A1352 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 104⏐⏐Heft 20⏐⏐18. Mai 2007
P O L I T I K
nen“, sagte Köhler. Ein Verhaltens- kodex soll solche Interessenkonflik- te offenlegen. Er untersagt es den hauptamtlichen Mitgliedern in den Vorständen von KBV und KVen, zu- gleich eine leitende Position in ei- nem Berufsverband oder einer sons- tigen berufspolitisch tätigen Or- ganisation zu bekleiden. Bereits zwei Drittel der Betroffenen haben Köhler zufolge den Kodex unter- zeichnet, der jedoch insbesondere beim Deutschen Hausärzteverband für Unmut und Kritik gesorgt hat.
Um im Wettbewerb bundesweit agieren zu können, soll nach dem
Willen der KBV so schnell wie möglich die Arbeitsfähigkeit der Ar- beitsgemeinschaft Vertragskoordi- nierung hergestellt werden. Sie soll die KBV künftig beauftragen, bun- desweit mit den Krankenkassen zu verhandeln. Der entsprechende Gründungsvertrag sei mit
den KVen abgestimmt und liege unterschriftsreif vor, sagte Köhler. Da die Körperschaften jedoch in ihrem Handeln einge- schränkt seien, habe man sich zusätzlich dafür aus- gesprochen, ein von der KBV und den KVen unab- hängiges Unternehmen zu gründen, das in allen Feldern des Wettbewerbs Dienstleistungen und Un- terstützung für Vertrags- ärzte und -psychothera- peuten anbieten könne.
Eine Unternehmensberatung prüfe derzeit die Umsetzbarkeit eines sol- chen Konzepts.
„Wir als KV-System werden ge- braucht“, betonte Köhler. Weder Hausärzten noch Fachärzten oder Psychotherapeuten sei an einer zersplitterten Versorgungslandschaft mit einer Vielzahl von Einzelverträ- gen gelegen. Das habe das Referen- dum unter den KV-Mitgliedern ein- drücklich belegt. Zwei Drittel hatten sich für einen Erhalt der Körper-
schaften ausgesprochen. Ob die KVen ihr einheitliches Verhand- lungsmandat für alle Mitglieder er- halten können, wird sich insbeson- dere bei der Weiterentwicklung des EBM zeigen. Denn es meldeten sich bei der Vertreterversammlung auch diejenigen zu Wort, die dafür plä- dierten, dass künftig „die Hausärzte für die Hausärzte und die Fachärzte für die Fachärzte“ verhandelten.
Tatsächlich aber erfordert die an- stehende Neuordnung der vertrags- ärztlichen Vergütung ein geschlosse- nes und gut aufeinander abgestimm- tes Vorgehen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Der Zeitplan für die Einführung einer Euro-Gebüh- renordnung zum 1. Januar 2009 ist so eng gesteckt, dass die erforderlichen Teilschritte reibungslos abgearbeitet werden müssen. Doch ausgerechnet jetzt taucht ein Problem auf, das bis- lang nicht erkannt worden war: der Orientierungspunktwert als Basis für die regionalen Punktwertver- handlungen bei der Umstellung auf die Euro-Gebührenordnung.
Das Gesetz sieht derzeit die Bil- dung eines einheitlichen Orientie-
rungspunktwerts vor, nach dem so- wohl die haus- als auch die fachärzt- lichen Leistungen bemessen werden sollen. Allerdings werden die Ge- bührenordnungen für die beiden Versorgungsbereiche vom 1. Januar 2009 an so unterschiedlich struktu- riert sein, dass es bei nur einem Ori- entierungspunktwert zu erheblichen Benachteilungen entweder der Haus- ärzte oder der Fachärzte kommen muss. Dies will die KBV auf jeden Fall vermeiden.
Wahlen:Ein neuer Satzungsausschuss soll die KBV für den Wettbewerb aufstellen.
Einstimmig für getrennte Orientie- rungspunktwerte.
Der Gesetzgeber ist gefordert.
WEITERBILDUNG
Votum gegen den Allgemein-Internisten Die KBV-Vertreterversammlung hat sich dagegen ausge- sprochen, den Internisten ohne Schwerpunkt wieder ein- zuführen. Über eine entsprechende Änderung der (Muster-) Weiterbildungsordnung wird der 110. Deutsche Ärztetag beraten, der am 15. Mai in Münster begann. Der Vorstand der Bundesärztekammer hält die Wiedereinführung des Allgemein-Internisten für europarechtlich geboten. Die einheitliche Hausarztqualifikation, die durch die Einführung des Facharztes für Innere und Allgemeinmedizin geschaf- fen wurde, soll durch die Änderung nicht tangiert werden.
Denn der Allgemein-Internist soll nur im Krankenhaus tätig werden. Das bezweifelten die Kritiker in der Vertreterver- sammlung. Sie befürchten eine Schwächung des haus- ärztlichen Bereichs und die erneute Schaffung eines
„Hausarztes zu Fuß und zu Pferde“. HK