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Archiv "BASISTARIF: Vor- und Nachteile" (20.04.1989)

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Academic year: 2022

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Weil Schnelligkeit entscheidet

Imodiuhl

Verschreibungsinformationen: imodium Kap- seln, Tropfen. Zusammensetzung: 2 rn9 Loper- amid-HC 1 pro 1 Kapsel oder 1 ml Tropfflussigkeit.

Anwendungsgebiete: Akute, chronische Diarr- höen. Gegenanzeigen: Ileus, Subileus. Kinder unter 2 Jahren, Stillzeit. Hinweis: Obwohl keinerlei Hinweise auf eine teratogene oder embryotoxische Wirkung bestehen, sollten Frauen, bis weitere Erfahrungen vorliegen, während der Schwangerschaft von der Behandlung ausgeschlossen werden. Nebenwir- kungen: Gelegentlich Mundtrockenheit. Verstop- fung ist erstes Anzeichen relativer Oberdosierung.

Bei bes. disponierten Patienten - insbes. bei Klein- kindern - ileusähnliche Symptome nicht auszu- schließen. Hinweis: Bei längerer Behandlung Elektro- lyte kontrollieren.

Handelsformen und Preise: AVP incl. USt.

(Stand 1.89): OP 10 Kps. DM 11,95; 50 Kps. DM 49,35•

100 Kps. DM 91,70; 10 ml Tropffl. DM 15,50; 20 ml Tropffl. DM 28,35; Klinikpackungen.

JANSSEN GmbH, Raiffeisenstr. 8,

Postfach 210440, Xt.

4040 Neuss 21 GmbH

Telefon (0 210) 79-0 Raffelsenstr 8 4040 Neuss 21

JANSSEN

Bei Durchfall

BASISTARIF

Zu dem Beitrag von Hans- Georg Timmer „Kernpunkte des Basistarifs" in Heft 10/1989:

Vor- und Nachteile

. . . Zunächst gehe ich da- von aus, daß jeder niederge- lassene Arzt jeden Versuch als positiv bewertet, damit auch den Basistarif der PKV, der die Anzahl der sogenann- ten Privatversicherten an- hebt, beziehungsweise die Anzahl der sogenannten Kas- senpatienten in seiner Praxis reduziert. Wenn auch nur in der Form des „Basistarifs", so ergeben sich aus meiner Sicht für den Kassenarzt eine nicht zu übersehende Anzahl von Vorteilen:

1. Die Abrechnung bei dem neuen Basistarif liegt, wenn auch nur bei dem 1,3- bis 1,7fachen, deutlich über den Honoraren der Kranken- kassen. Daraus folgt zwangs- läufig:

2. Bei steigender Lei- stungszahl ist auf Dauer eine Abnahme des Punktwertes der Krankenkassen unum- gänglich, das bedeutet Min- dereinnahmen.

3. Ein sogenannter Basis- versicherter ist in jedem Fall ein Selbstzahler, vergleichbar mit den studentischen Selbst- zahlern, die die Kassenärzte derzeit nach dem einfachen Satz der GOÄ behandeln.

Wie die studentischen Selbst- versicherten, sind die Basis- versicherten potentielle voll- versicherte Selbstzahler der Zukunft mit allen sich daraus ergebenden Vorteilen.

4. Durch eigene Abrech- nungsmöglichkeiten schnel- lere Liquidation als durch den Abrechnungsmodus über die KV.

5. Es sollte nicht uner- wähnt bleiben, daß bei glei- cher Behandlung über die PKV, auch zum Basistarif, al- le Möglichkeiten der Wirt- schaftlichkeitsprüfung und der Regreßforderungen durch die KV entfallen.

6. Sollte das Beispiel des Basistarifs Schule machen, wäre hier eine Abrechnungs-

möglichkeit der Zukunft zu sehen, die das Kranken- schein- und damit auch das KV-Wesen mit seinen über- flüssigen Kosten unnötig macht.

Diesen, aus kassenärzt- licher Sicht als positiv einzu- stufenden Gesichtspunkten stehen zwei Negativpunkte gegenüber, die mir jedoch nicht unüberwindlich erschei- nen:

1. In der vorgesehenen Form wird die ärztliche Lei- stung gegenüber der zahn- ärztlichen unterbewertet.

Sollten Unterschiede in der Leistungserbringung vorlie- gen, so müßten die entspre- chenden Punktwerte in der GOZ angehoben werden. Die Abrechnung nach Basistarif dürfte sowohl für Ärzte wie Zahnärzte nur über den glei- chen Multiplikator erfolgen.

