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Archiv "Arzt – Patient: Festgehalt für Hausärzte" (11.11.2005)

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Arzt – Patient

Zu dem Beitrag „Arzt-Patienten- Beziehung: Werte im Wandel“ von Dr. med. Eva A. Richter-Kuhlmann in Heft 40/2005:

Große Kluft

In der heutigen Medizin wird eine Kluft sichtbar zwischen der immer deutlicher werden- den Entwicklung des Men- schen zu einer Individualität einerseits und einer sich im- mer mehr auf statistische Me- thoden stützenden naturwis- senschaftlichen Medizin ande- rerseits. Wie und wo wird diese Entwicklung zur Individualität sichtbar?

a) Leiblich in den Forschungs- ergebnissen der modernen Im- munologie, die belegt, dass je- der Mensch einzigartig, unver- wechselbar und unvergleich- lich ist.

b) Im Auftreten von immer in- dividueller sich darbietenden Krankheitsbildern, das heißt in immer weniger typischen, sondern heute atypisch (= in- dividuell) werdenden Krank- heiten (siehe zum Beispiel die atypischen Pneumonien).

c) In der gesamten Gesell- schaft zeigt sich der zuneh- mende Entwicklungswille zur Individualität darin, dass jeder bei allem mitreden beziehungs- weise gefragt werden will, auch schon Kinder und Ju- gendliche und nicht zuletzt un- sere Patienten. Wie äußert sich der statistische Hintergrund in der heutigen Medizin?

a) Im „Beweisen“ von (lei- der!) immer minimaleren, aber statistisch gesicherten Zusammenhängen, die jedoch durch die entsprechenden Darstellungen in den medizi- nischen Medien, bei Fortbil- dungen usw. meist verschleiert bzw. „vergrößert“ werden.

b) Problematisch ist, dass die statistische Methode zur

„massenhaften“ „Mitbehand- lung“ „nicht gemeinter“ Pati- enten führt, die also gar nicht von der entsprechenden The- rapie oder Präventionsmaß- nahmen profitieren – wohl aber Arzt und Wirtschaft.

c) Behandeln wir rein stati- stisch, so behandelt das Prin-

zip Zufall und nicht mehr der Arzt. In den Zufall werden Pa- tienten aber nicht Vertrauen haben können.

d) Die statistische Methode dient einer primär wachstums- abhängigen und meist rein profitorientierten Wirtschaft.

Hier könnte man fragen – warum nicht? Was geht hierbei verloren? Deutlich ist jeden- falls, dass der gute alte Haus- arzt, der immer schon eine in- dividuelle Medizin betrieben hat, so keine weitere Daseins- berechtigung und Überlebens- chance haben wird. Von uns werden unsere Patienten also künftig immer weniger eine individuelle Behandlung zu erwarten haben. Deshalb wer- den sie diese, vermutlich dann berechtigterweise, woanders suchen müssen. Fazit: Eine zu- nehmend statistisch fundierte, rein naturwissenschaftliche Medizin ist meines Erachtens nicht zeitgemäß, weil sie allei- ne weder die wirklichen im- mer individueller werdenden gesundheitlichen Probleme löst, noch nach den wirklichen Bedürfnissen der Menschen fragt, sondern sich stattdessen immer mehr in den Dienst ei- ner Geld- und Wirtschaftsord- nung stellt, die immer mehr dem egoistischen (sich selbst und die Welt zerstörenden) Profit dient.

Peter Frommherz,Radkuhl 4, 23738 Riepsdorf

Festgehalt für Hausärzte

Ihre Überlegungen zum

„Wandel der Arzt-Patienten- Beziehung“ sind mehr als not- wendig. Ich befürchte jedoch, dass sich in unserem System der Fallpauschalen, trotz aller frommen Sprüche, nichts mehr ändern wird. Die Büro- kratisierung und der program- mierte Missbrauch werden weiter zunehmen. Erst wenn es gelingt, die Sprechstunde wieder zu einer Sprechstunde zu machen, wird sich schritt- weise der Arzt wieder in seine verlorene Rolle hineinfinden.

