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Umweltverträglichkeitsstudie Kanalkilometer 79,9 bis 92,1 für den Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals Planfeststellungsverfahren

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Academic year: 2022

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(1)

Planfeststellungsverfahren

für den Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals

Kanalkilometer 79,9 bis 92,1 Umweltverträglichkeitsstudie

VORHABENSTRÄGER:

WASSER- UND SCHIFFFAHRTSAMT KIEL-HOLTENAU SCHLEUSENINSEL 2

24159 KIEL-HOLTENAU

VERFASSER:

Arbeitsgemeinschaft TGP, Planungsgruppe Umwelt, Leguan

(2)

Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals Umweltverträglichkeitsstudie

INHALT

Ordner Nr. Inhalt

2 2-1 Umweltverträglichkeitsstudie - UVS (Bericht)

2 2-2 Anlagen

Unterla- ge

Zeichnungsnummer Blätter Inhalt

Pläne der UVS (Anlagen zum Bericht) Maßstab

2.2 111000 01 23 100a 1-7 Realnutzung 1:5.000

2.2 111000 01 23 101a 1-2 Schutzgut Mensch - Bestand 1:10.000

2.2 111000 01 23 102a 1-7 Schutzgut Pflanzen 1:5.000

2.2 111000 01 23 103a 1-7 Schutzgut Tiere 1:5.000

2.2 111000 01 23 104a 1-2 Schutzgut Boden 1:10.000

2.2 111000 01 23 105a 1-2 Schutzgut Wasser 1:10.000

2.2 111000 01 23 106a 1 Schutzgut Klima/ Luft 1:25.000 2.2 111000 01 23 107a 1-2 Schutzgut Landschaft 1:10.000 2.2 111000 01 23 108a 1-2 Schutzgut Kultur- und Sachgüter 1:10.000 2.2 111000 01 23 109a 1-2 Schutzgut Mensch - Auswirkungen 1:10.000

(3)

Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals Umweltverträglichkeitsstudie

INHALTSVERZEICHNIS

1 EINFÜHRUNG ... 1

1.1 Aufgabenstellung und Zielsetzung ... 1

1.2 Beschreibung des Vorhabens ... 1

1.2.1 Überblick Gesamtvorhaben ... 1

1.2.2 1. Planfeststellungsabschnitt - wesentliche Wirkfaktoren und Wirkungen (bau-, anlage- und betriebsbedingt) ... 2

1.2.3 2. Planfeststellungsabschnitt (PFA) und Ersatzneubau der alten Lensauer Hochbrücke- Ausblick ... 4

1.3 Methodik ... 5

1.3.1 Methodische Grundstruktur ... 5

1.3.2 Untersuchungsrahmen ... 8

1.3.3 Untersuchungsraum ...10

1.3.4 Schutzgutspezifische Methodik zur Bestandserfassung und -bewertung ...11

1.3.4.1 Schutzgut Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit ...11

1.3.4.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt ...14

1.3.4.3 Schutzgut Boden ...16

1.3.4.4 Schutzgut Wasser ...18

1.3.4.5 Schutzgut Klima / Luft ...20

1.3.4.6 Schutzgut Landschaft ...22

1.3.4.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter ...23

1.3.4.8 Wechselwirkungen ...24

2 KURZBESCHREIBUNG DES UNTERSUCHUNGSRAUMES ... 25

2.1 Lage im Raum und naturräumliche Gegebenheiten ...25

2.2 Nutzungen ...25

2.3 Rechtliche und planerische Bindungen ...26

2.3.1 Bauleit- und Landschaftsplanung ...26

2.3.2 Schutzgebiete und geschützte Landschaftsbestandteile ...27

2.3.2.1 Schutzgebiete gem. Landes- bzw. Bundesnaturschutzgesetz ...27

2.3.3 Internationale Schutzgebiete ...29

2.3.4 Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) ...29

3 VERBRINGUNGSKONZEPT ... 30

3.1 Vorauswahl von Varianten ...30

3.1.1 Erfolgte Untersuchungen ...30

3.1.2 Ergebnisse der Vorauswahl ...31

3.2 Vertiefter Variantenvergleich Nassaushub ...38

3.2.1 Kurzbeschreibung der untersuchten Verbringungsvarianten ...38

3.2.2 Schutzgutbezogene Beschreibung möglicher negativer Umwelt- auswirkungen ...39

3.2.3 Schutzgutübergreifender Variantenvergleich ...45

3.3 Fazit ...49

4 BESCHREIBEN UND BEWERTEN DER UMWELT UND IHRER BESTANDTEILE (SCHUTZGÜTER)... 50

4.1 Schutzgut Menschen ...50

4.1.1 Werthintergrund ...50

4.1.2 Beurteilungsgrundlage ...50

4.1.3 Bestandsbeschreibung und -bewertung terrestrischer Vorhabensteil (Ausbau, terrestrische Verbringung) ...51

4.1.3.1 Wohnen ...51

4.1.3.2 Erholung ...53

4.1.3.3 Vorbelastungen ...54

(4)

Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals Umweltverträglichkeitsstudie

4.1.4 Empfindlichkeit von Wohn- und Wohnumfeldfunktionen ...56

4.1.5 Bestandsbeschreibung und -bewertung aquatischer Vorhabensteil (Verbringung Nassaushub in die Ostsee) ...57

4.1.5.1 Wohnen ...57

4.1.5.2 Erholung ...57

4.1.5.3 Vorbelastungen ...58

4.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt ...58

4.2.1 Schutzgut Pflanzen ...58

4.2.2 Grundlagen und Werthintergrund ...58

4.2.3 Beurteilungsgrundlage ...58

4.2.4 Ausbaubereich einschließlich der terrestrischen Verbringungsflächen ...59

4.2.4.1 Pflanzen der Roten Liste ...73

4.2.5 Kalktuffquellen ...74

4.2.5.1 Aquatische Makrophyten ...76

4.2.6 Bedeutung und Empfindlichkeit der Biotoptypen ...77

4.2.7 Empfindlichkeit ...78

4.2.8 Aquatische Verbringungsflächen ...81

4.2.9 Schutzgut Tiere ...84

4.2.9.1 Grundlagen und Werthintergrund ...84

4.2.9.2 Beurteilungsgrundlage ...84

4.2.9.3 Ausbaubereich einschließlich der terrestrischen Verbringungsflächen ...85

4.2.9.4 Aquatische Verbringungsflächen ... 109

4.3 Schutzgut Boden ... 114

4.3.1 Grundlagen und Werthintergrund ... 114

4.3.2 Beurteilungsgrundlage ... 114

4.3.3 Bestandsbeschreibung terrestrischer Vorhabensteil ... 115

4.3.4 Bewertung ... 118

4.3.5 Vorbelastungen ... 119

4.4 Schutzgut Wasser ... 121

4.4.1 Grundlagen und Werthintergrund ... 121

4.4.2 Beurteilungsgrundlage ... 121

4.4.3 Ausbau NOK / terrestrische Verbringungsflächen... 122

4.4.3.1 Grundwasser ... 122

4.4.3.2 Oberflächengewässer ... 123

4.4.4 Aquatischer Vorhabensteil (Verbringung Nassaushub in die Ostsee) ... 124

4.4.5 Bedeutung und Empfindlichkeit von Grund-/Oberflächenwasser ... 125

4.4.6 Vorbelastung ... 127

4.5 Schutzgut Klima / Luft ... 128

4.5.1 Grundlagen und Werthintergrund ... 128

4.5.2 Datengrundlage ... 128

4.5.3 Klima – Bestandsbeschreibung und -bewertung des terrestrischen Vorhabensteils (Ausbau, terrestrische Verbringung) ... 129

4.5.3.1 Beurteilungsgrundlage ... 129

4.5.4 Beschreibung und Bewertung des Geländeklimas im Bereich des terrestrischen Vorhabensteils (Ausbau, terrestrische Verbringung) ... 130

4.5.5 Beschreibung und –bewertung der Luftqualität im Bereich des terrestrischen Vorhabensteils (Ausbau, terrestrische Verbringung) ... 131

4.5.5.1 Beurteilungsgrundlage ... 131

4.5.5.2 Vorbelastung ... 131

4.5.5.3 Bewertung ... 132

4.5.6 Bestandsbeschreibung und –bewertung des Klimas für den aquatischen Vorhabensteil (Verbringung Nassaushub in die Ostsee)... 132

4.5.6.1 Beurteilungsgrundlage ... 132

4.5.6.2 Geländeklima ... 133

4.5.6.3 Bewertung ... 134

(5)

Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals Umweltverträglichkeitsstudie

