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A m t s b l a t t für das Amt Lindow (Mark)

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A m t s b l a t t

für das Amt Lindow (Mark)

25. Jahrgang Lindow, den 03.09.2015 Nummer 05

Impressum

Herausgeber für den amtlichen und nicht amtlichen Teil:

Amt Lindow (Mark) Straße des Friedens 20 16835 Lindow (Mark)

Verlag für diese Ausgabe ist der Herausgeber

Das Amtsblatt erscheint in einer Auflage von 100 Stück und in der Regel monatlich.

Das Amtsblatt ist erhältlich im Amt Lindow (Mark)/Hauptamt und im Touristinformationsbüro.

Eine Zusendung des Amtsblattes erfolgt auf Antrag gegen Vorkasse der Portokosten in Höhe von 2,00 €.

Inhaltsverzeichnis:

1. Amtlicher Teil

1.1. Satzungen und Verordnungen

1.1.1. Haushaltssatzung der Stadt Lindow (Mark) für das HH-Jahr 2015

1.2. Bekanntmachungen der Gemeinden und des Amtes

1.2.1. Bekanntmachung zur 1. Änderung des B-Planes Lindow (Mark) Nr. 1 „Wohnen an der Arthur-Fleury-Straße im Bereich östlich der Wohnanlage zum betreuten Wohnen

1.2.2. Bekanntmachung von Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung Lindow (Mark)

2. Nichtamtlicher Teil Keine Veröffentlichungen

1. Amtlicher Teil

1.1. Satzungen und Verordnungen

1.1.1. Haushaltssatzung der Stadt Lindow (Mark) für das HH-Jahr 2015

Haushaltssatzung

der Stadt Lindow (Mark) für das Haushaltsjahr 2015

Auf Grund des § 28 Abs. 2 Ziffer 15 i.V.m § 65 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07, Nr. 19, S. 286) in der jeweils gültigen Fassung wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 23.07.2015 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird

1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der

Erträge aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 3.129.500,00 EUR Zinsen und sonstige Finanzerträge auf 0,00 EUR Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 3.129.500,00 EUR

Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 3.381.700,00 EUR Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen auf 65.800,00 EUR Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 3.447.500,00 EUR

außerordentlichen Erträge auf 0,00 EUR

außerordentlichen Aufwendungen auf 56.000,00 EUR

2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen 3.079.300,00 EUR

Auszahlungen 3.535.300,00 EUR

festgesetzt.

(2)

Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 2.914.700,00 EUR Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 3.249.300,00 EUR

Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 161.600,00 EUR Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 61.800,00 EUR

Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 0,00 EUR Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 224.200,00 EUR

Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven 0,00 EUR

Auszahlungen an Liquiditätsreserven 0,00 EUR

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

§ 4 Festsetzung der Realsteuerhebesätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A) auf 300 v.H.

b) für die Grundstücke

(Grundsteuer B) auf 390 v.H.

Gewerbesteuer 350 v.H.

§ 5 Wertgrenzen

1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 10.000 EUR festgesetzt.

2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf 10.000 EUR festgesetzt.

3. Die Erheblichkeitsgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung bedürfen, wird auf 10.000 EUR festgesetzt.

4. Die Erheblichkeitsgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei:

a) der Entstehung eines Fehlbetrages auf 70.000 EUR und

b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 70.000 EUR festgesetzt.

§ 7 Haushaltssicherungskonzept

Für die Stadt Lindow (Mark) ist das Haushaltssicherungskonzept 2014 im Jahr 2015 fortzuschreiben.

Lindow (Mark), den 03.09.2015

Lieske (Siegel)

Amtsdirektor

Bekanntmachungsanordnung

Der Amtsdirektor des Amtes Lindow (Mark) gibt hiermit die vorstehende, von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt (Mark) am 23.07.2015 beschlossene Haushaltssatzung für das HH-Jahr 2015 bekannt.

Die Genehmigung der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes wurde durch den Landrat als Kommunalaufsichtsbehörde am 06.08.2015 mit Auflagen erteilt.

Der Bindungsbeschluss zu den Auflagen wurde in der Stadtverordnetenversammlung am 26.08.2015 gefasst.

