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Archiv "Hausärztliche Versorgung: Vorschlag zur Güte" (16.11.2001)

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Academic year: 2022

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och im Sommer hatte der Berufs- verband Deutscher Internisten (BDI) die „Richtigkeit der Haus- arzt-Philosophie“ grundsätzlich infrage gestellt und dem Berufsverband der Allgemeinärzte Deutschlands (BDA) vorgehalten, die Allgemeinärzte seien weder inhaltlich noch zahlenmäßig in der Lage, ihre angestrebte Rolle als

„Lotsen im Gesundheitssystem“ auszu- füllen. Was folgte, waren harsche Worte und wüste Briefe von beiden Seiten.

Nun scheint die Zeit der Polemik vorbei zu sein. Mit einem Konzept für eine gemeinsame Wei-

terbildung von Allge- meinärzten und Interni- sten will der BDI nach den Worten seines Präsi- denten, Dr. med. Gerd Guido Hofmann, „das Problem sachbezogen lö- sen“. Die so genannte Konvergenz-Lösung be- inhaltet ein Grundver- sorgungskonzept, das sich am Patientenbedarf orientiert. Überschrie-

ben sind die Eckpunkte zu einer Neuformulierung der (Muster-)Weiter- bildungsordnung mit dem etwas sperri- gen Arbeitstitel „Allgemeine und Haus- ärztliche Innere Medizin“ – was man wohl als Geste des guten Willens ge- genüber den Allgemeinärzten verste- hen darf. Der neue Weiterbildungsgang soll nach den Vorstellungen des BDI in- ternistische Inhalte sowie psychosoma- tische Kompetenzen und die Patienten- koordination – die Domänen der Allge- meinärzte – umfassen. „Wir führen die Stärken zweier Gebiete zusammen“, folgerte Hofmann bei der Vorstellung des Konzepts am 1. November in Fulda.

Am Ende der auf fünf Jahre angelegten Weiterbildung steht ein Facharzt, der

sich für die Versorgung mit allgemeinen Leistungen der Inneren Medizin im Krankenhaus qualifiziert und die Basis für eine Schwerpunktweiterbildung oder die Niederlassung erworben hat.

Will er sich im Bereich der Grundver- sorgung niederlassen, muss er in einem speziellen Modul zusätzliche Kenntnis- se in Chirurgie, Gynäkologie und Uro- logie erwerben. Im Kern, so der BDI, handelt es sich bei diesen Kenntnissen um vertragsarztrelevante Anforderun- gen, die deshalb auch im Vertragsarzt-

recht ge-

regelt werden soll-

ten. Das Modul könnte im Sinne der früher zwingenden „Vorbereitungszeit“

auf die kassenärztliche Tätigkeit oder in einem Kurssystem erworben werden.

An den Inhalten des Moduls muss Hofmann zufolge jedoch noch gefeilt werden: „Bislang hat man sich nie um ei- ne Definition der für einen Erstversorger erforderlichen Qualifikationen bemüht.“

Deshalb will der BDI sich jetzt mit den beteiligten medizinischen Fachgesell- schaften über die erforderlichen Kennt- nisse verständigen. Beispiel Chirurgie:

„Auch in der Landarztpraxis beschrän-

ken sich heutzutage die Anforderungen auf die Naht einer einfachen Wunde, den stützenden Verband bei einer Distorsion oder die Krankenhauseinweisung aus chirurgischer Indikation“, sagte der Ärztliche Geschäftsführer des Verban- des, Prof. Dr. med. Peter Knuth. Von da- her sei es unsinnig, für die Niederlassung sehr viel umfassendere Kenntnisse zu er- werben. Ähnliches gelte in den Gebieten der Frauenheilkunde und der Urologie.

Hier sollte nach Ansicht des Internisten- verbandes der Schwerpunkt des Wissens- erwerbs darin liegen, die Notwendigkeit einer Überweisung zum spezialisierten Facharzt zu erkennen, und nicht darin, die Behandlung selbst durchzuführen.

Die Realisierungschancen seines Konzepts beurteilt der BDI optimi- stisch. „Die Gespräche zwischen Allge- meinärzten und Internisten sind nicht versiegt“, betonte Hofmann. Auf baye- rischer Ebene stehe man in Kontakt mit dem dortigen Landesverband des BDA und der Ärztekammer. Deren Präsident, Dr. med. H. Hellmut Koch, ist Vorsit- zender der Weiterbildungsgre- mien der Bundesärztekam- mer. Knuth fügte hinzu:

„Unser Konzept steht in voller Übereinstimmung mit der Deutschen Gesell- schaft für Innere Medi- zin.“ Und: „Von der rei- nen ratio her kann sich diesem Modell niemand verschließen.“ Mit dem neu geschaffenen Gebiet

„Allgemeine und Haus- ärztliche Innere Medizin“

ließen sich gleich mehrere Probleme lösen. Engpässe bei der Weiterbildung wür- den beseitigt, weil dafür das gesamte Potenzial der Inneren Medizin und der bisherigen Allgemeinmedizin- Aspiranten zur Verfügung stehe. Eben- falls beseitigt würden drohende Lücken in der hausärztlichen Versorgung. Au- ßerdem habe das Konzept den Vorteil, dass es kompatibel mit Europarecht sei.

Ob der „Hauptkonkurrent“ BDA sich mit den Vorstellungen anfreunden kann, muss sich zeigen. Dem Vernehmen nach hält deren Vorsitzender, Prof. Dr. med.

Klaus-Dieter Kossow, das Konzept zu- mindest für eine brauchbare Diskussi- onsgrundlage. Heike Korzilius P O L I T I K

Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 98½½½½Heft 46½½½½16. November 2001 AA2999

Hausärztliche Versorgung

Vorschlag zur Güte

Im Streit mit den Allgemeinärzten setzt der Berufsverband Deutscher Internisten auf neue Sachlichkeit. Er hat

ein gemeinsames Weiterbildungskonzept vorgeschlagen.

Zeichnung: Ralf Brunner

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