4.6 Schutzgut Landschaft ... 134

4.6.1 Grundlagen und Werthintergrund ... 134

4.6.2 Beurteilungsgrundlagen... 134

4.6.3 Terrestrischer Vorhabensteil (Ausbau, terrestrische Verbringung) ... 135

4.6.3.1 Bestandssituation und naturräumliche Gegebenheiten ... 135

4.6.3.2 Zustandsbeschreibung und -bewertung ... 135

4.6.3.3 Vorbelastungen ... 140

4.6.4 Aquatischer Vorhabensteil (Verbringung Nassaushub in die Ostsee) ... 140

4.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter ... 141

4.7.1 Grundlagen und Werthintergrund ... 141

4.7.2 Beurteilungsgrundlage ... 141

4.7.3 Bestandsbeschreibung und Bewertung ... 142

4.7.4 Vorbelastungen ... 148

4.7.5 Bewertung ... 148

4.8 Wechselwirkungen ... 148

4.9 Entwicklung des Raumes ohne das geplante Vorhaben (Status-Quo- Prognose) ... 153

5 AUSWIRKUNGSPROGNOSE ... 155

5.1 Grundlagen ... 155

5.2 Zu erwartende Auswirkungen auf die Schutzgüter ... 157

5.2.1 Schutzgut Menschen ... 157

5.2.1.1 Beurteilungsgrundlagen... 157

5.2.1.2 Konfliktbeschreibung und -bewertung Ausbau ... 160

5.2.1.2.1 Indirekte Auswirkungen auf das Umfeld der Schleusenanlage Kiel-Holtenau .... ... 165

5.2.1.3 Konfliktbeschreibung und -bewertung terrestrische Verbringung ... 167

5.2.1.4 Konfliktbewertung aquatische Verbringung ... 169

5.2.1.5 Zusammenfassung und Fazit ... 171

5.2.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt ... 172

5.2.2.1 Schutzgut Pflanzen ... 172

5.2.2.1.1 Beurteilungsgrundlagen ... 172

5.2.2.1.2 Konfliktbewertung ... 172

5.2.2.2 Schutzgut Tiere ... 186

5.2.2.2.1 Beurteilungsgrundlagen ... 186

5.2.3 Zusammenfassung und Fazit ... 195

5.2.4 Schutzgut Boden ... 198

5.2.4.1 Beurteilungsgrundlagen... 198

5.2.4.2 Konfliktbewertung Ausbau ... 199

5.2.4.3 Konfliktbewertung terrestrische Verbringung ... 200

5.2.4.4 Zusammenfassung und Fazit ... 201

5.2.5 Schutzgut Wasser ... 202

5.2.5.1 Beurteilungsgrundlagen... 202

5.2.5.2 Konfliktbewertung Ausbau ... 203

5.2.5.3 Konfliktbewertung terrestrische Verbringung ... 207

5.2.5.4 Konfliktbewertung aquatische Verbringung ... 211

5.2.5.5 Zusammenfassung und Fazit ... 212

5.2.6 Vereinbarkeit mit den Bewirtschaftungszielen der EG- Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) ... 214

5.2.7 Schutzgut Klima / Luft ... 214

5.2.7.1 Beurteilungsgrundlagen... 214

5.2.7.2 Konfliktbeschreibung und -bewertung Ausbau ... 215

5.2.7.2.1 Indirekte Auswirkungen auf das Umfeld der Schleusenanlage Kiel-Holtenau .... ... 220

5.2.7.3 Konfliktbeschreibung und -bewertung terrestrische Verbringung ... 224

(6)

Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals Umweltverträglichkeitsstudie

5.2.7.4 Konfliktbeschreibung und -bewertung aquatische Verbringung ... 225

5.2.7.5 Zusammenfassung und Fazit ... 226

5.2.8 Schutzgut Landschaft ... 228

5.2.8.1 Beurteilungsgrundlagen... 228

5.2.8.2 Konfliktbewertung Ausbau ... 228

5.2.8.3 Konfliktbeschreibung und -bewertung terrestrische Verbringung ... 235

5.2.8.4 Konfliktbeschreibung und -bewertung aquatische Verbringung ... 241

5.2.8.5 Zusammenfassung und Fazit ... 242

5.2.9 Schutzgut Kultur- und Sachgüter ... 243

5.2.9.1 Beurteilungsgrundlagen... 243

5.2.9.2 Konfliktbewertung ... 243

5.2.9.3 Zusammenfassung und Fazit ... 244

5.2.10 Wechselwirkungen ... 245

5.2.11 Auswirkungen auf europäische Schutzgebiete des Netzes NATURA 2000 ... 245

5.2.12 Betroffenheit besonders geschützter Tier- und Pflanzenarten in Bezug des § 42 44 BNatSchG ... 249

6 MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, MINDERUNG UND ERSATZ ERHEBLICHER UMWELTAUSWIRKUNGEN ... 250

6.1 Maßnahmen zu Vermeidung / Minimierung ... 250

6.1.1 Schutzgut Menschen ... 250

6.1.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt ... 250

6.1.3 Schutzgut Boden ... 252

6.1.4 Schutzgut Wasser ... 252

6.1.5 Schutzgut Klima/ Luft ... 253

6.1.6 Schutzgut Landschaft ... 253

6.1.7 Schutzgut Kulturgüter ... 253

6.2 Hinweise auf Ausgleich und Ersatz verbleibender, nicht vermeidbarer Beeinträchtigungen ... 253

7 HINWEISE AUF KENNTNISLÜCKEN UND SCHWIERIGKEITEN ... 254

QUELLENVERZEICHNIS ... 256

GLOSSAR ... 265

(7)

Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals Umweltverträglichkeitsstudie

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

Abb. 1-1: Übersicht der Vorhabensflächen von PFA 1. 4

Abb. 1-2: Bewertungsschema zur Bewertung der Empfindlichkeit SG

Menschen. 13

Abb. 1-3: Empfindlichkeit der Landschaft gegenüber visuellen Eingriffen 23 Abb. 2-1: Nationale Schutzgebiete und Untersuchungsraum Schutzgut

Pflanzen / Biotope. 28

Abb. 3-1: Übersicht der untersuchten Verbringungsvarianten (nicht dargestellt sind räumlich nicht exakt lokalisierbare Varianten wie Küstenschutz

und Straßenbau). 31

Abb. 3-2: Lage der Grube Schönwohld und mögliche Transportwege (WSA

Kiel-Holtenau 2008) 39

Abb. 4-1: Lage der aquatischen Verbringungsflächen B1 und B2 (ohne

Maßstab) 81

Abb. 4-2: Prozentuale Häufigkeitsverteilung der Windrichtung in Kiel-Holtenau

(Quelle: LAIRM CONSULT GmbH, 2008) 129

Abb. 4-3: Wassertemperaturen westliche Ostsee (Quelle: BSH, MURSYS) 133 Abb. 4-4: Flemhuder See mit Verlandungsbereich (Blickrichtung Nordwest) 136

Abb. 4-5: Sandiger Offenbodenbereich Spülfeld B 137

Abb. 4-6: Blick auf südlichen kleinen See mit querender Freileitung

(Blickrichtung Süd) 140

Abb. 4-7: Flemhuder See mit Spülfeldern und Geltungsbereich der Festlegung

als „geschützter Landschaftsbestandteil“ 154

Abb. 5-1: Veränderung der minimalen Schiffsabstände nach Ausbau des NOK

(Quelle: BfG 2008) 165

Abb. 5-2: Lage der 60 berücksichtigten Immissionsberechnungspunkte entlang

des NOK. 217

Abb. 5-3: Ausschnitte der SO2-Belastungen im Bereich der Belastungsschwerpunkte (Quelle: LAIRM CONSULT GmbH, 2008) 218 Abb. 5-4: NO2-Belastungen der Immissionspunkte (Quelle: LAIRM CONSULT

GmbH, 2008) 218

Abb. 5-5: SO2-Belastungen der Immissionspunkte (Quelle: LAIRM CONSULT

GmbH, 2008) 219

Abb. 5-6: PM10-Belastungen der Immissionspunkte (Quelle: LAIRM CONSULT

GmbH, 2008) 219

Abb. 5-7: Benzol-Belastungen der Immissionspunkte (Quelle: LAIRM CONSULT

GmbH, 2008) 220

Abb. 5-8: Lage der Immissionspunkte im Bereich Kiel-Holtenau (Quelle: LAIRM

CONSULT GmbH, 2011) 221

Abb. 5-9: NO2-Belastungen der Immissionspunkte (Quelle: LAIRM CONSULT

GmbH, 2011) 222

Abb. 5-10: SO2-Belastungen der Immissionspunkte (Quelle: LAIRM CONSULT

GmbH, 2011) 222

Abb. 5-11: PM10-Belastungen der Immissionspunkte (Quelle: LAIRM CONSULT

GmbH, 2011) 223

Abb. 5-12: PM10-Belastungen der Immissionspunkte (Quelle: LAIRM CONSULT

GmbH, 2011) 223

Abb. 5-13: Flächenbilanz beeinträchtigter Landschaftsbildräume in ha 229

(8)

Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals Umweltverträglichkeitsstudie

