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Archiv "Entschliessungen zum Tagesordnungspunkt XII: Wahl des Tagungsorts für den 114. Deutschen Ärztetag 2011" (29.05.2009)

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Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 106⏐⏐Heft 22⏐⏐29. Mai 2009

D O K U M E N T A T I O N Z U M 1 1 2. D E U T S C H E N Ä R Z T E T A G

Projekt Evaluation der Weiterbildung

Evaluation der Weiterbildung

Weiterbildungsbefugte und Weiterzubildende wer- den aufgefordert, sich an der Befragung der Ärzte- kammern zur Zufriedenheit mit der Weiterbildung (Projekt „Evaluation der Weiterbildung“) zu beteili- gen. Mit diesem Projekt wollen Bundesärztekammer und Landesärztekammern die Qualität der Weiterbil- dung sichern und verbessern.

Über die im Mai 2009 gestartete Online-Befra- gung wird Weiterbildungsbefugten und Weiterzu- bildenden die Möglichkeit gegeben, sich u. a. zu äußern zu allgemeinen Rahmenbedingungen, wie Arbeitssituation, Arbeitszeiten, Budgets, sowie zu speziellen Aspekten der Weiterbildung, wie Vermitt- lung von Fachkompetenzen, Lernkultur, Führungs- kultur, Kultur der Fehlervermeidung, Entscheidungs- kultur, Betriebskultur, Anwendung evidenzbasierter Medizin.

Insbesondere die weiterbildungsbefugten Ärztin- nen und Ärzte werden gebeten, sich an der Erhe- bung zu beteiligen und somit den Weiterzubildenden

die Möglichkeit zur Teilnahme an der Befragung zu eröffnen. Denn erst nach Einwahl durch den Befug- ten wird den Weiterzubildenden der Zugang zum Online-Portal (www.evaluation-weiterbildung.de) er- möglicht.

In den vergangenen Jahren wurde die Weiterbil- dungssituation in Deutschland häufig dafür verant- wortlich gemacht, dass junge Ärztinnen und Ärzte aus der Patientenversorgung aussteigen und in an- dere Berufsfelder wechseln oder ins Ausland ab- wandern. Verlässliche Daten über den Grad der Un- zufriedenheit und die Gründe, dem kurativen Sys- tem schon in jungen Jahren den Rücken zu kehren, liegen derzeit allerdings nicht vor. Die tatsächlichen Ursachen für die Unzufriedenheit des ärztlichen Nachwuchses, dauerhaft im Gesundheitssystem tätig zu werden, können in den Weiterbildungsstruk- turen selbst oder aber primär in den politisch verur- sachten Rahmenbedingungen der Weiterbildung begründet sein.

Die Umfrage dient dazu, die aktuelle Situation in den Abteilungen vor Ort sowie Positives und/oder Negatives darzustellen, um z. B. Handlungskonzep- te für strukturierte Weiterbildungsabläufe zu entwickeln. Die Befragung soll im Sinne einer

Feedback-Schleife in einem zweijährigen Abstand wiederholt werden.

Mit den gewonnenen Erkenntnissen sollen Anrei- ze entwickelt werden, um den ärztlichen Nachwuchs zu motivieren, in Deutschland zu bleiben. Der Ab- wanderung junger Ärztinnen und Ärzte in andere Be- rufsfelder oder ins Ausland soll entgegengewirkt werden.

Weitere Informationen sind auf der Internetseite www.evaluation-weiterbildung.de verfügbar. )

Weiterentwicklung der Weiterbildung

Der 112. Deutsche Ärztetag fordert die Ärztekam- mern auf, die Chancen der Evaluation zu nutzen.

Überprüfung und Weiterentwicklung der ärztlichen Weiterbildung sind bei Erhalt ihrer guten Zugäng- lichkeit Daueraufgaben der Kammern. Viele Ärzte beklagen allerdings auch eine gewisse Realitäts- ferne in den Anforderungen der Weiterbildungska- taloge. Der 112. Deutsche Ärztetag begrüßt die An- sätze der Bundesärztekammer zur Evaluation der Weiterbildung und fordert, diese kontinuierlich wei- terzuentwickeln.

