weise die Form einer unstrukturierten Prüfung durch einen Einzelprüfer oder die Form einer Kollegialprüfung oder auch eine Aufsummierung studienbe- gleitender Testate wählen. Theoretisch könnten sie die Prüfung mündlich-prak- tisch und/oder schriftlich (beispielsweise nach dem Multiple-Choice-Verfahren) mit einer beliebigen Gewichtung der Verfahren gestalten. Die Liberalisierung geht sogar so weit, die im Prüfungska- non vorgegebenen Fächer zu ändern und bestimmte Fächer für die Leistungs- kontrollen zusammenzufassen.Von wel- chen Annahmen und Prognosen geht der MFT aus, dass hier
tatsächlich Pluralität in den Fakultäten und Hochschulen einkehren wird? Oder sind nicht vielmehr ein Grund- konsens und eine Abstim- mung notwendig?
von Jagow: Der von Ihnen angeschnittene Fragenkata- log wird die erste Sitzung der Präsidialkommission, die am 24. Juli in Frankfurt tagen wird, in Anspruch nehmen.
Dieser Kommission werden auch Vertreter des Bun- desgesundheitsministeriums und der Studierenden an- gehören. Die Resonanz der medizinischen Fakultäten auf die Verabschiedung der
neuen Ärztlichen Ausbildungsordnung ist äußerst positiv. An mehreren Fakul- täten wurde bereits mit der Ausarbei- tung von Studienordnungen begonnen.
Ein Grundkonsens in den Studienord- nungen der einzelnen Fakultäten und eine gegenseitige Abstimmung werden auf jeden Fall herbeigeführt werden, was aber nicht einzelne Fakultäten daran hindern soll, spezifische Lehr- und Forschungsschwerpunkte in ihre Prüfungen einzuarbeiten.
DÄ:Nach der neuen Approbations- ordnung sollen nun 320 Antwort-Aus-
wahl-Fragen aus allen Fachgebieten der Medizin gestellt werden. Prü- fungsgegenstand sollen künftig zuneh- mend auch die berufspraktischen An- forderungen an den Arzt sein. Was be- deutet die Reduzierung zentraler Lei- stungsmessungen, beispielsweise über das MC-Verfahren, für die Hochschu- len, Medizinischen Fakultäten, die akademischen Prüfer und die Medi- zinstudenten? Besteht ein innerer Bruch bei Wiedereinführung einer MC-Prüfung nach dem Praktischen Jahr und der sonst reduzierten Anzahl dieses Frage-Antwort-Auswahlverfah- rens?
von Jagow: Die Durchführung des gesamten 2. Staatsexamens nach dem Praktischen Jahr soll eine Intensivie- rung der Unterrichtsverpflichtung wäh- rend des Praktischen Jahres bewirken.
Die Prüfung besteht aus einem schriftli- chen und einem mündlichen Teil. Die Verminderung der Anzahl von 580 auf 320 Fragen bei unveränderter Prü- fungszeit trägt der Tatsache Rechnung, dass die Multiple-Choice-Fragen fallbe- zogen, insbesondere sich auf Fallstudi- en konzentrieren sollen. Diese Verän- derung der abschließenden 2. Staats- prüfung wird keine Reduzierung der zentralen Leistungsmessung mit sich bringen.
DÄ: Welche Forderungen und Er- wartungen stellen Sie an die zu ändern- den Kapazitätsverordnungen der Län- der? Sind damit möglicherweise negati- ve finanzielle Konsequenzen für die Hochschuletats und die Hochschulmedizin zu befürchten?
von Jagow: Eine Er- höhung der Ausbildungsin- tensität erfordert eine Er- höhung der Lehrkapazität, insbesondere in den Klini- ken, in denen eine deutliche Erhöhung der Lehrver- pflichtungen eintreten wird.
Die medizinischen Fakultä- ten mit ihren Universitäts- kliniken und der MFT wer- den mit den zuständigen Ministerien Verhandlungen führen.
DÄ-Fragen:
Dr. rer. pol. Harald Clade P O L I T I K
A
A1720 Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 99½½½½Heft 25½½½½21. Juni 2002
Nach bisherigem Recht
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✮ Ärztliche Vorprüfung nach 4 Semestern mündlich und schriftlich – 320 Fragen
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✮ Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach 6 Semestern
schriftlich im MC-Verfahren* – 290 Fragen
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✮ Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach 10 Semestern
mündlich und schriftlich im MC-Verfahren – 580 Fragen
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✮ Dritter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach dem Praktischen Jahr
mündlich
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✮ Zusammenfassung:
Drei Staatsprüfungenim klinischen Studienabschnitt mit insgesamt 870 Fragen
Reform des Medizinstudiums: statt vier, künftig zwei Prüfungen
*Multiple Choice Quelle: Bundesgesundheitsministerium, Bonn
Nach der Reform
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✮ erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach 4 Semestern
mündlich und schriftlich – 320 Fragen
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✮ entfällt als Staatsprüfung und MC-Prüfung
theoretisch-klinische Inhalte werden von den Hochschulen geprüft
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✮ entfällt als Staatsprüfung und MC-Prüfung
theoretisch-klinische Inhalte werden von den Hochschulen geprüft
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✮ Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach dem Praktischen Jahr
mündlich und schriftlich – 320 Fragen (fallbezogen)
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✮ Zusammenfassung:
nur noch eine Staatsprüfung im klinischen Studienabschnitt mit 320 Fragen
Medizinischer Fakultätentag
Der Medizinische Fakultätentag ist die Konferenz der medizinischen Ausbil- dungs- und Forschungsstätten in den Universitäten, die der Hochschuldirek- torenkonferenz angehören. Der Medizinische Fakultätentag, gegründet 1913 in Halle/Saale, hat seit 1998 den Rechtsstatus eines gemeinnützigen, nicht eingetragenen Vereins. Mitglieder sind die 36 Medizinischen Ausbil- dungsstätten und drei Gastfakultäten. Der Medizinische Falkultätentag ver- folgt als Ziele:
❃ Forschung und Lehre in der Medizin autonom und unabhängig zu gestalten;
❃ die Krankenversorgung in den Universitätskliniken auf modernstem Er- kenntnisstand verantwortlich zu praktizieren.
Der Medizinische Fakultätentag vertritt die Interessen seiner Mitglieder ge- genüber der Öffentlichkeit und versteht sich als Ansprechpartner für die Po- litik. Er kümmert sich um die Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen, damit die Ausbildungsstätten ihrem Auftrag möglichst gut nachkommen können. Auch die Förderung der Weiterbildung und Fortbildung auf medizi- nischen Gebieten zählt der Fakultätentag zu seinen Aufgaben.