden hinsichtlich ihrer artenschutzrechtlichen Relevanz im vorliegenden AFB beurteilt.

6.2.2.3 Zug- und Rastvögel

Die Erfassung der Zug- und Rast erfolgte mittels Punkt-Stopp-Zählung (Punkttaxierung) nach BIBBY et al. (1995). Dabei werden Zählpunkte entsprechend den Gegebenheiten im Gelän- de derart gewählt, dass sie einen Überblick über alle relevanten Rasthabitate ermöglichen.

Die untersuchten Bereiche wurden in Teilflächen unterteilt. Die Erfassung erfolgte an 47 Punkten von denen sämtliche relevanten Teilflächen eingesehen werden konnten. Unter- sucht wurde der NOK inklusiver der beidseitigen Böschungsbereiche auf gesamter Länge, inklusive der Schinkeler Au (nördlich der Weiche Groß-Nordsee). Ebenfalls untersucht wurde der Flemhuder See, inklusive der westlich angrenzenden Spülfelder sowie das Gewässer

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Fachbeitrag Artenschutz NOK Ausbau Oststrecke 20

südlich der BAB A210. Abschließend wurden auch die Verbringungsflächen hinsichtlich des Zug- und Rastvogelaufkommens erfasst.

7 BESTAND SOWIE BETROFFENHEIT VON

GEMEINSCHAFTSRECHTLICH GESCHÜTZTEN ARTEN

Maßgeblich bei der nachfolgenden Konfliktprüfung sind die Vorgaben und artenschutzrechtli- chen Auslegungen des „Leitfadens zur Berücksichtigung des Artenschutzes bei Aus- und Neubau von Bundeswasserstraßen“ (BMVBS 2009). Flankierend werden die Inhalte des Vermerks zur Beachtung des Artenschutzrechtes in der Planfeststellung des Landesbetrie- bes für Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV SH 2009) berücksichtigt.

Die räumlichen Bezüge in den nachfolgenden Ausführungen - bspw. Fundorte oder die Loka- lisation von Vorkommen der relevanten Arten betreffend - sind den beigefügten Kartenwer- ken des Fachbeitrages Flora und Fauna (ARBEITSGEMEINSCHAFT TGP, PU & LEGUAN GMBH 2009a) zu entnehmen.

7.1 Arten des Anhang IV der FFH-RL

7.1.1 Nachtkerzenschwärmer

7.1.1.1 Kurzcharakteristik und Bestand

Der Nachtkerzenschwärmer besiedelt durch Wärme begünstigte Standorte, auf denen die bevorzugten Raupenfutterpflanzen Nachtkerzen (Oenothera biennis), Weidenröschen (Epi- lobium spp.) oder Blutweiderich (Lythrum salicaria) wachsen. Besiedelt werden feuchte Hochstaudenfluren an Bächen und Wiesengräben, niedrigwüchsige Röhrichte, Kies- und Schuttfluren sowie lückige Unkrautgesellschaften an größeren Flussläufen. Als Sekundär- standorte werden Böschungen und Dämme, Sand- und Kiesgruben, Steinbrüche, verwilderte Gärten sowie neu entstandene Brachflächen genutzt.

Die Flugzeit der Falter reicht von Mai bis Juni. Bei Sonnenauf- und Untergang umfliegen die dämmerungs- und nachtaktiven Tiere ihre Saugpflanzen (Nelkengewächse, Lippenblütler, Schmetterlingsblütler). Die Eier werden einzeln unter die Blätter von Nachtkerzen, Weiden- röschen und Blutweiderich abgelegt, so dass es bei dem Nachtkerzenschwärmer zu keinen auffälligen Raupenkonzentrationen kommt. Die Raupen erscheinen ab Anfang Juli bis Ende August für wenige Wochen an den Futterpflanzen und verpuppen sich im Spätsommer in eine Erdhöhle. Dort überwintert die Puppe, so dass im Frühjahr des Folgejahres die Falter der nächsten Generation schlüpfen.

