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Artenschutz-Fachbeitrag Kanalkilometer 79,9 bis 92,1 für den Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals Planfeststellungsverfahren

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Planfeststellungsverfahren

für den Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals

Kanalkilometer 79,9 bis 92,1

Artenschutz-Fachbeitrag

3. Dezember 2009

überarbeitet (Stand Februar 2012)

VORHABENSTRÄGER:

WASSER- UND SCHIFFAHRTSAMT KIEL-HOLTENAU SCHLEUSENINSEL 2

24159 KIEL-HOLTENAU

VERFASSER:

Arbeitsgemeinschaft TGP, PU und leguan gmbh

(2)
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Inhaltsverzeichnis

ABKÜRZUNGEN 5

1 ANLASS UND AUFGABENSTELLUNG 6

2 METHODISCHES VORGEHEN 6

3 VORHABENSBESCHREIBUNG 8

3.1 Baustelleneinrichtungsfläche Flemhude 13

3.2 Verbringungsfläche Warleberg 13

3.3 Verbringungsfläche Kippland Schinkel 14

3.4 Verbringungsfläche Ziegelgrube Rosenkrantz 14

3.5 Verbringung von Nassbaggerguts in die Kieler Bucht 14 3.6 Baulos 1 – Kurve Landwehr einschl. Fähranlagen 15

3.7 Baulos 2 – Wittenbeker Kurve 15

3.8 Baulos 3 – Übergangsbereich Weiche Schwartenbek 16

3.9 Baulos 4 – Kurve Groß-Nordsee 16

3.10 Baulos 5 – Gerade Königsförde 16

3.11 Zuwegungen 17

4 WIRKUNGEN DES VORHABENS 17

4.1 Baubedingte Auswirkungen 17

4.2 Anlagebedingte Auswirkungen 18

4.3 Betriebsbedingte Auswirkungen 18

5 UNTERSUCHUNGSGEBIET 19

6 EINGRENZUNG DER RELEVANTEN ARTEN 21

6.1 Datengrundlagen 21

6.2 Relevante Arten 22

7 BESTAND SOWIE BETROFFENHEIT VON GEMEINSCHAFTSRECHTLICH

GESCHÜTZTEN ARTEN 26

7.1 Arten des Anhang IV der FFH-RL 26

7.2 Europäische Vogelarten nach Artikel I der V-RL 46 8 DARLEGUNG DER NATURSCHUTZFACHLICHEN VORAUSSETZUNGEN

FÜR EINE AUSNAHMSWEISE ZULASSUNG DES VORHABENS 106 9 ZUSAMMENFASSUNG DER VORGESEHENEN MASSNAHMEN ZUR

VERMEIDUNG VON VERBOTSVERLETZUNGEN UND ZUR SICHERUNG

DES ERHALTUNGSZUSTANDS 106

10 MONITORING UND RISIKOMANAGEMENT VON UNSICHERHEITEN 107

11 ZUSAMMENFASSUNG 108

(4)

12 LITERATUR UND QUELLEN 110

13 ANHANG 116

13.1 Formblätter 116

(5)

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

Abbildung 5-1: Übersicht der Anpassungsabschnitte an der Oststrecke des NOK (rot:

Teilprojekte dieses Planfeststellungsabschnittes) aus WSV 2008,

verändert. 20

TABELLENVERZEICHNIS

Tabelle 3-1: Ausbauabschnitte Anpassung Oststrecke NOK (GRONTMIJ BGS

INGENIEURGESELLSCHAFT MBH 2009) 9

Tabelle 3-2: Übersicht über die voraussichtliche Bauzeit der einzelnen Baulose 10 Tabelle 7-1: Nachgewiesene und potenziell streng geschützte Amphibienarten mit

Angaben zur Gefährdung gemäß der Roten Listen des Landes Schleswig-Holstein (KLINGE 2003) und der Bundesrepublik

Deutschland (KÜHNEL et al. 2009), 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V

= Vorwarnliste, EHZ = Erhaltungszustand (bezogen auf die kontinentale

biogeografische Region). 27

Tabelle 7-2: Gewässerfundorte Moorfrosch mit Angabe der Individuenanzahl und

Angabe der Prüfrelevanz 30

Tabelle 7-3: Gewässerfundorte Kammmolch mit Angabe der Individuenanzahl und

Angabe der Prüfrelevanz 35

Tabelle 7-4: Gewässerfundorte Knoblauchkröte mit Angabe der Individuenanzahl und

Angabe der Prüfrelevanz 40

Tabelle 7-5: Nachgewiesene Fledermausarten mit Angabe der Gefährdung nach Roten Listen des Landes Schleswig-Holstein (BORKENHAGEN 2001) und der Bundesrepublik Deutschland (MEINIG et al. 2009). 2= stark gefährdet, 3

= gefährdet, V = Vorwarnliste, G = Gefährdung anzunehmen, D =

Datenlage defizitär, EHZ (kontinentale biogeografische Region). 41 Tabelle 7-6: Aufsummierte Nachweise an Fledermausindividuen an den jeweiligen

Fundorten. Arten: BFM = Breitflügelfledermaus, TFM = Teichfledermaus, WFM = Wasserfledermaus, FFM = Fransenfledermaus, GA = Großer Abendsegler, RFM = Rauhautfledermaus, ZFM = Zwergfledermaus, MFM = Mückenfledermaus, BL = Braunes Langohr. Fundorte: NpLH = Nordpfeiler Levensauer Hochbrücke, SpLH = Südpfeiler Levensauer Hochbrücke und Angabe der Wertstufe (ARBEITSGEMEINSCHAFT

TGP, PU & leguan gmbh 2009a). 41

Tabelle 7-7: Nachgewiesene Brutvogelarten im Untersuchungsgebiet unter Angabe der Gefährdungsgrade gemäß der Roten Listen der Bundesrepublik

Deutschland (RL BRD) (SÜDBECK et al. 2007), des Landes Schleswig- Holstein (RL SH) (KNIEF et al. 2010), der Listung im Anh. I der V-RL, BP = Brutpaare. 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, R = extrem selten, V = Vorwarnliste, + = Art ungefährdet, N = Neozoon, ursprünglich nicht einheimische Art sowie zur ökologischen Typisierung hinsichtlich der zentralen Lebensstätten (G = Arten der Gebüsche und sonstiger Gehölzstrukturen, GB = Arten mit Bindung an ältere Baumbestände, , B = ungefährdete Höhlen und Nischenbrüter an oder in Gebäuden, O = Brutvögel der Offenländer, Röhrichte,

Seggenriede und Hochstaudenfluren feuchter bis nasser Standorte, OG

(6)

= Brutvögel der halboffenen Standorte bzw. Ökotone, W = Brutvögel mit Bindung an Gewässer, EA = Prüfung auf Einzelartniveau. 47 Tabelle 7-8: Fundorte / Brutvogelteilflächen mit Nachweisen der Feldlerche, Angabe

der Brutpaaranzahl (BP) und Bemerkung zur Konfliktsituation 61 Tabelle 7-9: Fundorte / Teilflächen mit Nachweisen des Kiebitz, Angabe der

Brutpaaranzahl (BP) und Bemerkung zur Konfliktsituation 71 Tabelle 7-10: Fundorte/Teilflächen mit potenziellen Revierzentren des Kuckucks 74 Tabelle 7-11: Fundorte / Brutvogelteilflächen mit Nachweisen des Neuntöters, Angabe

der Brutpaaranzahl (BP) und Bemerkung zur Konfliktsituation 78 Tabelle 7–12: Fundorte / Teilflächen mit Nachweisen des Rebhuhn, Angabe der

Brutpaaranzahl (BP) und Bemerkung zur Konfliktsituation 82 Tabelle 7-13: Fundorte / Teilflächen mit Nachweisen der Rohrweihe, Angabe der

Brutpaaranzahl (BP) und Bemerkung zur Konfliktsituation 84 Tabelle 7-14: Fundorte / Brutvogelteilflächen mit Nachweisen des Trauerschnäpper,

Angabe der Brutpaaranzahl (BP) und Bemerkung zur Konfliktsituation 90 Tabelle 7-15: Fundorte / Teilflächen mit Nachweisen des Rebhuhn, Angabe der

Brutpaaranzahl (BP) und Bemerkung zur Konfliktsituation 99 Tabelle 7-16: Betroffene Vogelarten mit Bindung an Gewässer 102 Tabelle 7-17: Während der Brutvogelerfassung nachgewiesene nicht brütende

Vogelarten. 103

Tabelle 9-1: Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen 106

(7)

ABKÜRZUNGEN

AFB Artenschutz-Fachbeitrag

BFG Bundesanstalt für Gewässerkunde

BMVBS Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

BP Brutpaar

BE-Fläche Baustelleneinrichtungsfläche BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz

BImSchV Bundesimmissionsschutzverordnung

BV Brutvogel

CEF Continuous Ecological Functionality (vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen zur Erhaltung der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang)

EHZ Erhaltungszustand

FCS Favourable Conservation Status (Maßnahmen zur Sicherung des Erhaltungs- zustandes)

FFH-RL Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie

LBV-SH Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein LBP Landschaftspflegerischer Begleitplan

LLUR Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume LNatSchG Landesnaturschutzgesetz

MLUR Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig- Holstein

NOK Nord-Ostsee-Kanal

RV Rastvogel

TdV Träger des Vorhabens UG Untersuchungsgebiet UNB Untere Naturschutzbehörde UVS Umweltverträglichkeitsstudie

UVU Umweltverträglichkeitsuntersuchung V-RL Vogelschutzrichtlinie

WaStrG Bundeswasserstraßengesetz WSA Wasser- und Schifffahrtsamt

WSV Wasser- und Schifffahrtsverwaltung

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1 ANLASS UND AUFGABENSTELLUNG

Das Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) Kiel-Holtenau plant den Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals (NOK). Der NOK verläuft von Brunsbüttel bis nach Kiel-Holtenau durch Schleswig-Holstein und ist eine stark frequentierte Schifffahrtsstraße. Das geplante Vorha- ben dient der erforderlichen Leistungssteigerung dieser Schifffahrtsstraße.