Abb. 5-14: Übersicht der Standorte der Fotodokumentation entlang der

Oststrecke des NOK 231

Abb. 5-15: Blick von Klein Königsförde aus nach Osten auf den Kanal im Bereich

Baulose 4 und 5 Ist-Zustand 231

Abb. 5-16: Blick von Klein Königsförde aus nach Osten auf den Kanal im Bereich

Baulose 4 und 5 Prognose-Zustand im Sommer 231

Abb. 5-17: Blick von Klein Königsförde aus nach Osten auf den Kanal im Bereich

Baulose 4 und 5 Prognose-Zustand im Winter 232

Abb. 5-18: Blick von Holm aus nach Osten auf den Kanal im Bereich Baulos 1

Ist-Zustand 232

Abb. 5-19: Blick von Holm aus nach Osten auf den Kanal im Bereich Baulos 1

Prognose-Zustand im Sommer 232

Abb. 5-20: Blick von Holm aus nach Osten auf den Kanal im Bereich Baulos 1

Prognose-Zustand im Winter 233

Abb. 5-21: Blick nach Norden auf den Kanal im Bereich Baulose 1 und 2 westlich

Rajensdorf Ist-Zustand 233

Abb. 5-22: Blick nach Norden auf den Kanal im Bereich Baulose 1 und 2 westlich

Rajensdorf Prognose-Zustand im Sommer 233

Abb. 5-23: Blick nach Norden auf den Kanal im Bereich Baulose 1 und 2 westlich

Rajensdorf Prognose-Zustand im Winter 234

Abb. 5-24: Blick über das Obstcafé Warleberg nach Osten auf den Kanal Ist-

Zustand 234

Abb. 5-25: Blick über das Obstcafé Warleberg nach Osten auf den Kanal

Prognose-Zustand im Sommer 234

Abb. 5-26: Blick über das Obstcafé Warleberg nach Osten auf den Kanal

Prognose-Zustand im Winter 235

Abb. 5-27: Flächenbilanz beeinträchtigter Landschaftsbildräume in ha

(terrestrische Verbringung) 236

Abb. 5-28: Blick nach Norden auf die geplante Verbringungsfläche Warleberg-

Zentral Ist-Zustand 237

Abb. 5-29: Blick nach Norden auf die geplante Verbringungsfläche Warleberg-

Zentral Prognose-Zustand im Sommer 237

Abb. 5-30: Blick nach Norden auf die geplante Verbringungsfläche Warleberg-

Zentral Prognose-Zustand im Winter 237

Abb. 5-31: Blick von Neuwittenbek aus nach Westen auf die geplante Verbringungsfläche Warleberg-Zentral Ist-Zustand 238 Abb. 5-32: Blick von Neuwittenbek aus nach Westen auf die geplante

Verbringungsfläche Warleberg-Zentral Prognose-Zustand im Sommer 238 Abb. 5-33: Blick von Neuwittenbek aus nach Westen auf die geplante

Verbringungsfläche Warleberg-Zentral Prognose-Zustand im Winter 238 Abb. 5-34: Blick von Rosenkrantz aus nach Südosten auf die geplante

Verbringungsfläche Rosenkrantz-Kippland Ist-Zustand 239 Abb. 5-35: Blick von Rosenkrantz aus nach Südosten auf die geplante

Verbringungsfläche Rosenkrantz-Kippland Prognose-Zustand im

Sommer 239

Abb. 5-36: Blick von Rosenkrantz aus nach Südosten auf die geplante Verbringungsfläche Rosenkrantz-Kippland Prognose-Zustand im

Winter 239

(9)

Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals Umweltverträglichkeitsstudie

Abb. 5-37: Blick von Königsförderrade aus nach Südwesten auf die geplante Verbringungsfläche Rosenkrantz-Ziegelgrube; im Hintergrund das Waldgebiet „Im Linden“ (siehe roter Pfeil) Ist-Zustand 240 Abb. 5-38: Blick von Königsförderrade aus nach Südwesten auf die geplante

Verbringungsfläche Rosenkrantz-Ziegelgrube; im Hintergrund das Waldgebiet „Im Linden“ Prognose-Zustand im Sommer 240

(10)

Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals Umweltverträglichkeitsstudie

TABELLENVERZEICHNIS

Tabelle 1-1: Bewertung der Biotoptypen 14

Tabelle 1-2: Wert- und Funktionselemente mit besonderer Bedeutung für den Landschaftsfaktor Wasser, Teilschutzgut Grundwasser (beispielhafte Auflistung gemäß Orientierungsrahmen Straßenbau S-H 2004) 18 Tabelle 1-3: Wert- und Funktionselemente mit besonderer Bedeutung für den

Landschaftsfaktor Wasser, Teilschutzgut Oberflächengewässer (beispielhafte Auflistung gemäß Orientierungsrahmen Straßenbau S-

H 2004) 20

Tabelle 1-4: Übersicht der Klassifizierungswerte der beurteilten Luftschadstoffe (beispielhafte Auflistung gemäß Leitfaden zu UVPs an

Bundeswasserstraßen 2007) 22

Tabelle 3-1: Übersicht der Ergebnisse der Abwägungsstufen 1 und 2 32 Tabelle 3-2: Schutzgutbezogene Darstellung möglicher Umweltauswirkungen

einer Verbringung des Nassaushubs im Bereich der

Umlagerungsflächen B1, B2 und A in der Ostsee 39 Tabelle 3-3: Schutzgutbezogene Darstellung möglicher Umweltauswirkungen

einer Verfüllung des Nassaushubs in die Sand- und Kiesgrube

Schönwohld 44

Tabelle 3-4: Schutzgutübergreifende Gegenüberstellung und Bewertung der

betrachteten Verbringungsvarianten 46

Tabelle 4-1: Beurteilungsgrundlagen 50

Tabelle 4-2: Übersicht der Gemeinden und Städte im Untersuchungsraum 52 Tabelle 4-3: Übersicht Orientierungs- und Grenzwerte für Lärmimmissionen für

Siedlungsflächen 55

Tabelle 4-4: Beurteilungsgrundlagen 59

Tabelle 4-5: Nach der Standardliste der Biotoptypen in Schleswig-Holstein LANU (2003) nachgewiesene Biotoptypen mit Angaben zum gesetzlichen Schutz gem. § 30 BNatSchG i.V.m. § 25 21 LNatSchG und zum

Biotopwert 62

Tabelle 4-6: Liste der innerhalb des Untersuchungsgebietes nachgewiesenen in Schleswig-Holstein gefährdeten bis vom Aussterben bedrohten Pflanzen der Roten Listen mit Angabe der jeweiligen

Gefährdungseinstufung. RL BRD = Bundesrepublik Deutschland (KORNECK et al. 1996), RL SH = Schleswig-Holstein (MIERWALD &

ROMAHN 2006), 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3

= gefährdet. Mit Angabe der Biotopfundorte. 73

Tabelle 4-7: Kalktuffquellen im Untersuchungsraum 75

Tabelle 4-8: Bewertung der Quellen in den Böschungsbereichen am NOK nach

ABEL & ZIMMER (2008) 78

Tabelle 4-9: Sehr hoch bis hoch empfindliche Biotope im Untersuchungsraum 79

Tabelle 4-10: Umlagerungsflächen in der Ostsee 81

Tabelle 4-11: FFH-LRT in den Gewässern der Ostsee nach LLUR mit Angaben zur

Flächengröße und Flächenanteil. 82

Tabelle 4-12: Erhaltungszustände der relevanten FFH-Lebensraumtypen 83

Tabelle 4-13: Beurteilungsgrundlagen 85

Tabelle 4-14: Liste der erfassten gefährdeten Arten nach Angaben der Roten-Liste;

G: gefährdet; e: vor wiegend in der Ostsee; w: vorwiegend in der

Nordsee; P: potenziell gefährdet; 2: stark gefährdet; 3 gefährdet). 86

(11)

Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals Umweltverträglichkeitsstudie

Tabelle 4-15: Artnachweise im Nord-Ostsee-Kanal in den Jahren 1984 - 2007, in der Oststrecke des NOK in den Jahren 1998-2007 durch Fangerträge von Sportfischern, Berufsfischern und KAFEMANN (2004) und im Flemhuder See in den Jahren 1998-2007 nachgewiesen durch Sportfischer. Einzelnachweise blieben unberücksichtigt (modifiziert

nach CZERNY 2008a). 88

Tabelle 4-16: Nachgewiesene Arten der Roten Liste Schleswig-Holsteins

(NEUMANN 2002) innerhalb des Vorhabensgebietes zwischen Kkm

80,0 und 92,0 89

Tabelle 4-17: Nachgewiesene Arten des Flemhuder Sees in der Roten Liste

Schleswig-Holsteins (NEUMANN 2002) 89

Tabelle 4-18: Liste der innerhalb des Untersuchungsgebietes nachgewiesenen gefährdeten Libellenarten. RL BRD = Rote Liste Bundesrepublik Deutschland (BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ 1998), RL SH = Rote Liste Schleswig-Holstein (BROCK et al. 1996), 2 = stark

gefährdet, 3 = gefährdet, V = Arten der Vorwarnliste, G = Gefährdung

anzunehmen, + = nicht gefährdet. 90

Tabelle 4-19: Liste der nachgewiesenen Heuschreckenarten, die nach den jeweiligen Roten Listen des Landes Schleswig-Holstein (WINKLER

2000) und der Bundesrepublik Deutschland (BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ 1998) als gefährdet bzw. auf der Vorwarnliste

eingestuft sind (V = in der Vorwarnliste geführt, 3 = gefährdet) 91 Tabelle 4-20: Liste der nachgewiesenen Tagfalter- und Widderchenarten die nach

der jeweiligen Roten Listen der Bundesrepublik Deutschland (BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ 1998) und des Landes Schleswig-Holstein (KOLLIGS 1998) als gefährdet bzw. auf der Vorwarnliste eingestuft sind. (3 = gefährdet, V = in der Vorwarnliste

geführt, G = Gefährdung anzunehmen) 91

Tabelle 4-21: Liste der nachgewiesenen Laufkäferarten die nach der Roten Liste Schleswig-Holsteins als gefährdet eingestuft wurden, RL D = Rote Liste der gefährdeten Tiere Deutschlands (TRAUTNER,MÜLLER- MOTZFELD &BRÄUNICKE 1998); RL SH = Rote Liste der in Schleswig- Holstein gefährdeten Käferarten (ZIEGLER & SUIKAT 1994).