2. Mit dem Basistarif wer- den sich überwiegend die so- genannten sozial Schwachen versichern. Damit steht zu be- fürchten, was bereits jetzt bei den sozial schwachen Privat- versicherten häufig der Fall ist, daß der Arzt leer ausgeht oder hinter seiner Honorar- forderung herklagen muß, weil der Versicherte das Geld zwar von der Versicherung erhalten hat, es aber für pri- vate Zwecke ausgibt, anstatt dem Arzt zu überweisen. Hier setzt die wesentliche Forde- rung an: Eine Versicherung sozial Schwacher nach dem Basistarif darf es nur geben, wenn die Auszahlung der Versicherungsgelder an den behandelnden Arzt gewähr- leistet ist. Diese Gewährlei- stung kann nur dann gegeben sein, wenn der Arzt direkt mit der Versicherung abrechnet!

Dies kann z. B. in Form einer Abtretung geschehen: Der Patient tritt seine Forderung an die Krankenkasse direkt an den behandelnden Arzt ab, so daß der Arzt mit der Versicherung abrechnen kann; selbstverständlich er- hält der Patient eine Durch- schrift der Liquidation, so daß Kontrolle und Transpa- renz für den Patienten ge- währleistet sind. Ein ähn- liches Vorgehen hat sich be- A-1086 (10) Dt. Ärztebl. 86, Heft 16, 20. April 1989

(2)

GRADO (27. August bis 8. September 1989) — 23. Inter- nationaler Seminarkongreß für praktische Medizin, ver- anstaltet von der Bundesärztekammer

MERAN (10. bis 15. September 1989) — 37. Internationa- ler Fortbildungskongreß der Bundesärztekammer und der Österreichischen Arztekammer

AUGSBURG (20. bis 22. Oktober 1989)

—18. Zentralkongreß für Medizinische Assi- stenzberufe im zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem 80. Augsburger Fortbildungskongreß für praktische Medizin

Neuer Termin

92. Deutscher Ärztetag

vom 2. bis zum 6. Mai 1989 in Berlin

Auskunft und Anmeldung: Kongreßbüro der Bundesärz- tekammer, Postfach 41 02 20, D-5000 Köln 41, Telefon (02 21) 40 04-2 21 bis -2 24

Reise und Unterbringung: Deutsches Reisebüro GmbH, Ärztliche Kongreßreisen, Postfach 10 07 01, D-6000 Frankfurt/M, Telefon (0 69) 15 66-3 83 bis -3 85

Angina pectoris - Hypertonie

N-fe Ele xci

Nifedipin

Q NifeHexal® 5 (Nifedipin 5 mg)

O NifeHexal® 10 (Nifedipin 10 mg)

CZ) NifeHexal® 20 (Nifedipin 20 mg)

G NifeHexal® retard (Nifedipin 20 mg)

NifeHexar 40 retard (Nifedipin 40 mg)

NifeHexal® Lösung (Nifedipin 20 mg/ml)

100 Kps. (N3) DM 19,40 100 Kps. (N3) DM 34,20 100 Kps. (N3) DM 68,50 100 Tbl. (N3) DM 46,95 100 Tbl. (N3) DM 67,80 30 ml (600 mg) DM 18,80