Der Regelquerschnitt des Nord-Ostsee-Kanals (NOK) zwischen Königsförde und Kiel- Holtenau (Kanal-km 80-96) ist noch auf dem Stand der 1. Erweiterung im Jahre 1914. Die mittlere Sohlenbreite beträgt in diesem Bereich außerhalb der Weichen 44 m, die Kurvenra- dien liegen zwischen 1.400 und 3.000 m. Durch den stetig zunehmenden Schiffsverkehr und die sich tendenziell zu größeren Schiffen verändernde Flottenstruktur entwickeln sich die engen Kurvenradien und die geringe Querschnittsbreite in zunehmendem Maße zum Eng- pass für die Schifffahrt. Für die Zukunft werden zudem weitere Zunahmen des Schiffsver- kehrs und der Schiffsgrößen auf dem NOK prognostiziert (PLANCO CONSULTING GMBH 2004, BFG 2005). Aufgrund dessen ist ein Ausbau dieses Teils der Oststrecke des NOK vorgesehen.

Nach § 14 Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) bedarf der Ausbau oder Neubau einer Bundeswasserstraße der Planfeststellung. Das WSA Kiel-Holtenau bereitet als Träger des Vorhabens (TdV) das Planfeststellungsverfahren zur Anpassung der Oststrecke vor. Mit Er- lass des Bundesministeriums für Verkehr, Bau-und Wohnungswesen vom 05.11.2002 und 09.01.2003 (EW 22/52.06.01-NOK-00) wurde eine Untersuchung der Anpassungspotentiale des nicht ausgebauten Teils der Oststrecke des NOK veranlasst.

Im November 2007 wurde die ARBEITSGEMEINSCHAFT TGP, PU & LEGUAN GMBH mit der Erstellung des LBP und der UVS zur Anpassung der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals und der dazu benötigten Fachgutachten beauftragt. Das hier vorgelegte Fachgutachten be- inhaltet die Ergebnisse der Artenschutzprüfung für die europarechtlich das derzeit arten- schutzrechtlich relevanten Artenspektrum.

2 METHODISCHES VORGEHEN

In dem vorliegenden Artenschutz-Fachbeitrag (AFB) wird unter Bezugnahme auf die Fauna - Flora - Habitat - Richtlinie (FFH-RL) und die Vogelschutzrichtlinie (V-RL) sowie das Bundes- naturschutzgesetz (BNatSchG) geprüft, inwieweit durch das Vorhaben „Ausbau der Oststre- cke des NOK“ sowie der damit verbundenen Auswirkungen Verbotstatbestände nach § 4244 BNatSchG generiert werden. Darüber hinaus werden

1. das planungsrelevante Artenspektrum der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten bestimmt,

2. die artenschutzrechtlichen Konflikte i. S. des Verbotsregimes nach § 4244 Abs.1 BNatSchG für diese Arten bzw. deren lokale Population ermittelt,

3. Vermeidungsmaßnahmen und ggf. Maßnahmen zum Erhalt einer kontinuierlichen öko- logischen Funktionalität (CEF-Maßnahmen) festgelegt und

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4. bei unvermeidbaren Beeinträchtigungen (Vorliegen von Verbotstatbeständen) die natur- schutzfachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahmeregelung gem. § 4345 Abs. 87 BNatSchG geprüft.

5. Die Regelungen nach § 19 Abs.3 Satz 2 BNatSchG geprüft. Darin wird für streng ge- schützte Arten bestimmt: „Werden als Folge des Eingriffs Biotope zerstört, die für dort wild lebende Tiere und wild wachsende Pflanzen der streng geschützten Arten nicht er- setzbar sind, ist der Eingriff nur zulässig, wenn er aus zwingenden Gründen des über- wiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt ist.“ Mit dem Begriff des Biotops werden alle Lebensräume angesprochen, die von streng geschützten Arten regelmäßig aufge- sucht werden und für ihr Überleben essenziell sind. Damit sind also nicht nur die Fort- pflanzungs- und Ruhestätten, sondern z. B. auch wichtige Nahrungsflächen einge- schlossen. Im Rahmen dieser Regelung sind als streng geschützte Arten die folgenden Gruppen zu berücksichtigen:

 Arten des Anhangs IV der FFH-RL

 Arten der Anhänge A der EG-VO 338/97 (Diese Richtlinie regelt vor allem den Handel mit exotischen Arten. Jedoch sind auch einige heimische Arten in Anhang A der VO enthalten und damit streng geschützt. Dies gilt z. B. für alle heimische Greifvogel- und Eulenarten).

 Arten der Anlage 1 Spalte 3 zu § 1 BArtSchVO (einheimische Arten)

Nicht ersetzbar ist ein Lebensraum, wenn er für die betroffene lokale Population der streng geschützten Arten unentbehrlich ist und gleichartige bzw. die Funktion des zer- störten Biotops übernehmende Ausgleichsflächen nicht bzw. nicht rechtzeitig bereitge- stellt werden können.

DFlankierend zu den Vorgaben des aktuellen BNatSchG richtet sich das methodische Vor- gehen richtet sich nach dem in Schleswig-Holstein am 25.02.2009 aktualisierten Vermerk

„Beachtung des Artenschutzrechtes bei der Planfeststellung, Neufassung nach der Novellie- rung des Bundesnaturschutzgesetzes vom 12. Dezember 2007 mit Erläuterungen und Bei- spielen“ (LBV SH 2009) und dem Entwurf des „Leitfaden zur Berücksichtigung des Arten- schutzes bei Aus- und Neubau von Bundeswasserstraßen (BMVBS 2009).

Besonderheiten nach der BNatSchG-Novelle vom 12.12.2007:

► Durch den funktionalen Ansatz (gegenüber der bisher rechtlich gebotenen individuenbezogenen Verbotsdefinition) und durch die mögliche und nötige Festsetzung von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF) ergibt sich eine zahlenmäßig deutliche Verrin- gerung der Verbotseintritte.

► Insbesondere bei europäischen Vogelarten spielt die Wirkungsempfindlichkeit eine große Rolle in der Bewertung, ob ein Verbotstatbestand zu erwarten ist

► Wenn keine Kartierung zu der relevanten Art erfolgte, wird grundsätzlich eine Potenzial- abschätzung (Worst-Case-Betrachtung) durchgeführt.

► Das Prüfniveau wird vermehrt an der nationalen Verantwortung und dem jeweiligen Erhal- tungszustand der Art / der (lokalen) Population ausgerichtet (allerdings bestehen hier noch

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Kenntnislücken zur Definition / Abgrenzung / Bewertung von lokalen Populationen - sowohl auf nationaler als auch auf Landesebene).

► Unvermeidbare betriebsbedingte Tötungen gelten nicht als Verbotstatbestand, vgl. EU Guidance Document Nr. II 3.6 Rn. 83, allerdings sind angemessene Vermeidungsmaßnah- men verpflichtend.

► Der LBP hat die Vorgaben des Artenschutzfachbeitrages in sein Maßnahmenkonzept zu integrieren. Da Ausnahmen gemäß Art. 16 Abs. 2 (FFH-Richtlinie) an die Europäische Kom- mission zu melden sind, müssen solche Maßnahmen auch im LBP angemessen kenntlich gemacht werden.

In den betreffenden Artkapiteln (Kap. 7.1 und 7.2) wird das unter Kap. 6.2 herausgearbeitete prüfrelevante Artenspektrum in Abhängigkeit von der maßgebenden Projektwirkung und der Autökologie (z. B. Lebensraumverlust, kritische Effektdistanz bei Brutvögeln) und der spezifi- schen Autökologie hinsichtlich einer konkreten potenziellen Betroffenheit geprüft. Eine po- tenzielle Betroffenheit liegt vor, wenn eine projektbedingte Wirkung nicht grundsätzlich von vornherein ausgeschlossen werden kann (vgl. BMVBS 2009). 

Ergänzend sei auf den methodischen Teil des assoziierten Fachbeitrags Flora und Fauna verwiesen, in welchem weiter führende Details der Erfassungsmethodik beschrieben sind (ARBEITSGEMEINSCHAFT TGP, PU & LEGUAN GMBH 2009a). Das Untersuchungspro- gramm wurde im Rahmen eines durchgeführten Scoping-Termins im März 2007 sowie in nachfolgenden Besprechungsterminen mit Verbänden und Fachbehörden abgestimmt. Die Angaben zu den europarechtlich artenschutzrechtlich relevanten Arten bzw. Artengruppen stammen aus dem Fachbeitrag Flora und Fauna zur Anpassung der Oststrecke des Nord - Ostsee - Kanals (ARBEITSGEMEINSCHAFT TGP, PU & LEGUAN GMBH 2009a).

3 VORHABENSBESCHREIBUNG

Der Ausbau der Oststrecke des NOK erfordert im Wesentlichen eine Aufweitung des Kanal- querschnitts. Die Aufweitung erfordert insbesondere eine Rückverlegung von Uferbereichen.

Die Rückverlegung erfolgt aus nautischen Gründen an den Kurveninnenseiten.

Die Kurven Landwehr, Groß-Nordsee, Wittenbek und die Gerade Königsförde sowie der Übergang zur Weiche Schwartenbek werden erweitert. Die Anleger der Fähre Landwehr werden verlegt. Eine Anpassung der Fahrrinne im Bereich der Levensauer Hochbrücken wird in einem nachfolgenden, gesonderten Planfeststellungsverfahren vorbereitet. Zielgröße ist ein Kurvenradius von 3.000 m und eine Sohlbreite von 70 m im Regelquerschnitt. Hieraus ergeben sich für die betroffenen Uferabschnitte Eingriffstiefen von bis zu 50 m landeinwärts.