Kategorien: 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet 93 Tabelle 4-22: Nachgewiesene Amphibienarten mit Angaben zur Gefährdung

gemäß der Roten Listen des Landes Schleswig-Holstein (KLINGE

2003) und der Bundesrepublik Deutschland (BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ 1998), 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V =

Vorwarnliste, D = Daten mangelhaft, + = ungefährdet 93 Tabelle 4-23: Nachgewiesene Reptilienarten mit Angaben zur Gefährdung gemäß

der Roten Listen des Landes Schleswig-Holstein (KLINGE 2003) und der Bundesrepublik Deutschland (BUNDESAMT FÜR

NATURSCHUTZ 1998), 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, G =

Gefährdung anzunehmen. 94

Tabelle 4-24: Nachgewiesene Brutvogelarten im Untersuchungsraum unter Angabe der Gefährdungsgrade gemäß der Roten Listen der Bundesrepublik Deutschland (BRD) (SÜDBECK et al. 2007) und des Landes

Schleswig-Holstein (SH) (MLUR 2008), BP = Brutpaare, N =

Nahrungs-gast, 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, R = extrem selten, V = Vorwarnliste, + = Art ungefährdet.

In der Tabelle sind alle als gefährdet bis vom Aussterben bedroht

sowie Arten auf der Vorwarnliste hervorgehoben und fett gedruckt. 95

(12)

Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals Umweltverträglichkeitsstudie

Tabelle 4-25: Während der Brutvogelerfassung nachgewiesene nicht brütende

Vogelarten. 99

Tabelle 4-26: Nachgewiesene Fledermausarten mit Angabe der Gefährdung nach Roten Listen des Landes Schleswig-Holstein (BORKENHAGEN 2001) und der Bundesrepublik Deutschland (BUNDESAMT FÜR

NATURSCHUTZ 1998). 2= Stark gefährdet, 3 = Gefährdet, V =

Vorwarnliste, G = Gefährdung anzunehmen, D = Datenlage defizitär. 100

Tabelle 4-27: Leitliniencharakter Fledermäuse 101

Tabelle 4-28: Nachgewiesene Kleinsäugerarten mit Angaben zur Präsenz, Stetigkeit und Gefährdung gemäß der Roten Listen des Landes Schleswig-Holstein (BORKENHAGEN 2001) und der Bundesrepublik Deutschland (BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ 1998). 3 =

gefährdet, V = Vorwarnliste, + = ungefährdet. 101 Tabelle 4-29: Als bewertungsrelevant angesehene Vogelarten mit Nachweisen in

den Umlagerungsflächen B1 und B2. (Arten des Anhang I der

Vogelschutz-RL sind fett gedruckt.) 111

Tabelle 4-30: Übersicht der Datengrundlagen Schutzgut Boden 114 Tabelle 4-31: Bodenmaterial und Untergrund der Baulose 117

Tabelle 4-32: Übersicht der Beurteilungsgrundlagen 121

Tabelle 4-33: Übersicht der Datengrundlagen Klima / Luft 128 Tabelle 4-34: Messwerte ausgewählter LÜSH-Stationen für das Orientierungsjahr

2001 und das jeweils aktuellste verfügbare Jahr sowie verwendete

Hintergrundbelastung (vgl. LAIRM-CONSULT, 2008) 131

Tabelle 4-35: Datengrundlagen Landschaft 134

Tabelle 4-36: Bewertung von Qualität und Empfindlichkeit der abgegrenzten

Landschaftsbildeinheiten 139

Tabelle 4-37: Verwendete Datengrundlagen 141

Tabelle 4-38: Erfasste Fundstellen gem. Archäologischem Landesamt Schleswig

Holstein (vgl. HAUCKE, SEGSCHNEIDER, 2009) 143

Tabelle 4-39: Urnenfelder, Einzelfunde und Grabhügel gem. Archäologischem

Landesamt Schleswig Holstein (vgl. HAUCKE,SEGSCHNEIDER, 2009) 145 Tabelle 4-40: Kultur- und Sachgüter im Untersuchungsraum gem. den Angaben der

Landschaftspläne sowie den Auflistungen zu Kulturdenkmalen und Denkmalen (Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein, 2008 und Untere Denkmalschutzbehörde des Kreises Rendsburg-

Eckernförde, 2008) 145

Tabelle 4-41: Schutzgutbezogene Zusammenstellung von Wechselwirkungen (nach

FGSV, 1997, verändert) 150

Tabelle 4-42: Schutzgutbezogene Wirkungen im Untersuchungsgebiet 151 Tabelle 5-1: Übersicht der Wirkfaktoren und der zu erwartenden Auswirkungen auf

die Schutzgüter des UVPG 155

Tabelle 5-2: Konfliktübersicht Baulärm 162

Tabelle 5-3: Lärmbetrachtung Schleusenanlage Kiel-Holtenau 166

Tabelle 5-4: Anlagebedingte Biotopverluste 172

Tabelle 5-5: Baubedingte Inanspruchnahme von Biotopen 176

Tabelle 5-6: Durch die Verbringung betroffene Biotope im Bereich Gut

Rosenkrantz 179

Tabelle 5-7: Durch die Verbringung betroffenen Biotope im Bereich Gut Warleberg 180

(13)

Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals Umweltverträglichkeitsstudie

Tabelle 5-8: Beeinträchtigte Biotope im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen

am Flemhuder See 180

Tabelle 5-9: Anlagebedingte Eingriffe im Bereich der Zufahrtsstraße im

Spülfeldkomplex Flemhuder See 182

Tabelle 5-10: Temporäre Beeinträchtigungen im Bereich der Zufahrtsstraße im

Spülfeldkomplex Flemhuder See 183

Tabelle 5-11: Anlagebedingte Flächeninanspruchnahme von wassergeprägten

Biotopen (Grundwasser) 204

Tabelle 5-12: Temporäre Beeinträchtigungen von Biotopen (Grundwasser) 205 Tabelle 5-13: Anlagebedingte Flächeninanspruchnahme von wassergeprägten

Biotopen (Oberflächengewässer) 206

Tabelle 5-14: Temporäre Beeinträchtigungen von Biotopen (Oberflächengewässer) 207 Tabelle 5-15: Durch die Verbringung betroffenen wassergeprägte Biotope im

Bereich Gut Rosenkrantz 208

Tabelle 5-16: Durch die Verbringung betroffenen wassergeprägte Biotope im

Bereich Gut Warleberg 208

Tabelle 5-17: Anlagebedingte Eingriffe im Bereich der Zufahrtsstraße im

Spülfeldkomplex Flemhuder See 208

Tabelle 5-18: Beeinträchtigte wassergeprägte Biotope im Bereich der

Baustelleneinrichtungsflächen am Flemhuder See 208 Tabelle 5-19: Temporäre Beeinträchtigungen im Bereich der Zufahrtsstraße im

Spülfeldkomplex Flemhuder See 209

Tabelle 5-20: Durch die Verbringung betroffenen Gewässer im Bereich Gut

Rosenkrantz 209

Tabelle 5-21: Durch die Verbringung betroffenen Gewässer im Bereich Gut

Warleberg 210

Tabelle 5-22: Anlagebedingte Eingriffe in Gewässer im Bereich der Zufahrtsstraße

im Spülfeldkomplex Flemhuder See 210

Tabelle 5-23: Beeinträchtigte Gewässer im Bereich der

Baustelleneinrichtungsflächen am Flemhuder See 210 Tabelle 5-24: Temporäre Beeinträchtigungen von Gewässern im Bereich der

Zufahrtsstraße im Spülfeldkomplex Flemhuder See 210 Tabelle 5-25: Immissionswerte für Plan- und Planungsnullfall in Bezug auf

Immissionsgrenzwerte 216

Tabelle 5-26: Absolute Schadstoffemissionen im Zuge der terrestrischen

Verbringung 225

Tabelle 5-27: Absolute Schadstoffemissionen im Zuge der aquatischen

Verbringung 225

Tabelle 5-28: FFH-Vorprüfungen von relevanten Gebieten im Ausbaubereich des

NOK einschließlich der terrestrischen Verbringungsflächen 245 Tabelle 5-29: FFH-Vorprüfungen von relevanten Gebieten im Bereich der

aquatischen Verbringungsflächen 248

(14)

Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals Umweltverträglichkeitsstudie

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

AbAblV Abfallablagerungsverordnung AWZ Ausschließliche Wirtschaftszone

BauNVO Verordnung über die bauliche Nutzung von Grundstücken BAW Bundesanstalt für Wasserbau

BBodSchG Bundesbodenschutzgesetz BBodSchV Bundesbodenschutzverordnung BfG Bundesanstalt für Gewässerkunde BImSchG Bundesimmissionsschutzgesetz BImSchV Bundesimmissionsschutzverordnung BMU Bundesumweltministerium

BMVBS Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz

B-Plan Bebauungsplan

bzw. beziehungsweise

C6H6 Benzol

ca. circa

CO Kohlenmonoxid

dB(A) Schalldruckpegel in Dezibel für das menschliche Ohr

d.h. das heißt

DWD Deutscher Wetterdienst

ELC Europäische Landschaftskonvention evtl. eventuell

F-Plan Flächennutzungsplan

GGB Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung

GOK Geländeoberkante

ha Hektar

HABAK-WSV Handlungsanweisung für den Umgang mit Baggergut im Küstenbereich i.d.R. in der Regel

insbes. insbesondere

Kkm Kanalkilometer

KW Kohlenwasserstoffe

LAGA Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall LB Landschaftsbestandteil

LBodSchG Gesetz zur Ausführung und Ergänzung des Bundesbodenschutz-Gesetzes (Landesbodenschutz- und AltlastenGesetz)

LP Landschaftsplan

LNatSchG Landesnaturschutzgesetz

(15)

Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals Umweltverträglichkeitsstudie

LMU-SH Landesministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume LÜSH Lufthygienische Überwachung Schleswig-Holstein