HEXAL

Sicherheit durch Qualität

NifeHexar 5, NifeHexar 10, NifeHexal ® 20, NifeHexal ® retard, NifeHezal' 40 retard, NifeHexal ® Lösung. Zus.: 1 Kaps. enth. Nifedipin 5 mg bzw. 10 mg bzw. 20 mg, 1 Retardtbl. enth, 20 mg bzw. 40 mg. Nifedipin Lösung 1 ml (30 Tropfen) enth. 20 mg Nifedipin. Anwend.: 1. Zur Behandlung der koronaren Herzkrankheit — Chronisch stabile Angina pectoris (Belastungsangina) — Ruheangina einschl. der vasospastischen Angina pectoris (Prinzmetal-Angina) sowie der instabilen Angina (Crescendo-Präinfarkt-Angina). 2. Zur Behandlung des Bluthochdrucks (Hypertonie) außer NifeHexal ® 5. Gegenanz.: Herz-Kreislauf-Schock, Schwangerschaft. Nebenw.: Beginn der Behandlung: Es kann zu Kopfschmerzen, Gesichtsrötung (Flush) und Wärmegefühl kommen. In Einzel- fällen kann bei höherer Dosierung Übelkeit, Schwindel, Müdigkeit, Hautreaktionen und Kribbeln in Armen und Beinen (Parästhesie), Blutdrucksenkung unter die Norm (hypotone Reaktion), Herzklopfen (Palpitationen) und Erhöhung der Pulsfrequenz beobachtet werden; selten Gingiva-Hyperplasie. Dos: Es gelten folgende Dosierungsrichtlinien: Erwachsene: 1, Bei koronarer Herzkrankheit: chronisch-stabile Angina — Angina pectoris (Belastungsangina) — Ruheangina (vasospastische Angina pectoris) — Prinzmetal-Angina (Variant-Angina) — instabile Angina (Crescendo-Pröinfarkt-Angina) — Angina pectoris nach Herzinfarkt: Kps./Lsg.: 3 mal tägl. 10-20 mg Nifedipin/Tbl.: 2 mal tägl. 20 mg Nifedipin. Falls höhere Dosierungen notwendig sind, ist eine Erhöhung der Tagesdosis auf 80-120 mg Nifedipin möglich. 2. Bei Bluthochdruck (gilt nicht für 5 mg-Kps.) mit Kps.: 3 mal tägl. 10-20 mg Nifedipin/Tbl.: 2 mal tägl. 1-2 Tbl. Bei hypertoner Krise (Kps.) kann die Dosis auf 3 mal tägl. 10-30 mg Nifedipin erhöht werden. Weitere Angaben siehe wissenschaftl. Broschüre. Hexal'-Pharma GmbH & Co. KG, 8150 Holzkirchen 1188

Die Internationalen

Fortbildungskongresse 1989 der Bundesärztekammer

MONTECATINI TERME (7. bis 19. Mai 1989 — Pfing- sten: 14./15. Mai) — 23. Internationaler Fortbildungskon- greß der Bundesärztekammer und der Österreichischen Arztekammer

BERLIN (16. bis 20. Mai 1989) — 38. Deutscher Kongreß für ärztliche Fortbildung / 22. Deutscher zahnärztlicher Fortbildungskongreß / 20. Fortbildungskongreß für Krankenschwestern mit Programm für MTA und Arzt- helferinnen, veranstaltet von der Kongreßgesellschaft für ärztliche Fortbildung e. V. in Verbindung mit der Bundesärztekammer

GRADO (21. Mai bis 2. Juni 1989) — 37. Internationaler Fortbildungskongreß der Bundesärztekammer und der Österreichischen Ärztekammer

Dt. Ärztebl. 86, Heft 16, 20. April 1989 (11) A-1087

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Hoechst

Kreatinin-Clearance 50 - 20 ml/min

< 20 ml/min

Serum-Kreatinin 1,5 - 5 mg/dl

> 5 mg/dl

Erhaltungsdosis 1 bzw. 1/2 Tabl./Tag

1/2 Tabl. alle 2 Tage reits bei einigen privatversi-

cherten Studenten als erfolg- reich erwiesen.

Dr. med. Klaus Seeligmül- 1er, Arzt für Orthopädie, Ro- chusstraße 180, 5300 Bonn- Duisdorf

ABTREIBUNG

Zu dem Leserbrief „Empö- rend", von Andreas Feher in Heft 12/1989, der sich auf den Fernseh- film „Mit unnachgiebiger Härte"

(ARD, 2. 2. 1989) bezog. Der Fern- sehfilm beschäftigte sich mit dem Hintergrund des Gerichtsverfah- rens gegen den Memminger Gynä- kologen Dr. Theissen:

„Verantwortliches Töten"?

Die Empörung über die Verfahrensweise des Mem- minger Abtreibungsprozesses mag noch nachvollziehbar sein, denkt man an die Offen- legung sogenannter „intimer"

Daten, ein Vergleich mit to- talitären Schauprozessen ist angesichts der Schicksale der davon Betroffenen grotesk bis übel. Zu oberflächlich auch, die Diskussion auf die psychi- schen Störungen beziehungs- weise deren Therapie — seien sie Folge von Abtreibung oder Geburt der ungewollten Kinder — zu reduzieren. So geht man an der Grundsätz- lichkeit des Problems vorbei, das sich aktuell in vergleich- barer Weise bei der „aktiven Sterbehilfe" stellt.

