Planfeststellungsverfahren
für den Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals
Kanalkilometer 79,9 bis 92,1 Umweltverträglichkeitsstudie
VORHABENSTRÄGER:
WASSER- UND SCHIFFFAHRTSAMT KIEL-HOLTENAU SCHLEUSENINSEL 2
24159 KIEL-HOLTENAU
VERFASSER:
Arbeitsgemeinschaft TGP, Planungsgruppe Umwelt, Leguan
Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals Umweltverträglichkeitsstudie
INHALT
Ordner Nr. Inhalt
2 2-1 Umweltverträglichkeitsstudie - UVS (Bericht)
2 2-2 Anlagen
Unterla- ge
Zeichnungsnummer Blätter Inhalt
Pläne der UVS (Anlagen zum Bericht) Maßstab
2.2 111000 01 23 100a 1-7 Realnutzung 1:5.000
2.2 111000 01 23 101a 1-2 Schutzgut Mensch - Bestand 1:10.000
2.2 111000 01 23 102a 1-7 Schutzgut Pflanzen 1:5.000
2.2 111000 01 23 103a 1-7 Schutzgut Tiere 1:5.000
2.2 111000 01 23 104a 1-2 Schutzgut Boden 1:10.000
2.2 111000 01 23 105a 1-2 Schutzgut Wasser 1:10.000
2.2 111000 01 23 106a 1 Schutzgut Klima/ Luft 1:25.000 2.2 111000 01 23 107a 1-2 Schutzgut Landschaft 1:10.000 2.2 111000 01 23 108a 1-2 Schutzgut Kultur- und Sachgüter 1:10.000 2.2 111000 01 23 109a 1-2 Schutzgut Mensch - Auswirkungen 1:10.000
Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals Umweltverträglichkeitsstudie
INHALTSVERZEICHNIS
1 EINFÜHRUNG ... 1
1.1 Aufgabenstellung und Zielsetzung ... 1
1.2 Beschreibung des Vorhabens ... 1
1.2.1 Überblick Gesamtvorhaben ... 1
1.2.2 1. Planfeststellungsabschnitt - wesentliche Wirkfaktoren und Wirkungen (bau-, anlage- und betriebsbedingt) ... 2
1.2.3 2. Planfeststellungsabschnitt (PFA) und Ersatzneubau der alten Lensauer Hochbrücke- Ausblick ... 4
1.3 Methodik ... 5
1.3.1 Methodische Grundstruktur ... 5
1.3.2 Untersuchungsrahmen ... 8
1.3.3 Untersuchungsraum ...10
1.3.4 Schutzgutspezifische Methodik zur Bestandserfassung und -bewertung ...11
1.3.4.1 Schutzgut Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit ...11
1.3.4.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt ...14
1.3.4.3 Schutzgut Boden ...16
1.3.4.4 Schutzgut Wasser ...18
1.3.4.5 Schutzgut Klima / Luft ...20
1.3.4.6 Schutzgut Landschaft ...22
1.3.4.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter ...23
1.3.4.8 Wechselwirkungen ...24
2 KURZBESCHREIBUNG DES UNTERSUCHUNGSRAUMES ... 25
2.1 Lage im Raum und naturräumliche Gegebenheiten ...25
2.2 Nutzungen ...25
2.3 Rechtliche und planerische Bindungen ...26
2.3.1 Bauleit- und Landschaftsplanung ...26
2.3.2 Schutzgebiete und geschützte Landschaftsbestandteile ...27
2.3.2.1 Schutzgebiete gem. Landes- bzw. Bundesnaturschutzgesetz ...27
2.3.3 Internationale Schutzgebiete ...29
2.3.4 Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) ...29
3 VERBRINGUNGSKONZEPT ... 30
3.1 Vorauswahl von Varianten ...30
3.1.1 Erfolgte Untersuchungen ...30
3.1.2 Ergebnisse der Vorauswahl ...31
3.2 Vertiefter Variantenvergleich Nassaushub ...38
3.2.1 Kurzbeschreibung der untersuchten Verbringungsvarianten ...38
3.2.2 Schutzgutbezogene Beschreibung möglicher negativer Umwelt- auswirkungen ...39
3.2.3 Schutzgutübergreifender Variantenvergleich ...45
3.3 Fazit ...49
4 BESCHREIBEN UND BEWERTEN DER UMWELT UND IHRER BESTANDTEILE (SCHUTZGÜTER)... 50
4.1 Schutzgut Menschen ...50
4.1.1 Werthintergrund ...50
4.1.2 Beurteilungsgrundlage ...50
4.1.3 Bestandsbeschreibung und -bewertung terrestrischer Vorhabensteil (Ausbau, terrestrische Verbringung) ...51
4.1.3.1 Wohnen ...51
4.1.3.2 Erholung ...53
4.1.3.3 Vorbelastungen ...54
Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals Umweltverträglichkeitsstudie
4.1.4 Empfindlichkeit von Wohn- und Wohnumfeldfunktionen ...56
4.1.5 Bestandsbeschreibung und -bewertung aquatischer Vorhabensteil (Verbringung Nassaushub in die Ostsee) ...57
4.1.5.1 Wohnen ...57
4.1.5.2 Erholung ...57
4.1.5.3 Vorbelastungen ...58
4.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt ...58
4.2.1 Schutzgut Pflanzen ...58
4.2.2 Grundlagen und Werthintergrund ...58
4.2.3 Beurteilungsgrundlage ...58
4.2.4 Ausbaubereich einschließlich der terrestrischen Verbringungsflächen ...59
4.2.4.1 Pflanzen der Roten Liste ...73
4.2.5 Kalktuffquellen ...74
4.2.5.1 Aquatische Makrophyten ...76
4.2.6 Bedeutung und Empfindlichkeit der Biotoptypen ...77
4.2.7 Empfindlichkeit ...78
4.2.8 Aquatische Verbringungsflächen ...81
4.2.9 Schutzgut Tiere ...84
4.2.9.1 Grundlagen und Werthintergrund ...84
4.2.9.2 Beurteilungsgrundlage ...84
4.2.9.3 Ausbaubereich einschließlich der terrestrischen Verbringungsflächen ...85
4.2.9.4 Aquatische Verbringungsflächen ... 109
4.3 Schutzgut Boden ... 114
4.3.1 Grundlagen und Werthintergrund ... 114
4.3.2 Beurteilungsgrundlage ... 114
4.3.3 Bestandsbeschreibung terrestrischer Vorhabensteil ... 115
4.3.4 Bewertung ... 118
4.3.5 Vorbelastungen ... 119
4.4 Schutzgut Wasser ... 121
4.4.1 Grundlagen und Werthintergrund ... 121
4.4.2 Beurteilungsgrundlage ... 121
4.4.3 Ausbau NOK / terrestrische Verbringungsflächen... 122
4.4.3.1 Grundwasser ... 122
4.4.3.2 Oberflächengewässer ... 123
4.4.4 Aquatischer Vorhabensteil (Verbringung Nassaushub in die Ostsee) ... 124
4.4.5 Bedeutung und Empfindlichkeit von Grund-/Oberflächenwasser ... 125
4.4.6 Vorbelastung ... 127
4.5 Schutzgut Klima / Luft ... 128
4.5.1 Grundlagen und Werthintergrund ... 128
4.5.2 Datengrundlage ... 128
4.5.3 Klima – Bestandsbeschreibung und -bewertung des terrestrischen Vorhabensteils (Ausbau, terrestrische Verbringung) ... 129
4.5.3.1 Beurteilungsgrundlage ... 129
4.5.4 Beschreibung und Bewertung des Geländeklimas im Bereich des terrestrischen Vorhabensteils (Ausbau, terrestrische Verbringung) ... 130
4.5.5 Beschreibung und –bewertung der Luftqualität im Bereich des terrestrischen Vorhabensteils (Ausbau, terrestrische Verbringung) ... 131
4.5.5.1 Beurteilungsgrundlage ... 131
4.5.5.2 Vorbelastung ... 131
4.5.5.3 Bewertung ... 132
4.5.6 Bestandsbeschreibung und –bewertung des Klimas für den aquatischen Vorhabensteil (Verbringung Nassaushub in die Ostsee)... 132
4.5.6.1 Beurteilungsgrundlage ... 132
4.5.6.2 Geländeklima ... 133
4.5.6.3 Bewertung ... 134
Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals Umweltverträglichkeitsstudie
4.6 Schutzgut Landschaft ... 134
4.6.1 Grundlagen und Werthintergrund ... 134
4.6.2 Beurteilungsgrundlagen... 134
4.6.3 Terrestrischer Vorhabensteil (Ausbau, terrestrische Verbringung) ... 135
4.6.3.1 Bestandssituation und naturräumliche Gegebenheiten ... 135
4.6.3.2 Zustandsbeschreibung und -bewertung ... 135
4.6.3.3 Vorbelastungen ... 140
4.6.4 Aquatischer Vorhabensteil (Verbringung Nassaushub in die Ostsee) ... 140
4.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter ... 141
4.7.1 Grundlagen und Werthintergrund ... 141
4.7.2 Beurteilungsgrundlage ... 141
4.7.3 Bestandsbeschreibung und Bewertung ... 142
4.7.4 Vorbelastungen ... 148
4.7.5 Bewertung ... 148
4.8 Wechselwirkungen ... 148
4.9 Entwicklung des Raumes ohne das geplante Vorhaben (Status-Quo- Prognose) ... 153
5 AUSWIRKUNGSPROGNOSE ... 155
5.1 Grundlagen ... 155
