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Archiv "Entschliessungen zum Tagesordnungspunkt II: Versorgungsforschung" (21.05.2010)

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A 998 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 107

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Heft 20

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21. Mai 2010 Der Deutsche Ärztetag fordert den Gesetzgeber auf,

die Regelung des § 87 Abs. 2 e Satz 1 Nr. 3 SGB V, wonach der Orientierungs(punkt)wert in überver- sorgten Gebieten ab dem 01. 01. 2011 so abzusen- ken ist, dass eine „steuernde Wirkung“ auf das ärzt- liche Niederlassungsverhalten entsteht, zu strei- chen. Vielmehr ist die Attraktivität einer Niederlas- sung in unterversorgten Gebieten durch intelligente Maßnahmen, die unter Einbeziehung aller Betroffe- nen im breiten Konsens zu treffen sind, zu erhöhen.

Dabei dürfen zusätzliche finanzielle Anreize nicht im Voraus ausgeschlossen werden. …

Der Deutsche Ärztetag fordert die sofortige Abschaf- fung der Vergütungsabschläge in sogenannten über- versorgten Gebieten gem. § 87 Abs. 2 e SGB V. Statt- dessen werden alle Maßnahmen begrüßt, die zur Förderung der Niederlassung in unterversorgten Gebieten führen.

Zur Prüfung der realen Versorgungssituation wer- den differenziertere, kleinräumigere Analysemethoden befürwortet, die – anders als die derzeitige Bedarfs- planung – den tatsächlichen Versorgungsbedarf der Bevölkerung berücksichtigen. Auf diese Weise festge- stellte Versorgungslücken müssen durch eine aktive konzertierte Niederlassungspolitik beseitigt werden.

Die Landesregierungen, kommunalen Gebietskör- perschaften und Krankenkassen werden aufgefordert, sich an abgestimmten Fördermaßnahmen für die Nie- derlassung von Ärzten in Gebieten mit tatsächlichem Versorgungsbedarf zu beteiligen. …

Der 113. Deutsche Ärztetag fordert den Gemein- samen Bundesausschuss (G-BA) auf, in den Ver- fahren der sektorenübergreifenden Qualitätssi- cherung die Ärztekammern zu stimmberechtigten Mitgliedern der Landesarbeitsgemeinschaften zu machen und sie auch in den Lenkungsgremien mit Stimmrecht auszustatten. Eine Vertretung der ärztlichen Fachexpertise im stationären Sektor allein durch die Landeskrankenhausgesellschaf- ten trägt der ärztlichen Arbeit in den Krankenhäu- sern in keinster Weise Rechnung und fördert le- diglich die Dominanz der Ökonomie über die ärzt-

liche Tätigkeit. …

Ausgehend vom Erfordernis, die Vielfalt des Versor- gungsgeschehens im Gesundheitswesen kontinuier- lich zu analysieren und rational zu steuern, bekräftigt der Deutsche Ärztetag die Notwendigkeit der Ver- sorgungsforschung (vgl. Beschlüsse des 108. Deut- schen Ärztetages 2005, Drucksache III-01).

Die Ärzteschaft sieht sich vor dem Hintergrund der forschungspolitischen Absicht der neuen Bun- desregierung, nach der dieser Forschungszweig ei- ner besonderen Unterstützung bedarf, bestätigt, die Versorgungsforschung nachhaltig zu fördern.

Das lebhafte Interesse weiter Teile der wissen- schaftlichen Fachöffentlichkeit an den Ausschrei- bungen und Ergebnissen der Förderinitiative der Bundesärztekammer und an den durchgeführten Symposien zu ausgewählten Themen belegen den erheblichen Bedarf und die Erwartungen sowohl von wissenschaftlicher Seite als auch gerade seitens der Ärzteschaft an tragfähigen und sachlichen Ana- lysen und praktischen Konsequenzen zu kritischen Fragen des Versorgungsgeschehens.

Der Deutsche Ärztetag erachtet insbesondere die Bearbeitung wichtiger Themenfelder, wie z. B.

ärztliche Arbeitszufriedenheit oder Bedarfspla- nung, mittels Fachsymposien, die die Basis für die Reporte zur Versorgungsforschung bilden, und mittels Expertisen (Typ-III-Projekte) als beispiel- haft für eine zeitnahe, überschaubare und die be- troffene Fachöffentlichkeit auch erreichende Ar- beitsweise.

Die Vielzahl der bereits abgeschlossenen Vorha- ben ist gut nachvollziehbar in den Publikationen und Abschlussberichten sowie in den Kurzübersichten, letztere in Form sogenannter Visitenkarten, doku- mentiert (vgl. www.baek.de/versorgungsforschung).

Diese Veröffentlichungen spiegeln die Aspektvielfalt der zahlreichen Projekte wider, die sowohl Fragen der Verbesserung des Versorgungsgeschehens für die verschiedenen Institutionen und Steuerungs- ebenen aufzeigen, nicht zuletzt aber auch der Ärzte- schaft rationale Antworten auf versorgungsrelevante Fragen ermöglichen.