Auf Grundlage der vom WSA Kiel-Holtenau vorgegebenen Abtragsgeometrie wurde eine Gesamtmasse von ca. 6,8 Millionen m³ Boden ermittelt. Von dieser Masse fallen ca. 3,8 Mio.

m³ im Trockenausbau oberhalb des Kanalwasserspiegels (NN - 0,20 m) und ca. 3,0 Mio. m³ unterhalb des Kanalwasserspiegels im Nassabtrag an. In der Massenermittlung wird von einem Auflockerungsfaktor von 1,1 ausgegangen (PHW 2009). In der nachfolgenden Tabelle

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sind die anfallenden Ausbaumassen der einzelnen Ausbauabschnitte (Lose 1 bis 5) zusam- mengefasst (GRONTMIJ BGS INGENIEURGESELLSCHAFT MBH 2009).

Tabelle 3-1: Ausbauabschnitte Anpassung Oststrecke NOK (GRONTMIJ BGS INGENIEURGESELLSCHAFT MBH 2009)

Ausbauabschnitt Kanalkilometer Trockenausbau (m³) Nassabtrag (m³)

Los 1 Kurve Landwehr Kkm 86,1 - Kkm 88,5 800.000 500.000

Los 2 Wittenbeker Kurve Kkm 87,5 - Kkm 91,1 1.400.000 1.200.000 Los 3 Weiche Schwartenbek Kkm 90,5 - Kkm 92,0 300.000 200.000 Los 4 Kurve Groß Nordsee Kkm 82,5 - Kkm 84,1 500.000 400.000 Los 5 Gerade Königsförde Kkm 80,0 - Kkm 82,5 800.000 700.000

Summe 3.800.000 3.000.000

Geplant ist, den Trockenaushub auf landwirtschaftliche Flächen zu verbringen. Für die Ver- bringung des Trockenbaggergutes stehen nach derzeitigem Kenntnisstand 2 3 Bereiche zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um:

 Gut Warleberg in Neuwittenberg

Das Gut Warleberg und die Flächen liegen nördlich des Nord-Ostsee-Kanals zwischen Kanalkilometer 87,0 und 89,0. Nach Prüfung der Flächen und Vorabstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) des Kreises Rendsburg-Eckernförde wurden von den 4 in Frage kommenden Flächen (Warleberg Zentral, Warleberg Nord, Warleberg West und Warleberg Süd) die Flächen Warleberg Zentral mit einer Größe von ca. 85 ha und Warleberg Süd mit einer Größe von ca. 11,5 ha für die Verbringung vorgesehen (PHW 2009). Im Westen der Verbringungsfläche Warleberg-Zentral wurde in der Zwi- schenzeit eine Biogasanlage errichtet, so dass sich die Größe der Verbringungsfläche um etwa 2 ha reduziert.

 Gut Rosenkrantz in Schinkel

Die hier zur Verfügung stehenden Flächen liegen nördlich des Kanals, in Höhe Kanalki- lometer 84,5 bzw. 83,5. Es handelt sich hierbei um die Teilflächen Rosenkrantz Ziegel- grube mit einer Größe von ca. 16 ha und Rosenkrantz Schinkel / Kippland mit einer Größe von ca. 12,6 ha (PHW 2009). Beide Flächen sind für die Verbringung von Tro- ckenaushub vorgesehen. Die Fläche Rosenkrantz Schinkel / Kippland wurde zur westli- chen und nördlichen Bebauung hin mit einem Pufferstreifen versehen, der nicht mit Aus- hub aufgehöht wird.

 Erdwall Spülfeld Flemhude

Zur Abschirmung des südlichen Spülfeldbereiches soll ein bepflanzter Erdwall parallel zur BAB A 210 mit Aushubmaterial profiliert werden. Zur Herstellung des Walls werden ca. 150.000 - 200.000 m³ Bodenaushub benötigt, die aus dem Verbringungsvertrieb zu den landwirtschaftlichen Flächen ausgeschleust werden.

Grenzen Biotopstrukturen bzw. Knicks an die Verbringungsflächen an, ist geplant, einen Streifen von 10,00 m Breite zu diesen Strukturen freizuhalten.

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Der zunächst für die Verbringung des Nassaushubs vorgesehene Spülfeldkomplex am Flemhuder See weist eine hohe biologische Wertigkeit auf und nach derzeitigem Planungs- stand wird deshalb von einer Verbringung abgesehen. Der Nassaushub soll in die Kieler Bucht (Flächen B1 und ggf. B2) umgelagert werden. Nassaushub, der nicht in Projekten Drit- ter (z.B. Küstenschutz- oder Straßenbaumaßnahmen) verwertet werden kann, soll auf eine ca. 0,81 km² großen Fläche in der Kieler Bucht (B1) verbracht werden. Der bei der Fahrrin- nenvertiefung im Flemhuder See gewonnene Nassaushub wird in den südlichen Bereich des Sees umgelagert.

Die Prüfung auf Verträglichkeit mit den Schutz- und Erhaltungszielen der betreffenden Natu- ra 2000-Gebiete ist Gegenstand eigener Gutachten (ARBEITSGEMEINSCHAFT TGP, PU &

LEGUAN GMBH 2009b und 2009c).

Teile der Felder Das Feld C1 West und sowie Teile des Feldes C2 Ost innerhalb des Spül- feldkomplexes Flemhude sind als Baustelleneinrichtungsfläche und Zwischenlager für Bau- materialien vorgesehen. Im Bereich einer vorhandenen Anlegestelle am Westufer des Flemhuder Sees wird eine neue Umschlagstelle für Transportschuten eingerichtet. Zusätzlich zur Anlegestelle werden gegenüberliegend auf der Ostseite des Sees zwei Wartestellen von jeweils 110 m Länge eingerichtet. Die Schuten benötigen bei einer Abladetiefe von 2,8 m eine Wassertiefe von 4,0 m. Die erforderliche Tiefe im Bereich der Anlegestelle und der War- testellen wird vorab durch Ausbaggern hergestellt werden. Die bestehende Fahrrinne entlang des Ostufers des Sees hat bereits eine ausreichende Wassertiefe. Die landseitige Zufahrt zum Spülfeld erfolgt über die BAB 210 Rendsburg - Eckernförde, Anschlussstelle Achter- wehr, die K 67 und den Verbindungsweg („Strohweg“) zwischen Groß Nordsee und Klein Nordsee sowie über eine neu zu errichtende Zuwegung südlich von Feld B3. Diese Zuwe- gung soll nach Abschluss der Bauarbeiten als dauerhafte Zufahrt zum Spülfeld erhalten blei- ben und entsprechend hergerichtet werden. Weiterhin wird zwischen Feld A und der Trasse der BAB 210 ein Erdwall errichtet. Diese Struktur verringert zukünftig dauerhaft die Lärmim- missionen der BAB 210 auf das ehemalige Spülfeld A. Die An- und Abfahrt zu dem Wallbe- reich erfolgt in der Phase der Aufschüttung über eine temporäre Baustraße, die von der Zu- wegung zwischen Strohweg und der Baustelleneinrichtungsfläche auf Feld B4 abgeführt wird.

Der Verlauf der Zuwegungen wurde nach Sichtung möglicher betroffener Arten abgestimmt, so dass hier schon Minimierungen erfolgten. Die sensiblen Spülfeldbereiche der Felder B3 und B2 sind durch bereits bestehende Spüldämme von der Zuwegung abgeschirmt. Die Fahrzeuge fahren nicht auf den Dämmen, sondern westlich im Schutz derselben. Optische und akustische Beeinträchtigungen werden somit stark minimiert.

Für die Durchführung der gesamten Baumaßnahme ist ein Zeitraum von ca. 4 Jahren vorge- sehen. Die voraussichtliche Bauzeit der einzelnen Teillose ergibt sich aus der folgenden Ta- belle 3-2. Derzeit ist noch nicht absehbar, inwieweit Baulose parallel realisiert werden kön- nen.

Tabelle 3-2: Übersicht über die voraussichtliche Bauzeit der einzelnen Baulose

(13)

Teillos vorauss. Bauzeit* (Monate)

Baustelleneinrichtungsfläche Flemhude 12

Fähre Landwehr (Nord- und Südseite)

- Bau 18

- Rückbau Altanlagen 12

Verbringungsflächen Warleberg

- Vorbereitung 12

- Verbringungsbetrieb **

- Rückbau 12

Baulos 1: Kurve Landwehr 30

Baulos 2:Wittenbeker Kurve 51

Baulos 3: Übergang Kurve Schwartenbek 27

Baulos 4:Kurve Groß-Nordsee 36

Baulos 5: Gerade Königsförde 36

* vor Beginn der Bauzeit steht eine jeweils 6-monatige Ausschreibungsphase.

** variiert je nach zeitlicher Reihenfolge der Baulose

Mit den Ausschreibungen der Baumaßnahme soll Ende 2010 begonnen werden. Für die Durchführung der gesamten Baumaßnahme ist ein Zeitraum von ca. 4 Jahren vorgesehen.

Allerdings ist die Ausbaustrecke in mehrere Abschnitte (Los 1-5) unterteilt, in denen in ver- schiedenen Zeiträumen gearbeitet wird.

Als Erstes werden die vorgezogenen Maßnahmen zur Herstellung der see- und landseitigen Zufahrt zum Spülfeld Flemhude sowie die Herrichtung der Baustelleneinrichtungsfläche auf der Spülfeldfläche C1 durchgeführt. Ferner erfolgt die Verlegung der Fähranlage Landwehr einschließlich der Anpassung der Zufahrtsstraßen sowie die Herstellung Förderbandanlage und der parallel dazu verlaufenden Wartungs- und Baustraße. Auch mit den Erschließungs- arbeiten an den Ablagerungsflächen von Gut Warleberg wird begonnen. Außerdem wird im Rahmen der vorgezogenen Maßnahmen die Baufeldfreimachung (Rodungsarbeiten, etc.) in den Losabschnitten 1, 2 und 4 (Kurve Landwehr, Wittenbeker Kurve und Kurve Groß- Nordsee) sowie die Umsiedlung der Kreuzottern in Freilandterrarien durchgeführt.