5.2 Zu erwartende Auswirkungen auf die Schutzgüter ... 157
5.2.1 Schutzgut Menschen ... 157
5.2.1.1 Beurteilungsgrundlagen... 157
5.2.1.2 Konfliktbeschreibung und -bewertung Ausbau ... 160
5.2.1.2.1 Indirekte Auswirkungen auf das Umfeld der Schleusenanlage Kiel-Holtenau .... ... 165
5.2.1.3 Konfliktbeschreibung und -bewertung terrestrische Verbringung ... 167
5.2.1.4 Konfliktbewertung aquatische Verbringung ... 169
5.2.1.5 Zusammenfassung und Fazit ... 171
5.2.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt ... 172
5.2.2.1 Schutzgut Pflanzen ... 172
5.2.2.1.1 Beurteilungsgrundlagen ... 172
5.2.2.1.2 Konfliktbewertung ... 172
5.2.2.2 Schutzgut Tiere ... 186
5.2.2.2.1 Beurteilungsgrundlagen ... 186
5.2.3 Zusammenfassung und Fazit ... 195
5.2.4 Schutzgut Boden ... 198
5.2.4.1 Beurteilungsgrundlagen... 198
5.2.4.2 Konfliktbewertung Ausbau ... 199
5.2.4.3 Konfliktbewertung terrestrische Verbringung ... 200
5.2.4.4 Zusammenfassung und Fazit ... 201
5.2.5 Schutzgut Wasser ... 202
5.2.5.1 Beurteilungsgrundlagen... 202
5.2.5.2 Konfliktbewertung Ausbau ... 203
5.2.5.3 Konfliktbewertung terrestrische Verbringung ... 207
5.2.5.4 Konfliktbewertung aquatische Verbringung ... 211
5.2.5.5 Zusammenfassung und Fazit ... 212
5.2.6 Vereinbarkeit mit den Bewirtschaftungszielen der EG- Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) ... 214
5.2.7 Schutzgut Klima / Luft ... 214
5.2.7.1 Beurteilungsgrundlagen... 214
5.2.7.2 Konfliktbeschreibung und -bewertung Ausbau ... 215
5.2.7.2.1 Indirekte Auswirkungen auf das Umfeld der Schleusenanlage Kiel-Holtenau .... ... 220
5.2.7.3 Konfliktbeschreibung und -bewertung terrestrische Verbringung ... 224
Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals Umweltverträglichkeitsstudie
5.2.7.4 Konfliktbeschreibung und -bewertung aquatische Verbringung ... 225
5.2.7.5 Zusammenfassung und Fazit ... 226
5.2.8 Schutzgut Landschaft ... 228
5.2.8.1 Beurteilungsgrundlagen... 228
5.2.8.2 Konfliktbewertung Ausbau ... 228
5.2.8.3 Konfliktbeschreibung und -bewertung terrestrische Verbringung ... 235
5.2.8.4 Konfliktbeschreibung und -bewertung aquatische Verbringung ... 241
5.2.8.5 Zusammenfassung und Fazit ... 242
5.2.9 Schutzgut Kultur- und Sachgüter ... 243
5.2.9.1 Beurteilungsgrundlagen... 243
5.2.9.2 Konfliktbewertung ... 243
5.2.9.3 Zusammenfassung und Fazit ... 244
5.2.10 Wechselwirkungen ... 245
5.2.11 Auswirkungen auf europäische Schutzgebiete des Netzes NATURA 2000 ... 245
5.2.12 Betroffenheit besonders geschützter Tier- und Pflanzenarten in Bezug des § 42 44 BNatSchG ... 249
6 MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, MINDERUNG UND ERSATZ ERHEBLICHER UMWELTAUSWIRKUNGEN ... 250
6.1 Maßnahmen zu Vermeidung / Minimierung ... 250
6.1.1 Schutzgut Menschen ... 250
6.1.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt ... 250
6.1.3 Schutzgut Boden ... 252
6.1.4 Schutzgut Wasser ... 252
6.1.5 Schutzgut Klima/ Luft ... 253
6.1.6 Schutzgut Landschaft ... 253
6.1.7 Schutzgut Kulturgüter ... 253
6.2 Hinweise auf Ausgleich und Ersatz verbleibender, nicht vermeidbarer Beeinträchtigungen ... 253
7 HINWEISE AUF KENNTNISLÜCKEN UND SCHWIERIGKEITEN ... 254
QUELLENVERZEICHNIS ... 256
GLOSSAR ... 265
Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals Umweltverträglichkeitsstudie
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abb. 1-1: Übersicht der Vorhabensflächen von PFA 1. 4
Abb. 1-2: Bewertungsschema zur Bewertung der Empfindlichkeit SG
Menschen. 13
Abb. 1-3: Empfindlichkeit der Landschaft gegenüber visuellen Eingriffen 23 Abb. 2-1: Nationale Schutzgebiete und Untersuchungsraum Schutzgut
Pflanzen / Biotope. 28
Abb. 3-1: Übersicht der untersuchten Verbringungsvarianten (nicht dargestellt sind räumlich nicht exakt lokalisierbare Varianten wie Küstenschutz
und Straßenbau). 31
Abb. 3-2: Lage der Grube Schönwohld und mögliche Transportwege (WSA
Kiel-Holtenau 2008) 39
Abb. 4-1: Lage der aquatischen Verbringungsflächen B1 und B2 (ohne
Maßstab) 81
Abb. 4-2: Prozentuale Häufigkeitsverteilung der Windrichtung in Kiel-Holtenau
(Quelle: LAIRM CONSULT GmbH, 2008) 129
Abb. 4-3: Wassertemperaturen westliche Ostsee (Quelle: BSH, MURSYS) 133 Abb. 4-4: Flemhuder See mit Verlandungsbereich (Blickrichtung Nordwest) 136
Abb. 4-5: Sandiger Offenbodenbereich Spülfeld B 137
Abb. 4-6: Blick auf südlichen kleinen See mit querender Freileitung
(Blickrichtung Süd) 140
Abb. 4-7: Flemhuder See mit Spülfeldern und Geltungsbereich der Festlegung
als „geschützter Landschaftsbestandteil“ 154
Abb. 5-1: Veränderung der minimalen Schiffsabstände nach Ausbau des NOK
(Quelle: BfG 2008) 165
Abb. 5-2: Lage der 60 berücksichtigten Immissionsberechnungspunkte entlang
des NOK. 217
Abb. 5-3: Ausschnitte der SO2-Belastungen im Bereich der Belastungsschwerpunkte (Quelle: LAIRM CONSULT GmbH, 2008) 218 Abb. 5-4: NO2-Belastungen der Immissionspunkte (Quelle: LAIRM CONSULT
GmbH, 2008) 218
Abb. 5-5: SO2-Belastungen der Immissionspunkte (Quelle: LAIRM CONSULT
GmbH, 2008) 219
Abb. 5-6: PM10-Belastungen der Immissionspunkte (Quelle: LAIRM CONSULT
GmbH, 2008) 219
Abb. 5-7: Benzol-Belastungen der Immissionspunkte (Quelle: LAIRM CONSULT
GmbH, 2008) 220
Abb. 5-8: Lage der Immissionspunkte im Bereich Kiel-Holtenau (Quelle: LAIRM
CONSULT GmbH, 2011) 221
Abb. 5-9: NO2-Belastungen der Immissionspunkte (Quelle: LAIRM CONSULT
GmbH, 2011) 222
Abb. 5-10: SO2-Belastungen der Immissionspunkte (Quelle: LAIRM CONSULT
GmbH, 2011) 222
Abb. 5-11: PM10-Belastungen der Immissionspunkte (Quelle: LAIRM CONSULT
GmbH, 2011) 223
Abb. 5-12: PM10-Belastungen der Immissionspunkte (Quelle: LAIRM CONSULT
GmbH, 2011) 223
Abb. 5-13: Flächenbilanz beeinträchtigter Landschaftsbildräume in ha 229
Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals Umweltverträglichkeitsstudie
Abb. 5-14: Übersicht der Standorte der Fotodokumentation entlang der
Oststrecke des NOK 231
Abb. 5-15: Blick von Klein Königsförde aus nach Osten auf den Kanal im Bereich
Baulose 4 und 5 Ist-Zustand 231
Abb. 5-16: Blick von Klein Königsförde aus nach Osten auf den Kanal im Bereich
Baulose 4 und 5 Prognose-Zustand im Sommer 231
Abb. 5-17: Blick von Klein Königsförde aus nach Osten auf den Kanal im Bereich
Baulose 4 und 5 Prognose-Zustand im Winter 232
Abb. 5-18: Blick von Holm aus nach Osten auf den Kanal im Bereich Baulos 1
Ist-Zustand 232
Abb. 5-19: Blick von Holm aus nach Osten auf den Kanal im Bereich Baulos 1
Prognose-Zustand im Sommer 232
Abb. 5-20: Blick von Holm aus nach Osten auf den Kanal im Bereich Baulos 1
Prognose-Zustand im Winter 233
Abb. 5-21: Blick nach Norden auf den Kanal im Bereich Baulose 1 und 2 westlich
Rajensdorf Ist-Zustand 233
Abb. 5-22: Blick nach Norden auf den Kanal im Bereich Baulose 1 und 2 westlich
Rajensdorf Prognose-Zustand im Sommer 233
Abb. 5-23: Blick nach Norden auf den Kanal im Bereich Baulose 1 und 2 westlich
Rajensdorf Prognose-Zustand im Winter 234
Abb. 5-24: Blick über das Obstcafé Warleberg nach Osten auf den Kanal Ist-