Vor diesem Hintergrund hält der Deutsche Ärzte- tag eine Fortsetzung der Bemühungen um eigene Beiträge zur Versorgungsforschung für erforderlich und befürwortet eine im Lichte der bisherigen Er- fahrungen angepasste Fortsetzung der Förderinitia- tive.

Maßgebliche Eckpunkte sind:

Die Aktivitäten der Bundesärztekammer zur Versorgungsforschung sollten ohne Einbuße an Wissenschaftlichkeit fortge- setzt werden.

Forschungsfragen sollten besonders im Hinblick auf ärztlich relevante Versor- gungsaspekte schärfer konturiert und kon- zipiert werden (rationale, kritische The- menauswahl).

Eine Folgeprogrammatik sollte – auch an- gesichts der beginnenden breiteren insti- tutionellen Förderung durch die Bundesre- gierung – finanziell an die Möglichkeiten der Bundesärztekammer angepasst und damit enger als bisher ausgestaltet sein.

Unter Vorgabe dieses Rahmens bittet der Deutsche Ärztetag die Bundesärztekammer, für den nächsten Deutschen Ärztetag eine Konzep- tion zur Fortentwicklung der Förderinitiative ein- schließlich eines Finanzierungsrahmens zu er-

stellen. …

Leistungs- und Abrechnungs - daten der Krankenkassen stärker für Versorgungsforschung nutzen

Der Deutsche Ärztetag fordert den Gesetzgeber auf, die gesetzlichen Grundlagen dafür zu schaf- fen, dass alle von den Krankenkassen erhobe- nen Leistungs- und Abrechnungsdaten der Ver- sorgungsforschung zugänglich gemacht wer- ENTSCHLIESSUNGEN ZUM TAGESORDNUNGSPUNKT II

Versorgungsforschung

Punktwertabsenkung bei Überversorgung ist kein Mittel zur Behebung des Ärztemangels in unterversorgten Gebieten

Förderung der Niederlassung in unterversorgten Gebieten

Sektorübergreifende Qualitätssicherung

Konsolidierung des Erfolgs der Förderinitiative zur Versorgungsforschung der Bundesärztekammer

D O K U M E N T A T I O N Z U M 1 1 3 . D E U T S C H E N Ä R Z T E T A G

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Deutsches Ärzteblatt

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21. Mai 2010 A 999 den. Dazu ist § 303 e SGB V dahingehend zu

ändern, dass die Möglichkeit der Stichprobener- hebung gem. § 303 Abs. 1 SGB V zugunsten ei- ner generellen Vollerhebung der Daten gestri- chen wird.

Die von der Versorgungsforschung gewonne- nen Erkenntnisse bilden die Grundlage für eine zielgerichtete, am tatsächlichen Bedarf orientierte Versorgung. Dazu bedarf es einer verstärkten wissenschaftlichen Nutzung von Routinedaten der gesetzlichen Krankenversicherung. Je höher der Grad der Vollständigkeit, umso aussagefähi- ger die Datengrundlage.

Gem. § 303 f SGB V können die bei der Da- tenaufbereitungsstelle nach § 303 d SGB V ge- speicherten Daten u. a. von Institutionen der Ge- sundheitsversorgungsforschung verarbeitet und genutzt werden.

Aktuell besteht jedoch gem. § 303 e Abs. 1 SGB V die Möglichkeit, die durch die Krankenkas- sen zu übermittelnden Daten auf Stichproben zu beschränken. Um die Datengrundlage für die Ver- sorgungsforschung zu verbreitern und daraus aussagefähigere Forschungsergebnisse zu erzie- len, bedarf es einer umfassenden Datenbasis. …

Einfluss der pharmazeutischen Industrie auf wissenschaftliche Ergebnisse und Publikationen

Aufgrund der Ergebnisse der Expertisen zum Einfluss der pharmazeutischen Industrie auf die wissenschaftli- chen Ergebnisse und die Publikation von Arzneimittel- studien, vorgelegt von der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (Prof. Dr. Wolf Ludwig, Prof. Dr.

Klaus Lieb) am 01. 12. 2008, fordert der 113. Deut- sche Ärztetag eine Arzneimittelforschung, die sich schrittweise befreit von den Einflüssen der pharma- zeutischen Industrie. Dazu müssen die Forschungsmit- tel der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) entsprechend aufgestockt werden.

Der 110. Deutsche Ärztetag hat 2007 eine Ex- pertise in Auftrag gegeben, die den „Einfluss der pharmazeutischen Industrie auf die wissenschaftli- chen Ergebnisse und die Publikation von Arzneimit- telstudien“ untersuchen sollte. Am 01. 12. 2008 hat die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzte- schaft (Vorsitzender: Prof. Dr. Ludwig) das Ergebnis dieser 38-seitigen Studie vorgelegt und auf dem Deutschen Ärztetag 2009 in Mainz vorgestellt.