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Fachbeitrag Artenschutz NOK Ausbau Oststrecke 21

Es sind keine aktuellen Vorkommen im Untersuchungsgebiet bekannt, aber (zukünftig) auf- grund des Vorhandenseins artspezifisch geeigneter Strukturen nicht generell auszuschlie- ßen.

7.1.1.2 Artenschutzrechtliche Konfliktanalyse

In Anbetracht der Fortpflanzungsbiologie, der generell sehr verstreuten Vorkommen ohne grundsätzlich längerfristig lokale Bindung an ein besiedeltes Habitat sowie das großräumige Vorhandensein von nutzbaren Strukturen wird per se das Risiko einer maßgeblichen vorha- bensbedingten Betroffenheit auf ein Minimum gesenkt. In den konkreten Eingriffsbereichen sind nur kleinräumig Raupenfutterpflanzen vorhanden, während sich in anderen Teilen des Untersuchungsgebietes flächig besser ausgeprägte Strukturen finden. Insofern garantiert das Überangebot von nutzbaren Strukturen den langfristigen Erhalt der ökologischen Konti- nuität im Umfeld der durch den Eingriff betroffenen Bereiche mit potenziell artspezifisch at- traktiven Strukturen.

Eine projektbedingte Betroffenheit des Nachtkerzenschwärmers i. S. des Eintretens von Zu- griffsverboten nach § 42 Abs. 1 BNatSchG ist durch die Privilegierung nach § 42 Abs. 5 BNatSchG für die Art auszuschließen.

7.1.2 Amphibien

Als nach § 10 (2) Nr. 11 BNatSchG streng geschützte Arten konnten im Rahmen der aktuel- len Erfassungen Kammmolch, Knoblauchkröte und Moorfrosch nachgewiesen werden (ARBEITSGEMEINSCHAFT TGP, PU & LEGUAN GMBH 2009a, vgl. Tabelle 7–1).

Tabelle 7–1: Nachgewiesene und potenziell streng geschützte Amphibienarten mit Angaben zur Gefähr- dung gemäß der Roten Listen des Landes Schleswig-Holstein (KLINGE 2003) und der Bun- desrepublik Deutschland (BFN 1998), 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Vorwarnliste, EHZ = Erhaltungszustand (bezogen auf die kontinentale biogeografische Region).

Artname (dt) Artname (lat) RL SH RL BRD EHZ

Moorfrosch Rana arvalis V 2 günstig

Kammmolch Triturus cristatus V 3 günstig

Knoblauchkröte Pelobates fuscus 3 2 ungünstig - unzureichend

Lebensraumveränderungen, die in signifikantem Zusammenhang zu den zu erwartenden erhöhten Immissionen (critical loads) infolge der Zunahme des Schiffsverkehrs stehen und über die bestehende Hintergrundbelastung hinausgehen, sind nicht zu erwarten (LAIRM CONSULT 2009). Eine Erhöhung der Luftschadstoffkonzentration für die Laichgewässer sämtlicher Amphibienarten, insbesondere von Stickoxiden, ist nach derzeitigem Kenntnis- stand auszuschließen. Immissionsseitig ist für die Bauarbeiten und die Verbringung zu kon- statieren, dass keine beurteilungsrelevanten Zunahmen der Gesamtbelastung zu prognosti- zieren sind (LAIRM CONSULT 2009).

Die konkrete Betroffenheit durch Tötung oder Zerschneidung bestehender Wanderbeziehun- gen infolge des abtrags- bzw. verbringungsbedingten Baustellenverkehrs wird in den betref- fenden Artkapiteln geprüft. Vorliegend wird davon ausgegangen, dass kanalparallele Trans-

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Fachbeitrag Artenschutz NOK Ausbau Oststrecke 22

porte zwischen den Aushubabschnitten auf dem Wasserwege erfolgen. Innerhalb der einzel- nen Ausbauabschnitte erfolgt der Transport über den bestehenden kanalparallelen Unterhal- tungsweg. Da dieser mit nur einer Fahrspur nicht ausreichend leistungsfähig ist, ist ein ent- sprechender Ausbau vorgesehen (PHW 2009).