Nach Abschluss der vorbereitenden Maßnahmen wird ab Ende 2011 ausgehend von der Fähre Landwehr und dem östlichen Ende von Los 1 sowie vom östlichen Abschnitt von Los 2 aus mit der Verbreiterung des Kanals begonnen. Die im Trockenabtrag gewonnenen Bo- denmassen werden auf die Ablagerungsfläche Gut Warleberg Zentral verbracht, der Nassab- trag wird in der Ostsee abgelagert. Gleichzeitig wird mit der Erschließung der Ablagerungs- fläche Gut Rosenkrantz Schinkel/ Kippland begonnen, bevor Anfang 2012 auch in Los 4 der Kanalausbau startet. Mit dem Abschluss der Arbeiten in den Losen 1, 2 und 4 ist Ende 2012 zu rechnen.

(14)

In Los 3 wird Anfang 2013 mit den Arbeiten für den Kanalausbau begonnen. Die Abtragsarbeiten in diesem Abschnitt werden im Wesentlichen von Ost nach West durchge- führt. Der Trockenabtrag wird nach Gut Warleberg Zentral verbracht, der Nassabtrag wird wiederum in der Ostsee abgelagert. Der Abschluss der Arbeiten in diesem Los ist für Anfang 2014 geplant.

Die Erschließung der Ablagerungsfläche Gut Rosenkrantz Ziegelgrube und der Beginn der Arbeiten in Los 5 sind für Ende 2012 geplant. Die anfallenden Bodenmassen aus dem Tro- ckenabtrag werden zunächst auf die Fläche Gut Rosenkrantz Ziegelgrube, Restmengen nach Gut Warleberg Süd verbracht. Auch hier wird der Nassabtrag in der Ostsee abgelagert.

Der Abschluss der Arbeiten in Los 5 ist Ende 2014 geplant. (GRONTMIJ BGS INGENIEURGESELLSCHAFT MBH 2009).

Zu Beginn der Baumaßnahme werden die zur Anbindung der Baustelle genutzten Straßen und Wege für den Baustellenverkehr hergerichtet, ertüchtigt bzw. hergestellt und die Baustel- leneinrichtungsfläche vorbereitet. Hierfür und als Zwischenlager für ausgebaute Deckwerk- steine, Oberboden und andere Baumaterialien ist das Feld C1 Ost des Spülfeldkomplexes Flemhuder See vorgesehen. Zeitgleich werden in Los 1 die neuen Fähranlagen der Fähre Landwehr sowie die zugehörigen Zubringerstraßen hergestellt. Die Arbeiten in den einzelnen Bauabschnitten beginnen mit den Rodungsarbeiten entlang der vorhandenen Kanalbö- schungen außerhalb der Schonzeiten. Für den Transport der Baumaterialien und Boden- massen zwischen den Umschlagstellen und den Ein- bzw. Ausbauorten innerhalb der ein- zelnen Lose werden innerhalb der Eingriffsbereiche parallel zum Kanal verlaufende Baustra- ßen angelegt. Außerdem werden Baustraßen zwischen den bauzeitlichen Umschlagstellen am Kanal und den Verbringungsflächen eingerichtet. Sämtliche bauzeitlich bestehenden Baustraßen werden mit Schottertragschichten befestigt.

Die Fläche Warleberg Zentral soll nach Möglichkeit über eine Förderbandanlage mit Boden- massen beschickt werden. Parallel zur Trasse der Bandanlage wird eine Wartungs- und Baustraße benötigt. Ist eine Bandanlage nicht verfügbar oder kann sie in diesem Bereich nicht realisiert werden, so wird die Baustraße auch für einen konventionellen Transport der Bodenmassen zur Verbringungsfläche Warleberg Zentral genutzt. Der Aufbau der Anlage benötigt mehrere Monate, weshalb mit der Herstellung der Trasse präventiv entsprechend frühzeitig begonnen werden muss. Zeitlicher Zwangspunkt ist das Erreichen der Aufnahme- kapazität der Verbringungsfläche Rosenkrantz Ziegelgrube, da die verbleibenden Boden- massen aus dem Trockenabtrag in Los 5 in Warleberg Zentral untergebracht werden sollen.

Um die Belastung durch den Baustellenverkehr im gesamten Ausbaubereich möglichst ge- ring zu halten, erfolgt der Transport von Bodenmassen und Baumaterialien vorzugsweise auf dem Kanal. Dazu werden vor Beginn der Abtragsarbeiten in den einzelnen Abschnitten der Ausbaustrecke Baustellenanleger eingerichtet. An den Umschlagstellen werden Zwischenla- ger für zur Verbringung auf landwirtschaftliche Flächen vorgesehene Bodenmassen als Puf- fer zur Gewährleistung einer kontinuierlichen Beschickung der Bandanlage bzw. für die Be- ladung der Schuten eingerichtet.

(15)

Die gesamte Baumaßnahme wird unter Aufrechterhaltung des Schiffsverkehrs durchgeführt.

Da es sich um eine reine Verbreiterung der Kanalsohle handelt, finden die Ausbauarbeiten nicht in der Fahrrinne sondern ausschließlich im Böschungsbereich des Bestandprofils statt.

Parallel zu den Abtragsbereichen ist in der Regel an der geplanten oberen Böschungskante ein Baufeld von 15 m Breite freizuhalten. Im gesamten Ausbauabschnitt fallen ca. 6.800.000 m³ Abtragsmassen an. Dabei handelt es sich um ca. 3.800.000 m³ Trockenabtrag und ca.

3.000.000 m³ Nassabtrag (GRONTMIJ BGS INGENIEURGESELLSCHAFT MBH 2009).

3.1 Baustelleneinrichtungsfläche Flemhude

Die Baustelleneinrichtungsfläche Flemhude dient der Zwischenlagerung von Baustoffen, Bodenchargen etc. sowie dem Umschlag von Baumaterialien.

Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:

 Ertüchtigung des Strohweges und der Anbindung an die K67

 Herstellung einer Zufahrt vom Strohweg entlang des südlichen Spülfeldrandes und weiter über die Spülfelder B4, B1 und entlang der seeseitigen Grenze des Spülfeldes B2 bis zur Umschlagstelle und der Baustelleneinrichtungsfläche.

 Herstellung einer Umschlagstelle einschl. Flächenvorbereitung und Schutenanleger

 Vertiefung der Fahrrinne vor dem Anleger, Herstellung zweier Wartestellen für Trans- portschuten, Verlegung des Sportbootanlegers im nördlichen Seebereich und Umla- gerung des gewonnenen Baggergutes in den südlichen Bereich des Flemhuder Sees

 Vorbereitung der Baustelleneinrichtungsfläche auf dem Spülfeld C1 West / C2 West.

 Errichtung eines bepflanzten Erdwalls entlang der BAB A 210

Die Vorbereitung der Baustelleneinrichtungsfläche Flemhude einschließlich der Herstellung der land- und seeseitigen Anbindung erfordert voraussichtlich ca. 18 Monate. Der Betrieb der Baustelleneinrichtungsfläche erfolgt abhängig von der Intensität der Baumaßnahmen in den 5 Baulosen über die gesamte Bauzeit des Ausbaus der Oststrecke des NOK.

3.2 Verbringungsfläche Warleberg

Die Verbringungsflächen Warleberg-Zentral (85 83 ha) und Warleberg-Süd (11,5 ha) werden zur Aufnahme des Trockenabtrages aus den Baulosen 1, 2, 3 und 5 genutzt. Der Umschlag erfolgt zu einem überwiegenden Teil auf dem Wasserweg über den bauzeitlich eingerichte- ten Bauhafen im Bereich der Verbringungsfläche Warleberg-Süd. Lediglich aus dem östli- chen Baufeld des Bauloses 1 erfolgt der Transport des Trockenbaggergutes auf dem Land- weg per LKW / Traktoren. Der Weitertransport des Bodens zur Verbringungsfläche Warleberg-Zentral soll mit einem Transportband erfolgen. Die Verbringung erfolgt abschnitt- weise durch Abschieben und Zwischenlagerung des Oberbodens; Auftrag des Trockenbag- gergutes durch Verschütten von einem Absetzer und anschließenden Wiederauftrag des Oberbodens.

Bei zeitlicher Streckung der Baumaßnahme oder mangelnder Verfügbarkeit von Transport- bändern muss jedoch ggf. ein konventioneller Einbau und Transport der Aushubmengen mit LKW bzw. Traktoren durchgeführt werden.

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Die Vorbereitung der Verbringungsflächen einschließlich der Neukonzipierung der Entwässe- rung und der Herstellung der Transportlogistik erfordert voraussichtlich ca. 18 Monate; der Rückbau der Betriebseinrichtungen ca. 14 Monate. Der Betrieb der Verbringungsfläche er- folgt abhängig von der Intensität der Baumaßnahmen in den 4 Baulosen über die gesamte Bauzeit des Ausbaus der Oststrecke des NOK.

Aufgrund des Anhörungsverfahrens wurde die Verbringungsfläche Warleberg-Süd nach Nor- den erweitert. Diese Erweiterung wird bei der artenschutzrechtlichen Prüfung ebenso be- rücksichtigt, wie die Verlegung der Anlegestelle nach Osten aus Lärmschutzgründen.

3.3 Verbringungsfläche Kippland Schinkel

Die Verbringungsfläche Kippland Schinkel (13 ha) wird zusammen mit der Verbringungsflä- che „Ziegelgrube Rosenkrantz“ für die Aufnahme des Trockenabtrages aus dem Baulos 4 genutzt. Der Umschlag erfolgt auf dem Landweg per LKW/Traktoren. Aufgrund der Ergeb- nisse des Anhörungsverfahrens erfolgt der Auftrag mit einem Abstand zur benachbarten Be- bauung, so dass sich die tatsächlich für den Bodenauftrag genutzte Fläche auf ca. 10 ha reduziert.

Die Vorbereitung der Verbringungsfläche hängt unmittelbar mit der Realisierung des Bauloses 4 (Gesamtdauer ca. 36 Monate) zusammen.