µg Mikrogramm

m Meter

m³ Kubikmeter

mm Millimeter

NHN Normalhöhennull

NN Normal Null

NO2 Stickstoffdioxid

NO Nordost

NOK Nord-Ostsee-Kanal

NW Nordwest

o.g. oben genannt

PAK polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe PFA Planfeststellungsabschnitt

PM-10 Schwebstaub < 10 Mikrometer

s.a. siehe auch

SO2 Schwefeldioxid

SO Südost

SW Südwest

TA Lärm Technische Anleitung Lärm TA Luft Technische Anleitung Luft

TEU Twenty-Foot Equivalent Unit (33,2 m³) TOC total organic carbon

u.a. und andere

UR Untersuchungsraum

UVPG Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung UVS Umweltverträglichkeitsstudie

UVU Umweltverträglichkeitsuntersuchung

v.a. vor allem

vgl. vergleiche

WaStrG Bundeswasserstraßengesetz WHG Wasserhaushaltsgesetz WRRL EU-Wasserrahmenrichtlinie WSA Wasser- und Schifffahrtsamt

WSD Nord Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord WSV Wasser- und Schifffahrtsverwaltung

z.B. zum Beispiel

(16)

Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals Umweltverträglichkeitsstudie

Stand: 29.02.2012 1

1 EINFÜHRUNG

1.1 Aufgabenstellung und Zielsetzung

Der Nord-Ostsee-Kanal zählt zu den wichtigsten Wasserstraßen Deutschlands und Euro- pas. Der Regelquerschnitt des Nord-Ostsee-Kanals (NOK) ist im auszubauenden Abschnitt letztmalig im Jahr 1914 erweitert worden. Nach 95 Jahren Nutzung und voranschreitender Technik mit steigenden Schiffsgrößen ist eine Anpassung von Sohlbreite und Kurvenradien zur Vermeidung von Engpässen dringend erforderlich. Dies gilt insbesondere vor dem Hin- tergrund, dass auch für die Zukunft eine weitere Zunahme von Schiffsverkehr und –größen auf dem NOK prognostiziert wird (PLANCO, 2004).

Die Querschnittsanpassung dient somit der Anpassung an den Ausbaustandard der West- strecke und der erforderlichen Leistungssteigerung für die Berufsschifffahrt. Ziel ist hierbei auch eine Vermeidung des kurz- und langfristigen Abwanderns des Schiffverkehrs, welches erhebliche negative wirtschaftliche Konsequenzen zur Folge hätte.

Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, endvertreten durch das Wasser- und Schifffahrts- amt Kiel-Holtenau, hat daher die Arbeitsgemeinschaft Trüper Gondesen Partner, Planungs- gruppe Umwelt sowie das Büro leguan (TGP / PU / LEGUAN) mit der Erarbeitung der Um- weltuntersuchungen (Umweltverträglichkeitsstudie – UVS, Landschaftspflegerischer Begleit- plan – LBP, FFH - Verträglichkeitsstudie – FFH-VS, sowie Fachbeitrag Artenschutz) zur An- passung der Oststrecke des NOK zwischen Kkm 80 und 92 beauftragt.

1.2 Beschreibung des Vorhabens 1.2.1 Überblick Gesamtvorhaben

Das Gesamtvorhaben hat eine Verbreiterung der Sohlbreite im Regelprofil des Kanals von 44 m auf 70 m im NOK-Abschnitt zwischen der Geraden Königsförde (Kkm 80,0) und der Alten Levensauer Hochbrücke (Kkm 93,5) zum Ziel (vgl. BfG 2005).

Die Ausbaustrecke ist zur besseren Handhabbarkeit in zwei Planfeststellungsabschnitte (PFA) unterteilt. Der 1. PFA, welcher Prüfgegenstand dieser UVS ist, umfasst den Bereich zwischen der der Geraden Königsförde (Kkm 79,9) und der Weiche Schwartenbek (Kkm 92,1). Der 2. PFA betrifft den Ausbau im Bereich der Alten Levensauer Hochbrücke (Kkm 93,0 – 94,0).

Im Rahmen der Untergliederung in Planfeststellungsabschnitte wurde sichergestellt, dass jeder PFA für sich alleine gesehen maßgeblich zur Zielerreichung, also der Verbesserung der nautischen Verhältnisse sowie der Anpassung an zunehmenden Schiffsverkehr, beiträgt.

Beide PFA sind somit auch unabhängig voneinander technisch funktionsfähig und zu recht- fertigen. Somit werden sie als zwei selbständige Vorhaben betrachtet, für die jeweils ein Planfeststellungsverfahren gemäß § 14 Bundes-Wasserstraßengesetz (WaStrG) durchge- führt wird.

(17)

Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals Umweltverträglichkeitsstudie

Stand: 29.02.2012 2

1.2.2 1. Planfeststellungsabschnitt - wesentliche Wirkfaktoren und Wirkungen (bau-, anlage- und betriebsbedingt)

Gegenstand der hier vorliegenden Umweltverträglichkeitsstudie (als Dokumentation der Umweltverträglichkeitsuntersuchungen (UVU)) sind die Ausbaumaßnahmen am Nord- Ostsee-Kanal im Abschnitt zwischen der Weiche Königsförde (Kkm 80) und der Weiche Schwartenbek (Kkm 92) mit einer Erweiterung des Regelquerschnitts von derzeit im Mittel 44 m auf 70 m Sohlbreite. Des Weiteren werden die Kurvenradien zwischen Kkm 80 und Kkm 92 auf 3000 m vergrößert.

Diese Erweiterung muss zur Erreichung der angestrebten Kurvenradien an den Innenseiten der Kurven erfolgen, was sich in Teilen auch auf die Lage der Verbreiterungsabschnitte von Geraden auswirkt. Folgende Vorhabensbestandteile sind im Einzelnen vorgesehen und wer- den im Rahmen der UVU beurteilt:

 Aufweitung der Kurve Landwehr (Kkm 86,1 – 88,5) am nördlichen Kanalufer mit Ersatz und Rückverlegung der Fährlandeanlage Landwehr, Rückverlegung des Anlegers Land- wehr-Südseite (Baulos 1).

 Aufweitung der Wittenbeker Kurve zwischen Kkm 87,5 und 91,1 am Südufer des Kanals (Baulos 2).

 Modellierung des Überganges zwischen Wittenbeker Kurve und der Weiche Schwarten- bek an der Kanalnordseite zwischen Kkm 90,5 und 92 (Baulos 3).

 Aufweitung der Kurve Groß-Nordsee entlang des Nordufers von Kkm 83 – 84,1 (Baulos 4).

 Verbreiterung der Gerade Königsförde auf eine Wasserspiegelbreite von 136 m. Bau- maßnahme am Nordufer (Baulos 5).

Weitere Bestandteile des Vorhabens sind Baustelleneinrichtungsmaßnahmen sowie die Ver- bringung der Aushubmassen. Dies betrifft im Einzelnen:

 Lager- und Baustelleneinrichtungsflächen im Bereich des planfestgestellten Spülfeld- komplexes Flemhude.

 Die im Zuge der Baumaßnahmen anfallenden Bodenmassen. Diese unterteilen sich in Trocken- und Nassaushub und müssen außerhalb der Baulose verbracht werden. Für die Verbringung der Aushubmassen wurden im Vorfeld unterschiedliche Varianten ge- prüft (siehe 5-2: Verbringungskonzept). Der Entscheidungs- und Abwägungsprozess wird in Kapitel 3 der UVS noch einmal zusammenfassend dargestellt. Die Vorauswahl ergab folgende Verbringungswege als Vorzugsvarianten. Die Verbringung der trockenen Bodenmassen von ca. 3,8 Mio. m³ ist auf den landwirtschaftlichen Flächen der Güter Warleberg und Rosenkrantz vorgesehen. Das Material aus dem Nassaushub (3,0 Mio.

m³) wird mit Hilfe von Schuten auf die Umlagerungsfläche B 1 in der Kieler Bucht ver- bracht und auf dem Meeresboden abgelagert.

 Für den Schutenverkehr auf dem Flemhuder See muss die Fahrrinne vor dem Anleger vertieft und Wartestellen geschaffen werden. Das Baggergut (ca. 56.000 m³) dieser Maßnahme wird im südlichen Teil des Flemhuder Sees umgelagert.

(18)

Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals Umweltverträglichkeitsstudie

Stand: 29.02.2012 3

Wesentliche Vorhabensmerkmale, die zu erheblichen bau-, anlage- bzw. betriebsbedingten Auswirkungen auf die Umwelt führen können, sind1:

 der für die Erweiterung erforderliche Flächenbedarf (anlagebedingte Auswirkungen),

 Veränderung von Relief- und Oberflächengestalt durch die Verbreiterung und Neuanlage von Böschungen (anlagebedingte Auswirkungen),

 die anfallenden Bodenaushubmassen (bau- bzw. anlagebedingte Auswirkung),

 die durch die Baustelleneinrichtung sowie Lagerflächen während der Bauzeit befristet beanspruchten Flächen und Barrierewirkungen (baubedingte Auswirkungen),

 die durch die Bautätigkeit verursachten Wirkungen wie insbes. Lärm- und Schadstoff- emissionen, Wassertrübung und Verkehr (baubedingte Auswirkungen),

 die durch eine höhere Verkehrsdichte und den Verkehr möglicherweise größerer Schiffe auf dem NOK verursachten (zusätzlichen) Wirkungen wie insbes. Lärm- und Schadstoff- emissionen (betriebsbedingte Auswirkungen).