Zustand 234
Abb. 5-25: Blick über das Obstcafé Warleberg nach Osten auf den Kanal
Prognose-Zustand im Sommer 234
Abb. 5-26: Blick über das Obstcafé Warleberg nach Osten auf den Kanal
Prognose-Zustand im Winter 235
Abb. 5-27: Flächenbilanz beeinträchtigter Landschaftsbildräume in ha
(terrestrische Verbringung) 236
Abb. 5-28: Blick nach Norden auf die geplante Verbringungsfläche Warleberg-
Zentral Ist-Zustand 237
Abb. 5-29: Blick nach Norden auf die geplante Verbringungsfläche Warleberg-
Zentral Prognose-Zustand im Sommer 237
Abb. 5-30: Blick nach Norden auf die geplante Verbringungsfläche Warleberg-
Zentral Prognose-Zustand im Winter 237
Abb. 5-31: Blick von Neuwittenbek aus nach Westen auf die geplante Verbringungsfläche Warleberg-Zentral Ist-Zustand 238 Abb. 5-32: Blick von Neuwittenbek aus nach Westen auf die geplante
Verbringungsfläche Warleberg-Zentral Prognose-Zustand im Sommer 238 Abb. 5-33: Blick von Neuwittenbek aus nach Westen auf die geplante
Verbringungsfläche Warleberg-Zentral Prognose-Zustand im Winter 238 Abb. 5-34: Blick von Rosenkrantz aus nach Südosten auf die geplante
Verbringungsfläche Rosenkrantz-Kippland Ist-Zustand 239 Abb. 5-35: Blick von Rosenkrantz aus nach Südosten auf die geplante
Verbringungsfläche Rosenkrantz-Kippland Prognose-Zustand im
Sommer 239
Abb. 5-36: Blick von Rosenkrantz aus nach Südosten auf die geplante Verbringungsfläche Rosenkrantz-Kippland Prognose-Zustand im
Winter 239
Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals Umweltverträglichkeitsstudie
Abb. 5-37: Blick von Königsförderrade aus nach Südwesten auf die geplante Verbringungsfläche Rosenkrantz-Ziegelgrube; im Hintergrund das Waldgebiet „Im Linden“ (siehe roter Pfeil) Ist-Zustand 240 Abb. 5-38: Blick von Königsförderrade aus nach Südwesten auf die geplante
Verbringungsfläche Rosenkrantz-Ziegelgrube; im Hintergrund das Waldgebiet „Im Linden“ Prognose-Zustand im Sommer 240
Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals Umweltverträglichkeitsstudie
TABELLENVERZEICHNIS
Tabelle 1-1: Bewertung der Biotoptypen 14
Tabelle 1-2: Wert- und Funktionselemente mit besonderer Bedeutung für den Landschaftsfaktor Wasser, Teilschutzgut Grundwasser (beispielhafte Auflistung gemäß Orientierungsrahmen Straßenbau S-H 2004) 18 Tabelle 1-3: Wert- und Funktionselemente mit besonderer Bedeutung für den
Landschaftsfaktor Wasser, Teilschutzgut Oberflächengewässer (beispielhafte Auflistung gemäß Orientierungsrahmen Straßenbau S-
H 2004) 20
Tabelle 1-4: Übersicht der Klassifizierungswerte der beurteilten Luftschadstoffe (beispielhafte Auflistung gemäß Leitfaden zu UVPs an
Bundeswasserstraßen 2007) 22
Tabelle 3-1: Übersicht der Ergebnisse der Abwägungsstufen 1 und 2 32 Tabelle 3-2: Schutzgutbezogene Darstellung möglicher Umweltauswirkungen
einer Verbringung des Nassaushubs im Bereich der
Umlagerungsflächen B1, B2 und A in der Ostsee 39 Tabelle 3-3: Schutzgutbezogene Darstellung möglicher Umweltauswirkungen
einer Verfüllung des Nassaushubs in die Sand- und Kiesgrube
Schönwohld 44
Tabelle 3-4: Schutzgutübergreifende Gegenüberstellung und Bewertung der
betrachteten Verbringungsvarianten 46
Tabelle 4-1: Beurteilungsgrundlagen 50
Tabelle 4-2: Übersicht der Gemeinden und Städte im Untersuchungsraum 52 Tabelle 4-3: Übersicht Orientierungs- und Grenzwerte für Lärmimmissionen für
Siedlungsflächen 55
Tabelle 4-4: Beurteilungsgrundlagen 59
Tabelle 4-5: Nach der Standardliste der Biotoptypen in Schleswig-Holstein LANU (2003) nachgewiesene Biotoptypen mit Angaben zum gesetzlichen Schutz gem. § 30 BNatSchG i.V.m. § 25 21 LNatSchG und zum
Biotopwert 62
Tabelle 4-6: Liste der innerhalb des Untersuchungsgebietes nachgewiesenen in Schleswig-Holstein gefährdeten bis vom Aussterben bedrohten Pflanzen der Roten Listen mit Angabe der jeweiligen
Gefährdungseinstufung. RL BRD = Bundesrepublik Deutschland (KORNECK et al. 1996), RL SH = Schleswig-Holstein (MIERWALD &
ROMAHN 2006), 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3
= gefährdet. Mit Angabe der Biotopfundorte. 73
Tabelle 4-7: Kalktuffquellen im Untersuchungsraum 75
Tabelle 4-8: Bewertung der Quellen in den Böschungsbereichen am NOK nach
ABEL & ZIMMER (2008) 78
Tabelle 4-9: Sehr hoch bis hoch empfindliche Biotope im Untersuchungsraum 79
Tabelle 4-10: Umlagerungsflächen in der Ostsee 81
Tabelle 4-11: FFH-LRT in den Gewässern der Ostsee nach LLUR mit Angaben zur
Flächengröße und Flächenanteil. 82
Tabelle 4-12: Erhaltungszustände der relevanten FFH-Lebensraumtypen 83
Tabelle 4-13: Beurteilungsgrundlagen 85
Tabelle 4-14: Liste der erfassten gefährdeten Arten nach Angaben der Roten-Liste;
G: gefährdet; e: vor wiegend in der Ostsee; w: vorwiegend in der
Nordsee; P: potenziell gefährdet; 2: stark gefährdet; 3 gefährdet). 86
Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals Umweltverträglichkeitsstudie
Tabelle 4-15: Artnachweise im Nord-Ostsee-Kanal in den Jahren 1984 - 2007, in der Oststrecke des NOK in den Jahren 1998-2007 durch Fangerträge von Sportfischern, Berufsfischern und KAFEMANN (2004) und im Flemhuder See in den Jahren 1998-2007 nachgewiesen durch Sportfischer. Einzelnachweise blieben unberücksichtigt (modifiziert
nach CZERNY 2008a). 88
Tabelle 4-16: Nachgewiesene Arten der Roten Liste Schleswig-Holsteins
(NEUMANN 2002) innerhalb des Vorhabensgebietes zwischen Kkm
80,0 und 92,0 89
Tabelle 4-17: Nachgewiesene Arten des Flemhuder Sees in der Roten Liste
Schleswig-Holsteins (NEUMANN 2002) 89
Tabelle 4-18: Liste der innerhalb des Untersuchungsgebietes nachgewiesenen gefährdeten Libellenarten. RL BRD = Rote Liste Bundesrepublik Deutschland (BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ 1998), RL SH = Rote Liste Schleswig-Holstein (BROCK et al. 1996), 2 = stark
gefährdet, 3 = gefährdet, V = Arten der Vorwarnliste, G = Gefährdung
anzunehmen, + = nicht gefährdet. 90
Tabelle 4-19: Liste der nachgewiesenen Heuschreckenarten, die nach den jeweiligen Roten Listen des Landes Schleswig-Holstein (WINKLER
2000) und der Bundesrepublik Deutschland (BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ 1998) als gefährdet bzw. auf der Vorwarnliste
eingestuft sind (V = in der Vorwarnliste geführt, 3 = gefährdet) 91 Tabelle 4-20: Liste der nachgewiesenen Tagfalter- und Widderchenarten die nach
der jeweiligen Roten Listen der Bundesrepublik Deutschland (BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ 1998) und des Landes Schleswig-Holstein (KOLLIGS 1998) als gefährdet bzw. auf der Vorwarnliste eingestuft sind. (3 = gefährdet, V = in der Vorwarnliste
geführt, G = Gefährdung anzunehmen) 91
Tabelle 4-21: Liste der nachgewiesenen Laufkäferarten die nach der Roten Liste Schleswig-Holsteins als gefährdet eingestuft wurden, RL D = Rote Liste der gefährdeten Tiere Deutschlands (TRAUTNER,MÜLLER- MOTZFELD &BRÄUNICKE 1998); RL SH = Rote Liste der in Schleswig- Holstein gefährdeten Käferarten (ZIEGLER & SUIKAT 1994).
