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Archiv "Entschliessungen zum Tagesordnungspunkt X: Wahl des Tagungsortes für den 118. Deutschen Ärztetag 2015" (21.06.2013)

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A 1280 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 110

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Heft 25

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21. Juni 2013 des Sanitätsdienstes der Bundeswehr ebenenge-

recht und hinreichend abgebildet worden sind.

Sparauflagen der EU dürfen Gesundheitsversorgung in den Mitgliedstaaten nicht gefährden

Der 116. Deutsche Ärztetag 2013 appelliert an die Bundesregierung, ihren Einfluss innerhalb der Euro- päischen Union (EU) geltend zu machen, um die Krankenversorgung in den Mitgliedstaaten unab- hängig von Maßnahmen der Haushaltssanierung aufrechtzuerhalten.

Begründung:

In Griechenland werden selbst schwerkranke Men- schen nicht mehr ausreichend medizinisch ver- sorgt. Die Schuldenkrise hat sich damit zu einer Le- bensgefahr für viele Kranke entwickelt.

Erhöhung der Obduktionsraten als Mittel der Qualitätssicherung

Der 116. Deutsche Ärztetag 2013 fordert den Bun- desgesetzgeber bzw. die Bundesländer auf, eine gesetzliche Regelung für die Durchführung von Ob- duktionen zu schaffen, die es ermöglicht, die Ob- duktion als Mittel der Qualitätssicherung (wieder) zu etablieren.

Begründung:

Aus verschiedenen Veröffentlichungen ist bekannt, dass die Obduktionsrate ständig zurückgegangen ist. Im Landkreis Mittelsachsen mit ca. 5 000 Ster- befällen pro Jahr finden etwa 30 Obduktionen statt, wobei die meisten durch die Staatsanwaltschaft an- geordnet werden.

Die bei der äußeren Leichenschau festgestellten Todesursachen drücken (auch im Krankenhaus) ei- ne zum Teil besorgniserregende Unsicherheit aus.

Eine Änderung der Bestattungsgesetze der Länder oder auch die Einführung eines Bundesgesetzes zur Durchführung der Obduktion ist zur Qualitätssiche- rung in der Medizin, der Bedeutung für die Mortali- tätsstatistik und nicht zuletzt für die Rechtssicher- heit in der Bundesrepublik Deutschland dringend

geboten.

Obduktion – ein unverzichtbares Instrument der Qualitätssicherung

Der 116. Deutsche Ärztetag 2013 fordert den Vor- stand der Bundesärztekammer auf, sich dafür ein- zusetzen, dass die Obduktion als wichtige und un- verzichtbare Qualitätssicherungsmaßnahme für die klinische Medizin vom Gesetzgeber anerkannt und im SGB V verankert wird.

Begründung:

1. Durch die Obduktion werden die endgültige Diagnose gestellt und die vorausgegangene Diagnostik und Therapie überprüft. Eine Über- einstimmung der klinischen mit der Sektions- diagnose besteht nur in einem Drittel der ob- duzierten Fälle (Görlitzer Studie, 1989). In ei- nem weiteren Drittel besteht eine nur teilweise und einem weiteren Drittel keine Übereinstim- mung. Auch heute, 2013, stimmen trotz des Einsatzes einer sensitiven technisch-apparati- ven, bildgebenden und laborchemischen Dia - gnostik in bis zu 30 Prozent der obduzierten Fälle die klinisch gestellten Diagnosen nicht mit dem Obduktionsbefund überein (Stellung- nahme der Bundesärztekammer im Deutschen Ärzteblatt, Jg. 102, Heft 50/2005; Pathologe 4/2010; Pathologe Supplement 2/2011). Nur durch die Obduktion kann ein Krankheitsge- schehen in seiner Komplexität ätiologisch und pathophysiologisch endgültig bewertet wer- den. Die Obduktion ist somit eine wichtige Qualitätssicherungsmaßnahme der Medizin.