Der Einwirkungsbereich der bau-, anlage- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen des geplanten Ausbaus kann, je nach der räumlichen Ausbreitung der Wirkungen, unterschied- lich sein. Zu berücksichtigen ist, dass durch den vorhandenen NOK mit seinem Schiffsver- kehr und die Relikte aus der Bauzeit des NOK (Kippländer) bereits unterschiedliche anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen vorhanden sind.

1 Auf Grundlage des Anhörungsverfahren zum Planfeststellungsverfahren wurden Teile der Planung angepasst bzw. optimiert. Eine Übersicht dieser Anpassungen ist in Ordner 1-5, Plan 1110000 124 100b (terrestrischer Bereich) und in Plan 1110000 123 006a (aquatischer Bereich) enthalten. Sofern diese Anpassungen zu veränder- ten Bewertungen in der UVS führen, sind diese im Folgenden als Änderungen in blauer Schrift dargestellt und gelb hinterlegt.

(19)

Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals Umweltverträglichkeitsstudie

Stand: 29.02.2012 4

Abb. 1-1: Übersicht der Vorhabensflächen von PFA 1.

1.2.3 2. Planfeststellungsabschnitt (PFA) und Ersatzneubau der alten Lensauer Hochbrücke- Ausblick

Die Anpassung des NOK im Bereich der Alten Levensauer Hochbrücke (Kkm 93,0 – 94,0) von wird in einem 2. PFA des Ausbaus der Ostrecke des NOK behandelt. Für den 2. PFA werden separate Umweltuntersuchungen (UVS, LBP, FFH-VP) erstellt. Als Rahmenuntersu- chung für beide Planfeststellungsabschnitte kann die 2005 von der BfG angefertigte „Umwelt- risikoeinschätzung für Projekte an Bundeswasserstraßen – Anpassung der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals“ herangezogen werden.

Nachfolgend soll eine kurze Übersicht der geplanten Maßnahmen sowie der zu erwartenden Umweltauswirkungen gegeben werden, um der gesamtheitlichen Zielsetzung des Ausbau- projektes Rechnung zu tragen.

Neben der Verbreiterung des Regelprofils aufgrund nautischer Erfordernisse ergibt sich an der Alten Levensauer Hochbrücke auch aufgrund mangelnder Stabilität der Widerlager und der steilen Böschungen in diesem Abschnitt Handlungsbedarf.. Es ist ein Ersatzneubau der Brücke vorgesehen.

(20)

Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals Umweltverträglichkeitsstudie

Stand: 29.02.2012 5

Folgende Vorhabensbestandteile sind im Einzelnen vorgesehen:

 Modellierung der Übergänge östlich und westlich der Levensauer Hochbrücken auf eine Sohlbreite von 70 m (Kkm 93,0 – 94,0).

 Im Zuge der Baumaßnahmen fällt umfangreicher Bodenaushub an. Dieser unterteilt sich in Trocken- und Nassaushub. Die Bodenmassen müssen außerhalb des Ausbauab- schnittes verbracht werden. Für die Verbringung der Aushubmassen wurden im Vorfeld in einer Gesamtbetrachtung für beide PFA unterschiedliche Varianten geprüft. Im Zu- ge der Erstellung der Genehmigungsunterlagen für den 2. PFA wird das Verbringungs- konzept für diesen Abschnitt präzisiert.

 Abriss der Alten Levensauer Hochbrücke und Ersatzneubau (Kkm 93,4 – 93,5).

Die wesentlichen zu erwartenden Vorhabensmerkmale, welche zu erheblichen bau-, anlage- bzw. betriebsbedingten Auswirkungen auf die Umwelt führen können, entsprechen im We- sentlichen jenen des 1. PFA.

Ebenso entsprechen die im Rahmen der Maßnahmen des 2. PFA zu prognostizierenden Umweltauswirkungen aufgrund der Vergleichbarkeit der Baumaßnahmen sowie der einge- setzten Bautechniken weitgehend den Auswirkungen des 1. PFA. Im Unterschied zum 1.

PFA ist jedoch infolge der geringeren Ausmaße des Vorhabens ein verminderter Flächenbe- darf festzustellen. Zusätzlich ist mit Lärm-, Staub- und evtl. Geruchemissionen im Zuge von Abriss und Neubau der Alten Levensauer Hochbrücke zu rechnen. Des Weiteren sind im Zusammenhang mit dem Ersatzneubau der Brücke vertiefte artenschutzrechtliche Untersu- chungen erforderlich, da sich in deren Widerlagern ein bedeutsames Winterquartier des Großen Abendseglers (Nyctalus noctula), einer Fledermausart des Anhangs IV der FFH- Richtlinie, befindet.

Der Vorhabensraum zeichnet sich maßgeblich durch seine Nähe zur Bebauung des Stadt- teils Kiel-Suchsdorf und die Verkehrswege B 76 sowie K 27 aus. Neben dem Schiffsverkehr des NOK ist somit insbesondere der Straßenverkehr mit seinen typischen Emissionen als Vorbelastung zu berücksichtigen. FFH- oder andere Schutzgebiete sind im Bereich der Vorhabensflächen sowie in deren Nachbarschaft nicht existent.

Es ist daher auch zu erwarten, dass durch die Umweltauswirkungen des 2. PFA möglicher- weise auftretende Konflikte insbesondere durch die Nähe zu Kiel-Suchsdorf auftreten kön- nen. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse dieser UVS für den 1. PFA sowie der beschrie- benen Raumcharakteristik, wird davon ausgegangen, dass etwaige Konflikte mithilfe von Vermeidungs- und Optimierungsmaßnahmen, bzw. durch Kompensationsmaßnahmen lösbar sind und der Umsetzung des Vorhabens nicht entgegenstehen.

1.3 Methodik

1.3.1 Methodische Grundstruktur

Die allgemeine Vorgehensweise der UVS kann in 3 Teile gegliedert werden:

1) Bestandsaufnahme und fachliche Beurteilung

 Ermitteln und Beschreiben der Werte und Funktionen des Raumes und seiner Bestand- teile für die Schutzgüter (gem. § 2 Abs. 1 UVPG) Menschen einschließlich der menschli-

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Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals Umweltverträglichkeitsstudie

Stand: 29.02.2012 6

chen Gesundheit; Tiere, Pflanzen einschließlich der biologischen Vielfalt; Boden; Was- ser; Klima; Luft; Landschaft; Kultur- und sonstige Sachgüter sowie Wechselwirkungen bzw. Wechselwirkungskomplexe (Sachebene),

 Bewertung der Raumeigenschaften im Hinblick auf die erwarteten Wirkfaktoren (Wert- ebene).

2) Auswirkungsprognose

 Ermitteln und Beschreiben der Wirkfaktoren und Wirkungen,

 Ermitteln der prognostizierten Umweltauswirkungen 3) Beeinträchtigungen und Ausgleich

 Ermitteln, Beschreiben und Bewerten der Vermeidung, der Verminderung und der Aus- gleichsfähigkeit von erheblichen Beeinträchtigungen der Umwelt.

Bestandsaufnahme und fachliche Beurteilung

Die Bewertung der Leistungsfähigkeit, Bedeutung bzw. Empfindlichkeit der Schutzgüter und der vorhandenen Vorbelastungen erfolgt systematisch für jedes der im sog. §5 Termin als relevant eingestufte Schutzgüter, aber auch anhand deren Wechselwirkungen untereinander.

Es erfolgt jeweils eine schutzgutbezogene Ermittlung und Beschreibung sowie eine Bewer- tung des Ist-Zustandes.

Die Bewertung orientiert sich an den Vorgaben des „Leitfaden zur Umweltverträglichkeitsprü- fung an Bundeswasserstraßen“ (BMVBS 2007) bzw. alternativ an den Hinweisen der Version von 1996 (BfG 1996), soweit diese noch Verwendung finden können sowie dem Orientie- rungsrahmen Straßenbau S-H (LANDESAMT FÜR STRAßENBAU UND STRAßENVERKEHR

SCHLESWIG-HOLSTEIN,2004).

Die Werteinstufung erfolgt soweit möglich und sinnvoll in einer fünfstufigen ordinalen Skala entsprechend der tatsächlich vorgefundenen Qualitätsmerkmale bzw. Ausstattung. Alternativ werden die untersuchten Parameter in Wertelemente „allgemeiner“ und „besonderer“ Bedeu- tung unterteilt. Die Bewertung erfolgt jeweils getrennt für die einzelnen räumlich zu unter- scheidenden Vorhabensteile Ausbaubereich inkl. terrestrische Verbringungsflächen und aquatische Verbringungsflächen.

1. Ausbaubereich inkl. terrestrische Verbringungsflächen: Bezieht sich auf den jeweili- gen, schutzgutspezifisch festgelegten Untersuchungsraum mit allen 5 Baulosen in- klusive Baustraßen und Anlegestellen sowie die Baustelleneinrichtungs- und Lager- flächen am Westufer des Flemhuder Sees und der hierzu notwendigen lokalen Ver- tiefung des Flemhuder Sees. Des Weiteren sind die vorgesehenen landwirtschaftli- chen Verbringungsflächen „Warleberg-Zentral“, „Warleberg-Süd“, „Rosenkrantz- Ziegelgrube“ und „Rosenkrantz-Kippland“ Bestandteil der Untersuchungen.

2. Aquatische Verbringungsflächen: Bezieht sich auf das Gebiet der Umlagerungsfläche B1 in der Kieler Bucht.

Auswirkungsprognose

Die zu erwartenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen des Vorhabens gem.