Zusätzlich zu den im Untersuchungsgebiet aktuell festgestellten Arten liegen aus dem Da- tenbestand des LLUR (2008) und durch Zufallsfunde während des Erfassungszeitraumes 2008/2009 Nachweise für 2 weitere streng geschützte Amphibienarten (Kreuzkröte und Laubfrosch) aus dem Untersuchungsgebiet oder dessen unmittelbarer Umgebung vor (vgl.

ARBEITSGEMEINSCHAFT TGP, PU & LEGUAN GMBH 2009a). Obwohl aktuell keine Be- stände der Kreuzkröte und des Laubfroschs im Untersuchungsgebiet erfasst wurden, sind zukünftige Besiedlungen durch diese Arten nicht auszuschließen. Dennoch ist grundsätzlich aus einem solchen generellen Potenzial keine Notwendigkeit für eine artenschutzrechtliche Konfliktanalyse abzuleiten. Es bleibt unklar, ob und wann eine solche Besiedlung stattfinden würde. Die Projektbezogenheit ist damit fraglich. Weiterhin sind solche Potenziale grundsätz- lich nicht Gegenstand der konkreten artenschutzfachlichen Konfliktanalyse. Eine weiter füh- rende Betrachtung entfällt damit für Kreuzkröte und Laubfrosch. Flankierend kann aber er- wähnt werden, dass selbst im Falle einer kurzfristigen Besiedlung des Untersuchungsgebie- tes vor oder zum Zeitpunkt der Umsetzung des Vorhabens keine Beeinträchtigungen zu er- warten wären. Ein Auftreten der Kreuzkröte ist am ehesten auf den nicht vom Eingriff betrof- fenen ehemaligen Spülfeldern zu erwarten. Für den nördlichen Bereich des Feldes B2 sind alte Vorkommen bekannt. Das entsprechende Gewässer wird zunehmend von Weiden be- siedelt und eine Wasserführung konnte nur über einen sehr kurzen Zeitraum festgestellt werden. Die Besiedlung von Gewässern im Untersuchungsgebiet durch den Laubfrosch geht sehr wahrscheinlich am ehesten von den bei Rathmannsdorf festgestellten Vorkommen aus.

Die im östlichen Untersuchungsgebiet befindlichen artspezifisch geeigneten Gewässer und Landlebensräume, für die ein solches Besiedlungspotenzial besteht, sind nach derzeitigem Planungsstand nicht durch das Vorhaben betroffen.

Da keine einschlägigen Untersuchungen bzgl. der Empfindlichkeit von Amphibien gegenüber Lärm vorliegen, wurde der Einfluss der geplanten Maßnahme über die Biologie, (funktionelle) Morphologie und die Fundorte der Arten abgeschätzt. Dazu können die Amphibien grund- sätzlich in 2 grobe Gruppen differenziert werden:

• „Laute Arten“ mit weithin hörbaren Rufen. Hierunter fallen z. B. Kreuzkröte und Laub- frosch

• „Leise Arten“ mit nur in unmittelbarer Umgebung vernehmbaren Lautäußerungen. Hie- runter fallen Moorfrosch, Kammmolch und Knoblauchkröte

Die hier relevanten Arten Moorfrosch, Kammmolch und Knoblauchkröte weisen generell eine vergleichsweise hohe Laichplatztreue auf. Es ist sehr wahrscheinlich, dass hier das Aufsu- chen solcher „tradierten“ Laichgewässer bzw. die Bildung von Reproduktionsgemeinschaften im Wesentlichen über Prägungsmechanismen in der Larvalphase und hydrotaktile1 Orientie- rung gesteuert wird (vgl. BLAB 1986). Die leisen Stimmfühlungslaute spielen dann nur im unmittelbaren Umfeld des Rufers eine Rolle (z. B. bei der Partnerwahl oder Einhaltung von Individualabständen bei gleichgeschlechtlichen Artgenossen). Dafür spricht auch, dass viele

1 hydrotaktil bzw. Hydrotaxis: Orientierung durch die sinnliche Wahrnehmung von Wasser.