Die bisher eher passive generelle Kontrollhal- tung sollte sich in eine aufsuchende Förderung und Kontrolle der Weiterbildung vor Ort durch eine kon- tinuierliche Strukturqualitätssicherung wandeln.

Die Bundesärztekammer und die Landesärzte- kammern werden aufgefordert, Konzepte vorzube- reiten, wie die Ergebnisse der Evaluation direkt in der Weiterbildung vor Ort umgesetzt werden können.

ENTSCHLIESSUNGEN ZUM TAGESORDNUNGSPUNKT V

(Muster-)Weiterbildungsordnung – Sachstandsbericht

Behandlung in Sozialpädiatrischen Zentren über das 18. Lebensjahr hinaus

Der Deutsche Ärztetag befürwortet in begründeten Fäl- len die Möglichkeit, die Behandlung junger Erwachse- ner mit Behinderung auch über das 18. Lebensjahr hinaus in Sozialpädiatrischen Zentren fortzusetzen, bis eine vergleichbare qualifizierte Übernahme der Be- handlung an anderer Stelle gewährleistet ist. )

Abschaffung von

Zuzahlungsregelungen und Leistungsausschlüssen

Der Deutsche Ärztetag fordert für Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung, die auf Ein- gliederungshilfen angewiesen sind, die Abschaffung der Zuzahlungsregelungen und der derzeit beste- henden Leistungsausschlüsse für Medikamente,

Heil- und Hilfsmittel. )

Medizinische Versorgung von Menschen mit seelischer Behinderung

In konsequenter Fortsetzung der Beschlüsse der letzten Jahre fordert der Deutsche Ärztetag die Um- setzung und Weiterentwicklung einer qualitativ hoch stehenden ärztlich-psychotherapeutischen Versor- gung von Menschen mit psychischer Erkrankung und Behinderung. Er lehnt alle Versuche und Forde- rungen einseitiger Zuzahlungsregelungen ab, die dazu führen, diese Menschen von notwendiger Be-

handlung auszuschließen. )

Flexibilisierung von „Off-label“- Verordnungsmöglichkeiten

Der Deutsche Ärztetag fordert eine Flexibilisierung der „Off-label“-Verordnungsmöglichkeiten für Men- schen mit geistiger Behinderung unter der Vorausset- zung der Unwirksamkeit von Standardbehandlungen und mit pharmakologisch-rationaler Begründung.)

Subventionierung von

Arbeitsplätzen für behinderte Menschen

Der Deutsche Ärztetag fordert die Bundesregie- rung sowie die Landesregierungen auf, ausrei- chend Mittel zur Subventionierung von Arbeitsplät- zen für behinderte Menschen zur Verfügung zu stellen.

Wertschätzung und gesellschaftliche Anerken- nung sind eng mit der Erwerbstätigkeit verbunden.

In dem Maße, wie es gelingt, behinderte Menschen in den Arbeitsmarkt einzugliedern, erwerben sie eigenständige sozialrechtliche Ansprüche und müssen nicht als „Almosenempfänger“ in Erschei- nung treten.

Darüber hinaus trägt die Einrichtung behinder- tengerechter Arbeitsplätze zu einem gesamtge- sellschaftlichen Gelingen bei. )

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Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 106⏐⏐Heft 22⏐⏐29. Mai 2009

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D O K U M E N T A T I O N Z U M 1 1 2. D E U T S C H E N Ä R Z T E T A G

In einem ersten Schritt müssen die Ergebnisse veröffentlich werden. Neben dem Bund-/Länder- Vergleich sollte bei den Landesärztekammern den Weiterbildern die Möglichkeit zum regionalen Ver- gleich und zur Veröffentlichung ihrer Ergebnisse auf geschützten Webseiten gegeben werden.

Geeignete Weiterbilder und geeignete Weiterzu- bildende könnten auf Dauer so zueinanderfinden.

Im zweiten Schritt sollten die Beteiligten vor Ort die Ergebnisse in einem strukturierten Dialog be- sprechen. Die Landesärztekammern müssen für die dringend notwendige Unterstützung vor Ort sor- gen, durch

> Patenschaften für Weiterbildungsstätten

> Tutorien

> Beratungen der Ergebnisse in Fachgruppen

> Schulungen

> Visitationen.

