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Archiv "Medizinischer Fakultätentag: Unikliniken wollen ihren Status wahren" (02.07.1999)

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it zwei Resolutionen trat der Ordentliche Medizini- sche Fakultätentag, der am 4./5. Juni in Dresden zusammenkam, an die Öffentlichkeit. Hierin wird zum einen die stärkere Berücksichti- gung der besonderen Belange der Hochschulmedizin im Gesetzentwurf zur Gesundheitsreform 2000 gefor- dert. Zum anderen wenden sich die Vertreter der medizinischen Fakultä- ten gegen die Aufnahme des Tier- schutzes als Staatsziel in das Grund- gesetz der Bundesrepublik Deutsch- land.

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Bereits in seiner Eröffnungsrede verwies der Präsident des Medizini- schen Fakultätentages, Prof. Dr. med.

Gerhard Lehnert, auf die weitrei- chenden Strukturveränderungen, die die Realisierung der Gesundheits- reform mit sich bringen würde.

Grundsätzlich sei die Einführung ei- nes umfassenden Qualitätsmanag- ments in allen ambulanten und sta- tionären Einrichtungen ein Schritt in die richtige Richtung. Nur müsse die Entscheidung über die Qualität der ärztlichen Leistung immer in der Hand der ärztlichen Selbstverwal- tung bleiben. Mißtrauen gegenüber dem Gesetzentwurf sei insofern ange- bracht, als dort den Medizinischen Diensten der Krankenkassen tief- greifende Kontrollrechte zugewiesen würden. Lehnert befürchtet, daß durch die geplante Finanzierung der Krankenhäuser durch einen einzigen

Kostenträger die Krankenkassen zur allein bestimmenden Kraft im Ge- sundheitswesen werden. Da die Leistungserbringung der Hochschul- medizin in Krankenversorgung, For- schung und Lehre durch die geplanten Reformen nicht unwesentlich tangiert werde, sei man enttäuscht darüber, bei der Vorbereitung des Gesetzent- wurfs nicht gehört worden zu sein.

In seiner Resolution fordert der Medizinische Fakultätentag, den Son- derstatus der Universitätskliniken im neuen Gesetz weiter festzuschreiben.

Nur so könnten diese den besonderen Aufgaben in Krankenversorgung, Forschung und Lehre auch in Zukunft gerecht werden. Einige Eckpunkte müßten dabei besonders berücksich- tigt werden: Weiterhin sollten „die Krankenkassen grundsätzlich auch die Krankenbehandlung im Rahmen des Einführungsprozesses innovativer Medizin zahlen“; lediglich die for- schungsbedingten Zusatzaufwendun- gen dürften aus gesonderten Quellen der Auftraggeber und/oder des Wis- senschaftsetats bestritten werden.

Der besondere Status der Hochschul- kliniken bedinge zudem, daß diese bei der medizinischen Versorgung der Pa- tienten zwar Leitlinien zur Diagnostik und Behandlung beachten sollten, nicht aber an bestimmte „Obergren- zen“ gebunden sein dürften. Für Hochschulkliniken als Krankenhäu- ser der Maximalversorgung sollen bei Einführung eines Fallpauschalensy- stems differenzierte Bewertungen, die den Schweregrad einer Erkrankung berücksichtigen, gelten. Für die am- bulante Versorgung in Polikliniken und Spezialambulanzen wird eine ge-

nerelle Zulassung sowie eine „direkte Vergütung durch die Krankenkassen ohne Abschlag gefordert“.

Gegen die Aufnahme des Tier- schutzes als Staatsziel in das Grundge- setz wird in einer einstimmig ange- nommenen Resolution angeführt, daß bereits ausreichende gesetzliche Re- gelungen bestünden. Diese erlaubten Tierversuche in der biomedizinischen Forschung nur, wenn wissenschaftli- che Ergebnisse in anderer Weise nicht erzielt werden können. Der Medizini- sche Fakultätentag hält weitergehen- de Regelungen für überflüssig und

„appelliert an den Gesetzgeber, si- cherzustellen, daß im Interesse einer Krankheits- und Leidensbekämpfung bei Mensch und Tier die ungestörte biomedizinische Forschung am Tier weder in der Sache noch im Verfahren in Frage gestellt wird“.

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Ausführliche Erörterung fanden die notwendigen Veränderungen in der medizinischen Ausbildung. Die Vertreter der medizinischen Fakultä- ten kritisierten, daß die neue Appro- bationsordnung immer noch nicht verabschiedet worden sei. Der Bun- desrat hat vorab lediglich der Experi- mentierklausel, die Modellstudi- engänge ermöglicht, zugestimmt. Ob dort zukünftig bei der Kapazitätser- mittlung gleiche Voraussetzungen wie beim Regelstudiengang gelten, ist noch unklar. Prof. Dr. med. Dietrich Niethammer, Vorsitzender des „Aus- schuß Medizin“ des Wissenschaftsra- tes, äußerte sich zu den Erwartungen des Wissenschaftsrates an die künftige Leistungsfähigkeit der medizinischen Fakultäten: Wenn ein bestimmter Standard wegen fehlender Finanzmit- tel nicht aufrecht zu erhalten sei, kön- ne es durchaus sinnvoll sein, einzelne Ausbildungsstätten zu schließen, um die Qualität der verbleibenden zu sichern. Wegen der Weiterbildungs- ordnung müßten nicht zwangsläufig alle Fächer weiterbildungsbefugt an den Universitätskliniken vorgehalten werden. Der Wissenschaftsrat appel- liere an die Fakultäten, die Chancen der bevorstehenden Umstrukturie- rung zu nutzen. Dr. Thomas Gerst A-1758 (22) Deutsches Ärzteblatt 96,Heft 26, 2. Juli 1999

P O L I T I K AKTUELL

Medizinischer Fakultätentag

Unikliniken wollen ihren Status wahren

Auch beim Fakultätentag sorgte die geplante

Gesundheitsreform für Diskussionsstoff. Berichte und Debatten über die Situation von Forschung und Lehre an den

Universitäten standen jedoch im Zentrum der Beratungen.

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