Die Möglichkeit, Gespräche entsprechend ihrer Bedeu- tung und Funktion höher zu bewerten, bringen da auch Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 102⏐⏐Heft 45⏐⏐11. November 2005 AA3091

B R I E F E

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nicht viel, befürchte ich. Es gibt meines Erachtens nur ei- ne Möglichkeit, aus diesem Dilemma herauszukommen.

Wenn der Hausarzt, unabhän- gig von der Anzahl der einge- setzten Geräte und Verschrei- bungen, ein festes Gehalt er- hält, wird er Zeit für seine Pa- tienten gewinnen. Sein Ein- kommen würde nicht kleiner sein als bisher, und die Kassen würden enorm entlastet.

Prof. Alfred Drees,

Friedrich-Ebert-Straße 26, 47799 Krefeld

Versicherung

Zu dem Beitrag „Reiserücktrittsko- stenversicherung: Wann der Anbieter zahlt“ von Dr. jur. Irmtraud Nies in Heft 39/2005:

Warnung vor Betrug

Als Vertrauensarzt einer der großen Reiseversicherungen möchte ich zu diesem ausge- zeichneten Artikel von Frau Dr. Nies noch einige ergän- zende Bemerkungen anbrin- gen. Einer der entscheidenden Sätze, „Die (ärztlichen) Anga- ben sind objektiv und nach bestem Wissen und Gewissen zu erstellen“, kann nicht dick genug unterstrichen werden.

Leider besteht bei vielen (vor allem niedergelassenen) Kol- leginnen und Kollegen keiner- lei Unrechtsbewusstsein beim Ausstellen von „Gefälligkeits- attesten“ für ihre Patienten.

Die tatsächlichen Gründe für das Nicht-Antreten einer Rei- se sind oft vielfältig (Paare ge- hen auseinander, im Zielland gab es Anschläge, das Geld wurde zu knapp, private Pläne ändern sich u. v. a. m.), die Begründung für den Rücktritt der Versicherung gegenüber ist aber fast immer eine akute Erkrankung. Denn mit weni- gen Ausnahmen übernimmt die Reiserücktrittskostenver- sicherung nur im akuten Er- krankungsfall die Stornoko- sten. Da finden sich dann in auffallend grotesker Häufung jene Diagnosen auf den Atte- sten, die nicht lange überprüf- bar sind: Lumboischialgie, Ga- stroenteritis, Migräne und der mittlerweile berühmte „Psy-

chovegetative Erschöpfungs- zustand“, der vor allem rei- seunwillige Versicherte zu be- fallen scheint . . . Knapp 50 Prozent aller Diagnosen wer- den mit den genannten Bei- spielen abgedeckt (was von wenig Fantasie zeugt), der Rest besteht aus eindeutigen Erkrankungen beziehungs- weise Diagnosen aus Unfäl- len, Herzinfarkten, Schlagan- fällen; drei Prozent sind To- desfälle (inkl. Familienan- gehörige). Natürlich gibt es nachvollziehbare Gründe, warum der eine oder andere eine gebuchte Reise dann doch nicht antreten möchte oder kann. Nur kann es nicht Aufgabe der Reiserücktritts- kostenversicherung sein, für persönliche Stornogründe im Umweg über ärztliche Falsch- atteste finanziell einzustehen.

Meist werden die „verdächti- gen“ Atteste von Hausärzten ausgestellt. Die Zwickmühle, in der sich die Kollegen befin- den, ist nachvollziehbar: Der womöglich langjährige Pati- ent, der vielleicht mit seiner ganzen Familie Kunde der Praxis ist, steht dem Hausarzt natürlich weitaus näher als die anonyme Versicherung.

Man wird sich oft nicht „nur wegen einer Versicherung“

den Kundenstamm verderben wollen. Zudem geht es oft im Einzelfall gar nicht um so große Summen, sodass der Betrugsgedanke erst gar nicht greift. Insgesamt geht es je- doch um Millionenbeträge jährlich, und die Kostenträger akzeptieren diese ärztliche Einstellung immer weniger.

Die Methoden, Gefälligkeits- bzw. Falschatteste aufzu- decken, werden immer effizi- enter, auch unter Einbezie- hung fachspezifischer Ver- trauensärzte. Ich appelliere hier an alle Kollegen, sich be- wusst zu machen, dass das Ausstellen von konstruierten oder dem Inhalt nach nicht objektiven Krankheitsattesten einen Betrugsfall darstellt und sowohl strafrechtlich als auch standesrechtlich geahndet werden kann.

