Aus Bund und Ländern
NAV-Umfrage:
Große Mehrheit gegen Praxisbudgets
BONN. Ihr Praxisbudget halten 92 Prozent der nieder- gelassenen Ärzte nicht für ausreichend bemessen. Dies stellten die Landesverbände des NAV-Virchowbundes bei einer aktuellen Befragung von mehr als tausend Ver- tragsärzten fest.
Fast dreiviertel der Be- fragten lehnten die Budgets ab. Als Reaktion auf die Bud- getierung gaben die Ver- tragsärzte an, nicht zwingend notwendige Leistungen ein- sparen zu wollen, die Praxis- führung zu ändern sowie neue Praxis-EDV zu kaufen.
Ein Drittel der befragten Ärzte denkt sogar daran, häu- figer und länger Urlaub zu nehmen. Die Befragung zeig- te weiterhin Informations- defizite auf: Nur die Hälfte der Vertragsärzte fühlt sich über die Praxisbudgets aus- reichend informiert. ER
GKV-Leistungskatalog:
Bundesausschuß lehnt vier Methoden ab
KÖLN. Der Bundesaus- schuß der Ärzte und Kran- kenkassen hat erste Be- schlüsse zum Leistungskata- log der Gesetzlichen Kran- kenversicherung gefaßt. Vier Behandlungsmethoden dür- fen demnach nicht zu Lasten der GKV erbracht werden:
Colon-Hydro-Therapie und ihre Modifikationen, extra- korporale Stoßwellenthera- pie bei orthopädischen, chir- urgischen und schmerzthera- peutischen Indikationen, pul- sierende Signaltherapie und niedrigdosierter, gepulster Ultraschall. Der Nutzen, die medizinische Notwendigkeit und die Wirtschaftlichkeit seien weder vollständig noch teilweise belegt, heißt es in der Begründung.
Zugleich modifizierte der Bundesausschuß die NUB- Richtlinien über die „am- bulante Durchführung der
LDL-Elimination als extra- korporales Hämodialysever- fahren“. Die Abrechnung dieser Behandlungsmethode sei künftig an ein positives Votum der beratenden Kom- mission der jeweiligen Kas- senärztlichen Vereinigung so- wie der zuständigen Kran- kenkasse gebunden. Die Me- thode ist seit 1991 als ver- tragsärztliche Leistung aner- kannt.
Der Beschlüsse werden rechtswirksam, wenn sie vom Bundesgesundheitsminister nicht beanstandet werden und im Bundesanzeiger ver- öffentlicht worden sind. SG
BKK: Anzahl der Krankentage sinkt
BONN. Die Zahl der Ar- beitsunfähigkeitstage ist 1997 weiter zurückgegangen, ver- mutet der BKK-Bundesver- band aufgrund der Entwick- lung im ersten Halbjahr. Be- reits 1996 versäumten die Pflichtversicherten der Be- triebskrankenkassen die we- nigsten Arbeitstage seit 20 Jahren. Die Zahl der Arbeits- unfähigkeitstage sank auf das Rekordtief von durchschnitt- lich 20 Tagen in den westlichen und 18 Tagen in den östlichen Bundesländern, wie aus der
jüngsten Statistik des BKK- Bundesverbandes hervorgeht.
Der BKK-Bundesverband begründet die zurückgehen- den Krankenstände mit der sich verschlechternden Ar- beitsmarktsituation sowie den betrieblichen Bemühungen, die Fehlzeiten zu senken. Die Regelung zur Kürzung der Lohnfortzahlung, die seit Ok- tober 1996 gilt, spiele hier nur eine untergeordnete Rolle.ER
„Gesetzentwurf verfassungwidrig“
DÜSSELDORF. Zentrale Passagen des Entwurfs des neuen Landeskrankenhausge- setzes Nordrhein-Westfalen seien verfassungswidrig, weil sie gegen höherrangige Rechtsnormen verstoßen. Ins- besondere Verfahren und In- halt des Krankenhausplans seien verfassungsrechtlich un- zulässig. Sie verstießen ge- gen Bestimmungen des Kran- kenhausfinanzierungsgesetzes (KHG), an das das Land gemäß Artikel 31 Grundge- setz gebunden ist. Zu diesem Ergebnis kommt ein Ver- fassungsrechtsgutachten von Prof. Dr. jur. Konrad Redeker, das von der Krankenhausge- sellschaft Nordrhein-Westfa- len in Auftrag gegeben wurde.
Nach Ansicht des Gut- achters wird gegen den Grundsatz der Letztverant- wortlichkeit des Landes für die Durchführung des Kran- kenhausplans gemäß § 6 KHG verstoßen, wenn der wesentliche Inhalt, der sich auf das einzelne Kranken- haus bezieht, nicht mehr vom Land, sondern von den Ver- tragsparteien (Krankenhaus- träger/Krankenkassen) ver- antwortet wird. Redeker hält es auch für rechtlich unzu- lässig, dem Investitionspro- gramm des Landes keine verbindliche Bedeutung zu- zumessen, sondern dies ei- nem späteren Bewilligungs- bescheid vorzubehalten. Der Gesetzentwurf beabsichtigt dagegen, die Forderungsan- sprüche der Krankenhäuser gegenüber den Ländern er- heblich zu relativieren. HC A-1215 Deutsches Ärzteblatt 95,Heft 20, 15. Mai 1998 (19)
P O L I T I K NACHRICHTEN
Die Luftqualität wurde im April durch hohe Stickstoffdioxidkonzentrationen deutlich beeinträchtigt. Davon betroffen waren unter anderem die Städte Darmstadt, Frankfurt, Mainz, Erfurt, Ludwigshafen, Karlsruhe, Mannheim, Augsburg und München. Stickstoffdioxidbelastungen werden zu 60 Prozent durch den Kraftfahrzeugverkehr verursacht. Sie treten unter anderem in Kom- bination mit Kohlenwasserstoffen, Kohlenmonoxid und Schwebstäuben auf.
Luftqualitätskarte Deutschland von April 1998 (Datenbasis Monatsmaximalwerte)
Grafik
n keine Angaben n erheblich belastet n schwach belastet
n mäßig belastet LLStickstoffdioxidbelastung
n deutlich belastet (Richtwertüberschreitung in µg/m3) Copyright: GEORISK GmbH