Kategorien: 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet 93 Tabelle 4-22: Nachgewiesene Amphibienarten mit Angaben zur Gefährdung
gemäß der Roten Listen des Landes Schleswig-Holstein (KLINGE
2003) und der Bundesrepublik Deutschland (BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ 1998), 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V =
Vorwarnliste, D = Daten mangelhaft, + = ungefährdet 93 Tabelle 4-23: Nachgewiesene Reptilienarten mit Angaben zur Gefährdung gemäß
der Roten Listen des Landes Schleswig-Holstein (KLINGE 2003) und der Bundesrepublik Deutschland (BUNDESAMT FÜR
NATURSCHUTZ 1998), 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, G =
Gefährdung anzunehmen. 94
Tabelle 4-24: Nachgewiesene Brutvogelarten im Untersuchungsraum unter Angabe der Gefährdungsgrade gemäß der Roten Listen der Bundesrepublik Deutschland (BRD) (SÜDBECK et al. 2007) und des Landes
Schleswig-Holstein (SH) (MLUR 2008), BP = Brutpaare, N =
Nahrungs-gast, 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, R = extrem selten, V = Vorwarnliste, + = Art ungefährdet.
In der Tabelle sind alle als gefährdet bis vom Aussterben bedroht
sowie Arten auf der Vorwarnliste hervorgehoben und fett gedruckt. 95
Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals Umweltverträglichkeitsstudie
Tabelle 4-25: Während der Brutvogelerfassung nachgewiesene nicht brütende
Vogelarten. 99
Tabelle 4-26: Nachgewiesene Fledermausarten mit Angabe der Gefährdung nach Roten Listen des Landes Schleswig-Holstein (BORKENHAGEN 2001) und der Bundesrepublik Deutschland (BUNDESAMT FÜR
NATURSCHUTZ 1998). 2= Stark gefährdet, 3 = Gefährdet, V =
Vorwarnliste, G = Gefährdung anzunehmen, D = Datenlage defizitär. 100
Tabelle 4-27: Leitliniencharakter Fledermäuse 101
Tabelle 4-28: Nachgewiesene Kleinsäugerarten mit Angaben zur Präsenz, Stetigkeit und Gefährdung gemäß der Roten Listen des Landes Schleswig-Holstein (BORKENHAGEN 2001) und der Bundesrepublik Deutschland (BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ 1998). 3 =
gefährdet, V = Vorwarnliste, + = ungefährdet. 101 Tabelle 4-29: Als bewertungsrelevant angesehene Vogelarten mit Nachweisen in
den Umlagerungsflächen B1 und B2. (Arten des Anhang I der
Vogelschutz-RL sind fett gedruckt.) 111
Tabelle 4-30: Übersicht der Datengrundlagen Schutzgut Boden 114 Tabelle 4-31: Bodenmaterial und Untergrund der Baulose 117
Tabelle 4-32: Übersicht der Beurteilungsgrundlagen 121
Tabelle 4-33: Übersicht der Datengrundlagen Klima / Luft 128 Tabelle 4-34: Messwerte ausgewählter LÜSH-Stationen für das Orientierungsjahr
2001 und das jeweils aktuellste verfügbare Jahr sowie verwendete
Hintergrundbelastung (vgl. LAIRM-CONSULT, 2008) 131
Tabelle 4-35: Datengrundlagen Landschaft 134
Tabelle 4-36: Bewertung von Qualität und Empfindlichkeit der abgegrenzten
Landschaftsbildeinheiten 139
Tabelle 4-37: Verwendete Datengrundlagen 141
Tabelle 4-38: Erfasste Fundstellen gem. Archäologischem Landesamt Schleswig
Holstein (vgl. HAUCKE, SEGSCHNEIDER, 2009) 143
Tabelle 4-39: Urnenfelder, Einzelfunde und Grabhügel gem. Archäologischem
Landesamt Schleswig Holstein (vgl. HAUCKE,SEGSCHNEIDER, 2009) 145 Tabelle 4-40: Kultur- und Sachgüter im Untersuchungsraum gem. den Angaben der
Landschaftspläne sowie den Auflistungen zu Kulturdenkmalen und Denkmalen (Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein, 2008 und Untere Denkmalschutzbehörde des Kreises Rendsburg-
Eckernförde, 2008) 145
Tabelle 4-41: Schutzgutbezogene Zusammenstellung von Wechselwirkungen (nach
FGSV, 1997, verändert) 150
Tabelle 4-42: Schutzgutbezogene Wirkungen im Untersuchungsgebiet 151 Tabelle 5-1: Übersicht der Wirkfaktoren und der zu erwartenden Auswirkungen auf
die Schutzgüter des UVPG 155
Tabelle 5-2: Konfliktübersicht Baulärm 162
Tabelle 5-3: Lärmbetrachtung Schleusenanlage Kiel-Holtenau 166
Tabelle 5-4: Anlagebedingte Biotopverluste 172
Tabelle 5-5: Baubedingte Inanspruchnahme von Biotopen 176
Tabelle 5-6: Durch die Verbringung betroffene Biotope im Bereich Gut
Rosenkrantz 179
Tabelle 5-7: Durch die Verbringung betroffenen Biotope im Bereich Gut Warleberg 180
Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals Umweltverträglichkeitsstudie
Tabelle 5-8: Beeinträchtigte Biotope im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen
am Flemhuder See 180
Tabelle 5-9: Anlagebedingte Eingriffe im Bereich der Zufahrtsstraße im
Spülfeldkomplex Flemhuder See 182
Tabelle 5-10: Temporäre Beeinträchtigungen im Bereich der Zufahrtsstraße im
Spülfeldkomplex Flemhuder See 183
Tabelle 5-11: Anlagebedingte Flächeninanspruchnahme von wassergeprägten
Biotopen (Grundwasser) 204
Tabelle 5-12: Temporäre Beeinträchtigungen von Biotopen (Grundwasser) 205 Tabelle 5-13: Anlagebedingte Flächeninanspruchnahme von wassergeprägten
Biotopen (Oberflächengewässer) 206
Tabelle 5-14: Temporäre Beeinträchtigungen von Biotopen (Oberflächengewässer) 207 Tabelle 5-15: Durch die Verbringung betroffenen wassergeprägte Biotope im
Bereich Gut Rosenkrantz 208
Tabelle 5-16: Durch die Verbringung betroffenen wassergeprägte Biotope im
Bereich Gut Warleberg 208
Tabelle 5-17: Anlagebedingte Eingriffe im Bereich der Zufahrtsstraße im
Spülfeldkomplex Flemhuder See 208
Tabelle 5-18: Beeinträchtigte wassergeprägte Biotope im Bereich der
Baustelleneinrichtungsflächen am Flemhuder See 208 Tabelle 5-19: Temporäre Beeinträchtigungen im Bereich der Zufahrtsstraße im
Spülfeldkomplex Flemhuder See 209
Tabelle 5-20: Durch die Verbringung betroffenen Gewässer im Bereich Gut
Rosenkrantz 209
Tabelle 5-21: Durch die Verbringung betroffenen Gewässer im Bereich Gut
Warleberg 210
Tabelle 5-22: Anlagebedingte Eingriffe in Gewässer im Bereich der Zufahrtsstraße
im Spülfeldkomplex Flemhuder See 210
Tabelle 5-23: Beeinträchtigte Gewässer im Bereich der
Baustelleneinrichtungsflächen am Flemhuder See 210 Tabelle 5-24: Temporäre Beeinträchtigungen von Gewässern im Bereich der
Zufahrtsstraße im Spülfeldkomplex Flemhuder See 210 Tabelle 5-25: Immissionswerte für Plan- und Planungsnullfall in Bezug auf
Immissionsgrenzwerte 216
Tabelle 5-26: Absolute Schadstoffemissionen im Zuge der terrestrischen
Verbringung 225
Tabelle 5-27: Absolute Schadstoffemissionen im Zuge der aquatischen
Verbringung 225
Tabelle 5-28: FFH-Vorprüfungen von relevanten Gebieten im Ausbaubereich des
NOK einschließlich der terrestrischen Verbringungsflächen 245 Tabelle 5-29: FFH-Vorprüfungen von relevanten Gebieten im Bereich der
aquatischen Verbringungsflächen 248
Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals Umweltverträglichkeitsstudie
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
AbAblV Abfallablagerungsverordnung AWZ Ausschließliche Wirtschaftszone
BauNVO Verordnung über die bauliche Nutzung von Grundstücken BAW Bundesanstalt für Wasserbau
BBodSchG Bundesbodenschutzgesetz BBodSchV Bundesbodenschutzverordnung BfG Bundesanstalt für Gewässerkunde BImSchG Bundesimmissionsschutzgesetz BImSchV Bundesimmissionsschutzverordnung BMU Bundesumweltministerium
BMVBS Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz
B-Plan Bebauungsplan
bzw. beziehungsweise
C6H6 Benzol
ca. circa
CO Kohlenmonoxid
dB(A) Schalldruckpegel in Dezibel für das menschliche Ohr
d.h. das heißt
DWD Deutscher Wetterdienst
ELC Europäische Landschaftskonvention evtl. eventuell
F-Plan Flächennutzungsplan
GGB Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung
GOK Geländeoberkante
ha Hektar
HABAK-WSV Handlungsanweisung für den Umgang mit Baggergut im Küstenbereich i.d.R. in der Regel
insbes. insbesondere
Kkm Kanalkilometer
KW Kohlenwasserstoffe
LAGA Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall LB Landschaftsbestandteil
LBodSchG Gesetz zur Ausführung und Ergänzung des Bundesbodenschutz-Gesetzes (Landesbodenschutz- und AltlastenGesetz)
LP Landschaftsplan
LNatSchG Landesnaturschutzgesetz
Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals Umweltverträglichkeitsstudie
LMU-SH Landesministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume LÜSH Lufthygienische Überwachung Schleswig-Holstein
µg Mikrogramm
m Meter
m³ Kubikmeter
mm Millimeter
NHN Normalhöhennull
NN Normal Null
NO2 Stickstoffdioxid
NO Nordost
NOK Nord-Ostsee-Kanal
NW Nordwest
o.g. oben genannt
PAK polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe PFA Planfeststellungsabschnitt
PM-10 Schwebstaub < 10 Mikrometer
s.a. siehe auch
SO2 Schwefeldioxid
SO Südost
SW Südwest
TA Lärm Technische Anleitung Lärm TA Luft Technische Anleitung Luft
TEU Twenty-Foot Equivalent Unit (33,2 m³) TOC total organic carbon
u.a. und andere
UR Untersuchungsraum
UVPG Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung UVS Umweltverträglichkeitsstudie
UVU Umweltverträglichkeitsuntersuchung
v.a. vor allem
vgl. vergleiche
WaStrG Bundeswasserstraßengesetz WHG Wasserhaushaltsgesetz WRRL EU-Wasserrahmenrichtlinie WSA Wasser- und Schifffahrtsamt
WSD Nord Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord WSV Wasser- und Schifffahrtsverwaltung
z.B. zum Beispiel
Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals Umweltverträglichkeitsstudie
Stand: 29.02.2012 1
1 EINFÜHRUNG
1.1 Aufgabenstellung und Zielsetzung
Der Nord-Ostsee-Kanal zählt zu den wichtigsten Wasserstraßen Deutschlands und Euro- pas. Der Regelquerschnitt des Nord-Ostsee-Kanals (NOK) ist im auszubauenden Abschnitt letztmalig im Jahr 1914 erweitert worden. Nach 95 Jahren Nutzung und voranschreitender Technik mit steigenden Schiffsgrößen ist eine Anpassung von Sohlbreite und Kurvenradien zur Vermeidung von Engpässen dringend erforderlich. Dies gilt insbesondere vor dem Hin- tergrund, dass auch für die Zukunft eine weitere Zunahme von Schiffsverkehr und –größen auf dem NOK prognostiziert wird (PLANCO, 2004).