2. Die Obduktionsrate liegt heute bundesweit bei maximal 1,5 Prozent. Damit stellt die (klini- sche) Obduktion keine Qualitätssicherungs- maßnahme dar. Eine 30-prozentige Obduk - tionsquote ist jedoch erforderlich, um eine statistisch verwertbare und aussagekräftige Qualitätssicherung zu gewährleisten.

3. In der Weiterbildung zum Pathologen ist die Obduktionstätigkeit ein Basiselement und stellt eine Kernkompetenz dar (siehe [Muster-]Wei- terbildungsordnung). Um die Fähigkeit und Fer- tigkeit dazu als Pathologe zu erlangen, bedarf es einer bestimmten Anzahl selbst durchge- führter Obduktionen. Aufgrund einer gesunke- nen Rate klinischer Obduktionen ist es heute z. T. auch schon an großen Kliniken problema- tisch, Pathologen entsprechend auszubilden.

Einer Fortsetzung dieses Trends muss Einhalt geboten werden. Nur durch eine Erhöhung der Obduktionsrate kann für zukünftige Pathologen gewährleistet werden, dass sie im Rahmen ih- rer Weiterbildung auch die Möglichkeit erhal- ten, sich die Fähigkeiten und Kompetenz für die Obduktionstätigkeit anzueignen.

4. Die Gesellschaft hat ein Interesse daran, dass eine bestimmte Obduktionsrate zur Überprüfung der Qualität der medizinischen Versorgung gewährleistet wird. Um eine ak- zeptable Obduktionsquote erreichen zu kön- nen, muss geregelt sein, wer die Kosten ei- ner Obduktion trägt. Nach dem Ableben ei- nes Menschen besteht für diesen kein Versi- cherungsverhältnis, d. h. auch die Leistungs- pflicht der Krankenkassen oder der Kranken- häuser erlischt. Die klinische Obduktion ist nicht in den Diagnosis Related Groups (DRGs) enthalten.

Im SGB V ist die Obduktion bisher nicht veran- kert.

Die klinische Obduktion muss jedoch wieder die Bedeutung erlangen, die ihr im Rahmen der medizi- nischen Versorgung zukommt. Dies kann nur dann erreicht werden, wenn die Obduktion in der Gesetz- gebung, insbesondere im SGB V, verankert ist.

Film der Medizinstudenten und Public-Relation-Kampagne der Kas- senärztlichen Bundes vereinigung

Der 116. Deutsche Ärztetag 2013 fordert den Vor- stand auf, die nicht deckungsgleichen PR-Aktionen von Medizinstudenten in der bvmd und der KBV zu unterstützen, indem er die Aktionen auf seine Inter- netseite verlinkt. Voraussetzung ist das Einverständ- nis der jeweiligen Presseverantwortlichen.

Begründung:

Die Bundesärztekammer sollte beide Aktionen ohne Wertung unterstützen, indem sie ihnen breiteren Zugang verschafft.

KBV: http://www.ihre-aerzte.de/home.html bvmd – die Bundesvertretung der Medizinstu- dierenden in Deutschland. Die Mediziner der Zu- kunft: Der Nachwuchs antwortet.

Die Bundesvertretung der Medizinstudierenden wagt den Generationendialog und antwortet filmisch auf Befürchtungen, die in einer Kampagne der Kas- senärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zutage tre- ten. Denn – wir freuen uns darauf, als Ärztinnen und

Ärzte tätig zu sein.

Der 116. Deutsche Ärztetag 2013 bestimmt Frankfurt am Main als Austragungsort für den 118. Deutschen Ärztetag vom 12. bis 15. Mai 2015. ENTSCHLIESSUNGEN ZUM TAGESORDNUNGSPUNKT X

Wahl des Tagungsortes für den 118. Deutschen Ärztetag 2015

D O K U M E N T A T I O N Z U M 1 1 6 . D E U T S C H E N Ä R Z T E T A G

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