3.4 Verbringungsfläche Ziegelgrube Rosenkrantz

Die Verbringungsfläche Ziegelgrube Rosenkrantz (15 ha) wird zusammen mit der Verbrin- gungsfläche „Kippland Schinkel“ für die Aufnahme des Trockenabtrages aus dem Baulos 4 genutzt. Der Umschlag erfolgt auf dem Landweg per LKW/Traktoren. Die Verbringung erfolgt auch hier abschnittweise durch Abschieben und Zwischenlagerung des Oberbodens; den Einbau des Trockenbaggergutes durch Verschütten von einem Absetzer und anschließen- den Wiederauftrag des Oberbodens

Die Vorbereitung der Verbringungsfläche hängt unmittelbar mit der Realisierung des Bauloses 4 (Gesamtdauer ca. 36 Monate) zusammen.

3.5 Verbringung von Nassbaggerguts in die Kieler Bucht

Neben der Gewinnung von nicht mit Salzwasser versetzten Material auch unterhalb des Ka- nalwasserspiegels als Trockenbaggergut (an geeigneten Stellen hinter einem Damm zum NOK) werden auch weiterhin andere Verwertungswege für das Nassbaggergut mit dem Ziel der Reduzierung der in die Kieler Bucht zu verbringenden Mengen geprüft.

Da der Erfolg dieser Reduzierungsbemühungen im Vorfeld nicht prognostizierbar ist, wird innerhalb dieses Planfeststellungsantrages die Verbringung von max. 3 Mio. m³ Bodenmas- sen aus dem Nassabtrag zur Ablagerung in die Ostsee beantragt. Der Transport von der Ausbaustelle zum Ablagerungsgebiet erfolgt mit Schuten.

Bei Ablagerung des gesamten anfallenden Nassabtrags in dem ungefähr 0,81 km² großen Verbringungsgebiet in die Kieler Bucht ergibt sich eine durchschnittliche Aufhöhung bis zu einer Wassertiefe von 14 m für diesen Bereich. Im westlichen Bereich der Verbringungsflä-

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che kann sich die Wassertiefe durch aufgebrachte Findlinge (Kompensationsmaßnahme) auf 13 m reduzieren.

Bei gleichzeitigem Einsatz von zwei Schwimmbaggern werden bei Zwei-Schicht- Betrieb vo- raussichtlich bis zu 8 Schuten am Tag für den Transport des Nassbaggerguts notwendig. Zur Kontrolle des Verbringungsfortschritts werden regelmäßige Peilungen durchgeführt.

3.6 Baulos 1 – Kurve Landwehr einschl. Fähranlagen

Aufgrund des baulichen Zustandes der Fähranlage und der durch die Bedeutung der Ver- kehrsverbindung gegebene Randbedingung, auch während der Bauzeit Beeinträchtigungen des Fährbetriebes möglichst zu vermeiden, ist die Anpassung der Fähranlagen gegenüber dem Ausbau der Kurve Landwehr zeitlich vorlaufend.

Die Anpassung umfasst

 die Rückverlegung und Ertüchtigung der Fähranleger auf der Nord- und Südseite des Kanals,

 die bauliche Anpassung der Zufahrtsstraßen und der technischen Ausstattung ein- schließlich der hierfür erforderlichen Gebäude sowie

 die Schaffung eines freien Sichtfeldes für den Fährführer.

Der Ausbaubereich der Kurvenanpassung umfasst die Nordböschung des NOK von NOK-km 86,1 – 88,5. Der Transport des Trockenaushubes (ca. 800.000 m³) erfolgt überwiegend mit Schuten zum Anleger Warleberg-Süd. Lediglich aus dem östlichsten Teil des Bauloses er- folgt der Transport mit LKW/Traktoren entlang des Kanals zum Umschlagpunkt auf der Flä- che Warleberg-Süd. Der anfallende Nassaushubs (ca. 500.000 m³) soll soweit wie möglich verwertet werden (z.B. in Straßenbau- oder Küstenschutzprojekten). Die Verwertung erfolgt genehmigungsrechtlich unabhängig von diesem Planfeststellungsverfahren. Nicht verwertba- re Nassabtragsmengen werden mit hochseegängigen Schuten zur Verbringungsstelle B1 in der Kieler Bucht verbracht (vgl. Kap. 1.5).

Die Verlegung der Anleger der Fähre Landwehr einschließlich der Erdarbeiten zur Gewähr- leistung eines uneingeschränkten Sichtfeldes für den Fährführer und des Rückbaus von Alt- anlagen erfordert voraussichtlich ca. 30 Monate.

Der weitere Ausbau des Bauloses 1 erfolgt voraussichtlich in weiteren ca. 30 Monaten.

3.7 Baulos 2 – Wittenbeker Kurve

Der Ausbaubereich der Kurvenanpassung umfasst die Südböschung des NOK von NOK-km 87,5 – 91,1.

In der Wittenbeker Kurve fallen insgesamt ca. 2.600.000 m³ Abtragsmassen an. Dabei han- delt es sich um ca. 1.400.000 m³ Trockenabtrag, die innerhalb des Bauloses mit LKW/Traktoren zu den ebenfalls innerhalb des Bauloses gelegenen Bauhäfen transportiert, von dort mit Schuten auf die Nordseite gebracht und dort zum Einbau auf den Verbringungs- flächen Warleberg-Süd und Warleberg-Zentral umgeschlagen werden. Weiterhin fallen ca.

1.200.000 m³ Nassabtrag an. Diese Bodenchargen soll ebenfalls soweit wie möglich verwer- tet werden (vgl. hierzu Ausführungen unter 1.6). Nicht verwertbare Nassabtragsmengen

(18)

werden mit hochseegängigen Schuten zur Verbringungsstelle B1 in der Kieler Bucht ver- bracht (vgl. Kap. 1.5).

3.8 Baulos 3 – Übergangsbereich Weiche Schwartenbek

Der Ausbaubereich der Kurvenanpassung umfasst die Nordböschung des NOK von NOK-km 90,5 – 92,0.

In diesem Baulos fallen insgesamt ca. 500.000 m³ Abtragsmassen an. Dabei handelt es sich um ca. 300.000 m³ Trockenabtrag, die innerhalb des Bauloses mit LKW/Traktoren zu dem ebenfalls innerhalb des Bauloses gelegenen Bauhafen transportiert, von dort mit Schuten zum Bauhafen der Verbringungsfläche Warleberg-Süd transportiert werden. Weiterhin fallen ca. 200.000 m³ Nassabtrag an. Diese Bodenchargen soll ebenfalls soweit wie möglich ver- wertet werden (vgl. hierzu Ausführungen unter 1.6). Nicht verwertbare Nassabtragsmengen werden mit hochseegängigen Schuten zur Verbringungsstelle B1 in der Kieler Bucht ver- bracht (vgl. Kap. 1.5).

3.9 Baulos 4 – Kurve Groß-Nordsee

Der Ausbaubereich dieses Bauloses umfasst die Nordböschung des NOK von NOK-km 82,5 – 84,2.

In diesem Baulos fallen insgesamt ca. 900.000 m³ Abtragsmassen an. Dabei handelt es sich um ca. 500.000 m³ Trockenabtrag, die mit LKW/Traktoren zu den Verbringungsflächen Zie- gelgrube Rosenkrantz und Kippland Schinkel transportiert werden. Weiterhin fallen ca.

400.000 m³ Nassabtrag an. Diese Bodenchargen soll ebenfalls soweit wie möglich verwertet werden (vgl. hierzu Ausführungen unter 1.6). Nicht verwertbare Nassabtragsmengen werden mit hochseegängigen Schuten zur Verbringungsstelle B1 in der Kieler Bucht verbracht (vgl.

Kap. 1.5).

Die Bauzeit für dieses Baulos einschließlich der Herstellung von bauzeitlichen Zufahrten und den Verbringungsflächen Kippland Schinkel sowie Ziegelgrube Rosenkrantz beträgt ca. 42 Monate.

3.10 Baulos 5 – Gerade Königsförde

Der Ausbaubereich dieses Bauloses umfasst die Nordböschung des NOK von NOK-km 80,0 – 82,5.

In diesem Baulos fallen insgesamt ca. 1.500.000 m³ Abtragsmassen an. Dabei handelt es sich um ca. 800.000 m³ Trockenabtrag, die zu einem Teil mit LKW/Traktoren zu den Verbrin- gungsflächen Ziegelgrube Rosenkrantz und Kippland Schinkel transportiert werden. Der üb- rige Trockenaushub wird innerhalb des Bauloses mit LKW/Traktoren zu den ebenfalls inner- halb des Bauloses gelegenen Bauhäfen transportiert und von dort mit Schuten zum Einbau auf den Verbringungsflächen Warleberg-Süd und Warleberg-Zentral umgeschlagen. Weiter- hin fallen ca. 700.000 m³ Nassabtrag an. Diese Bodenchargen soll ebenfalls soweit wie mög- lich verwertet werden (vgl. hierzu Ausführungen unter 1.6). Nicht verwertbare

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Nassabtragsmengen werden mit hochseegängigen Schuten zur Verbringungsstelle B1 in der Kieler Bucht verbracht (vgl. Kap. 1.5).

Die Bauzeit für dieses Baulos einschließlich der Herstellung von bauzeitlichen Zufahrten und den Verbringungsflächen Kippland Schinkel sowie Ziegelgrube Rosenkrantz beträgt ca. 362 Monate.

3.11 Zuwegungen

Die Anbindung der Verbingungsflächen Warleberg und Rosenkrantz erfolgt im Wesentlichen über schon bestehende Feldwege bzw. über den kanalparallelen Unterhaltungsweg.

Die landseitige Zufahrt zum Spülfeld im Bereich des Flemhuder Sees erfolgt über die BAB 210 Rendsburg - Eckernförde, Anschlussstelle Achterwehr, die K 67 und den Verbindungs- weg („Strohweg“) zwischen Groß Nordsee und Klein Nordsee sowie über eine neu zu errich- tende Zuwegung südlich von Feld B3. Diese Zuwegung soll nach Abschluss der Bauarbeiten als dauerhafte Zufahrt zum Spülfeld erhalten bleiben und entsprechend hergerichtet werden.

