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Archiv "Fehlbildungen: Magdeburger Initiative" (16.05.1997)

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A-1305

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Deutsches Ärzteblatt 94,Heft 20, 16. Mai 1997 (1)

Magdeburger Initiative

uverlässige Angaben zu Häufigkeiten von angebo- renen Fehlbildungen lie- gen für Deutschland kaum vor.

Prävalenzschwankungen, die auf exogene Noxen zurückzuführen wären, sind somit nicht erkennbar.

In der Region Magdeburg erfolgt deshalb eine Fehlbildungserfas- sung seit 1986.

Mit Unterstützung des Bun- desministeriums für Gesundheit wurde von 1992 bis 1995 in der Stadt Magdeburg das sogenannte Mainzer Modell für eine Fehlbil- dungserfassung erprobt.

Bei 409 Kindern wurden dabei

„große“ Fehlbildungen diagnosti- ziert. Danach beträgt die Fehlbil- dungsrate 7,78 Prozent. Differen-

ziert nach Magdeburgern und Nichtmagdeburgern, hatten 6,28 Prozent der Magdeburger und 13,2 Prozent der Nichtmagdeburger Kinder eine große Fehlbildung.

Diese Differenz ist signifikant. Das Modell liefert zuverlässige Daten.

So wurde zum Beispiel unter 539 Kindern ein Kind mit Down-Syn- drom geboren. Die Chromoso- menstörungen führten in 4,5 Pro- zent zu einer Totgeburt, und in 36,4 Prozent erfolgte ein Abbruch der bestehenden Schwangerschaft nach pränataler Diagnostik. Etwa 60 Prozent der Kinder mit Chro- mosomenkrankheiten wurden le- bend geboren. Unter Einbezie- hung der Ultraschallbefunde ergab eine Differenzierung der Fehlbil-

dungen nach Organsystemen, daß mit einer Prävalenz von 320 auf 10 000 Geborene das kardiovas- kuläre System am häufigsten be- troffen war. Es folgen mit 268 auf 10 000 Geborene das Skelett- und mit 190 auf 10 000 Geborene das interne Urogenitalsystem.

Eine Übertragung der Fehl- bildungsraten der städtischen Neu- geborenenpopulation auf die des Umlandes ist allerdings in Magde- burg nicht möglich, da die städti- schen Entbindungseinrichtungen als Perinatalzenren einen hohen Anteil von Risikoschwangeren aus den Landkreisen aufnehmen und dadurch der Anteil an fehlgebilde- ten Kindern zu hoch ist.

Prof. Dr. med. Volker Steinbicker

Z

Fehlbildungen

Zahlpflichten

ine Verlängerung der Wei- terbildungszeit im Weiter- bildungsgang Allgemein- medizin von heute drei auf künftig fünf Jahre (der 100. Deutsche Ärz- tetag berät Ende Mai in Eisenach darüber) würde jährlich minde- stens zusätzlich 1 000 Weiterbil- dungsstellen erfordern. Mithin müßten bei einem fünfjährigen Weiterbildungsgang 5 000 Weiter- bildungsstellen in den Praxen nie- dergelassener Vertragsärzte und in den Krankenhäusern zusätzlich zur Verfügung gestellt werden.

Beim Deutschen Ärztetag steht das sogenannte Differenzierungs- modell zur Debatte, das der Inne- ren Medizin weitgehend ihre Selbständigkeit beläßt (im Gegen- satz zum „Verschmelzungsmo- dell“). Zumindest gegen die fünf- jährige Weiterbildung haben er- neut der Bundesverband Deut- scher Internisten e. V., der Mar- burger Bund und teilweise auch der Hartmannbund Vorbehalte angemeldet. Die Deutsche Kran- kenhausgesellschaft (DKG) wies

darauf hin – bei aller Anerkennt- nis, daß durch eine verlängerte Weiterbildung in der Allgemein- medizin auch die hausärztliche Versorgung gestärkt werden kön- ne –, daß die Weiterbildungsstel- len in den Krankenhäusern nicht beliebig vermehrbar seien. Verlän- gerte Weiterbildungszeiten wür- den deshalb dazu führen, daß die Zahl der Fachärzte in der Allge- meinmedizin wegen fehlender Weiterbildungsstellen zurückgehe.

Der Präsident der Bundes- ärztekammer, Dr. med. Karsten Vilmar, appellierte vor der Presse in Bonn an den Gesetzgeber und die Krankenkassen, sich für eine verlängerte allgemeinmedizini- sche Weiterbildung und die Stär- kung der hausärztlichen Versor- gungsfunktion einzusetzen. Wür- de bei der Bezahlung von jährlich zusätzlich 1 000 Weiterbildungs- stellen ein BAT II a-Angestellten- gehalt zugrunde gelegt werden (rund 120 000 DM jährlich, einschließlich der Sozialabgaben), so würde die Vollfinanzierung mit

600 Millionen DM zu Buche schlagen. Allerdings müßten die geldwerten Leistungen gegenge- rechnet werden, die Weiterbil- dungsassistenten im Krankenhaus oder in der Arztpraxis erbringen.

Würden die Weiterbildungsstel- len lediglich bezuschußt, müßten mindestens zusätzlich 150 Millio- nen DM jährlich bereitgestellt und auf gesetzlicher oder vertrag- licher Grundlage finanziert wer- den, so Vilmar. Namentlich der Hartmannbund in Nordrhein plä- dierte dafür, vermehrt Rotations- stellen zur Verfügung zu stellen (was die DKG strikt ablehnt) und im Rahmen der Facharztweiter- bildung für Allgemeinmedizin auch eine verlängerte Weiterbil- dungszeit in den operativen Fächern zu ermöglichen. Die Krankenkassen müßten die Wei- terbildungsstellen außerhalb des Budgets bezahlen. Die Kassenärzt- lichen Vereinigungen und die KBV müßten dringend geeignete Maß- nahmen gemäß § 75 Abs. 8 SGB V ergreifen. Dr. Harald Clade

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Allgemeinmedizin

Referenzen

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