Die Querschnittsanpassung dient somit der Anpassung an den Ausbaustandard der West- strecke und der erforderlichen Leistungssteigerung für die Berufsschifffahrt. Ziel ist hierbei auch eine Vermeidung des kurz- und langfristigen Abwanderns des Schiffverkehrs, welches erhebliche negative wirtschaftliche Konsequenzen zur Folge hätte.
Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, endvertreten durch das Wasser- und Schifffahrts- amt Kiel-Holtenau, hat daher die Arbeitsgemeinschaft Trüper Gondesen Partner, Planungs- gruppe Umwelt sowie das Büro leguan (TGP / PU / LEGUAN) mit der Erarbeitung der Um- weltuntersuchungen (Umweltverträglichkeitsstudie – UVS, Landschaftspflegerischer Begleit- plan – LBP, FFH - Verträglichkeitsstudie – FFH-VS, sowie Fachbeitrag Artenschutz) zur An- passung der Oststrecke des NOK zwischen Kkm 80 und 92 beauftragt.
1.2 Beschreibung des Vorhabens 1.2.1 Überblick Gesamtvorhaben
Das Gesamtvorhaben hat eine Verbreiterung der Sohlbreite im Regelprofil des Kanals von 44 m auf 70 m im NOK-Abschnitt zwischen der Geraden Königsförde (Kkm 80,0) und der Alten Levensauer Hochbrücke (Kkm 93,5) zum Ziel (vgl. BfG 2005).
Die Ausbaustrecke ist zur besseren Handhabbarkeit in zwei Planfeststellungsabschnitte (PFA) unterteilt. Der 1. PFA, welcher Prüfgegenstand dieser UVS ist, umfasst den Bereich zwischen der der Geraden Königsförde (Kkm 79,9) und der Weiche Schwartenbek (Kkm 92,1). Der 2. PFA betrifft den Ausbau im Bereich der Alten Levensauer Hochbrücke (Kkm 93,0 – 94,0).
Im Rahmen der Untergliederung in Planfeststellungsabschnitte wurde sichergestellt, dass jeder PFA für sich alleine gesehen maßgeblich zur Zielerreichung, also der Verbesserung der nautischen Verhältnisse sowie der Anpassung an zunehmenden Schiffsverkehr, beiträgt.
Beide PFA sind somit auch unabhängig voneinander technisch funktionsfähig und zu recht- fertigen. Somit werden sie als zwei selbständige Vorhaben betrachtet, für die jeweils ein Planfeststellungsverfahren gemäß § 14 Bundes-Wasserstraßengesetz (WaStrG) durchge- führt wird.
Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals Umweltverträglichkeitsstudie
Stand: 29.02.2012 2
1.2.2 1. Planfeststellungsabschnitt - wesentliche Wirkfaktoren und Wirkungen (bau-, anlage- und betriebsbedingt)
Gegenstand der hier vorliegenden Umweltverträglichkeitsstudie (als Dokumentation der Umweltverträglichkeitsuntersuchungen (UVU)) sind die Ausbaumaßnahmen am Nord- Ostsee-Kanal im Abschnitt zwischen der Weiche Königsförde (Kkm 80) und der Weiche Schwartenbek (Kkm 92) mit einer Erweiterung des Regelquerschnitts von derzeit im Mittel 44 m auf 70 m Sohlbreite. Des Weiteren werden die Kurvenradien zwischen Kkm 80 und Kkm 92 auf 3000 m vergrößert.
Diese Erweiterung muss zur Erreichung der angestrebten Kurvenradien an den Innenseiten der Kurven erfolgen, was sich in Teilen auch auf die Lage der Verbreiterungsabschnitte von Geraden auswirkt. Folgende Vorhabensbestandteile sind im Einzelnen vorgesehen und wer- den im Rahmen der UVU beurteilt:
Aufweitung der Kurve Landwehr (Kkm 86,1 – 88,5) am nördlichen Kanalufer mit Ersatz und Rückverlegung der Fährlandeanlage Landwehr, Rückverlegung des Anlegers Land- wehr-Südseite (Baulos 1).
Aufweitung der Wittenbeker Kurve zwischen Kkm 87,5 und 91,1 am Südufer des Kanals (Baulos 2).
Modellierung des Überganges zwischen Wittenbeker Kurve und der Weiche Schwarten- bek an der Kanalnordseite zwischen Kkm 90,5 und 92 (Baulos 3).
Aufweitung der Kurve Groß-Nordsee entlang des Nordufers von Kkm 83 – 84,1 (Baulos 4).
Verbreiterung der Gerade Königsförde auf eine Wasserspiegelbreite von 136 m. Bau- maßnahme am Nordufer (Baulos 5).
Weitere Bestandteile des Vorhabens sind Baustelleneinrichtungsmaßnahmen sowie die Ver- bringung der Aushubmassen. Dies betrifft im Einzelnen:
Lager- und Baustelleneinrichtungsflächen im Bereich des planfestgestellten Spülfeld- komplexes Flemhude.
Die im Zuge der Baumaßnahmen anfallenden Bodenmassen. Diese unterteilen sich in Trocken- und Nassaushub und müssen außerhalb der Baulose verbracht werden. Für die Verbringung der Aushubmassen wurden im Vorfeld unterschiedliche Varianten ge- prüft (siehe 5-2: Verbringungskonzept). Der Entscheidungs- und Abwägungsprozess wird in Kapitel 3 der UVS noch einmal zusammenfassend dargestellt. Die Vorauswahl ergab folgende Verbringungswege als Vorzugsvarianten. Die Verbringung der trockenen Bodenmassen von ca. 3,8 Mio. m³ ist auf den landwirtschaftlichen Flächen der Güter Warleberg und Rosenkrantz vorgesehen. Das Material aus dem Nassaushub (3,0 Mio.
m³) wird mit Hilfe von Schuten auf die Umlagerungsfläche B 1 in der Kieler Bucht ver- bracht und auf dem Meeresboden abgelagert.
Für den Schutenverkehr auf dem Flemhuder See muss die Fahrrinne vor dem Anleger vertieft und Wartestellen geschaffen werden. Das Baggergut (ca. 56.000 m³) dieser Maßnahme wird im südlichen Teil des Flemhuder Sees umgelagert.
Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals Umweltverträglichkeitsstudie
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Wesentliche Vorhabensmerkmale, die zu erheblichen bau-, anlage- bzw. betriebsbedingten Auswirkungen auf die Umwelt führen können, sind1:
der für die Erweiterung erforderliche Flächenbedarf (anlagebedingte Auswirkungen),
Veränderung von Relief- und Oberflächengestalt durch die Verbreiterung und Neuanlage von Böschungen (anlagebedingte Auswirkungen),
die anfallenden Bodenaushubmassen (bau- bzw. anlagebedingte Auswirkung),
die durch die Baustelleneinrichtung sowie Lagerflächen während der Bauzeit befristet beanspruchten Flächen und Barrierewirkungen (baubedingte Auswirkungen),
die durch die Bautätigkeit verursachten Wirkungen wie insbes. Lärm- und Schadstoff- emissionen, Wassertrübung und Verkehr (baubedingte Auswirkungen),
die durch eine höhere Verkehrsdichte und den Verkehr möglicherweise größerer Schiffe auf dem NOK verursachten (zusätzlichen) Wirkungen wie insbes. Lärm- und Schadstoff- emissionen (betriebsbedingte Auswirkungen).