Grundsätzlich geht es um die Entscheidung für exi- stenzielles Menschenrecht, unantastbares individuelles Lebensrecht ohne Wenn und Aber aus christlicher Annah- me des Lebens, wie es ge- schenkt wurde, auch im Sinne des hippokratischen Eides, oder aber um die Verfügung über fremdes Leben nach ma- terialistischen Grundsätzen der Nützlichkeit, des „Mehr- werts", ob „erwünscht" oder nicht oder nach Maßgabe des Vorrechts auf Selbstverwirkli- chung, nach den Regeln der

„Relativitätslehre des Le- bensrechts". Wer einer Mut- ter das Recht zuspricht, „ver- antwortlich" über Leben und Tod ihres Kindes zu entschei-

den, relativiert das einmalige Lebensrecht des kleinen Menschen nach subjektiven Maßstäben, verliert das Recht auf das elementare Ar- gument gegen Todesstrafe und rechtfertigt nachträglich die relative Notwendigkeit von Hiroshima.

Abtreibung, „verantwort- liches Töten", Töten aus

„Überzeugung"? Objektives Recht der unveräußerlichen Menschenrechte oder subjek- tives Recht der Zweckmäßig- keit und des Zeitgeistes, christliche Verantwortlich- keit vor Gott oder doch „New Age"?

Dr. med. Rainer Zoch, Augenarzt, Rathausstraße 60, 5410 Höhr-Grenzhausen

METHADON

Zum Beitrag „Methadon: Glau- ben oder Wissen" in Heft 10/1989:

Ungerechtfertigt

Ich bin dem DÄ sehr dankbar für die Absicht, nun- mehr „das Für und Wider von Methadonprogrammen sach- lich abwägen" zu wollen. Mit dieser neuen Orientierung aber gleich den ersten besten Fernsehbericht auseinander- zunehmen, halte ich für unge- rechtfertigt. Der Verfasser

„bt" fand es „ärgerlich, so viel Polemik zu hören". Aber, ist es ein Sakrileg, sich zu fragen, ob es den vehement gegen die Substitution argumentieren- den „drogenfreien" Einrich- tungen nicht auch um ihren Besitzstand geht? Und ist denn das „Leidensdruck- Konzept" nicht die tragende Säule des bisherigen Drogen- konzeptes? Daß in einer halbstündigen Sendung „viele andere Probleme" nicht zur Sprache kamen, scheint ver- ständlich. Daß aber in dem kurzen Artikel des DÄ wie- derum unverständliche An- spielungen auftauchen . . spricht nicht für die Einhal- tung des eingangs ausgespro- chenen Bekenntnisses.

Dr. med. Reinhard Borne- mann, Thomasiusstraße 5, 1000 Berlin 21

Zusammensetzung: 1 Film- tablette enthält 200 mg Ofloxa- cin. Anwendungsgebiete:

Bakterielle Infektionen, verursacht durch Ofloxacin-empfindliche Erreger:

Akute, chronische und rezidivierende Atemwegsinfektionen (Bronchitis), verursacht durch Haemophilus influenzae oder andere gram-negative und multiresistente Erreger sowie durch Staphylococcus aureus. Da Pneu- monien im ambulanten Bereich überwiegend durch Pneumokokken ver- ursacht werden, ist Tarivid in diesen Fällen nicht das Mittel der ersten Wahl.

Die Anwendung von Tarivid kann aber bei sogenannten Problemkeimen (z.B. Escherichia coli, Klebsiella, Enterobacter, Proteus, Pseudomonas, Legionella, Staphylococcus) angezeigt sein.

Chronische und rezidivierende Infektionen von Hals, Nase und Ohren, insbesondere wenn sie durch gram-negative Keime einschließlich Pseudo- monas oder durch Staphylococcus verursacht sind. Damit ist Tarivid nicht indiziert bei der akuten Angina tonsillaris. Infektionen der Weichteile und der Haut, des Bauchraumes einschließlich des kleinen Beckens, der Niere, der ableitenden Harnwege und der Geschlechtsorgane, Gonorrhö. Gegen- anzeigen: Überempfindlichkeit gegen Ofloxacin oder andere Chinolon- carbonsäurederivate. Nicht bei Epileptikern anwenden. Tarivid soll Kindern und Jugendlichen in der Wachstumsphase sowie Schwangeren und Stillen- den nicht verabreicht werden, da keine Erfahrungen über die Sicherheit der Anwendung bei diesen Gruppen vorliegen und aufgrund von Ergebnissen aus Tierversuchen Gelenkknorpelschädigungen beim noch nicht erwach- senen Organismus nicht völlig unwahrscheinlich sind. Anwendungs- beschränkung: Bei Vorschädigung des ZNS mit erniedrigter Krampf- schwelle wie z.B. nach Schädelhirnverletzungen, entzündlichen Prozessen im ZNS-Bereich oder Schlaganfall, soll Tarivid nicht angewendet werden.