§ 6 Abs. 3 Nr. 3 UVPG sind zu ermitteln, zu beschreiben und im Anschluss zu bewerten. Die Grundlage bilden der im § 5-Termin festgelegte Untersuchungsrahmen und –raum.

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Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals Umweltverträglichkeitsstudie

Stand: 29.02.2012 7

Entsprechend der unterschiedlichen Umweltauswirkungen, Eingriffsfaktoren sowie Art, Inten- sität, räumlicher Ausbreitung und Dauer des Auftretens der verschiedenen Wirkfaktoren / Wirkungen erfolgt eine Unterscheidung in flächenhaft (quantitative) und nicht flächenhaft erfassbare Wirkungen (qualitative). Flächenhaft erfassbar ist die im Zusammenhang mit dem Vorhaben überbaute bzw. in Anspruch genommene zerstörte Erdoberfläche sowie die Flä- che, die infolge der Wirkungen zu einer Beeinträchtigung oder Gefährdung des Naturhaus- haltes und der Umwelt des Menschen führt. Während sich der Flächenverbrauch relativ fest umreißen lässt, sind Wirkungen wie stoffliche Einträge, Stör-, Trenn- und Barriereeffekte (Trennung funktionsräumlicher Zusammenhänge) und Veränderungen standortspezifischer abiotischer Verhältnisse, von Nutzungsstrukturen sowie des Landschaftsbildes hier qualitativ dargestellt. Für die quantitativ erfassbaren Wirkungen (z.B. Lärm- und Schadstoffemissio- nen) ist entsprechend ihrer Ausbreitung und Intensität eine Abgrenzung nach Wirkzonen möglich, während die qualitativ erfassbaren Wirkungen ohne Dimension sind (z.B.

Barrierewirkungen).

Die Auswirkungsprognose erfolgt anhand einer Verknüpfung der technischen Planungen i.M.

1:2.000 mit den Bestandsaufnahmen zur ökologischen und nutzungsbezogenen Empfind- lichkeit des Untersuchungsraumes i.M. 1:5.000- 25.000 unter Berücksichtigung der Vorbelas- tungen. Bei Prognose und Bewertung der Auswirkungen des Ausbaus der Oststrecke des NOK wird generell nach bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkungen unterschieden. Im Falle anlage- und betriebsbedingter Eingriffe ist grundsätzlich von langfristigen Beeinträchti- gungen des Naturhaushaltes auszugehen.

 Baubedingte Wirkfaktoren sind verursacht durch temporäre Baustelleneinrichtungen und Materialtransporte im Bereich der Baulose und zu den Verbringungsflächen sowie die Flächen für Boden- und Materialablagerungen. Dies können bspw. Lärm-Emissionen von Fahrzeugen oder auch Vegetationsverluste durch die Baufeldbereitung sein. Baubeding- te Wirkfaktoren bilden insgesamt den Schwerpunkt der im Zuge des Kanalausbaus zu erwartenden Wirkungen.

 Anlagebedingte Wirkfaktoren sind über Neuversiegelung bspw. im Bereich neuer Wege- verbindungen oder Uferbefestigungen bzw. Entsiegelungen, Flächenverbrauch sowie ei- ne Modifikation der Flächenverhältnisse von Land- und Wasserflächen gegeben.

 Betriebsbedingt sind bei einem Ausbau der Oststrecke des NOK insbesondere Lärm- und Schadstoffemissionen, aber auch eine veränderte Situation von radarinduzierte Emissio- nen elektromagnetischer Strahlung zu nennen. Diese ergeben sich infolge der erwarte- ten Veränderungen von Verkehrsmengen- und abläufen auf dem NOK.

Die Konfliktbewertung erfolgt insbesondere für baubedingte Auswirkungen jeweils getrennt für die einzelnen räumlich-funktional zu unterscheidenden Vorhabensteile Ausbau, terrestri- sche und aquatische Verbringung.

1. Ausbau: Beinhaltet alle Maßnahmen zur Querschnittsanpassung des NOK im Bereich der 5 Baulose inklusive hierfür notwendiger Baustraßen und Anlegestellen sowie die Baustelleneinrichtungs- und Lagerfläche am Westufer des Flemhuder Sees inkl. der hierzu notwendigen lokalen Vertiefung des Flemhuder Sees.

2. Terrestrische Verbringung: Beinhaltet den Abtransport des Bodenmaterials aus dem Trockenaushub (beginnt mit dem Verladen des Materials) mittels Traktoren, LKW

(23)

Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals Umweltverträglichkeitsstudie

Stand: 29.02.2012 8

oder Schuten und dessen Aufbringung auf die vorgesehenen landwirtschaftlichen Flächen inkl. der Neuanlage hierfür notwendiger Baustraßen und Zuwegungen.

3. Aquatische Verbringung: Beinhaltet zum einen den wasserseitigen Abtransport des Bodenmaterials aus dem Nassaushubn ab dem Zeitpunkt des Verladens auf die ein- gesetzten Schuten sowie die Ablagerung des Materials im Bereich der Umlagerungs- fläche B1 in der Kieler Bucht sowie zum anderen die Umlagerung von Bodenmaterial aus der Vertiefung der Fahrrinne im Flemhuder See innerhalb des Sees.

Im Ergebnis der Auswirkungsprognose werden die zu erwartenden erheblichen nachteiligen Auswirkungen des Vorhabens auf die einzelnen Schutzgüter ermittelt und benannt. Das Vor- liegen erheblicher Auswirkungen leitet sich dabei zum Einen u.a. aus der Intensität und Dau- er der Beeinträchtigung und der Größe der Eingrifffläche und zum Anderen aus der spezifi- schen Empfindlichkeit der betroffenen Schutzgüter ab. Indikatoren für die Empfindlichkeit sind u.a. die funktionale Bedeutung und der naturschutzfachliche Wert der beanspruchten Fläche sowie die Regenerationsfähigkeit von Lebensraumtypen, Populationen und Funktio- nen. Eine Beurteilung der Erheblichkeit im Sinne der Eingriffsregelung ist jedoch nicht Auf- gabe der UVS. Die Konkretisierung der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung mit Eingriffs- bilanzierung und Erstellung eines Maßnahmenkonzepts zur Kompensation erheblicher Ein- griffe erfolgt in der Landschaftspflegerischen Begleitplanung.

Beeinträchtigungen und Ausgleich (Hinweise auf Maßnahmen zur Vermeidung, Minde- rung zum Ausgleich oder Ersatz)

Unvermeidbare Beeinträchtigungen von Naturhaushalt und Landschaftsbild sind im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zu kompensieren. Im Rahmen der UVS wird auf die Aspekte der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung prinzipiell eingegangen. Vorschläge für geeigne- te Kompensationsmaßnahmen werden formuliert. Gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 2 UVPG ist eine Beschreibung der Maßnahmen erforderlich, mit denen erhebliche nachteilige Umweltauswir- kungen des Vorhabens vermieden, vermindert, ausgeglichen oder ersetzt werden können.

Die UVU gibt hierzu Hinweise, die im LBP konkretisiert werden.

1.3.2 Untersuchungsrahmen

Die Festlegung des Untersuchungsrahmens für die Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für das Vorhaben „Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals“ ist in mehreren, aufeinander folgenden Phasen erfolgt.

In einer ersten Phase wurden Festlegungen zum Untersuchungsrahmen bezogen auf das eigentliche Ausbauvorhaben getroffen. Grundlagen hierfür waren

 die vom WSA Kiel-Holtenau zum Scoping-Termin für den ursprünglichen Planfeststel- lungsabschnitt (PFA) 1 am 21. März 2007 vorgelegte Vorschlag zu Inhalt, Umfang und Untersuchungsmethoden der UVU (Scoping-Unterlage, Erarbeitung: Kieler Arbeitsge- meinschaft Anpassung Nord – Ostsee - Kanal),

 die von den Verbänden und Behörden abgegebenen Stellungnahmen,

 die Niederschrift zum Scoping-Termin (WSDNORD, 2007),

 die durch die WSD Nord erfolgte Festsetzung des Untersuchungsrahmens für den ersten PFA vom 13. 05. 2008.

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Im Rahmen der weiteren Vorbereitung des Vorhabens im Laufe des Jahres 2007 und in der ersten Hälfte des Jahres 2008 haben sich darauf folgend in einer zweiten Phase maßgebli- che Änderungen der Vorhabenskonzeption ergeben, indem Teile des vorgesehenen 2. Plan- feststellungsabschnittes in dieses Verfahren eingegliedert wurden. Gleichzeitig wurde das Konzept für die Verbringung der entstehenden Überschussmassen detailliert ausgearbeitet.

Als endgültige Lösung wurde – unter Einbezug von umfangreichen Variantenvergleichen (vgl. u. a. Kap. 3, Unterlage 5-2 Fachgutachten Verbringungskonzept) - für den Verbleib des Trockenaushubs eine Verbringung auf landwirtschaftlich genutzte Flächen und für anfallen- den Nassaushub eine Verbringung in die Ostsee festgelegt. Aufgrund dessen wurde die Durchführung zusätzlicher Abstimmungstermine mit Fachbehörden sowie eines zweiten Scoping – Termins erforderlich. Dieser wurde am 12. Juni 2008 durchgeführt. So waren auf Grundlage der weiterentwickelten Planung zusätzlich zu berücksichtigen:

 der vom WSA Kiel zum Scoping-Termin vorgelegte Vorschlag zu Änderungen des Untersuchungsrahmens (Scoping-Unterlage, Erarbeitung: ARBEITSGEMEINSCHAFT

PLANUNGSGRUPPE UMWELT / LEGUAN /TRÜPER GONDESEN PARTNER 2008),

 die von den Verbänden und Behörden hierzu abgegebenen Stellungnahmen,

 Ergebnisse weiterer Abstimmungstermine,

 die Niederschrift zum Scoping-Termin (WSDNORD, 2008b).