Der Einwirkungsbereich der bau-, anlage- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen des geplanten Ausbaus kann, je nach der räumlichen Ausbreitung der Wirkungen, unterschied- lich sein. Zu berücksichtigen ist, dass durch den vorhandenen NOK mit seinem Schiffsver- kehr und die Relikte aus der Bauzeit des NOK (Kippländer) bereits unterschiedliche anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen vorhanden sind.
1 Auf Grundlage des Anhörungsverfahren zum Planfeststellungsverfahren wurden Teile der Planung angepasst bzw. optimiert. Eine Übersicht dieser Anpassungen ist in Ordner 1-5, Plan 1110000 124 100b (terrestrischer Bereich) und in Plan 1110000 123 006a (aquatischer Bereich) enthalten. Sofern diese Anpassungen zu veränder- ten Bewertungen in der UVS führen, sind diese im Folgenden als Änderungen in blauer Schrift dargestellt und gelb hinterlegt.
Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals Umweltverträglichkeitsstudie
Stand: 29.02.2012 4
Abb. 1-1: Übersicht der Vorhabensflächen von PFA 1.
1.2.3 2. Planfeststellungsabschnitt (PFA) und Ersatzneubau der alten Lensauer Hochbrücke- Ausblick
Die Anpassung des NOK im Bereich der Alten Levensauer Hochbrücke (Kkm 93,0 – 94,0) von wird in einem 2. PFA des Ausbaus der Ostrecke des NOK behandelt. Für den 2. PFA werden separate Umweltuntersuchungen (UVS, LBP, FFH-VP) erstellt. Als Rahmenuntersu- chung für beide Planfeststellungsabschnitte kann die 2005 von der BfG angefertigte „Umwelt- risikoeinschätzung für Projekte an Bundeswasserstraßen – Anpassung der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals“ herangezogen werden.
Nachfolgend soll eine kurze Übersicht der geplanten Maßnahmen sowie der zu erwartenden Umweltauswirkungen gegeben werden, um der gesamtheitlichen Zielsetzung des Ausbau- projektes Rechnung zu tragen.
Neben der Verbreiterung des Regelprofils aufgrund nautischer Erfordernisse ergibt sich an der Alten Levensauer Hochbrücke auch aufgrund mangelnder Stabilität der Widerlager und der steilen Böschungen in diesem Abschnitt Handlungsbedarf.. Es ist ein Ersatzneubau der Brücke vorgesehen.
Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals Umweltverträglichkeitsstudie
Stand: 29.02.2012 5
Folgende Vorhabensbestandteile sind im Einzelnen vorgesehen:
Modellierung der Übergänge östlich und westlich der Levensauer Hochbrücken auf eine Sohlbreite von 70 m (Kkm 93,0 – 94,0).
Im Zuge der Baumaßnahmen fällt umfangreicher Bodenaushub an. Dieser unterteilt sich in Trocken- und Nassaushub. Die Bodenmassen müssen außerhalb des Ausbauab- schnittes verbracht werden. Für die Verbringung der Aushubmassen wurden im Vorfeld in einer Gesamtbetrachtung für beide PFA unterschiedliche Varianten geprüft. Im Zu- ge der Erstellung der Genehmigungsunterlagen für den 2. PFA wird das Verbringungs- konzept für diesen Abschnitt präzisiert.
Abriss der Alten Levensauer Hochbrücke und Ersatzneubau (Kkm 93,4 – 93,5).
Die wesentlichen zu erwartenden Vorhabensmerkmale, welche zu erheblichen bau-, anlage- bzw. betriebsbedingten Auswirkungen auf die Umwelt führen können, entsprechen im We- sentlichen jenen des 1. PFA.
Ebenso entsprechen die im Rahmen der Maßnahmen des 2. PFA zu prognostizierenden Umweltauswirkungen aufgrund der Vergleichbarkeit der Baumaßnahmen sowie der einge- setzten Bautechniken weitgehend den Auswirkungen des 1. PFA. Im Unterschied zum 1.
PFA ist jedoch infolge der geringeren Ausmaße des Vorhabens ein verminderter Flächenbe- darf festzustellen. Zusätzlich ist mit Lärm-, Staub- und evtl. Geruchemissionen im Zuge von Abriss und Neubau der Alten Levensauer Hochbrücke zu rechnen. Des Weiteren sind im Zusammenhang mit dem Ersatzneubau der Brücke vertiefte artenschutzrechtliche Untersu- chungen erforderlich, da sich in deren Widerlagern ein bedeutsames Winterquartier des Großen Abendseglers (Nyctalus noctula), einer Fledermausart des Anhangs IV der FFH- Richtlinie, befindet.
Der Vorhabensraum zeichnet sich maßgeblich durch seine Nähe zur Bebauung des Stadt- teils Kiel-Suchsdorf und die Verkehrswege B 76 sowie K 27 aus. Neben dem Schiffsverkehr des NOK ist somit insbesondere der Straßenverkehr mit seinen typischen Emissionen als Vorbelastung zu berücksichtigen. FFH- oder andere Schutzgebiete sind im Bereich der Vorhabensflächen sowie in deren Nachbarschaft nicht existent.
Es ist daher auch zu erwarten, dass durch die Umweltauswirkungen des 2. PFA möglicher- weise auftretende Konflikte insbesondere durch die Nähe zu Kiel-Suchsdorf auftreten kön- nen. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse dieser UVS für den 1. PFA sowie der beschrie- benen Raumcharakteristik, wird davon ausgegangen, dass etwaige Konflikte mithilfe von Vermeidungs- und Optimierungsmaßnahmen, bzw. durch Kompensationsmaßnahmen lösbar sind und der Umsetzung des Vorhabens nicht entgegenstehen.
1.3 Methodik
1.3.1 Methodische Grundstruktur
Die allgemeine Vorgehensweise der UVS kann in 3 Teile gegliedert werden:
1) Bestandsaufnahme und fachliche Beurteilung
Ermitteln und Beschreiben der Werte und Funktionen des Raumes und seiner Bestand- teile für die Schutzgüter (gem. § 2 Abs. 1 UVPG) Menschen einschließlich der menschli-
Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals Umweltverträglichkeitsstudie
Stand: 29.02.2012 6
chen Gesundheit; Tiere, Pflanzen einschließlich der biologischen Vielfalt; Boden; Was- ser; Klima; Luft; Landschaft; Kultur- und sonstige Sachgüter sowie Wechselwirkungen bzw. Wechselwirkungskomplexe (Sachebene),
Bewertung der Raumeigenschaften im Hinblick auf die erwarteten Wirkfaktoren (Wert- ebene).
2) Auswirkungsprognose
Ermitteln und Beschreiben der Wirkfaktoren und Wirkungen,
Ermitteln der prognostizierten Umweltauswirkungen 3) Beeinträchtigungen und Ausgleich
Ermitteln, Beschreiben und Bewerten der Vermeidung, der Verminderung und der Aus- gleichsfähigkeit von erheblichen Beeinträchtigungen der Umwelt.
Bestandsaufnahme und fachliche Beurteilung
Die Bewertung der Leistungsfähigkeit, Bedeutung bzw. Empfindlichkeit der Schutzgüter und der vorhandenen Vorbelastungen erfolgt systematisch für jedes der im sog. §5 Termin als relevant eingestufte Schutzgüter, aber auch anhand deren Wechselwirkungen untereinander.
Es erfolgt jeweils eine schutzgutbezogene Ermittlung und Beschreibung sowie eine Bewer- tung des Ist-Zustandes.
Die Bewertung orientiert sich an den Vorgaben des „Leitfaden zur Umweltverträglichkeitsprü- fung an Bundeswasserstraßen“ (BMVBS 2007) bzw. alternativ an den Hinweisen der Version von 1996 (BfG 1996), soweit diese noch Verwendung finden können sowie dem Orientie- rungsrahmen Straßenbau S-H (LANDESAMT FÜR STRAßENBAU UND STRAßENVERKEHR
SCHLESWIG-HOLSTEIN,2004).
Die Werteinstufung erfolgt soweit möglich und sinnvoll in einer fünfstufigen ordinalen Skala entsprechend der tatsächlich vorgefundenen Qualitätsmerkmale bzw. Ausstattung. Alternativ werden die untersuchten Parameter in Wertelemente „allgemeiner“ und „besonderer“ Bedeu- tung unterteilt. Die Bewertung erfolgt jeweils getrennt für die einzelnen räumlich zu unter- scheidenden Vorhabensteile Ausbaubereich inkl. terrestrische Verbringungsflächen und aquatische Verbringungsflächen.
1. Ausbaubereich inkl. terrestrische Verbringungsflächen: Bezieht sich auf den jeweili- gen, schutzgutspezifisch festgelegten Untersuchungsraum mit allen 5 Baulosen in- klusive Baustraßen und Anlegestellen sowie die Baustelleneinrichtungs- und Lager- flächen am Westufer des Flemhuder Sees und der hierzu notwendigen lokalen Ver- tiefung des Flemhuder Sees. Des Weiteren sind die vorgesehenen landwirtschaftli- chen Verbringungsflächen „Warleberg-Zentral“, „Warleberg-Süd“, „Rosenkrantz- Ziegelgrube“ und „Rosenkrantz-Kippland“ Bestandteil der Untersuchungen.
2. Aquatische Verbringungsflächen: Bezieht sich auf das Gebiet der Umlagerungsfläche B1 in der Kieler Bucht.
Auswirkungsprognose
Die zu erwartenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen des Vorhabens gem.
§ 6 Abs. 3 Nr. 3 UVPG sind zu ermitteln, zu beschreiben und im Anschluss zu bewerten. Die Grundlage bilden der im § 5-Termin festgelegte Untersuchungsrahmen und –raum.
Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals Umweltverträglichkeitsstudie
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Entsprechend der unterschiedlichen Umweltauswirkungen, Eingriffsfaktoren sowie Art, Inten- sität, räumlicher Ausbreitung und Dauer des Auftretens der verschiedenen Wirkfaktoren / Wirkungen erfolgt eine Unterscheidung in flächenhaft (quantitative) und nicht flächenhaft erfassbare Wirkungen (qualitative). Flächenhaft erfassbar ist die im Zusammenhang mit dem Vorhaben überbaute bzw. in Anspruch genommene zerstörte Erdoberfläche sowie die Flä- che, die infolge der Wirkungen zu einer Beeinträchtigung oder Gefährdung des Naturhaus- haltes und der Umwelt des Menschen führt. Während sich der Flächenverbrauch relativ fest umreißen lässt, sind Wirkungen wie stoffliche Einträge, Stör-, Trenn- und Barriereeffekte (Trennung funktionsräumlicher Zusammenhänge) und Veränderungen standortspezifischer abiotischer Verhältnisse, von Nutzungsstrukturen sowie des Landschaftsbildes hier qualitativ dargestellt. Für die quantitativ erfassbaren Wirkungen (z.B. Lärm- und Schadstoffemissio- nen) ist entsprechend ihrer Ausbreitung und Intensität eine Abgrenzung nach Wirkzonen möglich, während die qualitativ erfassbaren Wirkungen ohne Dimension sind (z.B.
Barrierewirkungen).
Die Auswirkungsprognose erfolgt anhand einer Verknüpfung der technischen Planungen i.M.
1:2.000 mit den Bestandsaufnahmen zur ökologischen und nutzungsbezogenen Empfind- lichkeit des Untersuchungsraumes i.M. 1:5.000- 25.000 unter Berücksichtigung der Vorbelas- tungen. Bei Prognose und Bewertung der Auswirkungen des Ausbaus der Oststrecke des NOK wird generell nach bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkungen unterschieden. Im Falle anlage- und betriebsbedingter Eingriffe ist grundsätzlich von langfristigen Beeinträchti- gungen des Naturhaushaltes auszugehen.
Baubedingte Wirkfaktoren sind verursacht durch temporäre Baustelleneinrichtungen und Materialtransporte im Bereich der Baulose und zu den Verbringungsflächen sowie die Flächen für Boden- und Materialablagerungen. Dies können bspw. Lärm-Emissionen von Fahrzeugen oder auch Vegetationsverluste durch die Baufeldbereitung sein. Baubeding- te Wirkfaktoren bilden insgesamt den Schwerpunkt der im Zuge des Kanalausbaus zu erwartenden Wirkungen.
Anlagebedingte Wirkfaktoren sind über Neuversiegelung bspw. im Bereich neuer Wege- verbindungen oder Uferbefestigungen bzw. Entsiegelungen, Flächenverbrauch sowie ei- ne Modifikation der Flächenverhältnisse von Land- und Wasserflächen gegeben.
Betriebsbedingt sind bei einem Ausbau der Oststrecke des NOK insbesondere Lärm- und Schadstoffemissionen, aber auch eine veränderte Situation von radarinduzierte Emissio- nen elektromagnetischer Strahlung zu nennen. Diese ergeben sich infolge der erwarte- ten Veränderungen von Verkehrsmengen- und abläufen auf dem NOK.
Die Konfliktbewertung erfolgt insbesondere für baubedingte Auswirkungen jeweils getrennt für die einzelnen räumlich-funktional zu unterscheidenden Vorhabensteile Ausbau, terrestri- sche und aquatische Verbringung.
1. Ausbau: Beinhaltet alle Maßnahmen zur Querschnittsanpassung des NOK im Bereich der 5 Baulose inklusive hierfür notwendiger Baustraßen und Anlegestellen sowie die Baustelleneinrichtungs- und Lagerfläche am Westufer des Flemhuder Sees inkl. der hierzu notwendigen lokalen Vertiefung des Flemhuder Sees.
2. Terrestrische Verbringung: Beinhaltet den Abtransport des Bodenmaterials aus dem Trockenaushub (beginnt mit dem Verladen des Materials) mittels Traktoren, LKW
Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals Umweltverträglichkeitsstudie
Stand: 29.02.2012 8
oder Schuten und dessen Aufbringung auf die vorgesehenen landwirtschaftlichen Flächen inkl. der Neuanlage hierfür notwendiger Baustraßen und Zuwegungen.
3. Aquatische Verbringung: Beinhaltet zum einen den wasserseitigen Abtransport des Bodenmaterials aus dem Nassaushubn ab dem Zeitpunkt des Verladens auf die ein- gesetzten Schuten sowie die Ablagerung des Materials im Bereich der Umlagerungs- fläche B1 in der Kieler Bucht sowie zum anderen die Umlagerung von Bodenmaterial aus der Vertiefung der Fahrrinne im Flemhuder See innerhalb des Sees.
Im Ergebnis der Auswirkungsprognose werden die zu erwartenden erheblichen nachteiligen Auswirkungen des Vorhabens auf die einzelnen Schutzgüter ermittelt und benannt. Das Vor- liegen erheblicher Auswirkungen leitet sich dabei zum Einen u.a. aus der Intensität und Dau- er der Beeinträchtigung und der Größe der Eingrifffläche und zum Anderen aus der spezifi- schen Empfindlichkeit der betroffenen Schutzgüter ab. Indikatoren für die Empfindlichkeit sind u.a. die funktionale Bedeutung und der naturschutzfachliche Wert der beanspruchten Fläche sowie die Regenerationsfähigkeit von Lebensraumtypen, Populationen und Funktio- nen. Eine Beurteilung der Erheblichkeit im Sinne der Eingriffsregelung ist jedoch nicht Auf- gabe der UVS. Die Konkretisierung der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung mit Eingriffs- bilanzierung und Erstellung eines Maßnahmenkonzepts zur Kompensation erheblicher Ein- griffe erfolgt in der Landschaftspflegerischen Begleitplanung.
Beeinträchtigungen und Ausgleich (Hinweise auf Maßnahmen zur Vermeidung, Minde- rung zum Ausgleich oder Ersatz)
Unvermeidbare Beeinträchtigungen von Naturhaushalt und Landschaftsbild sind im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zu kompensieren. Im Rahmen der UVS wird auf die Aspekte der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung prinzipiell eingegangen. Vorschläge für geeigne- te Kompensationsmaßnahmen werden formuliert. Gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 2 UVPG ist eine Beschreibung der Maßnahmen erforderlich, mit denen erhebliche nachteilige Umweltauswir- kungen des Vorhabens vermieden, vermindert, ausgeglichen oder ersetzt werden können.
Die UVU gibt hierzu Hinweise, die im LBP konkretisiert werden.
1.3.2 Untersuchungsrahmen
Die Festlegung des Untersuchungsrahmens für die Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für das Vorhaben „Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals“ ist in mehreren, aufeinander folgenden Phasen erfolgt.
In einer ersten Phase wurden Festlegungen zum Untersuchungsrahmen bezogen auf das eigentliche Ausbauvorhaben getroffen. Grundlagen hierfür waren
die vom WSA Kiel-Holtenau zum Scoping-Termin für den ursprünglichen Planfeststel- lungsabschnitt (PFA) 1 am 21. März 2007 vorgelegte Vorschlag zu Inhalt, Umfang und Untersuchungsmethoden der UVU (Scoping-Unterlage, Erarbeitung: Kieler Arbeitsge- meinschaft Anpassung Nord – Ostsee - Kanal),
die von den Verbänden und Behörden abgegebenen Stellungnahmen,
die Niederschrift zum Scoping-Termin (WSDNORD, 2007),
die durch die WSD Nord erfolgte Festsetzung des Untersuchungsrahmens für den ersten PFA vom 13. 05. 2008.
Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals Umweltverträglichkeitsstudie
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Im Rahmen der weiteren Vorbereitung des Vorhabens im Laufe des Jahres 2007 und in der ersten Hälfte des Jahres 2008 haben sich darauf folgend in einer zweiten Phase maßgebli- che Änderungen der Vorhabenskonzeption ergeben, indem Teile des vorgesehenen 2. Plan- feststellungsabschnittes in dieses Verfahren eingegliedert wurden. Gleichzeitig wurde das Konzept für die Verbringung der entstehenden Überschussmassen detailliert ausgearbeitet.
Als endgültige Lösung wurde – unter Einbezug von umfangreichen Variantenvergleichen (vgl. u. a. Kap. 3, Unterlage 5-2 Fachgutachten Verbringungskonzept) - für den Verbleib des Trockenaushubs eine Verbringung auf landwirtschaftlich genutzte Flächen und für anfallen- den Nassaushub eine Verbringung in die Ostsee festgelegt. Aufgrund dessen wurde die Durchführung zusätzlicher Abstimmungstermine mit Fachbehörden sowie eines zweiten Scoping – Termins erforderlich. Dieser wurde am 12. Juni 2008 durchgeführt. So waren auf Grundlage der weiterentwickelten Planung zusätzlich zu berücksichtigen:
der vom WSA Kiel zum Scoping-Termin vorgelegte Vorschlag zu Änderungen des Untersuchungsrahmens (Scoping-Unterlage, Erarbeitung: ARBEITSGEMEINSCHAFT
PLANUNGSGRUPPE UMWELT / LEGUAN /TRÜPER GONDESEN PARTNER 2008),
die von den Verbänden und Behörden hierzu abgegebenen Stellungnahmen,
Ergebnisse weiterer Abstimmungstermine,
die Niederschrift zum Scoping-Termin (WSDNORD, 2008b).