Der Verlauf der Zuwegung wurde nach Sichtung möglicher betroffener Arten abgestimmt, so dass hier schon Minimierungen erfolgten. Die sensiblen Spülfeldbereiche der Felder B3 und B2 sind durch bereits bestehende Spüldämme von der Zuwegung abgeschirmt. Die Fahr- zeuge fahren nicht auf den Dämmen, sondern weitgehend im Schutz derselben. Optische und akustische Beeinträchtigungen werden somit stark minimiert.

Die konkrete Darstellung der Baustraßen und Zuwegungen sind den detaillierten Darstellun- gen des LBP (ARGE 2011) zu entnehmen.

4 WIRKUNGEN DES VORHABENS

Die potenziellen Wirkfaktoren des Vorhabens sind Ausgangspunkt für die Ermittlung und Darstellung potenziell umwelterheblicher Auswirkungen auf die artenschutzrechtlich relevan- ten Arten. Hierzu werden die unmittelbar mit dem Vorhaben verknüpften bau-, anlage- und betriebsbedingten, direkten und indirekten Wirkfaktoren sowie die mit dem geplanten Vorha- ben verbundenen potenziellen Folgewirkungen untersucht. Die entscheidungsrelevanten und in der derzeitigen Planungsphase abschätzbaren potenziellen Wirkfaktoren werden nachste- hend dargestellt.

4.1 Baubedingte Auswirkungen

Als baubedingte Wirkungen werden alle von dem Baubetrieb ausgehenden Umwelteinflüsse verstanden:

 Beseitigung von Vegetation und Lebewesen,

 Ab- und Auftrag von Boden / Sediment

 Entstehung von Rohböden im terrestrischen und aquatischen Bereich,

(20)

 Veränderung der Vegetation (z. B. durch Herstellung von Böschungsbegrünung),

 Emissionen von Lärm, Schadstoffen, Staub, Erschütterungen, Licht,

 visuelle Wirkung von Bautätigkeiten, Verkehr und Transport,

 Trenn- und Barrierewirkung von Bautätigkeiten, Verkehr und Transport (Material, Ver- bringung des Baggerguts),

 Beeinflussung der Wasserqualität im Bereich Flemhuder See durch Vertiefung,

 Beeinflussung der Standortverhältnisse und biotischen Ausstattung der Baustellenein- richtungsfläche und Zwischenlagerstätte auf dem Feld C1 im Bereich des Spülfeldkom- plexes Flemhude,

 Beeinflussung der Wasserqualität im NOK, ggf. Ostsee: Zunahme der Trübung, Zunah- me der Sauerstoffzehrung.

4.2 Anlagebedingte Auswirkungen

Anlagebedingte Wirkungen des Vorhabens schließen Standortveränderungen zum einen innerhalb des Planungsgebiets und zum anderen in der unmittelbaren Umgebung des Vor- habens ein. Durch den Eingriff des geplanten terrestrischen und aquatischen Ab- und Auf- trags wird die aktuell bestehende Habitatstruktur verändert:

 Eingriffe in die Oberflächengestalt / Relief durch Bodenabtrag und -auftrag (terrestrisch / aquatisch),

 Veränderung der Grundwasserverhältnisse in den Auftrags- und Abtragsbereichen,

 Veränderung der Gewässergeometrie,

 Visuelle Veränderung durch Beseitigung prägender Strukturen und / oder Verlust von Blickbeziehungen,

 Veränderung der Standortverhältnisse durch Einrichtung dauerhafter Verkehrsverbin- dungen.

4.3 Betriebsbedingte Auswirkungen

Als betriebsbedingte Wirkungen auf die relevanten Arten bzw. Artengruppen, sind die indi- rekten Auswirkungen aus dem prognostizierten Schiffsaufkommen auf dem NOK (PLANCO CONSULTING GMBH 2004) zu nennen. Mit der anzunehmenden Zunahme des Schiffsver- kehrs sind erhöhte Emissionswerte - insbesondere Stickstoffwerte - über den Wirkpfad Luft verbunden. Diese führen zwar nicht zu einer unmittelbaren Beeinträchtigung der artenschutz- rechtlich relevanten Arten, allerdings sind indirekte Wirkungen auf die Arten, durch bspw.

eutrophierungsbedingte Modifizierungen nicht auszuschließen. Der Aspekt der zunehmen- den Belastungen durch Schademissionen wird unter dem Begriff „critical loads“ diskutiert und geregelt (LAI 2006). Insofern relevante Auswirkungen beispielsweise auf die Laichgewässer von streng geschützten Amphibienarten zu erwarten sind, wird in den entsprechenden Kapi-

(21)

teln darauf Bezug genommen. Beurteilungsgrundlage stellt die „Luftschadstoffuntersuchung zum Planfeststellungsverfahren für die Anpassung der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals“

(LAIRM CONSULT 2009) dar.

Die kritischen Lärmpegel beginnen nach Ergebnissen einer Fachtagung zu „Auswirkungen von Lärm und Planungsinstrumente des Naturschutzes“ (RECK 2001) ab einer Größenord- nung von ca. 40 bis 55 dB(A). In der Bund-Länder-Dienstbesprechung vom 28.09.2005 wur- de festgelegt, dass ein Schwellenwert von 52 dB(A) heranzuziehen ist (u. a.

http://www.ldl.sachsen.de/de/internet/service/planung/staatsstrasse/ii6__natur_

und_landschaftsschutz.htm). Es ist dabei anzumerken, dass der Schwellenwert von 52 dB(A) nur für Vögel ausgewiesen wurde. Für weitere Faunenelemente, die potenziell empfänglich für akustische Störreize sind (z. B. Säuger, Amphibien), liegen solche Grenzwerte bislang nicht vor. Da keine fachlich begründbaren Alternativen für kritische Lärmpegel bzgl. dieser Organismengruppen existieren bzw. abzuleiten sind, wird in der vorliegenden Prüfung der Grenzwert von 52 dB(A) allgemeingültig für sämtliche betroffenen Artengruppen angewandt.

Die 52 dB(A)-Isophone (tags) für den momentanen Schiffsverkehr bildet im Untersuchungs- gebiet einen Wirkraum von durchschnittlich etwa 180 m Breite. Unter Berücksichtigung der prognostizierbaren Erhöhung des Schiffsverkehrs, ohne die vorgesehene Ausbaumaßnah- men im Untersuchungsgebiet (Prognose-Nullfall) wird diese Isophone beiderseits um ca. 10 m verschoben, dadurch ergibt sich für den Prognose-Nullfall ein Wirkraum der 52 dB(A) Iso- phone von ca. 200 m. Unter Berücksichtigung der geplanten Ausbaumaßnahme (Prognose- Planfall) ergibt sich ein Wirkkorridor von etwa 225 m. Im Vergleich zur Vorbelastung ist somit nur von einer sehr geringen Erhöhung der Lärmbelastungen auszugehen. Maßgebend für die Beurteilung der Lärmbelastung ist der Bericht "Quantifizierung der mit der Anpassung und dem Betrieb der Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals verbundenen Lärmimmissionen"

(BFG 2009).

5 UNTERSUCHUNGSGEBIET

Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes des vorliegenden Artenschutzfachbeitrags ent- spricht der Abgrenzung des Untersuchungsgebietes aus dem Fachbeitrag Flora und Fauna (ARBEITSGEMEINSCHAFT TGP, PU & LEGUAN GMBH 2009a).

Das Untersuchungsgebiet (Abbildung 5-1) für den Ausbau der Oststrecke NOK befindet sich in dem Kreis Rendsburg - Eckernförde sowie innerhalb der administrativen Grenzen der Landeshauptstadt Kiel. Der Kanal quert die atlantische und die kontinentale biogeographi- sche Region (SSYMANK et al. 1998). Das Untersuchungsgebiet selbst liegt innerhalb der kontinentalen biogeografischen Region (ebd.).

Von West nach Ost liegen innerhalb des Untersuchungsraumes oder in direkter Nachbar- schaft die Orte bzw. Ortsteile Groß- bzw. Klein-Königsförde, Pappelkate, Groß Nordsee, Schinkel / Gut Rosenkrantz, Landwehr, Rajensdorf, Altwittenbek / Neuwittenbek, Rögen / Reimershof, die Güter Warleberg und Schwartenbek sowie Suchsdorf / Margaretental.

Das Untersuchungsgebiet bildet insgesamt eine zusammenhängende Fläche von etwa 2.264 ha. und beinhaltet insbesondere auch bereits Bereiche innerhalb des gesonderten Vorha- bens zum Neubau der Alten Levensauer Hochbrücke.

(22)

Abbildung 5-1: Übersicht der Anpassungsabschnitte an der Oststrecke des NOK (rot: Teilprojekte dieses Planfeststellungsabschnittes) aus WSV 2008, verändert.

Für den vorliegenden Artenschutzfachbeitrag ist ausschließlich das Untersuchungsgebiet zum Ausbau der Oststrecke des NOK maßgeblich, da die weiteren Vorhaben derzeit nicht planungsrelevant sind. Für die Bewertung des Eingriffes im Rahmen des vorliegenden Ar- tenschutz-Fachbeitrages wurden sämtliche Fundorte innerhalb des 2.264 ha großen Unter- suchungsgebietes berücksichtigt, um Wechselbeziehungen aufzuzeigen und die Vorkommen in einem größeren Kontext zu bewerten.

Das Untersuchungsgebiet zum Ausbau der Oststrecke des NOK lässt sich seinerseits in ver- schiedene Teilräume untergliedern:

Neben dem NOK und den dazugehörigen Böschungsbereichen umfasst das Untersu- chungsgebiet auch den Flemhuder See, das westlich angrenzende Spülfeld, den östlich an- grenzenden Waldbereich und den Achterwehrer Schifffahrtskanal. In den NOK mündet bei Kanalkilometer 85,6 zwischen Groß Nordsee und Landwehr der etwa 1,5 km lange und bis zu 300 m breite Flemhuder See. Am Westufer des Flemhuder Sees befindet sich der Spül- feldkomplex Flemhuder See. Dieser wurde bereits beim Bau des Kanals zur Unterbringung von Baggergut aus dem Nord-Ostsee-Kanal genutzt (PHW 2009). Der Flemhuder See um- fasste ursprünglich, d. h. vor der Absenkung des Seewasserspiegels durch den Bau des Nord-Ostsee-Kanals, auch die Bereiche der angrenzenden Spülfelder sowie weitere Teilflä- chen nördlich des Nord-Ostsee-Kanals. Bedingt durch die extensive Nutzung der Böschun- gen hat der NOK selbst eine wesentliche Bedeutung im Rahmen des landesweiten Biotop- verbunds. Hinzu kommen die landseitigen Verbringungsflächen inklusive eines sie umge- benden Pufferstreifens, die für die Verbringung des Trockenaushubs von ca. 3,8 Mio. m3 (Kap. 3) in Anspruch genommen werden sollen. Des Weiteren wurde die Schinkeler Au un- tersucht.