Bei der Umsetzung der Ergebnisse im dritten Schritt hält der 112. Deutsche Ärztetag es für sinnvoll,

> Modelle optimaler stationärer Versorgung im Dreiklang Weiterbildung, Ökonomie, Patientenver- sorgung vor Ort

> Weiterbildungsverträge – verabredete Zeit, Struktur, Inhalt –

> Förderprogramme für die persönliche Eig- nung des Weiterbilders

> Konzepte zur Weiterbildung im Team vor Ort zu entwickeln.

Da Weiterbildung immer häufiger im Verbund und auch kammerübergreifend stattfindet, hält der 112. Deutsche Ärztetag viertens für sinnvoll:

> eine bundeseinheitliche Meldepflicht der Weiterbildungsassistenten mit Erhebung der vier

„W“: wer, welche, wie viele Jahre, wo;

> eine Harmonisierung der föderalen Log-

bücher der Weiterbildung. )

Evaluation der Weiterbildung – Pflicht jedes Weiterbilders

Der 112. Deutsche Ärztetag begrüßt die nun dieses Jahr startende Evaluation der Weiterbildung aus- drücklich. Die Erfassung der tatsächlichen Weiter- bildungssituation deutscher Ärzte ist dringend er- forderlich, um auch in Zukunft hochwertige medizi- nische Behandlungen bei gleichzeitiger hoher Pati- entensicherheit zu gewährleisten.

Weiterbildung hat die größte Bedeutung bei der Sicherung der Qualität ärztlicher Tätigkeit in allen Belangen. Daher sieht der 112. Deutsche Ärztetag die Beteiligung eines jeden Arztes an der Evaluati- on als Selbstverständlichkeit an. Die Weiterbil- dungsbefugten tragen hierbei die zentrale Rolle.

Ohne ihre aktive Beteiligung blieben Ärzte von der Evaluation ausgeschlossen.

Der 112. Deutsche Ärztetag sieht eine Ver- pflichtung eines jeden Weiterbilders, sich zu betei- ligen. Da Evaluation die Qualität der ärztlichen Wei- terbildung sichert, erwächst diese Verpflichtung al- leine aus dem Recht zur Weiterbildung. Der 112.

Deutsche Ärztetag fordert daher alle Ärzte auf, die Codes zur Evaluierung einzufordern.

Bundesärztekammer und Landesärztekammern müssen mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln auf diese Verpflichtung hinweisen und sie überprü-

fen. )

„Strukturierter Dialog“ nach Evaluation der Weiterbildung

Die Bundesärztekammer wird aufgefordert, nach der Evaluation der Weiterbildung ein strukturiertes Verfahren zu entwickeln, das den mit „Schwächen“

identifizierten Weiterbildungsstätten hilft, sich zu verbessern.

Sinnvoll scheint hier das Vorbild des „Struktu- rierten Dialogs“, der sich im Rahmen der Qualitäts- sicherung bei den Ärztekammern bewährt hat.

Mitglied des „Strukturierten Dialoges“ sollte ne- ben den Mitgliedern der Ärztekammern und den Weiterbildungsbefugten auch ein Vertreter der Ärz- tinnen und Ärzte in Weiterbildung der betroffenen

Weiterbildungsstätte sein. )

Finanzierung der Weiterbildung

Ärztliche Weiterbildung – Struktur und Finanzierung

Zur anhaltenden Diskussion um Struktur und Fi- nanzierung der ärztlichen Weiterbildung stellt der 112. Deutsche Ärztetag fest:

3. Das auch im internationalen Vergleich hohe Niveau der medizinischen Versorgung in Deutsch- land beruht u. a. auf dem hohen Anteil hoch quali- fizierter, weitergebildeter Ärztinnen und Ärzte. Von daher kommt der Qualität und permanenten Ver- besserung der Qualität ärztlicher Weiterbildung ei- ne hohe Bedeutung zu. Dabei sind die Festlegung der Inhalte sowie die Organisation der Weiterbil- dung rechtssystematisch bei der ärztlichen Selbst- verwaltung angesiedelt und in den Heilberufsge- setzen der Länder verankert. Dieses System hat sich vom Grundsatz her bewährt, eine wie auch im- mer geartete Verstaatlichung der ärztlichen Weiter- bildung lehnt der 112. Deutsche Ärztetag daher entschieden ab.