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Fachbeitrag Artenschutz NOK Ausbau Oststrecke 23

dieser Arten (z. B. Knoblauchkröte) ihre Lautäußerungen unter Wasser abgeben. Für den Kammmolch sind Lautäußerungen lediglich als Abwehrrufe bekannt, die sowohl unter als auch über Wasser abgegeben werden (GROSSE & GÜNTHER 1996). Der Schalldruck wird dadurch größer und weiter tragend. Potenziell auftretende atmosphärische Lärmimmissionen werden dabei aus physikalischen Gründen („Barrierewirkung“ der Wasseroberfläche) stark abgeschwächt. Der Einfluss von akustischen Störreizen ist für solche „leisen Arten“ als un- tergeordnet zu betrachten, da eine (erfolgreiche) Kommunikation über größere Distanzen nicht ausschlaggebend für das Reproduktionsgeschehen ist.

In Anbetracht der nur temporären Mehrbelastung durch das geplante Vorhaben, der Entfer- nung der Laichgewässer zu den Eingriffsorten und die (prognostisch) generell sehr geringe Empfindlichkeit gegenüber Lärmimmissionen ist das vorhabensbedingte Eintreten von Ver- botstatbeständen nach § 42 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG durch Lärmemissionen für die arten- schutzrechtlich relevanten Amphibienarten pauschal auszuschließen.

Auch erhebliche Störungen durch bspw. Erschütterungen sind u. a. durch die Entfernung der Gewässer und der bevorzugten Landlebensräume zu den Eingriffsbereichen sowie der prog- nostisch hohen Toleranz der Arten gegenüber solchen Wirkfaktoren auszuschließen.

Formblätter zur artbezogenen Konfliktanalyse und Maßnahmenbeschreibung nach LBV SH (2009) für die betreffenden Arten sind der Anlage (vgl. 13.1) beigefügt.

7.1.2.1 Moorfrosch (Rana arvalis)

7.1.2.1.1 Kurzcharakteristik und Bestand

Der Großteil der Individuen wandert im März vom Winterquartier zu den Laichgewässern, wobei nicht nur Adulti, sondern auch juvenile Tiere wandern. Die Laichabgabe findet in der Regel von der letzten Märzdekade bis zur ersten Aprildekade statt. Der Moorfrosch gehört zu den Früh- und Explosivlaichern (GÜNTHER & NABROWSKI 1996, NÖLLERT & NÖLLERT 1992). Nach der Laichabgabe halten sich die Tiere noch mehrere Wochen in unmittelbarer Nähe des Laichplatzes auf, bevor ein Abwandern in die Sommerquartiere erfolgt. Die Som- merquartiere befinden sich in der Regel bis maximal 500 m (bei Adulti) bzw. bis maximal 1.000 m (bei Jungtieren) vom Laichgewässer entfernt. Doch auch während der Sommermo- nate wird das Laichgewässer mehrfach erneut aufgesucht (GELDER & BUGTER 1987). Die Tiere halten sich in der Regel ganzjährig in unmittelbarer Nähe zu dem Laichgewässer auf.

Ihre Mobilität ist somit generell gering ausgeprägt (KIEL 2007). Als Durchschnittswert für den genutzten Radius um das Laichgewässer durch den Großteil der Population werden 400 m für die Abschätzung der artenschutzrechtlichen Konflikte angenommen. Die Aufenthaltsdau- er in den Winterquartieren beträgt zumeist 4 Monate (Anfang November bis Anfang März).