Gegenüber dem ursprünglichen, durch die WSD Nord festgesetzten Untersuchungsrahmen ist aufgrund der geänderten Vorhabenskonzeption und unter Einbezug der vorgeschlagenen Verbringungsflächen eine Ausdehnung und Anpassung des Untersuchungsrahmens erfolgt.
Insbesondere
wurde der Untersuchungsraum für das Ausbauvorhaben an den in die Planfeststel- lung eingestellten Ausbauabschnitt angepasst (vgl. Abb. 1-1),
wurden die nun vorgesehenen Flächen für eine Verbringung der Aushubmassen des Trockenaushubs einbezogen – unter Beibehaltung der Spülfeldflächen des ehemali- gen Flemhuder Sees und Berücksichtigung von weiteren Alternativvorschlägen (hier- zu vgl. Kap. 3),
wurden – gleichfalls unter Berücksichtigung von Alternativvorschlägen (vgl. Kap. 3)- die vorgesehenen Flächen für eine Verbringung des Nassaushubs einbezogen.
Maßgebliche Änderungen für den Bereich des Ausbauvorhabens und der Flächen für die terrestrische Verbringung betrafen darüber hinaus eine Ausdehnung bzw. Erweiterung der Untersuchungen zu
Tiere, Pflanzen, biolog. Vielfalt: Biotoptypen, Rastvögel, Amphibien Landschaft (Photosimulation)
Kulturgüter (Archäologisches Gutachten)
Zur Ermittlung und Bewertung von möglichen Umweltauswirkungen der verschiedenen Vorhabensbestandteile wurden für die zu betrachtenden Schutzgüter in Abhängigkeit von der Reichweite der zu erwartenden umweltrelevanten Wirkungen des Vorhabens unterschiedli- che Untersuchungsräume abgegrenzt. Trotz der räumlichen Trennung der einzelnen Baulose und der Verbringungsflächen ergeben sich aus diesem Grund und aufgrund funktionaler Verknüpfungen für die terrestrischen, schutzgutbezogenen Untersuchungsräume – mit Aus- nahme der Schutzgüter Boden sowie Kultur- und sonstige Sachgüter - in sich geschlossene Untersuchungsgebiete.
Die Ergebnisse der faunistischen Kartierungen sind in einem eigenständigen Dokument zu- sammengefasst (Unterlagen 5-2-3 Untersuchung Makrozoobenthos Fläche B1, B2 und E
Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals Umweltverträglichkeitsstudie
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sowie 5-7 Fachbeitrag Flora-Fauna). Die Ergebnisse der Kartierungen dienen zugleich als Grundlage für den artenschutzrechtlichen Fachbeitrag und für die Bearbeitung des land- schaftspflegerischen Begleitplans (LBP).
Darüber hinaus wurde eine Anzahl weiterer Spezialuntersuchungen durchgeführt und für die Bearbeitung der UVS ausgewertet. Hierzu zählen
Auswirkungsprognose Ostseeverbringung, Unterlage 5-2-2 Hydrogeologisches Gutachten, Unterlage 5-3
Lärmgutachten, Unterlage 5-5 Immissionsgutachten, Unterlage 5-6 Biotoptypenkartierung, Unterlage 5-8
Expertise zu schiffsbedingten Emissionen elektromagnetischer Strahlung (BfG 2008) Aufgrund der spezifischen Anforderungen des Naturschutzrechts an die Berücksichtigung streng geschützter Arten wurde ein eigenständiger artenschutzrechtlicher Fachbeitrag ange- fertigt, der zugleich eine wichtige Grundlage für die Bearbeitung des LBP darstellt (siehe Unterlage 5-9 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag). In dem vorliegenden Artenschutzfachbei- trag (AFB) wurden die Auswirkungen des Vorhabens im Hinblick auf die Einhaltung von Fau- na - Flora - Habitat - Richtlinie (FFH-RL) und die Vogelschutzrichtlinie (V-RL) sowie das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) betrachtet. Darüber hinaus wurde geprüft, ob Ver- botstatbestände nach § 44 42 BNatSchG generiert werden. Schließlich sind aufgrund nicht auszuschließender erheblicher Beeinträchtigungen von Gebieten des Netzes Natura 2000 bezogen auf sechs Gebiete in der Umgebung des Eingriffsbereiches sowie für zwei Gebiete im Umfeld möglicher Flächen für die seewärtige Verbringung von Aushub FFH – Vorprüfun- gen durchgeführt worden (vgl. Unterlagen 4-2 FFH Voruntersuchungen). Im Ergebnis dieser Voruntersuchungen wurden für folgende Gebiete FFH - Verträglichkeitsprüfungen durchge- führt:
Terrestrisch
Gebiet 1626-352 „Kalkquelle am Nord-Ostsee-Kanal in Kiel“ (Unterlage 4-3 FFH- Verträglichkeitsuntersuchungen)
Gebiet 1625-301 „Kluvensieker Holz“ (Unterlage 4-3 FFH-Verträglich- keitsuntersuchungen)
Aquatisch
Vogelschutzgebiet 1525-491 „Eckernförder Bucht mit Flachgründen“ (Unterlage 4-3 FFH-Verträglichkeitsuntersuchungen)
1.3.3 Untersuchungsraum
UntersuchungsraumFür die zu betrachtenden Schutzgüter wurden in Abhängigkeit von der Reichweite der zu erwartenden umweltrelevanten Wirkungen des Vorhabens unterschiedliche Untersuchungs- räume abgegrenzt. Dies geschah getrennt für den terrestrischen (Ausbauabschnitte, Baustel- leneinrichtungs- und Lagerflächen, terrestrische Verbringungsflächen, Baustraßen) und den aquatischen (Umlagerungsflächen in der Ostsee) Vorhabensteil.
Es werden unterschieden
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1. Der Untersuchungsraum für den Kanalausbau im Abschnitt Gerade Königsförde bis Wei- che Schwartenbek inklusive der landwirtschaftlichen Verbringungsflächen für den Tro- ckenaushub (terrestrischer Vorhabensteil).
Die Abgrenzung des Untersuchungsraumes ist ausgehend von den vorgesehenen Vorhabensbestandteilen und den baulichen bzw. betrieblichen Aktivitäten erfolgt. Für die detaillierte Abgrenzung sind zudem lokale Biotop - Nutzungsstrukturen, wie Orts- und Waldränder, Bachläufe oder Knicks sowie die Wirkfaktoren herangezogen worden. Der erweiterte Untersuchungsraum wird für die Bearbeitung der Schutzgüter Pflanzen und Tiere, Landschaft, Kulturgüter sowie Menschen / Bevölkerung herangezogen. Die dem ursprünglichen ersten PFA entsprechende Abgrenzung des Untersuchungsbereiches liegt der Bearbeitung der Schutzgüter Boden, Wasser und Klima zu Grunde.
2. Der Untersuchungsraum, der für die Untersuchung des Verbringungskonzeptes zu den anfallenden Bodenmassen aus dem Nassaushub erforderlich ist. Dies betrifft die Ver- bringung von unterhalb der Wasserlinie ausgebautem Boden (Nassaushub) auf die Um- lagerungsfläche B1 in der Ostsee.
1.3.4 Schutzgutspezifische Methodik zur Bestandserfassung und -bewertung 1.3.4.1
Schutzgut Menschen, einschließlich der menschlichen GesundheitIm Vordergrund der Betrachtungen stehen die jeweils als Teilschutzgut behandelte Wohn- und Wohnumfeldfunktion (einschließlich der menschlichen Gesundheit) sowie die Erholungs- funktion.
Teilschutzgut Wohnen
Als Wohngebiete berücksichtigt werden all jene Gebietskategorien der Baunutzungsverord- nung (BauNVO), auf die sich die gesetzlichen Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgeset- zes (BImSchG), der zugehörigen Bundesimmissionsschutzverordnungen (BImSchV) sowie die Orientierungswerte der DIN 18005 zum Schallschutz im Städtebau beziehen.
Zur Bewertung von Wohn- und Wohnumfeldfunktionen mit dem Ziel, besonders empfindliche Gebiete abzugrenzen und zusätzliche Belastungen zu vermeiden, werden die geltenden Flä- chennutzungs-/ Bebauungspläne sowie Landschafts(rahmen)pläne unter Berücksichtigung der folgenden Aspekte ausgewertet:
Siedlungsgeschichte
Siedlungsstruktur / bauleitplanerische Festlegungen
Siedlungsinterne (Grünflächen) und siedlungsnahe Freiräume
Bestehende Vorbelastungen
Die Siedlungsflächen benötigen entsprechend ihrer Empfindlichkeit Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (vgl. BfG/ Hrsg. BMVBS, 2007). Sie weisen je nach Nutzungsstruktur und ihrer Bedeutung für das Ortsbild sowie für die Erfüllung der Grunddarseinsfunktionen unterschiedliche Empfindlichkeiten gegenüber Belastungen wie Lärm oder Schadstoffeinträ- gen auf. Entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit werden die Siedlungsflächen in fünf Wert- stufen von „sehr hoch“ bis „sehr gering“ klassifiziert. Besonders hohen Schutz benötigen bspw. Krankenhäuser, Schulen und Kindertagesstätten, da dies Orte sind, an denen sich