Basis erfolgreicher Diabetes-Therapie
• bewährte Wirksubstanz
• Urinzuckerselbstkontrolle
• Motivation zur besseren Diäteinhaltung
Glukoreduct
Das Komplettprogramm für eine bessere Diabetikerführung
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Zusammensetzung: 1 Tablette Glukoreduct enthält 3,5 mg Glibenclamid. 1 Tablette' Glukoreduct mite enthält 1,75 mg Glibenclamid. Anwendungsgebiet: Erwachsenen- Diabetes (Typ II-Diabetes),wenn Diät allein nicht ausreicht. Gegenanzeigen: Insulin- pfl ichtiger Typ I-Diabetes (juveniler Diabetes), diabetisch es Koma, diabetische Stoff- wechselentgleisung (z. B. Ketoazidose), schwere Leber-, Nieren-oder Schilddrüsen- erkrankungen, Überempfindlichkeit gegen Glibenclamid, Schwangerschaft. Neben- wirkungen: Übelkeit, Druck- oder Völlegefühl, Uberempfindlichkeitsreaktionen der Haut und Veränderungen des blutbildenden Systems sind sehr selten. Bis zur opti- malen Einstellung bzw. bei Präparatwechsel sowie durch unregelmäßigeAnwendung kann das Reaktionsvermögen soweit verändert werden, daß z. B. die Fähigkeit zur aktiven Teilnahme am Straßenverkehr oder zum Bedienen von Maschinen beein- trächtigt wird.
Wechselwirkungen: Bei gleichzeitiger Einnahme von Glukoreduct oder Glukore- duct mite und bestimmten anderen Medikamenten sowieAlkohol kann eszu Wechsel- wirkungen kommen (nähere Angaben siehe Gebrauchsinformation). Dosierung:
Glukoreduct: Bei Behandlungsbeginn in der Regel 'A-1 Tablette täglich, falls erfor- derlich Steigerung bis zu 3, in Ausnahmefällen 4 Tabletten möglich. Glukoreduct mite: Bei Behandlungsbeginn in der Regel 'A-1 Tablette täglich, falls erforderlich Steigerung bis zu 6 Tabletten möglich. Packungsgrößen und Preise: Glukoreduct:
30 Tabletten (Ni) + 6 GlukoseTeststreifen DM 9,95,120 Tabletten (N3) + 24 Glukose- Teststreifen DM 31,40, Glukoreduct mite: 30 Tabletten (N1) + 6 Glukose-Teststreifen DM 5,65,120 Tabletten (N3) + 24 Glukose-Teststreifen DM 20,10. Stand : April 1986
MIDY
Midy Arzneimittel GmbH 8000 München 2GERÄTEKATALOG
Zum Kurzbericht „Gruppen- zuordnung verbindlich" von Wolf- gang Menke und Bernhard Miethe in Heft 28/29/1987:
Widerspruch
In der Veröffentlichung wird ein falscher Sachverhalt dargestellt, indem behauptet wird, daß der von meiner Dienststelle herausgegebene Gerätekatalog Verwirrung gestiftet habe. Richtig ist, daß im Herbst 1984 auf der Grundlage der Empfehlun- gen der Deutschen Gesell- schaft für Biomedizinische Technik ein erster Geräteka- talog entwickelt wurde, der den Krankenhäusern eine Entscheidungshilfe zur Um- setzung der MedGV geben sollte.
Dieser Gerätekatalog hat sich seit mehreren Jahren bei der Bewirtschaftung der me- dizinischen Geräte und Anla- gen in den Berliner Kranken- häusern hervorragend be- währt. Berücksichtigt sind dabei auch die Vorschläge zur Vereinheitlichung von Gerätebezeichnungen auf EG- und internationaler Ebe- ne. Sowohl von der Berliner Krankenhausgesellschaft als auch von weiteren Landes- krankenhausgesellschaften wurde er als Entscheidungs- hilfe für die Krankenhauspra- xis empfohlen.
Seit seiner 5. (überarbei- teten) Auflage ist der Geräte- katalog Medizintechnik Teil eines umfassenden Artikel- katalogs zur Krankenhaus- technik. In diesem Katalog wurde nach der Veröffentli- chung im Dezember 1986 auch der Zuordnungskatalog gemäß MedGV eingearbei- tet, über den die zuständigen obersten Landesbehörden und der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Einvernehmen erzielt haben.
Im Hinblick auf die von der Bund/Länder-Kommis- sion zum Teil pragmatisch vorgenommenen Eingren- zung von Geräten, die nicht der MedGV unterliegen (z. B. Sterilisation und Des- infektionsgeräte), ist der
„Berliner Katalog" eine in der Praxis bewährte Ent- scheidungshilfe für aktuelle Aufgaben der Krankenhaus- anlagenwirtschaft. Dieser Katalog ist auf Anfrage bei mir zu beziehen.
Der Senator für Gesund- heit und Soziales, Berlin, Dr.
Schmiedel, An der Urania 12, 1000 Berlin 30
ÄRZTE GEGEN FOLTER
Zu dem Kurzbericht „Ärzte aktiv gegen Folter" von Dr. P. Ha- lama (Heft 39):
Auf welcher Grundlage?
Dieser Bericht beinhaltet einige unrichtige Angaben über den Irak. Ohne irgend- einen Beweis vorzulegen heißt es in diesem Bericht, daß „ein irakischer Arzt be- richtete, daß zwischen 1982 und 1983 etwa 100 Gefange- nen Blut entnommen wur- de . . ." usw.
Wir meinen, daß dieser Bericht auf keiner Grundlage basiert aus folgenden Grün- den:
—Eine solche Behaup- tung wurde niemals weder von der Presse noch vom In- ternationalen Komitee für das Rote Kreuz gegen den Irak aufgestellt.
—Der Bericht basiert auf der angeblichen Aussage ei- nes Arztes, ohne ihn beim Namen zu nennen.
—Es wurde vor einiger Zeit durch sämtliche Pres- seorgane bekannt, daß der Iran solche Praktiken ausübt.
Daher konnte es ohne weite- res ein Fehler gewesen sein, den Irak mit dem Iran zu ver- wechseln. Dies um so mehr als der Iran überhaupt nicht erwähnt wird, was eigentlich entweder durch den bereits erwähnten Fehler zu erklären wäre oder der Bericht unter- schlägt es ganz einfach, den Iran zu nennen; den Iran zu nennen; und das ist noch schlimmer Denn der Bericht wäre hier tendenziös.
Botschaft der Republik Irak in der Bundesrepublik, Malik R. Al-Ubaidi, Presse- rat, Dürenstr. 33, 5300 Bonn 2 A-3004 (8) Dt. Ärztebl. 84, Heft 45, 5. November 1987