Nach Abstimmungen mit der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) und dem LLUR wurde das Untersuchungsgebiet in Abweichung des Vorschlages der KIELER ARBEITSGEMEINSCHAFT ANPASSUNG NORD-OSTSEE-KANAL (2007) für Brutvögel und Amphibien dergestalt erweitert, dass Flächen, die von den Untersuchungsgebietsgrenzen durchschnitten wurden, in Gänze erfasst wurden. Dabei handelte es sich in der Regel um

Flemhuder See

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zusammenhängende Habitate wie z. B. Wälder oder Ackerflächen. Bei einer Betroffenheit von Arten in solchen Gebieten stellt sich immer die Frage, ob diese ausweichen können. Da dafür in der Regel nur ähnliche Habitate in Frage kommen, mussten für entsprechenden Aussagen die gesamten Flächen erfasst werden und nicht nur die durchschnittenen Teilbe- reiche. Die einzelnen Untersuchungsbereiche für die jeweiligen Organismengruppen richten sich nach den jeweiligen Habitatansprüchen der untersuchten Tiergruppen, nach den jeweili- gen Fragestellungen sowie den erfolgten Abstimmungen zum Untersuchungsumfang, so dass für die jeweils untersuchten Organismengruppen unterschiedliche Untersuchungsberei- che maßgeblich waren.

Schwerpunkte der Untersuchungen bilden der NOK mit den Böschungsbereichen sowie den Flemhuder See mit dem westlich angrenzenden Spülfeld. Weitere Bestandteile des Untersu- chungsgebietes bilden die Verbringungsflächen Rosenkrantz und Warleberg, die für die Ver- bringung des Trockenaushubs in Betracht kommen. Nach Vorgaben, die sich aus dem Scoping im Juni 2008 ergaben, wurden zusätzlich Pufferflächen um die Verbringungsflächen in die Untersuchung mit einbezogen, um mögliche Beeinträchtigungen der Umgebung und Wechselbeziehungen aufzeigen zu können.

Das Untersuchungsgebiet ist nördlich des NOK Bestandteil des Naturraumes „Schleswig- Holsteinisches Hügelland“, Teilraum „Dänischer Wohld“. Der Kanal bildet die Grenze dieses Naturraumes zum Naturraum „Ostholsteinisches Hügelland“ Teilraum „Westensee - Endmoränengebiet“, in dem der südliche Teil des Untersuchungsgebietes liegt. Die Jungmoränenlandschaft ist beidseitig des Kanals durch ein lebhaftes Relief gekennzeichnet.

Die Landschaft ist von teils großflächiger Ackernutzung geprägt und daher überwiegend ver- gleichsweise arm an Strukturelementen wie Knicks und Gehölzen. Teilbereiche weisen eine stärker gegliederte Knicklandschaft auf. Vereinzelt finden sich Waldbestände unterschiedli- cher Größe, die partiell auch direkt an den Kanal angrenzen.

6 EINGRENZUNG DER RELEVANTEN ARTEN

Nachstehend erfolgt eine Darstellung der verwendeten Datengrundlagen und des daraus abgeleiteten relevanten Prüfspektrums des vorliegenden Artenschutz-Fachbeitrages.

6.1 Datengrundlagen

Der vorliegende Artenschutz-Fachbeitrag basiert auf den Untersuchungsergebnissen der 2008 und 2009 durchgeführten Erfassungen, welche im Fachbeitrag Flora und Fauna doku- mentiert sind (ARBEITSGEMEINSCHAFT TGP, PU & LEGUAN GMBH 2009a). Weiter ge- hende Details, vor allem in Bezug auf die verwendete Erfassungsmethodik, können dieser Unterlage entnommen werden. Sämtliche verwendeten Quellen sind in den betreffenden Artkapiteln erwähnt und im Literatur- und Quellenverzeichnis (Kap. 12) dokumentiert.

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6.2 Relevante Arten

Der Prüfrahmen umfasst die Arten des Anhangs IV FFH-RL sowie alle europäischen Vogel- arten nach Art 1 V-RL. Die Beschränkung auf europäisch geschützte Arten bei Eingriffsvor- haben ergibt sich aus § 42 Abs. 5 Satz 1 und Satz 5 BNatSchG. Die artenschutzfachliche Konfliktanalyse findet für Arten des Anhangs IV FFH-RL grundsätzlich auf Artniveau statt. Im Rahmen der artenschutzfachlichen Prüfung findet für die Avifauna eine unterschiedliche Be- arbeitungstiefe statt. Für Vogelarten der folgenden Kategorien ist eine Betrachtung auf Artni- veau durchzuführen (vgl. LBV SH 2009):

 Vogelarten der Roten Liste Schleswig-Holsteins

 Vogelarten des Anhang I V-RL

 ungefährdete oder auf der Vorwarnliste geführte Arten mit speziellen Habitatansprüchen

 ungefährdete oder auf der Vorwarnliste geführte Koloniebrüter

Vogelarten, die nicht den oben genannten Kategorien zugeordnet werden, können in Arten- gruppen bzw. ökologischen Gilden zusammengefasst betrachtet werden (LBV SH 2009, BMVBS 2009).

Die Zugriffsverbote des § 4244 Abs. 1 BNatSchG gelten generell für Brut- und Rastvögel.

Nach dem Vermerk des LBV SH (2009) beschränkt sich die Behandlung der Rastvögel grundsätzlich auf landesweit bedeutsame Vorkommen. Ein landesweit bedeutsames Vor- kommen liegt dann vor, wenn regelmäßig mindestens 2 % des landesweiten Rastbestandes in einem eingriffsbedingt betroffenen Rastgebiet auftreten (ebd.).

Für folgende streng geschützten Arten bzw. die entsprechenden artenschutzrechtlich rele- vanten Vertreter der nachfolgend aufgeführten Artengruppen ist eine vorhabensbezogene Relevanz auszuschließen. Solche Arten wurden weder während der Erfassungen nachge- wiesen noch ergaben Recherchen Hinweise auf etwaige Vorkommen im Untersuchungsge- biet. Eine vorhabensbedingte Betroffenheit ist damit auszuschließen (vgl.

ARBEITSGEMEINSCHAFT TGP, PU & LEGUAN GMBH 2009a). Eine weiter führende Be- trachtung entfällt damit für folgende Arten/Artengruppen:

 Farn- und Blütenpflanzen

 Mollusken

 Libellen

 Schmetterlinge bis auf den Nachtkerzenschwärmer, vgl. Kap. 6.2.1.1

 Käfer

 Fische

 Reptilien

 Haselmaus

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Somit weist der vorliegende AFB eine Positivliste auf, die lediglich auf Arten eingeht, die vor- kommen bzw. betroffen sein können oder deren Vorkommen nicht im Vorwege auszuschlie- ßen ist.

Nachfolgend werden die relevanten Arten bzw. Artengruppen aufgeführt und kurze Hinweise auf die Erfassungsmethodik bzw. den Erfassungszeitraum gegeben.

6.2.1 Erfassungsmethodik - Arten des Anhang IV der FFH-RL

6.2.1.1 Nachtkerzenschwärmer

Der Nachtkerzenschwärmer (Proserpinus proserpina) wurde in geeigneten Habitaten im un- mittelbar beeinträchtigten Gebiet mittels stichprobenhafter Nachsuche und Potenzialab- schätzungen in Verbindung mit der Kenntnis aus den Tagfalterlebensräumen bearbeitet (ARBEITSGEMEINSCHAFT TGP, PU & LEGUAN GMBH 2009a).

6.2.1.2 Amphibien

Die Erfassung der Populationsgrößen am Laichgewässer erfolgte quantitativ durch Sichtbe- obachtungen, Kescher- und Reusenfänge sowie anhand rufender Tiere. Ebenfalls wurde die Anzahl von Laichballen oder Laichschnüren aufgenommen. Diese ermöglichen im Falle der Abwesenheit von adulten Tieren auch semiquantitative Angaben durch Rückschlüsse der daran beteiligten verpaarten Tiere. Bei den Molchen wurden adulte und juvenile Tiere regis- triert. Untersucht wurden 102 Gewässer.

6.2.1.3 Fledermäuse

Fledermäuse können anhand ihrer Ultraschall-Ortungsrufe lokalisiert werden, die mit Hilfe von Ultraschalldetektoren („Bat-Detektor“) in hörbare Laute moduliert werden (vgl. z. B. bei SCHOBER & GRIMMBERGER, 1998, JÜDES, 1989). Die Lokalisierung und Artbestimmung erfolgte im Gelände durch Verhören der artspezifischen Ortungsrufe mit Hilfe von Bat - De- tektoren, ergänzt durch Sichtbeobachtungen mit Hilfe eines Nachtsichtgerätes. Bei nicht zweifelsfreier Zuordnung wurden die Ortungslaute unter Verwendung digitaler Aufzeich- nungsgeräte - MD-Rekorder (Sony MZ-N910) oder DAT-Rekorder (Aiwa HD-8200E) im Zeit- dehnungsverfahren aufgezeichnet und der weiteren Analyse zugeführt. Die hochfrequenten Signale der Fledermausrufe wurden im Zeitdehnungsverfahren direkt über den Bat - Detektor Pettersson D-980, der Filterunit F2000 und der Datenwandlerkarte PCM-DAS16/330 auf dem Laptop Asus F7400 aufgezeichnet. Mit Hilfe dieser Technik wurde eine Echtzeitdarstellung der zeitgedehnten Sonargramme von Ortungs- und Sozialrufen der Fledermausarten vor Ort möglich. Für die Analyse der Sonargramme kamen die Tonanalyseprogramme GRAM 50, COOLEDIT 2000 und BATSOUND PRO zum Einsatz, die eine Bestimmung nach artspezifi-

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schen Merkmalen ermöglichen. Sichtbeobachtungen wurden mit Hilfe des Nachtsichtgerätes AEG Fero 51 (IRH6ML) durchgeführt.