4. Die These, dass infolge der Einführung des DRG-Systems Weiterbildung nicht mehr stattfindet und Krankenhäuser nur noch Fachärzte einstellen, lässt sich durch die Datenlage nicht bestätigen:

Die Entwicklung der Zahl der Facharztanerkennun- gen ist so hoch wie nie zuvor, Stellenanzeigen rich- ten sich etwa zur Hälfte an Fach- und Assistenz- ärzte.

5. Die Vielfalt und Differenziertheit der Weiter- bildungsstätten ist ein positives Element ärztlicher Weiterbildung. Es gibt keine Evidenz, dass Weiter- bildung an Universitätskliniken qualitativ höherwer- tig ist als an anderen Krankenhäusern. Von daher

erteilt der 112. Deutsche Ärztetag allen Versuchen, Weiterbildung in zunehmendem Maß oder sogar ausschließlich an Universitätskliniken bzw. an Teaching Hospitals zu konzentrieren, eine aus- drückliche Absage. Dies würde zu unannehmbaren

„Flaschenhälsen“ für die ärztliche Weiterbildung führen, ohne dass eine Qualitätsverbesserung der Weiterbildung oder der medizinischen Versorgung erzielt würde.

6. Die Finanzierung ärztlicher Weiterbildung er- folgt derzeit im Rahmen der heutigen Kranken- hausbudgets und DRG-Kalkulation. Eine zusätzli- che Finanzierung ärztlicher Weiterbildung in Form von Zu- und Abschlägen im Rahmen des DRG-Sys- tems, wie sie im Krankenhausfinanzierungsreform- gesetz (KHRG) als Prüfauftrag vorgesehen ist, lehnt der 112. Deutsche Ärztetag weiterhin als nicht sachgerecht ab. Stattdessen müssen der durch das DRG-System aufgebaute ökonomische Druck so- wie die generelle Unterfinanzierung der Kranken- häuser und damit implizit der Weiterbildung schnellstmöglich beendet werden. Beendet werden muss endlich auch der Missbrauch ärztlicher Ar- beitskraft durch ständig wachsende nicht ärztliche, organisatorische und administrative Tätigkeiten.

Die dadurch verschwendete Zeit steht bei den Wei- terbildern und den Weiterzubildenden weder für die Patientenversorgung noch für die Weiterbildung zur Verfügung.

7. Evaluation und Optimierung der Weiterbil- dung sind eine permanente innerärztliche Aufgabe.

Der 112. Deutsche Ärztetag wiederholt in die- sem Zusammenhang seine Forderungen, die Wei- terbildungsordnung schneller bundeseinheitlich umzusetzen, sie schneller an die medizinische Entwicklung anzupassen und die Weiterbilder ver- stärkt in die Umsetzung einzubinden. Darüber hin- aus müssen die Weiterbildungsrichtlinien immer wieder auf das fachlich Notwendige konzentriert

werden. )

Finanzierung der Weiterbildung in Klinik und Praxis

Die Weiterbildung kann in vielen Fächern nicht mehr ausschließlich in der Klinik durchgeführt wer- den, viele Themen und Weiterbildungsinhalte sind nicht mehr an einer großen Anzahl von Kliniken vor- handen.

Die Lösung liegt in der Einbeziehung qualifizier- ter Praxen in das Weiterbildungscurriculum.

Dies wird aber nur möglich sein durch die ad- äquate Finanzierung dieser Weiterbildungsstätten sowohl in der Klinik als auch in der Praxis.

Die Bundesärztekammer und die Landesärzte- kammern sind nicht in der Lage, dies zu finanzie- ren.

Hier sind die Bundesregierung und die einzel- nen Bundesländer gefordert, dafür Sorge zu tra- gen, dass eine ausreichende Finanzierung der Wei- terbildungsstätten in Klinik und Praxis sicherge-

stellt wird. )

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Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 106⏐⏐Heft 22⏐⏐29. Mai 2009

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Allgemeine Weiterbildungs- angelegenheiten

Kriterien für die persönliche Eignung des Weiterbildungsbefugten

§ 7 (1) der (Muster-)Weiterbildungsordnung soll wie folgt ergänzt werden:

Die Nichtbeachtung der Pflichten des Weiterbilders nach § 5 (3), § 5 (4) (Mitteilung von Veränderungen),

§ 5 (5) (Aushändigung des Weiterbildungsprogramms),

§ 8 (2) sowie § 9 dieser (Muster-)Weiterbildungsord- nung ist ein Verhalten, das die persönliche Eignung als Weiterbilder ausschließt, sofern es sich nicht um ein- malige geringfügige Verstöße handelt.