Im Fazit (Seite 23) kommt die Expertise zum Er- gebnis: „Publizierte Arzneimittelstudien, die von pharmazeutischen Unternehmen finanziert werden oder bei denen ein Autor einen finanziellen Interes- senkonflikt hat, haben häufiger ein für das pharma- zeutische Unternehmen günstiges Ergebnis als aus anderen Quellen finanzierte Studien.“ Die Studien- ergebnisse von Prof. Ludwig und Prof. Lieb wurden im Deutschen Ärzteblatt Nr. 16 und 17 am 23. und 30. 04. 2010 publiziert und haben entsprechende Medienresonanz erfahren.

Nachdem diese Studienergebnisse die Basis für die Leitlinienerstellung der ärztlichen Therapie dar- stellen und zugleich maßgebend sind für die Arznei- mittelzulassung, ist eine Förderung unabhängiger

Studien unumgänglich. …

Auf Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer (Drucksache III-01) beschließt der 113. Deutsche Ärztetag mit großer Mehrheit die überarbeitete (Muster-)Weiterbildungsordnung 2003 gemäß Anlage (abrufbar: www.bundesaerztekammer.de/

113.DAET/Vorstandsantraege/MWBO) unter Be- rücksichtigung folgender Änderungsanträge und bittet die Landesärztekammern, diese bundesein- heitlich und zeitnah in den Kammerbereichen um- zusetzen:

Keine Einschränkungen der Weiterbildung durch Festlegung auf ganztägige Tätigkeit

Der 113. Deutsche Ärztetag beschließt eine Ände- rung der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO):

§ 5 Abs. 3 (bisheriger Vorschlag):

„Der befugte Arzt ist verpflichtet, die Weiter- bildung persönlich zu leiten und grundsätzlich ganztägig durchzuführen sowie zeitlich und in- haltlich … Dies gilt auch, wenn die Befugnis mehreren Ärzten an einer oder mehreren Weiter- bildungsstätten erteilt wird. Ist ein befugter Arzt an mehr als einer Weiterbildungsstätte tätig, ist eine gemeinsame Befugnis mit einem weiteren befugten Arzt an jeder Weiterbildungsstätte erfor- derlich.“

Ergänzung nach Satz 1 um:

„Eine Aufteilung auf mehrere teilzeitbeschäftigte Weiterbildungsbefugte ist jedoch möglich, wenn durch komplementäre Arbeitszeiten eine ganztägige Weiterbildung gewährleistet ist.“

Der aktuelle Vorschlag zur Änderung der MBWO würde dazu führen, dass die Erteilung einer Weiter- bildungsbefugnis an Personen in Teilzeittätigkeit nicht möglich ist. Wenn jedoch eine Aufteilung auf Personen an verschiedenen Kliniken (und somit fak- tischer Teilzeittätigkeit in einer Klinik) möglich ist, so muss auch eine direkte Teilzeittätigkeit bei Gewähr-

leistung einer ganztägigen Anwesenheit eines der Weiterbildungsbefugten möglich sein. Bei zuneh- mender Flexibilisierung der Arbeitszeiten werden sonst Weiterbildungsmöglichkeiten unnötig einge- schränkt.

Verpflichtende Teilnahme an der Evaluation der ärztlichen Weiterbildung

§ 5 „Befugnis“ der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) soll um einen Absatz (6) ergänzt werden, der lautet:

„(6) Der von der Ärztekammer zur Weiterbildung befugte Arzt ist verpflichtet, an Evaluationen und Qualitätssicherungsmaßnahmen der Ärztekammer zur ärztlichen Weiterbildung teilzunehmen.“

Weiterbildungszeit Zusatz-Weiterbildung Flugmedizin

Weiterbildungszeit:

6 Monate Weiterbildung bei einem Weiterbil- dungsbefugten für Flugmedizin gemäߧ 5 Abs.

1 Satz 2

180 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Flugmedizin

Ergänzen:

„Abweichend davon wird anstelle der 6-mo- natigen Weiterbildung in Flugmedizin ein über ei- nen Zeitraum von einem Jahr regelmäßig absol- ENTSCHLIESSUNGEN ZUM TAGESORDNUNGSPUNKT III

(Muster-)Weiterbildungsordnung

Finanzierung von Leitlinien

Der 113. Deutsche Ärztetag fordert die Bundesre- gierung auf, die erforderlichen Leitlinien der Fach- gesellschaften finanziell zu fördern. …

Umsetzung der überarbeiteten (Muster-)Weiterbildungsordnung 2003 in den Landesärztekammern

D O K U M E N T A T I O N Z U M 1 1 3 . D E U T S C H E N Ä R Z T E T A G

Referenzen

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