Die Erfassung der Fledermäuse erfolgte im Rahmen einer Punkt-Stopp-Kartierung in den Eingriffsbereichen des Kanalufers, etwa alle 500 m mittels Detektor- und Sichtnachweisen zur Ermittlung von Jagdhabitaten und Flugrouten. Im Bereich des Flemhuder Sees sowie der westlich angrenzenden Spülfelder erfolgte eine flächendeckende Untersuchung der Raum- nutzung über 11 Probestellen. Die Erfassung erfolgte in 5 Begehungen von April bis Juli 2008. Während der Schwärmphase der Fledermäuse an der Levensauer Hochbrücke im August wurden 3 zusätzliche Begehungen zur Erfassung in diesem Bereich durchgeführt.

Eine abschließende Begehung erfolgte im Oktober 2008. An der Autobahnbrücke BAB A 210 südlich des Flemhuder Sees wurde eine bekannte Wochenstube im Mai und im Juni 2008 auf vorkommende Fledermäuse kontrolliert.

6.2.1.4 Fischotter

Eine systematische Erfassung des Fischotters war nicht Gegenstand des Untersuchungsde- signs. Die Vorkommenssituation und die potenzielle eingriffsbedingte Betroffenheit wurde anhand von Fremddaten (HOFFMANN 2004; MUNF 2007; aktuelle WinArt-Daten des LLUR) eingeschätzt. Dennoch wurde während der Erfassungen auf etwaige Indizien, die auf ein Vorkommen der Art im Untersuchungsgebiet hinweisen, geachtet bzw. der direkte Nachweis durch Beobachtungen (z. B. bei abendlichen und nächtlichen Brutvogelerfassungen) ange- strebt.

6.2.2 Erfassungsmethodik - Europäische Vogelarten

6.2.2.1 Brutvögel

Die Erfassung der Brutvögel erfolgte generell durch Verhören der artspezifischen Lautäuße- rungen, über Sichtbeobachtungen und ggf. bei engräumig agierenden Arten auch indirekt über Rupfungs- und Eierschalenfunde. Die Erfassungsmethodik orientierte sich artspezifisch nach den Angaben von SÜDBECK et al. (2005).

Für die Brutvogelerfassung wurden zuvor die einzelnen Untersuchungsflächen in Teilflächen eingeteilt, die sich weitestgehend an den Landschaftstypen nach FLADE (1994) orientieren.

Für jeden Landschaftstyp bzw. jede Teilfläche wurden die Brutpaare quantitativ erfasst.

Es wurden 5 Begehungen in der Zeit von Mitte April bis Mitte Juli durchgeführt. Darüber hin- aus wurden 2 (in Röhrichten 3) Abend- / Nachtbegehungen für nachtaktive Arten für u. a.

Blaukehlchen, Wachtel, Rallen und Schnepfenvögel (Waldschnepfe, Waldwasserläufer) durchgeführt. Die Eulen wurden bereits im Februar und März 2008 in 2 eigenen Begehungen erfasst. Zur Erfassung von Greifvogelhorsten wurde im Frühjahr 2008 vor Beginn der Belau- bung ebenfalls eine Kartierung durchgeführt. Zusätzlich erfolgte eine gezielte Nachsuche von Nestern der Beutelmeise im Bereich des Flemhuder Sees und des angrenzenden Spülfel-

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des. Für die Erfassung von Eulen, Rallen und der Wachtel kam eine Klangattrappe zum Ein- satz, für deren Nutzung eine Genehmigung des LLUR vorlag. Für den Flemhuder See sowie für das Gewässer südlich des Fangedamms (Feld A) und dem Achterwehrer Schifffahrtska- nal kam zusätzlich ein Boot zum Einsatz.

Für den überwiegenden Teil der Fundorte fanden die Begehungen 2008 statt. Nach Abstim- mungen im Rahmen des Scoping-Termins zum Planfeststellungsabschnitt 2 im Juni 2008 wurden um die Verbringungsflächen noch Pufferflächen ausgewiesen, die ebenfalls hinsicht- lich der Brutvögel untersucht werden sollten. Im Jahr 2008 konnte noch eine Tagbegehung durchgeführt werden, die übrigen Begehungen fanden im Jahr 2009 statt.

6.2.2.2 Gastvögel

Im Zuge der Brutvogelerfassung wurden weitere Arten registriert, die das Untersuchungsge- biet lediglich als Nahrungsgäste oder nichtbrütende Übersommerer nutzen (ARBEITSGEMEINSCHAFT TGP, PU & LEGUAN GMBH 2009a). Die dokumentierten Funde werden hinsichtlich ihrer artenschutzrechtlichen Relevanz im vorliegenden AFB beurteilt.

6.2.2.3 Zug- und Rastvögel

Die Erfassung der Zug- und Rast erfolgte mittels Punkt-Stopp-Zählung (Punkttaxierung) nach BIBBY et al. (1995). Dabei werden Zählpunkte entsprechend den Gegebenheiten im Gelän- de derart gewählt, dass sie einen Überblick über alle relevanten Rasthabitate ermöglichen.

Die untersuchten Bereiche wurden in Teilflächen unterteilt. Die Erfassung erfolgte an 47 Punkten von denen sämtliche relevanten Teilflächen eingesehen werden konnten. Unter- sucht wurde der NOK inklusiver der beidseitigen Böschungsbereiche auf gesamter Länge, inklusive der Schinkeler Au (nördlich der Weiche Groß-Nordsee). Ebenfalls untersucht wurde der Flemhuder See, inklusive der westlich angrenzenden Spülfelder sowie das Gewässer südlich der BAB A210. Abschließend wurden auch die Verbringungsflächen hinsichtlich des Zug- und Rastvogelaufkommens erfasst.

Insgesamt wurden pro Fundort 18 Begehungen im Zeitraum zwischen Anfang Dezember 2007 und Ende April 2008 sowie zwischen Ende August und Anfang Dezember 2008 durch- geführt. Im Bereich der Verbringungsflächen der Güter Rosenkrantz, Warleberg und Projensdorf und dem Gewässer südlich der BAB A 210 wurde mit der Rastvogelzählung erst Mitte Januar 2008 begonnen. Dementsprechend wurde die Zählung hier bis Anfang Januar 2009 fortgeführt. Damit konnten sämtliche Aspekte des Zug- und Rastvogelgeschehens wie Herbstzug, Winterrast und Frühjahrszug erfasst und bewertet werden. Darüber hinaus wur- den auch Beobachtungen von Zug- und Rastvögeln, die während der Erfassung der Brutvö- gel gemacht wurden, einbezogen. Dadurch konnten bereits ab Ende Juni 2008 rastende Limikolen auf dem Durchzug erfasst werden.

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7 BESTAND SOWIE BETROFFENHEIT VON

GEMEINSCHAFTSRECHTLICH GESCHÜTZTEN ARTEN

Maßgeblich bei der nachfolgenden Konfliktprüfung sind die Vorgaben und artenschutzrechtli- chen Auslegungen des „Leitfadens zur Berücksichtigung des Artenschutzes bei Aus- und Neubau von Bundeswasserstraßen“ (BMVBS 2009). Flankierend werden die Inhalte des Vermerks zur Beachtung des Artenschutzrechtes in der Planfeststellung des Landesbetrie- bes für Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV SH 2009) berücksichtigt.

Die räumlichen Bezüge in den nachfolgenden Ausführungen - bspw. Fundorte oder die Loka- lisation von Vorkommen der relevanten Arten betreffend - sind den beigefügten Kartenwer- ken des Fachbeitrages Flora und Fauna (ARBEITSGEMEINSCHAFT TGP, PU & LEGUAN GMBH 2009a) zu entnehmen.

7.1 Arten des Anhang IV der FFH-RL

7.1.1 Nachtkerzenschwärmer

7.1.1.1 Kurzcharakteristik und Bestand

Der Nachtkerzenschwärmer besiedelt durch Wärme begünstigte Standorte, auf denen die bevorzugten Raupenfutterpflanzen Nachtkerzen (Oenothera biennis), Weidenröschen (Epilobium spp.) oder Blutweiderich (Lythrum salicaria) wachsen. Besiedelt werden feuchte Hochstaudenfluren an Bächen und Wiesengräben, niedrigwüchsige Röhrichte, Kies- und Schuttfluren sowie lückige Unkrautgesellschaften an größeren Flussläufen. Als Sekundär- standorte werden Böschungen und Dämme, Sand- und Kiesgruben, Steinbrüche, verwilderte Gärten sowie neu entstandene Brachflächen genutzt.

Die Flugzeit der Falter reicht von Mai bis Juni. Bei Sonnenauf- und Untergang umfliegen die dämmerungs- und nachtaktiven Tiere ihre Saugpflanzen (Nelkengewächse, Lippenblütler, Schmetterlingsblütler). Die Eier werden einzeln unter die Blätter von Nachtkerzen, Weiden- röschen und Blutweiderich abgelegt, so dass es bei dem Nachtkerzenschwärmer zu keinen auffälligen Raupenkonzentrationen kommt. Die Raupen erscheinen ab Anfang Juli bis Ende August für wenige Wochen an den Futterpflanzen und verpuppen sich im Spätsommer in eine Erdhöhle. Dort überwintert die Puppe, so dass im Frühjahr des Folgejahres die Falter der nächsten Generation schlüpfen.

Es sind keine aktuellen Vorkommen im Untersuchungsgebiet bekannt, aber (zukünftig) auf- grund des Vorhandenseins artspezifisch geeigneter Strukturen nicht generell auszuschlie- ßen.

Referenzen

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