Ebenso schließen von der Ärztekammer gerügte Verstöße gegen die ärztliche Berufsordnung die per- sönliche Eignung als Weiterbilder aus. Duldet oder be- wirkt ein Weiterbildungsbefugter die Verletzung des Ar- beitszeitgesetzes gegenüber den Weiterzubildenden unter seiner Verantwortung, so ist dies grundsätzlich als fehlende Eignung anzusehen. )

Baldige Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

Die Bundesärztekammer wird aufgefordert, so schnell wie möglich eine Überarbeitung der Problemfelder der (Muster-)Weiterbildungsordnung vorzulegen. )

Überarbeitung der Weiterbildungsord- nung auf dem 114.

bzw. 115. Deutschen Ärztetag

Der Vorstand der Bundesärztekammer bereitet eine Überarbeitung bzw. Novellierung der (Muster-)Weiter- bildungsordnung für den 113. Deutschen Ärztetag in Dresden vor.

Der Deutsche Ärztetag fordert den Vorstand der Bundesärztekammer auf, die Diskussion und Be- schlussfassung über die Novellierung der (Muster-) Weiterbildungsordnung (MWBO) für den 114. Deut- schen Ärztetag vorzubereiten.

1. Die aktuelle MWBO wurde erst 2007 verändert.

In den Landesärztekammern ist die Umsetzung der MWBO teils mit erheblichen Verzögerungen erfolgt. In vielen Landesärztekammern werden erst jetzt die er- sten Ärzte nach neuer Weiterbildungsordnung ihre Ge- biets- oder Schwerpunktweiterbildung beenden. Vor diesem Hintergrund ist eine erneute Überarbeitung mit womöglich erheblichen Veränderungen verfrüht und den Kammermitgliedern nicht zu vermitteln. Die Lan- desärztekammern sind auch noch damit befasst, die Befugnis zur Weiterbildung nach neuer MWBO zu überprüfen. Erneute kurzfristige Änderungen sind auch den Befugten nicht zu vermitteln.

2. Als Konsequenz aus der abweichenden Um- setzung der aktuellen WBO in den Ländern hat die Bundesärztekammer ein zweistufiges Normset- zungsverfahren in Zusammenarbeit mit den Lan-

desärztekammern beschlossen, um eine verbesser- te Einbindung der Landesärztekammern bereits im Vorfeld zu ermöglichen. Eine konsequente Anwen- dung dieses zweistufigen Verfahrens ist im geplan- ten Zeitraum nicht möglich.

3. Die Bundesärztekammer führt aktuell eine Evaluation der Weiterbildung durch. Dieses Projekt verbraucht erhebliche finanzielle Mittel. Das Ergeb- nis der Befragung liegt frühestens Anfang 2010 vor.

Die Befragungsergebnisse können auch Auswirkun- gen auf die Gestaltung der MWBO haben und soll- ten daher berücksichtigt werden. Dies ist im geplan- ten Zeitraum nicht möglich. Die verfasste Ärzte- schaft verhält sich unglaubwürdig, wenn sie Verän- derungen in der MWBO vornimmt, ohne die Ergeb- nisse der Evaluation in deren Ausgestaltung einzu- beziehen.

4. Dem Dezernat 2 liegen zahlreiche Änderungs- anträge von Berufsverbänden bzw. medizinischen Fachgesellschaften vor. Diese sind im Zweifel geeig- net, bei anderen Verbänden und Fachgesellschaften Widerspruch hervorzurufen. Die Bundesärztekammer als Arbeitsgemeinschaft der Landesärztekammern wird ihrer Aufgabe, die Gesamtinteressen der Ärzte- schaft zu vertreten, nur gerecht, wenn sie durch Ge- spräche mit den Betroffenen den Konsens herbeiführt.