Die Haushaltssatzung wurde ausgefertigt und wird im Amtsblatt für das Amt Lindow (Mark) öffentlich bekannt gemacht.

(3)

Die Haushaltssatzung liegt zur Einsichtnahme im Amt Lindow (Mark), Zimmer 7, Straße des Friedens 20, 16835 Lindow (Mark), öffentlich aus.

Lindow (Mark), den 03.09.2015

Lieske Amtsdirektor

◆ ◆ ◆

1.2. Bekanntmachungen der Gemeinden und des Amtes

1.2.1. Bekanntmachung zur 1. Änderung des B-Planes Lindow (Mark) Nr. 1 „Wohnen an der Arthur-Fleury-Straße im Bereich östlich der Wohnanlage zum betreuten Wohnen

Amt Lindow (Mark) Lindow, den 24.07 .2015

für die Stadt Lindow (Mark)

Bekanntmachung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Lindow (Mark) Nr. 1 „Wohnen an der Arthur-Fleury- Straße“ im Bereich östlich der Wohnanlage zum betreuten Wohnen

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lindow (Mark) hat in ihrer Sitzung am 23.07.2015 die öffentliche Auslegung der Satzung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Wohnen an der Arthur-Fleury-Straße“ mit Begründung und Umweltbericht (Entwurf Juni 2015) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Änderungsfläche ist ca. 1,45 ha groß und betrifft die Hausnummer Arthur-Fleury-Straße 48a und die westlich anschließende Freifläche. Planungsziel ist die Festsetzung von allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten.

Das Plangebiet ist im untenstehenden Kartenausschnitt dargestellt.

Der Entwurf Juni 2015 der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Wohnen an der Arthur-Fleury-Straße“liegt mit Begründung einschließlich Umweltbericht und allen wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und umweltbezogenen Informationen in der Zeit von Montag, den 14.09. 2015 bis zum Freitag, den 16.10.2015 im Amt Lindow (Mark), Bauamt, Straße des Friedens 20, in 16835 Lindow (Mark) zu den Öffnungszeiten des Amtes aus:

(4)

Montag 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr Dienstag 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr Mittwoch 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung können alle interessierten Bürgerinnen und Bürger in die Plan- und Textunterlagen einsehen und während der Auslegungsfrist Anregungen, Bedenken oder Hinweise schriftlich oder zu Protokoll vorbringen.

Arten der umweltbezogenen Informationen:

Neben dem Entwurf der Planzeichnung und der Begründung einschließlich des Umweltberichts sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:

1. Im Rahmen des Umweltberichtes liegen für die jeweiligen Schutzgüter folgende Umweltauswirkungen vor:

Schutzgut Mensch/ Gesundheit und

Schutzgut Landschaft/

Erholungseignung

- keine erheblichen Auswirkungen durch Immissionen (Hobbytierhaltung, Baulärm)

- keine erheblichen Auswirkungen auf Landschaftsbild und Erholungseignung Schutzgut Pflanzen/Biotope - wenig erheblich ist die Überplanung von Biotopen (geringe bis allgemeine

ökologische Bedeutung)

- erheblich sind Baumfällungen (jedoch weniger Baumfällungen im Vergleich zur Vorplanung, daher kein weiterreichende Kompensation erforderlich als bisher festgesetzt)

Schutzgut Tiere - erheblich ist der Verlust an Brut- und Fortpflanzungsstätten für gebäudebrütende Vögel

- erheblich ist der Habitatverlust von gebüschbrütenden Vögeln

- erhebliche ist der Verlust einer Wasserstelle, die Bedeutung als Material für den Nestbau hat

(Vermeidungsmaßnahmen und Kompensation erforderlich)

Schutzgut Boden - Bodenersiegelung stets erheblich (jedoch Abnahme im Vergleich zur Vorplanung, daher kein weiterreichende Kompensation erforderlich als bisher festgesetzt)

Schutzgut Wasser - keine erheblichen Auswirkung auf das Grundwasser oder Oberflächengewässer

Schutzgut Klima/ Luft - keine erheblichen Auswirkung Schutzgut Kultur-/Sachgüter - keine erheblichen Auswirkung

2. Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Stellungnahmen aus der frühzeitigen

Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB im Januar/ Februar 2015

Hinweise u.a. auf:

- Notwendigkeit von Untersuchungen der Brutvögel, Zauneidechsen, Fledermäuse

- Abstände vom Baumpflanzungen zu Versorgungsleitungen

- allgemeine Hinweise zum Umgang mit Verunreinigungen des Grundwassers, Niederschlagsversickerung, Wasserhaltungsmaßnahmen, Erdaufschlüsse/

Einwirkungen auf Grundwasser

- Beseitigung einer Wasserstelle (Abgabungsgewässer) - Grundwasserstände

- Abstand zum Gudelacksee

- allgemeine Hinweise zum Umgang mit Bodenverunreinigungen, Lagerung/

Wiedereinbringung von Boden, Erhalt von Bodenfunktionen

- allgemeine Hinweise zum Umgang mit bisher unbekannten Kampfmitteln - allgemeine Hinweise zum Umgang mit bisher unbekannten Bodendenkmalen

Gutachten sowie Hinweise und Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Januar/Februar 2015 liegen nicht vor.

(5)

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Abteilung Planung und Umwelt vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

i.V. Noack Amtsdirektor

◆ ◆ ◆

1.2.2. Bekanntmachung von Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung Lindow (Mark)

Amt Lindow (Mark) Lindow, den 24.07.2015

für die Stadt Lindow (Mark)

Bekanntmachung

Der Amtsdirektor des Amtes Lindow (Mark) gibt hiermit gemäß § 39 Absatz 3 der Brandenburgischen Kommunalverfassung die am 23.07.2015 gefassten Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Lindow (Mark) bekannt.

Beschluss-Nr. 37/2015 - Aufhebung der Nutzungsordnung für das Gemeindehaus Keller – Festlegung eines Mietbetrages

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

1. Die Ordnung über die Nutzung des Gemeindehauses im Ortsteil Keller sowie die Erhebung von Nutzungsentgelten vom 23.10.2013 wird mit Beschlussfassung aufgehoben.

2. Für die Nutzung des Gemeindehauses in Keller durch Dritte wird zukünftig eine Miete in Höhe von 75 € incl. Reinigung, Vor- und Nachbereitung erhoben.

Beschluss Nr.: 38/2015 - Zwischenabwägung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs.1

und § 4 Abs.1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Lindow (Mark) Nr. 1

„ Wohnen in der Arthur-Fleury-Straße“

1. Die Stadtverordnetenversammlung Lindow (Mark) beschließt die in der 19-seitigen Anlage befindliche Abwägung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1und §4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Lindow (Mark) Nr. 1 „Wohnen an der Arthur-Fleury- Straße“.

2. Entsprechend der Beschlüsse sind die Entwürfe der Teile A und B und die Begründung mit Umweltbericht zu ergänzen.

Beschluss Nr.: 39/2015 - Beschluss über den Entwurf der 1. Änderung des B-Planes Lindow (Mark) Nr.1

„Wohnen an der Arthur-Fleury-Straße (Stand Juni 2015) als Grundlage für das Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 BauGB (Entwurf- undAuslegungsbeschluss)

Die Stadtverordnetenversammlung Lindow (Mark) beschließt den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Lindow (Mark) Nr. 1 „Wohnen an Arthur- Fleury- Straße“ mit Teil A, Teil B und Entwurf der Begründung und des Umweltberichtes ( Stand Juni 20015) als Grundlage für die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) und die formelle Beteiligung der Behörden , sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden (§ 4 Abs. 2 BauGB).

Beschluss Nr.: 40/2015 – Haushaltssicherungskonzept 2015

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt das Haushaltssicherungskonzept (HSK) für das Haushaltsjahr 2015.

Beschluss Nr.: 41/2015 - Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2015

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Lindow (Mark)für das Haushaltjahr 2015.

Beschluss Nr.:43/2015 - Vertragsangelegenheit

Die Stadtverordnetenversammlung Lindow beschließt einen Nutzungsvertrag zur Nutzungsübertragung am Holzpavillon im Freibad am Gudelacksee.

i.V. Noack Amtsdirektor

◆ ◆ ◆

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