A66 Deutsches ÄrzteblattJg. 105Heft 318. Januar 2008
A K T U E L L
KORRUPTIONSBEKÄMPFUNG
Neue Kontrollinstanz der Pharmaindustrie
Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen e.V. (AKG) heißt eine neue Einrichtung zur freiwil- ligen Selbstkontrolle pharmazeuti- scher Unternehmen. Der vom Bun- desverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) gegründete Verein hat zum 1. Januar seine Arbeit auf- genommen. Bislang sind der AKG nach Angaben des BPI 20 seiner 120 Unternehmen, die verschreibungs- pflichtige Arzneimittel in Verkehr bringen, beigetreten.
Der Grundsatz der AKG lautet
„Prävention vor Sanktion“. „Statt also erst nach Rechtsverstößen zu reagieren, hilft der Verein zum Bei- spiel aktiv bei der Vermeidung irre- führender Informationen an Ärzte oder Apotheker oder unrechtmäßi- ger Marketingaktionen“, betonte der BPI-Hauptgeschäftsführer, Henning Fahrenkamp. Darüber hinaus gehört es zu den Aufgaben der AKG, einen Verhaltenskodex festzulegen, der verbindliche Regelungen zur Selbst- kontrolle der Mitglieder enthält.
Diese Regelungen basieren unter anderem auf dem Heilmittelwerbe- gesetz, dem Gesetz gegen den un- lauteren Wettbewerb und dem Arz-
neimittelgesetz. Kommt es zu Wett- bewerbsverstößen bei der Zusam- menarbeit mit medizinischen Fach- kreisen, spricht der Verein Abmah- nungen aus und ruft notfalls die Ge- richte an. Wie hoch die Sanktionen gegen wettbewerbswidrige Unter- nehmen ausfallen können, steht noch nicht fest.
2004 hatten sich überwiegend forschende Arzneimittelhersteller als Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie (FSA) zu- sammengeschlossen. Viele BPI-Un- ternehmen hatten der FSA aber un- erwartet den Rücken gekehrt. Der BPI kündigte an, die AKG wolle mit dem FSA kooperieren. MM
„KNORPELKUREN“: CHONDROITIN UNWIRKSAM
Der Verkauf von chondroitinhaltigen Nah- rungsergänzungsmitteln boomt. Können „Knor- pelkuren“ Arthroseschmerzen lindern, und loh- nen sich die Kosten von 30 bis 80 Euro für eine dreimonatige Behandlung? Die Antwort eines Forscherteams der Universitäten Bern, Bristol und Göttingen auf der Basis einer Metaanalyse von Studien der letzten 40 Jahre ist eindeutig:
Der Einsatz von Knorpelaufbaupillen zur Be- handlung der schweren Arthrose kann nicht empfohlen werden (Ann Intern Med 2007;
146: 580–90).
Während Chondroitin in älteren Unter- suchungen deutlich besser abschnitt, was die Wissenschaftler auf die kleinen Patientenzah- len und die mangelhafte methodische Qualität
dieser Studien zurückführen, belegen aktuelle Untersuchungen mit hohem methodischen Standard, dass das Nahrungsergänzungsmittel nicht oder allenfalls minimal wirksam ist. Nur knapp sieben Prozent der 291 Studien waren randomisiert und kontrolliert, sodass sie in der Metaanalyse berücksichtigt werden konnten.
Arthrose betrifft auch Bänder und Knochen
Das schwefelhaltige Zuckermolekül Chon- droitinsulfat ist ein natürlicher Bestandteil des Gelenkknorpels. Die Hypothese, dass die aus Tierknorpel gewonnene Substanz in das de- fekte Knorpelgewebe eingebaut wird und da- durch Arthrose-Beschwerden an Knien und
Hüften lindert, erscheint aus verschiedenen Gründen unwahrscheinlich: Die Arthrose be- trifft nicht nur den Knorpel, sondern das ge- samte Gelenk einschließlich Knochen und Bändern. Außerdem besitzt Knorpelgewebe gar keine Nerven, daher lässt sich eine schmerzlindernde Wirkung der allein am Knorpel ansetzenden Substanz kaum nach- vollziehen. Und schließlich gelangen aufgrund der Molekülgröße nicht einmal 15 Prozent des eingenommenen Chondroitins in die Blut- bahn.
Offen bleibt, ob Chondroitin bei schwachen Arthroseformen im Anfangsstadium wirksam ist. Dies müssen weitere randomisierte, kon- trollierte Studien zeigen. zyl Ärzte dürfen mit ihrem Pkw nur in
eine Umweltzone fahren, wenn sie über eine entsprechende Schadstoff- plakette verfügen. Das gilt auch,
wenn sie etwa Patienten im Rahmen eines Hausbesuchs aufsuchen. Von einer Kennzeichnungspflicht ausge- nommen sind Krankenwagen sowie
Arztwagen mit der Kennzeichnung
„Arzt Notfalleinsatz“ (gemäß § 52 Abs. 6 der Straßenverkehrs-Zulas- sungs-Ordnung). Das haben die Bun- desregierung und die zuständigen Ministerien klargestellt. Eine ent- sprechende Änderung der Verord- nung zur Kennzeichnung der Kraft- fahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung ist im Dezem- ber letzten Jahres in Kraft getreten.
Die Formulierung in der Kenn- zeichnungsverordnung hatte zuvor für Auslegungsschwierigkeiten ge- sorgt. Dort war von „Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung im Einsatz zur medizinischen Versor- gung der Bevölkerung“ die Rede.
Umweltzonen gibt es bereits in Berlin, Köln und Hannover. BH FAHRVERBOTE IN UMWELTZONEN
Keine Ausnahmeregelungen für Hausbesuche
Foto:ddp