Auch diese Aufgabe ist bis zum Mai des nächsten Jah-

res nicht leistbar. )

Weisungsungebundenheit in der Wei- terbildung

Die Erteilung von Weiterbildungsbefugnissen setzt auch eine weisungsungebundene ärztliche Tätigkeit voraus. Diese ist durch den Arbeitgeber zu gewährleis- ten, damit Weiterbildung in Krankenhäusern langfristig gesichert ist.

Die Einhaltung der Freiberuflichkeit und Weisungs- ungebundenheit im ärztlichen Handeln ist eine unum- gängliche Voraussetzung, um Diagnostik und Therapie zum Wohl des Patienten durchführen zu können. Nur unter dieser Prämisse sind auch Weiterbildungsinhalte zu vermitteln, ohne dass durch ökonomische Vorga- ben, insbesondere durch Krankenhausträger, Maß- nahmen unterlassen werden. Bei der Beantragung von Weiterbildungsbefugnissen ist diese Weisungsunge- bundenheit zu bestätigen, um eine am Wohl des Pati- enten orientierte Medizin zu gewährleisten und in die Weiterbildung einfließen zu lassen. Dadurch werden auch die Grundsätze der Freiberuflichkeit während der

Weiterbildung thematisiert. )

Befristung von Arbeitsverträgen unter Bezugnahme auf

die Weiterbildungsordnung

Rein fachlich-medizinisch begründete Strukturierun- gen der Weiterbildungsordnung (z. B. Common Trunk) dürfen nicht als Alibi herangezogen werden, Arbeits- verträge kürzer als die maximale Weiterbildungsbe-

rechtigung zu befristen. )

Förderung der Allgemeinmedizin

Förderprogramm Allgemeinmedizin – Vertragsverhandlungen

aufnehmen

Der 112. Deutsche Ärztetag fordert die Verantwortli- chen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Deutschen Krankenhausgesellschaft, des GKV-Spit- zenverbandes und des Verbandes der Privaten Kran- kenversicherung zur Aufnahme von Vertragsver- handlungen auf, um den im GKV-Organisationswei- terentwicklungsgesetz vorgesehenen dreiseitigen Vertrag zur Förderung der Weiterbildung in der Allge- meinmedizin zu erarbeiten. Das Benehmen mit den Ärztekammern ist dabei herzustellen.

Der 112. Deutsche Ärztetag hält es für zwingend notwendig, das Förderprogramm für Ärztinnen und Ärzte, die sich in der Allgemeinmedizin weiterbilden wollen, fortzuführen und zu verbessern, da die bis- herige Förderung die Probleme nicht gelöst hat. Ei- ner der Gründe dafür ist, dass trotz der Förderung der Ärzte, die sich in Praxen von niedergelassenen Ärzten allgemeinmedizinisch qualifizieren wollen, diese in der Regel finanziell deutlich schlechter ge- stellt sind als ihre Kollegen im Krankenhaus.

Der 112. Deutsche Ärztetag wiederholt deshalb seine Forderung, im Rahmen des Förderprogramms Allgemeinmedizin die Vergütungsregelungen so zu gestalten, dass die angestellten Ärztinnen und Ärzte in Praxen eine Vergütung erhalten, die sie tariflich mindestens vergüteten Krankenhausärzten gleich-

stellt. )

Umsetzung der gesetzlichen Maßnahmen zur Förderung der Allgemeinmedizin

Der Deutsche Ärztetag fordert die Kassenärztliche Bundesvereinigung, den GKV-Spitzenverband Bund, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und den Vor- stand der Bundesärztekammer auf, die gesetzlich ver- ankerten Maßnahmen zur Förderung der Weiterbil- dung in der Allgemeinmedizin zeitnah umzusetzen.)

Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin

Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Kas- senärztliche Bundesvereinigung, die gem. Artikel 8 des GKV-Solidaritätsstärkungsgesetzes in der geän- derten Fassung vom 11. 12. 2008 ab dem 1. 1.2009 verpflichtet sind, die Weiterbildung in der Allgemeinmedizin umfassender und angemessener als bisher zu fördern, werden aufgefordert, diese ge- setzliche Verpflichtung umgehend einzulösen. Um den Nachwuchs an Allgemeinärzten effizient zu för- dern, muss die finanzielle Beteiligung von bisher 2 040 Euro auf 4 000 Euro angehoben werden. )

Referenzen

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