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Archiv "Sonderfall?" (30.07.1982)

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30

DEUTSCHES

ÄRZTEBLATT

30. Juli 1982 79. Jahrgang

Sonderfall?

R

ealistische Ansätze zur Schaffung eines Orga- nisationsgesetzes für den gesundheitlichen Zi- vilschutz gibt es nun im

Bundesgesundheitsmini- sterium, sagt dessen neue Chefin Anke Fuchs. Sie hebt besonders das Zusam- mengehen mit den Län- dern hervor: Unter Beteili- gung ihres Hauses sei ei- ne Arbeitsgruppe gebildet worden, die erst einmal

„Defizite aufzeigt und Lö- sungen empfiehlt".

Nun, das wirkliche Defizit besteht seit Mitte der sech- ziger Jahre. Seitdem fehlt nämlich in der Bundesre- publik ein Gesetz, das im.

Verteidigungsfall die ge- sundheitliche Versorgung der Bevölkerung sicher- stellt. Es dürfte kaum zu zählen sein, wie oft dieses Gesetz inzwischen ange- mahnt wurde, auch von seiten der Ärzteschaft.

D

ie Bundesregierung selbst hatte im Juni 1979 festgestellt, daß die vorhandenen Rechts- vorschriften und Vorkeh- rungen von Bund und Län- dern nicht ausreichen. Dar- aufhin gab es im Mai 1980 den Referentenentwurf für ein Gesundheitssicherstel- lungsgesetz, der aber nicht vorankam. Und gleich nach ihrem Amtsantritt zog Frau Minister Fuchs ihn als

„zu detailliert, zu perfek- tionistisch" zurück; es hör- te sich sogar so an, als wol- le sie gar kein solches Ge- setz. Inzwischen kam die CDU/CSU mit einem Ent- wurf für ein Gesundheits- schutzgesetz. Bei der er- sten Lesung konnte der ge- sundheitspolitische Spre-

cher der CSU-Landesgrup- pe, Dr. Kurt Faltlhauser, genüßlich in den wider- sprüchlichen Äußerungen von Frau Fuchs herumboh- ren: Die Bundesregierung drehe und winde sich zwi- schen „der Einsicht in die Notwendigkeit eines Ge- setzes und einem irrlich- ternden Opportunismus in Blickrichtung auf Teile der Friedensbewegung".

A

ls ob er dieses illustrie- ren wollte, so ließ sich der SPD-Abgeordnete Udo Fiebig in der kurzen Debatte im Bundestag ver- nehmen: Selbstverständ- lich müsse der Katastro- phenschutz verbessert wer- den, sagte er — aber gleich- zeitig nannte er es eine ge- fährliche Illusion, zu mei- nen, man könne im Vertei- digungsfall die Bevölke- rung der Bundesrepublik umfassend gesundheitlich versorgen.

Bedenklich stimmen muß aber eine Äußerung von Frau Fuchs. Bekanntlich ist nämlich für die Verteidi- gung, einschließlich des Schutzes der Zivilbevölke- rung, nach dem Grundge- setz der Bund zuständig;

der Katastrophenschutz da- gegen ist Sache der Län- der. Wenn nun Frau Fuchs die Meinung äußert, ge- sundheitlicher Zivilschutz sei „ein Sonderfall des Ka- tastrophenschutzes", so könnte man auf den Ver- dacht kommen, sie wolle sich — oder: den Bund — auf diese Weise etwa ganz aus der Verantwortung steh- len. Hier wäre wohl ein klärendes Wort dazu aus Bonn möglichst bald ange- bracht. gb

Die Information:

Bericht und Meinung

Portemonnaie und Politik

Was bleibt vom Bonner

„Refinanzierungskonzept"? . 9

Nachrichten 12

Bundesärztekammer an private Kran- kenversicherung: Werbung überden- ken! - Das Rote Kreuz ist eine „große Bürgerinitiative" - Alternative Wege zum Medizinstudium - „Konzertierte Aktion wurde verfälscht"

Aus den Bundesländern 14 Bayern: Sewering beim LdO: Partner- schaft in Parität - Nordrhein-Westfa- len: Gründe für die Kostenentwick- lung

Themen der Zeit

Die Rolle des ärztlichen Sachver- ständigen bei der Beschleuni- gung sozialgerichtlicher Verfah-

ren 15

Dr. Klaus Louven

Zur Fortbildung Aktuelle Medizin

Übersichtsaufsätze

Kernspinresonanz-Tomographie . 17

Prof. Dr. rer. nat. Adolf Habermehl, Prof.

Dr. med. Dr. rer. nat. Emil Heinz Graul

Anaerobier-lnfektionen 33

Dr. med. Max Naber et al.

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Bekanntmachung der Bundesärztekammer Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft infor- miert:

Zur Anwendung von humanem Choriongonadotropin (HCG) zum Zwecke der Gewichtsreduktion. . 31

Fortsetzung auf Seite 3

Ausgabe B DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 79. Jahrgang Heft 30 vom 30. Juli 1982 1

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