Ein Teil der Population (10 - 20 %) überwintert im oder in unmittelbarer Nähe des Laichge- wässers (BÜCHS 1987). Angesichts der besiedelten Habitate kann die Art zumindest in Norddeutschland als euryök bezeichnet werden (GÜNTHER & NABROWSKI 1996, DIERKING-WESTPHAL 1981).

Laut Verbreitungsatlas (KLINGE & WINKLER 2005) liegen nur wenige Nachweise aus dem Untersuchungsgebiet vor. Dieses Verbreitungsbild konnte durch die Nachweise im Rahmen

(26)

Fachbeitrag Artenschutz NOK Ausbau Oststrecke 24

der aktuellen Untersuchung ergänzt werden. Es wurden Laichgesellschaften in insgesamt 20 untersuchten Gewässern nachgewiesen. Nachweise der Art im Bereich der Böschung des NOK wurden nicht erbracht (ebd.).

Der Erhaltungszustand der Art wird für die kontinentale biogeografische Region Schleswig- Holsteins als günstig eingestuft (MLUR 2009).

Die nachstehende Tabelle 7–2 zeigt die Gewässerfundorte und die jeweils nachgewiesene Individuenanzahl. Darüber hinaus wird der Abstand zu den Eingriffsflächen angegeben und darüber das Erfordernis einer ggf. durchzuführenden weiteren Prüfung abgeleitet.

Die Lokalisation der Fundorte ist den Kartenwerken „Fundorte Amphibien und Aktionsradien - Blätter 1 und 2“ zum Fachbeitrag Flora und Fauna (ARBEITSGEMEINSCHAFT TGP, PU &

LEGUAN GMBH 2009a) zu entnehmen.

Tabelle 7–2: Gewässerfundorte Moorfrosch mit Angabe der Individuenanzahl und Angabe der Prüfrele- vanz

Fundort / Gewässer

Anzahl Ind.

Bemerkung Prüfrelevanz

NOKAm04 400 Südseite NOK, keine Betroffenheit. nein

NOKAm05 750 Nordseite NOK, Abstand zur nächst gelegenen

Abtragsfläche (Gerade Königsförde) ca. 1.500 m, keine Betroffenheit

nein

NOKAm28 8 Bereich Flemhuder Spülfeldkomplex, Feld B 2, Minimal- abstand zur östlich gelegenen Baustraße ca. 365 m

ja NOKAm30 26 Bereich Flemhuder Spülfeldkomplex, Feld B3, Minimal-

abstand zur östlich gelegenen Baustraße ca. 295 m

ja NOKAm33 30 alte Ölbunker-Anlage, Abstand zu Feld C1 im Süden ca.

250 m

ja NOKAm36 28 Bereich Flemhuder Spülfeldkomplex, Feld B3, Minimal-

abstand zur östlich gelegenen Baustraße ca. 100 m

ja NOKAm45 1 Bereich Flemhuder Spülfeldkomplex, Feld B 1, Minimal-

abstand zur westlich gelegenen Baustraße ca. 130 m

ja NOKAm50 25 Bereich Flemhuder Spülfeldkomplex, Feld A, Minimalab-

stand zur östlich gelegenen Baustraße ca. 330 m

ja NOKAm57 1 Nordseite NOK, südlich Eckholz, Abstand zur nächst

gelegenen Abtragsfläche (Kurve Landwehr) ca. 500 m, Abstand zur nächst gelegenen Verbringungsfläche (Gut Warleberg Zentral) ca. 1.200 m, keine Betroffenheit.

nein

NOKAm70 64 Nordseite NOK, südlich der Ortslage Neuwittenbek, Ab- stand zur nächst gelegenen Abtragsfläche (Weiche Schwartenbek) ca. 260 m, Abstand zur nächst gelegenen Verbringungsfläche (Warleberg Zentral) ca. 1.500 m.

ja

NOKAm71 8 Südseite NOK, nordöstlich Reimershof, Abstand zur nächst gelegenen Abtragsfläche (Wittenberger Kurve) ca.