Dr. med. Wolfgang Mayrhofer, Liesel-Beckmann-Straße 5, 81369 München

Hochschulmedizin

Zu dem Beitrag „Gegen den Schmal- spurarzt“ von Dr. med. Eva A. Richter- Kuhlmann in Heft 36/2005:

Ich bin dafür!

Natürlich kann ich mir vor- stellen, um den Eingangssatz des Artikels aufzugreifen, mich von einem Arzt behan- deln zu lassen, der lediglich eine dreijährige Ausbildung genossen hat, zum Beispiel ei- nem Medical Assistant in Tan- sania. Auch von einem briti- schen oder australischen Arzt würde ich mich behandeln lassen, selbst wenn er nur vier Jahre an einer Medical School ausgebildet wurde. Das Mär- chen von der überragenden Qualität des deutschen Medi- zinstudiums ist genauso wahr wie das von der Einzigartig- keit der Habilitation im Zeit- alter der Globalisierung. Mei- ne Damen und Herren Ge-

lehrten, die Sie, wie in dem Artikel zitiert, sich so auffäl- lig unisono zur Sorge um die Qualität äußern, weshalb ver- harren Sie besseren Wissens in den überkommenen Struk- turen und Lehrplänen der deutschen Hochschulland- schaft? Die Überfrachtung des Medizinstudiums mit dem Theoriestoff sämtlicher klini- scher Fächer entbehrt jeder pädagogischen Nachvollzieh- barkeit. Aber sie sichert na- türlich jedem Lehrstuhl zum Beispiel den Eingang von staatlichen Mitteln. Besitz- standswahrung steht doch zu- vorderst auf der Agenda der Wissenschaft. Ein Studium

von drei oder vier Jahren zum Arzt führen zu lassen, ist ohne Zweifel machbar, wie die oben genannten Beispiele zeigen. Die Ergebnisqualität kann sich da- bei sogar verbessern! . . . Christopher Mellinghoff,

Georg-Gröning-Straße 16, 28209 Bremen

Kostenerstattung

Zu dem Beitrag „Kostenerstattung versus Sachleistung: Neues Denken bei der KBV“ von Josef Maus in Heft 40/2005:

Noch ausbaufähig

Das Sachleistungsprinzip der GKV hat sich überlebt und ist nicht mehr zeitgemäß. Es erin- nert eher an sozialistische Planwirtschaft als an freibe- rufliche unternehmerische ärztliche Tätigkeit. Das Sach- leistungsprinzip ist mit dafür verantwortlich, dass die ärztli- che Niederlassung unattraktiv geworden ist und dass es – ins- besondere in den neuen Bun- desländern, zum Teil aber auch in den alten Bundesländern – immer schwieriger wird, frei werdende Arztsitze wieder zu besetzen und eine flächen- deckende ärztliche Versorgung zu gewährleisten. Insofern war auch die diesbezügliche Stoß- richtung des GKV-Moderni- sierungsgesetzes (GMG) rich- tig, die Wahl der Kostenerstat- tung anstelle des Sachleistungs- prinzips zu ermöglichen. Dies geht aber nicht weit genug. Die Kostenerstattung sollte im gro- ßen Stil eingeführt werden . . . Das diesbezügliche KBV-Mo- dell mit einer Vertragsge- bührenordnung in Euro und Inkassovornahme durch die KV klingt gut durchdacht. Mit einem solchen Modell könnte die KBV ihrer neuen Rolle als Dienstleister wirklich gerecht werden. Die Patienten anderer- seits müssten sich nicht mehr vor der Differenz zwischen den Abrechnungssätzen der Ärzte und dem Erstattungsbe- trag der Krankenkassen fürch- ten und wären dem Kostener- stattungssystem gegenüber viel eher aufgeschlossen.

Dr. med. Rainer Hakimi, Schickhardtstraße 33, 70199 Stuttgart

A

A3092 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 102⏐⏐Heft 45⏐⏐11. November 2005

B R I E F E

Foto:AP

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