Nebenwirkungen: Allergische Erscheinungen, insbesondere Überemp- findlichkeitsreaktionen der Haut. In Einzelfällen Petechien, hämor- rhagische Bullae und Papeln als Ausdruck einer Vaskulitis. Selten Sym- ptome wie Gesichtsödem, Zungenschwellung, Glottisödem, Tachykardien, Atemnot bis hin zum bedrohlichen Schock, teilweise schon nach Erstein- nahme (Tarivid sofort absetzen). In Einzelfällen Photosensibilität.

Gelegentlich Störungen im Bereich des Nervensystems, z.B. Kopf- schmerzen, Schwindel, Schlafstörungen, intensive Traumerlebnisse bis zum Alptraum, muskuläre Koordinationsstörungen, Parästhesien in den Gliedmaßen, sensorische Störungen wie Seh-, Geschmacks- und Geruchs- störungen. Halluzinationen und psychotische Reaktionen wie Unruhe, Erre- gungszustände, Angstzustände, Verwirrtheit. Diese Reaktionen traten teil- weise schon nach Ersteinnahme auf (Tarivid sofort absetzen). Selten Gelenk- und Muskelschmerzen. In Einzelfällen Blutbildveränderungen (Leukopenie, Agranulozytose, Thrombozytopenie, Anämie), vorüber- gehender Anstieg der Leberenzyme und/oder des Bilirubins sowie Ein- schränkung der Nierenfunktion, z.B. Anstieg des Serumkreatinins. Es kann zu Beschwerden im Magen-Darm-Bereich kommen (Schmerzen, Appetit.

losigkeit, Übelkeit, Erbrechen oder Durchfall). Bei Auftreten von schweren und anhaltenden Durchfällen ist an eine pseudomembranöse Kolitis zu denken, die sofort behandelt werden muß. In solchen Fällen ist Tarivid so- fort abzusetzen und eine geeignete Therapie (z.B. Vancomycin oral, 4 x 250 mg täglich) einzuleiten. Peristaltikhemmende Präparate sind kontrain- diziert. Auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch von Tarivid kann das Reaktionsvermögen soweit verändert sein, daß die Fähigkeit zur Teilnahme am Straßenverkehr oder zum Bedienen von Maschineh beeinträchtigt wird.

Wechselwirkungen mit anderen Mitteln: Wirkungsabschwächung bei gleichzeitiger Gabe von mineralischen Antazida. Wirkungsweise:

Bakterizid durch Hemmung der bakteriellen DNS-Gyrase. Dosierung: Je nach Indikation erhalten Patienten 2 x 1/2 bis 2 x 1 Filmtablette pro Tag im Abstand von 12 Stunden. In schweren Fällen kann die Dosis auf 2 x 1 1/2 bis 2 x 2 Filmtabletten erhöht werden. Dosierung bei eingeschränkter Nierenfunktion: Bei Patienten mit eingeschränkter Nierenfunktion ist die Initialdosis von Tarivid wie bei Nierengesunden. Die Erhaltungsdosis sollte wie folgt erniedrigt werden:

Hämodialyse und Peritonealdialyse: 1/2 Tablette alle 2 Tage. Anwen- dungsdauer: Bis zum Vorliegen weiterer Erfahrungen ist eine Behand- lungsdauer von 2 Monaten nicht zu überschreiten. Handelsformen und Preise: Filmtabletten zu 200 mg mit Bruchrille; N1: 10 Filmtabletten 43,55 DM; N2: 20 Filmtabletten 81,90 DM. Krankenhauspackungen.

Hoechst Aktiengesellschaft, 6230 Frankfurt am Main 80. LI 209 965

A-1088 (12) Dt. Ärztebl. 86, Heft 16, 20. April 1989

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