115 m.

ja

NOKAm75 12 Nordseite NOK, nördlich Levensau, Abstand zur nächst gelegenen Abtragsfläche (Weiche Schwartenbek) mind.

850 m, keine Betroffenheit.

nein

NOKAm79 200 Südseite NOK, östlich Levensauer Hochbrücke, keine nein

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Fachbeitrag Artenschutz NOK Ausbau Oststrecke 25 Fundort /

Gewässer

Anzahl Ind.

Bemerkung Prüfrelevanz

Betroffenheit

NOKAm83 34 Nordseite NOK, Höhe Lassenland, Abstand zur Verbrin- gungsfläche Warleberg Zentral mind. ca. 850 m, keine Betroffenheit

nein

NOKAm84 64 Nordseite NOK, Höhe Lassenland, Abstand zur Verbrin- gungsfläche Warleberg Zentral mind. ca. 870 m, keine Betroffenheit

nein

NOKAm86 12 Nordseite NOK, Abstand zur Verbringungsfläche Warle- berg Zentral mind. ca. 450 m, keine Betroffenheit

nein NOKAm90 6 Nordseite NOK, Abstand zur Verbringungsfläche Warle-

berg Zentral mind. ca. 45 m.

ja NOKAm91 118 Nordseite NOK, Abstand zur Verbringungsfläche Warle-

berg Zentral mind. ca. 220 m.

ja NOKAm92 3 Nordseite NOK, Abstand zur Verbringungsfläche Warle-

berg Zentral mind. ca. 50 m.

ja NOKAm95 8 Nordseite NOK, Abstand zur Verbringungsfläche Warle-

berg Zentral mind. ca. 410 m.

nein

7.1.2.1.2 Artenschutzrechtliche Konfliktanalyse

Für die artenschutzrechtliche Bewertung bilden im Folgenden die Laichgewässer mit Nach- weisen des Moorfrosches (vgl. Tabelle 7–2) den Bezugsrahmen. Für die Prognose einer ar- tenschutzrechtlichen Betroffenheit werden die dortigen Bestände bzgl. der artspezifischen Habitatansprüche und Wanderleistungen mit der lokalen landschaftlichen Situation verschnit- ten.

Für die relevanten Bestände (vgl. Tabelle 7–2) sind folgende artenschutzrechtlichen Konflikte zu prüfen:

• Zugriffsverbot nach § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG: Tötung und/oder Verletzung von Alt- und Jungtieren

• Zugriffsverbot nach § 42 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG: Erhebliche Störungen durch negative Beeinflussung des Metapopulationsverbundes, temporäre Unterbrechung von Wander- wegen (vgl. LBV SH 2009)

• Zugriffsverbot nach § 42 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG: dauerhafter direkter Habitatverlust durch Abtrag / Verbringung oder maßgebliche dauerhafte Unterbrechung von essenziel- len funktionalen Elementen innerhalb des Gesamtlebensraumes (bspw. Wanderkorrido- re zwischen Laichgewässer und terrestrischen Lebensräumen)

Die Fundorte NOKAm28, NOKAm30, NOKAm36, NOKAm45 und NOKAm50 befinden sich im südlichen Bereich des Spülfeldkomplexes Flemhude. Sie wiesen im Untersuchungszeit- raum relativ kleine Laichgemeinschaften nicht größer als 30 Tiere pro Gewässer auf. Die Gewässer als zentrale Lebensstätten sind nicht direkt betroffen. Insbesondere für die Ge- wässer NOKAm30, NOKAm36 und NOKAm50 (Felder A und B3) ist sicherzustellen, dass

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