Gegenüber dem ursprünglichen, durch die WSD Nord festgesetzten Untersuchungsrahmen ist aufgrund der geänderten Vorhabenskonzeption und unter Einbezug der vorgeschlagenen Verbringungsflächen eine Ausdehnung und Anpassung des Untersuchungsrahmens erfolgt.

Insbesondere

wurde der Untersuchungsraum für das Ausbauvorhaben an den in die Planfeststel- lung eingestellten Ausbauabschnitt angepasst (vgl. Abb. 1-1),

wurden die nun vorgesehenen Flächen für eine Verbringung der Aushubmassen des Trockenaushubs einbezogen – unter Beibehaltung der Spülfeldflächen des ehemali- gen Flemhuder Sees und Berücksichtigung von weiteren Alternativvorschlägen (hier- zu vgl. Kap. 3),

wurden – gleichfalls unter Berücksichtigung von Alternativvorschlägen (vgl. Kap. 3)- die vorgesehenen Flächen für eine Verbringung des Nassaushubs einbezogen.

Maßgebliche Änderungen für den Bereich des Ausbauvorhabens und der Flächen für die terrestrische Verbringung betrafen darüber hinaus eine Ausdehnung bzw. Erweiterung der Untersuchungen zu

Tiere, Pflanzen, biolog. Vielfalt: Biotoptypen, Rastvögel, Amphibien Landschaft (Photosimulation)

Kulturgüter (Archäologisches Gutachten)

Zur Ermittlung und Bewertung von möglichen Umweltauswirkungen der verschiedenen Vorhabensbestandteile wurden für die zu betrachtenden Schutzgüter in Abhängigkeit von der Reichweite der zu erwartenden umweltrelevanten Wirkungen des Vorhabens unterschiedli- che Untersuchungsräume abgegrenzt. Trotz der räumlichen Trennung der einzelnen Baulose und der Verbringungsflächen ergeben sich aus diesem Grund und aufgrund funktionaler Verknüpfungen für die terrestrischen, schutzgutbezogenen Untersuchungsräume – mit Aus- nahme der Schutzgüter Boden sowie Kultur- und sonstige Sachgüter - in sich geschlossene Untersuchungsgebiete.

Die Ergebnisse der faunistischen Kartierungen sind in einem eigenständigen Dokument zu- sammengefasst (Unterlagen 5-2-3 Untersuchung Makrozoobenthos Fläche B1, B2 und E

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sowie 5-7 Fachbeitrag Flora-Fauna). Die Ergebnisse der Kartierungen dienen zugleich als Grundlage für den artenschutzrechtlichen Fachbeitrag und für die Bearbeitung des land- schaftspflegerischen Begleitplans (LBP).

Darüber hinaus wurde eine Anzahl weiterer Spezialuntersuchungen durchgeführt und für die Bearbeitung der UVS ausgewertet. Hierzu zählen

Auswirkungsprognose Ostseeverbringung, Unterlage 5-2-2 Hydrogeologisches Gutachten, Unterlage 5-3

Lärmgutachten, Unterlage 5-5 Immissionsgutachten, Unterlage 5-6 Biotoptypenkartierung, Unterlage 5-8

Expertise zu schiffsbedingten Emissionen elektromagnetischer Strahlung (BfG 2008) Aufgrund der spezifischen Anforderungen des Naturschutzrechts an die Berücksichtigung streng geschützter Arten wurde ein eigenständiger artenschutzrechtlicher Fachbeitrag ange- fertigt, der zugleich eine wichtige Grundlage für die Bearbeitung des LBP darstellt (siehe Unterlage 5-9 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag). In dem vorliegenden Artenschutzfachbei- trag (AFB) wurden die Auswirkungen des Vorhabens im Hinblick auf die Einhaltung von Fau- na - Flora - Habitat - Richtlinie (FFH-RL) und die Vogelschutzrichtlinie (V-RL) sowie das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) betrachtet. Darüber hinaus wurde geprüft, ob Ver- botstatbestände nach § 44 42 BNatSchG generiert werden. Schließlich sind aufgrund nicht auszuschließender erheblicher Beeinträchtigungen von Gebieten des Netzes Natura 2000 bezogen auf sechs Gebiete in der Umgebung des Eingriffsbereiches sowie für zwei Gebiete im Umfeld möglicher Flächen für die seewärtige Verbringung von Aushub FFH – Vorprüfun- gen durchgeführt worden (vgl. Unterlagen 4-2 FFH Voruntersuchungen). Im Ergebnis dieser Voruntersuchungen wurden für folgende Gebiete FFH - Verträglichkeitsprüfungen durchge- führt:

Terrestrisch

Gebiet 1626-352 „Kalkquelle am Nord-Ostsee-Kanal in Kiel“ (Unterlage 4-3 FFH- Verträglichkeitsuntersuchungen)

Gebiet 1625-301 „Kluvensieker Holz“ (Unterlage 4-3 FFH-Verträglich- keitsuntersuchungen)

Aquatisch

Vogelschutzgebiet 1525-491 „Eckernförder Bucht mit Flachgründen“ (Unterlage 4-3 FFH-Verträglichkeitsuntersuchungen)

1.3.3 Untersuchungsraum

Untersuchungsraum

Für die zu betrachtenden Schutzgüter wurden in Abhängigkeit von der Reichweite der zu erwartenden umweltrelevanten Wirkungen des Vorhabens unterschiedliche Untersuchungs- räume abgegrenzt. Dies geschah getrennt für den terrestrischen (Ausbauabschnitte, Baustel- leneinrichtungs- und Lagerflächen, terrestrische Verbringungsflächen, Baustraßen) und den aquatischen (Umlagerungsflächen in der Ostsee) Vorhabensteil.

Es werden unterschieden

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1. Der Untersuchungsraum für den Kanalausbau im Abschnitt Gerade Königsförde bis Wei- che Schwartenbek inklusive der landwirtschaftlichen Verbringungsflächen für den Tro- ckenaushub (terrestrischer Vorhabensteil).

Die Abgrenzung des Untersuchungsraumes ist ausgehend von den vorgesehenen Vorhabensbestandteilen und den baulichen bzw. betrieblichen Aktivitäten erfolgt. Für die detaillierte Abgrenzung sind zudem lokale Biotop - Nutzungsstrukturen, wie Orts- und Waldränder, Bachläufe oder Knicks sowie die Wirkfaktoren herangezogen worden. Der erweiterte Untersuchungsraum wird für die Bearbeitung der Schutzgüter Pflanzen und Tiere, Landschaft, Kulturgüter sowie Menschen / Bevölkerung herangezogen. Die dem ursprünglichen ersten PFA entsprechende Abgrenzung des Untersuchungsbereiches liegt der Bearbeitung der Schutzgüter Boden, Wasser und Klima zu Grunde.

2. Der Untersuchungsraum, der für die Untersuchung des Verbringungskonzeptes zu den anfallenden Bodenmassen aus dem Nassaushub erforderlich ist. Dies betrifft die Ver- bringung von unterhalb der Wasserlinie ausgebautem Boden (Nassaushub) auf die Um- lagerungsfläche B1 in der Ostsee.

1.3.4 Schutzgutspezifische Methodik zur Bestandserfassung und -bewertung 1.3.4.1

Schutzgut Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit

Im Vordergrund der Betrachtungen stehen die jeweils als Teilschutzgut behandelte Wohn- und Wohnumfeldfunktion (einschließlich der menschlichen Gesundheit) sowie die Erholungs- funktion.

Teilschutzgut Wohnen

Als Wohngebiete berücksichtigt werden all jene Gebietskategorien der Baunutzungsverord- nung (BauNVO), auf die sich die gesetzlichen Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgeset- zes (BImSchG), der zugehörigen Bundesimmissionsschutzverordnungen (BImSchV) sowie die Orientierungswerte der DIN 18005 zum Schallschutz im Städtebau beziehen.

Zur Bewertung von Wohn- und Wohnumfeldfunktionen mit dem Ziel, besonders empfindliche Gebiete abzugrenzen und zusätzliche Belastungen zu vermeiden, werden die geltenden Flä- chennutzungs-/ Bebauungspläne sowie Landschafts(rahmen)pläne unter Berücksichtigung der folgenden Aspekte ausgewertet:

 Siedlungsgeschichte

 Siedlungsstruktur / bauleitplanerische Festlegungen

 Siedlungsinterne (Grünflächen) und siedlungsnahe Freiräume

 Bestehende Vorbelastungen

Die Siedlungsflächen benötigen entsprechend ihrer Empfindlichkeit Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (vgl. BfG/ Hrsg. BMVBS, 2007). Sie weisen je nach Nutzungsstruktur und ihrer Bedeutung für das Ortsbild sowie für die Erfüllung der Grunddarseinsfunktionen unterschiedliche Empfindlichkeiten gegenüber Belastungen wie Lärm oder Schadstoffeinträ- gen auf. Entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit werden die Siedlungsflächen in fünf Wert- stufen von „sehr hoch“ bis „sehr gering“ klassifiziert. Besonders hohen Schutz benötigen bspw. Krankenhäuser, Schulen und Kindertagesstätten, da dies Orte sind, an denen sich

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